Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Definition des Begriffes "discontinued operation"

Tz. 49 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Der Terminus "discontinued operations" impliziert, dass die Rechnungslegung und die Darstellung aufgegebener Geschäftsbereiche erst nach dem Ende einer Aufgabe zu erfolgen hatten. Soweit jedoch die unten stehenden Voraussetzungen (vgl. Tz. 50) erfüllt sind, hat ein Unternehmen erstmalig über einen aufzugebenden Geschäftsbereich zu informieren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Definition des Begriffes "Veräußerungsgruppe"

Tz. 26 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Ein Unternehmen veräußert mitunter auch eine Gruppe von Vermögenswerten (disposal group). In dieser Abgangsgruppe können neben Sachanlagen kurzfristige Vermögenswerte und direkt mit den Vermögenswerten in Verbindung stehende Schulden enthalten sein, die gemeinsam in einer einzigen Transaktion veräußert werden. Bei einer solchen Veräußerungsgr...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Dem Betreiber vom Konzessionsgeber zur Verfügung gestellte Gegenstände

Tz. 71 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Vermögenswerte, die Bestandteil der vom Konzessionsgeber zu erbringenden Gegenleistung sind und mit denen der Betreiber nach Belieben verfahren kann, sind von diesem separat zu bilanzieren. Diese Vermögenswerte stellen keine Zuwendungen der öffentlichen Hand im Sinne von IAS 20 dar und sind folglich nicht als solche zu bilanzieren. Diese nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeine Merkmale einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung

Tz. 3 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Der Abgrenzung des Anwendungsbereichs von IFRIC 12 kommt eine besondere Bedeutung zu. Wie oben (vgl. Tz. 2) dargestellt enthält die Interpretation keine Definition des Begriffs der Dienstleistungskonzessionsvereinbarung. Dafür stellt IFRIC 12 aber generelle Eigenschaften dar, die eine Dienstleistungskonzessionsvereinbarung im Anwendungsbereich...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Vergleich der Regelungen nach IFRS und US-GAAP

Tz. 157 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Im August 2001 verabschiedete das Financial Accounting Standards Board (FASB) mit dem Statement of Financial Accounting Standard No. 114 (SFAS 144) Vorschriften zur Abbildung der Aufgabe von Geschäftsbereichen in den Jahresabschlüssen nach US-GAAP. Der Standard wurde durch die Kodifizierung der Accounting Standards Codification (ASC) ASC 205...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.3 Korrekturen am Konzernabschluss

Tz. 149 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Korrekturen am Konzernabschluss soll es nach der Ges-Begr nur an einigen Stellen geben, sodass der Konzernabschluss ansonsten unverändert verwendet werden kann: nämlich für gemeinschaftlich geführte Unternehmen und für Verbriefungszweckgesellschaften (s BR-Drs 220/07, 79). Betroffen von dem Konsolidierungsverbot für gemeinschaftlich geführte...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Das Kontrollmodell

Tz. 15 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 IFRIC 12 sieht vor, dass die Interpretation nur auf Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen Anwendung findet, bei denen der Konzessionsgeber die Einrichtung kontrolliert. Gemäß IFRIC 12.5 ist eine Kontrolle durch den Konzessionsgeber gegeben, sofern die Vereinbarung die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Abgrenzung zwischen IFRIC 12 und Vereinbarungen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen

Tz. 30 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Eine Vereinbarung zwischen der öffentlichen Hand und einem privaten Unternehmen kann auch einen Leasingvertrag beinhalten, der gemäß IFRS 16 zu bilanzieren wäre. Während IAS 17, der Vorgängerstandard von IFRS 16, auf einem Risiko-Chancen-Modell zur Identifizierung von Leasingverträgen basierte, wendet IFRS 16 ebenso wie IFRIC 12 ein Kontrollm...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Nachträgliche Bauleistungen oder Verbesserungen, die Teil der ursprünglichen Infrastruktureinrichtung sind

Tz. 63 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Unter bestimmten Umständen sind die künftigen Aufwendungen für eine Verbesserung der Infrastruktureinrichtung Teil der Anschaffungskosten des ursprünglichen immateriellen Vermögenswerts und somit als Teil eines Tauschgeschäfts zu erfassen. Ein Beispiel hierfür ist der Bau einer zusätzlichen Wasseraufbereitungsanlage für ein bestehendes Wasser...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IFRS 5

