Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.3.2 Fundatio Europaea

Rz. 274 Das Vorhaben einer Stiftung europäischen Unionsrechts ist einstweilen gescheitert (s. Rn. 4).mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 8.3 Unionsrecht

Rz. 271 Die Rechtsetzung durch die EU behandelt das Stiftungsrecht bislang nicht unmittelbar. 8.3.1 Grundfreiheiten, insbes. Niederlassungsfreiheit Rz. 272 Art. 54 Abs. 1 AEUV erklärt die Niederlassungsfreiheit auch für Gesellschaften anwendbar, die ihren Sitz innerhalb der EU haben. Nach Abs. 2 gelten als Gesellschaften auch andere juristische Personen des privaten Rechts; au...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.4 Steuerrechtliche Gesichtspunkte

Rz. 275 Sind ausländische Rechtsträger Gegenstand der Vermögensnachfolgeplanung, sind vor allem die Bestimmungen des deutschen AStG für die steuerliche Würdigung der geplanten Struktur zu berücksichtigen. Der gesetzliche Rahmen kann hier nur grob umrissen werden. 8.4.1 Grundlagen zur Besteuerung ausländischer Stiftungen und Trusts Rz. 276 Die meisten Stiftungen ausländischen R...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1.3 Schweizer Stiftung

Rz. 261 Gelegentlich kann auch die Schweizer Stiftung für die private oder betriebliche Vermögensnachfolge in Betracht kommen. Ihr Gestaltungsspielraum ist jedoch weniger liberal als derjenige der liechtensteinischen Stiftung, sodass auf eine Darstellung hier verzichtet wird. Eine Übersicht findet sich bei Jakob/M. Uhl in Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.GROSSKOMMENT...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1 Ausländische Stiftungen und stiftungsähnliche Rechtstypen

Rz. 253 Wie auch in Deutschland oszilliert der Stiftungsbegriff in anderen Rechtsordnungen an der Grenze von allgemeiner Rechtsform für alle Zwecke und Rechtsträger lediglich für gemeinnützige Zwecke. In der Gestaltungspraxis kommen auch immer wieder Konzepte unter Beteiligung ausländischer Stiftungen zum Einsatz. Hier sind die zivilrechtlichen und die Steuerfolgen durch den...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 8.2.3 Ordre-Public-Vorbehalt, Art. 6 EGBGB

Rz. 270 Soweit der Gründungstheorie folgend Stiftungen ausländischen Rechts in Deutschland einen Sitz begründen und ausländisches Recht als ihr Personalstatut behalten können, stellt sich i. R.d. Internationalen Privatrechts weiter die Frage, ob und wann ausländisches Stiftungsrecht gegen einen Vorbehalt gem. Art. 6 EGBGB verstoßen kann. Immerhin hat mit dem OLG Düsseldorf e...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 8.2.2 Abgrenzungsfragen

Rz. 269 Art. 1 Abs. 2 Buchst. h EUErbVO (Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (EuErbVO)) nimmt das Recht der juristischen Personen ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Verordnung aus. Damit gilt vor allem für die Rechtsfähigkeit und auch für den Errichtungszeitpunkt einer Stiftung das Stiftungsstatut analog dem Gesellschaftsstatut. Die Frage der Erbfähigkeit, also ob eine jur. Per...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.2.1 Personalstatut der Stiftung

Rz. 267 Für dieses Rechtsgebiet ist deshalb auf die Grundsätze des Internationalen Gesellschaftsrechts zurückzugreifen (nun auch höchstrichterlich entschieden durch BGH vom 08.09.2016 – III ZR 7/15, NZG 2016, 1187). Der BGH knüpft an das Personalstatut der Gesellschaft nach der sog. Gründungstheorie an, wenn eine Gesellschaft im Inland oder im Raum der EU oder des EWR gegrün...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.3.1 Grundfreiheiten, insbes. Niederlassungsfreiheit

