Fachbeiträge & Kommentare zu Hausgeld

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Hausgeld: Fiskus und Erbfall

Leitsatz Fällt ein Wohnungseigentum in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss begründeten Hausgeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten. Eigenverbindlichkeiten sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nut...mehr

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§ 6 Haftung / 12. Wohngeldschulden

Rz. 43 "Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden sind (jedenfalls auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben, wenn ihm das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses zugerechnet werden kann."[81] So lautet die Antwort des BGH auf die Frage, ob Wohngeldschulden des Eigentümererbe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Kontenabruf nach § 93 Abs. 8 AO

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörden, die neben den Finanzbehörden zu einem Kontenabruf berechtigt sind, sind in § 93 Abs. 8 AO aufgezählt. Auch diese Behörden dürfen den Abruf nur über das Bundeszentralamt für Steuern vornehmen. Eine Einschaltung der Finanzbehörden ist ebenso wenig vorgesehen wie eine "Zweitverwertung" von Daten, die die Finanzbehörden durch ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Rückübertragungsansprüche des Übergebers

Rz. 658 In der Praxis hat sich gezeigt, dass gerade bei einer lebzeitigen Übertragung von Grundbesitz (vorweggenommene Erbfolge) ein Bedürfnis für den Vorbehalt von Rückforderungsrechten besteht. Das gilt insbesondere für die Fälle, dass der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt, der Übernehmer über den Übergabegegenstand ohne Zustimmung des Übergebers verfügt oder über das...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Wohngeldschulden

Rz. 44 Soweit Wohngeld, das die Wohnungseigentümer gem. § 16 Abs. 2 WEG zu entrichten haben, vor dem Tod des Erblassers fällig wurde, ist es Erblasserschuld und reine Nachlassverbindlichkeit. Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden sind demgegenüber jedenfalls auch Eigenverbindlichkeiten des Erben, ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / I. Einkommen

Rz. 12 Die Bestimmung gilt für Selbstständige wie auch für abhängig Beschäftigte. Sie gilt für alle Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG. Die in der Unterhaltsberechnung üblichen Abzüge von 5 % für Spesenaufwand und 10 % (oder 1/7) als Erwerbstätigenbonus werden hier nicht vorgenommen. Einmalvergütungen werden auf das Jahr umgelegt. Naturalleistungen wie etwa der Firmenwagen w...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für vorläufige Leistungen bei Unsicherheit über die Rechtslage und bei Unsicherheit über den entscheidungserheblichen Sachverhalt der Bundesagentur für Arbeit und die Folgen daraus. Damit schafft der Gesetzgeber eine praxisnahe Regelung und eröffnet den Zugang zu Sozialleistungen i. S. d. § 17 SGB I auch in Fällen, in denen das...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.1.2 Ausschluss vom Wohngeld

Rz. 13 Der Anspruch auf Wohngeld kann für bestimmte Personen ausgeschlossen sein. Das ist einerseits dann der Fall, wenn andere (Sozial)Leistungen tatsächlich gewährt werden und die Kosten der Unterkunft dort bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden (z. B. bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB ...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.1 Wohngeld

Rz. 7 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird in der Vorschrift nur allgemein darauf verwiesen, dass es Wohngeld als Sozialleistung gibt. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird erst durch die Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) v. 24.9.2008 (BGBl. I S. 1856), grundlegend geändert durch das Gesetz zur Re...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.3 Beantragung des Wohngeldes

Rz. 26 Nach § 22 WoGG wird Wohngeld nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet. Sind mehrere Personen, die zugleich Haushaltsmitglieder (i. S. d. § 5 WoGG) sind, vorhanden, die für denselben Wohnraum wohngeldberechtigt i. S. d. § 3 Abs. 1 und 2 WoGG wären, ist nur eine dieser Personen wohngeldberechtigt (§ 3 Abs. 3 WoGG). In diesem Fall bestimmen diese Personen...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.1.1 Anspruch auf Wohngeld

