Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 2 Haftungsgrundlagen / bb) Überholvorgänge

Rz. 60 Eine weitere gesteigerte Sorgfaltspflicht hat der Gesetzgeber in § 5 Abs. 2 StVO für den Kraftfahrer normiert. Danach darf nur überholen, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Rz. 61 Keine äußerste Sorgfalt zeigt:mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / ff) Ein- und Aussteigen

Rz. 69 Nach § 14 Abs. 1 StVO wird schließlich ein Gefährdungsausschluss anderer Verkehrsteilnehmer auch von demjenigen verlangt, der in sein Fahrzeug ein- oder aussteigt. Der Ein- und Aussteiger muss das Vorrecht des fließenden Verkehrs beachten. Während der Führer des Kraftfahrzeugs durch § 10 Abs. 2c AKB bzw. A.1.2 c AKB 2008 unter der bestehenden KH-Versicherung geschützt ...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 3. Radfahrerunfälle

Rz. 50 Ein Verkehrsunfall zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Radfahrer führt meist zu einer überwiegenden Haftung des Kraftfahrers, da dieser zusätzlich mit der Betriebsgefahr belastet ist. Rz. 51 Eine Mithaftung des Radfahrers kommt demgegenüber nur bei dessen festgestelltem Verschulden in Betracht. Beachte Bei Fußgängern oder Radfahrern gibt es bekanntlich keine Betriebs...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / dd) Einbiegen in Grundstück, Wenden und Rückwärtsfahren

Rz. 66 Auch beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer gem. § 9 Abs. 5 StVO so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Rz. 67 Gefordert wird auch hier die höchstmögliche Sorgfalt. Sie gilt grundsätzlich gegenüber allen anderen Ver...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (1) Höchstbeträge nach der KfzPflVV

Rz. 100 Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung darf die Leistungsfreiheit aufgrund einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall oder einer Gefahrerhöhung gemäß § 5 Abs. 3 KfzPflVV gegenüber dem Versicherungsnehmer und jeder mitversicherten Person in den AKB auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt werden, es sei denn, der unberechtigte Fahrer hat d...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / VII. Schuldanerkenntnis

Rz. 320 Bei einer an der Unfallstelle abgegebenen Erklärung eines Unfallbeteiligten, allein schuld zu sein, handelt es sich im Zweifel lediglich um ein Anerkenntnis mit alleiniger Beweisfunktion, regelmäßig jedoch nicht um ein deklaratorisches oder gar konstitutives Schuldanerkenntnis (BGH VersR 1984, 383; BGH zfs 1982, 51 = VersR 1981, 1158 = DAR 1981, 382). Rz. 321 Ungeacht...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (3) Ehegatten

Rz. 100 Auch unter Ehegatten kann im Straßenverkehr ausnahmsweise eine Haftungsbegrenzung auf grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Rz. 101 Beschädigt die Ehefrau beispielsweise leicht fahrlässig das Kfz ihres Ehemanns, kann dieser wegen §§ 1359, 1353 Abs. 2 S. 2 BGB den Fahrzeugschaden von seiner Ehefrau nicht ersetzt verlangen, wenn sich die ansonsten haftende Ehefrau im Rahmen i...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 1. Höhere Gewalt

Rz. 330 Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht worden ist (§ 1 Abs. 2 HPflG). Zum Begriff der höheren Gewalt siehe die Ausführungen zur Halterhaftung nach § 7 Abs. 2 StVG (vgl. oben Rdn 244 ff.). Rz. 331 Der Betreiber der Bahn kann sich allerdings nur dann auf höhere Gewalt berufen, wenn die Folgen dieses Ereignisses mit wirtschaf...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / bb) Unmittelbarkeit

Rz. 201 Wird eine psychische Gesundheitsbeeinträchtigung auf das Miterleben eines schweren Unfalls zurückgeführt, so kommt eine Haftung des Schädigers regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Geschädigte nicht selbst unmittelbar an dem Unfall beteiligt war (BGH zfs 2007, 626 ff.). Rz. 202 Durch ein Unfallgeschehen ausgelöste, traumatisch bedingte psychische Störungen von Krankh...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 1. Allgemeines

Rz. 218 Im Gegensatz zur Verschuldenshaftung nach dem BGB enthält das Straßenverkehrsgesetz in § 7 StVG eine reine Gefährdungshaftung. Danach haftet der Halter für den beim Betrieb des Kfz entstandenen Personen- und Sachschaden (§ 7 Abs. 1 StVG). Unter den Begriff des Kfz fallen auch die neuen Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. E-Scooter) i.S.d. § 1 Elektrokleinstfahrzeuge-Verord...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / b) Anscheinsbeweis und Alkohol

