Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Sicherung der Abfindung... / 5. Satzungsklauseln

Interessenabwägung: Bei der Gestaltung der Abfindungsklausel sind die Interessen der Beteiligten im Einzelfall abzuwägen (zur Satzungsgestaltung: Wagner, RNotZ 2022, 181 [191]). Die Interessenabwägung ist schwer, da jeder Gesellschafter als Anspruchsinhaber betroffen sein kann, so dass Einschränkungen des Anspruchs dessen Durchsetzbarkeit gefährden können. Ebenso kann sich j...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ermessensfehlerhafter Haftungsbescheid bei unzureichend begründeter Nichtinanspruchnahme weiterer Haftungsschuldner

Ermessensausübung: Im Fall der Haftungsinanspruchnahme des gesellschaftsrechtlichen GF aus § 69 AO, der sich auf schlechte Vermögensverhältnisse beruft, ist die rechtmäßige Ausübung des Auswahlermessens ernsthaft zweifelhaft, wenn auch eine Haftung gegen einen faktischen GF in Betracht zu ziehen ist, dies aber von der Finanzbehörde nicht näher erwogen wurde. Ermessensfehlerh...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Verzicht des Alleingesellschafter-GF einer GmbH auf ihm zustehende Sondervergütungen

Streitig ist die Haftung der klagenden GmbH für nicht abgeführte Lohnsteuer (LSt) im Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten, aber nicht ausgezahlten Sondervergütungen. Die Mitteilung einer GmbH über die Höhe des Arbeitslohns ihres Alleingesellschafter-GF an ihren Steuerberater zum Zwecke der Fertigung der LSt-Anmeldung ist eine Tatsachenmitteilung, in der kein konkludenter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 25 Der Beginn der LSt-Nachschau hemmt nicht den Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 AO. Die LSt-Nachschau führt auch nicht zu einer erhöhten Bestandskraft nach § 173 Abs. 2 AO und auch der Vorbehalt der Nachprüfung ist nach Beendigung der LSt-Nachschau nicht aufzuheben. Rz. 26 Im Rahmen der LSt-Nachschau erlassene Verwaltungsakte können mit Zwangsmitteln (§§ 32...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Haftung von Personen, in deren Gewahrsam sich Vermögen befindet, bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit

a) Gewahrsam Rz. 82 Das Gesetz mutet dem inländischen Gewahrsamsinhaber eine Art Garantenstellung zu.[118] Gewahrsamsinhaber können Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Erbschaftsbesitzer und Kreditinstitute sein. Rechtsanwälte und Steuerberater können nur dann Gewahrsamsinhaber sein, wenn sie Vermögen im Auftrag des Erblassers – nicht des Erben – im Be...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Haftung des (Zweit-)Beschenkten nach Abs. 5

Rz. 75 Hat der Steuerschuldner den Erwerb oder Teile desselben vor Entrichtung der Erbschaftsteuer einem anderen unentgeltlich zugewendet, haftet der andere in Höhe des Wertes persönlich für die Steuer; das bedeutet, dass es sich hier nicht um eine Sachhaftung, sondern um eine persönliche Haftung handelt. In § 20 Abs. 5 ErbStG geht es nicht um die Steuerschuldnerschaft des z...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Umfang der Haftung

Rz. 89 § 20 ErbStG sieht keine Haftung für Säumniszuschläge oder sonstige steuerliche Nebenleistungen vor.[131] Sie erstreckt sich auf die gesamte Steuer, nicht nur auf den Teil der Steuer, der auf die Versicherungssumme bzw. auf das sich im Gewahrsam befindende Vermögen des Erblassers entfällt.mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / IV. Haftung und Haftungsbeschränkungen des Vollmachtnehmers

