Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 § 75 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt worden und am 1.1.1991 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 37 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurde mit Wirkung zum 1.4.1993 Ab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 2.1 Unterstützungsberechtigte

Rz. 5 Unterstützungsberechtigt sind die in der Jugendhilfe ehrenamtlich tätigen Personen. Die Förderung knüpft also an die einzelne Person an, nicht an die Institution. Dennoch ergibt sich aus dem Kooperationsprinzip im Übrigen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht auf Grundlage des § 73 gewissermaßen über die Köpfe der freien Träger hinweg einfach deren ehrena...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.1 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften

Rz. 2 Die Vorschrift enthält keine inhaltliche Aufgabenbestimmung. Da die Arbeitsgemeinschaften auf dem Gebiet der Jugendhilfe gebildet werden, sind sie thematisch allerdings begrenzt auf die Ziele und Aufgaben, die § 1 Abs. 1 und 3 sowie § 2 vorgeben. Innerhalb dieses Rahmens bestimmen die Beteiligten die Aufgaben. Zu beachten ist dabei das Abstimmungsgebot des § 78 Satz 2,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 2.3 Inhalt des Unterstützungsanspruchs

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt eine sog. Sollensverpflichtung. Nach allgemeiner verwaltungsrechtlicher Dogmatik bedeutet dies, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Unterstützung zuteil werden lassen müssen, wenn nicht besondere Umstände entgegenstehen. Das Gesetz räumt den Ehrenamtlichen daher einen grundsätzlichen Anspruch auf Förderung ein (Grube, in: Hauck/Noft...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 3 Literatur

Rz. 18 Apitzsch, Nochmals – Budgetierung per Kartellabsprache?, NDV 2000, 206; Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010, 227; DIJuF, Rechtsgutachten v. 30.3.2017, J 8.260/J 4.200 Bm – Wirtschaftlichkeit als Kriterium der Bewilligung einer Hilfe zur Erziehung; Genehmigungsvorbehalt seitens der Jugendamtsleitung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.2 Wahlrecht

Rz. 4 Das Wahlrecht bezieht sich auf eine bestimmte Leistung der Jugendhilfe, die von verschiedenen Trägern angeboten wird. Dies setzt weiter voraus, dass die Leistung ihrer Art nach durch gesetzliche Vorschrift, Bewilligungsbescheid oder planerische Entscheidung konkretisiert ist. Grundsätzlich besteht kein Wahlrecht unter verschiedenen Leistungsarten. Dem Wunschrecht ist b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.4.1 Abstimmungserfordernis für geplante Maßnahmen

Rz. 15 Die geplanten Maßnahmen gemäß Satz 2 aufeinander abzustimmen und eine gegenseitige Ergänzung der Maßnahmen zu erreichen, zielt beides darauf ab, im Interesse der Effizienz der Jugendhilfe und zum Wohle der Betroffenen die Qualität der Jugendhilfe zu fördern und unnötige Überschneidungen von Maßnahmen mehrerer Träger zu verhindern. Auch in diesem Zusammenhang kann der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 9.5.2018, SN_2018_0192 Af – Leistungen nach dem SGB VIII für eine sich in Deutschland aufhaltende junge, volljährige EU-Bürgerin, JAmt 2018, 259; DIJV, Kinder- und Jugendhilferecht – Erlebnispädagogische Jugendhilfemaßnahmen im Ausland, Gutachten aus JAmt 2001, 235; dass., Kosten der Unterb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 3 Abs. 1 führt zunächst die in Betracht kommenden Leistungsberechtigten und Adressaten von Leistungen und anderen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe auf, die nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften des SGB VIII anspruchsberechtigt sein können. Die verwendeten Begriffe werden in § 7 Abs. 1 Nr. 1 (Kind), Nr. 2 (Jugendliche), Nr. 4 (junge Menschen) und Nr. 5 (Persone...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Erstattungsberechtigung nach § 97 hängt davon ab, ob der Träger der Jugendhilfe gegen einen anderen Sozialleistungsträger Ansprüche gemäß §§ 102 bis 105 SGB X erwirbt. Dazu genügt, dass über die Gewährung von Jugendhilfeleistungen dem Grunde nach positiv entschieden worden ist (Bay VGH zu § 82a JWG, Urteil v. 5.4.1990, 12 B 88.1195). Das gilt auch für den Fall droh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 3 Literatur

