Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.1 Überblick

Rz. 34 Nicht nur die bis hierher betrachteten gesetzlichen Normen befassen sich mit der Rechnungslegung der Stiftung. Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat die Rechnungslegung der Stiftung thematisiert.[1] Zuletzt hat der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW am 6.12.2013 eine "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.4 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 39 Das IDW empfindet es als "sachgerecht"[1], dass alle Stiftungen, die in wesentlichem Umfang[2] Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten und abnutzbares Anlagevermögen zu erfassen haben, ihre Rechnungslegung auf freiwilliger Basis gemäß den Grundsätzen kaufmännischer Bilanzierung ausgestalten – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buc...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.5 Einnahmen-Ausgaben- und Vermögensrechnung

Rz. 45 Falls eine Stiftung nicht bilanziert, ist es zwingend notwendig, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine Vermögensübersicht zu erstellen.[1] Für diesen Fall wird analog zu § 265 Abs. 2 HGB empfohlen, zu jedem Posten den entsprechenden Vorjahreswert anzugeben.[2] Als Einnahmen-Ausgaben- Rechnung empfiehlt das IDW eine Kapitalflussrechnung gemäß DRS 2. Alternativ wird...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.2 Geltungsbereich und Bindungswirkung

Rz. 37 Die Verlautbarungen des IDW im IDW PS 740 legen die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer dar. Da der IDW RS HFA 5 2013 unter anderem Grundlage für diesen Prüfungsstandard ist, ist er somit auch Teil der Berufsauffassung.[1] Der IDW RS HFA 5 2013 gilt für alle Prüfungen von Stiftungen, auch für freiwillige Prüfungen.[2]mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.3 Grundsätze der Rechnungslegung von Stiftungen

Rz. 38 Neben der Dokumentations-, Rechenschafts-, Informations- und Gläubigerschutzfunktion der Rechnungslegung weist das IDW explizit auf die Bedeutung eines Mittelverwendungs- und Kapitalerhaltungsnachweises hin. Unabhängig von der Größe oder der Kaufmannseigenschaft hat sich die Rechnungslegung nach Ansicht des IDW an folgenden allgemeinen Bewertungsgrundsätzen auszuricht...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.1 Handelsgesetzbuch

Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung im Regelfall keine R...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 29 Mit dem Ziel, die Glaubwürdigkeit und Qualität der Informationen im Nachhaltigkeitsbericht zu erhöhen, wird die bisherige Ausnahmeregelung für die Inhalte der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts gestrichen, nach der diese gem. § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB bislang nicht Gegenstand der gesetzlichen Lageberichts- bzw...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.2 Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 3 Für rechtsfähige privatrechtliche Stiftungen galten über § 86 Satz 1 BGB a. F. bisher die Vorschriften des BGB bezüglich rechtsfähiger Vereine [1] und damit auch die dortigen Vorschriften zur Rechnungslegung (§§ 259, 260, 666 BGB).[2] Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde § 86 Satz 1 BGB a. F. zwar durch § 84a Abs. 1 Satz 1 BGB ersetzt, dieser...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf dem Gebiet der Rechnungslegung von Stiftungen bestehen keine allgemeinen Regelungen.[1] Einzelne Regelungen zur Rechnungslegung von Stiftungen finden sich in 3 Rechtsbereichen: im Stiftungsrecht[2] (hier vornehmlich in den Landesstiftungsgesetzen), im Handelsrecht und im Steuerrecht. Vor diesem Hintergrund könnte die zuletzt im Dezember 2013 aktualisierte Stellungn...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.4 Stiftungssatzung

Rz. 16 Die Stiftungssatzung[1] stellt im Wesentlichen den Organisationsplan der Stiftung dar.[2] Der Bundesgesetzgeber schreibt vor, dass die Satzung durch das Stiftungsgeschäft[3] bestimmt werden muss (§ 83 Abs. 1 BGB). Sowohl die Landesstiftungsgesetze als auch das BGB lassen über die Landesstiftungsgesetze bzw. über das BGB hinausgehende Anforderungen der Stiftungssatzung...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.2 Steuerliche Buchführungspflicht