Rz. 11 § 26 und § 1 WoGG beschreiben lediglich, dass nach dem WoGG ein Zuschuss zur Miete oder ein Zuschuss zu den Aufwendungen für den eigengenutzten Wohnraum als Wohngeld in Anspruch genommen werden kann. Wer das Wohngeld als Sozialleistung beantragen und verlangen kann, ergibt sich aus § 3 Abs. 1 WoGG, wonach wohngeldberechtigte Person für den Mietzuschuss jede natürliche...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.2 Höhe des Wohngeldes

Rz. 15 Die Höhe des Wohngeldes wird nach der Formel (1,15 x (M – (a + b x M + c x Y) x Y) EUR in § 19 WoGG berechnet. In dieser Formel steht "M" für die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro, "Y" für das monatliche Gesamteinkommen in Euro und "a", "b" und "c" für die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die Rechenschritte sind dabei nach...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerzusatz (Verweis auf die §§ 1 bis 8 des...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.4 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 29 Obwohl das Wohngeld, in § 7 als Zuschuss für eine angemessene Wohnung in Bezug genommen, eine Sozialleistung und das Wohngeldgesetz ein besonderer Teil des SGB ist (vgl. § 68 Nr. 10) und daher auch das SGB X Anwendung findet, ist für Streitigkeiten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben (§ 40 Abs. 1 VwGO). Diese Klageverfahren sind nicht nach § 188 Satz 2 H...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.2.2 Gesamteinkommen

Rz. 19 Für die Berechnung des Wohngeldes ist nach der Formel des § 19 WoGG auch das monatliche Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Dieser wohngeldrechtliche Begriff des Gesamteinkommens entspricht nicht dem Gesamteinkommensbegriff des § 16 SGB IV . Nach § 13 Abs. 1 WoGG umfasst dieses Gesamteinkommen als Jahreseinkommen (§ 14 WoGG) die Einkünfte aller zu berücksichtigenden Ha...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Cordes, Wohngeldrechtliche Probleme in der Praxis der Sozialämter, ZfF 2002 S. 145. Gerlach, Der Ausschluss der Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld nach dem WoGG, ZFSH/SGB 2007 S. 719. Hänlein, Wohngeld für die Erben? Zur Rückforderung nach dem Tode weitergezahlter Sozialleistungen, JuS 1992 S. 559. Hartmann, Änderungen des Wohngeldrechts in den Jahren 2000 bis...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.2.4 Höchstzulässige Miete

Rz. 23 Für die zu berücksichtigende Miete bzw. Belastung ist in § 12 WoGG ein Höchstbetrag vorgesehen, der sich an dem Kriterium der örtlichen Lage des Wohnraums unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Mietniveaus in Deutschland orientiert. Dabei sind 6 Mietstufen gebildet und zu berücksichtigen. Diese Mietstufen sind in der Anlage zur Wohngeldverordnung v. 21.12.1971 (...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.2.1 Miete oder Belastung; Begrenzung

Rz. 16 Unter Miete ist vom Grundsatz her der Betrag zu berücksichtigen, der sich aus dem Mietvertrag oder einer diesen Vertrag ergänzenden Vereinbarung ergibt (§ 9 Abs. 1 WoGG). Zur Miete gehören auch Beträge, die im Zusammenhang mit dem Miet- oder mietähnlichen Nutzungsverhältnis aufgrund eines Vertrages mit dem Vermieter oder einem Dritten an einen Dritten zu zahlen sind, ...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 ist eine Einweisungsvorschrift, aus der sich ergibt, dass es Wohngeld gibt und dieses nach dem Wohngeldrecht in Anspruch genommen werden kann. Die in Abs. 1 genannten Ansprüche auf Wohngeld sind Sozialleistungen i. S. d. § 11. Als Einweisungsvorschrift sollte § 26, wie die §§ 18 bis 29 insgesamt, den Bürgern eine Orientierungshilfe hinsichtlich der geltenden Sozia...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.2.3 Haushaltsmitglieder