Rz. 272 Art. 54 Abs. 1 AEUV erklärt die Niederlassungsfreiheit auch für Gesellschaften anwendbar, die ihren Sitz innerhalb der EU haben. Nach Abs. 2 gelten als Gesellschaften auch andere juristische Personen des privaten Rechts; ausgenommen sind solche juristische Personen, die keinen Erwerbszweck verfolgen. Damit sind solche Stiftungen aus dem Anwendungsbereich der Niederla...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1.1 Österreichische Familienstiftung

Rz. 254 Das österreichische Stiftungsrecht ist dreigliedrig (vgl. Kalls in Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch Vermögensverwaltung, 3. Aufl. 2022, Teil D., § 52 Rn. 1) und sieht eine Privatstiftung vor, die ähnlich der Stiftung nach dem deutschen BGB sowohl privatnützig als auch gemeinnützig sein kann, und die Rechtsform der "Bundesstiftung," die nur für gemeinnützige Zwecke offens...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.4.2 Dotation ausländischer Stiftungen und Trusts

Rz. 279 Die Erstausstattung (Dotation) einer Stiftung ist regelmäßig freigiebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) oder Erwerb v.T.w. (§ 3 Abs. 2 Nr. ErbStG). Für ausländische Rechtsträger gilt das Stkl.-Privileg nicht; es findet stattdessen die Stkl. III Anwendung, da § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG das Privileg nur inländischen Stiftungen und Vermögensmassen gewährt. Die Erber...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.4.1 Grundlagen zur Besteuerung ausländischer Stiftungen und Trusts

Rz. 276 Die meisten Stiftungen ausländischen Rechts sind als juristische Personen selbst Rechtsträger, so dass das ihnen gewidmete Vermögen wie bei der deutschen rechtsfähigen Stiftung zivilrechtlich auch auf diese ausländischen Stiftungen übergeht. In vielen ausländischen Rechtsformen kann der Stifter für sich selbst oder für die Begünstigten der Stiftung weitreichende Einf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1.4 Common Law, insbesondere Trust

Rz. 262 Der anglo-amerikanische Rechtskreis hat sich hinsichtlich des Rechtstypus Stiftung anders entwickelt als die meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen. Die Stiftung als eigenständiger Typus der juristischen Person ist dort nur in Ansätzen entwickelt. Ansatzpunkt für gemeinnützige Tätigkeiten war und ist, vor allem in den Vereinigten Staaten, die steuerliche Beg...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1.2 Liechtensteinische Stiftung

Rz. 257 Ein noch stärker liberalisiertes Recht bietet das Fürstentum Liechtenstein hinsichtlich der Familienstiftung an. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in Art. 552 des Personen- und Gesellschaftsrechts (§§ 1 bis 41) (LGBl Nr. 4 vom 19. Februar 1926, vollständig revidiert durch LGBl. 2008/220). Auch die liechtensteinische Stiftung kann als eigennützige Stiftung allei...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.4.3 Besteuerung der Leistungen an die Begünstigten

Rz. 280 Ist der Stifter unbeschränkt steuerpflichtig, sind ihm für seine inländische Einkommensbesteuerung die Einkünfte, die der ausländischen Familienstiftung zugeflossen sind, unmittelbar zuzurechnen (§ 15 Abs. 1 AStG). Das Gleiche gilt anstelle des Stifters für die Destinatäre ("bezugsberechtigt") der Stiftung. Die Einkünftezurechnung erfolgt vorranging gegenüber dem unb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Behr, International Accounting Standards, 3. Aufl., München 2003; Albrecht, Einstufung eines Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten gem. IFRS 5 – Verlust der Beherrschung, PiR 2016, S. 307–310; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf 2021; Ballwieser/Paarz, Checkliste zu Anhangangaben in: Ballwieser/Beine/Hayn (Hrsg.), Handbuch International F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Geschäftsbetrieb

Rz. 309 [Autor/Stand] Überblick. Der Geschäftsbetrieb betrifft die betriebliche Organisation der Körperschaft, bestehend aus den für die Ausübung der Wirtschaftstätigkeit vorgehaltenen personellen und sachlichen Ressourcen (vgl. Rz. 310). Eine Körperschaft kann mehrere Geschäftszwecke und dementsprechend auch mehrere Geschäftsbetriebe haben (vgl. Rz. 313). Dann ist eine nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Aufteilung des gemeinen... / [Ohne Titel]

