Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.3 Musterformulierung Unternehmensgegenstand

Praxis-Beispiel Unternehmensgegenstand (1) Gegenstand des Unternehmens ist [bitte einsetzen]. (2) Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.18 Sonstige Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 334 Art. 214ff. MwStSystRL enthalten Verfahrensregelungen im Hinblick auf die korrekte Anwendung und Kontrolle der Übergangsregelung für den innergemeinschaftlichen Handel. Zu diesem Zweck erhält jeder beteiligte Unternehmer eine USt-IdNr. Rz. 335 Zur Kontrolle der ordnungsmäßigen Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels sind die Unternehmer verpflichtet, zusammenf...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2.1 Das Umtauschverhältnis

Der Verschmelzungsvertrag muss das Umtauschverhältnis und etwaige bare Zuzahlungen angeben.[1] Es ist also mitzuteilen, welches Verhältnis zwischen Leistung (Übertragung des Vermögens) und Gegenleistung, d. h. dem Anteil der übernehmenden GmbH, besteht. Bei der Verschmelzung einer GmbH auf die andere ist somit zu regeln, wie viele Anteile der übernehmenden GmbH auf einen Ant...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Überblick Ein gut durchdachter und auf die Ziele der Gesellschafter abgestimmter GmbH-Gesellschaftsvertrag (=Satzung) ist das Fundament für einer erfolgreich agierenden GmbH. Dieser Beitrag befasst sich mit den Regelungen in der Satzung, die ergänzend zu den zwingend vorgeschriebenen Satzungsbestandteilen wie der Festsetzung der Firma, des Sitzes, des Unternehmensgegenstande...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.4 Abfindung

Der Ausschluss bzw. die Einziehung ist nur gegen Abfindung zulässig. Hierbei kann der Ausschluss bzw. die Einziehung bereits vor Zahlung der Abfindung wirksam werden, wobei die Gesellschafter, die für den Ausschluss bzw. Einziehung gestimmt haben, für die Zahlung der Abfindung haften können.[6] Eine Haftung der Mitgesellschafter soll aber nach einem späteren BGH-Urteil nur d...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.4 Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen

Bestimmte Schutzmechanismen zu Gunsten von Gläubigern gelten nicht nur für das aufgebrachte Stammkapital selbst, sondern auch für weitere Finanzierungsleistungen der Gesellschafter, die diese zum Beispiel in Form von Gesellschafterdarlehen oder wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen, wie z. B. im Einzelfall für Nutzungsüberlassungen, etwa Vermietung von Geschäftsräumen an ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.1 Hinweis auf die Rechtsform

Das GmbH-Gesetz ordnet in § 4 GmbHG an, dass der Hinweis auf die Rechtsform der GmbH in den Namen aufzunehmen ist. Hierbei genügt die Verwendung der Abkürzung "GmbH", wobei die Schreibweise mit oder ohne Punkte (G.m.b.H.) gewählt werden kann. Möglich ist aber auch, dass der Rechtsformzusatz ausgeschrieben und gegebenenfalls das Wort "Gesellschaft" angehängt wird, wie z. B. d...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.3 Unterkapitalisierung

Als weitere Fallgruppe der Durchgriffshaftung wird die Unterkapitalisierung diskutiert. Eine Anerkennung durch die Rechtsprechung ist allerdings nicht erfolgt.[1] Der BGH lehnt eine Haftung allein wegen eines Unterlassens hinreichender Kapitalausstattung im Sinne einer "Unterkapitalisierung" der GmbH ab, schon weil ein entsprechender gesetzgeberischer Wille nicht bestünde bz...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.2 Handelndenhaftung

Die namens der Gesellschaft Handelnden trifft nach § 11 Abs. 2 GmbHG eine persönliche unbeschränkte Haftung. Als Handelnde im Sinne dieser Vorschrift sind aber nicht alle Mitarbeiter der Gesellschaft, sondern lediglich die Geschäftsführer oder die, die wie solche auftreten, z. B. Gesellschafter, die sich zum faktischen Geschäftsführer aufschwingen.[8] Der Geschäftsführer mus...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.2 AGB-rechtliche Unwirksamkeit bei Globalbürgschaften

Ein weiterer Einwand gegen eine Bürgschaft kann auf die Unwirksamkeit nach AGB-Recht gestützt sein. Soll z. B. eine Bürgschaft per AGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus der zwischen ihnen bestehenden Geschäftsverbindung oder für alle im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Verbindlichkeiten übernommen werden, so kann...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1 Leistung der Stammeinlage

