Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 2.5 Änderungen an IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der IASB hat am 12.2.2021 die Änderungen an IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden veröffentlicht. Demnach sind im Anhang statt der "maßgeblichen" Rechnungslegungsmethoden nunmehr die "wesentlichen" Rechnungslegungsmethoden anzugeben. Außerdem wurden Leitlinien zur Anwendung der Wesentlichkeitsdefinition hinzugefügt. Der IASB entschied, den in den IFRS nicht ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Abgrenzung des Finanzmittelfonds nach IAS 7

Tz. 23 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Als Finanzmittelfonds sollen nur die Zahlungsmittel und die Zahlungsmitteläquivalente benutzt werden (cash und cash equivalents, IAS 7.7ff.; vgl. auch die Übersicht bei Pfuhl, RIW 1995, S. 227). Es wird dafür Sorge getragen, dass im Interesse der Aussagefähigkeit der Kapitalflussrechnung in die cash equivalents nur solche Posten aufgenommen w...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 1.4 Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge

Am 14.5.2020 veröffentlichte der IASB die Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge, mit denen klargestellt wird, welche Kosten als Erfüllungskosten anzusehen sind. Ein Vertrag ist nach IAS 37 als belastend einzustufen, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen übersteigen. Die unvermeidbaren Kosten st...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 1.2 Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept

Die Verweise in IFRS 3 auf das Rahmenkonzept wurden in den am 14.5.2020 veröffentlichten Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept aktualisiert. Um zu vermeiden, dass es aufgrund der veränderten Definition von Vermögenswerten und Schulden zu einer sofortigen erfolgswirksamen Ausbuchung erworbener Vermögenswerte und Schulden kommt (Day 2 gain or loss), änderte der I...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 1.5 Verbesserungen zu IFRS 2018 – 2020

Der IASB hat am 14.5.2020 die Änderungen im Rahmen des Annual Improvements Project 2018 – 2020 veröffentlicht. Die Änderungen sind prospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2022 beginnen. Die Verlautbarung enthält folgende Änderungen: IFRS 1: Ein Tochterunternehmen, das nach seinem Mutterunternehmen ein erstmaliger Anwender der IFRS wird und die Erle...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 1.3 Änderungen an IAS 16: Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung

Die vom IASB am 14.5.2020 veröffentlichten Änderungen an IAS 16: Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung ändern die Bilanzierung von Erträgen aus dem Verkauf produzierter Gegenstände, bevor die Sachanlage im betriebsbereiten Zustand ist. Während Kosten für Testläufe, mit denen überprüft wird, ob der Vermögenswert ordentlich funktioniert, weiterhin als direkt zurechenbare Kos...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Kapitalflussrechnungen von Finanzinstitutionen

Tz. 205 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Der Begriff Finanzinstitutionen (financial institutions) wird in IAS 7 nicht definiert. Aus diesem Grunde wurde in der Vergangenheit zuweilen auf die Erläuterung dieses Begriffs in IAS 30.2 verwiesen (vgl. ADS Int 2002, Abschn. 23, Tz. 90). Zu den Finanzinstitutionen zählen damit vor allen Dingen Banken und andere Kreditinstitute. Die Erläut...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 2.3 Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die aus einer einzigen Transaktion entstehen

Der IASB hat am 7.5.2021 die Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die aus einer einzigen Transaktion entstehen, veröffentlicht. Die Änderungen stellen insbesondere klar, wie Unternehmen latente Steuern auf Transaktionen wie Leasingverhältnisse und Rückbauverpflichtungen bilanzieren. Unter bestimmten Umständen sind Unternehmen bei der erstmaligen Erfassung von Vermögenswerte...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Ausblick

Tz. 64 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen nach den EU-IFRS hat sich fest als internationale Rechnungslegungssprache etabliert – auch wenn die Kritik an der Dynamik und Komplexität der IFRS mit den Herausforderungen für die Aufstellung, Prüfung und dem Enforcement von IFRS-Abschlüssen nicht verstummt (vgl. ausführl...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 2.2 Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

