Fachbeiträge & Kommentare zu Hochschule

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 199 Eine Hochschule beschäftigt studentische oder wissenschaftliche Mitarbeiter, letztere ggf. auch nach Abschluss ihrer Promotion.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 208 Ein approbierter Arzt bildet sich bei einem Arbeitgeber, der nicht Hochschule oder Forschungseinrichtung ist, zum Facharzt fort.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Begriff des dualen Studiengangs

Rz. 480 Unter einem dualen Studiengang im engeren Sinne versteht man einen Bachelorstudiengang im ersten Bildungsweg, der regelmäßige Praxisphasen in einem bestimmten Unternehmen in seine Studienordnung fest integriert. Anders als in herkömmlichen Studiengängen treten die Hochschule und bestimmte Unternehmen auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrags off...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vertragsgegenstand

Rz. 488 Um Missverständnisse über die Rechtsnatur der Vertragsbeziehung zu vermeiden, sollte der Vertrag als "Durchführungsvertrag für ein Studium" und der Vertragspartner des Unternehmens als "Studierender" bezeichnet werden. Dagegen sollten Parteibezeichnungen wie "Auszubildender" oder "Ausbildender" nicht verwendet und insbesondere nicht von einer Ausbildung gesprochen we...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Rechtsnatur des Durchführungsvertrags

Rz. 482 Unter den im ersten Bildungsweg durchgeführten dualen Studiengängen im engeren Sinne ist zwischen dem sog. ausbildungsintegrierenden dualen Studium, das eine auf einen IHK/HWK-Abschluss zielende ­Berufsausbildung mit einem Bachelorstudiengang kombiniert, und dem hier im Vordergrund stehenden praxisintegrierenden dualen Studium zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einzelfälle/Beispiele

Rz. 1733 In der betrieblichen Praxis kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bezüglich der Arbeitsleistung in folgenden Fallgestaltungen zur Anwendung: Zurückbehaltungsrechte des Arbeitnehmersmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 209 Gem. § 1 ÄArbVtrG [465] ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt, wenn die Beschäftigung eines Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt, einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 118 Die Befristung aufgrund zeitlich begrenzt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, z.B. für bestimmte Forschungsprojekte, ist sachlich gerechtfertigt.[291] Sie war schon bisher als Unterfall des lediglich vorübergehenden Bedarfs anerkannt.[292] Jedoch zweifelt das BAG an der Vereinbarkeit dieses Befristungsgrundes mit Unionsrecht aufgrund einer möglichen Ungleichbeha...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (b) Befristung auf Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 116 Praxis-Beispiel Der Arbeitnehmer wird befristet ab dem (…) als (…) eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch und ohne, dass es einer Kündigung bedarf, am (…). Die Befristung erfolgt auf Wunsch des Arbeitnehmers, weil er zum (…) sein Studium der (…) an der Universität (…) aufnehmen will.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. § 14 TzBfG

Rz. 21 § 14 TzBfG regelt außerhalb von Sonderbestimmungen die Voraussetzungen der Befristung von Arbeitsverhältnissen.[50] Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 S. 1 TzBfG mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag, wobei die Dauer nach § 3 Abs. 1 S. 2 TzBfG kalendermäßig bestimmt sein kann (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag) oder s...mehr

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zfs 01/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

NEUE SEMINARORGANISATION AB 2021! Alle Veranstaltungen der AG Verkehrsrecht finden Sie künftig unter www.vf-seminare.de. Ihr Ansprechpartner: Marko Böhme Tel.: 030 5130312-30 E-Mail: kontakt@vf-seminare.de Thema: Aktuelles zum Sachschaden – Teil I Referent*innen: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld Ort: Onlineseminar Datum: Diensta...mehr

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Vorwort zur 1. Auflage

Das Berufsbild des Juristen wandelt sich nicht nur im Arbeitsrecht. Stand früher der Forensiker im Fokus, der bei den Gerichten plädierende Kämpfer für die Rechte seiner Mandaten, so ist es heute zunehmend der gestaltend tätige Jurist. Denn die Aufgaben und damit das Anforderungsprofil haben sich gewandelt. Die Tendenz unserer Gesellschaft, immer komplexer werdende Sachverha...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 726 Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Muster 1b.27: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. ________________...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 643 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern (nur) über eine Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 659) und bei Benutzung öffen...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 2 Die Professionalisierung von BGM

