Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 53 Armborst, Verfahrenfragen zur Auskunftspflicht nichtehelicher Partner, info also 2007, 147. Bülow, Befugnisse der Jobcenter beim unterhaltsrechtlichen Auskunftsverlangen, NZFam 2016, 49. ders., Die eheähnliche Lebensgemeinschaft als sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft, NZFam 2021, 400. Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung dur...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.2 § 63 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 10 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen der nach § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 bestehenden Pflicht zur Erteilung einer Einkommensbescheinigung mit dem dort festgelegten Inhalt die Art der Erwerbstätigkeit oder die Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder die Höhe der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.1.4 Kundennummer bei Vorbezug von Leistungen nach dem SGB III

Rz. 9 Um eine Verwaltungsvereinfachung herbeizuführen, bleiben bereits vorhandene Kundennummern der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Wurde beim Vorbezug von Leistungen nach dem SGB III eine Kundennummer durch die Bundesagentur für Arbeit vergeben, muss diese verwendet werden.mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.3 § 63 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 14 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit oder dem zugelassenen kommunalen Träger vorlegt (vgl. auch Schoch, in: LPK-SGB II, 2. Aufl., § 63 Rn. 7 und 9). Der Vordruck ist z. B. dann nicht mehr rechtzeitig, wenn der Vordruck durch die nicht unverzügliche Vorlage nicht mehr pünktlich zum Zeitpunkt...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.6 Auskunftspflicht der Partner und Dritter (Abs. 4)

Rz. 42 Auskunftsberechtigt sind trotz der alleinigen Erwähnung der "Agentur für Arbeit" alle Grundsicherungsträger (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.3.2014, L 2 AS 877/12; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 60 Rz. 6). Die Auskunftspflicht umfasst sämtliche Leistungen nach § 4 Abs. 1 (Blüggel, in: Luik/Harich, SGB II, § 60 Rz. 29). Rz. 43 Da im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung der...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 3 Literatur

Rz. 30 Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013, 448. Gabbert, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände in der Sozialversicherung, Kompass/KBS 2007, 22.mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zunächst mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde § 64 durch Art. 2a des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterzie...mehr

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Sauer, SGB II § 52a Überprü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 52a ist in das SGB II eingefügt worden, um durch weitere Auskunftsbefugnisse der Agenturen für Arbeit die Möglichkeiten zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch zu verbessern. Hierzu werden die Agenturen für Arbeit ermächtigt, bei Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragt, beziehen oder bezogen haben über die nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 und 11 StVG sowie dem Melder...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.1 Mitwirkungs- und Duldungspflichten nach § 319 SGB III

Rz. 6 Für die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs wird auf § 319 SGB III verwiesen. Diese Regelung findet entsprechende Anwendung. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung auf § 319 SGB III in der jeweiligen Fassung. Die Verweisung bezieht sich auch auf die Tatbestandsvoraussetzungen der verwiesenen Norm, weshalb eine Rechtsgrundverweisung vorliegt (Münder/Thie, in: Mün...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 60 regelt die allgemeinen Auskunftspflichten Dritter auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des an deren Stelle getretenen kommunalen Trägers. Die in der Vorschrift niedergelegt Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verfolgen das Ziel, die für die Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen ermitteln zu können, und sollen zudem Leistungsmissbrauch vermeiden helfen. Die...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2 Auskunftspflicht bei Erbringung bedürftigkeitsrelevanter Leistungen (Absatz 1)

Rz. 13 § 60 Abs. 1 bestimmt, dass derjenige, der Leistungen nach dem SGB II beantragt hat, seinerseits Leistungen erbringt, die geeignet sind, die Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen hat. Abs. 1 steht im Zusammenhang mit der Bedürftigkeitsprüfung (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 ...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.5 Opportunitätsprinzip

Rz. 36 Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt – im Gegensatz zum Strafrecht (Legalitätsprinzip) – das sog. Opportunitätsprinzip. Die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten steht im pflichtgemäßen Ermessen der jeweils zuständigen Behörde. So kann bei Ersttätern, geringem Schaden und fahrlässiger Begehungsweise auch eine Verwarnung erfolgen. Im Falle der Verjährung ist das...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.1.3 Zusammensetzung

