Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.2 Handelndenhaftung

Die namens der Gesellschaft Handelnden trifft nach § 11 Abs. 2 GmbHG eine persönliche unbeschränkte Haftung. Als Handelnde im Sinne dieser Vorschrift sind aber nicht alle Mitarbeiter der Gesellschaft, sondern lediglich die Geschäftsführer oder die, die wie solche auftreten, z. B. Gesellschafter, die sich zum faktischen Geschäftsführer aufschwingen.[8] Der Geschäftsführer mus...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 6 Ausnahmen vom Versicherungsschutz (Ausschlüsse)

Wie bei jeder Versicherungspolice üblich, sind auch bei der D&O-Versicherung in der Regel Ausschlüsse vereinbart, wobei die in der Praxis verwendeten Ausschlusstatbestände variieren. Häufig werden folgende Ausschlüsse vereinbart: Fälle im angloamerikanischen Raum: In den meisten Policen sind Pflichtverletzungen im angloamerikanischen Rechtskreis nicht versichert, weil dort vo...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.5 Fallgruppe der existenzvernichtenden bzw. gefährdenden Weisungen bzw. Handlungen

Eine weitere Fallgruppe der Innenhaftung hat der Bundesgerichtshof unter Aufgabe einer zuvor vertretenen Außenhaftung beginnend mit der Trihotel-Entscheidung aus dem Jahre 2007 begründet.[1] Danach haftet der Gesellschafter zusammengefasst dann, wenn er existenzvernichtende Eingriffe in das Vermögen der Gesellschaft schuldhaft vornimmt. Damit sind insbesondere kompensationsl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.2 Prinzip des Direktanspruchs im Mehrwertsteuerrecht

Rz. 59a Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG berechtigt nur die in einer Rechnung ausgewiesene Steuer zum Vorsteuerabzug, die für die in Rechnung gestellte Leistung auch gesetzlich geschuldet wird. Folge dieser dem Unionsrecht nach dem EuGH-Urteil Genius Holding[1] entsprechende Rechtslage ist, dass der Leistungsempfänger eine gezahlte und nur in Rechnung gestellte, nicht aber g...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.3 Weisungs- und Bestellungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung

Die Einflussnahme auf die Geschäftsführung ist eine besonders wichtige Funktion der Gesellschafterversammlung. Sie bestellt die Geschäftsführer, ruft sie ab, schließt mit ihnen die Anstellungsverträge, überwacht sie und erteilt ihnen Weisungen. Gerade das Recht, Weisungen zu erteilen, ermöglicht es den Gesellschaftern den Gang der Geschäfte zu bestimmen. Soweit Weisungsbesch...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 7 Checkliste: Fragen an Versicherungsmakler bei Abschluss einer D&O-Versicherung

Diese Fragen sollten Sie vor Abschluss einer D&O-Versicherung unbedingt mit dem Versicherungsvertreter klären: Welche Deckungssummen werden am Markt angeboten? Welche Deckungssumme empfiehlt sich für meine Gesellschaft? Wie ist der Kreis der versicherten Personen? Sind auch Mandate in verbundenen Gesellschaften oder Fremdmandate in anderen nicht zur Versicherungsnehmerin gehörig...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 1 Die Haftung für Verbindlichkeiten der GmbH

Grundsätzlich gilt bei der GmbH das Prinzip der beschränkten Haftung. Allerdings haftet die GmbH selbst ihren Gläubigern durchaus mit dem vollen Gesellschaftsvermögen. Sie kann sich also bei Verträgen, die ihre Geschäftsführer für sie geschlossen haben, nicht auf das Prinzip der Haftungsbeschränkung berufen. Nur ihre Gesellschafter sind – normalerweise – vor einer persönlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 15 Zinslose Stundung der Einkommensteuer bei der finalen Betriebsaufgabe (Abs. 5)

Rz. 98 § 36 Abs. 5 EStG [1] ermöglicht es bei der Verlegung eines Betriebs in einen anderen Staat der EU oder des EWR, die auf den Aufgabegewinn und auf den aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart resultierenden Gewinn entfallende ESt auf Antrag zinslos in 5 gleichen Jahresraten zu entrichten. Die erste Rate ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.4 Insolvenzantrag bei führungsloser GmbH

Die Gesellschafter werden bei einer führungslos gewordenen GmbH im Wege einer Ersatzzuständigkeit selbst in die Pflicht genommen, bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einer führungslosen GmbH einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a Abs. 3 InsO).mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.3 Weisungsbefugnis gegenüber dem Geschäftsführer

Nach der gesetzgeberischen Konzeption ist die Gesellschafterversammlung berechtigt, dem Geschäftsführer umfassend Weisungen zu erteilen. Der Geschäftsführer muss diese Weisungen ausführen, solange er dadurch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Befolgt er die Weisungen, haftet er gegenüber der Gesellschaft nicht für etwaige durch die Weisung angerichtete ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.3 Pfändungsschutz für Insolvenzgeld

