Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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zfs 09/2017, Sorgfaltspflic... / 3 Anmerkung:

1. Sturzgefahren für Radfahrer können Unebenheiten im Straßenbelag begründen, wenn hierdurch die Stabilität des Rads beeinträchtigt wird. Allgemein gilt, dass der Benutzer eines Rennrads eine erhöhte Pflicht hat, auf Unebenheiten oder Lücken zwischen Steinen im Straßenbelag zu achten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1996, 1038). Aufgrund der schmalen Reifen eines Rennrads besteht f...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / A. Einführung

In der praktischen erbrechtlichen Tätigkeit findet der beratende und forensisch tätige Rechtsanwalt immer wieder Bezüge zum Familienrecht, das sich auch in verschiedener Weise auf das Erbrecht auswirken kann. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge geschieht dies in der Praxis über Fragen der Erbteilserhöhung eines Ehegatten entsprechend den § 1931 Abs.1, 3, § 1371 Abs. 1 BGB, a...mehr

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zfs 09/2017, Vorfahrtverhäl... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Berufung der Bekl. hat einen Teilerfolg, weil der Senat die maßgebliche Frage der Haftung der unfallbeteiligten Parteien anders beurteilt als das LG." 1. Die Haftung der Bekl. für das Unfallereignis ergibt sich aus § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG, während sich die Mithaftung der Kl. nach § 9 StVG i.V.m. § 254 BGB richtet. Dass sich die vom Beklagtenfah...mehr

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zfs 09/2017, Gebrauch eines... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen." Das LG hat zutreffend ausgeführt, dass eine Haftung der Bekl. für den vom Kl. geltend gemachten Haftpflichtschaden gem. Ziff. 5.1 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur C Privat-Haftpflichtversicherung (BBR) ausgeschlossen ist. Nicht versichert ist gem. Ziff. 5.1 BBR di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Literatur

Rn 97 App, Handelsrechtliche, steuerrechtliche und insolvenzrechtliche Rechnungslegungsvorschriften eines insolventen Unternehmens, StW 2005, 139; Basinski/Hillebrand/ Lambrecht, Handbuch der Insolvenzrechnungslegung, 2014; Becker, Die Anmeldung und Prüfung von Steuerforderungen im Insolvenzverfahren, DStR 2016, 919; Dobler, Das Insolvenzverfahren, steuer- und handelsrechtli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4.4 Ansprüche gegen Organe einer Gesellschaft

Rn 89 § 35 umfasst auch Schadensersatzansprüche und Haftungsansprüche einer juristischen Person gegen ihre Organe (z. B. §§ 43 Abs. 2, 64 GmbHG, §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 3 Nr. 6, 116 AktG, §§ 27 Abs. 3, 31a, 40 BGB, § 86 BGB, §§ 34, 41, 99 GenG, §§ 130 a, 177a HGB).[204]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Ausstehende Einlagen

Rn 9 Forderungen einer Kapitalgesellschaft (zur persönlichen Haftung der Gesellschafter einer Personengesellschaft siehe Rn. 90) gegen ihre Gesellschafter wegen nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß[26] erfolgter Einzahlung des Kapitals sind Teil der Masse und ausschließlich vom bestellten Verwalter geltend zu machen. Gleiches gilt für etwaig übernommene Einlagev...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1.2 Firma

Rn 19 Die Firma (Name des Vollkaufmanns im Handelsverkehr, § 17 Abs. 1 HGB) unterliegt grundsätzlich der Insolvenzmasse,[45] obwohl sie nicht Gegenstand der Einzelzwangsvollstreckung ist.[46] Eine Verwertung kann im Hinblick auf § 23 HGB allerdings nur durch den Verkauf des Unternehmens samt seiner Bezeichnung erfolgen. Enthält die Firma den Namen einer Person, so kann aufgr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.6 Rechtsfolgen der Freigabe

Rn 159 Die Freigabe des Vermögens aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners bedeutet neben einer Enthaftung der Masse für die daraus resultierenden Verbindlichkeiten auch die Zuordnung der erwirtschafteten Vermögenswerte an den Schuldner. Sie wirkt ex nunc, d. h. nicht auf den Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung oder die Kenntniserlangung des Verwalters zurück.[349] Auf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.8 Unwirksamkeit der Freigabeerklärung