Rz. 67 Immer wieder fehlerhaft gingen die Instanzgerichte davon aus, dass ein Anscheinsbeweis gegen denjenigen spricht, der bei trunkenheitsbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt wird (OLG Celle VersR 1988, 608 und OLG Hamm NZV 1990, 393). Rz. 68 Dem hat der BGH einen Riegel vorgeschoben. Er hat ausdrücklich festgestellt, dass auch die alkoho...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / aa) Unmittelbare Schäden und Folgeschäden

Rz. 9 Reparaturkosten für den unfallbeschädigten Pkw (BGH NJW 1976, 1396), die Bergungskosten, die Wertminderung sowie der Wertersatz bei Totalschaden sind z.B. unmittelbare Schäden. Rz. 10 Sachfolgeschäden sind der Nutzungsausfall, die Mietwagenkosten und die dem Geschädigten entstehenden Rechtsverfolgungskosten, aber auch z.B. der Schaden, der anlässlich der unfallbedingten...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / IV. Klage gegen den Halter

Rz. 103 Häufig werden Klagen in Verkehrsunfallangelegenheiten gegen Fahrer, Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer als Gesamtschuldner erhoben. Rz. 104 Dies geschieht häufig ohne vorherige Überlegung, ob eine Klage gegen den Halter im Einzelfall auch sinnvoll ist. Rz. 105 Beispiel Ein Lkw-Fahrer fährt mit dem Lastzug seines Arbeitgebers und muss wegen eines Defektes anhalten. E...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (7) Leasingfahrzeuge

Rz. 114 Das Fehlen einer Fahrer-Haftpflichtversicherung wirkt sich vor allem bei Leasingfahrzeugen aus. Im Rahmen des Leasingvertrages bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs. Rz. 115 Verursacht nunmehr ein Arbeitnehmer des Leasingnehmers leicht fahrlässig einen Unfall, bei dem das Leasingfahrzeug beschädigt oder zerstört wird, haftet er für den Schaden an dem von ih...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / IV. Haftungsabwägung

Rz. 339 Bei der Haftungsabwägung ist wegen der Schienengebundenheit und der erheblich längeren Bremswege von Schienenfahrzeugen die Betriebsgefahr des Schienenfahrzeugs erheblich höher anzusetzen als die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs (BGH VersR 1959, 462; OLG Hamburg VersR 1983, 740; OLG Hamm VersR 1983, 465). Rz. 340 Auch das HPflG kennt nämlich eine dem § 17 StVG ents...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 9. Schwarzfahrt

Rz. 271 Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet (§ 7 Abs. 3 S. 1 StVG). Ausnahmsweise soll gem. § 242 BGB wegen unzulässiger Rechtsausübung beim Fahrzeugdiebstahl der Direktanspruch eines Mittäters gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer ausgeschlossen sein, wenn er als Beifahre...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Beispiele einer Gefahrerhöhung

Rz. 53 Im Bereich der Kraftfahrtversicherung beziehen sich die Gefahrerhöhungen meist auf die (Weiter-)Benutzung eines Kfz in länger andauerndem verkehrsunsicheren Zustand (BGH VersR 1990, 80), z.B. aufgrundmehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 7. Haftungsumfang

Rz. 265 Auch bei voller Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG haftet der Halter nicht unbegrenzt, sondern lediglich innerhalb der Höchstgrenzen des § 12 StVG. Rz. 266 Danach ist die Ersatzpflicht begrenzt:mehr

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AGS 01/2020, Staudinger, BGB – Kommentar zu den §§ 255-304 (Leistungsstörungsrecht 1)

Herausgegeben von Manfred Löwisch. Bearbeitet von Georg Caspers, Cornelia Feldmann, Sebastian Kolbe, Roland Schwarze. Verlag Sellier – de Gruyter, Berlin. XIV, 1198 S., 449,00 EUR Das Werk umfasst die Normen §§ 255–304 BGB und befasst sich somit mit dem Leistungsstörungsrecht. Das Leistungsstörungsrecht behandelt die Unmöglichkeit der Leistung, den Schuldner- und Gläubigerver...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / bb) Entgangener Gewinn