Rz. 7 § 51a enthält selbst keine dem § 147 Abs. 2 SGB VI vergleichbare Regelung über die Zusammensetzung der Kundennummer. Aus dem Regelungszusammenhang des Satzes 3 folgt jedoch mittelbar, dass die Kundennummer inhaltlich der von der Bundesagentur für Arbeit verwendeten Kundennummer entsprechen muss, da diese Kundennummer bei einem Vorbezug von Leistungen zwingend als Kunde...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.3 Trägerwechsel

Rz. 15 Im Fall des Trägerwechsels bleibt die einmal vergebene Kundennummer der jeweiligen Person oder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft (Satz 6) zugeordnet. Ein Trägerwechsel kann aus in der Person begründeten Umständen, insbesondere bei Umzug in den Bezirk eines anderen Trägers oder infolge Option eines kommunalen Trägers bzw. Rückfall der Zuständigkeit an die Bundesagentu...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.2 Träger des automatisierten Datenabgleichs

Rz. 13 Der automatisierte Datenabgleich wurde in der Vergangenheit ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Durch die Änderung des Einleitungssatzes in Abs. 1 im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind ab dem 1.8.2006 neben der Bundesagentur für Arbeit nun auch die zugelassenen kommunalen Träger berechtigt, den ...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.2 Auskunftsstellen

Rz. 22 Auch die Träger, die im SGB XII als Auskunftsstellen bezeichnet sind, werden durch § 52 Abs. 1 i. V. m. § 1b GrSiDAV abschließend genannt: Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Post AG, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-See-Bahn, Bundeszentralamt für Finanzen und Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (Auskunftsstellen). Die Träger der Sozialhilfe sind keine Auskunfts...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.5 Auskunftspflicht bei Beschäftigungsverhältnissen (Abs. 3)

Rz. 37 Abs. 3 regelt die Auskunftspflicht von Arbeitgebern, die SGB II-Leistungsbezieher beschäftigen oder die Personen beschäftigen, die einen Antrag auf SGB II-Leistungen gestellt haben. Nach § 60 Abs. 3 hat derjenige, der jemanden, der Leistungen nach dem SGB II beantragt hat oder bezieht, oder dessen Partnerin oder Partner beschäftigt, sowie derjenige, der einen nach § 6...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.4 Zuständigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2)

Rz. 26 § 64 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II. § 64 Abs. 2 regelt die Behördenzuständigkeit für § 63. Grundsätzlich sind nun für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 die Träger der Grundsicherung zuständige Behörden i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG: die gemeinsamen Einrichtungen, welche die ...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.7 Einsicht in Unterlagen (Abs. 5)

Rz. 46 Entsprechend § 319 Satz 1 SGB III i. d. F. bis 31.12 2003 regelt Abs. 5 ein Einsichtsrecht der Agentur für Arbeit und der anderen Grundsicherungsträger in Unterlagen, die nur durch Oberbegriffe im Gesetzestext aufgeführt sind. Die Norm begründet Mitwirkungspflichten für Arbeitgeber und Auftraggeber von Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantr...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.8 Rechtsfolgen

Rz. 50 Das Auskunfts- oder Einsichtsverlangen der Agentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers ist ein Verwaltungsakt. Wird die Auskunfts- oder Einsichtspflicht nicht erfüllt, kann sie nach § 66 Abs. 1 SGB X im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden (so bereits zur Rechtslage nach dem AFG und SGB III: vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88; ebenso im Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Insolvenz des Arbeitgebers

Übernimmt die Agentur für Arbeit die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, führt das nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer kann diese Zahlungen deshalb nicht als Sonderausgaben geltend machen.[1]mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 87 BT-Drs. 18/12611 v. 3.5.2017. ABl. 2016 L 119 der Europäischen Union. BGBl. I 2017 S. 2541. Bizer, BVerwG: Auskunft über Behördeninformanten, DuD 2004, 365. ders., Auskunft über einen Behördeninformanten, RDV2004, 32. Krech, Übermittlung von Verbunddaten durch Jobcenter an Dritte, info also 2024, 3 RV SGB X, 11. Aufl. 4/2017. BfDI-Info Nr. 6. Rz. 88 BVerfG, Urteil v. 15.12.19...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.3 Beauftragte Dritte

