Fachbeiträge & Kommentare zu Hochschule

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.25 Hochschule

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.26 Hochschulsport

Rz. 86a Eine von der Hochschule den Studierenden angebotene und im Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführte sportliche Betätigung steht als studienbezogene Verrichtung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie für die Studierenden zum Zweck der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Sportförderung durch geführt wird (BSG, Urteil v. 27.11.2018,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.40 Schule

Rz. 99 Kinder in Tageseinrichtungen sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4a, Schüler nach § 2 Abs. 1 Nr. 8b und Studierende nach § 2 Abs. 1 Nr. 8c versichert. Daher besteht der innere Zusammenhang zunächst einmal dann, wenn sich der Unfall innerhalb der jeweiligen Einrichtung (Tageseinrichtung, Schule, Hochschule) ereignet und die zum Unfall führende Betätigung im Zusammenhang mit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.3 Schutzzweck der Norm

Rz. 120b Der Versicherungstatbestand des Abs. 2 Nr. 1 trägt wie die die Wegeunfallversicherung einführende Regelung des § 545a RVO i. d. F. v. 14.7.1925 (RGBl. 1925 S. 97) allein den Gefahren Rechnung, die sich während der gezielten Fortbewegung im Verkehr aus eigenem, gegebenenfalls auch verbotswidrigem Verhalten, dem Verkehrshandeln anderer Verkehrsteilnehmer oder Einflüss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.5 Geschäftsordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 12 Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit hat sich mit Zustimmung des Verwaltungsrates die nach Abs. 4 vorgesehene Geschäftsordnung (GO-V) gegeben (Stand: 11.11.2022, ANBA Dezember 2022). Die Geschäftsordnung sieht im Wesentlichen vor: Zur Geschäftsordnung: Jede Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung ohne lediglich redaktionellen Inhalt bedarf einer einstimmigen Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2.1 Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (§ 28a)

Rz. 3 Abs. 1 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 neuen Weiterversicherungstatbestände der Inanspruchnahme einer Elternzeit nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4) und der beruflichen Weiterbildung, wenn dadurch ein beruflicher Aufstieg ermöglicht, ein beruflicher Abschluss vermittelt oder zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.1 Überwachung des Vorstands und der Verwaltung

Rz. 10 Der Verwaltungsrat hat den Vorstand und die Verwaltung zu überwachen (Abs. 1 Satz 1). In großer Übereinstimmung mit den Aufgaben eines Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft in der Privatwirtschaft hat der Verwaltungsrat nach seinem Aufgabenzuschnitt insbesondere Kontrollfunktionen. Die Aufgaben des Vorstands in diesem Zusammenhang enthält § 381. Der Verwaltungsrat w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.3 Ausbildungskosten

Rz. 48 Soweit Berufsausbildungskosten, insbesondere für vergangene Veranlagungszeiträume, als Werbungskosten abgezogen werden können, scheidet eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung bereits aufgrund der Subsidiarität der Vorschrift aus.[1] Nach der aktuellen Rechtslage sind Berufsausbildungskosten der Erstausbildung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begrenzt als Sond...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 6.5 Hoch-/Schulmarketing

Mit Blick auf Absolventen und Schulabgänger bietet sich eine Kontaktaufnahme direkt an den Institutionen an, an denen die Zielgruppe zu finden ist. Um das persönliche Kennenlernen zu intensivieren, kann die Zusammenarbeit mit Schulen und Hochschulen vielfältig gestaltet werden. Neben Vorträgen an (ausgewählten) Schulen oder Hochschulen können Betriebsbesichtigungen und Works...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.2 Kenntnis der Schwerbehinderung bei dezentralem Bewerbungsmanagement

Am 25.4.2024 entschied das BAG[1] im Fall einer Klägerin, die eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG forderte, weil sie sich aufgrund ihrer Schwerbehinderung benachteiligt fühlte. Die Klägerin war im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschäftigt und hatte einen Grad der Behinderung (GdB) von 40. Sie war bzw. ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 2.2 Die Leistungsgruppen im Einzelnen

Rz. 6 Im Gegensatz zu § 29 SGB I verzichtet § 5 darauf, die wichtigsten Leistungen der einzelnen Leistungsgruppen zur Teilhabe stichwortartig aufzuzählen. Stattdessen werden die einzelnen Leistungen innerhalb der jeweiligen Leistungsgruppen in den jeweiligen Unterabschnitten des SGB IX definiert, und zwar die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1) in den §§ 4...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 32 Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig werden oder stationär zulasten der Krankenkasse behandelt/therapiert werden. Davon ausgenommen sind allerdings die Versicherten, deren Versicherung nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruht – also im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust hab...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.3 Studenten an ausländischen Hochschulen