Die vorangegangen Ausführungen zu den Rahmenbedingungen für ein BGM zeigen auf, dass das Thema "Gesundheit im Betrieb" bereits eine lange und jüngst weitreichende Entwicklung hinter sich hat. Aus dem heutigen Verständnis heraus bildet das BGM ein verbindendes "Dach" über den 3 wesentlichen "Säulen", die sich im Unternehmen mit dem Thema Gesundheit befassen (Abb. 4): Betriebli...mehr

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zfs 12/2020, Auflage und Be... / IX. Fazit

1. Beschränkungen der Fahrerlaubnis hängen mit dem Fahrzeug bzw. seinen besonderen technischen Ausführungen zusammen. Das Nichtbeachten führt in der Regel zum Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG. 2. Auflagen richten sich in der Regel an die Person und haben mit dem zu nutzenden Fahrzeug nichts zu tun. Verstöße dagegen stellen Ordnungswidrigkeiten dar (§ ...mehr

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zfs 12/2020, Deutscher Verkehrsgerichtstag 28. - 29. Januar 2021

Donnerstag, den 28. Januar 2021 Ab 10.00 Uhr: Der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Bielefeld, und die Vizepräsidentin Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Heß, Kiel, und weitere Mitglieder des Vorstands sprechen mit Schülerinnen und Schülern in ihren Schulen über sie interessierende aktuelle verkehrsrechtliche Themen. 14.00 – 16.45 Uhr: F...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / VII. Schluss

Gutachten müssen kontrolliert werden, Sachverständige machen Fehler. Bei den Bemühungen, die Qualität der Gutachten zu verbessern, sollten nicht nachgelassen werden, hierzu benötigt man notwendige Qualitätsstrukturen. Der Sachverständige benötigt aber auch mehr Schutz und Unterstützung seitens der Gerichte. Überzogene Kritiken oder gar Angriffe können nicht nur auf Kosten des...mehr

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FF 12/2020, Formbedürftigke... / IX. Schlussbemerkung

Die fragwürdige Herleitung der Beurkundungsbedürftigkeit der Brautgabeversprechen zeitigt denn auch ein fragwürdiges Ergebnis. Wie eingangs schon vermerkt, lässt das notarielle Formerfordernis Brautgabeversprechen in Zukunft leerlaufen. Denn dass die (Ehe-)Frau den Mann zur kostenpflichtigen Beurkundung der Brautgabevereinbarung bewegen kann, ist unrealistisch – auch wenn ma...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Regelmäßige Arbeitsstätte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die "Regelmäßige Arbeitsstätte" war bis einschließlich 2013 der zentrale Schlüsselbegriff des damaligen steuerlichen Reisekostenrechts, weil sie bestimmend für den Umfang der steuerfreien Leistung des ArbG oder der als > Werbungskosten abziehbaren > Reisekosten war (umfassend zur seinerzeitigen Relevanz zB Hilbert, NWB 2011, 2722). Mit dem Ges...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Georgien

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Georgien ist ein eurasischer Staat in Transkaukasien, östlich des Schwarzen Meeres und südlich des Großen Kaukasus. Im Norden grenzt es an > Russland, im Osten an > Aserbaidschan und im Süden an die > Türkei und > Armenien. Die Landesteile Abchasien und Südossetien haben sich von Georgien losgesagt, werden aber nur von Russland und einigen we...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Hinweise zur Option für die Pauschsteuer

Rz. 25 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Vor- und Nachteile einer Steuerpauschalierung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung muss der ArbG im Einzelfall abwägen. Entscheidet sich der ArbG für eine Regelbesteuerung, muss er den LSt-Abzug nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vornehmen (Regelbesteuerung). Die Höhe der LSt hängt dann von der Einordung in die >...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Neue Verwaltungsregeln zu den Reisekosten