Rz. 8 Mit der Erfüllung von Aufgaben nach dem SGB II kann eine Vielzahl von Dritten durch die Bundesagentur oder kommunale Träger beauftragt werden. § 6 Abs. 1 Satz 2 sieht das Recht der Beauftragung Dritter ausdrücklich vor (Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 50 Rz. 4). Abs. 1 ist die Erlaubnisnorm für die Übermittlung von Sozialdaten durch die Jobcenter an beauftragte Dri...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.7 Regelungsermächtigung nach § 51b Abs. 4

Rz. 19 Im Zusammenhang mit der Kundennummer nach § 51a ist die Regelungsermächtigung des § 51b Abs. 4 zu sehen. Der Aufbau, die Vergabe, die Verwendung und die Löschungsfristen von Kunden- und Bedarfsgemeinschaftsnummern bleiben nach § 51b Abs. 4 Satz 2 einer Regelung der Bundesagentur für Arbeit im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene vorbehalten.mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.1 Überprüfbare Daten

Rz. 21 Abs. 1 ermächtigt die Bundesagentur für Arbeit nur zur Abfrage und Überprüfung der nach Inhalt und Umfang abschließend aufgezählten Daten (vgl. Gesetzestext).mehr

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Jansen, SGB II § 50a Speich... / 2.2 Löschung der Daten (Satz 2)

Rz. 6 Nach Satz 2 sind die zu den Zwecken nach Satz 1 übermittelten Daten spätestens zum Ende des Kalenderjahres zu löschen. Die Löschungspflicht zum Jahresende besteht unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Jahres die Daten von der Bundesagentur für Arbeit übermittelt wurden.mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.3 Amtshilfe

Rz. 24 Die Übermittlung der Daten selbst erfolgt im Wege der Amtshilfe. Die Auskunftsstellen sind zur Übermittlung verpflichtet. Dabei gelten für die einzelnen Auskunftsstellen nach § 2 GrSiDAV folgende Grundsätze: Die Bundesknappschaft gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe der...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und Verwaltungsökonomie enthält Abs. 1 Satz 1 die gesetzliche widerlegbare Vermutung der Bevollmächtigung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Hiermit soll im Regelfall verhindert werden, dass der Agentur für Arbeit eine Vielzahl von Ansprechpartnern einer Bedarfsgemeinschaft geg...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift lehnt sich an § 321 SGB III an (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 66, Begründung zu Art. 1 § 62). Sie hat den Sinn und Zweck, die Fälle zu erfassen, in denen die Agenturen für Arbeit oder die zugelassenen kommunalen Träger einen Schadenersatzanspruch gegen Dritte haben, weil diese schuldhaft ihrer Verpflichtung nach dem SGB II zur Bescheinigung von Einkommen nach ...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.3.2 Fahrlässiges Handeln von Erfüllungsgehilfen

Rz. 11 Zuletzt haftet der Verpflichtete auch, wenn er selbst korrekt handelt, sich aber eines fahrlässig handelnden Dritten zur Erfüllung seiner Verpflichtung bedient. Der auskunfts- oder bescheinigungspflichtige Arbeitgeber, Werkunternehmer oder Besteller muss für die Fahrlässigkeit seines Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB einstehen. Er kann sich nicht dadurch entschuldigen...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.4 Mitverschulden des Trägers der Grundsicherung nach § 254 Abs. 1 BGB

Rz. 13 Der Träger der Grundsicherung muss sich auf den Schadenersatzanspruch nach § 62 ein eigenes Mitverschulden nach § 254 Abs. 1 BGB anspruchsmindernd anrechnen lassen (BSG, Urteil v. 20.10.1983, 7 RAr 41/82). Durch ein Mitverschulden des Trägers geht grundsätzlich nicht der gesamte Schadensersatzanspruch verlustig, sondern es tritt nur eine Minderung des Schadenersatzans...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.3 Aufforderung zur Meldung (Nr. 3)