Auch bei Studenten, die während eines Auslandsstudiums ihre Krankenversicherung freiwillig fortsetzen, können die Beiträge nach den o. g. Kriterien bemessen werden.[1] Voraussetzung ist, dass es sich bei der ausländischen Hochschule um eine staatliche oder staatlich anerkannte Institution dieses Staates handelt. Nach der Gesetzesbegründung sind Studenten, die an staatlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.4 Studenten an inländischen Hochschulen/Examenskandidaten

Die Mindestbemessungsgrundlage nach § 240 Abs. 4 Satz 7 SGB V für Fachschüler und Berufsfachschüler gilt nicht für freiwillig versicherte Studenten bei einem Studium im Inland oder Examenskandidaten. Bei diesem Personenkreis ist die allgemeine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V maßgebend. Infolgedessen beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrundl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Autoren

Stefanie Blum Dipl.-Fw. (FH), Oberregierungsrätin, Köln Gerhard Bruschke Dipl.-Fw., Steuerberater, Möhnesee Prof. Dr. Marc Desens Universitätsprofessor an der Universität Leipzig Prof. Dr. Franz Dötsch Vorsitzender Richter am BFH a.D., München, Honorarprofessor an der Technischen Universität München Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians Universi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Bearbeiterverzeichnis

Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Prof. Dr. Martin Avenarius Professor an der Universität zu KölnDirektor des Instituts für Römisches Recht Prof. Dr. Andreas Bauer Professor an der Evangelischen Hochschule Bochum Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M. (Virginia) Professor an der Universität zu Köln Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) Professo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VBVG Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern – Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG –

Zusammenfassung (G v 4.5.21, BGBl I 925, zuletzt geändert durch Art 8 G v 24.6.22 (BGBl I 959) Abschnitt 1. Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds Gesetzestext (1) 1 Das Familiengericht stellt die Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1808 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Namensarten.

Rn 5 Beim Namen als einer schriftlich und mündlich zum Ausdruck kommenden Kennzeichnung einer Person sind verschiedene Arten und Formen zu unterscheiden. Zu trennen ist zunächst der Zwangsname (die Führung eines Namens ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben) vom Wahlnamen (die Namensführung ist frei wählbar und frei änderbar). Als Zwangsnamen hat das Gesetz für die natürlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 11 [Autor/Stand] (So genannte geborene) Verteidiger gem. § 138 Abs. 1 StPO sind die bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen (= Universitäten, wie z.B. Universitätsprofessoren, Honorarprofessoren, Privatdozenten).[2] Verteidigung ist ein persönliches Mandat, so dass der einzelne Anwalt, nicht die Sozietät des Anwa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung wurde geregelt, wann und wie die Krankenkassen Mindestbeiträge erheben können, wenn das freiwillige Mitglied über keine oder nur geringe Einnahmen verfügt. Neben einer allgemeinen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gelten für bestimmte Personengruppen noch besondere Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen. A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 61 [Autor/Stand] Abweichend von § 138 Abs. 1 StPO können im Steuerstrafverfahren nach § 392 Abs. 1 AO auch Angehörige steuerberatender Berufe, also Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (hier: Steuerberater etc. genannt) zu Verteidigern gewählt werden, soweit die FinB das Verfahren nach § 386 Abs. 2 AO selbständig führt (= Ermi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.6 Zahlungsweise/Fälligkeit

Für die versicherten Studenten ist eine vom übrigen Recht der gesetzlichen Krankenversicherung abweichende Zahlungsweise vorgesehen.[1] Die Beiträge sind danach vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule für das Semester, für das die Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen soll, im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der GKV-Spitzenverband hat hier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Fiskus ist der privatrechtlich handelnde Staat (Bund und Länder). Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind mitgliedschaftlich strukturierte rechtsfähige Verbände, va die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden), die Kirchen, Hochschulen, Kammern (IHK, Handwerks-, Rechtsanwalts- und Ärztekammern) und Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Berufsgen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / 4. Behandlung des Renvoi bei interlokaler Rechtsspaltung

Rz. 118 Beispiel Der Erblasser war Professor an einer Hochschule in Berlin. Aufgrund eines universitären Kooperationsprogramms ist er für zunächst zehn Jahre an eine Partnerhochschule nach Nanjing in China gegangen. Dort verstarb er, kurz bevor eine von ihm beantragte Verlängerung um weitere fünf Jahre bewilligt worden war. Er hinterlässt ein Grundstück in Spandau, eine Eige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unternehmer; juristische Personen des Öffentlichen Rechts (Abs 1).