Tz. 1 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die von den Adressaten der Jahresabschlüsse zu treffenden ökonomischen Entscheidungen erfordern eine Beurteilung der zukünftigen (Zahlungs-)Mittelzuflüsse und -abflüsse einschließlich des Zeitpunkts und der Wahrscheinlichkeit ihres Entstehens. Diese Analyse wird erleichtert, wenn Adressaten Informationen über das Ertragspotenzial sowie die Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 133 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die IFRS kennen keine den §§ 266, 275 entsprechenden detaillierten Gliederungsvorschriften (vgl. HdR-E, HGB § 266; HdR-E, HGB § 275). Daher fehlt der Raum für verschiedene der in § 265 enthaltenen Regelungen. Allerdings enthalten das Rahmenkonzept (RK) grds. unverbindliche sowie IAS 1 verpflichtend zu beachtende Vorschriften, die als Pendant...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 73 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zu ausführlicheren Hinweisen auf entsprechende Regelungen nach IFRS vgl. insbesondere HdR-E, HGB § 266, Rn. 200ff. Rn. 74 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Gegensatz zum HGB kennen die IFRS kein festes Bilanzgliederungsschema. Ausweispflichtig sind Vermögenswerte ("assets"), EK ("equity") und Schulden ("liabilities"). Dabei repräsentiert das EK gem...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Angaben nach der Taxonomie-VO (EU) 2020/852

Rn. 282a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Weitere Berichtspflichten in der nichtfinanziellen Erklärung resultieren unmittelbar aus der sog. EU-Tax-VO 2020/852 (ABl. EU, L 198/13ff. vom 22.06.2020) und in deren Folge erlassenen delegierten Rechtsakten (vgl. EU-KOM (2021b) und EU-KOM (2021c)). Nach Art. 8 der Tax-VO müssen UN, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzrisikobericht: Angaben zu Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rn. 141 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert Angaben zu bestimmten Finanzrisiken und ihrem Management. Dieser sog. Finanzrisikobericht wurde durch die Umsetzung der sog. Fair Value-R 2001/65/EG (ABl. EG, L 283/28ff. vom 27.10.2001) i. R.d. BilReG im HGB verankert. Ziel der Vorschrift ist es, den Informationsgehalt von Lageberichten zu erhöhen und die V...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 7.2 Beispiele für Bewertungsvereinfachungen

Rz. 98 In den IFRS gibt es die folgenden Bewertungsvereinfachungen, die alle nicht zwingend vorgeschrieben sind (Ausnahmen sind erwähnt), sondern im Ermessen des Bilanzierenden stehen:[1] Sachgesamtheiten sind gem. IAS 16.9 nach Ermessen des Bilanzierenden möglich. Diese Sachgesamtheiten stimmen jedoch nicht mit den Sachgesamtheiten der HGB-Rechnungslegung überein. Für den Fal...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 7.1 Grundlagen der Bewertungsvereinfachung

Rz. 93 Auch die International Financial Reporting Standards (IFRS) kennen eine Reihe von Bewertungsvereinfachungsverfahren, die eine leichtere und schnellere, somit wirtschaftlichere Bewertung von Bilanzposten ermöglichen. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren der Bewertungsvereinfachung eröffnen sich in den meisten Fällen Entscheidungsspielräume und Wahlrechte, die letztlich...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden ist an verbindliche Vorgaben seitens des Gesetzgebers (öffentlicher Standardsetzer) oder der Standardisierungseinrichtung (privater Standardsetzer) gebunden. Abweichungen von diesen Vorgaben sind regelmäßig entweder nicht zugelassen (so insbesondere in den Normen des HGB) oder nur unter besonderen Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Handelsbilanzielle Konsequenzen

Rn. 56 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Ausgleichsposten kann in der HB nicht gebildet werden. Dies folgt aus dem fiktiven Charakter des Realisationstatbestandes als Entnahme (s §§ 4, 5 Rn 244 (Briesemeister)). Dem kann die handelsrechtliche Rechnungslegung ebenso wenig folgen wie diejenige nach den IFRS. In der Folge sind im Einzel- und Konzernabschluss uU passive latente Ste...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.1 Ermittlung von Wertminderungen und Wertaufholungen im langfristigen Vermögen

