Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.5 Umfang der Haftung

Tz. 280 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die durch die unrichtige Zuwendungsbestätigung bzw die unzutr tats Verwendung der Zuwendung entgangene St ist gem § 9 Abs 3 S 2 KStG pauschal mit 30 % des zugewendeten Betrags anzusetzen. Hüttemann (s DB 2007, 127, 129) und Schauhoff/Kirchhain (s DStR 2007, 1985, 1988) beanstanden – uE zu Recht –, dass der Haftungssatz über dem Regelsteuers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14 Vertrauensschutz und Haftung (§ 9 Abs 3 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Wallenhorst, Spendenhaftung: Beantwortete und offene Fragen, DStZ 2003, 531; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Rathke/Ritter, Die Spendenhaftung, NWB 42/2012, 3373; Fritz, Aktuelle Finanz-Rrspr zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, DStZ 2017, 190; Herkens, Falschbewertung von Sachspenden – Vertrauensschutz und Ha...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2 Haftung (§ 5 Abs. 2)

2.2.1 Regelungsinhalt Rz. 85 Gem. § 5 Abs. 2 haftet das Vermögen, das den nach Abs. 1 einer Person zuzurechnenden Einkünften zugrunde liegt, für die von dieser Person für diese Einkünfte geschuldeten Steuern. Hintergrund der Norm ist das Auseinanderfallen des Steuerschuldners und Einkünftezurechnungssubjekts in Gestalt der Person i. S. d. § 2 AStG und dem zivilrechtlichen Eig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Tz. 31 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die rechtlichen Grundlagen der GmbH finden sich im GmbHG v 20.05.1898 (RGBl I 1898; 846) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem Mindeststammkap von 25 000 EUR, von dem bei Gründung wenigstens 1/4 der Stammeinlage, mind aber 12 500 EUR eingezahlt werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.1 Allgemeines

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Mit dem Vertrauensschutz korrespondiert die Haftungsregel in § 9 Abs 3 S 2 und 3 KStG. Danach haftet für die entgangene St, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt (1. Alt) oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zwecken verwendet werden (2. Alt). Damit...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.4 Verfahren

Rz. 95 Nach im Schrifttum vorherrschender Auffassung handelt es sich bei der Haftung gem. § 5 Abs. 2 AStG nicht um eine Sachhaftung i. S. d. § 76 AO.[1] Die Haftung ist in dem Verfahren nach § 191 AO durch Haftungsbescheid geltend zu machen. Haftungsschuldner ist die ausländische Gesellschaft, deren Vermögen den zugerechneten Einkünften zugrunde liegt.[2] Rz. 96–99 einstweilen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschäftsführer

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften. Zur Haftung des Gf für Steuerabzugsbeträge > Haftung für Lohnsteuer Rz 155 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Haftende

Tz. 278 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Jur Pers d öff Rechts waren bis zum 31.12.1999 tw als Durchlaufstelle und Aussteller der Zuwendungsbestätigungen zwingend einzuschalten. Ab dem 01.01.2000 können sie aber weiterhin zwischengeschaltet werden (s R 10b.1 Abs 2 EStR 2012; s H 10b.1 "Durchlaufspendenverfahren" EStH 2019). Stellt die jur Pers d öff Rechts die Zuwendungsbestätigung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2.1 Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung

Tz. 263 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspr. Die Unrichtigkeit bezieht sich auf die Angaben, die für den Abzug wes sind, insbes also auf die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den st-begünstigten Status der empfangenden Kö. Eine Zuwendungsbestätig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesamtschuldner

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei einer Gesamtschuldnerschaft schulden mehrere Personen eine Leistung, wobei jede Partei für sich die gesamte Leistung zu erbringen hat, der Gläubiger diese jedoch nur einmal einfordern kann. Der Gläubiger hat dabei das Wahlrecht die Leistungspflicht in beliebiger Höhe bei den jeweiligen Parteien zu erwirken. Bis zur vollständigen Begleichung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3.2 Verschulden