Am 23.1.2020 veröffentlichte der IASB die Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Gemäß den Änderungen ist für die Kurzfristigkeit von Schulden das Fehlen eines Rechts, am Ende der Berichtsperiode die Erfüllung der Schuld um mindestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben, ausreichend. Dieses Recht muss gemäß IAS 1.72A Substan...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Angabepflichten

Tz. 177 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7 verlangt eine Reihe von Zusatzangaben zur Kapitalflussrechnung, die vornehmlich ergänzenden oder erläuternden Charakter besitzen. Diese Zusatzangaben beziehen sich auf den Finanzmittelfonds (vgl. Tz. 179–183), den gesonderten Ausweis bestimmter Zahlungen innerhalb des relevanten Teilbereichs der Kapitalflussrechnung (vgl. Tz. 184–189),...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.7 Minderheitsanteile/Nicht beherrschende Anteile

Tz. 138 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7 in der Fassung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vom 13.10.2003 sah in IAS 7.20 (b) ua. vor, die Minderheitsanteile am Periodenergebnis als Korrekturposten zu berücksichtigen. Dieser zahlungsunwirksame Posten wurde jedoch, nachdem IAS 27.A1 (geändert Januar 2008) die Bezugnahme des IAS 7.20 (b) von "Minderheitsanteilen" (minority ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 3.1 IFRS 15: Softwarehändler als Prinzipal oder Agent (April 2022)

In dieser Agenda-Entscheidung befasste sich das IFRS IC mit der Frage, ob ein Softwarehändler im dargestellten Sachverhalt als Prinzipal oder als Agent bei der Anwendung von IFRS 15 zu behandeln ist. Die Entscheidung des IFRS IC erfolgte auf der Basis des folgenden Sachverhalts: Ein Händler hat eine Vertriebsvereinbarung mit einem Softwarehersteller, die dem Händler das Recht ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Abgrenzung des Bereichs der Investitionstätigkeit

Tz. 211 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach DRS 21.A2.20 gehören zum Cashflow aus der Investitionstätigkeit bei Kreditinstituten Ein- und Auszahlungen aus Veräußerung bzw. Erwerb von Anlagevermögen, vor allem Finanzanlagen und Sachanlagen. DRS 21.A2.20 verlangt mindestens den differenzierten Ausweis der Ein- und Auszahlungen für Finanzanlagen, für Sachanlagen, für die Veräußerung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ll. Derivate

Tz. 100 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Mittelzuflüsse/-abflüsse im Zusammenhang mit Derivaten können sowohl der betrieblichen Tätigkeit als auch der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sein. Wird ein solcher Kontrakt für Handelszwecke gehalten, sind die Mittelzuflüsse/-abflüsse der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen (IAS 7.14 (g)). Mittelzuflüsse aus/-abflüsse fü...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ablauf des Endorsement-Verfahrens

Tz. 54 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Das Endorsement-Verfahren, basierend auf dem Beschluss des Europäischen Rates 1999/468/EG, verläuft im Regelfall wie folgt:mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Auslegung der endorsten IFRS

Tz. 59 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Entscheidung über die Gültigkeit, die Auslegung und die Rechtsfortbildung von europäischem Gemeinschaftsrecht obliegt nach Art. 9f Abs. 1 des Vertrags von Lissabon (ABl. EU C 306 vom 17. Dezember 2007, S. 1) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Für das sekundäre Gemeinschaftsrecht ordnet Art. 9f Abs. 3b des Vertrags von Lissabon hierzu da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 48 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 IASB (2009), IFRIC-Update 03/2009, URL: https://cdn.ifrs.org/-/media/feature/news/updates/ifrs-ic/2009/march-2009-ifric-update.pdf (Stand: 25.03.2021). Knorr/Mentz/Schmidt (2008), Wie Eigenkapital seinen Status behalten kann, in: FAZ, Nr. 126 vom 02.06.2008, S. 22.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die dem PublG unterliegenden UN sind zur Aufstellung eines handelsrechtlichen JA und ggf. Lageberichts nach den Vorschriften des § 5 PublG verpflichtet. Sie können für die Rechnungsperiode des JA freiwillig zusätzlich einen Abschluss nach den Normen der IFRS aufstellen. Eine Offenlegung dieses IFRS-Abschlusses im UN-Register befreit das UN gr...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Internationalisierung der steuerlichen Gewinnermittlung

