Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.2.2 Ausweis der Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang

Rz. 52 Die Zuordnung der Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt in erster Linie von der beabsichtigten Zeitdauer der stillen Gesellschaft ab.[1] Im Anlagevermögen ist die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft gemäß § 247 Abs. 2 HGB nur dann als ein bilanzierungspflichtiger Vermögensgegenstand auszuweisen, wenn sie dazu besti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.3 Anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Rz. 89 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8–11 EStG behandelt die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards.[1] Nach S. 8 sind die für den Eigenkapitalvergleich maßgebenden Abschlüsse in erster Linie nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Gemeint sind damit die von der EU anerkannten Standards, nicht die (noch) nicht von der EU übernommenen Standa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.1 Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 75 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (Rz. 64ff.). Die "Zugehörigkeit zu einem Konzern" ist ein handelsrechtlicher Begriff. Maßgebend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.4 Sanktionen bei unrichtigen Abschlüssen

Rz. 97 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 14–16 EStG enthält Sanktionen für den Fall, dass ein dem Eigenkapitalvergleich zugrunde gelegter Abschluss unrichtig ist. Dies betrifft sowohl den Einzelabschluss als auch den Konzernabschluss, und zwar jeweils die nach § 4h Abs. 2 Buchst. c EStG geänderten Abschlüsse. Unrichtig ist ein Abschluss daher, wenn er nicht dem maßgebenden Rechn...mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 5 IFRS

Rz. 45 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst. IFRS 3 kommt zur Anwendung, sofern es sich um Unternehmenszusammenschlüsse i. S. e. Transaktion oder eines andere...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 149 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst. Für den Fall der Spaltung greift IFRS 3 nur, sofern betriebliche Teilbereiche übertragen werden, die einen Gesch...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 83 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst, der IAS 22 ersetzt hat. Dies gilt jedoch nicht für den Formwechsel.mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 3.2 Spaltungsbedingte Bilanzierungsbesonderheiten

Rz. 53 Ein Großteil der für die Verschmelzung geltenden Bilanzierungsbesonderheiten greift auch im Fall einer Spaltung. Andere verschmelzungsbedingte Bilanzierungsbesonderheiten kommen dagegen bei der Spaltung nicht zum Tragen. Einen Überblick über die sowohl für Verschmelzungen als auch für Spaltungen und lediglich für die Verschmelzung geltenden Regelungen liefert Abb. 6. ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.5 Für Konzerne

Rz. 11 Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Konzern-GuV-Rechnung als Bestandteil des (HGB-)Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB) ergibt sich primär aus den §§ 290 ff. HGB. Rz. 12 Art. 4 der EU-Verordnung[1] enthält eine unmittelbare Verpflichtung für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses (mit den von der EU übernomme...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis nach Steuern (Pos. 15 GKV, 14 UKV)

Rz. 184 Diese Saldogröße fasst die Komponenten des Betriebsergebnisses (Positionen Nr. 1–8 GKV/Nr. 1–7 UKV) und des Finanzergebnisses (Positionen Nr. 9–13 GKV/Nr. 8–12 UKV) zusammen und subtrahiert hiervon die "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" (Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV). Die im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG neu aufgenommene Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.2 Für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 5 Die unter Rz. 3 ff. dargestellten Rechtsvorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften und für solche Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (Kapitalgesellschaften & Co.). Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.[1] verpflichtet, den Jahresabschluss (grundsätzlich)[2] ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2 Besondere Gliederungsprinzipien für Kapitalgesellschaften

Rz. 34 Für Kapitalgesellschaften (Kapitalgesellschaften & Co. sowie entsprechend auch für Genossenschaften) gelten zusätzlich die Grundsätze der – unter Beachtung der GoB – Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertragslage[1] (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB) und der verbindlichen Gliederungsstruktur (§§ 275 Abs. 2 und Abs. 3, 265 HGB). Ungeachtet ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.1 Die Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 33 Die GoB gelten gemäß § 243 Abs. 1 HGB auch für die GuV-Rechnung, da diese nach § 242 Abs. 3 HGB bei allen Kaufleuten Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Obwohl sie sich vorwiegend an die Bilanz richten, können insbesondere die folgenden (auch teilkodifizierten) Grundsätze auch für die GuV-Rechnung von Bedeutung sein:[1] Der Grundsatz zeitgerechter Aufstellung (s. au...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.1 Für nicht publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 3 Für diesen Personenkreis der Unternehmen ist die Aufstellung einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (GuV-Rechnung) in § 242 Abs. 2 HGB vorgeschrieben, sofern nicht ausnahmsweise für Einzelkaufleute die größenabhängige Befreiung des § 242 Abs. 4 HGB i. V. m. § 241a HGB greift. Darüber hinaus sind einzelkaufmännische Kleinstunternehmen, die wegen eines fehl...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.4 Trennung nach Erfolgsquellen