Rz. 28 Soweit die Stiftung bereits nach anderen als den Steuergesetzen dazu verpflichtet ist, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, und soweit diese Bücher und Aufzeichnungen für die Besteuerung von Relevanz sind, gelten diese Verpflichtungen auch für das Steuerrecht (sog. derivative Buchführungspflicht [1] gemäß § 140 AO).[2] Darüber hinaus kommen besondere steuerliche Anford...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.2 Publizitätsgesetz

Rz. 24 Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 PublG sind die Offenlegungsvorschriften des Publizitätsgesetzes auch für Stiftungen des bürgerlichen Rechts gültig,[1] sofern diese ein Gewerbe betreiben und die Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG überschreiten.[2] Dann sind die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 2. Abschnitts im 3. Buch des HGB (§§ 264–335c HGB) ausnahmsweise...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.3 Die besonderen Buchführungspflichten gemeinnütziger Stiftungen

Rz. 30 Handelt es sich bei der Stiftung um eine gemeinnützige Stiftung, sind weitere Voraussetzungen zu beachten, die sich aus den §§ 51–68 AO ergeben.[1] Diese finden Anwendung, wenn qua Gesetz eine Steuervergünstigung unter der Voraussetzung gewährt wird, dass ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt werden (§ 51 Abs. 1 Satz ...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 1.3 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Aufstockungsbeträgen, Rentenzuschüssen und Sonderleistungen

Der Arbeitgeber kann sowohl beim Block- als auch beim Gleichverteilungsmodell zur Zahlung von Aufstockungsbeträgen, Rentenzuschüssen und Sonderleistungen verpflichtet sein. Nach Ansicht des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)[1] ist zu unterscheiden, ob die Verpflichtung des Arbeitgebers eine Gegenleistung dafür ist, dass der Arbeitnehmer in die Altersteilzeitarbeit einwill...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 1 Altersteilzeit: Übergang in den Ruhestand

Durch Vereinbarungen von Altersteilzeit soll nach dem Altersteilzeitgesetz Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr ein gleitender Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand ermöglicht werden.[1] Durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung mit dem Arbeitnehmer wird festgelegt, dass dieser in einem Teilzeitarbeitsverhältnis mit i. d. R. halbierter durchschnitt...mehr

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Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.6.2 Wertorientierte Kennzahlen

Ein konsequent auf den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit ausgerichtetes Zielkonzept ist die Wertorientierte Unternehmensführung. Das Hauptziel liegt in der Steigerung des Unternehmenswertes. Im Gegensatz zu den meisten statischen klassischen Finanzkennzahlen (wie z. B. ROI), Liquiditätskennzahlen und nichtfinanziellen Kennzahlen b...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 1.4 Dokumentation von Bewertungseinheiten

Pflicht zur Dokumentation Eine Bewertungseinheit ist bei ihrer Begründung angemessen zu dokumentieren. Die Dokumentation muss spätestens bei Abschluss des Sicherungsinstruments vorliegen, da eine rückwirkende Begründung von Bewertungseinheiten unzulässig ist (Vermeidung von Bilanzpolitik). Ferner ist die Wirksamkeit von Bewertungseinheiten laufend mittels Wirksamkeitstests (...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 15.3 Berechnungsschemata

Die künftigen Ausgaben können ermittelt werden individuell für jeden Urlaubsberechtigten nach Maßgabe des geschuldeten Urlaubsentgelts oder im Wege einer Durchschnittsberechnung für die Belegschaft. In diesem Fall sind die Kosten zu dividieren steuerrechtlich durch die Zahl der regulären (regelmäßigen) Arbeitstage (aus Vereinfachungsgründen werden hier oftmals 250 Arbeitstage z...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 1.2.1 Blockmodell

Nach dem weit verbreiteten Blockmodell verteilt sich die Altersteilzeit in eine Beschäftigungsphase und eine Freistellungsphase von je gleicher Zeitdauer. Der Arbeitnehmer arbeitet nur in der Beschäftigungsphase, und zwar im ursprünglich vereinbarten Umfang. In diesem Zeitabschnitt wird ihm nicht das volle Arbeitsentgelt ausgezahlt, sondern ein Teil hiervon wird einbehalten. Die...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) IDW-Standard S 1