Rn. 361 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für eine Internationalisierung der steuerlichen Gewinnermittlung ist nicht nur mittelbar über den (Um-)Weg des Maßgeblichkeitsgrundsatzes Raum, sondern ebenso unmittelbar im steuerlichen Gewinnermittlungsrecht selbst. So wurden etwa bereits die Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage im Zuge des StEntlG 1999/2000/2002 mit einer O...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Eignung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze als Richtschnur für die steuerliche Gewinnermittlung?

Rn. 366 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die nahe liegende Frage, ob sich die steuerliche Gewinnermittlung in Zukunft stärker an internationalen RL-Grundsätzen ausrichten sollte, lässt sich – unabhängig von der Diskussion der Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes – in zwei Teilprobleme aufgliedern, nämlich in die Frage, ob diese Grundsätze überhaupt für die Ermittlung eines ste...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.2 Einstellungen und Entnahmen

Rz. 34 Wie vorstehend ausgeführt, kann das Eigenkapital gemäß IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.65 unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen, Kapitalerhaltungsrücklagen. Ergänzend bestimmt hierzu IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.66 zur Dotierung der Rücklagen: "Die Dotierung von Rücklagen ist manchmal durch die gesellschaftsrechtlichen Statuten oder andere Gesetze vo...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.1 Aufgliederung der offenen Rücklagen

Rz. 33 Nach IASB-Framework (2018) 4.63 ff. kann das Eigenkapital, eigentlich als Restgröße definiert, unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen (vor oder nach Verwendung) und Kapitalerhaltungsrücklagen. Des Weiteren können nach IASB-Framework (2018) 4.66 andere (steuerliche) Rücklagen gebildet werden, wenn das nationale Steuerrecht bei einem Übertrag auf s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen im Abschluss nach... / 4.6 Stille Rücklagen (Reserven)

Rz. 38 Nach den IFRS – konkret IAS 1.15 – sind die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen, und da diese Generalnorm Vorrang gegenüber den Einzelnormen hat,[1] haben stille Rücklagen nach IFRS wenig Platz. So hat auch das Vorsichtsprinzip – wenn auch noch aus IAS 37 ablesbar, zuminde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht / 1 Grundlagen nach HGB und IFRS

Der Lagebericht ist Bestandteil der jährlichen Rechnungslegung von Unternehmen, jedoch nicht als Teil des Jahresabschlusses, sondern als ein zusätzliches Berichtsinstrument, das den Jahresabschluss ergänzt. Die Hauptzielsetzung des Lageberichts ist dabei die Informationsvermittlung. Die gesetzlichen Grundlagen für den Lagebericht von Einzelunternehmen bilden hinsichtlich des...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 2.4 International Financial Reporting Standards

Rz. 18 Die Regelungen hinsichtlich der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den IFRS finden sich in IFRS 10.4 [1] Für deutsche Mutterunternehmen sind diese Regelungen allerdings gegenstandslos, da sich die Konzernrechnungslegungspflicht nach wie vor aus den nationalen Umsetzungen der europäischen Richtlinien und Verordnungen ergibt. So ist auch für IFRS-Konze...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 7.1 Ausweis

Rz. 62 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs)relevante Informationen für den Adressaten bereitzustellen. Das Unternehmen kann auf die individuellen Gegebenheiten der Geschäftst...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1 IFRS-GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis als Bestandteil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 In Deutschland ist die EU-Verordnung, welche die Anwendung der IAS/IFRS-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne grundsätzlich verpflichtend vorsieht,[1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) umgesetzt worden. Neben der sich ber...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Prinzipien der GuV-Rechnung nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.1 Überblick zu ED/2019/7