Hendrik Grosse, StB / Dipl.-Kfm. Axel Vieth, StB[*] § 97 Abs. 1a BewG beinhaltet dem Wortlaut nach Regelungen zur Ermittlung und Aufteilung des gemeinen Werts von Anteilen an Personengesellschaften. Aufgrund einer Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung i.R.d. Erbschaftsteuerreform 2016 (Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / II. Vindikationslegat – Besteuerung des Begünstigten als Erbe

Im deutschen BGB wirkt ein Vermächtnis lediglich schuldrechtlich, d.h. der Vermächtnisnehmer erwirbt den Vermächtnisgegenstand nicht unmittelbar mit dem Erbfall, sondern muss den Vermächtnisanspruch gegenüber dem Erben geltend machen (§ 2174 BGB). Damit kommt es immer zu einem Zwischenerwerb des Erben in der Todessekunde aufgrund der dinglichen Gesamtrechtsnachfolge, dem die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.4 Nichtanwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs

Rz. 314 Nach § 50d Abs. 11 EStG ist das internationale Schachtelprivileg nur insoweit anwendbar, als die Gewinnausschüttung nach nationalem Recht nicht einer anderen Person als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird. Die Steuerfreistellung erfolgt also nicht, soweit die Ausschüttung nicht bei dem Zahlungsempfänger, sondern bei einer anderen Person, dem Komplementär der KGaA ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Schachtelprivileg bei hybriden Finanzinstrumenten

Rz. 320 Keine Regelung enthält das Gesetz für die Anwendung des Schachtelprivilegs für Einkünfte aus hybriden Finanzinstrumenten. Hierunter sind darlehensähnliche Beziehungen zu verstehen, die zwischen Darlehen und Beteiligungen stehen, weil ihre Vergütung gewinnabhängig ist. Der Begriff der "Gewinnabhängigkeit" wird dabei von der Rspr. sehr weit gefasst; so liegt eine Gewin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 306 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar ist. Das ist nur der F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Dr. Michael Knittel, RA/FAStR, StB, WP[*] Die in Zusammenhang mit Cum/Ex-Transaktionen stehenden Leerverkäufe bezweckten eine mehrfache Erstattung von lediglich einmal abgeführter Kapitalertragsteuer (KapESt). Die Illegalität einer solchen Vorgehensweise, insb. auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht, ist zwischenzeitlich nicht nur Gegenstand zahlreicher staatsanwa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.2 Nichtanwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs, Abs. 11 S. 1

Rz. 259 Nach § 50d Abs. 11 S. 1 EStG ist das internationale Schachtelprivileg nur insoweit anwendbar, als die Gewinnausschüttung nach nationalem Recht nicht einer anderen Person als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird. Die Steuerfreistellung erfolgt also nicht, soweit die Ausschüttung nicht bei dem Zahlungsempfänger, sondern bei einer anderen Person, dem Komplementär der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.1 Problemstellung

Rz. 254 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem unbeschränkt stpfl. Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / V. Internationales Steuerrecht

1. Doppelbesteuerungsabkommen Rz. 257 Nachfolgend werden einzelne für die Besteuerung einer gewerblich tätigen GmbH relevante Bestimmungen der DBA näher erläutert, soweit sie nicht bereits in Rdn 8–206 erörtert wurden. Insbesondere wird kurz auf Verrechnungspreisprobleme und die Quellenbesteuerung hingewiesen. a) Verrechnungspreise Rz. 258 Für Lieferungen und Leistungen zwische...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / I. Internationales Steuerrecht