Rz. 23 Die Erfolgsstrukturanalyse will auf Basis der im Jahresabschluss ausgewiesenen Daten Aussagen über das Zustandekommen des Jahresergebnisses, seiner Komponenten sowie deren Nachhaltigkeit generieren, um hierauf aufbauend Prognosen über das künftige Ergebnispotenzial durchzuführen.[1] Die Möglichkeiten der Erfolgsstrukturanalyse eines Jahresabschlusses werden durch Glie...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Allerdings kommt es nicht darauf an, dass der Ausweis noch am Bilanz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB 1984, Beil 19; Knobbe-Keuk, GA auf Genussrechte, BB 1987, 341; Emde, Die handels- und st-bilanzielle Behandlung einer Emission von Genussrechten, BB 1988, 1214; Wüllenkemper, Stliche Aspekte von Optionsgenussscheinen, FR 1991, 473; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Linscheidt, Die stli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 6 Bruttomethode bei Zinsaufwendungen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 101 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde in § 4h EStG sowie § 8a KStG eine allgemeine Regelung zur Beschränkung des Abzugs von Zinsen (Zinsschranke) und in § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG eine besondere Regelung hierzu für die Organschaft eingeführt. Diese Regelung ist, wie auch die Zinsschranke selbst[2], erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 25.5.2007 beginnen un...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.4 Nutzungsüberlassung im Konzern (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. c ErbStG)

Rz. 406 Steuerunschädlich ist die Nutzungsüberlassung von Grundstücken auch dann, wenn "sowohl der überlassende Betrieb als auch der nutzende Betrieb zu einem Konzern i. S. d. § 4h EStG gehören, sofern keine Nutzungsüberlassung an einen weiteren Dritten erfolgt".[1] Die Regelung gilt seit dem 1.1.2009 unverändert.[2] Rz. 407 Der Begriff des "Dritten" ist vom Gesetzgeber nicht...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Unterschiede zwischen IAS 39 und IFRS 9 in Bezug auf die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Tz. 319 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Auch wenn sich die grundlegenden Anforderungen in IAS 39 und IFRS 9 (in Bezug auf die Vorschriften nach IFRS 9 im Detail vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 9, Tz. 266ff.) zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht wesentlich unterscheiden, gibt es dennoch an der ein oder anderen Stelle Unterschiede. Die Zielsetzung der durch IFRS 9 geändert...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Maßgeblichkeit der IFRS

Tz. 24 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der IPSASB verfolgt das Ziel einer Konvergenz mit den IFRS. Grundsätzlich gilt, dass identische Sachverhalte im öffentlichen und im privaten Sektor einheitlich abgebildet werden sollen. Die abgeleiteten IPSAS werden den IFRS jedoch nur insoweit nachgebildet, wie dies für den öffentlichen Sektor zweckmäßig ist. Eine Berücksichtigung der spezie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Barckow, Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen, Düsseldorf 2004; Barckow/Glaum, Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 (rev. 2004) – ein Schritt in Richtung Full Fair Value Model?, KoR 2004, S. 185–203; Barz/Weigel, Abbildung von Sicherungsbeziehungen: Von IAS 39 über § 254 zu IFRS 9 – eine Annäherung an das Risikomanagement für...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IAS 27 Einzelabschlüsse (Separate Financial Statements)

(Stand: veröffentlicht im Mai 2011, zuletzt geändert durch die Veröffentlichung des Standards Equity Method in Separate Financial Statements im August 2014) A. Grundlagen I. Entstehungsgeschichte des IAS 27 Tz. 1 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 IAS 27 wurde erstmals im Jahr 1989 vom IASB als IAS 27 Consolidated Financial Statements and Accounting for Investments in Subsidiaries (1989...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (Financial Instruments: Recognition and Measurement)

Schrifttum Barckow, Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen, Düsseldorf 2004; Barckow/Glaum, Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 (rev. 2004) – ein Schritt in Richtung Full Fair Value Model?, KoR 2004, S. 185–203; Barz/Weigel, Abbildung von Sicherungsbeziehungen: Von IAS 39 über § 254 zu IFRS 9 – eine Annäherung an das Risikomana...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Kapitel IX: Internationale Rechnungslegungsgrundsätze für die öffentliche Verwaltung (IPSAS)