Rz. 22 Für die Höhe des Wohngeldes ist nach der Formel in § 19 WoGG auch die Anzahl der dem Haushalt zugehörenden Personen zu berücksichtigen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 WoGG ist Haushaltsmitglied in erster Linie die wohngeldberechtigte Person, wenn der Wohnraum, für den sie Wohngeld beantragt, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Zu den Haushaltsmitgliedern gehören aber...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.5 Zuständige Stellen (Abs. 2)

Rz. 36 Die für das Wohngeld zuständigen Behörden werden durch Landesrecht bestimmt (§ 26 WoGG). Abs. 2 verweist daher für die Zuständigkeit auf die für die Leistungen des Wohngeldes durch nach Landesrecht bestimmten Stellen. Eine solche Verweisung unter Bezugnahme auf gesetzliche Regelungen stellt allerdings keine wirkliche Erleichterung für den Bürger dar, der sich über mög...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2 Rechtspraxis

2.1 Wohngeld Rz. 7 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird in der Vorschrift nur allgemein darauf verwiesen, dass es Wohngeld als Sozialleistung gibt. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird erst durch die Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) v. 24.9.2008 (BGBl. I S. 1856), grundlegend geändert durch das G...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerzusatz (Verweis auf die §§ 1 bis 8 des Zweiten Wohngeldge...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 59 Katalog der Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung (TOP 3) der Ergebnisniederschrift der Fachkonferenz Beiträge v. 17.11.2017. Besprechungsergebnis der GKV-Spitzenverbände, Fachkonferenz Beiträge v.13.6.2017 unter TOP 2. Rz. 60 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Kopierkosten bei der Überlassung von Handakten

Rz. 413 Vorbemerkung 7 VV RVG (1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, kann der RA Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 i.V.m. § 670 BGB) verlangen. Rz. 414 Der RA erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung. Diese Vergütung besteht gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 RVG aus Gebühren und Auslagen. Vor...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können weder standardisiert noch "im großen Stil" dargelegt werden. Notwendig ist immer eine individuelle Darlegung. Hierzu gehört – je nach Gericht und dessen "Anforderung" – die Vorlage konkreter Belege. In der Praxis hat sich die Vorlage von Kontoauszügen der letzten 2–3 Monate, des Mietvertrages und von Einkommensnachwei...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.3 Unwirksamkeit des Verzichts (Abs. 2)

Rz. 17 Durch einen Verzicht sollen Dritte und andere Leistungsträger nicht belastet werden. Daher ordnet Abs. 2 die Unwirksamkeit eines solchen an sich wirksam erklärten Verzichts an, wenn dadurch bei Dritten unmittelbar belastende Auswirkungen eintreten. Rz. 18 Eine solche nachteilige Wirkung kann insbesondere dann eintreten, wenn Dritte durch den Verzicht auf laufende Geldl...mehr

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Sonderumlage: Begründung von Schulden

Leitsatz Ein Sonderumlagenbeschluss stellt einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan dar. Er begründet ebenso wie ein Beschluss über einen Wirtschaftsplan eine Zahlungspflicht der Wohnungseigentümer. Normenkette WEG § 28 Abs. 5 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K geht gegen Wohnungseigentümer B wegen ausstehenden Hausgelds vor. Im Laufe des Berufungsverfahrens zahlt...mehr

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Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Vertretung

Leitsatz Der Verwalter ist nur dann berechtigt, im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und mit Wirkung für und gegen sie Prozesse zu führen, soweit er hierzu durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit ermächtigt ist. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 7 Das Problem Die Wohnungseigentümer bestellen im Jahr 2010 Verwalter...mehr

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Offenes Treuhandkonto: Verboten!