Kommentar Das BMF hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Berücksichtigt werden insbesondere die neuere BFH-Rechtsprechung mit Schwerpunkten bei der ersten Tätigkeitsstätte, der Mahlzeitengestellung und der doppelten Haushaltsführung sowie die ab 2020 geltenden Rechtsänderungen, u. a. bei den Pauschalen für Verpflegungsm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.2 Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung als Pflichtleistung der Agenturen für Arbeit (Abs. 1)

Rz. 25 Das Beratungsangebot nach § 29 ist umfassend und verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Arbeitsförderung, den sich ständig ändernden Bedarfen am Arbeitsmarkt bei der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aus gegebenem Anlass auch Dritten, Rechnung zu tragen. Veränderte Bedarfe ergeben sich insbesondere aus dem technologischen und sonstigen Str...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG

Rn. 218 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden, zählen ebenfalls zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG. Sie sind damit den sonstigen wiederkehrenden Bezügen zuzuordnen. Diese Vorschrift dient der Verdeutlichung des § 22 Nr 1 S 1 ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Burnout-Prävention – die ps... / 4 Wo anfangen? Die psychische Gefährdungsbeurteilung gezielt nutzen

Es gilt, jeden dort abzuholen, wo er steht. Das zentrale Instrument dafür ist die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung, insbesondere wenn hier auf die psychischen Belastungen eingegangen wird. Sie ist die Basis für eine systematische und nachhaltige Burnout-Präventionsstrategie wie auch eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Es gilt, die Chance statt die Pf...mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / F. Etwaige Übernahme des Verfahrens

Rz. 15 Sollte der Mandant einen Auftrag zur Anfertigung einer Verfassungsbeschwerde erteilen wollen, sollte gründlich erwogen werden, ein derartiges Mandat überhaupt anzunehmen. Rz. 16 Das Erarbeiten einer Verfassungsbeschwerde ist aufgrund des vorgegebenen Zeitfensters aufreibend (binnen Monatsfrist zu erheben, vollständig zu begründen, erforderliche Beweismittel angeben, §§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Recht auf Verteidigung

Ergänzender Hinweis: Nr. 32–36 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 32 ff.). Schrifttum: S. das Schrifttum vor § 392 Rz. 1. Rz. 152 [Autor/Stand] Der Beschuldigte hat ein Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens zu verteidigen (vgl. im Einzelnen die Darstellung zu § 392). Dies kann er tun – wie bereits ausgeführt – durch Erhebung von Einwänden (§ 136 Abs. 2, § 163a Abs. 3 StPO), insb....mehr

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zfs 11/2020, Entschuldigtes... / 2 Aus den Gründen:

"I. Die Rechtsbeschwerde ist begründet, weil die Voraussetzungen für eine Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht gegeben waren." 1. Der Rüge, die Voraussetzungen für die Verwerfung des Einspruchs ohne sachliche Prüfung hätten nicht vorgelegen, liegt nach dem Rechtsbeschwerdevorbringen und den schriftlichen Urteilsgründen folgendes Prozessgeschehen zugrunde: Der Betr...mehr

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FF 11/2020, Justiz und Kommunikation in Corona-Zeiten

Gabriele Ey Mit der Anbindung der Justiz an das besondere elektronische Anwaltsfach (beA), der Schaffung der Technik für eine mündliche Verhandlung per Videokonferenz und der Einführung der elektronischen Akte stellt sich die Justiz den Herausforderungen der digitalen Welt. Auf dem Wege dorthin werden noch viele Hürden zu überwinden sein. Durch die Corona-Krise sind die Chanc...mehr

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FF 11/2020, (Heimliche) Vat... / II. Schneller Vaterschaftstest bei "Mehrverkehr"?