Rz. 18 Bernhauser, Arbeitsgemeinschaften nach § 78 als Chance einer innovativen und kooperativen Jugendhilfe, JuWo 1991, 370; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten – Überlegungen zu Inhalten und Auswirkungen des § 4a SGB VIII auf die Arbeit der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, JAmt 2022, 31; Frings, Die Arbeitsgemeinschaften nac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.1 Anerkennungsfähiger Personenkreis

Rz. 5 Anerkannt werden können nur juristische Personen und Personenvereinigungen. Einzelpersonen sind von der Anerkennung ausgeschlossen (siehe BT-Drs. 12/2866 S. 33). Träger der freien Hilfe sind demnach alle Rechtssubjekte, die Leistungen der Jugendhilfe erbringen, soweit sie nicht Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind oder sonst als öffentliche Körperschaften Aufgaben ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.3 Fachliche und personelle Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben

Rz. 14 Die Vorschrift soll nach Nr. 3 sicherstellen, dass nur Träger mit einem gewissen fachlichen Standard und einer zeitlichen Kontinuität des Handelns anerkannt werden. Verlangt wird eine fachliche und personelle Kompetenz, die geeignet ist, den Zweck einer oder verschiedener Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu decken (VG Gelsenkirchen, Urteil v. 25.4.2013, 2 K 5319...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 3 Literatur

Rz. 9 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., Rechtsgutachten v. 12.7.2019, SN_2019_0423 Bn – Offenlegung der Kostensätze von Einrichtungen auf Anfrage eines Mitglieds des Unterausschusses Hilfen zur Erziehung eines Jugendhilfeausschusses, JAmt 2019, 573; ders., Rechtsgutachten v. 5.7.2022, SN_2022_0804 Ho – formelle Anforderungen an die Übertragung des Am...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.5.2 Antragsunterlagen

Rz. 27 Eine gesetzliche Regelung über die erforderlichen Angaben eines Anerkennungsantrags und die zusätzlich einzureichenden Unterlagen findet sich im SGB VIII ebenso wie in den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen nicht. Um eine zügige Bearbeitung des Antrags zu erreichen, sollten jedoch entsprechend der von der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden beschl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 § 75 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt worden und am 1.1.1991 in Kraft getreten. Abgesehen von geringfügigen redaktionellen Änderungen wurde erst durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.1 Zweck der Regelung

Rz. 2 Zweck der Regelung ist, den Träger der Jugendhilfe über die Geltendmachung von Kostenansprüchen über die Vergangenheit hinaus (insofern genügt regelmäßig § 104 SGB X) auch für die Zukunft in die Lage zu versetzen, den typischerweise gemäß § 10 Abs. 1 bestehenden Nachrang gegenüber anderen Sozialleistungsträgern durchzusetzen. Dies dient zugleich der schnelleren Realisi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.1.1 Der Kostenvergleich

Rz. 9 Der Wahl und den Wünschen soll gemäß Abs. 2 Satz 1 entsprochen werden. Dies bedeutet, dass eine Ermessensreduzierung auf Null eintritt, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen und keine atypischen Umstände eine andere Entscheidung gebieten. Der Anspruch besteht nur, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Dabei handelt es sich ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.2.1 3-jährige Tätigkeit

Rz. 17 Wer die vorab beschriebenen Bedingungen für eine Anerkennung nach Abs. 1 erfüllt, hat gemäß Abs. 2 einen Anspruch auf Anerkennung, wenn er mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist. Für die Berechnung des Zeitraums von 3 Jahren kommt es darauf an, wann der Träger tatsächlich damit begonnen hat, auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig zu werden (...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.2 Gemeinnützige Zielsetzung

Rz. 12 Nach Nr. 2 muss der Antragsteller gemeinnützige Ziele verfolgen. Damit soll nicht die Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinne gemeint sein (siehe BT-Drs. 11/6748 S. 82; so auch VG Köln, Urteil v. 27.6.2013, 26 K 34/12 Rz. 144 ff.). Dies stellt die Jugendämter vor Probleme, da unklar ist, wodurch sich der steuerrechtliche von dem allgemeinen Begriff der Gemeinnützi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.2.3 Voraussetzungen nach § 75 Abs. 1