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers nach näherer Maßgabe der §§ 183 ff. SGB III (Arbeitsförderung). Gewährt wird Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung nur auf rechtzeitigen Antrag des Berechtigten.[1] Ausbezahlt wird es von der Agentur für Arbeit. Eine Pfändung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt, die vor Stellung des Antrags a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / I. Arbeitsverhältnis in der Insolvenz

1. Typischer Sachverhalt Rz. 1104 Die A-GmbH mit 50 Arbeitnehmern und einem gebildeten Betriebsrat hat seit Monaten wirtschaftliche Probleme. Mitte April 2024 stellt der Geschäftsführer mit seinen rechtlichen Beratern fest, dass die Gesellschaft sowohl ausweislich ihrer Bilanz überschuldet als auch zahlungsunfähig ist. Vereinzelt hat der Geschäftsführer bereits im März und Ap...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebsübergang (§ 613a BGB) in der Insolvenz

aa) Einschränkung des Kündigungsschutzes Rz. 1137 Die Vorschrift des § 613a BGB gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz.[3008] Damit tritt nach Abs. 1 S. 1 der Vorschrift der Erwerber bei einem (Teil-)Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.[3009] Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen (Teil...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz

Rz. 1106 Die Insolvenz des Arbeitgebers[2929] hat auf die Anwendbarkeit der arbeitsrechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise den Kündigungsschutz und die Geltung des § 613a BGB sowie auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses, grundsätzlich keine Auswirkungen (§ 108 Abs. 1 S. 1 InsO). Prinzipiell soll auch in der Insolvenz der Schutz der Arbeitnehmer durch zwingendes Arbeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Liquidation/Insolvenz der Betriebs-KapGes

Rn. 417 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Insolvenz der Betriebs-KapGes führt regelmäßig zur Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens: BFH BStBl II 1997, 460. Im Streitfall konnte die Betriebsaufgabe nicht dadurch herausgezögert werden, dass der StPfl die WG für eine gewisse Zeit unentgeltlich dem Insolvenzverwalter zur Nutzung überließ (aber s Rn 422 "ruhender Gewerbebetrieb"). ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

Rz. 1126 Ein Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers besteht nach der Rechtsprechung des BAG, wenn die für die Kündigung maßgeblichen Gründe während der laufenden Kündigungsfrist sich ändern bzw. wegfallen, der Arbeitgeber noch keine Dispositionen getroffen hat und die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für ihn zumutbar ist.[2976] Damit besteh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / jj) Kündigungsfristen in der Insolvenz

Rz. 1129 Nach Insolvenzeröffnung können der Insolvenzverwalter und der Arbeitnehmer nach § 113 S. 2 InsO das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.[2981] Kündigt der Insolvenzverwalter nicht sofort nach der Eröffnung des Verfahrens, ist darin kein Verzicht auf eine Kündigung zu sehen.[2982] Di...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Arbeitgeberstellung in der Insolvenz

Rz. 1107 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht und damit auch die Arbeitgeberstellung kraft Gesetzes vom Gemeinschuldner auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[2930] Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Eröffnungszeitpunkt noch fortbesteht. Der Gemeinschuldner behält nur ausnahmsweise bei Anordnung der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz

Rz. 1120 Im Insolvenzverfahren besteht, u.a. aus dem Grund, das Unternehmen oder auch nur einen Teil davon sanieren zu wollen, bei der Sozialauswahl ein modifiziertes und damit vereinfachtes Kündigungsverfahren. Ansonsten gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Kündigungen ohne Insolvenz, da die Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich keinen Einfluss auf die Arbeitsverhält...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Betriebsvereinbarungen in der Insolvenz

Rz. 1154 Die Insolvenzeröffnung berührt nicht die Wirksamkeit von bestehenden Betriebsvereinbarungen. Allerdings regelt § 120 Abs. 1 InsO, dass der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat über eine einvernehmliche Herabsetzung der Leistungen verhandeln sollen, die in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind und die Insolvenzmasse belasten. Zudem ist der Insolvenzverwalter nac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / C. Arbeitsrecht in der Insolvenz

I. Arbeitsverhältnis in der Insolvenz 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1104 Die A-GmbH mit 50 Arbeitnehmern und einem gebildeten Betriebsrat hat seit Monaten wirtschaftliche Probleme. Mitte April 2024 stellt der Geschäftsführer mit seinen rechtlichen Beratern fest, dass die Gesellschaft sowohl ausweislich ihrer Bilanz überschuldet als auch zahlungsunfähig ist. Vereinzelt hat der G...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialplan in der Insolvenz