Rz. 14 Nach Nr. 3 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt (die Meldeaufforderung nach § 59 ist ein Verwaltungsakt, BSG, Urteil v. 19.12.2011, B 14 AS 146/11 B; Conradis, in: Münder/Geiger/Lenze, SGB II, § 39 Rz. 10; Herbe, in: GK SRB, SGB II, § 39 Rz. 10; offengelassen: Löcken, in: Luik/Harich, SGB II, § 39 Rz. 27) keine aufschiebende Wirkung, mit d...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.3 Umfang

Rz. 10 § 319 SGB III ist im Zusammenhang mit Auskunftspflichten von Arbeitgebern nach § 60, der § 315 SGB III entspricht, zu sehen. § 319 SGB III regelt eine Mitwirkungspflicht, die im Gegensatz zu § 60 und § 315 SGB III alle Angaben umfasst, die "zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich" sind. Bestätigt wird dies durch die Entstehungsgeschichte des § 319 S...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.5 Übergangsrecht

Rz. 27 Unter dem Kapitel Übergangsrecht normiert § 65d eine weitere Übermittlungsbefugnis. Für die Übergangszeit ist die Übermittlung von bei dem jeweils anderen Träger vorhandenen Unterlagen auf den Träger der Sozialhilfe oder die Agentur für Arbeit zulässig. Umfasst sind alle schriftlichen und auf Datenträger gespeicherten Unterlagen. Das Zugänglichmachen bezieht sich auf ...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.2.2 Die Zwecke des § 51b Abs. 3

Rz. 14 § 51b Abs. 3 nennt 3 Zwecke: die künftige Gewährung von Leistungen nach dem SGB II oder SGB III an die von der Datenerhebung betroffenen Personen, die Überprüfung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf korrekte und wirtschaftliche Leistungserbringung, die Erstellung von Statistiken und Eingliederungsbilanzen durch die Bundesagentur für Arbeit, die laufende ...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift soll gemäß der Gesetzesbegründung für das SGB II bestimmen, zu welchem Zweck die Bundesagentur für Arbeit, die gemeinsamen Einrichtungen und die kommunalen Träger als zuständige Träger der Leistungen der Grundsicherung und von ihnen beauftragte Dritte sowie die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen Soz...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Einzelfallgerechtigkeit, indem sie die Leistungsträger ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und namentlich eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht zu vereinbarende Entscheidung zu treffen, nämlich auf eine fällige Forderung zu verzi...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.8.1 Datenstelle der Rentenversicherungsträger (Abs. 2a)

Rz. 28 Die Datenstelle wird nach § 145 Abs. 1 SGB VI von dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger verwaltet, der als eingetragener Verein an sich eine nicht-öffentliche Stelle nach der Definition in § 67 Abs. 5 SGB X darstellt (vgl. auch Komm. zu § 145 SGB VI). Aufgrund gesetzlicher Fiktion in § 81 Abs. 3 Satz 3 SGB X gilt die Datenstelle als öffentliche Stelle des Bu...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.1 Vergabe der Kundennummer

Rz. 4 Nach der Vorschrift wird jeder Person, die Leistungen nach dem SGB II bezieht, eine Kundennummer zugeteilt (nach Wendtland ist die Kundennummer bereits bei Antragstellung zu vergeben, Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51a Rz. 11; a. A. Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 51a Rz. 12, Wagner, in: jurisPK-SGB II, § 51a Rz. 24). Die Kundennummer besteht aus fortlaufenden Zah...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.7 Identifizierung und Authentifizierung über Nutzerkonten der Leistungsträger (Abs. 5)

Rz. 30b Nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zur Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses in ihren jeweiligen Sitzungen am 14.6.2024 (BT-Drs. 20/11790) ist entsprechend Art. 4 des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG, BT-Drs. 20/8093) mit der Verkündung im B...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.6 § 63 Abs. 1 Nr. 6