Rz. 19 Die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 1 bis 4 müssen während der gesamten 3 Jahre der Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe vorgelegen haben. Der Anerkennungsbescheid unterliegt als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung der ständigen Kontrolle des öffentlichen Trägers dahingehend, ob die Voraussetzungen der Anerkennung weiterhin vorliegen (Trésoret, in: Schlegel/Voelzke, ju...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 1.3 Privilegierung bei der Förderung nach § 74

Rz. 4 Die staatliche Anerkennung führt außerdem dazu, dass die Träger stärker gefördert werden. Die Anerkennung ist allerdings keine Voraussetzung, um von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Förderung zu erhalten. § 74 Abs. 1 unterscheidet nicht zwischen staatlich anerkannten und nicht staatlich anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe. Nur die auf Dauer angelegte För...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 3 Literatur

Rz. 12 Articus, Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit, in: Gernert (Hrsg.), Freie und öffentliche Jugendhilfe, Einführung in das KJHG 1990, 183; Beyer, Rechtsbegriff und Rechtsverhältnis der ehrenamtlichen Tätigkeit, ZStV 2019, 172; Enquête-Kommission, BT-Drs. 14/8900; Münder, Finanzierung der Leistungserbringung durch Dritte: Zwischen jugendhilfere...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 2.2 Unterstützungsverpflichtete

Rz. 7 Adressaten des Anspruchs sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, an die sich nach § 3 Abs. 2 Satz 2 die Leistungsverpflichtungen richten, die durch das SGB VIII begründet werden (Kern, in: Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, § 73 Rz. 1). Zuständig sind nach § 69 Abs. 1 und Abs. 3 die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, namentlich die Jugendämt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.2.2 Bezug der Tätigkeit zum räumlichen Bereich des öffentlichen Trägers

Rz. 18 Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist es nicht erforderlich, dass der Antragsteller die gesamten 3 Jahre im Bereich des öffentlichen Trägers tätig war, an den er den Antrag auf Anerkennung richtet (a. A. Kern, a. a. O., § 75 Rz. 14); er braucht lediglich irgendwo in Deutschland auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen zu sein. Demnach hat beispielsweise derjenige Trä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mit dem SGB VIII in die Kinder- und Jugendhilfe eingefügte Norm ist durch das 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) und das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) überarbeitet worden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) hat der Gese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Gemäß § 1 JWG hatte jedes deutsche Kind ein Recht auf Erziehung. Ansprüche ausländischer Kinder auf Leistungen der Jugendhilfe ergaben sich jedoch aus zwischenstaatlichen Abkommen und insbesondere aus den Vorschriften des Haager Minderjährigenschutzabkommens und des Europäischen Fürsorgeabkommens. Eine Regelung zum räumlichen Geltungsbereich enthielt das JWG nicht. Ins...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.2.1 Inhalt der Pflicht und Einordnung

Rz. 4 Die öffentlichen Träger sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben. Das beinhaltet eine Verpflichtung auf das Ziel, nicht auf den Erfolg. Ein subjektives Recht und ein klagbarer Anspruch wird also nicht begründet (Trésoret, in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 78 Rz. 37; Münning, ZfJ 1992, 605). Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung der öffent...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.1.2 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 4 Nach dem Grundsatz des Abs. 1 Satz 1 können nur diejenigen Personen ohne weitere Einschränkungen Leistungen der Jugendhilfe beanspruchen und Adressaten der anderen Aufgaben der Jugendhilfe sein, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Tatsächlicher Aufenthalt beinhaltet die körperliche Anwesenheit im Inland, ein rechtsgeschäftlicher Wille ist nicht erforder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.3 Rechtsfolgen für den Jugendhilfeträger