Tz. 274 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wegen des für den Eintritt der Veranlasserhaftung notwendigen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens s Tz 269.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.1 Allgemeines

Tz. 172 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 50 Abs 1 EStDV dürfen Zuwendungen iSd § 10b EStG nur abgezogen werden, wenn der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung, die der Empfänger unter Berücksichtigung des § 63 Abs 5 AO nach amtl vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat, oder eine der in § 50 Abs 4 bis Abs 6 EStDV bezeichneten Unterlagen (hierzu s Tz 185ff) erhalten hat; fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2 Ausstellerhaftung (§ 9 Abs 3 S 2, 1. Alt KStG)

Tz. 262 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 3 S 2 KStG haftet zum einen derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt (Ausstellerhaftung), für die entgangene St des Spenders. Erforderlich ist hierbei eine objektive Unrichtigkeit. Diese kann sich sowohl auf die Zahlung als solche (dh den ausgewiesenen Betrag) als auch auf die Bestät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4 Haftungsschuldner

3.14.2.4.1 Allgemeines Tz. 275 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Aussteller der Bestätigung bzw der Veranlasser einer Fehlverwendung haftet für die entgangene St. Haftungsschuldner ist daher der Handelnde. Tz. 276 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Ausstellerhaftung trifft grds nur Kö, da § 50 Abs 1 EStDV ausdrücklich anordnet, dass Zuwendungsbestätigungen vom Empfänger auszustellen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4.1 Allgemeines

Tz. 275 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Aussteller der Bestätigung bzw der Veranlasser einer Fehlverwendung haftet für die entgangene St. Haftungsschuldner ist daher der Handelnde. Tz. 276 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Ausstellerhaftung trifft grds nur Kö, da § 50 Abs 1 EStDV ausdrücklich anordnet, dass Zuwendungsbestätigungen vom Empfänger auszustellen sind. Da als Zuwendung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3 Veranlasserhaftung (§ 9 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG)

Tz. 270 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 3 S 2 KStG erfasst zum anderen auch die Fälle der unzutr tats Verwendung von Zuwendungen. Nach dieser Vorschrift haftet auch derjenige für die entgangene St des Zuwendenden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig veranlasst, dass die Zuwendung nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zweck verwendet wird. Die "Veran...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / IV. Telefonische Auskünfte

Rz. 11 Auskünfte am Telefon bergen die Gefahr, fehlerträchtig zu sein, auf einer unrichtig verstandenen Informationsgrundlage zu erfolgen oder missverstanden zu werden. Ohne Sichtung von Unterlagen und genauer Kenntnis des Sachverhaltes – überdies mangels ausreichender Zeit für eine fundierte Prüfung der Sach- und Rechtslage – ist es problematisch, eine Rechtsauskunft zu ert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.7 Besondere Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche

Tz. 286 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 3 S 3 letzter Hs KStG gilt § 10b Abs 4 S 5 EStG entspr. Nach dieser Vorschrift läuft die Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für von dem Zuwendungsempfänger geschuldete KSt für den VZ nicht abgelaufen ist, in dem die unrichtige Bestätigung ausgestellt worden ist oder veranlasst wurde,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3.1 Fehlverwendung der Zuwendung

Tz. 271 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Veranlasserhaftung erfasst Fehlverhalten des Empfängers in Zusammenhang mit der Verwendung der Zuwendung (s Urt des BFH v 24.04.2002, BStBl II 2003, 128). Eine Fehlverwendung ist nicht gegeben, wenn der Empfänger die Zuwendung zu dem in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zweck verwendet hat, auch wenn er im KSt-Veranlagungsverf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2.2 Verschulden