Rz. 14 Nur klarstellende Funktion hat § 252 BGB, wonach der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn umfasst. Dieser bemisst sich danach, welcher Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. Rz. 15 Merke § 252 BGB ist somit di...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / ff) Schutzzweck der Norm

Rz. 35 Als Haftungskorrektiv wird in der Rechtsprechung die so genannte Lehre vom Rechtswidrigkeitszusammenhang bzw. die Lehre vom Schutzzweck der Norm verwendet. Beide besagen im Ergebnis dasselbe. Rz. 36 Danach können nur die adäquat kausal verursachten Schäden ersetzt werden, in denen sich genau die Gefahr verwirklicht hat, vor der die jeweilige Verhaltensnorm schützen sol...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / f) Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 170 Der Anspruch auf Schadensersatz bei Tötung des Partners der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach § 844 Abs. 2 BGB auf Geldrente setzt voraus, dass der Getötete eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Anspruchsteller hatte oder in Zukunft haben würde. Zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen aber keine gesetzlichen Unterh...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 3. Begrenzung der Ersatzpflicht

Rz. 44 Der Geschädigte hat grundsätzlich die Wahl, ob er Naturalersatz (§ 249 Abs. 1 BGB) oder unter den Voraussetzungen des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangt. Dieses Wahlrecht des Geschädigten wird begrenzt durch die so genannte Ersetzungsbefugnis des Schädigers im § 251 Abs. 2 S. 1 BGB. Hiernach ist es das Recht des Schädige...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Beim Betrieb des Kfz Tätige

Rz. 269 Er haftet nach § 8 Nr. 2 StVG auch dann nicht, wenn der Verletzte beim Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war. Beim Betrieb tätig wird z.B. jemand, der im Winter auf schneeglatter Fahrbahn ein stehengebliebenes Fahrzeug anschiebt (OLG Düsseldorf NZV 2015, 383). Beachte Wenn der Verletzte beim Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war, wird darüber hinaus häufig ein Haftungsa...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / a) Allgemeine Verhaltenspflichten

Rz. 48 Die Verhaltenspflichten der Verkehrsteilnehmer sind vor allem nach den Vorschriften der StVO zu beurteilen. Rz. 49 Für einen Unfallbeteiligten kann ein Verschulden entfallen, wenn zu seinen Gunsten der so genannte Vertrauensgrundsatz eingreift (BGH NZV 1998, 396). So darf ein Wartepflichtiger im Allgemeinen darauf vertrauen, dass ein rechts blinkender Vorfahrtsberechti...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / IV. Werkvertrag

Rz. 300 Schlecht erfüllte Werkverträge, die zu Körper- und Gesundheitsschäden führen, können neben den Ansprüchen aus §§ 634 ff. BGB auch Schmerzensgeldansprüche auslösen (§ 253 BGB), wobei allerdings darauf zu achten ist, dass eine Verletzung eines geschützten absoluten Rechts die Folge der werkvertraglichen Schlechterfüllung sein muss. Der Werkvertragsunternehmer kann sich...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Kinderhaftung

Rz. 44 Auch ein nicht deliktsfähiges Kind kann nicht schuldhaft handeln, weshalb ein Schmerzensgeldanspruch stets dann entfällt, wenn der Anspruch nicht wegen Aufsichtspflichtverletzung gegen die Eltern gerichtet werden kann. Eine Ausnahme wäre allenfalls die Billigkeitshaftung gem. § 829 BGB. Rz. 45 Allerdings ist das Alter der Deliktsfähigkeit im Kraftfahrzeugverkehr neu ge...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / gg) Zusammenfassung zu den erhöhten Sorgfaltsanforderungen

Rz. 70 Beachte Erhöhte Sorgfaltsanforderungen gelten stets: Rz....mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / c) Regress der Berufsgenossenschaft

Rz. 101 Nach § 640 RVO hatten jedoch diejenigen Personen, deren Ersatzpflicht durch §§ 636, 637 RVO beschränkt war, in den Fällen, in denen sie den Arbeitsunfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hatten, den Trägern der Sozialversicherung, insbesondere dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft), die ihnen infolge des Arbeitsunfalls entstandenen Aufwend...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (1) Gefälligkeitsfahrt

Rz. 95 Im Rahmen einer Gefälligkeitsfahrt kann es unter Umständen interessengerecht sein, von einer stillschweigenden Erklärung des Mitfahrers auszugehen, wonach der Fahrer für die Folgen eines von ihm durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Unfallschadens nur im Rahmen seines Versicherungsschutzes in Anspruch genommen werden soll (OLG Frankfurt VersR 1987, 912). Das mach...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 6. Beweislast