Rn 2 Es gilt der Unternehmerbegriff des § 14 (s § 14 Rn 6 ff). I betrifft auch Verträge zur Vorbereitung oder Abwicklung einer unternehmerischen Tätigkeit (HP/H. Schmidt § 307 Rz 103; vgl auch BGH NJW 05, 1273). Auf die Unternehmereigenschaft des Verwenders kommt es im Gegensatz zu III nicht an (BGH NJW 81, 1509 [BGH 12.03.1981 - VII ZR 293/79]). Sie wird aber wegen der Weit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Selbstvertretung des Beschuldigten

Rz. 131 [Autor/Stand] Abgesehen von Fällen notwendiger Verteidigung (Rz. 31 ff.) kann sich der Beschuldigte gegen den steuerstraf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorwurf, der Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist, bzw. gegen den Anklagevorwurf oder im Rechtsmittelverfahren selbst vertreten, nicht aber "verteidigen". Als Beschuldigtem/Angeklagtem stehen ihm die meist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Überblick

Rz. 1 [Autor/Stand] Zu den wesentlichen Garantien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gehört, dass der Beschuldigte sich gem. § 137 StPO , der nach § 385 Abs. 1 AO selbstverständlich auch für das Steuerstrafverfahren gilt, "in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen kann". Dieser Anspruch hat expressis verbis seinen Niederschlag in Art. 6 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Anerkenntnis durch die Landesregierung bzw. eine beauftrage Stelle

Rz. 551 [Autor/Stand] Die Befreiung von Grundbesitz, der für Zwecke der Wissenschaft, der Erziehung und des Unterrichts benutzt wird, hängt grds. von einer dahingehenden Anerkennung durch die Landesregierung ab, dass der jeweilige Benutzungszweck im Rahmen der öffentlichen Aufgaben liegt.[2] Das Anerkennungsverfahren wird landesrechtlich geregelt.[3] Rz. 552 [Autor/Stand] Der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Nutzung für Zwecke der Wissenschaft

Rz. 501 [Autor/Stand] Der Bereich der Wissenschaft umfasst die Vermittlung von allgemeinem und besonderem Wissen im öffentlichen Auftrag. Im Allgemeinen geht es dabei um die Wissensvermittlung an Personen bzw. Personengruppen für eine spezielle berufliche Tätigkeit. Für Zwecke der Wissenschaft erfolgt die Nutzung des Grundbesitzes durch den sog. Wissenschaftsbetrieb. Dazu ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Titel

PWW Prütting · Wegen · Weinreich Bürgerliches Gesetzbuch mit Internationalem Privatrecht und nationalen, unionsrechtlichen sowie völkerrechtlichen Neben- oder Ergänzungsgesetzen: EGBGB, Rom I-, Rom II- und Rom III-Verordnungen sowie InternationalesGesellschaftsrecht, EuGüVO, EuPartVO, EuUntVO, HaagUntProt, KSÜ, HKÜ, EuErbVO,HTÜ sowie AGG, GewSchG, LPartG, VersAusglG, WEG (zT in Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Fahrradfahrend... / 2. StVO

§ 2 Fahrbahnbenutzung Zu der Bestimmung geht der Verfasser auf die Abs. 1, 2, 4 und 5 ein. Nach § 2 Abs. 1 müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Dabei ist der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn. Nach Abs. 2 ist möglichst weit rechts zu fahren, und dies nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

Rn. 1780 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können im vollen Umfang steuerlich abgesetzt werden, wenn das Zimmer gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3 Hs 2 EStG der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des StPfl ist. Es handelt sich bei dem Begriff des "Mittelpunktes der gesamten beruflichen und betrieblichen Tät...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufwendungen zur Berufsausbildung (Abs 2).

Rn 13 Vom Anwendungsbereich dieser Norm ist nicht der Besuch allgemeinbildender Schulen erfasst, sondern nur solcher Einrichtungen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wie Universitäten, Fachhochschulen und berufliche Bildungseinrichtungen (HP/Lohmann § 2050 Rz 10) und damit um Studien-, Promotions- und Fachschulkosten abzudecken (Grüneberg/Weidlich § 2050...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 20 Arbeitnehmer: Assessor in Anwaltskanzlei (BAG DB 76, 539), Chefarzt (BAG NJW 61, 2085), Croupier einer Spielbank, der seine Vergütung aus dem Tronc erhält (BAG NZA 09, 1112), Fleischbeschau-Tierarzt, selbst bei Vergütung aus Anteilen an Gebühren (BAG AP Nr 17 zu § 611 – ›Fleischbeschauer-Dienstverhältnis‹), Fußballlizenzspieler (BAG NJW 96, 2388 [BAG 06.12.1995 - 5 AZR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Auflage.