Rz. 76 Die schuldrechtliche Haftung des Bevollmächtigten gegenüber dem Vollmachtgeber richtet sich nach dem Innenverhältnis. Etwas anderes gilt lediglich für den Bereich des Gefälligkeitsverhältnisses aufgrund des hier fehlenden Rechtsbindungswillens.[85] Unberührt bleibt in jedem Fall die deliktische Haftung. Wird im Grundverhältnis Auftragsrecht vereinbart, so haftet der B...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / I. Haftung

Rz. 55 Als Berufsbetreuer haftet der Anwalt für seine Tätigkeit gemäß § 1826 BGB (§ 1833 a.F.).[69] Die Haftung beginnt mit seiner Bestellung und endet mit der Beendigung seines Betreueramtes, spätestens mit dem Ende der Betreuung, etwa mit dem Tod des Betreuten. Rz. 56 Der Anwalt als Betreuer haftet seinem Betreuten/dem Vollmachtgeber für den Schaden, der aus seiner Pflichtv...mehr

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zfs 01/2023, Haftung des bevorrechtigten Linksabbiegers bei Ausfall der Ampelanlage

StVG § 17; StVO § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 4 S. 1 Leitsatz 1. Derjenige, dem ein grüner Pfeil das Linksabbiegen gestattet, darf darauf vertrauen, dass Gegenverkehr durch Rotlicht gesperrt ist und Fahrzeuge aus der Gegenrichtung das für sie geltende Haltegebot beachten. Dieser Vertrauensgrundsatz wird nicht dadurch beseitigt, dass nach Passieren der Ampel für den Linksabbieger die Anl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Haftung nach anderen Vorschriften

Rz. 95 Auf jeden Fall ist in der Praxis zu beachten, dass neben der Haftung nach dem ErbStG eine Haftungsinanspruchnahme nach den Haftungsvorschriften der Abgabenordnung (§§ 69 ff. i.V.m. 192 AO) möglich ist.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Haftung des inländischen Testamentsvollstreckers

Rz. 87 Eine Haftung der Geldinstitute nach § 20 Abs. 6 ErbStG kommt nicht in Betracht, wenn diese dem inländischen Testamentsvollstrecker Guthaben auszahlen oder Vermögenswerte zur Verfügung stellen. Dasselbe gilt, wenn sie auf Anweisung des inländischen Testamentsvollstreckers unmittelbar Zahlungen in das Ausland oder an die ausländischen Erben oder an sonstige ausländische...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / C. Haftung

Rz. 9 Der Anwalt haftet für die Ausübung der ihm übertragenen Vollmacht einschließlich der Vollmachtvereinbarung (im Folgenden nur Vollmacht genannt) für seine Tätigkeit als geschäftsbesorgender Bevollmächtigter (im Folgenden nur Bevollmächtigter genannt) nach Auftragsrecht unter Berücksichtigung des § 280 BGB. Seine Haftung korrespondiert mit seinen Pflichten als Bevollmäch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Haftung von Versicherungsunternehmen und Personen nach Abs. 6 i.V.m. Abs. 7

1. Sicherstellung der Steuer Rz. 76 Sinn und Zweck des § 20 Abs. 6 ErbStG ist es, zu verhindern, dass Vermögen vor der Entrichtung der Steuer dem Zugriff des deutschen Fiskus entzogen wird. Die Vorschrift des § 20 Abs. 6 und 7 ErbStG muss im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen nach § 33 ErbStG gesehen wer...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Haftung

1. Allgemeines Rz. 63 § 20 Abs. 3 ff. ErbStG enthält spezialgesetzliche Haftungstatbestände. Daneben gelten die Haftungstatbestände nach §§ 69 ff. AO. Steuerschuldner und Haftungsschuldner sind nach § 44 AO Gesamtschuldner. Erfüllt der Haftungsschuldner die Haftungsschuld, kann er nach bürgerlichem Recht von dem anderen Gesamtschuldner Ausgleich verlangen.[90] Die Inanspruchna...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / III. Haftung des falsus procurator