Rz. 85 Obwohl auch bei der Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen nach IFRS im Prinzip der Einzelbewertungsgrundsatz gilt, ist von diesem Grundsatz abzuweichen, wenn einem Vermögenswert keine Zahlungsströme aus der betrieblichen Nutzung zugeordnet werden können, die von anderen Vermögenswerten unabhängig sind.[1] Bewertungseinheiten für die Durchführung des Asset-Impairme...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.1 Folgebewertung für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Rz. 4 Die IFRS eröffnen grundsätzlich sowohl für Sachanlagen (ausgenommen Finanzinvestitionen) als auch immaterielle Vermögenswerte ein generelles Wahlrecht in der Folgebewertung zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Ansatz des Neubewertungsbetrags.[1] Rz. 5 Nach der Anschaffungs- oder Herstellungskostenmethode sind Sachanlagen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.2.3 Hedge Accounting

Rz. 102 Wie bereits unter Rz. 27 ausgeführt, besteht gegenwärtig ein Wahlrecht in der Anwendung der Regelungen des IAS 39 und des IFRS 9 zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen.[1] Die verdeckten Wahlrechte unterscheiden sich in Abhängigkeit von IAS 39 und IFRS 9. Rz. 103 hedge accounting nach IAS 39 Eine nach den Regeln des hedge accounting zu bilanzierende Sicherungsbeziehun...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.2 Bewertung von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken und Gebäuden

Rz. 13 IAS 40 regelt die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ("Renditeliegenschaften"). Zu dieser Gruppe von Immobilien gehören gemäß IAS 40.5 Grundstücke und Gebäude, die (vom Eigentümer oder Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasings) zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Wertsteigerung gehalten werden. Keine Finanzinvestitionen liegen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.3 Bewertung von Beteiligungen im separaten Einzelabschluss

Rz. 18 Für die Bewertung der Beteiligungen im separaten Einzelabschluss besteht gemäß IAS 27.10 Satz 1 folgendes Wahlrecht: Entweder werden die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (ausgenommen gemeinschaftliche Tätigkeiten[1]) sowie assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, in Übereinstimmung mit IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nac...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 72 Für die Aktivierung der aus der Entwicklung entstehenden immateriellen Vermögenswerte müssen die in IAS 38.57 genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sein. Diese Aktivierungsvoraussetzungen enthalten die in Abbildung 9 wiedergegebenen Schätzungen: Abb. 9: Dimensionen der Schätzung beim Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte Neben den in Abb. 9 aufgefüh...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.1 Ausweiswahlrechte in der Bilanz

Rz. 49 Nach IAS 1.60 hat das nach IFRS bilanzierende Unternehmen im Regelfall Vermögens- und Schuldposten in kurzfristige und langfristige Posten einzuteilen oder die Posten der Bilanz grob nach ihrer Liquiditätsnähe anzuordnen. Dabei wird eine Unterteilung in kurz- und langfristige Posten dann als aussagekräftig erachtet, wenn das Unternehmen einen eindeutig identifizierbar...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.2 Ausweiswahlrechte in der Gesamtergebnisrechnung

Rz. 56b Die Jahresabschlusspolitik in IFRS-Abschlüssen umfasst auch die Ausweiswahlrechte in der Gesamtergebnisrechnung, mit denen die Struktur der Gesamtergebnisrechnung, insbesondere der GuV-Rechnung, gestaltet werden kann. Im Einzelnen sind derzeit insbesondere folgende auf die Gesamtergebnisrechnung bezogene Ausweiswahlrechte in der IFRS-Rechnungslegung relevant: Aufglied...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.5 Bewertungswahlrechte im Vorratsvermögen

Rz. 36 Zu den Bewertungswahlrechten im Vorratsvermögen zählen die Wahl zwischen der First-in-first-out-Verbrauchsfolgemethode (Fifo) und der Durchschnittskostenmethode, die Möglichkeit der Anwendung der retrograden Bewertung im Einzelhandel [1] und die Möglichkeit der Verwendung von Wiederbeschaffungskosten als Ersatzmaßstab unter den Bedingungen des IAS 2.32 für den Nettove...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.5 Korrektur von Bilanzierungsfehlern und Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 109 Die Bilanzierungsfehler der IFRS-Rechnungslegung beinhalten Rechenfehler, Methodenfehler und Sachverhaltsfehler und sind insbesondere von Schätzungsfehlern abzugrenzen. Falls Schätzungen in späteren Perioden angepasst werden, weil sich der Erkenntnisstand verbessert hat oder Umstände sich anders als erwartet entwickelt haben, dann ist der Effekt im Ergebnis der Perio...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.4 Bewertungswahlrechte bei Finanzinstrumenten