Rz. 119 Der Geschädigte hat zunächst den objektiven Tatbestand, die haftungsbegründende Kausalität und das Verschulden des Schädigers im Rahmen des so genannten Strengbeweises nach § 286 ZPO zu beweisen (Palandt-Sprau, § 823 BGB Rn 184 f.). Insoweit kommen dem Geschädigten keine Beweiserleichterungen im Rahmen des § 287 ZPO zugute (BGH VersR 2004, 118). Rz. 120 Dagegen kommen...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Primärverletzung

Rz. 199 Grundsätzlich ist stets Voraussetzung, dass eine mehr als nur geringfügige Primärverletzung feststeht und die geltend gemachte Beeinträchtigung einen eigenen Krankheitswert besitzt, es sei denn, die Verletzung trifft gerade speziell die Schadensanlage des Verletzten (OLG Hamm DAR 2001, 360). Maßstab für die Beurteilung der Geringfügigkeit sind die Grundsätze, welche ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / E. Grob fahrlässiges und vorsätzliches Herbeiführen des Versicherungsfalles

Rz. 114 Gemäß § 81 Abs. 1 VVG ist der Versicherer in der Schadensversicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat, bei grober Fahrlässigkeit besteht gem. § 81 Abs. 2 VVG ein Leistungskürzungsrecht. In der Haftpflichtversicherung greift gem. § 103 VVG als lex specialis hingegen ein Ausschlus...mehr

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AGS 01/2020, Beck’sche Schmerzensgeldtabelle 2019

Herausgegeben von Rechtsanwalt Andreas Slizyk. 16. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 890 S., 119,00 EUR Das Werk setzt sich aus einem Handbuch und Tabellen zusammen, die auf Basisdaten von mehr als 4.300 Schmerzensgeld-Entscheidungen beruhen. Der erste Teil des Werkes enthält eine praxisorientierte Kommentierung des Schmerzensgeldrechts. Der zweite Teil enthält ein...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / D. Relevante Risikoausschlüsse/Einwendungen gegen die Leistungspflicht

Zunächst ist die Ausschlussregel des § 3 Abs. 5 ARB 2010 von hoher Relevanz: Zitat "Rechtsschutz besteht nicht für Wahrnehmung rechtlicher Interessen" (5) soweit in den Fällen des § 2a) bis h) ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat besteht. Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, ist der Versicherungsne...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / e) Schutz gegen Verjährung

Rz. 70 Zugleich kann es erforderlich sein, in geeigneter Form den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Ein Zukunftsschadensvorbehalt ist ein deklaratorisches Anerkenntnis und führt zum Neubeginn der Verjährung gem. § 212 BGB (BGH DAR 1992, 375). Sie tritt also unwiderruflich ein, wenn in den folgenden drei Jahren nichts zur Hemmung oder zum Neubeginn der Verjährung getan w...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / Literaturtipps

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 6. Verzögerliches Regulierungsverhalten

Rz. 110 Zu den Reizvokabeln des Verkehrsrechtes gehört der gegen Haftpflichtversicherer erhobene Vorwurf der verzögerlichen Regulierung (Diehl, zfs 2008, 12). Oft genug besteht aber begründeter Anlass, eine deutliche Schmerzensgelderhöhung wegen verzögerlicher Schadensregulierung durch den Versicherer oder gar dessen Zermürbungstaktik zu fordern (BGH VersR 1970, 134; OLG Dre...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / (8) Restwertregress gegen Sachverständige

Rz. 292 Unter Zugrundelegung verschiedener Rechtsgrundlagen versuchen Haftpflichtversicherer zunehmend, den jeweiligen Sachverständigen wegen angeblich fehlerhafter Restwertermittlung in Regress zu nehmen. Dies hat sich inzwischen zu einem regelrechten "Stellvertreterkrieg" ausgeweitet. Rz. 293 Zwischen den Parteien "Versicherer" und "Sachverständiger" bestehen unbestreitbar ...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / V. Auslandsschaden und ausländischer Versicherer

Rz. 13 Durch die 4. KH-Richtlinie der EU vom 16.5.2002 sollte die Situation eines Geschädigten bei Auslandsunfällen wesentlich verbessert werden. Die 4. KH-Richtlinie der EU ist durch das Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 10.7.2002 (BGBl I, S. 2586 ff.) mit Wirkung zum 1.1.2003 umgesetzt worden. Nach § ...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (1) Unfall im Inland, Gegner Inländer