Rz. 14 Wird die Genehmigung ausdrücklich, stillschweigend[24] oder nach der Fiktion des § 177 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BGB verweigert, kann der andere Teil keine Ansprüche gegen den Vertretenen herleiten. Er kann aber nach § 179 BGB den Vertreter als falsus procurator verschuldensunabhängig[25] in Anspruch nehmen.[26] Dieser haftet ihm nach seiner Wahl auf Erfüllung oder Schadenser...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Keine Haftung des Notars für die Erbschaftsteuer bei Auszahlung des Kaufpreises nach Erbteilsverkauf

Rz. 88 Ein den Erbteilsverkauf beurkundender Notar, auf dessen Ander-Konto der Erbteilskäufer den Kaufpreis überweist oder der auf Anforderung des Erbteilsverkäufers den Kaufpreis vor Entrichtung oder Sicherstellung der Erbschaftsteuer in das Ausland überweist, haftet nicht nach § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG, weil die Kaufpreiszahlung aus dem Vermögen des Miterben und nicht aus de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Keine Geltendmachung der Haftung nach Abs. 7

Rz. 94 Steuerfall i.S.d. § 20 Abs. 7 ErbStG ist nicht der "Erbfall" in seiner Gesamtheit und damit bei mehreren Beteiligten nicht die Gesamtzahl der Erwerbe, sondern der Vermögensanfall beim einzelnen Erwerber. Demnach haften Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrer, die bei einem Erwerber (Steuerschuldner) anfallendes Vermögen in das Ausland zahlen oder ausländischen...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Haftung des Bevollmächtigten

Rz. 102 Liegt der Vollmacht im Innenverhältnis nicht eine bloße Gefälligkeit, sondern ein Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag zugrunde, so haftet der Bevollmächtigte für Pflichtverletzungen nach § 276 BGB (Vorsatz und Fahrlässigkeit).[149] Dieser Maßstab kann vertraglich herabgesetzt werden. Vorgeschlagen wird eine Herabsetzung des Haftungsmaßstabs auf Vorsatz und grobe ...mehr

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zfs 01/2023, Haftung des be... / Leitsatz

1. Derjenige, dem ein grüner Pfeil das Linksabbiegen gestattet, darf darauf vertrauen, dass Gegenverkehr durch Rotlicht gesperrt ist und Fahrzeuge aus der Gegenrichtung das für sie geltende Haltegebot beachten. Dieser Vertrauensgrundsatz wird nicht dadurch beseitigt, dass nach Passieren der Ampel für den Linksabbieger die Anlage ausfällt. 2. Ein Idealfahrer hätte aus dem mit ...mehr

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zfs 01/2023, Haftung des be... / 2 Aus den Gründen:

[11] II. Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. Die festgestellten Tatsachen rechtfertigen eine andere Entscheidung. Der Klägerin steht gegenüber den Beklagten der geltend gemachte Anspruch aus §§ 7, 11, 17 Abs. 2, Abs. 1, 18 StVG, § 115 VVG nur teilweise, nämlich im tenorierten Umfang, zu. Unter Abwägung der Verursachungsbeiträge ist von einer Haftungsquote von 80 ...mehr

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zfs 01/2023, Haftung des be... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Klägerin macht Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, welcher sich am 30.10.2020 in L. ereignete. [2] Die Klägerin befuhr mit ihrem Pkw S. gegen 6:20 Uhr die Kreuzung der S.-Str./W.-Str. auf der S.-Str. aus B. kommend. Sie wollte an der Kreuzung nach links in die W.-Str. einbiegen. Auf der S.-Str. ist für das Linksabbiegen in die W.-Str. eine eigene Abbiegespu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Zurverfügungstellung an Personen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes

Rz. 77 § 20 Abs. 6 S. 1 ErbStG betrifft inländische Versicherungsunternehmen und inländische Zweigstellen ausländischer Versicherungsunternehmen. Die Haftung nach § 20 Abs. 6 ErbStG setzt eine Steuerpflicht nach dem Versicherungsnehmer voraus. Versicherungssummen, die dem Versicherungsnehmer selbst ausgezahlt werden, stellen keinen erbschaftsteuerpflichtigen Vorgang dar. Bei ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 9. Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 91 Eine Entlassung aus der Haftung ist nur bei Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts möglich. Es gibt vier Möglichkeiten der Unbedenklichkeitsbescheinigung:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 8. Sorgfaltspflicht des Bankinstituts