Die Leistung der vom Gesellschafter versprochenen Stammeinlage stellt seine Kardinalpflicht dar. Da den Gesellschafter grundsätzlich keine persönliche Haftung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten trifft, will das Gesetz wenigstens sicherstellen, dass der Gesellschafter seine Stammeinlagen in das Gesellschaftsvermögen leistet, aus der im Ernstfall die Gläubiger befriedigt w...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4 Außenhaftung des GmbH-Gesellschafters

Eine Außenhaftung des GmbH-Gesellschafters kommt lediglich in besonderen Extremsituationen in Betracht. § 13 Abs. 2 GmbHG legt ausdrücklich fest, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft lediglich das Gesellschaftsvermögen haftet. Bei diesem Grundsatz muss es bleiben, da sich der Gesetzgeber ausdrücklich dafür entschieden hat, eine Rechtsform zur Verfügung zu stellen,...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / Einführung

Beim Abschluss von Geschäften einer GmbH prallen zwei gegensätzliche Interessen aufeinander: Die auf Seiten der GmbH Beteiligten möchten von der fehlenden persönlichen Haftung profitieren, die sie sich mit der Gründung der GmbH "erkauft" hatten. Die Geschäftspartner hingegen scheuen das Ausfallrisiko (falls nicht gerade Bargeschäfte geschlossen werden). Damit das Geschäft mi...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2.5 Abfindungsangebot notwendig?

Der Verschmelzungsvertrag muss bei der Fusion zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung kein Abfindungsangebot enthalten. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft können sich nicht dafür entscheiden, gegen Abfindung aus der Gesellschaft auszuscheiden. Bei der Verschmelzung von Rechtsträgern derselben Rechtsform sieht der Gesetzgeber dies nicht vor (§ 29 Abs. 1 ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.5 Fallgruppe der existenzvernichtenden bzw. gefährdenden Weisungen bzw. Handlungen

Eine weitere Fallgruppe der Innenhaftung hat der Bundesgerichtshof unter Aufgabe einer zuvor vertretenen Außenhaftung beginnend mit der Trihotel-Entscheidung aus dem Jahre 2007 begründet.[1] Danach haftet der Gesellschafter zusammengefasst dann, wenn er existenzvernichtende Eingriffe in das Vermögen der Gesellschaft schuldhaft vornimmt. Damit sind insbesondere kompensationsl...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.2 Fallgruppe der Vermögensvermischung

Eine zweite Fallgruppe, bei der eine Durchgriffshaftung diskutiert wird, ist jene der Vermögensvermischung. Der Gesellschafter hat die Vermögenssphäre der Gesellschaft zu respektieren und muss dafür sorgen, dass Privat- und Gesellschaftsvermögen nicht miteinander vermischt werden. Lässt sich also nicht mehr feststellen, welche Gegenstände dem Gesellschafter selbst und welche...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.4 Grundsatz der Firmenwahrheit

Bei dem zu wählenden Namen der Gesellschaft ist insbesondere der Grundsatz der Firmenwahrheit zu respektieren. Er bestimmt, dass die Firma keine Angaben enthalten darf, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, in die Irre zu führen (§ 18 Abs. 2 HGB). Zur Täuschung geeignet können Berufsbezeichnungen von Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / Zusammenfassung

Überblick In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung laufen fast alle Entscheidungsfäden in der Gesellschafterversammlung zusammen. Sie ist das oberste Willensbildungsorgan der GmbH, denn in ihr organisieren sich die Anteilseigner, die grundsätzlich in ihrer Gesamtheit in allen Fragen die maßgebliche Entscheidungskompetenz haben. Die Gesellschafterversammlung bestimmt den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Positive Summe der anderen Einkünfte

Rz. 12 In die neben dem Arbeitslohn zweite selbstständige Bemessungsgrundlage sind alle Einkünfte mit Ausnahme derjenigen aus nicht selbstständiger Arbeit sowie Versorgungsbezüge und Leibrenten einzubeziehen; ab 2009 bleiben auch der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitalerträge unberücksichtigt (§ 2 Abs. 5b EStG, Rz. 8).[1] Die Einkünfteermittlung richtet sich nach den Vorsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsbegrenzung: Das lei... / Einführung