Schrifttum Adam (Hrsg.), Praxishandbuch IPSAS, Berlin 2016; Adam/Heiling, Das Vorsichtsprinzip in der öffentlichen Rechnungslegung, Sind die IPSAS ein "unvorsichtiges" Rechnungslegungssystem?, in: WPg, 2020, S. 1190–1197; Adam/Heiling/Müller-Marqués Berger/Stertz; Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) – Theoretische...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Bilanzierung von Investments im gesonderten (Einzel-)Abschluss

Tz. 20 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 IAS 27 enthält die Regelungen zur Bilanzierung von Investments in andere Unternehmen im gesonderten (Einzel-)Abschluss nach IFRS. Gemäß IAS 27.4 ist ein gesonderter (Einzel-)Abschluss ein Abschluss von einem Mutterunternehmen oder einem Investor mit gemeinschaftlicher Führung oder maßgeblichem Einfluss auf ein Investee, in dem die Investments...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung, Bedeutung sowie Anwendungsbereich von IAS 39

Tz. 1 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die IFRS-Rechnungslegung für Finanzinstrumente ist gegenwärtig in vier Standards und drei Interpretationen kodifiziert. Dabei handelt es sich um IAS 32 Financial Instruments: Presentation, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures und IFRS 9 Financial Instruments. sowie die Interpretationen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Angabepflichtige Informationen

Tz. 29 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der zeitgleich mit IAS 27 (rev. 2011) veröffentlichte IFRS 12 Disclosure of Interests in Other Entities enthält zusammenfassend sämtliche Angabepflichten zu Beteiligungen an anderen Unternehmen. IFRS 12 ist für den (gesonderten) Einzel-)Abschluss allerdings grundsätzlich nicht anzuwenden (IFRS 12.6 (b)). Eine Ausnahme besteht für de Regelunge...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Terminologische Grundlagen

Tz. 26 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der IASB übernimmt für IAS 39 explizit zehn Begriffsabgrenzungen aus IFRS 9, IFRS 13 Fair Value Measurement und IAS 32 (vgl. IAS 39.8; dazu vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 9ff. und IFRS-Komm., Teil B, IFRS 9, Tz. 28ff.). Dabei handelt es sich um die Termini fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finan...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entstehungsgeschichte des IAS 27

Tz. 1 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 IAS 27 wurde erstmals im Jahr 1989 vom IASB als IAS 27 Consolidated Financial Statements and Accounting for Investments in Subsidiaries (1989) veröffentlicht. Bis zum Jahr 2011 enthielt der Standard die Vorschriften zur Konzernrechnungslegung nach IFRS. Tz. 2 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard wurde im Mai 2011 als Teil des Projekts Consoli...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Entwicklungsphasen der Standards

Tz. 13 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ausgangspunkt für die Entwicklung der IPSAS war die bereits 1986 erfolgte Gründung des Public Sector Committee der IFAC (IFAC-PSC), das im November 2004 von der IFAC in International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) umbenannt wurde. In den ersten Jahren seines Bestehens beschäftigte sich dieses Gremium jedoch zunächst nicht m...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 18 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 IAS 27 (rev. 2011) ist erstmals für Perioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung von IAS 27 (rev. 2011) ist zulässig, indes darf IAS 27 (rev. 2011) nur dann frühzeitig angewandt werden, wenn IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 und IAS 28 ebenfalls zeitgleich frühzeitig angewandt werden (IAS 27.18). Hinter...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die Vorschriften in IAS 27 regeln die Bilanzierung von Investments in andere Unternehmen, namentlich Tochterunternehmen, Gemeinschaftunternehmen und assoziierte Unternehmen, im gesonderten (Einzel-) Abschluss, sofern das berichterstattende Unternehmen einen solchen Abschluss freiwillig oder aufgrund von nationalen Vorschriften aufstellt und di...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Gemeinschaftliche Vereinbarungen

Tz. 15 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Eine gemeinschaftliche Vereinbarung (joint arrangement) ist eine Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien die gemeinschaftliche Führung über ein Unternehmen oder eine Vermögensmasse innehaben. Gemeinschaftliche Führung (joint control) ist die vertraglich geregelte Teilung der Beherrschung durch eine Vereinbarung, die nur dann gegeben ist...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 146 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, die sich grundsätzlich nach IFRS 9 richtet, liegt kein einheitlicher Bewertungsmaßstab zugrunde (sog. Mixed Measurement Model): Während der weit überwiegende Teil der üblicherweise in Unternehmen anzutreffenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wie im deutschen Bilanzrecht zu fortgefüh...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Konzern

