Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 490 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Die Revision wandte sich nicht gegen die Feststellungen des Berufungsgerichts bezüglich des tatsächlichen Unfallhergangs. Sie machte allein geltend, das Berufungsgericht habe verkannt, dass auch dem Beklagten zu 1 eine unfallursächliche Pflichtverletzung vorzuwerfen sei, denn dieser habe gegen d...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 212 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Nach § 41 Abs. 3 Nr. 5 S. 2 StVO schreiben Richtungspfeile auf der Fahrbahn unmittelbar vor einer Kreuzung oder Einmündung die künftige Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor, wenn zwischen ihnen Fahrstreifenbegrenzungen (§ 41 Abs. 3 Nr. 3 StVO, Zeichen 295) oder Leitlinien (§ 42 A...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 187 Die Revision war begründet. Allerdings konnte der Revision nicht gefolgt werden, soweit sie meinte, die Grundsätze des Urteils des erkennenden Senats vom 1.4.2003 (VI ZR 321/02 = BGHZ 154, 316 ff.) könnten auf motorsportliche Veranstaltungen der vorliegenden Art keine Anwendung finden. Der Senat hat entschieden, dass bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerhebliche...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 56 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Entscheidung des Berufungsgerichts, den Rechtsstreit nicht nach Art. 27, 28 EuGVVO auszusetzen, kann mit der Revision angegriffen werden. Das Verfahren der Aussetzung nach Art. 27, 28 EuGVVO bestimmt sich nach nationalem Recht. Nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO in der seit dem 1.1.2002 ge...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 509 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht ging zutreffend davon aus, dass der Klägerin keine Schadensersatzansprüche gegen den Fahrer oder Halter des bei der Beklagten versicherten Sattelzuges zustanden. Zutreffend ging das Berufungsgericht zunächst davon aus, dass die Klägerin im Hinblick auf die Rastanlage keine Ansprüche...mehr

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§ 4 Stundenverrechnungssätz... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 3 Das Berufungsgericht hatte gemeint, die Zubilligung fiktiver Reparaturkosten entsprechend den Kosten einer Fachwerkstatt widerspreche dem Wirtschaftlichkeitsgebot "in strengem Sinne". Die Klägerin habe weder bestritten, das mit dem vom Haftpflichtversicherer regulierten Betrag eine ordnungsgemäße Reparatur des Fahrzeugs außerhalb einer Porsche-Vertragswerkstatt möglich...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 121 Nach Auffassung des Berufungsgerichts stand dem Kläger über den von der Beklagten zu 2 regulierten Teilbetrag hinaus weder aus § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1, 2 StVG noch aus § 823 Abs. 1 BGB, § 115 VVG ein weiterer Schadensersatzanspruch zu. Das Amtsgericht sei zu Recht von einer Haftungsquote der am Unfall beteiligten Fahrzeuge von jeweils 50 % ausgegangen. Gemäß der in d...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / a) Der Fall

Rz. 115 Die Klägerin nahm die Beklagten aus abgetretenem Recht ihres Ehemanns auf Ersatz materiellen Schadens aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Der Ehemann der Klägerin fuhr mit seinem Pkw auf einer Bundesstraße hinter einem bei der Beklagten zu 3 haftpflichtversicherten Fahrzeuggespann. Die Beklagte zu 2 war Halterin des Zugfahrzeugs; der Beklagte zu 1 war dessen Fahrer ...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Die Revision hatte Erfolg. Allerdings verneinte das Berufungsgericht zutreffend einen eigenen Anspruch der Firma D. gegen die Beklagten aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 677, 683 S. 1 BGB. Rz. 17 Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 214 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war die Klägerin aktivlegitimiert und hatte eine jedenfalls nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubte Rechtsdienstleistung vorgenommen. Eine Abtretung ist nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 151 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts stritt nach den getroffenen Feststellungen kein Anscheinsbeweis für ein Mitverschulden der Klägerin. Die Revision beanstandete insoweit mit Recht die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschulden...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 174 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Zutreffend ging das Berufungsgericht davon aus, dass der Kläger von den Beklagten Ersatz des ihm tatsächlich entstandenen Schadens verlangen konnte und er nicht an die von ihm ursprünglich gewählte fiktive Abrechnung auf der Basis der vom Sachverständigen geschätzten Kosten gebunden war. Wie der...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 46 Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Geschädigte sei im Regelfall berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Der Kraftfahrzeugsachverständige überschreite die Grenzen rechtlich zulässiger Preisgestaltung dabei nicht alleine dadurch, dass er eine an der Schadenshöhe orientierte an...mehr