Pränatale Vaterschaftstests sind, ausgenommen bei einem Sexualdelikt nach den § 176 – 179 StGB, das zur Schwangerschaft führte, unzulässig (§ 17 Abs. 6 GenDG). Damit soll verhindert werden, dass die Frage der Abstammung, aber auch andere in diesem Zusammenhang ermittelte Kriterien.[18] Einfluss auf die Entscheidung eines etwaigen Abbruchs der Schwangerschaft haben können.[19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lehr- und Versuchszwecke (§ 6 Nr. 1 GrStG)

Rz. 31 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz bleibt steuerfrei, wenn er Lehr- oder Versuchszwecken dient. Zusätzliche Voraussetzung ist aber, dass es sich bei dem Eigentümer der Fläche um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine gemeinnützige Körperschaft oder eine Religionsgemeinschaft handelt. Allerdings ist hier zu beachten, dass über § ...mehr

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Autoren

Prof. em. Dr. Suzana Bubić Šarčeva 3, 88000 Mostar, Bosnien-Herzegowina, E-Mail: suzana.bubic@unmo.ba, Tel.: 00387/61276694, BOSNIEN-HERZEGOWINA JUDr. Zuzana Chudáčková, advokátka bnt attorneys-at-law, s.r.o., Cintorínska 7, 81108 Bratislava, Slowakische Republik, Tel.: 00421/2 57880088, Fax: 00421/2 57880089, E-Mail: zuzana.chudackova@bnt.eu, SLOWAKISCHE REPUBLIK Notar Dr. Chri...mehr

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Polen / 1. Kindesunterhalt

Rz. 114 Eltern sind gegenüber einem Kind, das sich nicht selbst unterhalten kann, zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, es sei denn, die Einkünfte aus dem Vermögen des Kindes[109] reichen zur Deckung der Kosten für seinen Unterhalt und seine Erziehung aus (privilegierter Kindesunterhalt; Art. 133 § 1 FVGB). Ist das Kind grds. in der Lage, sich selbst zu unterhalten, so beste...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / ee) Kindesunterhalt

Rz. 108 Die Unterhaltspflicht gegenüber gemeinsamen Kindern ist im 7. Kapitel des Elterngesetzbuches (Föräldrarbalken – FB) geregelt. § 7:1 besagt, dass die Eltern für den Unterhalt der Kinder nach den Bedürfnissen der Kinder und den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Eltern aufzukommen haben. Die eigenen Einkünfte der Kinder sind dabei zu berücksichtigen. Im Gegensatz zum de...mehr

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Türkei / 2. Errungenschaftsbeteiligung

Rz. 34 Der türkische gesetzliche Güterstand "Errungenschaftsbeteiligung" beruht sicherlich auf dem gleichen Grundgedanken wie die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand im deutschen Recht. Das heißt, dass das Vermögen der Eheleute während der Dauer der Ehe getrennt bleibt, nach Beendigung des Güterstandes aber ein Ausgleich des unterschiedlichen Zuwachses der Errun...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.1.1 Staatliche Hochschulen und staatlich anerkannte Hochschulen

Rz. 3 Das WissZeitVG gilt für Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG). Maßgebend sind also die Ländergesetze (vgl. z. B. BAG, Urteil v. 19.12.2018, 7 AZR 79/17 [1]). Zu den staatlichen Hochschulen zählen insbesondere die Universitäten, die Fachhochschulen[2], die Pädagogischen Hochschulen, die Kunst- un...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.1 Einschreibung an einer deutschen Hochschule

Rz. 2 Voraussetzung ist, dass die Hilfskraft an einer deutschen Hochschule für ein Studium eingeschrieben ist. Unter den Begriff Hochschule fallen alle Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind (vgl. § 1 WissZeitVG).[1] Tätigkeiten eines Studierenden an einer ausländischen Hochschule, z. B. während eines Auslandssemesters, fallen nich...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § 4 Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten Hochschulen

Rz. 1 Das WissZeitVG gilt für die nach Landesrecht staatlich anerkannten Hochschulen. Dies entspricht der früheren Regelung des § 70 Abs. 5 HRG, die mit Inkrafttreten des WissZeitVG aufgehoben wurde. Es soll ein Gleichlauf zwischen den staatlichen Hochschulen einerseits und den staatlich anerkannten Hochschulen andererseits hergestellt werden. Die staatliche Anerkennung rich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 6 Besonderheiten für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder sowie für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Rz. 19 Für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder treffen § 40 TV-L/TV-H Sonderregelungen. Nr. 8 der Sonderregelungen des TV-L bzw. der Sonderregelungen des TV-H modifiziert § 30 Abs. 2 TV-L. bzw. normiert einen zusätzlichen § 30 Abs. 2a TV-H für den Wissenschaftsbereich. Es gelten folgende Grundsätze: Kalendermäßig befristete Arbeitsverträge mit s...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § 3 Privatdienstvertrag