Tz. 11 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Als Konzern (group) gilt gem. IFRS 10 Appendix A ein Mutterunternehmen zusammen mit seinen Tochterunternehmen. Dem Wortlaut nach umfasst ein Konzern damit lediglich den Kreis voll zu konsolidierender Unternehmen (Konzern ieS). Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen gem. IFRS 11 bzw. IAS 28 sind nicht explizit Teil des Konzerns. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Investmentgesellschaft

Tz. 17a Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Eine Investmentgesellschaft wird in IFRS 10 Appendix A definiert als eine Einheit, die von einem oder mehreren Investoren finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommt mit dem Zweck, für diese Investoren Investmentdienstleistungen (investment management services) zu erbringen; lediglich die erhaltenen finanziellen Mittel zur Erzielung von ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / h. Abschließende Anmerkungen zur Sicherungsbilanzierung

Tz. 278 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Bei der Vorstellung der Bilanzierungsverfahren für die Absicherung von Zeitwert- resp. Zahlungsstromrisiken wurde darauf hingewiesen, dass sich die jeweils anzuwendende Methodik aus der Art des Risikos ergibt, dem das Grundgeschäft unterliegt. Diese Aussage ist fachlich zutreffend, allerdings unvollständig, denn sie gilt nur, wenn das Beurte...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Mutterunternehmen

Tz. 13 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ein Mutterunternehmen (parent) ist ein Unternehmen (entity) mit einem oder mehreren Tochterunternehmen (subsidiaries), die von dem Mutterunternehmen beherrscht werden (IFRS 10 Appendix A; zum Beherrschungskonzept vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 10, Tz. 55ff.).mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / XI. Bewertung (IPSAS 46)

Tz. 102 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 In IPSAS 46 werden die im IPSAS-Rahmenkonzept eingeführten Bewertungsmaßstäbe aufgegriffen und weitergehend operationalisiert. Während in IFRS 13 lediglich der Wertmaßstab fair value thematisiert wird, behandelt IPSAS 46 die folgenden bereits im überarbeiteten siebten Kapitel des Rahmenkonzepts (vgl. Tz. 42) dargestellten Wertmaßstäbe: Anscha...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adam (Hrsg.), Praxishandbuch IPSAS, Berlin 2016; Adam/Heiling, Das Vorsichtsprinzip in der öffentlichen Rechnungslegung, Sind die IPSAS ein "unvorsichtiges" Rechnungslegungssystem?, in: WPg, 2020, S. 1190–1197; Adam/Heiling/Müller-Marqués Berger/Stertz; Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) – Theoretische Grundlage...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / XII. Erträge (IPSAS 47)

Tz. 105 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Während in der früheren Standardsetzung in IPSAS 23 zur Abgrenzung von spezifisch öffentlichen Sachverhalten das Konstrukt der einseitigen Leistungsbeziehungen (non-exchange transactions) verfolgt wurde, überprüft der ab dem Jahr 2016 anwendbare Standard IPSAS 47 Leistungsbeziehungen nunmehr daraufhin, ob ihnen eine (zweiseitig) bindende Ver...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Hedging vs. Hedge Accounting

Tz. 204 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS gehört ohne Frage zu den komplexesten Vorschriften in der Rechnungslegung. Dabei rührt die Komplexität allerdings nicht allein aus den Bilanzierungsvorschriften, sondern ist zu einem guten Teil dem Umstand geschuldet, dass Rechnungslegung und betriebliches Risikomanagement zwei Teildiszipl...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 250 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IAS 39.89): Der Erfolg aus der Bewertung des Sicherungsinstruments wird – wie sonst auch – im Periodenergebnis erfasst und der Erfolg aus der Bewertung des Grundgeschäfts wi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Bilanzierung einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb (Hedge Accounting for a Net Investment in a Foreign Entity)

Tz. 265 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ist ein Unternehmen an einem Unternehmen mit einer anderen funktionalen Währung beteiligt und bezieht es dieses als Tochter-, assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen in seinen Konzernabschluss ein, erfolgt zu jedem Berichtsstichtag eine Umrechnung der Nettoinvestition in die funktionale Währung des Mutterunternehmens (vgl. IAS 21.38ff.). ...mehr