Leitsatz Verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Zahlung von Hausgeld auf ein offenes Treuhandkonto, so kann ein Wohnungseigentümer die Zahlung mangels Fälligkeit der Forderung verweigern. Normenkette WEG § 27 Abs. 1 Nr. 6 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B rund 3.000 EUR Hausgeld gemäß dem Wirtschaftsplan 2015....mehr

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FF 4/2018, Das Wechselmodell – Reformbedarf im Kindschaftsrecht?

15. Göttinger Workshop zum Familienrecht Am 20.10.2017 veranstalteten Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, Prof. Dr. Volker Lipp, Prof. Dr. Eva Schumann und Prof. Dr. Barbara Veit den 15. Göttinger Workshop zum Familienrecht.[1] Er griff die Diskussion um das sog. Wechselmodell auf, die schon seit einigen Jahren – zuletzt aufgrund der BGH-Entscheidungen zur gerichtlichen Anordnu...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.5 Nachzahlung von Sozialleistungen (Abs. 4)

Rz. 32 Im Falle einer zwingenden Rücknahme für die Vergangenheit wegen rechtswidrig nicht erbrachter Sozialleistungen wird durch Abs. 4 die Nachzahlung einer Leistung auf den Zeitraum von 4 Jahren beschränkt, berechnet von der Rücknahmeentscheidung an. Hierbei handelt es sich um eine materiell-rechtliche Beschränkung der Leistungsansprüche, die von der Behörde beim Erlass de...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.1 Änderung zugunsten des Betroffenen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 36 Eine objektive Änderung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 zugunsten des Betroffenen ist grundsätzlich von Amts wegen festzustellen. Soweit sich im Zusammenhang mit diesen Feststellungen auch zwischenzeitliche Änderungen zuungunsten des Betroffenen ergeben, sind auch diese bei der rückwirkenden Neubewilligung zu berücksichtigen, so dass eine evtl. Nachzahlung geringer ausfallen...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.3 Verfahrensfehler als Wiedereinsetzungsgrund (Abs. 3)

Rz. 41 Bei unverschuldeter Versäumung einer Verfahrensfrist ist Wiedereinsetzung zu gewähren (§ 67 SGG). Für den Fall der fehlenden Begründung oder der unterlassenen Anhörung fingiert Abs. 3 die Versäumung der Widerspruchsfrist als nicht verschuldet. Diese Fiktion beruht darauf, dass sich in diesen Fällen aufgrund der fehlenden tatsächlichen und rechtlichen Gründe und Begrün...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.2 Zeitliche Grenze der Heilung (Abs. 2)

Rz. 33 Die Möglichkeit, Verfahrensfehler nach Abs. 1 Nr. 2 bis 6 durch Nachholung zu heilen, war bis Ende 2000 auf die Dauer des Verwaltungsverfahrens, also bis zum Ende des Widerspruchverfahrens mit dem Erlass eines Widerspruchsbescheides begrenzt, was damit begründet wurde, dass während dieser Zeit die Verwaltung die Sachherrschaft über das Verwaltungsverfahren und die Ent...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.3 Erstattung bei bescheidlosen Leistungen (Abs. 2)

Rz. 17 § 50 Abs. 2 Satz 1 enthält im Sinne einer Auffangregelung eine Anspruchsgrundlage für die Erstattung aller durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen bewirkten Vermögensverschiebungen (= Leistungen), die ein Leistungsträger in Wahrnehmung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach dem SGB einem Bürger erbracht hat (BSG, Urteil v. 7.9.2006, B 4 RA 43/05). Dabei muss es ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift findet grundsätzlich nur Anwendung auf bereits bei Erlass objektiv rechtswidrige VA, woraus sich die Verwendung des Begriffs der Rücknahme ergibt. Es muss sich um einen wirksamen begünstigenden VA handeln. Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit kommt es nur auf objektive Umstände, nicht auf den Kenntnisstand der Behörde an (LSG Baden-Württemberg, Urtei...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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Verwalter: Vertragsschluss ohne Ermächtigung