Die Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers unterliegt erheblichen Risiken. So ist der Geschäftsführer dem Risiko persönlicher Haftung ausgesetzt. Er muss zudem strafrechtliche Verfolgung befürchten, etwa wenn aus der GmbH heraus Straftaten begangen werden, wie z. B. fahrlässige Körperverletzungen bei dem Inverkehrbringen fehlerhafter Produkte. Ferner trifft den Geschäftsführer ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.1 Sicherungspflicht nur in besonderen Fällen

Bei der Gefahr von Dachschneelawinen kann im Einzelfall eine Verkehrssicherungspflicht des Hausbesitzers bestehen. Bester Schutz gegen Dachlawinen sind Schneefanggitter, gesetzlich vorgeschrieben sind diese aber nur in Gebieten, in denen erfahrungsgemäß viel Schnee fällt. Allerdings ist es grundsätzlich Aufgabe eines jeden Passanten oder sonstigen Verkehrsteilnehmers selbst, ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.6 Musterformulierung: Einziehung/Ausschluss und Kaduzierung

Praxis-Beispiel Einziehung/Ausschluss und Kaduzierungmehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.1 Rechtsform- und Institutsmissbrauch

Eine Fallgruppe, bei der eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter besteht, ist die des Rechtsform- und Institutsmissbrauchs. Hier können die Gläubiger sich direkt an die Gesellschafter wenden. Bei dieser Fallgruppe geht es um Situationen, bei denen die GmbH missbräuchlich vorgeschoben wird, um die Gläubiger zu schädigen. Es handelt sich i. d. R. um eine vorsätzliche si...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.1 Innen- und Außenverhältnis

Die Geschäftsführung und die Vertretung werden unter dem Begriff der "Leitung der Gesellschaft" zusammengefasst. Die Geschäftsführung meint im gesellschaftsrechtlichen Sinne die Kompetenzen des Geschäftsführers im Verhältnis zur Gesellschaft, d. h. das "Dürfen" im Innenverhältnis, während die Vertretungsberechtigung das "Können" im Außenverhältnis betrifft. Die sog. organsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 1.2 Verhältnis zur DSGVO

Rz. 4 Das Steuerverfahrensrecht sieht mit § 29b AO eine bereichsspezifische Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten i. S. d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e) DSGVO vor.[1] Nach Auffassung des BFH genügt § 29b AO den Anforderungen, die die DSGVO an die Gestattung für die Verarbeitung von einfachen personenbezogenen Daten gem. Art. 6 Abs. 3 DSGVO sowie an die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gründung einer GmbH / 4 Anmeldung der GmbH

Die künftige GmbH ist in notariell beglaubigter Form bei dem Amtsgericht – Handelsregister – zur Eintragung anzumelden, in dessen Bezirk sie ihren Sitz nimmt. Die Anmeldung muss durch sämtliche Geschäftsführer erfolgen; eine Vertretung ist insoweit unzulässig. Praxis-Beispiel Checkliste: Die Anmeldung muss folgende Inhalte aufweisen Anmeldung als solche Anmeldung der Geschäftsf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.8 Richtlinienvorschlag der EU-Kommission in Bezug auf die Abschaffung der 150-EUR-Grenzen bei Fernverkäufen von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Waren

Rz. 1199 Die EU-Kommission hat am 17.5.2023 dem Rat einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für Steuerpflichtige, die Fernverkäufe eingeführter Waren erleichtern, und die Anwendung der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Waren sowie Sonderregelungen für die Anmeldung und Zahlung ...mehr

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§ 6 Haftung / 1. Haftung als Gesamtschuldner

Rz. 75 Vor der Teilung des Nachlasses besteht die gesamtschuldnerische Haftung nach § 2058 BGB. Damit kann jeder Erbe einzeln als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden, § 421 BGB. Gläubigern steht die Gesamtschuldklage offen (vgl. Rdn 240 ff.). Rz. 76 Jeder Miterbe haftet dabei grundsätzlich mit seinem gesamten Eigenvermögen, wozu auch der jeweilige Anteil an der Erbeng...mehr

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§ 6 Haftung / b) Probleme der Gläubiger bei Zusammentreffen von beschränkter Haftung und anteiliger Haftung

Rz. 194 Schwierig wird es für die Gläubiger allerdings, wenn ein Miterbe tatsächlich nichts aus dem Nachlass erhalten hat[348] und er zudem nur beschränkt haftet, so dass auf sein Eigenvermögen nicht zugegriffen werden kann. Die übrigen Miterben haften wegen §§ 2060, 2061 BGB nur entsprechend ihrer Erbquote. Damit kann der Gläubiger grundsätzlich die Anteile der Forderung ni...mehr