Rz. 7 Der Träger der Jugendhilfe hat die Befugnis, nach pflichtgemäßen Ermessen ("kann") darüber zu entscheiden, ob er im eigenen Namen für den Empfänger der Jugendhilfe Anträge stellt, um ein Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Sozialleistungen eines anderen Trägers einzuleiten. Dabei steht die Rechtsposition nach § 97 in Konkurrenz zur Geltendmachung eigener Erstattu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.3.1 Zusammensetzung

Rz. 7 Die Arbeitsgemeinschaften, deren Bildung die öffentlichen Träger anzustreben verpflichtet sind, müssen eine bestimmte Zusammensetzung aufweisen. Rz. 8 Neben den örtlichen bzw. überörtlichen Trägern gem. § 69 müssen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sein. Wer anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ist, ergib...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2 Materielle Anerkennungsvoraussetzungen

Rz. 7 § 75 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 regelt abschließend, welche Voraussetzungen das Jugendamt oder Landesjugendamt zu prüfen hat, bevor es nach seinem Ermessen entscheidet, ob der Antragsteller als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt wird. Soweit die Voraussetzungen unbestimmt formuliert sind, wie dies etwa für die Frage gilt, ob der Antragsteller erwarten lässt, einen nicht u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.5.1 Zuständigkeit

Rz. 25 § 75 gibt keine Auskunft darüber, welche Behörde für die Anerkennung zuständig ist. Auch § 85, die Vorschrift über die sachliche Zuständigkeit, enthält insoweit keine Regelung. Es erscheint sachgerecht, die örtlichen und überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 69 Abs. 1 mit der Anerkennungsentscheidung zu betrauen (so auch Münder, in: Münder u. a., F...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.3.3 Jugendverbände

Rz. 22 Den auf Bundes- und Landesebene zusammengeschlossenen Jugendverbänden wird eine entsprechende gesetzliche Sonderstellung nicht zuerkannt. Da diese Verbände einer stärkeren Fluktuation unterliegen als die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und daher keine vergleichbare Kontinuität aufweisen – so die Begründung für diese Differenzierung (vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 99) –,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.3.1 Kirchen und Religionsgemeinschaften

Rz. 20 Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind Abs. 3 kraft Gesetzes und daher ohne dass es einer behördlichen Anerkennungsentscheidung bedarf, als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind auch nicht befugt, diese gese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2.4 Landesjugendamt und Landesjugendhilfeausschuss

Rz. 8 Das Landesjugendamt ist überörtlicher Träger der Jugendhilfe. Ihm obliegen alle diejenigen in § 2 aufgeführten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, für die der überörtliche Träger gemäß § 85 Abs. 2 sachlich zuständig ist. Die zweigliedrige Struktur des Landesjugendamtes entspricht der des Jugendamtes. Anders als Abs. 2 für das Jugendamt normiert Abs. 3 nicht die Bindu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 3 Literatur

Rz. 15 Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und der Landesjugendämter Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Westfalen-Lippe, Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII, Stand 12.5.2011; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74a Finanz... / 2.1 Regelung durch das Landesrecht

Rz. 2 Satz 1 begründet einen Regelungsauftrag und eine umfassende Öffnungsklausel für den Landesgesetzgeber in Bezug auf die Finanzierung von Tageseinrichtungen. Die Vorschrift kann daher in seinem Anwendungsbereich nicht als Prüfungsmaßstab für die durch den Landesgesetzgeber geschaffene Regelung herangezogen werden, soweit von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wurde (BVerw...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.6 Rechtsbeziehungen bei Leistungserbringung durch den freien Träger

Rz. 15 Wie aus den vorangehenden Ausführungen hervorgeht, besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch des Leistungsberechtigten gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, soweit die materiellrechtlichen Voraussetzungen nach dem SGB VIII gegeben sind. Da nicht der öffentliche, sondern der vom Leistungsberechtigten gewünschte freie Träger die Dienstleistung erbringen s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.2.2 Initiativrecht freier Träger

Rz. 6 Das Gesetz schließt nicht aus, dass die Initiative zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft von den Trägern der freien Jugendhilfe ausgeht. Dies entspricht im Gegenteil dem Grundgedanken der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, von dem § 78 ausgeht.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.3.2 Organisation der Zusammenarbeit