Rn 1 Der Auflage widmet das BGB nur die wenigen Vorschriften §§ 2192–2196 sowie die allg Begriffsbestimmung in § 1940. Ihre praktische Bedeutung ist erheblich größer, als diese geringe Regelungsdichte vermuten lässt. Insb ermöglicht die Auflage eine weit reichende Flexibilität der Gestaltung, was beispielhaft in folgenden Fällen deutlich wird: Rn 2 Verfügt der Erblasser zugun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Normzweck.

Rn 5 Die Regelung des § 1, wie sie unverändert seit 1900 besteht, enthält nur eine konkrete Aussage über den Beginn der Rechtsfähigkeit des Menschen. Damit setzt diese Norm den Begriff der Rechtsfähigkeit (s.u. Rn 7) als solchen und das gesamte System der Rechtssubjekte voraus. Nach der Systematik des Privatrechts sind Zurechungssubjekte für Rechte und Pflichten immer nur en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler/Roth/Rudolf Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Fachbuch 6. Auflage, 2024 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4, 49 E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fahrlässigkeit.

Rn 9 Fahrlässigkeit ist tatsächlich der regelmäßige Haftungsstandard; sie wird als ›Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt‹ definiert (§ 276 II). Aufzubringen ist also die ›erforderliche‹, nicht nur die ›übliche‹ Sorgfalt; im Verkehr eingerissene Unsitten entlasten nicht, mögen sie auch im jeweiligen Verkehrskreis üblich sein (RGZ 128, 39, 44 [›in Jägerkreise...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB, Dornbach GmbH, Koblenz Dr. Tobias ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1 Studentische Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung besteht für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universitäten oder Fachhochschulen) immatrikuliert sind, Versicherungspflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Studierende in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern. Dazu müssen si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.1 Ordentlich Studierende

"Ordentlicher Studierender" ist, wer an einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule immatrikuliert ist und das Studium seine Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Ausländische Studierende gehören nicht zu den ordentlichen Studierenden, wenn sie neben dem Besuch eines Studienkollegs zum Erlernen der deut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Analyse für St... / 3.2.2 Interne Analyse: USPs

Gleichwenn es (noch) keinen vergleichbaren Anbieter bisher am Markt gab, ist es essentiell zu wissen, was das Geschäftsmodell auszeichnet und was dessen Stärken sind. Schlüsselfaktor Partnernetzwerk Die Stärken und damit Alleinstellungsmerkmale (USPs) von SbB liegen vor allem im bestehenden persönlichen Netzwerk und den damit vorhandenen Kontakten, v.a. in die Fahrrad- sowie T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 4 Kündigung

Die personenbedingte Kündigung eines als "studentische Hilfskraft" an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung eingestellten Studenten nach Wegfall des Studentenstatus infolge Exmatrikulation ist sozial gerechtfertigt.[1] Dagegen ist die Kündigung eines aufgrund überlanger Studiendauer nicht mehr sozialversicherungsfrei zu beschäftigenden Werkstudenten sozialwidrig.[2] Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.1.4 Immatrikulation für die Prüfungsvorbereitung bis zur Wiederholungsprüfung

Für Personen, die die Erste juristische Staatsprüfung abgelegt haben, besteht die Möglichkeit, die Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen. Für die Dauer der Prüfungsvorbereitung bis zum Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Ergebnis der wiederholten Prüfung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, bleiben diese Personen an der Hochschule immatrikuliert. E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Planung erfolg... / 2.2.3 Personalmarkt

Die Zeiten, in denen gut ausgebildete Bewerber am Personalmarkt nur auf den Bedarf des Unternehmens warten, sind lange vorbei. Kleine und mittelständische Unternehmen sind für potenzielle Mitarbeiter oft schon zweite Wahl, internationale Konzerne werden bevorzugt. Die demografische Entwicklung mit dem Rückgang der Zahl von Menschen im arbeitsfähigen Alter tut ein Übriges, um...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Planung erfolg... / 4.1 Maßnahmen aus der Strategie

Um die strategischen Ziele zu erreichen, müssen Aktivitäten gestartet werden, die es bisher im Unternehmen noch nicht gab oder die eine neue Zielrichtung erhalten. Es handelt sich um die operative Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung der Strategie. Praxis-Beispiel Liste möglicher Maßnahmen Umbau der Vertriebsstruktur weg vom Außendienst für den kleinen Kunden hin zum Betreuer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 156 Die Krankenversicherungspflicht von Studenten (KVdS) war durch das Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten v. 24.6.1975 (BGBl. I. S. 1536) angeordnet und in die allgemeine Krankenversicherung übernommen worden ( § 165 Abs. 1 Nr. 5 RVO). Begründet wurde die Einbeziehung in die allgemeine Krankenversicherung mit der Schutzbedürftigkeit der Studenten (BT-Drs. 7...mehr