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§ 6 Haftung / aa) Drohende Haftung

Rz. 137 Um der Haftung nach § 1980 BGB zu entgehen, besteht für die Erben ein erheblicher Anreiz, das Aufgebotsverfahren durchzuführen. § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB stellt die fahrlässige Unkenntnis der Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gleich. Dabei setzt § 1980 Abs. 2 S. 2 BGB fest, dass es insbesondere dann als fahrlässig zu bewerten ist, wenn das Aufgebotsverf...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / A. Haftung des Erben

I. Einführung Rz. 1 Beim Versterben des Erblassers geht dessen Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über. Diese Übertragung kann nicht nur positive Folgen mit sich führen, sondern auch eine erhebliche Beeinträchtigung für den Erben darstellen. Durch den Erbfall werden zwei bisher getrennte Vermögensmassen gebündelt, so § 1922 BGB; damit sind die jeweiligen Aktiva und Pa...mehr

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§ 6 Haftung / VI. Haftung nach der Teilung des Nachlasses

1. Überblick Rz. 180 § 2058 BGB gilt auch nach der Annahme der Erbschaft, denn er greift unabhängig von einer evtl. Teilung des Nachlasses. Die Erben haften als Gesamtschuldner.[331] Nach der Teilung ist das Sondervermögen "Nachlass" allerdings aufgelöst (zumindest größtenteils) – als Haftungsmasse bleibt nunmehr in der Regel nur noch das Eigenvermögen der Erben.[332] Rz. 181...mehr

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§ 6 Haftung / V. Haftung ab Annahme der Erbschaft bis zur Teilung des Nachlasses

1. Haftung als Gesamtschuldner Rz. 75 Vor der Teilung des Nachlasses besteht die gesamtschuldnerische Haftung nach § 2058 BGB. Damit kann jeder Erbe einzeln als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden, § 421 BGB. Gläubigern steht die Gesamtschuldklage offen (vgl. Rdn 240 ff.). Rz. 76 Jeder Miterbe haftet dabei grundsätzlich mit seinem gesamten Eigenvermögen, wozu auch der ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / V. Haftung und Haftungsbegrenzung

Rz. 51 Die Haftung der Miterben und der Erbengemeinschaft einerseits und Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung andererseits sind in § 6 dargestellt.mehr

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§ 6 Haftung / 3. Anteilige Haftung nach §§ 2060, 2061 BGB

Rz. 189 Nach §§ 2060, 2061 BGB haften Miterben ausnahmsweise lediglich anteilig für Nachlassverbindlichkeiten. Jeder Erbe haftet in Höhe der Quote, die seinem Erbteil entspricht. Es wird also nicht die Haftungsmasse festgelegt, sondern die Verbindlichkeit für jeden Erben reduziert. a) Allgemeines Rz. 190 Die Einwendungen aus §§ 2060, 2061 BGB sind von Amts wegen zu beachten un...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Haftung/Versicherung, § 12

Rz. 602 Bei der Arbeitnehmerüberlassung haftet der Verleiher gegenüber dem Entleiher lediglich für das so genannte Auswahlverschulden und nicht für die von den Leiharbeitnehmern erbrachten Leistungen. Die Haftung ergibt sich aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB.[1419] Eine weitergehende Haftung des Verleihers kann entstehen, wenn sie auf ein Auswahlverschulden des Verleihers zu...mehr

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§ 6 Haftung / I. Gründe für die gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 58 Die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung hat u.a. ihren Grund darin, dass die Nachlassgläubiger durch den Tod ihres Schuldners nicht benachteiligt werden sollen.[121] Die Gläubiger sollen sich weiterhin zur Begleichung ihrer Forderungen nur an eine Person halten können. Der auf den einzelnen Miterben entfallende Haftungsanteil hat daher vor allem Bedeutung für ...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 2. Zulässigkeit der Abänderungsklage

a) Abänderungsklage der Erben wegen Erreichens der Haftungshöchstsumme Rz. 10 Der BGH lässt offen, ob das Erreichen des Haftungsbetrags i.H.d. fiktiven Pflichtteils von den Erben des Unterhaltsschuldners im Wege der Vollstreckungsgegenklage oder der Abänderungsklage geltend zu machen ist.[12] Bei einem Fall bejahte der BGH die Zulässigkeit der Abänderungsklage, wenn nämlich d...mehr

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§ 6 Haftung / D. Haftung nach Annahme der Erbschaft