Rz. 252 In Betracht kommt eine Nachfrage bei der Polizei, was aber meist ergebnislos bleibt, da derartige Daten dort nicht bekannt sind. Rz. 253 Eine Nachfrage bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ist da schon geeigneter – kostet aber Gebühren und ist meist nur schriftlich möglich. Oft ist die Adresse des zuständigen Amtes nicht bekannt (jedoch leicht nac...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Lohn- und Gehaltsfortzahlung

Rz. 604 In den ersten sechs Wochen findet bekanntlich die Lohn- und Gehaltsfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) vom 1.6.1994 statt. Der geschädigte Arbeitnehmer hat in dieser Zeit keinen eigenen Schadensersatzanspruch im Hinblick auf den Erwerbsschaden, mit Ausnahme des Ersatzes von Nebeneinkünften, die nicht dem EFZG unterliegen. Der Schadensersatzanspr...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Schmerzensgeld ohne Verschulden (Gefährdungshaftung)

Rz. 34 Ob der Schmerzensgeldbetrag bei Verwirklichung eines Tatbestandes der Gefährdungshaftung niedriger zu bemessen ist als bei einer Verschuldenshaftung, ist ein durch die Reform "hausgemachtes" Problem (Diehl, zfs 2007, 10). Der BGH vertrat seit je her die Auffassung, dass sowohl die Ausgleichs- als auch die Genugtuungsfunktion die Schmerzensgeldhöhe bestimme (BGH VersR ...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 3. Finanzierung grundsätzlich zunächst aus eigenen Mitteln

Rz. 382 Finanzierungskosten werden nur dann geschuldet, wenn der Geschädigte die Rechnungen nicht aus eigenen verfügbaren Mitteln begleichen kann. Er hat darüber hinaus zunächst die Leistung durch den Versicherer abzuwarten, und erst dann, wenn er seine Rechnungen bezahlen muss, der Versicherer aber nicht gezahlt hat, darf Kredit in Anspruch genommen werden. Rz. 383 Problemat...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 5. Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung

Rz. 396 Wenn der Versicherer des Schädigers nicht schnell genug reguliert, der Schaden von dessen VN nicht gemeldet wird oder der Versicherer erst Akteneinsicht benötigt, um regulieren zu können, ist der Geschädigte u.U. gehalten, zur Vermeidung eventuell höherer Kreditkosten zunächst seine bestehende Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen (OLG München zfs 1984, 136). Rz. 3...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / c) Besonderheiten an Bushaltestellen

Rz. 74 Im Bereich von Bushaltestellen existiert eine veränderte Gesetzeslage seit dem 1.8.1995. In § 20 StVO ist geregelt, wie sich der Kraftfahrer im Verhältnis zu Linien- und Schulbussen zu verhalten hat. Darüber hinaus sind darin die Pflichten des Fahrers von Omnibussen geregelt. Rz. 75 Nach § 20 Abs. 1 StVO darf an Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an ge...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / IV. Vereinbarungen über die Verjährung

Rz. 165 In § 202 BGB werden nur noch ganz bestimmte Vereinbarungen über die Verjährung für unzulässig erklärt. § 202 BGB lautet: Zitat (1) Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden. (2) Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn hinaus ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / bb) Pflege durch Familienangehörige

Rz. 371 Problematisch sind hingegen die Fälle, in denen ein Familienangehöriger die Pflegeleistung erbringt. Der Schädiger ist gem. § 843 Abs. 1 BGB verpflichtet, einem Geschädigten im Rahmen des Ersatzes vermehrter Bedürfnisse die ihm gegenüber unentgeltlich erbrachte Pflegetätigkeit angemessen abzugelten, soweit sie über die üblicherweise im Krankheitsfall zu erwartende pe...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / a) Naher Angehöriger

Rz. 35 Ein Nervenschock, den ein Angehöriger des Geschädigten dadurch erleidet, dass er Augenzeuge des Unfalls war, wird dem Schädiger adäquat kausal zugerechnet, wenn die Gesundheitsverletzung echten Krankheitswert (BGH VersR 1996, 990; BGH VersR 1998, 201) hat (unmittelbarer Schockschaden). Zum Miterleben des Unfalltodes der Ehefrau und Mutter und den daraus resultierenden...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage I). 11.1. In den Tabellenbeträgen sind Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht enthalten. 11.2. Die Tabelle weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus,...mehr