Rz. 153 Im Dezember 2019 veröffentlichte der IASB seinen ED/2019/7 "General Presentation and Disclosures", welcher nach Abschluss des Due Processes bzw. Umsetzung IAS 1 ersetzen und weiterhin auch zu Änderungen einzelner anderer Standards (insbes. IAS 7 und IAS 8) führen soll. Im Mittelpunkt des ED/2019/7 steht die Darstellung der Abschlussinformationen in den primären IFRS-...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.1 Struktur

Rz. 119 Wie bereits unter Rz. 5 ausgeführt, ist seit den Amendments vom Juni 2011 der "sonstige Gesamtergebnis"-Abschnitt der GuV-Rechnung und des sonstigen Gesamtergebnisses in 2 Unterabschnitte zu untergliedern: sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten[1] und sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten....mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 14 Die IFRS anwendenden Unternehmen haben bei der Überleitung von den Erlösen auf das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit die Wahlmöglichkeit zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren,[1] je nachdem, welche Darstellungsform verlässlichere und entscheidungsrelevantere Informationen ermöglicht. Rz. 15 Obwohl der IASB vor dem Hintergrund der besseren ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.2.3 Bewertungsergebnisse aus Zeitwertänderungen von nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten

Rz. 130 Bei Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten können (unwiderrufliche Option!) Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, bei ihrer erstmaligen Erfassung unwiderruflich der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente" zugeordnet werden.[1] Das für diese Ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 131 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Normengefüge der IFRS enthält keinerlei Vorschriften zum Inventar. Daher finden sich auch keine gesonderten Regelungen zu Inventurvereinfachungsverfahren (vgl. MünchKomm. HGB (2020), § 241, Rn. 23). Unter Abwägung des Spannungsverhältnisses zwischen Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Inventur können bestimmte Vereinfachungen ebenfall...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen

Rn. 44 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die bilanzielle Behandlung von Versicherungsverträgen ist in IFRS 4 gegenwärtig grds. nur für Versicherungsgeber geregelt (vgl. IFRS 4.4f.). Wie etwa mit spezifischen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abschluss solcher Verträge umzugehen ist, wurde seitens des IASB bis dato bewusst offen gelassen (vgl. IFRS 4.BC115ff.). Da gleichzeitig das...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens

Rn. 46 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 IAS 38 ist grds. für die Bilanzierung sämtlicher immaterieller Vermögenswerte anzuwenden, deren Bilanzierung nicht bereits in einem anderen Standard geregelt ist (vgl. IAS 38.2(a)). Zu diesen Standards gehören bspw. IAS 2, IFRS 15, IAS 12, aber auch IFRS 16, IAS 19, IFRS 9, IFRS 3, IFRS 4 sowie IFRS 5 (vgl. Pellens et al. (2021), S. 361f.; Co...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Entwicklung und Änderungen von IAS 41

Tz. 6 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Nachdem das IASC das Projekt Agriculture im Juni 1994 in sein Arbeitsprogramm aufgenommen hatte, dauerte es bis zum Ende des Jahres 1996, bis in einem Diskussionspapier die wesentlichen Bilanzierungsgrundsätze von biologischen Vermögenswerten und landwirtschaftlichen Erzeugnissen veröffentlicht wurden (vgl. hier und im folgenden Satz Basis for...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

AASB (Hrsg.), AASB adoption of IASB standards by 2005. Last updated 10 August 2004, https://www.aasb.gov.au/admin/file/content102/c3/Background_to_AASB_adoption_of_IASB_­standards_by_2005.pdf; AASB (Hrsg.), AASB 1037. Self-Generating and Regenerating Assets ­(zitiert als AASB 1037); Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) (Hrsg.), Märkte, https://­www.ami-informiert.de/...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Tz. 32 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Sofern nicht die Voraussetzungen zur Anwendung der reliability exception gem. IAS 41.30–33 erfüllt sind (vgl. Tz. 48–52), müssen biologische Vermögenswerte sowohl bei ihrem erstmaligen Ansatz als auch im Rahmen der Folgebewertung am Ende des jeweiligen Berichtszeitraums zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet werden (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Künftige Entwicklungen