Rz. 26 Unter Berücksichtigung der Übergangswahlrechte zu IFRS 9 enthält IFRS 9 für Finanzinstrumente gegenwärtig folgende offene Wahlrechte: die Wahl zwischen dem Ansatz von finanziellen Vermögenswerten zum Handelstag oder zum Erfüllungstag bei Vorhandensein einer zeitlichen Divergenz zwischen Handels- und Erfüllungstag (Ausweiswahlrecht);[1] die Designation bestimmter finanzi...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Jahresabschlusspolitik hat allgemein die Aufgabe, das "Rohmaterial" eines Jahresabschlusses im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten durch geeignete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismaßnahmen [1] so aufzubereiten, dass die vom Unternehmen bzw. Konzern gewünschten oder beabsichtigten Schlussfolgerungen möglichst durch die Jahresabschlussanalysten, z. B....mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 7 Würdigung der Bilanzpolitik nach IFRS

Rz. 144 Durch die Orientierung an der Informationsfunktion und die übergeordnete Stellung der Generalnorm war und ist Bilanzpolitik nach deutschem Verständnis nach den IFRS qua Definition ausgeschlossen (Rz. 3a). Offene und verdeckte Wahlrechte sollen vom Bilanzierenden so genutzt werden, dass die bestmögliche (tatsachengetreue) Abbildung für die Adressaten herauskommt. Glei...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei der Folgebewertung des goodwill

Rz. 132 Nach den derzeitigen Normen[1] ist die ZGE II, der ein goodwill zugeordnet ist[2], im Regelfall jährlich[3] auf einen möglichen Wertberichtigungsbedarf zu überprüfen, ohne dass es des Vorliegens eines besonderen Wertminderungsindikators bedarf. Einflussparameter auf die Höhe des in der Folgebewertung gegebenenfalls vorzunehmenden asset impairment liegen insbesondere ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 6 Informationen über verdeckte Wahlrechte im IFRS-Jahresabschluss

Rz. 142 Nach IAS 1.122 sollen die Einschätzungen des Managements offengelegt werden, welche das Management bei Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen hat und die einen wesentlichen Einfluss auf den IFRS-Jahresabschluss haben.[1] Rz. 143 IAS 1.125 verlangt die Offenlegung von Informationen über die zentralen Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklu...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 69 IFRS 1 eröffnet dem erstmals nach IFRS Bilanzierenden beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung folgende Wahlrechte, die sich auf den Konzernabschluss auswirken: Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C Differenzen aus der Währungsumrechnung im Konzernabschluss gemäß IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1. Appendix D 12 f. Unterschiedliche Ums...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte

Rz. 84 Bei den nachfolgend (Rz. 85 ff.) dargestellten verdeckten Bewertungswahlrechten handelt es sich nur um eine Auswahl bedeutender in der IFRS-Rechnungslegung im Einzelabschluss vorhandener Bewertungswahlrechte. Daneben bestehen insbesondere noch folgende weitere verdeckte Bewertungswahlrechte: Wertaufholung einzelner Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten: Gesta...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.2 Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit

Rz. 125 Ermessensspielräume sind bei Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit in Bezug auf folgende Aspekte vorhanden: Aufteilung des goodwill auf die ZGE (II), Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden auf die ZGE (II), Abgrenzung der ZGE (II). Rz. 126 IAS 36.80 schreibt die Zuordnung von Goodwill-Beträgen auf die ZGE (II) nach Maßgabe des Nutzenverhältnisse...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.2.2 Umgliederung von Finanzinstrumenten

Rz. 100 Nach der erstmaligen Erfassung der Finanzinstrumente verbleiben die finanziellen Vermögenswerte grundsätzlich in der jeweiligen Kategorie, in der sie bei erstmaliger Erfassung (Rz. 28) eingeordnet wurden. Eine Umklassifizierung zwischen den Kategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bew...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit

Rz. 117 Zum erstgenannten Themenkomplex zählen dabei insbesondere: die Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen, Ansatz und Bewertung von identifizierbarem Nettovermögen sowie im Falle der Anwendung der Full-Goodwill-Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die Anteile nich...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.3 Kundenverträge und Fertigungsaufträge

Rz. 108a Der an die Stelle von IAS 11 und IAS 18 tretende IFRS 15 setzt ein Erlösrealisierungsmodell mit folgenden Stufen um: Identifikation von Verträgen mit Kunden, Identifikation separater Leistungsverpflichtungen, Ermittlung des Transaktionspreises, Allokation des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen und Erfolgsrealisierung bei Erfüllung der Leistung...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.2 Anwendung der Full-Goodwill-Methode versus Neubewertungsmethode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter

Rz. 63 IFRS 3.19 gewährt dem nach der IFRS-Rechnungslegung Bilanzierenden für jeden einzelnen Unternehmenszusammenschluss das Wahlrecht, die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu dem den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zustehenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen nach Maßgabe der IFRS 3.10–3.31 zu bewert...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 57 Die durch den IFRS 1 beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung eröffneten Wahlrechte, die den Einzelabschluss betreffen, strahlen ebenso auf die zeitlich nach der IFRS-Eröffnungsbilanz aufzustellenden IFRS-Jahresabschlüsse aus. Im Wesentlichen handelt es sich dabei insbesondere um folgende Wahlrechte: Rz. 58 Verwendung von beizulegenden Zeitwerten oder Neuwerten für S...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Buchführungspflichten

Rz. 113 Die Grundlagen der Buchführung sind im Gesetz über die Buchführung (vom 6.11.2001, Nr. IX-574 (mit späteren Änderungen und Ergänzungen)) geregelt, das sich an den International Accounting Standards (IAS) orientiert, und im Gesetz über den Jahresabschluss der Gesellschaften (vom 23.11.2001, Nr. IX-575 (mit späteren Änderungen und Ergänzungen)). Unternehmen können i.d....mehr

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Slowenien / II. Buchführungspflicht

Rz. 110 Gemäß Art. 54 ff. ZGD-1 ist jeder Unternehmer mit Sitz in der Republik Slowenien zur Buchführung verpflichtet sowie dazu, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die generelle Buchführungspflicht sowie die Verpflichtung zur Veröffentlichung sind ebenfalls im ZGD-1 geregelt. Die spezifischen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften wurden aus den International ...mehr

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Bulgarien / II. Buchführungspflicht

Rz. 106 Gemäß Art. 34 des Gesetzes über die Buchhaltung (Закон за счетоводството) erstellen Unternehmen grundsätzlich ihre Abschlüsse auf der Grundlage der Nationalen Standards für die Buchhaltung (Националните счетоводни стандарти). Nur manche Unternehmen müssen ihre Abschlüsse auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standar...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Buchführungspflicht

Rz. 110 Gem. Art. 4 Rechnungswesengesetz[26] ist der Unternehmer mit Sitz in der Republik Kroatien zur Buchführung verpflichtet sowie dazu, einen Jahresabschluss zu erstellen unter den Bedingungen, wie sie in diesem Gesetz vorgesehen sind. Die generelle Buchführungspflicht ist ebenfalls im Rechnungswesengesetz geregelt. Die spezifischen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Auswei...mehr

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England und Wales1 England ... / V. Der Brexit

Rz. 36 Am 1.1.1973 ist Großbritannien Mitglied der damaligen drei Europäischen Gemeinschaften geworden, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft, heute der Europäischen Union. Rz. 37 Der EU-Austritt, häufig als "Brexit" bezeichnet, erfolgte zum 31.1.2020, gefolgt von einer Übergangsphase,...mehr

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Brasilien / 2. Handelsbücher

Rz. 109 Die Limitada ist als unternehmerische Gesellschaft zur Führung von Handelsbüchern verpflichtet, Art. 1179 CC. Die Handelsbücher werden vom Handelsregister beglaubigt, Art. 1181 CC; ihre Führung obliegt einem fachlich geeigneten Buchhalter, Art. 1182 CC. Jede unternehmerische Gesellschaft ist zu taggenauer Buchführung in der Form des Diário (Art. 1180, 1184 CC) oder d...mehr