Rz. 11 Die Vorschrift enthält keine formellen Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsgemeinschaften. Es ist daher sowohl möglich, nur eine Arbeitsgemeinschaft zu errichten, als auch mehrere Arbeitsgemeinschaften mit spezifischen Kompetenzbereichen zu bilden (so auch Wiesner/Wapler/Schön, 6. Aufl. 2022, SGB VIII, § 78 Rz. 4). Die Arbeitsgemeinschaften können auch dauerhaf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 § 70 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt worden und am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie ist seitdem unverändert. Sie übernimmt Regelungen, die zuvor in § 13 Abs. 2 und 3 JWG, § 16 Abs. 1 JWG und § 21 Abs. 1 und 2 JWG enthalten waren. S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.4 Hinweispflicht des Trägers

Rz. 8 Über die Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht nach §§ 13 bis 15 SGB I hinaus ist der öffentliche Träger gemäß Abs. 1 Satz 2 verpflichtet, den Leistungsberechtigten objektiv, vollständig und verständlich über die Leistungsangebote aller in Betracht kommender Träger und deren Unterschiede zu informieren. Es handelt sich um eine aktive Aufklärungspflicht, die nic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in den Grundzügen noch ihrem Vorläufer in § 49 JWG. Sie hat ihrerseits inzwischen zahlreiche Änderungen erfahren. Durch Art. 1 Nr. 32 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Befugnisse zur Beurkundung erweitert. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 1942) wurde Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 7 u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74a Finanz... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 § 74a ist eine Öffnungsklausel für landesrechtliche Regelungen (vgl. Sieben, VBlBW 2011, 223, 224). Er stellt eine Spezialregelung zu § 74 für die Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder dar (Mrozynski, Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII, § 74a Rz. 1). Die Vorschrift wurde durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) v. 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) mit Wirkung zum ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.2.2 Vereinbarungen nach § 78b

Rz. 12 Positiv formuliert besteht das Wahlrecht dann uneingeschränkt, wenn zwischen dem öffentlichen und dem freien Träger eine der vorgenannten Vereinbarungen besteht. Die Rechtsnatur einer solchen Vereinbarung muss jedenfalls seit dem Inkrafttreten der §§ 78a bis 78g als die eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach Maßgabe der §§ 53ff. SGB X beurteilt werden. Diese Vors...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.3 Leistungen an Deutsche im Ausland

Rz. 16 Anspruchsberechtigt sind gemäß Abs. 3 Deutsche i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG mit Aufenthalt im Ausland. Es muss sich um einen der in Abs. 1 Satz 1 aufgeführten Leistungsberechtigten oder Adressaten handeln. Die Gewährung einer Leistung der Jugendhilfe an Deutsche im Ausland setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte und der Leistungsempfänger ihren Aufenthalt im Auslan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 2.2 Geschäfte der laufenden Verwaltung

Rz. 4 Der Begriff der Geschäfte der laufenden Verwaltung ist im SGB VIII nicht definiert. Jedoch ist in den Gemeinde- und Kreisordnungen der Länder die Abgrenzung zwischen den Geschäften der laufenden Verwaltung und denjenigen Entscheidungen, die der Beschlussfassung in der Kreisversammlung bzw. im Stadt- oder Gemeinderat vorbehalten sind, geregelt. Geschäfte der laufenden V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.4 Verfassungstreue

Rz. 16 Nr. 4 verlangt schließlich, dass der Antragsteller die Gewähr für eine den Zielen des GG förderliche Arbeit bietet. Die Bestimmung ist mit § 74 Abs. 1 Nr. 5 identisch. Diese Voraussetzung darf nicht dazu führen, Antragsteller auszuschließen, die sich kritisch mit verfassungspolitischen Themen auseinandersetzen. Eine freie Grundrechtsausübung, zu der auch die Meinungsf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.1 Leistungsberechtigte

Rz. 3 Leistungsberechtigt ist die in der jeweiligen Vorschrift genannte Person. Ist ein Leistungsberechtigter in der jeweiligen Norm nicht benannt, so sollen die Träger der sozialen Rechte in der Jugendhilfe berechtigt sein. Dies sind Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte. Wenn einem oder beiden Elternteilen das Personensorgerecht nach Maßgabe von § 1666 Abs. 3 Nr...mehr