Tz. 72 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Aktuell plant der IASB keine Neufassung des IAS 41. Auch Änderungen an diesem Standard sind nicht Teil des geplanten Arbeitsprogramms des Standardsetzers in den nächsten Jahren (vgl. IASB, Work Plan, o.S.).mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Übersicht

Tz. 14 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Der Anwendungsbereich von IAS 41 lässt sich in zwei Teilbereiche gliedern (vgl. hier und im folgenden Satz Pier, 2015, S. 60f.). Zum einen finden sich im unternehmensbezogenen Anwendungsbereich alle Unternehmen, die in den allgemeinen, verpflichtenden Anwendungsbereich der IFRS fallen (vgl. hierzu IFRS-Komm., Teil A, Kap. I, Tz. 120) und die ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ermittlung des Ergebnisses

Tz. 11 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Die unverwässerten EPS sollen die Jahresabschlussadressaten darüber informieren, wie hoch das Periodenergebnis des Berichtszeitraums bezogen auf die bereits ausgegebenen Aktien ist. Um das relevante Ergebnis zu ermitteln, müssen von dem Periodenergebnis nach Steuern sämtliche Anteile abgezogen werden, die nicht auf die ausstehenden Aktien ent...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 33

Tz. 1 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Der Standard IAS 33 – Earnings per Share gibt Leitlinien für die Ermittlung und Präsentation von Earnings per Share-Kennzahlen vor. Mit Hilfe dieser Informationen soll der Adressat in die Lage versetzt werden, die Ertragskraft eines Unternehmens (performance) sowohl im Zeitablauf als auch mit anderen Unternehmen besser vergleichen zu können (I...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Bewertungsgrundsatz: Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten

Tz. 27 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Seit dem Inkrafttreten von IFRS 13, der standardübergreifend die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden zum beizulegenden Zeitwert regelt, sind in IAS 41 nur noch einzelne, IFRS 13 ergänzende Bewertungsregeln enthalten. Entsprechend wird im Hinblick auf detaillierte Ausführungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf die in diesem W...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Ausnahme von der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Tz. 48 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 In IAS 41.30 ist die Vermutung normiert, dass der beizulegende Zeitwert eines biologischen Vermögenswerts mit einem hinreichenden Maß an Verlässlichkeit ermittelt werden kann. Sollte dies in Ausnahmefällen – wie bspw. bei der Bewertung von Dauerkulturen und Plantagen (vgl. Lüdenbach, PiR 2014, S. 191; Schulte, PiR 2013, S. 251f.) – nicht der ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Konzeption

Tz. 1 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Der im Dezember 2000 verabschiedete IAS 41 Agriculture regelt die bilanzielle Abbildung biologischer Vermögenswerte sowie der aus ihnen gewonnenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte. Dabei hat das damalige IASC (als Vorgängergremium des IASB (vgl. zur historischen Entwicklung des IASB IFRS-Komm., Teil A, Kap. I, Tz. 20–41...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Aktuelle Entwicklungen – ED IAS 33

Tz. 39 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Als zwischenzeitliches Ergebnis der Konvergenzbemühungen von IAS 33 und SFAS 128 veröffentlichte das IASB im August 2008 den Standardentwurf "Simplifying Earnings per Share – Proposed Amendments to IAS 33 ". Nach Sichtung der eingegangenen Stellungnahmen entschied das IASB im April 2009 angesichts dringenderer Projekte die weiteren Beratungen ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Bilanzierung nachträglicher Ausgaben

Tz. 55a Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Der IASB hat in IAS 41 die Bilanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit biologischen Vermögenswerten, die nach dem (erstmaligen) Ansatz ebendieser Vermögenswerte zu deren Erhalt, Wachstum oder Veränderung anfallen, wie bspw. Kosten für Futtermittel oder Veterinärmediziner im Falle von Tieren bzw. für Dünger oder Bewässerungsanlagen im Fall...mehr