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Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.1 Freistellungsbescheinigung

Antrag des leistenden Unternehmers beim zuständigen Finanzamt Antrag Der leistende Unternehmer kann bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Normalerweise senden die Finanzämter vor dem Erteilen der Bescheinigung dem Antragsteller einen Fragebogen zu. Darin sind neben den allgemeinen Angaben zum Un...mehr

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Steuerabzug bei Bauleistung... / 4 Verfahren

Anmeldung des Steuerabzugs und Abführung an das Finanzamt Zahlung bis zum 10. des Folgemonats Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung erbracht wird, d. h. beim Leistungsempfänger abfließt (§ 11 EStG). Dies gilt auch in Fällen, in denen die Gegenleistung in Teilbeträgen (Vorschüsse, Abschlagszahlungen, Zahlung gestundeter Beträge)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Beteiligung der Landesfinanzbehörden

Rz. 66 Gem. § 27a Abs. 2 S. 1 UStG übermitteln die Landesfinanzbehörden dem BZSt die für die Erteilung der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1 UStG erforderlichen Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen. Dies sind gem. § 27a Abs. 1 S. 5 UStG der Name, die Anschrift des Steuerpflichtigen und die Steuernumme...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.4 Haftung (§§ 60, 61)

Rn 32 Wie der spätere Insolvenzverwalter haftet der vorläufige Insolvenzverwalter über die Verweisung in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für eine schuldhafte Verletzung seiner insolvenzspezifischen Pflichten nach § 60 und bei einer Nichterfüllbarkeit von ihm begründeter Masseverbindlichkeiten nach § 61. Daneben ist aber auch eine Haftung aus allgemeinen Rechtsvorschriften nicht aus...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7. Haftung

Lange Zeit wurde die Außenhaftung von GbR-Gesellschaftern diskutiert, bevor der BGH für die GbR das Haftungsregime der OHG (§§ 128–130 HGB) mit der Folge einer unbeschränkten, akzessorischen und gesamtschuldnerischen Haftung der GbR-Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernommen hat.[26] Ebenso nach dem Vorbild des § 128 HGB hat der BGH dabei für besti...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rn 8 Handelt es sich bei dem insolventen Unternehmen um eine GmbH, liegt das Widerspruchsrecht beim Geschäftsführer. Da nach § 46 Nr. 6 GmbHG allerdings ein Weisungsrecht der Gesellschafter[5] besteht, haben diese – anders als bei der Aktiengesellschaft – die Möglichkeit, mittelbar die Einlegung eines Widerspruchs zu erzwingen. Diese Durchbrechung des Grundsatzes ergibt sich...mehr

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Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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zfs 11/2022, Zu den Sorgfal... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet. Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 1. OHG

Da die meisten der mit dem MoPeG verbundenen Änderungen, wie eben aufgezeigt, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreffen, bleibt es bei der OHG im Wesentlichen beim Alten, auch wenn das OHG-Recht nicht zuletzt mit Rücksicht auf die umfangreichen Änderungen im Recht der BGB-Gesellschaft redaktionell überarbeitet worden ist. Die Verweisung auf das Recht der GbR erfolgt künf...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.1 Verwaltung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Nach § 18 Abs. 1 WEG obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Über die Verwaltungsmaßnahmen selbst beschließen aber selbstverständlich die Wohnungseigentümer nach Maßgabe des § 19 WEG. Ordnungsmäßige Verwaltung Gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine ordnungsmäß...mehr