Rz. 21 Nr. 6 ist zum 1.8.2016 eingefügt worden. Danach handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht. Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB I hat derjenige, der Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind....mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.1 Träger der Leistungen nach dem SGB II

Rz. 5 Obwohl der Wortlaut von § 50 abweicht, indem er nur von den Trägern der Leistungen, nicht von den zuständigen Trägern spricht, sind dieselben in § 6 im Einzelnen aufgeführten Träger gemeint (Wagner, in: jurisPK-SGB II, § 51 Rz. 13; Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51 Rz. 6; Merten, in: BeckOK, SGB II, § 51 Rz. 4): die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), zugelassene ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.1 Solidarische Finanzierung

Rz. 4 Die Vorschrift verweist einleitend auf die Finanzierung der Leistungen und Ausgaben der Krankenkassen als Sozialversicherungsträger durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber hin. Diese Begrenzung der Beitragspflicht durch Mitglieder und Arbeitgeber ist unvollständig, weil sonstige beitragszahlungspflichtige Dritte (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbei...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.7 Datenübermittlung (Abs. 2)

Rz. 27 Zum Zweck des Datenabgleichs dürfen alle Träger der Leistungen nach dem SGB II die dafür erforderlichen und abschließend (Merten, in: BeckOK-SGB II, § 52 Rz. 8) aufgezählten Daten an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln, nämlich: Name und Vorname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Sozialversicherungsnummer. Die Sozialversicherungsnummer ist in § 147 SGB VI sowie § 18f ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 Inhaltlich darf nur überprüft werden, ob, wann, und wie viele andere Leistungen der Bürgergeldbezieher von der Berufsgenossenschaft oder dem Rentenversicherungsträger erhalten hat und welche Leistungsbezugszeiträume mit Versicherungspflichtzeiten und Zeiten geringfügiger Beschäftigung übereinstimmen. Weiterhin kann beim Bundesamt für Finanzen der Datenabgleich nach § ...mehr

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Jansen, SGB II § 50a Speich... / 2.1 Gemeinsame Einrichtungen und kommunale Träger (Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift richtet sich an gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger. Diese dürfen die ihnen nach § 282b Abs. 4 SGB III von der Bundesagentur übermittelten Daten über eintragungsfähige oder eingetragene Ausbildungsverhältnisse ausschließlich verarbeiten oder zur Verbesserung der in den Nr. 1 bis 3 genannten Zwecke speichern, verändern, nutzen und üb...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.1 Zuständige Träger der Leistungen nach dem SGB II

Rz. 6 Normadressaten des Sozialgeheimnisses nach § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB I sind die Sozialleistungsträger. Die zuständigen Träger von Leistungen nach dem SGB II sind in § 6 im Einzelnen aufgezählt: die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), zugelassene kommunale Träger (SG Fulda, Urteil v. 7.8.2006, 29 AS 95/06), die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.8.2 Funktion als Vermittlungsstelle

Rz. 30 Die Datenstelle der Rentenversicherungsträger fungiert als Vermittlungsstelle zwischen der um Auskunft ersuchenden Bundesagentur für Arbeit und den in Abs. 1 abschließend aufgeführten Stellen, mit denen der Datenabgleich erfolgen soll. Die Datenstelle ist kein "Zentralregister für Sozialleistungen". Sie wird vielmehr ausschließlich zur Vereinfachung und Beschleunigung...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich führt der Widerspruch dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt bis zu einer Entscheidung nicht "vollzogen" werden kann (sog. aufschiebende Wirkung oder Suspensiveffekt); der Verwaltungsakt muss nicht befolgt bzw. kann nicht genutzt werden (§ 86a Abs. 1 SGG). Hiervon macht § 39 SGB II i. V. m. § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG 2 Ausnahmen. Widerspruch und Klage gege...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 2 Nr. 2, Art. 74 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 21.8.2002 (BGBl. I S. 3322) mit Wirkung zum 1.2.2003 eingefügt worden. Mit Art. 2 Nr. 4, Art. 124 Abs. 1 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist mit Wirkung zum 1.1.2004 in...mehr