Rn 164 Die Erklärung des Insolvenzverwalters nach § 35 Abs. 2 kann durch Beschluss des Insolvenzgerichts nachträglich aufgehoben werden.[373] Das Insolvenzgericht wird dabei allerdings nur auf Antrag des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung tätig. Das Gesetz enthält keine Vorgaben, ob der Antrag der Gläubigerorgane ausreichend begründet werden muss. Nach allgem...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.4 Versicherungsansprüche

Rn 65 Ein Zahlungsanspruch der Masse gegen Versicherungsunternehmen resultiert regelmäßig aus der Leistungspflicht des Versicherers nach Eintritt eines Schadensfalls (z. B. Abbrennen von Gebäuden,[140] Diebstahl). Um einen Anspruch gegen den Versicherer zu erhalten, muss der Verwalter das bestehende Versicherungsverhältnis jedoch nicht unter Verzicht auf sein Recht nach § 10...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.5 Freigabe des Vermögens aus selbstständiger Tätigkeit

Rn 155 Der Insolvenzverwalter muss sich entscheiden, ob er das Vermögen, das der Schuldner aus seiner selbstständigen Tätigkeit erzielt, freigeben möchte, um damit auch die Masse vor einer möglichen Inanspruchnahme zu schützen. Eine Freigabe erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Schuldner. Die Freigabe erfasst keinen konkreten Gegenstand, wie die echte Freigabe, sondern eine...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.9 Haftungsfragen

Rn 168 Im Zusammenhang mit der Freigabe des schuldnerischen Vermögens kommt eine Haftung des Insolvenzverwalters nach § 61 grundsätzlich nicht in Betracht, selbst wenn der Insolvenzverwalter die Freigabeerklärung nicht abgibt. Denn etwaige Masseverbindlichkeiten werden insofern nicht allein durch das Unterlassen des Insolvenzverwalters begründet, so wie dies bei unterlassene...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.1 Einkommensteuer

Rn 74 Die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ergibt sich aus §§ 25 Abs. 3 Satz 1 EStG, 56 EStDV. Die Übermittlung der Gewinneinkünfte (aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Tätigkeit) an die Finanzbehörden hat grundsätzlich auf elektronischem Weg zu erfolgen. An der Veranlagung kann der Schuldner trotz seiner derzeitigen wirts...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2.1 Echte Freigabe

Rn 126 Die echte Freigabe erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung mit dinglicher Wirkung, die gegenüber dem Schuldner bzw. dessen gesetzlichem Vertreter abzugeben ist.[251] Wie jede Willenserklärung kann auch die Freigabe durch schlüssige Handlung vorgenommen werden.[252] Kümmert sich der Verwalter nicht um einen Massegegenstand, weil er davon ausgeht, d...mehr

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zfs 09/2017, Wertersatzansp... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… II. … Zwar hat das BG zutreffend und im Revisionsverfahren nicht angegriffen dem Kl. aufgrund des wirksam erklärten Widerrufs seiner auf den Abschluss eines Fernabsatzvertrags gerichteten Willenserklärung einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. insgesamt 386,58 EUR zugesprochen, der sich aus der nach der Übergangsregelung des Art. 229 § 32 Abs. 1 EGBGB ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / II. Haftung des Anwalts im Einzelnen

1. Anwaltsvertrag a) Vertragsabschluss Rz. 13 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages,[45] im Allgemeinen als Anwaltsvertrag bezeichnet. Will der Anwalt ein ihm angetragenes Mandat nicht annehmen, muss er dies dem Mandaten gegenüber schnellstens erklären; die Ablehnung muss gem. § 44 BRAO unverzüglich erfolgen, anderenfalls droht...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / B. Haftung des Anwalts und Begrenzung der Haftung

I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts Rz. 9 Der Anwalt haftet nicht nur seinem/seinen Mandanten – den Vertragspartnern –, sondern grundsätzlich jedem Dritten, der nicht Mandant oder Vertragspartner ist (siehe unten Rdn 11). Die Haftung des Rechtsanwalts beurteilt sich im Wesentlichen nach den folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstituten, di...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 12. Haftung bei Bürogemeinschaften