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zfs 11/2022, Verjährung des... / 2 Aus den Gründen:

[6] Die Revision hat Erfolg. [7] I. Das Berufungsgericht hat – soweit für das Revisionsverfahren von Interesse – ausgeführt, der Klägerin stehe gemäß §§ 826, 31 BGB analog i.V.m. § 249 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatzes zu; des Weiteren könne sie Verzugszinsen, vorgerichtliche Anwaltskosten und die Feststellung des Annahmeverzugs beans...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.6 Amtshaftung

Rn 113 Ein pflichtwidriges Unterlassen einer erforderlichen Anordnung kann ebenso nach § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG zur Haftung des Staates für das Fehlverhalten des Insolvenzgerichts führen, wie die unverhältnismäßige oder vorschnelle Anordnung überflüssiger Sicherungsmaßnahmen.[306] Weiterhin trifft das Gericht eine Haftung für Auswahlverschulden bei der Bestellung e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterscheidung gegenüber Haftungsbescheiden

Rn. 70 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Pauschalierungs- und Haftungsbescheide unterscheiden sich inhaltlich insofern, als mit dem Haftungsbescheid gegenüber dem ArbG die Summe der von den einzelnen ArbN nach ihren LSt-Abzugsmerkmalen geschuldeten LSt-Abzugsbeträge geltend gemacht wird, während mit dem Pauschalierungsbescheid vom ArbG auf den Arbeitslohn der betroffenen ArbN ein Dur...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.5 Vergütung (§§ 63 bis 65)

Rn 37 Über die Verweisung in § 21 Abs. 1 Nr. 1 sind für die Vergütung des vorläufigen Verwalters die Vorschriften der §§ 63 bis 65 anwendbar. Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013[116] ist nunmehr in § 63 Abs. 3 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Antragsrecht des Schuldners

Rn 13 Antragsberechtigt ist auch derjenige, der in einem eröffneten Insolvenzverfahren Schuldner ist oder als solcher angesehen wird. Rn 14 Sofern eine natürliche Person einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, ist Prozessfähigkeit erforderlich. Für die Zulässigkeit des Eigenantrages ist es notwendig, dass dieser ernsthaft auf Eröffnung gerichtet ist, un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsfolgen

Rn. 72 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Kann im Wege der Auslegung nicht festgestellt werden, ob ein Haftungs- oder ein Pauschalierungsbescheid vorliegt bzw sind Haftungs- und Pauschalierungsschuld untrennbar verbunden, so ist der Bescheid unwirksam, dh auf einen Rechtsbehelf hin aufzuheben; aA Klein, § 119 AO Rz 5 mit Hinweis auf BFH BFH/NV 1987, 19; 2010, 1606. Dagegen scheint d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerbescheid

Rn. 6 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach§ 40 Abs 3 S 2 EStG ist der ArbG Schuldner der pauschalen Steuer. Der ArbG haftet damit nicht nur für eine fremde Schuld (vgl § 42d EStG), sondern leistet in den Fällen der Pauschalierung auf eine eigene Steuerschuld. Daher ist der Pauschalierungsbescheid für den ArbG ein Steuer- und kein Haftungsbescheid. Haftungs- und Pauschalierungsbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Antrag (§ 40 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Pauschalierung nach § 40 Abs 1 EStG setzt einen Antrag des ArbG voraus. Sie kann dem ArbG also nicht aufgedrängt werden oder von Amtswegen erfolgen, vgl BFH v 28.02.1975, VI R 28/73, BStBl II 1976, 134, und FG Berlin v 28.05.1990, EFG 1990, 598 rkr. Ohne Antrag ist die LSt vom ArbN (Steuerschuldner) nachzufordern, oder das FA muss einen ...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / III. Fazit

Sowohl bei Neugründungen als auch in der laufenden Beratung von Personengesellschaften und deren Gesellschaftern müssen die mit dem MoPeG verbundenen Änderungen bereits jetzt berücksichtigt werden. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass einzelne bislang offene Fragestellungen, wie z.B. das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters oder die Anwendbarkeit des bisherigen § 139 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Umfang der Anfechtung