I. Gründe für die gesamtschuldnerische Haftung Rz. 58 Die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung hat u.a. ihren Grund darin, dass die Nachlassgläubiger durch den Tod ihres Schuldners nicht benachteiligt werden sollen.[121] Die Gläubiger sollen sich weiterhin zur Begleichung ihrer Forderungen nur an eine Person halten können. Der auf den einzelnen Miterben entfallende Haf...mehr

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§ 6 Haftung / 2. Haftung gem. § 2059 Abs. 2 BGB

Rz. 77 Bis zur Teilung des Nachlasses ist die Erbengemeinschaft Gesamthandsgemeinschaft. Die Stellung als Gesamthandsgemeinschaft beinhaltet, dass die Erben den Nachlass zusammen als Ganzes halten: Alles gehört allen gemeinschaftlich. Dies zeigt sich anhand der besonderen Verwaltungs- und Auseinandersetzungsvorschriften der §§ 2032 ff. BGB. Insbesondere Verfügungen über Nach...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / D. Haftung im Handelsgeschäft

Rz. 49 Eine Haftung und damit Massemehrung kann auch dann eintreten, wenn zum Nachlass ein Handelsgeschäft gehört. Wird ein Handelsgeschäft "unter Lebenden" fortgeführt, kann es zu einer Haftung für zuvor bestehende Verbindlichkeiten geben. § 25 Abs. 2 HGB ermöglicht hierbei eine Haftungsbeschränkung. Rz. 50 Dasselbe gilt, wenn ein Handelsgeschäft zum Nachlass gehört. Wird ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Haftung

Rn. 65 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Entsprechend § 50a Abs 5 S 4 EStG besteht eine Haftung des Vergütungsschuldners für die Einbehaltung als auch für die Abführung der Steuer. Die Haftung besteht ihrem Umfang nach nur insoweit, als die Steuer zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden noch besteht. Rn. 66 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das FA hat die Steuer bei dem Vergütungss...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Verschuldensunabhängige Haftung

Rz. 1108 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.67: Verschuldensunabhängige Haftungmehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / IV. Nachlasserbenschulden

Rz. 31 Nachlasserbenschulden entspringen aus Rechtshandlungen des Erben durch eine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung.[49] Durch die Haftung des Erben und des Nachlasses kann der Gläubiger einer Nachlasserbenschuld auf den Nachlass und das Vermögen des Erben zugreifen. Somit haftet der Erbe unbeschränkt. 1. Rechtsstreitkosten Rz. 32 Zu den Nachlasserbenschulden gehören auch die...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) § 5 Ausschluss der Haftung des Arbeitgebers

Rz. 561 Ob die verschuldensunabhängige Pflicht des Arbeitgebers nach § 670 BGB analog zum Ersatz von betrieblich veranlassten Schäden am Kfz des Arbeitnehmers auch ohne ausreichend hohe Nutzungspauschale ausgeschlossen werden kann, hat das BAG offengelassen (siehe die Erläuterung oben zu § 4, vgl. oben Rdn 554). Bezüglich der verschuldensabhängigen Haftung des Arbeitgebers we...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / 1. Gefahr, Haftung und Verkehrssicherungspflichten

Rz. 9 Mit dem Erbfall gehen die Gefahr, die Haftung und die mit dem Eigentum an der Immobilie einhergehenden Verkehrssicherungspflichten auf die Erbengemeinschaft als Eigentümer über. Der Erbengemeinschaft obliegen insbesondere die Räumungs- und Streupflichten. Ist die zum Nachlass gehörende Immobilie vermietet, beziehen sich die gegenüber dem Mieter bestehenden Verkehrssich...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 6. Haftung

Rz. 30 ▪ Bosnien-Herzegowina Die Haftung der Erben ist in Bosnien-Herzegowina auf den Wert des ererbten Vermögens beschränkt. Die Haftung jedes einzelnen Erben bleibt dabei, unabhängig davon, ob sich die Erben bereits auseinandergesetzt haben oder nicht, auf den jeweiligen Erbteil des Miterben beschränkt. Die Haftung ist unabhängig von dem Umstand, ob die Erbschaft bereits au...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1024 Auch die Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern weist Besonderheiten im Vergleich zu den allgemeinen Grundsätzen des BGB auf.[2395] Bei Personenschäden ist der Haftungsausschluss des § 104 SGB VII zu beachten.[2396] Ausgeschlossen ist danach insbesondere die Haftung des Arbeitgebers[2397] für Arbeitsunfälle, die zur Verletzung oder zum Tod des Arbei...mehr