Rz. 85 Ließ sich schon bei der Schilderung des Ertragswertverfahrens zeigen, dass über die Bewertungsgrundsätze ganz unterschiedliche Meinungen sowohl hinsichtlich der anzuwendenden Methode als auch innerhalb einer Methode hinsichtlich der durchzuführenden Bewertungsschritte bestehen, so ist es umso wichtiger, dass sich allgemeine Standards für die Unternehmensbewertung entw...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Typischer Verlauf der Unternehmenskrise

Rz. 13 Herkömmlicher Weise werden zur Beschreibung eines typischen Krisenverlaufs drei Stufen einer Unternehmenskrise unterschieden: Rz. 14 Erste Stufe: Strategiekrise Als Strategiekrise wird die Verschlechterung der Wettbewerbsposition des Unternehmens bezeichnet.[11] Ihre Ursache kann darin liegen, dass das Unternehmen seine Erfolgspotenziale aufgebraucht und keine neuen Erf...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Ausgleichs- und Auseinandersetzungswert

Rz. 112 Zu diesen Fragen der Abstimmung der Bewertung auf die Rechtsgebiete des Familien- oder Erbrechts ist im Jahre 2016 der Standard IDW S 13[250] erlassen worden, der sich mit der Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht befasst. Der Standard IDW S 13 hängt an die Unternehmensbewertung einen zweiten Schritt an, um einen Ausgleichs- oder Auseinandersetzungswert zu ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Bewertungsvereinbarungen

Rz. 451 In der Praxis werden oftmals auch Bewertungsvereinbarungen geschlossen. Sie sind insb. dann ratsam, wenn unternehmerisches Vermögen im Zugewinn verbleibt. In einem solchen Fall können die Ehegatten die Wertfestlegung durch Bezugnahme auf ein anerkanntes Bewertungsverfahren zuvor vereinbaren.[1015] Hinweis Empfehlenswert sind allein Verweise auf allgemein anerkannte Be...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich

Rz. 102 Wie bereits festgestellt, hängt die Bewertung ganz entscheidend von ihrem Zweck ab. Auch die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung stellt den Bewertungsauftrag und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen in die Vorüberlegungen ein.[213] Das IDW hat daher ein eigenes Ergänzungsgutachten zur Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- un...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Ertragswertmethode

Rz. 89 Die Ertragswertmethode (vgl. dazu Rdn 72 ff.) nach IDW S 1 ermittelt den Unternehmenswert durch Diskontierung der den Unternehmenseignern zukünftig zufließenden finanziellen Überschüsse, die aus den künftigen handelsrechtlichen Erfolgen (Ertragsüberschussrechnung) abgeleitet werden. Der IDW-Standard trifft Detailaussagen zur periodengerechten Korrektur einzelner Bilan...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren)

Rz. 90 Das DCF-Verfahren bestimmt den Unternehmenswert durch Diskontierung von Cash-Flow, d.h. es wird anstelle des Ertragsüberschusses auf die zukünftigen Einnahmeüberschüsse abgestellt, die auf den Barwert abzuzinsen sind. Zu bewerten ist der Free Cash-Flow, d.h. die entnehmbaren Überschüsse. Diese Methode, welche nicht zuletzt auf dem Einfluss des Shareholder-Value-Ansatze...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Ertragswertklauseln

Rz. 866 Wird als Maßstab für die Abrechnung der Ertragswert gewählt, genügt es nicht, in einer Abfindungsklausel nur die Bewertung zum Ertragswert anzuordnen. Auch zur Bestimmung des Ertragswerts können unterschiedliche Methoden herangezogen werden. Es ist daher empfehlenswert, zusätzliche Aussagen über die anzuwendende Ertragswertmethode zu treffen, insb. zur Methode der Be...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / Literaturtipps

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Prognose aus vergangenen Erträgen