Rz. 90 Ein Bankinstitut muss nach der Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 8.11.2007[132] bei einem Auszahlungsbetrag, bei dem es sich um eine der Höhe nach nicht unbeträchtliche Auslandsüberweisung aus Anlass der Abwicklung eines Erbfalles handelt, vor Durchführung des Überweisungsauftrags von sich aus Nachforschungen über das Bestehen der Erbschaftsteuerpflicht anstell...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Nachlasshaftung nach Abs. 3

Rz. 64 Der Nachlass haftet bis zur Erbauseinandersetzung (§ 2042 BGB) für die Steuer der am Erbfall Beteiligten (§ 20 Abs. 3 ErbStG). Mit "Nachlass" muss man wohl nach dem allgemeinen Sprachgebrauch das gesamte aktive und passive Vermögen eines Verstorbenen verstehen. § 20 Abs. 3 ErbStG begründet eine Sachhaftung des Nachlasses bis zu dessen Teilung. Die Vorschrift enthält d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Gewahrsam

Rz. 82 Das Gesetz mutet dem inländischen Gewahrsamsinhaber eine Art Garantenstellung zu.[118] Gewahrsamsinhaber können Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Erbschaftsbesitzer und Kreditinstitute sein. Rechtsanwälte und Steuerberater können nur dann Gewahrsamsinhaber sein, wenn sie Vermögen im Auftrag des Erblassers – nicht des Erben – im Besitz haben. ...mehr

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zfs 01/2023, Straßenbauarbe... / 2 Aus den Gründen:

[25] II. Die Berufung des Klägers ist zulässig, sie hat in der Sache aber keinen Erfolg. [26] Die Einwände des Klägers gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts und die rechtliche Würdigung greifen jedenfalls im Ergebnis nicht durch. Das Landgericht hat zu Recht ein Mitverschulden des Klägers angenommen, auch die Haftungsquote von 75 zu 25 zu Lasten der Beklagten erscheint s...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Tilgung und Sicherheitsleistung

Rz. 24 Da Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger den Nachlass in Besitz nehmen und die Erben insoweit keine Verfügungsbefugnis haben, ist es konsequent, diese Personen für die Entrichtung der Steuer aus dem Nachlass sorgen zu lassen. Haben die zur Verwaltung des Nachlasses berufenen Personen für die Entrichtung der Steuer gesorgt, so kann bis zur Aufhe...mehr

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zfs 01/2023, Straßenbauarbe... / 1 Sachverhalt

[1] I. Der Kläger begehrt nach einem Verkehrsunfall am 21.10.2019 in L., bei dem er im Bereich einer Straßenbaustelle, auf der er als Fahrbahnmarkierer tätig war, vom Pkw der Beklagten zu 2, der bei der Beklagten zu 1 versichert war, angefahren wurde, materiellen Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie die Feststellung der Haftung für künftige Schäden. Die Haftung der Beklag...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Gewahrsamsinhabers

Rz. 86 Die Haftung setzt ein – von Seiten des Finanzamts nachzuweisendes – Verschulden voraus. Ein Verschulden ist anzunehmen, wenn der Gewahrsamsinhaber keinerlei geeignete Vorkehrungen getroffen hat, um (Aus-)Zahlungen oder Auskehrungen von Nachlassguthaben an ausländische Berechtigte bzw. ins Ausland zu verhindern.[126] Siehe auch Rdn 90.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter (Abs. 1)

Rz. 18 Ist auf eine testamentarische Verfügung hin ein Testamentsvollstrecker eingesetzt worden (§§ 2197 ff. BGB) oder wurde durch das Nachlassgericht die Nachlassverwaltung angeordnet (§ 1981 BGB), so darf der Bescheid nicht dem Betroffenen bekannt gegeben werden. § 32 Abs. 1 ErbStG enthält hierzu die Sonderregel, dass die Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker oder den ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 16. Wie wird der Schenker in Anspruch genommen?