Rz. 1 Die Globalisierung und Europäisierung der wirtschaftlichen Geschäftsaktivitäten einer GmbH haben dazu geführt, dass Geschäftsführer und GmbH-Steuerberater nicht nur mit der Komplexität des deutschen Steuerrechts zurechtkommen müssen, sondern in zunehmendem Maße auch sog. internationales Steuerrecht zu beachten haben. Darunter sind zum einen die nationalen steuerrechtli...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Transfer von Wirtschaftsgütern in das Ausland

a) Grenzüberschreitender Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen zwei verbundenen Kapitalgesellschaften Rz. 268 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Unternehmen stellt regelmäßig einen Gewinnrealisierungstatbestand dar. Rz. 269 Wird das Wirtschaftsgut zu einem fremdüblichen Preis von einer inländischen GmbH (aus ihrer inländischen Betriebsstätte) an eine ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 4. Wegzugsbesteuerung

a) Wegzug eines Gesellschafters in das Ausland (insb. §§ 2, 5, 6 AStG, § 12 KStG) aa) Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG Rz. 312 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG werden die stillen Reserven in Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft einer natürlichen Person (Gesellschafter), die seit mindestens zehn Jahren der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlag, im Zeitpunkt de...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Wegzug eines Gesellschafters in das Ausland (insb. §§ 2, 5, 6 AStG, § 12 KStG)

aa) Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG Rz. 312 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG werden die stillen Reserven in Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft einer natürlichen Person (Gesellschafter), die seit mindestens zehn Jahren der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlag, im Zeitpunkt des Wegzugs des Gesellschafters in das Ausland (Beendigung der unbeschränkten Steue...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 257 Nachfolgend werden einzelne für die Besteuerung einer gewerblich tätigen GmbH relevante Bestimmungen der DBA näher erläutert, soweit sie nicht bereits in Rdn 8–206 erörtert wurden. Insbesondere wird kurz auf Verrechnungspreisprobleme und die Quellenbesteuerung hingewiesen. a) Verrechnungspreise Rz. 258 Für Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen ein...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / cc) Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung einer inländischen GmbH

Rz. 342 Durch die Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung über die Grenze in einen Drittstaat gehen beide Anknüpfungspunkte für die unbeschränkte Steuerpflicht im Inland verloren. Die Voraussetzungen für eine Schlussbesteuerung nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG sind allerdings nur erfüllt, wenn die Gesellschaft als Folge der Sitzverlegung nicht mehr in der EU bzw. im EWR unbeschr...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / ff) Beibehaltung einer Betriebsstätte

Rz. 345 Sind die Voraussetzungen der Schlussbesteuerung erfüllt, weil aufgrund der Verlegung von Sitz und/oder Geschäftsleitung in einen Drittstaat die unbeschränkte Steuerpflicht nicht mehr besteht, vermag nach wohl überwiegender Meinung auch die Tatsache, dass eine Betriebsstätte im Inland verblieben ist, die Besteuerung der stillen Reserven nicht zu verhindern. Denn selbs...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / ee) Verlegung der Geschäftsleitung einer GmbH mit Sitz im Ausland

Rz. 344 Ist eine GmbH lediglich wegen ihrer inländischen Geschäftsleitung unbeschränkt steuerpflichtig, während sich ihr Sitz bereits in einem Drittstaat befindet, bedarf es nur der Verlegung der Geschäftsleitung in das Ausland, um die unbeschränkte Steuerpflicht zu beenden und die Schlussbesteuerung nach § 12 Abs. 3 KStG auszulösen.[371]mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Verlegung des Sitzes bzw. der Geschäftsleitung einer GmbH in das Ausland

Rz. 331 Auch die Verlegung des statutarischen Sitzes oder bzw. und der Geschäftsleitung (Verwaltungssitzes) einer GmbH, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung bisher im Inland hatte, in einen Drittstaat (weder EU-Mitgliedstaat noch EWR-Staat), zieht allein aufgrund dieser Maßnahme steuerliche Folgen nach sich. Hierdurch kann die sog. Schlussbesteuerung nach § 12 Abs. 3 Sat...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / dd) Verlegung des Sitzes einer GmbH mit Geschäftsleitung im Ausland