Rz. 76 Die Summe künftiger Erträge wird durch eine Prognose auf der Grundlage der vergangenen Erträge (in der Regel auf Basis der letzten drei bis fünf Jahre) ermittelt unter der Annahme, dass die Entwicklung in der Zukunft in gleicher Weise verläuft.[149] Bei dieser Zukunftsprognose sind die Erträge aus der Vergangenheit als Grundlage zu nehmen. Diese sind um einmalige, nic...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) HGB

Rz. 342 Bei der Bilanzierung nach dem HGB besteht die Möglichkeit, handelsbilanzielles Eigenkapital zu schaffen, das steuerlich Fremdkapital darstellt.[271] Das beruht darauf, dass die handels- und steuerrechtlichen Voraussetzungen für den Eigenkapitalausweis nicht gleich sind. Steuerlich handelt es sich nur dann um Eigenkapital, wenn eine Beteiligung am Gewinn und eine Bete...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Unternehmerlohn

Rz. 82 Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abzuziehen,[166] da die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers sich nicht oder jedenfalls nicht ohne gesondertes Entgelt fortsetzt. Dieser ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften noch nicht in den Ergebnisrechnungen enthalten, so dass hier eine Korrektur erfolgen muss.[...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / h) Die Bewertung von KMU

Rz. 101 IDW und Bundessteuerberaterkammer haben sich der Bewertung von sog. KMU angenommen und hierzu umfangreiche Hinweise veröffentlicht.[211] Bei der Bewertung von KMU ergeben sich folgende Problempunkte:[212]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Zugewinnausgleich als spezifischer Bewertungszweck

Rz. 103 Folgende Besonderheiten sind bei der Bewertung von Unternehmen i.R.d. Zugewinnausgleichs zu nennen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verpflichtung aufgrund eines Schuldbeitritts oder einer Erfüllungsübernahme

Rn. 52a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber hat mit dem im Dezember 2013 verabschiedeten § 4f EStG (s AIFM-StAnpG vom 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) auch die steuerliche Behandlung der Übertragung von Pensionsverpflichtungen iSd § 6a EStG neu geregelt, da sie zu den Verpflichtungen zählen, die Ansatzverboten, -beschränkungen und Bewertungsvorbehalten unterliegen. Ebenf...mehr

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§ 20 Joint Ventures / I. Einzelabschluss des Joint Venture-Partners

Rz. 109 Bilanzierungsobjekt im Einzelabschluss des Joint Venture-Partners ist der Anteil am Equity Joint Venture als solcher, nicht dessen Vermögensgegenstände und Schulden. Darüber hinaus ist für die bilanzielle Behandlung beim Joint Venture-Partner zunächst von Bedeutung, auf welche Dauer das Joint Venture angelegt ist. Ein auf unbestimmte Dauer angelegtes Equity Joint Ven...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Anpassung der Bewertungsmethoden an das Doppelverwertungsverbot

Rz. 107 Im Grundsatz ist zunächst bei den dargestellten betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden anzusetzen, um eine zutreffende Unternehmensbewertung zu erhalten. Da auch für § 1376 BGB der wahre, wirkliche Wert anzusetzen ist, muss die Wertberechnungsmethode mit Blick auf den betriebswirtschaftlichen Stand der Entwicklung ausgewählt werden. Damit steht das (modifizierte...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 79 Allgemein wird angenommen, dass zu dem Zukunftsüberschusswert der Veräußerungswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu Einzelveräußerungspreisen hinzuzuzählen ist.[157] Nach der höchstrichterlichen Rspr. ist – gleich bei welcher Bewertungsmethode – nicht betriebsnotwendiges Vermögen von der Gesamtbewertung ausgenommen und mit dem Liquidationswert zu bewerten.[1...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 24 Praxishinweis Alle vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass Eigeninsolvenzanträge, insb. über das Vermögen einer GmbH, häufig nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen gem. § 15a Abs. 1 InsO, sondern nicht selten stark verzögert, mitunter erst mehr als 1 Jahr nach Eintritt der materiellen Insolvenzreife der Gesellschaft gestellt werden und so die Insolvenz verschleppt ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Ertragswertverfahren