Rz. 114 Die gesamtschuldnerische Haftung gilt nicht für Bürogemeinschaften, die ihr Büro aus Rationalisierungsgründen gemeinsam führen, im Übrigen aber keine Gemeinsamkeiten aufweisen,[377] sondern nach außen hin ihre Tätigkeit wie Einzelanwälte ausführen, die sie ja auch sind. Das Privileg, nur für das eigene Verschulden oder die Versehen seiner Mitarbeiter einstehen zu müs...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 10. Haftung in der Sozietät

Rz. 85 Der von einem geschädigten Mandanten beauftragte Anwalt muss sich im Rahmen der Übernahme eines entsprechenden Schadenersatzmandats über die Frage der Pflichtverletzung durch seinen Vorgänger hinaus unbedingt damit auseinandersetzen, wer konkret Anspruchsgegner ist. Einen falschen Beklagten oder nicht alle potenziell Haftenden in Anspruch zu nehmen, führt in der Regel...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Anwaltsvertrag

a) Vertragsabschluss Rz. 13 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages,[45] im Allgemeinen als Anwaltsvertrag bezeichnet. Will der Anwalt ein ihm angetragenes Mandat nicht annehmen, muss er dies dem Mandaten gegenüber schnellstens erklären; die Ablehnung muss gem. § 44 BRAO unverzüglich erfolgen, anderenfalls droht dem Anwalt – man...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 13. Haftung von Prozess- und Verkehrsanwalt

Rz. 115 Faktisch ist es natürlich eine Einschränkung des Mandats, wenn der Anwalt nur als örtlicher Prozessvertreter am Sitz des Gerichts tätig wird, während der Kontakt zum Mandanten über den Verkehrsanwalt läuft. Rein (haftungs-)rechtlich betrachtet ist aber auch das Prozess-Mandat umfassend und keineswegs weniger riskant als die übliche anwaltliche Tätigkeit. Allein dem Pr...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 11. Haftung der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 103 Durch das am 1.7.1995 in Kraft getretene PartGG ist den Rechtsberatern eine weitere Gesellschaftsform, die Partnerschaftsgesellschaft, an die Hand gegeben worden. Die Haftung entsprechend den Vorschriften für die oHG ist hier – im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft – weitgehend im Gesetz festgelegt. Die Partnerschaft als zugelassene Berufsausübungsgesellschaft benötigt ei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 14. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 118 Die Haftung des Anwalts ist keineswegs auf seinen Mandanten begrenzt; auch Dritte können ihn durchaus unter bestimmten Voraussetzungen auf Erstattung eines ihnen entstandenen Schadens in Anspruch nehmen, sog. Dritthaftung. Rz. 119 Dabei muss sich der Anwalt bewusst sein, dass er gerade in der interprofessionellen Sozietät mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern dere...mehr

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§ 18 Transportversicherung / l) Deliktische Haftung (Ziff. 3.12 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 184 Deliktsrechtliche Ansprüche sind versichert, allerdings nur, soweit diese Ansprüche neben oder anstelle der verkehrsvertraglichen Ansprüche geltend gemacht werden.mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Verkehrsvertragliche Haftung nach Maßgabe der deutschen gesetzlichen Bestimmungen (Ziff. 3.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 166 Gemäß Ziff. 3 und 4 DTV-VHV 2003/2011 ist allein die vertragliche Haftung des Versicherungsnehmers nach Maßgabe der ab Ziff. 3.1 DTV-VHV 2003/2011 aufgeführten gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen versichert, die Haftung aus unerlaubter Handlung nur, wenn sie nach Ziff. 3.12 DTV-VHV 2003/2011 neben oder anstelle von vertraglichen Ansprüchen geltend gemacht wir...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 9 Der Anwalt haftet nicht nur seinem/seinen Mandanten – den Vertragspartnern –, sondern grundsätzlich jedem Dritten, der nicht Mandant oder Vertragspartner ist (siehe unten Rdn 11). Die Haftung des Rechtsanwalts beurteilt sich im Wesentlichen nach den folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstituten, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhältni...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / Literaturtipps