Tz. 269 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Voraussetzung dafür, dass der Haftungstatbestand der sog Ausstellerhaftung verwirklicht wird, ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Ausstellenden. Nach der Rspr (s Urt des FG München v 16.06.1996, EFG 1997, 322; Rev zurückgewiesen; s Urt des BFH v 24.04.2002, BStBl II 2003, 128) sind die Verschuldensbegriffe des § 9 A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Auslösende Ereignisse

Rz. 122 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der nicht besteuerte > Arbeitslohn wird grundsätzlich nachversteuert, wenn die Vermögensbeteiligung übertragen wird (vgl § 19a Abs 4 Nr 1 EStG; > Rz 130), seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung 15 Jahre vergangen sind (vgl § 19a Abs 4 Nr. 2 EStG; > Rz 135) oder das Dienstverhältnis zum ArbG beendet wird (vgl § 19a Abs 4 Nr 3 EStG; > Rz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Übersicht über die wichtigsten ausländischen Gesellschaftsformen

Tz. 93 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu Bsp hinsichtlich der Einordnung von ausl Gesellschaftsformen nach dem abstrakten Rechtstypenvergleich, s Schreiben des BMF v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076 und s Anlage 2 zu § 43b EStG.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschäftserwerber

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Betriebsübernehmer haftet für offene Steuerforderungen gemäß § 75 AO; > Haftung für Lohnsteuer Rz 179 ff, 185, > Erstattung von Lohnsteuer Rz 51 ff, 55 f, > Betriebsübergang.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.3 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG

Rz. 476 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG enthält eine Sonderregel für Personengesellschaften. Demnach wird bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Mithin handelt es sich b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.2 Veräußerung des Anteils des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 63 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Obwohl die KGaA eine Kap-Ges ist (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG und s Tz 8), liegt hinsichtlich des Kpl-Anteils des phG keine Beteiligung an einer Kap-Ges vor. Die Veräußerung des (ganzen) Anteils des phG ist ein Fall der Betriebsveräußerung (s § 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG; s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881; und s Urt des FG Hbg v 14.11.200...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Merkblätter

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Übergang zum elektronischen Verfahren (> Elektronische Kommunikation) sind frühere Anleitungen wie die ‚Lohnsteuerfibel’ für > Arbeitnehmer oder für die > Steuererklärung zunehmend durch Informationen der FinVerw im > Internet (zB bei www.elster.de) ersetzt worden. Zum Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht auf Lizenzen und Honora...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 138 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei der Beendigung des Dienstverhältnisses ist die Besteuerung des geldwerten Vorteils grundsätzlich nachzuholen, es sei denn, der ArbG übernimmt die Haftung (> Rz 123). Beendet wird ein Dienstverhältnis idR durch eine Kündigung oder einen Auflösungsvertrag (> Rz 68 ff). Als Zeitpunkt der Beendigung ist jedoch nicht der Zeitpunkt dieses Ere...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / II. Private Anfragen

Rz. 5 Wird ein Rechtsanwalt im Freundes- oder Bekanntenkreis gebeten, unentgeltlich tätig zu werden, ist fraglich, ob darin ein Angebot zum Abschluss eines Rechtsanwaltsvertrages liegt. An praktischer Bedeutung gewinnt diese Frage, wenn es um eine spätere Abrechnung von Gebühren oder um eine mögliche Haftung des Rechtsanwalts geht. Entscheidend ist der Rechtsbindungswille, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Vor- und Nachteile nichtsteuerlicher Art

Tz. 50 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Den dt Organschaftsregelungen wird immer wieder entgegengehalten, dass D die kstliche (und gewstliche) Anerkennung der Organschaft vom Abschluss und der Erfüllung eines GAV abhängig macht. In der Tat erkennt das dt Recht eine stliche Ergebniskonsolidierung der gruppenzugehörigen Unternehmen nur dann an, wenn die TG auch tats ihre Gewinne an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wallenhorst, Spendenhaftung: Beantwortete und offene Fragen, DStZ 2003, 531; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Rathke/Ritter, Die Spendenhaftung, NWB 42/2012, 3373; Fritz, Aktuelle Finanz-Rrspr zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, DStZ 2017, 190; Herkens, Falschbewertung von Sachspenden – Vertrauensschutz und Haftungsgefahr, EStB 2017, 328. ...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / I. Mandatierung und Mandatsbeendigung