Rz. 47 Der Schenker wird durch einen Schenkungsteuerbescheid/eine Schenkungsteuerfestsetzung in Anspruch genommen. Jedoch wird der Schenker nicht gleichrangig mit dem Beschenkten besteuert; vielmehr haftet er für dessen Steuerschuld.[70] Die Finanzbehörde hat sich bei Anforderung der Steuer – mit Rücksicht auf die Natur der Schenkungsteuer als Bereicherungssteuer – grds. an ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Kein Gewahrsam des Bevollmächtigten

Rz. 85 Hat der Erbe den Gewahrsam an Vermögensgegenständen aus dem Nachlass auf einen Bevollmächtigten übertragen, hat der Bevollmächtigte keinen Gewahrsam an Vermögensgegenständen des Erben. Soweit sich aus der Entscheidung des BFH vom 12.8.1964[124] eine andere Auffassung entnehmen lässt, hält der Senat daran nicht mehr fest.[125]mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / L. Terminsvertreter

Literaturhinweise: Bräuer, Haftung bei der Untermandatierung, AnwBl 2019, 550; Enders, Die Kosten des Terminsvertreters in der Kostenfestsetzung, JurBüro 2012, 1, 57, 113, 169; Hansens, Die Kosten des Terminsvertreters im Kostenfestsetzungsverfahren, AnwBl 2011, 760; Mock, Terminsvertreter darf teurer sein als ersparte Reisekosten des Hauptbevollmächtigten, RVGprof. 2015, ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Mehrere Erwerber bei Erwerben von Todes wegen als Steuerschuldner

Rz. 20 Jeder einzelne Erwerber ist (nur) für seinen eigenen Erwerb Steuerschuldner. In der Praxis kann die Steuerschuldnerschaft bzw. der Umfang der Steuerschuldnerschaft ggf. erst nach längerer Zeit, etwa nach einer Erbauseinandersetzung, festgestellt werden. Entsprechende Bescheide können insoweit vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung erlassen werden. Rz. 21 Bis zu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Umfang und Entstehung des Haftungsanspruchs eines Versicherungsunternehmens

Rz. 81 Die Haftung betrifft die Erbschaftsteuer, nicht auch die Nebenleistungen.[115] Sie ist in der Höhe auf den ausgezahlten Betrag begrenzt, ist aber nicht auf die Höhe der Steuer auf die Versicherungssumme beschränkt. Die Entstehung des Haftungsanspruchs gegenüber einem Versicherungsunternehmen ist nicht vom Verschulden des Versicherungsunternehmens sowie nicht davon abh...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Testamentsvollstrecker

Rz. 15 Der Testamentsvollstrecker wird testamentarisch durch den Erblasser bestimmt, der seine Bestimmung auch einem Dritten überlassen kann, oder erfolgt durch Ernennung durch das Nachlassgericht. In Frage kommt ein nicht am Erbfall beteiligter Dritter gleichermaßen wie ein Miterbe oder Vermächtnisnehmer. Vor Antritt muss die Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Keine Zustimmungsbedürftigkeit im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 21 Im Kapitalgesellschaftsrecht bedarf die gewillkürte Vertretung auf Gesellschafterebene durch einen Vorsorgebevollmächtigten – im Falle der Geschäftsunfähigkeit – nicht der Zustimmung der Mitgesellschafter.[37] Hinweis Für die Übernahme von Organbefugnissen stellt sich die Frage der Zustimmung im Bereich der Vorsorgevollmacht wegen der automatischen Amtsbeendigung bei G...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Frage, wer Steuerschuldner ist, ist nach § 43 AO für die Erbschaft-/Schenkungsteuer in § 20 ErbStG geregelt. Die Vorschrift des § 20 ErbStG gehört zum IV. Teil des ErbStG "Steuerfestsetzung und Erhebung". Sie regelt nicht nur, wer Steuerschuldner der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer ist, sondern gibt darüber hinaus eine Antwort darauf, wer Steuerpflichtiger ist...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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FoVo 03+04/2023, Wer trägt ... / Leitsatz