Rz. 72 Die zentrale (betriebswirtschaftliche) Bewertungsmethode ist die Ertragswertmethode. Sie ermittelt den künftigen Ertrag eines Unternehmens. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Wert des Unternehmens danach richtet, was ein Dritter am Markt für ein Unternehmen zahlen würde. Demnach ist der Ertrag des Unternehmens entscheidend für seinen Wert. Die höchstrichter...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Direkte Bewertung

Rz. 128 Bei der direkten Bewertung von Unternehmensanteilen wird der Anteilswert direkt aus den Zahlungsströmen zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Anteilsinhaber abgeleitet.[303] Der Wert des Gesamtunternehmens ist in einem solchen Fall für den Anteilseigner von untergeordneter Bedeutung. Die Summe aller Anteilswerte kann anders ausfallen als der Unternehmenswert. Di...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Subjektiver Wert

Rz. 131 Der subjektive Wert beinhaltet die Einschätzung des Wertes der Beteiligung an einem Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Anteilseigners. In diese Betrachtung werden der Einfluss des Anteilseigners auf die Unternehmenspolitik (Sperrminorität, Mehrheitsbeteiligung) und erwartete Synergieeffekte miteinb...mehr

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§ 20 Joint Ventures / H. Rechnungslegung

Rz. 108 Bei der Gestaltung eines Joint Ventures können Fragen der Rechnungslegung eine wichtige Rolle spielen. Dies gilt zunächst für die Bilanzierung bei der Joint Venture-Gesellschaft selbst. Hier haben die Partner regelmäßig ein erhebliches Interesse an Informationen aus der Rechnungslegung des Joint Ventures, sodass Art, Umfang und Zeitpunkt gesellschaftsvertraglich gere...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Substanzwertmethode

Rz. 92 Neben der Ertragswertmethode hat in der Rspr. noch die Substanzwertmethode eine gewisse Rolle gespielt, die jedoch auf dem Rückzug begriffen ist und im Wesentlichen nur noch zur Anwendung gelangt, wenn die Ertragswertmethode ungeeignet ist, etwa weil für das Unternehmen kein Markt besteht oder das Unternehmen derart inhabergeprägt ist, dass mit der Ertragswertmethode ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Kapitalgesellschaften

Rz. 180 Eigenkapital ist das Kapital, das der Kapitalgesellschaft von den Gesellschaftern in dieser Eigenschaft zur Verfügung gestellt wird. Es kann sich um Einlagen handeln, aber auch um im Unternehmen verbliebene Gewinne. Die genaue bilanzielle Gliederung des Eigenkapitals ergibt sich aus § 266 Abs. 3 A HGB, wobei kleine Gesellschaften die in § 266 Abs. 3 A III HGB vorgese...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Erbschaftsteuerliche Bewertung

Rz. 805 Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften werden jeweils zum gemeinen Wert bewertet (§ 11 BewG, § 12 Abs. 2 bzw. Abs. 5 ErbStG i.V.m. 109 Abs. 2 bzw. Abs. 1 BewG). Rz. 806 Einbezogen in die Bewertung wird bei Personengesellschaften auch das Sonderbetriebsvermögen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG), wie etwa die von einem Gesellschafter der KG zur Nutzung überlassene...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (3) Prüfungsbericht

Rz. 121 Das Ergebnis der Verschmelzungsprüfung wird in einem Prüfungsbericht niedergelegt und testiert.[309] Auch dieser ist verzichtbar und bei der reinen Tochter-Mutter-Verschmelzung entbehrlich (§ 12 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 UmwG). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vorlage des Prüfungsberichts führt zur Anfechtbarkeit des Umwandlungsbeschlusses.[310]mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Anmeldung

Rz. 262 Grds. haben die Vertretungsorgane aller an der Spaltung beteiligten Gesellschaften die Spaltung beim Handelsregister des Sitzes ihrer Gesellschaft anzumelden (§ 125 i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Zusätzlich ist zur Anmeldung das Vertretungsorgan jedes der übernehmenden Rechtsträger auch beim Register des übertragenden Rechtsträgers berechtigt (§ 129 UmwG). Die beiz...mehr