Rz. 1152 Der Insolvenzverwalter hat in der Insolvenz wie bei einem wirtschaftlich "gesunden" Unternehmen die Pflicht, bei einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG mit dem Betriebsrat einen Sozialplan nach §§ 112 ff. BetrVG zu verhandeln. Anders als bei den Interessenausgleichsverhandlungen sieht das Gesetz für den Abschluss des Sozialplans im Insolvenzverfahren keine verfa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Entgeltschutz in der Insolvenz

Rz. 1158 Die ehemals in der KO geregelte Privilegierung der Arbeitnehmeransprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung gilt nicht mehr. Gemäß §§ 38, 108 Abs. 2 InsO sind sämtliche rückständigen Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer, seien es Geld- oder Naturalleistungen, nur noch einfache Insolvenzforderungen.[3064] Die Ansprüche der Sozia...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / II. Kollektives Arbeitsrecht in der Insolvenz

Rz. 1144 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat generell keine Auswirkungen auf das kollektive Arbeitsrecht, soweit der Gesetzgeber in den Vorschriften §§ 113, 120–122 und 125–128 InsO nichts anderes geregelt hat. 1. Beteiligungsrechte des Betriebsrats Rz. 1145 Die Beteiligungsrechte der Betriebsverfassungsorgane, insbesondere des Betriebsrates bleiben im Insolvenzverfahren...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 2. Drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 14 Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist in § 18 InsO geregelt. Beantragt der Erbe, der Nachlassverwalter oder ein anderer Nachlasspfleger oder ein Testamentsvollstrecker die Eröffnung des Verfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit hier ein Eröffnungsgrund. Der Schuldner bzw. der Nachlass droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der ...mehr

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§ 6 Haftung / ff) Gleichzeitige private Insolvenz

Rz. 130 Wird einer der Miterben parallel zum Nachlassinsolvenzverfahren auch privat insolvent, laufen diese beiden Verfahren getrennt voneinander.[256] Zu Vermischungen kann es nicht kommen, das Eigenvermögen des Erben ist vom Nachlassvermögen von Beginn an getrennt. Durch die Trennung der beiden Insolvenzverfahren können die Eigengläubiger des Erben nicht auf den Nachlass z...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Interessenausgleich in der Insolvenz

Rz. 1147 Generell besteht im Insolvenzverfahren die Pflicht des Insolvenzverwalters, bei einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG [3039] einen Interessenausgleich zu versuchen. Andernfalls kann der von einer Betriebsänderung betroffene Arbeitnehmer gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG Ansprüche auf Nachteilsausgleich[3040] geltend machen, sobald der Insolvenzverwalter mit der geplante...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 1. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 12 Bei dem Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit handelt es sich um den allgemeinen Insolvenzgrund. Der Schuldner bzw. der Nachlass ist danach zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist i.d.R. anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Das Gesetz normiert in § 17 InsO damit zu...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 2. Drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 37 Die drohende Zahlungsunfähigkeit wurde als neuer Insolvenzgrund in die InsO aufgenommen. Sie ist im Gesetz definiert als ein Zustand, in dem der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen, § 18 Abs. 2 S. 1 InsO . Die Voraussetzung ist nach h.M erfüllt, wenn mit überwiegender Wahrschei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

Rz. 1186 Die Insolvenzordnung kennt keine bevorrechtigten Forderungen auf Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Hat der Arbeitgeber entgegen seiner Verpflichtung Zahlungen an die Altersversorgungseinrichtung nicht geleistet, sind diese vom berechtigten Arbeitnehmer als einfache Insolvenzforderungen zur Tabelle anzumelden. Eine insolvenzrechtliche Privilegierun...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 1. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 28 Die Zahlungsunfähigkeit ist in § 17 Abs. 2 S. 1 InsO legal definiert: Zitat § 17 Zahlungsunfähigkeit (1) (…) (2) 1Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. 2Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Rz. 29 Grundsätzlich ist von einer Zahlungseinste...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen

Rz. 1136 Das am 5.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts[3000] verschiebt das Instrument der Insolvenzanfechtung im Wirtschaftsverkehr wieder zugunsten der Arbeitnehmer. Zuvor galt noch: Leistete der Arbeitgeber in der Krise, d.h. vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, an den Arbeitnehmer Entgeltzahlungen, konnte der Insolvenzverwalter...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Elternzeit und Pflegezeit

Rz. 1132 Auch Arbeitnehmern in Elternzeit (§ 15 BEEG) darf in der Insolvenz nach § 18 Abs. 1 BEEG während der Elternzeit nicht gekündigt werden.[2989] Bei Arbeitnehmern in Pflegezeit (§§ 2 und 3 PflegeZG) darf in der Insolvenz das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung der Pflegezeit, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zu deren Beendigung nicht ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einschränkung des Kündigungsschutzes