Rn. 74 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der BFH hat zu Haftungsbescheiden, in denen zu mehreren Sachverhaltskomplexen LSt nachgefordert worden ist, entschieden, dass es sich um eine äußerliche Zusammenfassung einer Mehrzahl von VA handle, die getrennt voneinander beurteilt werden und die rechtlich eigene Wege gehen können (Sammelhaftungsbescheid), BFH v 04.07.1986, BStBl II 1986, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Stilllegungsentscheidung (Satz 1)

Rn 2 Zunächst ist von besonderer Bedeutung die Frage nach der Stilllegung oder Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Im Anschluss an den Bericht des Verwalters (§ 156) und damit in Kenntnis der für diese Entscheidung benötigten Informationen sollen die Gläubiger vorrangig entscheiden, ob das Unternehmen des Schuldners stillgelegt oder vorläufig fortgeführt werden sol...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 1. Satzungsmäßige Aufgabe der AGT

Die AGT ist eine berufsständige und wissenschaftliche Vereinigung, die sich die Vertretung der fachlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Belange der praktisch tätigen Testamentsvollstrecker zur Aufgabe gemacht hat. Somit gehört es auch zu den satzungsgemäßen Aufgaben der AGT, sich mit dem oben dargestellten Befund auseinanderzusetzen, der nicht grundsätzlich neu is...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Sinn und Zweck eines Widerspruchsrechts

Rn 1 Die Vorschrift des § 247 regelt die Zustimmung des Schuldners zum Insolvenzplan und räumt ihm ein Widerspruchsrecht ein. Die Regelung ist erforderlich, weil das Vorlagerecht gegenüber den Vorschriften zum Zwangsvergleich (§ 173 KO) auf den Verwalter ausgedehnt wurde. Folglich muss der Schuldner vor der Möglichkeit einer im Plan vorgesehenen Benachteiligung seiner Person...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1 Kapitalgesellschaften

Rn 4 Während zunächst § 293 RegE (= § 247) den ersten Absatz um einen zweiten Satz ergänzt hatte, in dem ausdrücklich klargestellt wurde, dass neben dem für Geschäftsführung und Vertretung zuständigen Organ einer juristischen Person (§ 101) auch die Gesellschafter dieses Widerspruchsrecht ausüben könnten, wenn sich eine Kapitalmehrheit gegen die Annahme des Plans entscheidet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gosch, Zum Entstehungszeitpunkt der pauschalen LSt nach § 40 EStG, BB 1990, 1110; Seifert, ZollkodexAnpG: Lohnsteuerliche Änderungen 2015, DStZ 2015, 75. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.10.2015, BStBl I 2015, 832 (BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen); BMF v 17.11.2017, BStBl I 2017, 1546 (BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Heilung im Einspruchsverfahren

Rn. 75 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ist unklar, ob ein Bescheid eine Haftungs- oder Pauschalierungsschuld beinhaltet, kann dies in der Einspruchsentscheidung "geheilt" werden. Das ist aber nicht der Fall bei bloßer Zurückweisung des Einspruchs und Erläuterung in den Gründen, was seitens des FA gewollt war, da hierdurch keine inhaltliche Änderung erfolgt, BFH BFH/NV 1985, 85. A...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7

Auf einen Blick Die meisten Änderungen des MoPeG betreffen die GbR. Künftig wird man zwischen der rechtsfähigen GbR und der nicht rechtsfähigen GbR unterscheiden müssen. Die nicht rechtsfähige GbR endet durch den Tod eines Gesellschafters, bei der rechtsfähigen GbR wird die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Für die GbR ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 51 Dahl, Der Eigenantrag des Schuldners nach dem ESUG, NJW-Spezial 2012, 661 ff.; Delhaes, Die Stellung, Rücknahme und Erledigung von das Insolvenzverfahren einleitender Anträge nach der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2009, S. 98; Fenski, Rücknahme des Konkursantrags durch ein anderes Organmitglied?, BB 1988, 2265 ff.; Frind, Gefährdun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Eingriff in Rechte aus gruppeninternen Drittsicherheiten