Leitsatz Der ohne Ermächtigung handelnde Verwalter ist ein Vertreter ohne Vertretungsmacht. Für die Annahme einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht reicht die bloße Bestellung als Verwalter nicht aus. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 Das Problem Werkunternehmer K bringt jeweils eine 3 Millimeter starke Dämmfolie zur Trittschalldämmung unterhalb des in den Wohnungen 1, 2...mehr

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Verwaltervertrag: Sondervergütung für Hausgeldklagen

Leitsatz Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, in Bezug auf eine Hausgeldklage dem Verwalter pauschal für die Aufbereitung der Unterlagen und Zuarbeit zu dem Rechtsanwalt für alle Instanzen eine einmalige Gebühr in Höhe von 200 EUR inclusive Mehrwertsteuer je Hausgeldklage zu gewähren. Normenkette WEG § 26 Das Problem Im Verwaltervertrag von B heißt es wie folgt: Für den Fa...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Prüfung durch Grundbuchamt

Leitsatz Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, wonach diejenigen, denen ein Miteigentumsanteil gemeinschaftlich zusteht, zur Bestellung eines Bevollmächtigten verpflichtet sind und ihr Stimmrecht bis dahin ruht, ist nicht offensichtlich unwirksam oder unbeachtlich. Anders ist es für eine Regelung, die das Stimm- und Teilnahmerecht in der Versammlung von der Eigentümerst...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Feststellung der Sozialleistung setzt voraus, dass dem Leistungsberechtigten ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung und dem Sozialhilfeträger genau wegen dieses Anspruchs ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Leistungsträger zusteht. Mit "anderer Sozialleistung" sind zunächst alle Sozialleistungen i. S. v. § 11 SGB I gemeint, die im Einzelnen in §§ 18 bis ...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 5. Wohngeld

Rz. 154 Unverheirateten Eltern kann nur getrennt Wohngeld gewährt werden. Kinder werden jeweils beim antragsberechtigten Elternteil berücksichtigt, § 3 Wohnungsgeldgesetz.mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / E. Sonstige Aspekte

Rz. 136 Nicht nur im BGB, sondern auch in anderen Teilbereichen des Rechts, kann es von Bedeutung sein, ob ein Kind vorhanden ist und wie dieses rechtlich eingeordnet wird. Beispielhaft sei der Anspruch auf Wohngeld erwähnt. I. Sozialrecht Rz. 137 Vorweggestellt sei, dass Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren sind, in der Regel mit den ehelichen Kindern gleichbehandelt werde...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsinhalt

Rz. 229 Das begrenzte Realsplitting ist für einen Unterhaltsverpflichteten eine steuerrechtliche Möglichkeit, Ehegattenunterhaltsleistungen von der Steuer abzusetzen, also sein zu versteuerndes Einkommen um die Unterhaltsbeträge zu vermindern und dadurch die auf sein Einkommen fallende Steuerlast zu reduzieren. Im Rahmen der Trennung spielt das dann eine Rolle, wenn der eine...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Änderungen des pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht

Rz. 465 Auf Antrag der Schuldners oder des Gläubiger kann der pfändungsfreie Betrag nach oben oder unten gem. § 850k Abs. 4 ZPO abgeändert werden. Bis zur Entscheidung über den Antrag kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. §§ 850k Abs. 4 S. 3, 732 Abs. 2 ZPO auf weiteren Antrag angeordnet werden. Rz. 466 Als Abänderungsgründe kommen grds. die gleichen ...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 2. Sozialleistungen

2.1 Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III) und Krankengeld. 2.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. SGB II sind kein Einkommen, es sei denn, die Nichtberücksichtigung der Leistungen ist in Ausnahmefällen treuwidrig; nicht subsidiäre Leistungen nach dem SGB II sind Einkommen (insbesondere Entschädigung für Mehraufwendungen "Ein-Euro-Job" § 16 SGB II, Freibet...mehr