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftungsvereinbarung gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO (AGB-Vereinbarung)

Rz. 135 Zitat § 52 Abs. 1 BRAO (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden: Zitat § 67a Abs. 1 StBerG (1) Der Anspruch des Auftraggebers … kann beschränkt werden:mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / b) Vertragsende

Rz. 18 Das Mandat endet mit der Erledigung des dem Anwalt angetragenen Auftrags. Dessen Zeitpunkt lässt sich nicht immer zuverlässig bestimmen,[61] ist allerdings mit der Aufhebung der berufsrechtlichen Verjährung des (alten) § 51b BRAO nicht mehr von Bedeutung. Die Kostenrechnung erlaubt den Schluss, dass jedenfalls der Anwalt den Auftrag als beendet ansieht.[62] Rz. 19 Zulä...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 6. Unterrichtung des Mandanten

Rz. 63 Über den Stand des Verfahrens muss der Anwalt seinen Mandanten laufend und in verständlicher Form unterrichten,[251] auch um etwaige Missverständnisse auszuräumen und lückenhafte Informationen zu komplettieren. Rz. 64 Es ist Aufgabe des Anwalts, seinen Mandanten nach beendeter Instanz rechtzeitig über eventuelle Rechtsmittel und deren Fristen und Aussichten nachweisbar...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 126 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO).[410] Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 127 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsam...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / c) Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen

Rz. 49 Schäden infolge vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Pflichten sind versichert, soweit die Verletzung zugleich eine unerlaubte Handlung darstellt. Die Einbeziehung der vertraglichen Haftung ist im Hinblick auf die Beweislastverteilung bedeutsam, die – anders als im Rahmen des § 823 BGB – u.U. zum Nachteil des Schädigers ausgestaltet ist. Nach § 619a BGB trifft abwei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 BRAO

Rz. 130 § 52 Abs. 1 BRAO betrifft ausschließlich Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, also in erster Linie solche gem. § 280 BGB (Haftung wegen Pflichtverletzung). Eine Anwendung auf Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einer Schutzgesetzverletzung, aus § 826 BGB oder sonstigen spezialgesetzlich geregelten Ansprüchen kommt nicht in Betracht. Begrenzbar sind grund...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Individualvereinbarung

Rz. 133 Die Individualvereinbarung ist abzugrenzen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB oder AAB). Die Wirksamkeit der Individualvereinbarung, die nur mit außergewöhnlicher und akribischer Sorgfalt zu erreichen ist, hängt von der individuellen Behandlung durch den Anwalt selbst ab. Hier gilt das "Adenauer-Prinzip ("keine Experimente") in besonderem Maße." Individualverei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / II. Gegenstand des Versicherungsschutzes

1. Anwaltliches Berufsrisiko Rz. 151 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[424] Gemäß § 1 I AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird die...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / C. Anwaltliche Berufshaftpflichtversicherung

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§ 18 Transportversicherung / 15. Grenzen der Haftung (Ziff. 21 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 37 ADS 1919)

a) Begrenzung der Leistung durch die Versicherungssumme Rz. 140 Der Versicherer haftet nach Ziff. 21.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 37 Abs. 1 ADS 1919 für den während der Dauer der Versicherung entstandenen Schaden nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Die Leistungspflicht des Versicherers wird durch die Versicherungssumme begren...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / A. Einführung

I. Status quo Rz. 1 Das Haftungsrisiko des Rechtsanwalts, ob in Kooperation (Sozietät, Partnerschaft, interprofessionelle Kooperation usw.) oder als Einzelkämpfer, hat nach wie vor einen besonderen Stellenwert, und zwar zunehmend auch für mittelständische Kanzleien unter internationalen Gesichtspunkten. Die Haftungsrechtsprechung scheint, der zunehmenden Komplexität der recht...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Umfang des Versicherungsschutzes

1. Bedeutung der Abwehrkomponente Rz. 173 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadenersatzforderungen frei zu stellen, d.h. in der Regel die begründeten Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines berufl...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. Zeitliche Grenzen des Versicherungsschutzes

1. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes Rz. 181 Der Versicherungsschutz beginnt im Grundsatz mit der Einlösung des Versicherungsscheins, also dem Eingang der Prämie auf dem Konto des Versicherers, es sei denn, die Parteien des Versicherungsvertrages haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Rz. 182 Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versi...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / V. Versicherungssumme

1. Versicherungssumme und Serienschaden Rz. 190 Eines der wesentlichen Elemente des Versicherungsvertrages ist die Versicherungssumme. Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der Leistungen dar, die der Versicherer im jeweiligen Schadenfall zu erbringen hat (§ 3 III Ziff. 2 AVB); nur Kosten und evtl. Prozesszinsen werden vom Versicherer über die Versicherungssumme hinau...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / X. Büro-Haftpflichtversicherung

1. Sinn und Zweck einer Büro-Haftpflichtversicherung Rz. 219 Rechtsanwälte denken in erster Linie an den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung, die sie gegen Vermögensschäden absichern soll. Die Büro-Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden abdeckt, bleibt da manchmal unbeachtet. Dabei kann sehr schnell eine Person oder ei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / c) Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 20 Der Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn Anwalt und Mandant sich darüber einig sind, dass eine anwaltstypische Dienstleistung in Form des rechtlichen Beistands entsprechend § 3 Abs. 3 BRAO erbracht werden soll. Sofern es sich bei dem übernommenen Mandat um eine überwiegend nicht anwaltstypische Tätigkeit,[67] oder eine solche Tätigkeit handelt, bei der die Rechtsberatu...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / a) Vertragsabschluss

Rz. 13 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages,[45] im Allgemeinen als Anwaltsvertrag bezeichnet. Will der Anwalt ein ihm angetragenes Mandat nicht annehmen, muss er dies dem Mandaten gegenüber schnellstens erklären; die Ablehnung muss gem. § 44 BRAO unverzüglich erfolgen, anderenfalls droht dem Anwalt – man denke etwa an Frist...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / d) Haftung für Vertrauenspersonen bei Fremdschäden

Rz. 50 Die Erstattungsfähigkeit von Fremdschäden setzt gem. § 3 AVB-VSV zusätzlich zum Vorliegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung einer Vertrauensperson voraus, dass das versicherte Unternehmen dem geschädigten Dritten aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung hierfür Schadenersatz geleistet hat. Rz. 51 Als gesetzliche Verpflichtung des Versicherung...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftpflichtansprüche

Rz. 164 Nach den Versicherungsbedingungen sind nur Ansprüche versichert, die sich auf gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts stützen lassen, es sei denn, hiervon wurde/wird einvernehmlich abgewichen. Ob der Geschädigte den Anspruch aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigen gesetzlichen (Spezial-)Bestimmungen herleitet, spielt dabei keine...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 7. Gebot des sichersten Weges

Rz. 66 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und schon des RG gehört es zu den anwaltlichen Obliegenheiten, dem Gebot des sichersten Weges [258] höchste Priorität zukommen zu lassen, d.h. der Anwalt muss bei allem, was er tut den "sichersten" bzw. den "sichereren" oder – nach neuerer Diktion – den "relativ sichersten" Weg aufzeigen. Dieses Gebot zieht sich wie ein roter Faden...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Anwalt in Doppelfunktionen

Rz. 161 Zahlreiche Anwälte sind zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer. Dadurch, dass heute für die freiberufliche Tätigkeit in der Regel ein einheitliches Bedingungswerk (AVB-WSR, AVB-SWR, AVB-RWSt, …) zugrunde gelegt wird, ist gewährleistet, dass der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die gesamte Berufstätigkeit eines sog. Mehrfachbänders zur Ver...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts

A. Einführung I. Status quo Rz. 1 Das Haftungsrisiko des Rechtsanwalts, ob in Kooperation (Sozietät, Partnerschaft, interprofessionelle Kooperation usw.) oder als Einzelkämpfer, hat nach wie vor einen besonderen Stellenwert, und zwar zunehmend auch für mittelständische Kanzleien unter internationalen Gesichtspunkten. Die Haftungsrechtsprechung scheint, der zunehmenden Komplexi...mehr