Rn 2 Die Konstellation des § 238b erfasst die Stellung einer Sicherheit durch andere gruppenangehörige Gesellschaften. Im Plan kann folglich jede übernommene Haftung für Verbindlichkeiten der Insolvenzschulderin geregelt werden. Umfasst sind sämtliche Real- und Personalsicherheiten.[5]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 Um Konzernrestrukturierungen zu erleichtern, wurde mit dem SanInsFoG[1] gemäß § 217 Abs. 2 die Möglichkeit geschaffen, die Rechte von Inhabern von Insolvenzforderungen, die diesen aus einer Drittsicherheit gegen ein verbundenes Unternehmen i.S.v. § 15 AktG zustehen, zu gestalten.[2] Bisher waren die Inhaber von Drittsicherheiten gemäß § 254 Abs. 1 Satz 1 a.F. ausdrückli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 117 Bork, § 55 Abs. 2 InsO, § 108 Abs. 2 InsO und der allgemeine Zustimmungsvorbehalt, ZIP 1999, 781; ders., Der zu allen Rechtshandlungen ermächtigte "schwache" vorläufige Insolvenzverwalter: ein "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter, ZIP 2001, 1521; Buchalik/Kraus, Zur Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den eigenverwaltenden Schuldner im Verfahren nach § 270...mehr

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zfs 11/2022, Schmerzensgeld für den Nothelfer - Schadenersatz vs. Sozialrechtsschutz

Hinweis Meinem Mandanten steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 EUR zu. Das bei Ihnen versicherte und von Ihrem Versicherungsnehmer geführte Fahrzeug fuhr am 6.12.2021 auf der BAB 4 mit 120 km/h; einer den Witterungs- und Straßenverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit. Als ihr Versicherter am rechten Fahrbahnrand den Pkw des Herrn Müller stehen sah, der wegen ein...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.3 Unterstützung und Überwachung durch den Verwaltungsbeirat

Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 WEG unterstützt und überwacht der Verwaltungsbeirat den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll er den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen (bevor die Wohnungseigentümerversammlung über die Vorschüsse bzw. Nachschüsse beschließt) und mit einer Stellungnahme versehen. Unterstützung des Verwalters Der V...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1 Übertragung der Zustellungen (§ 8 Abs. 3)

Rn 29 In administrativer Hinsicht steht dem Insolvenzgericht schon in diesem Verfahrensabschnitt ebenso wie im später eröffneten Insolvenzverfahren die Möglichkeit zur Verfügung, den vorläufigen Insolvenzverwalter mit der Durchführung der Zustellungen zu beauftragen. Durch diese noch kurz vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung vorgenommene ergänzende Verweisung[86] soll eine...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Antragsrecht der Gläubiger

Rn 9 Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Gläubiger des Schuldners, ohne dass es darauf ankommen soll, ob und ggf. in welcher Weise der Gläubiger in einem eröffneten Insolvenzverfahren an diesem teilnehmen würde.[18] Eine Einschränkung dieser umfassenden Antragsbefugnis findet im Rahmen der Prüfung des Antrags gemäß § 14 Abs. 1 statt, da der Gläubiger ein rechtliches Int...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rn. 114 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen, die als Folge eines fahrlässigen oder vorsätzlich fehlerhaften Verhaltens entstehen, können, müssen aber nicht notwendig der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Lebensführung angehören. Es kommt jeweils im Einzelfall darauf an, ob sich das Fehlverhalten noch iRd beruflichen Zielvorstellungen bewegt oder ob eine darüber hinaus...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 5. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

Das MoPeG sieht eine Kodifikation des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters gem. § 712a Abs. 1 BGB n.F. vor: Zitat § 712a BGB n.F. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamt...mehr