Rz. 22 Ist zu befürchten, dass der Mandant – speziell aufgrund einer drohenden Insolvenz – unzuverlässig ist und später gar nicht mehr reagieren wird, sollte sorgfältig geprüft werden, ob ein solches Mandat überhaupt angenommen wird. Es könnte eventuell ein Vorschuss gemäß § 9 RVG auf die anwaltlichen Gebühren verlangt werden, sodass das Mandat umgehend niederlegt werden kan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3 Sonstige Theorien

Tz. 74 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Neben der Gründungs- und der Sitztheorie wurden in der Lit noch eine Reihe weiterer Theorien entwickelt, von denen als bekannteste die sog Differenzierungstheorie und die Überlagerungstheorie zu nennen sind. Die Differenzierungstheorie (s Grasmann, System des internationalen Gesellschaftsrechts, Rn 615ff) unterscheidet zwischen Innen- und Au...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 85 Gem. § 5 Abs. 2 haftet das Vermögen, das den nach Abs. 1 einer Person zuzurechnenden Einkünften zugrunde liegt, für die von dieser Person für diese Einkünfte geschuldeten Steuern. Hintergrund der Norm ist das Auseinanderfallen des Steuerschuldners und Einkünftezurechnungssubjekts in Gestalt der Person i. S. d. § 2 AStG und dem zivilrechtlichen Eigentümer des Vermögens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wessel/Ziegenhain, Sitz und Gründungstheorie im internationalen Gesellschaftsrecht, GmbHR 1988, 423; Dötsch, Kstliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Sandrock, Sitztheorie, Überlagerungstheorie und der EWG-Vertrag: Wasser, Öl und Feuer, RIW 1989, 505; Buyer, Die "Repatriierung" ausl beschr stpfl Kap-Ges ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der (leihweisen) Geräteüberlassung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.1 Vertrauensschutz (§ 9 Abs 3 S 1 KStG)

Tz. 253 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gem § 9 Abs 3 S 1 KStG darf der Stpfl grds auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen; dieser Vertrauensschutz besteht nur dann nicht, wenn er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat oder ihm die Unrichtigkeit der Bestätigung entweder bekannt oder infolge grober Fahrlässi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 5 AStG ergänzt die Vorschriften zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht mit dem Ziel der Versagung von Abwehrgestaltungen. Es handelt sich um Regelungen zur Durchbrechung des Trennungsprinzips, die in bestimmten Fällen bei ausländischen Zwischengesellschaften die Zurechnung von Einkünften und Vermögen beim steuerpflichtigen Gesellschafter bewirken. Verfahrensrecht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Vertretung der optierenden Gesellschaft (§ 1a Abs 2 S 5 KStG)

Tz. 95 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 2 S 5 KStG gelten die zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Personen als ges Vertreter der optierenden Gesellschaft. Diese sind somit erklärungspflichtig. Auswirkungen ergeben sich auch für die Haftung nach § 69 AO . Hierzu auch s Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 352), s Brühl/Weiss (DStR 2021, 889, 897) und s Nagel/Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.1 Gewinnanteil des persönlich haftenden Gesellschafters, der auf seine nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen verteilt wird

Tz. 21 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Hat sich der phG an der KGaA mit einer Kap-Einlage beteiligt, so ist der hierauf entfallende Gewinnanteil, den er zB entspr seiner prozentualen Beteiligung am EK der KGaA oder zur Verzinsung seiner Einlage erhält, nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abzb. Eine Haftungsvergütung ist auch dann nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abzb, wenn der phG keine Vermögensei...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / a) Genaue Firmenbezeichnung