Rz. 343 Befand sich die Geschäftsleitung einer GmbH in einem Drittstaat, die danach allein aufgrund ihres inländischen Sitzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig war, ist die Verlagerung des statutarischen Sitzes in das Ausland ausreichend, um die Folgen der Schlussbesteuerung nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG auszulösen.[370]mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Band 6: §§ 329–410 WpÜG, 5. Auflage 2021Band 7: SE-VO, SEBG, 5. Auflage 2021Band 12: Internationales Privatrecht I, Europäisches Kollisionsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1–26), 8. Auflage 2020Band 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 50–253), 8. Auflage 2021 Altmep...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Grenzüberschreitender Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen zwei Betriebsstätten einer Kapitalgesellschaft

Rz. 272 Werden Wirtschaftsgüter von einer inländischen Betriebsstätte einer GmbH in eine im Ausland belegene Betriebsstätte dieser GmbH bzw. in umgekehrter Richtung transferiert, so gelten hierfür besondere Grundsätze. Diese sind in den sog. Entstrickungstatbeständen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 12 Abs. 1 KStG festgelegt, die mit dem SEStEG vom 7.12.2006 mit Wirkung für ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Wesentliche Bestimmungen der DBA

Rz. 261 Die nachfolgende Darstellung orientiert sich an den im OECD-MA enthaltenen Regelungen, von denen die zwischen den im Einzelfall relevanten Staaten geschlossenen DBA nicht unwesentlich abweichen können. Daher ist in jedem Fall das jeweils einschlägige bilaterale Abkommen für die zutreffende Würdigung eines konkreten Sachverhalts heranzuziehen. Zu beachten ist ferner, ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Funktionsverlagerung

Rz. 278 Seit dem Veranlagungszeitraum 2008[288] wird die sog. grenzüberschreitende Funktionsverlagerung als ein besonderer Fall der Verrechnungspreiskorrektur in § 1 Abs. 3 Satz 9 ff. AStG behandelt.[289] Mit der Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) [290] hat der Verordnungsgeber sein Recht aus § 1 Abs. 3 Satz 13 AStG ausgeübt und eine Rechtsverordnung erlassen, mit der e...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Verlegung der Geschäftsleitung einer inländischen GmbH

Rz. 338 Auch wenn der Verwaltungssitz, der regelmäßig dem Ort der Geschäftsleitung i.S.d. § 10 AO entspricht, aus dem Inland in das Ausland verlegt wird, während der statutarische Sitz im Inland verbleibt, ist § 12 Abs. 3 KStG regelmäßig nicht einschlägig, weil die unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund der doppelten Anknüpfung des § 1 Abs. 1 KStG an Sitz oder Geschäftsleitung...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Verrechnungspreise

Rz. 258 Für Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen einer grenzüberschreitenden Gruppe gilt der Grundsatz, dass hierfür Preise wie zwischen fremden Dritten vereinbart werden müssen, um die Nachteile einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, einer verdeckten Einlage oder des § 1 AStG zu vermeiden. Von diesem Prinzip des dealing at ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach §§ 2, 4 und 5 AStG

Rz. 324 Bei Auswanderung eines deutschen Staatsangehörigen in niedrig besteuernde Staaten unter Beibehaltung wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland erweitern die §§ 2, 4 und 5 AStG unter bestimmten Voraussetzungen die beschränkte Steuerpflicht. Insbesondere muss der Auswandernde in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Verlegung des Sitzes einer inländischen GmbH

Rz. 332 Wird ausschließlich der Sitz einer GmbH, die bisher sowohl (Satzungs-)Sitz als auch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hatte, in das Ausland verlegt, verbleibt es zunächst gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG grundsätzlich bei der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht dieser Gesellschaft, weil sie ihre Geschäftsleitung noch im Inland hat. Damit ist kein Fall...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / gg) Schlussbesteuerung

Rz. 348 Die Schlussbesteuerung gem. § 12 Abs. 3 Sätze 1 und 2 KStG hat zur Folge, dass die Liquidationsbesteuerung nach § 11 KStG entsprechend anzuwenden ist. Diese erfährt nach § 12 Abs. 3 Satz 3 KStG jedoch eine Modifikation, indem statt des nach § 11 Abs. 3 KStG als Abwicklungs-Endvermögen bezeichneten nach der Abwicklung zur Verteilung kommenden Vermögens der gemeine Wer...mehr