Ein Gläubiger, der mangels Auskunftserteilung des Drittschuldners gegen diesen eine unbegründete Zahlungsklage erhoben hatte, kann zur Klage auf Feststellung der Haftung des Drittschuldners für den aus der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung entstandenen Schaden übergehen. OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.7.2022 – 1 W 33/22mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Flankierende Anordnungen zur Erweiterung der Befugnisse

Rz. 42 Aufgrund der genannten Unterschiede mag es im Einzelfall zweckmäßig sein, eine angeordnete Testamentsvollstreckung durch eine postmortale (oder auch transmortale) Vollmacht zugunsten des Testamentsvollstreckers zu flankieren:mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / E. Mehrere Auftraggeber / Streitgenossen

Literaturhinweise: Hansens, Ermittlung des Kostenerstattungsanspruchs des aus dem Rechtsstreit ausgeschiedenen Streitgenossen, RVGreport 2014, 216; Naundorf, Die Anwaltsvergütung bei der Durchsetzung je eigener Ansprüche in aktiver Streitgenossenschaft, AGS 2016, 105; H. Schneider, Die Haftung von Streitgenossen für die Gerichtskosten, AGS 2019, 313; Schneider, Mehrere Auf...mehr

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FoVo 03+04/2023, Wer trägt ... / 2 II. Die Entscheidung

OLG korrigiert das LG im Sinne des Gläubigers Die sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Das LG hat den Klägern zu Unrecht einen Teil der Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die Beklagten haben die Kosten gemäß §§ 91 Abs. 1, 100 Abs. 4 ZPO insgesamt zu tragen. Die Umstellung des Zahlungsantrags auf den – dann anerkannten – Feststellungsantrag war gemäß § 263 ZPO zulä...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / K. Mehrvergleich

Literaturhinweise: Christl, Prozess-/Verfahrenskostenhilfe für Mehrvergleich, NJW 2021, 2010; Enders, Mitvergleichen nicht anhängiger Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren, JurBüro 2011, 57, 113; ders., Mitvergleichen anderweitig anhängiger Ansprüche, JurBüro 2011, 169, 225, 281, 337, 449; ders., Anwaltsvergütung in arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten mit Prozesskost...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Schenker als Steuerschuldner

Rz. 38 Bei Schenkungen unter Lebenden ist auch der Schenker Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 ErbStG). Schenker ist derjenige, der als Zuwender oder Geber die Zuwendung, die aus seinem Vermögen stammt, erbringt. Durch die Vermögenshingabe tritt beim Schenker eine Entreicherung ein. Wer Schenker ist, ergibt sich danach aus § 7 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 Abs. 1 Nr. 4–8 ErbStG. Auch der S...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Urt. v. 11.7.2017 – VI ZR 90/17

Rz. 87 a) Allein der Umstand, dass bei der späteren Regulierung durch den Kaskoversicherer auch ein Quotenvorrecht des Geschädigten zu berücksichtigen sein kann, reicht nicht aus, um aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten die Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit seinem Kaskoversicherer zu begründen (Fortführung von Senat,...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Sicherstellung der Steuer

Rz. 76 Sinn und Zweck des § 20 Abs. 6 ErbStG ist es, zu verhindern, dass Vermögen vor der Entrichtung der Steuer dem Zugriff des deutschen Fiskus entzogen wird. Die Vorschrift des § 20 Abs. 6 und 7 ErbStG muss im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen nach § 33 ErbStG gesehen werden, denn durch diese Anzeig...mehr