Rz. 127 Ist ein Gewerbetreibender zu verklagen, ist besonders auf eine exakte Parteibezeichnung und die Angabe des Vertretungsverhältnisses zu achten. Zu berücksichtigen ist zunächst, dass Kaufleute unter ihrer Firma verklagt werden (und selbst auch klagen) können. Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt, § 17...mehr

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ZErb 09/2024, Keine uneinge... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um die Gültigkeit von auf Gesellschafterversammlungen der R. Gruppe GmbH & Co. KG Anfang 2020 mit Stimmen der Beklagten gefassten Beschlüssen, mit denen der Abschluss von Geschäftsführerdienstverträgen der Betriebsuntergesellschaft der Kommanditgesellschaft mit den Beklagten genehmigt wurde. Der Kläger und die Beklagte zu 1 sind Kommanditisten der Kom...mehr

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zfs 09/2024, Keine Pflicht ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung der Klägerin unterliegt gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO wegen offensichtlich fehlender Erfolgsaussicht und des Vorliegens der weiteren Voraussetzungen nach einstimmigem Votum des Senats der Zurückweisung. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, noch ist eine Entscheidung des Senats zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheit...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / VII. Rechtsausführungen

Rz. 322 Zur Rechtslage schriftsätzlich auszuführen, ist erstinstanzlich einschränkungslos zu empfehlen, zweitinstanzlich sogar mit Blick auf § 520 Abs. 3 Nr. 3 ZPO als Berufungsangriff erforderlich. Zum einen dient dies der Selbstkontrolle: Folgt aus den vorgetragenen Tatsachen tatsächlich der geltend gemachte Anspruch? Zum anderen dürften Rechtsausführungen dem eigenen Ansp...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1 Laufende Besteuerung

Tz. 49 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen der Abgrenzung der StPflicht der KGaA und des phG s Tz 19ff. Bei dem phG stellen die Gewinnanteile, soweit sie nicht auf Anteile am Grundkap entfallen, und die Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von WG bezogen hat, Eink aus G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Organschaft

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Fraglich ist, ob eine optierende Pers-Ges OG sein kann. Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 354) gehen davon aus, dass nur für den Fall einer GmbH & Co KG, bei der keine natürliche Pers Kpl ist, geklärt ist, dass ein Vertragskonzern zulässig ist. Lieckenbrock (DB 2021, 2111, 2115) geht davon aus, dass zumindest eine in einen Konzernverbund vo...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / K. Vergleichsweise Lösungen

Rz. 53 Auch während eines laufenden Zivilprozesses kann es für den Mandanten bisweilen ratsam sein, einen Vergleich abzuschließen. Das Gericht soll in jeder Verfahrenslage darauf hinwirken, § 278 Abs. 1 ZPO. Zwar sind dann schon – im Gegensatz zu einer vorgerichtlichen Einigung – regelmäßig zusätzliche Kosten entstanden. Eine Einigung bietet sich aber dennoch an, wenn die Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die stlichen Folgen eines Umwandlungsvorgangs hängen maßgeblich von den daran beteiligten Rechtsträgern ab (zur Kategorisierung der Umwandlungsarten s Tz 16). Das gilt für inl und ausl Umwandlungsvorgänge gleichermaßen. Diese müssen aktiv und passiv umwandlungsfähig sein. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die am Umwandlungsvorgang beteili...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / II. Gebührenrechtliche Aspekte

Rz. 69 Beauftragt der Mandant den Rechtsanwalt zunächst nur, ihn außergerichtlich zu vertreten und im Anschluss daran – also nicht sogleich – auch zur Vertretung im Prozess/Verfahren, spielt dies für die spätere Geltendmachung der Gebühren eine Rolle. Wurde zunächst nur ein Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung erteilt, wird demgegenüber die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300...mehr