Rz. 1 Das WissZeitVG gilt auch für Privatdienstverträge, die ein Mitglied einer Hochschule, das Aufgaben seiner Hochschule selbstständig wahrnimmt, zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe mit überwiegend aus Mitteln Dritter vergütetem wissenschaftlichem und künstlerischem Personal abschließt (§ 3 Satz 1 WissZeitVG). Das HRG sieht in § 25 Abs. 1 sogar ausdrücklich ...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Promotion ("Qualifizierungsphase")

Rz. 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Promotion können für maximal 6 Jahre befristet beschäftigt werden (§ 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG). Die 6-jährige Frist berücksichtigt, dass wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einzelnen Bereichen erst einmal an die wissenschaftliche Arbeit herangeführt werden müssen, bevor sie beispielsweise eine hinreichend qualif...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.2.1.1 Wissenschaftliches Personal

Rz. 9 § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bezeichnet mit dem Ausdruck "wissenschaftliches Personal" eine Beschäftigungsgruppe, ohne diese näher zu definieren. Welche Personen zum "wissenschaftlichen und künstlerischen Personal" gehören, bestimmt sich nach dem BAG inhaltlich-aufgabenbezogen (BAG, Urteil v. 29.4.2015, 7 AZR 519/13; BAG, Urteil v. 1.6.2011, 7 AZR 827/09). Anknüpfungsp...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 41 Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen finanzieren ihre zeitlich befristeten Forschungsprojekte häufig über Drittmittel. Daher sind sie in beträchtlichem Maße darauf angewiesen, das wissenschaftliche und künstlerische Personal, aber auch das akzessorische Personal, also das nichtwissenschaftliche und nicht-künstlerische Personal, das für die Realisi...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.2.5 Ausschluss der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Rz. 22 Das Gesetz gilt nicht für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Diese wurden bereits bisher vom Wortlaut des § 57a HRG nicht erfasst.[1] Hierzu gehören auch Juniorprofessoren an staatlichen Hochschulen.[2] Durch die ausdrückliche Herausnahme dieses Personenkreises aus dem Anwendungsbereich des WissZeitVG wird klargestellt, dass der Bund insoweit von seiner arbeits...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Kern des am 18.4.2007 in Kraft getretenen "Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft"[1] ist das in Art. 1 normierte "Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG)". Dieses regelt die Befristung von Arbeitsverhältnissen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung der Befristungshöchstgrenzen ist der Kern der Regelung des Verhältnisses von befristeter und unbefristeter Beschäftigung im Hochschulbereich für die Qualifizierungsphase. Einerseits soll den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein hinreichender Zeitraum zur Qualifizierung und den Hochschulen zur Nachwuchsförderung offenstehen. Andererseits zwingt die Regelun...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.6 Zitiergebot

Rz. 38 Nach § 2 Abs. 4 ist im Arbeitsvertrag anzugeben, dass der Vertrag auf der Befristungsregelung des WissZeitVG beruht. Das BAG hat bereits zu der mit § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG wortgleichen Vorschrift des § 57b Abs. 3 Satz 1 HRG in der bis 17.4.2007 geltenden Fassung entschieden, dass die Einhaltung des Zitiergebots nicht die Angabe der einzelnen Befristungsnormen erf...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 3.6 Zitiergebot

Rz. 56 Auch für Drittmittelbefristungen ist nach § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG im Arbeitsvertrag anzugeben, dass der Vertrag auf der Befristungsregelung des WissZeitVG beruht (oben Rz. 37). Hinweis Wird das Zitiergebot verletzt, folgt hieraus nicht automatisch die Entfristung des Arbeitsverhältnisses. Vielmehr kann die Befristung in diesen Fällen nur nicht auf die Sondertatbes...mehr