Rz. 1137 Die Vorschrift des § 613a BGB gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz.[3008] Damit tritt nach Abs. 1 S. 1 der Vorschrift der Erwerber bei einem (Teil-)Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.[3009] Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen (Teil-)Betriebsüberganges unwirksam.[3010] Ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1105 Der Gesetzgeber hat mit der am 1.1.1999 umfassend in Kraft getretenen Insolvenzordnung [2924] ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen. Die Gläubiger werden durch ein geregeltes und vom Insolvenzgericht überwachtes Verfahren gleichmäßig befriedigt.[2925] Wegen einer besseren Verteilungsgerechtigkeit und akzeptableren Quoten für alle Gläubiger gibt es im Insolv...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / III. Insolvenzgründe

Rz. 26 Gemäß § 320 Abs. 1 InsO sind im Nachlassinsolvenzverfahren sowohl die Zahlungsunfähigkeit als auch die Überschuldung sowie gemäß § 320 Abs. 2 InsO bei Eigenantrag eines Erben, Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers auch die nur drohende Zahlungsunfähigkeit taugliche Insolvenzgründe. Unter Geltung der Konkursordnung (KO) war demgegenüber einzi...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 6. Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen

Rz. 165 Für Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen gelten die Sondervorschriften der §§ 108 ff. InsO. Gemäß § 108 Abs. 1 InsO bestehen Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. § 109 InsO betrifft die Insolvenz des Mieters bzw. Pächters, § 110 InsO die des Vermieters bzw. Verpächt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vorläufiger Insolvenzverwalter vor der Insolvenzeröffnung

Rz. 1108 Im Insolvenzeröffnungsverfahren, also nach Antragstellung auf Insolvenzeröffnung durch den Gemeinschuldner oder einen Gläubiger, bestellt das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Wenn das Gericht als Sicherungsmaßnahme dem Gemeinschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO), verliert der Gemeinschuldner b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Insolvenzverwalter nach der Insolvenzeröffnung

Rz. 1110 Mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss ernennt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter (§ 27 InsO). Dieser nimmt – wie bereits der starke vorläufige Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren – sämtliche mit der Arbeitgeberstellung verbundenen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis wahr. Auch die sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Verpflichtunge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1112 Die Insolvenz des Arbeitgebers als solche stellt keinen selbstständigen Kündigungsgrund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen dar. Nach § 108 Abs. 1 InsO bestehen Dienstverhältnisse und damit auch Arbeitsverhältnisse über die Insolvenzeröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Um erforderliche Kündigungen im Insolvenzverf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Schwangerschaft und Mutterschutz

Rz. 1131 In der Insolvenz gilt auch nach § 17 Abs. 1 MuSchG [2986] das Kündigungsverbot gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Voraussetzung dafür ist, dass dem Insolvenzverwalter als Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt war bzw. innerhalb von zwei Wochen nach...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Mitglieder des Betriebsrats

Rz. 1135 Für Betriebsverfassungsorgane wie die Mitglieder des Betriebsrats,[2998] der Jugendvertretung oder des Wahlvorstandes bleibt in der Insolvenz der besondere Kündigungsschutz des § 15 KSchG bestehen. Die Eröffnung des Verfahrens stellt keinen wichtigen Grund dar, den Betriebsratsmitgliedern außerordentlich zu kündigen. Eine Kündigung ist nach § 15 Abs. 4 KSchG nur dan...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers

Rz. 1140 Neben der Einschränkung des Kündigungsschutzes beim Betriebsübergang in der Insolvenz gilt die Haftungsnachfolge des Erwerbers für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Verpflichtungen nach § 613a Abs. 2 BGB nur eingeschränkt (teleologische Reduktion). Nach der Rechtsprechung des BAG haftet der Betriebserwerber nicht für solche Ansprüche, die bereits vor der Ins...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Handbücher/Monographien

Bieresborn/Schafhausen, Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht, 6. Auflage 2024 (zit.: MAH SozR/Bearbeiter) Bork, Einführung in das Insolvenzrecht, 11. Auflage 2023 Brox/Walker, Erbrecht, 30. Auflage 2024 Buth/Hermanns (Hrsg.), Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, 5. Auflage 2022 Foerste, Insolvenzrecht, 8. Auflage 2022 Frege/Keller/Riedel, Handbuch Insolvenzrecht, 9. Auflage 2...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Insolvenzeröffnungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot (Auszug)

Rz. 1109 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.84: Insolvenzeröffnungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot Az. _________________________ Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts _________________________ unter HRB _________________________ eingetragene...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Aufnahme des Rechtsstreits nach Unterbrechung gem. § 240 ZPO

Rz. 1111 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.85: Aufnahme des Rechtsstreits nach Unterbrechung gem. § 240 ZPO An das Arbeitsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________-GmbH wird der Rechtsstreit für den Kläger nach Unterbrechung aufgenommen und um Anberaumung ein...mehr