Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.4 Beschaffung von Mitteln durch Förderkörperschaften

Tz. 125 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Werden durch die Förderkörperschaft Mittel durch wirtschaftliche Aktivitäten beschafft, liegt bei ihr im Regelfall ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit partieller Steuerpflicht vor, §§ 14, 64 AO (Anhang 1b). Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb darf aber der Förderkörperschaft nicht das Gepräge geben (s. Vfg. der OFD F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.2 Leistungsempfänger

Rz. 14 Betroffen sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (einschränkend, soweit diese im Bereich ihrer Betriebe gewerblicher Art tätig werden) und alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, für die jemand im Inland Bauleistungen erbringt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG). Die Tätigkeit muss auf di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Mit der Vorschrift wird ab 1.1.2002 für das Baugewerbe ein besonderes Steuerabzugsverfahren eingeführt. Der Steuerabzug nach § 48 EStG ist somit erstmals auf Gegenleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 erbracht werden (§ 52 Abs. 56 EStG a. F.).[1] Die in §§ 48ff. EStG getroffenen Regelungen zur Bauabzugsteuer sind mit der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Gewerbetreibende, die der GewSt-Pflicht unterliegen, haben neben der ESt-Erklärung bzw. der Steuererklärung nach § 181 Abs. 2 AO oder der KSt-Erklärung eigenständig eine GewSt-Erklärung i. S. einer Erklärung zur Festsetzung des GewSt-Messbetrags und, soweit erforderlich, eine Zerlegungserklärung abzugeben.[1] Auf die Abgabe dieser Steuererklärungen kann nicht verzichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 3 Prozessvertretung

Die Parteien können vor den Arbeitsgerichten erster Instanz den Rechtsstreit selbst führen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vor den Arbeitsgerichten sind als Bevollmächtigte zugelassen: Rechtsanwälte, Beschäftigte der Partei oder eines konzerngebundenen Unternehmens; Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, volljährige Familienangehörig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Hält sich ein Gericht für unzuständig, kann es den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweisen. Die Verweisung ist grundsätzlich bindend. Die Bindungswirkung entfällt nur ausnahmsweise, wenn nämlich der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, beispielsweise, weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehö...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.1 Steuerbefreite Verbände

Rz. 133 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG sind von der KSt befreit Berufsverbände, kommunale Spitzenverbände auf Bundes- oder Landesebene einschließlich ihrer Zusammenschlüsse sowie Zusammenschlüsse von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die wie Berufsverbände allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen.[1] Berufsverbände waren bereits ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.2 Ausschluss der Steuerbefreiungen für steuerabzugspflichtige Einkünfte (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG)

Rz. 333 Bezieht eine steuerbefreite Körperschaft i. S. d. § 1 KStG Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, wird die Steuerbefreiung eingeschränkt. Die Einkünfte sind insoweit steuerpflichtig, die Belastung der Einkünfte mit der Abzugsteuer[1] bleibt erhalten (partielle Steuerpflicht).[2] Die Abzugsteuer, die eine Steuer des Anteilseigners, nicht der leistenden Körperscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.20 Zusammenschlüsse zur Umlage von Versorgungslasten (§ 5 Abs. 1 Nr. 20 KStG)

Rz. 281 § 5 Abs. 1 Nr. 20 KStG enthält eine persönliche Steuerbefreiung für Zusammenschlüsse, die die Belastungen aus Versorgungszusagen gegenüber Arbeitnehmern ausgleichen. Bei den Zusammenschlüssen muss es sich um KSt-Subjekte i. S. d. § 1 KStG handeln, weil sonst das KStG nicht anwendbar ist. Mitglieder dieser Zusammenschlüsse dürfen nur juristische Personen des öffentlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.18 Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 GewStG)

Rz. 264 Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind Gesellschaften, die der Verbesserung der Regionalstruktur oder der allgemeinen Wirtschaftsstruktur dienen. Die Steuerbefreiung solcher Gesellschaften als gemeinnützig[1] konnte zweifelhaft sein, weil es etwa an der Unmittelbarkeit fehlen konnte.[2] Durch das Gesetz v. 13.9.1993[3] wurde daher ab Vz 1993 eine eigenständige Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.2 Trägerunternehmen

Rz. 47 Trägerunternehmen ist das Unternehmen, das die Kasse zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung seiner Zugehörigen errichtet hat, das diesen Zugehörigen aus betrieblichen Gründen Versorgungszusagen erteilt oder in Aussicht stellt, das die Kasse ganz oder teilweise finanziert und damit seine Verpflichtungen aus der betrieblichen Versorgungszusage gegenüber den...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 395 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 396 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 386 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 359). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.7 Sichere Übermittlungswege (§ 65a Abs. 4)

Rz. 55 Die Vorschrift definiert in Nr. 1 und 2 zwei sichere Übermittlungswege. Hingegen bedürfen die sicheren Übermittlungswege nach Nr. 3 bis 5 einer das Nähere regelnden Rechtsverordnung (§ 86a Abs. 4 Satz 2). Die "sonstigen bundeseinheitlichen Übermittlungswege" legt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates fest (§ 86a Abs. 4 Satz 1 Nr. 6). Die sicheren Übertrag...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.4.1 Überblick

Rz. 15 Die Frage nach dem Geltungsbereich bezieht sich zuvörderst darauf, wer mit wem elektronisch kommunizieren darf (Kommunikationsebene) und welche Dokumente elektronisch bei Gericht eingereicht werden können. § 65a Abs. 1 bis 6 beziehen sich auf die elektronische Kommunikation im Posteingang. § 65a Abs. 7 betrifft demgegenüber den elektronischen gerichtlichen Postausgang...mehr

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Förderprogramme: ein Überblick / 3.2.3 Bundesförderung für Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM – BAFA)Gefördert

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, welche durch Fachunternehmen durchgeführt werden, sowie zu einer Minderung der CO2-Emission führen. Förderfähige Maßnahmen sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) sowie Heizungsoptimierung. Ebenfalls gefördert werden Fachplanung und Baubegleitu...mehr

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Bauabzugsteuer / 3 Steuerabzugsverpflichteter

Zur Einbehaltung und Abführung an das für den Bauleistenden zuständige Finanzamt verpflichtet ist der Leistungsempfänger (Auftraggeber), sofern er Unternehmer i. S. d. § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und sich die Bauleistung auf ein Grundstück in Deutschland bezieht. Betroffen sind also auch Unternehmer, die lediglich steuerfreie Umsätze erb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.3.3 Besonderheiten bei Körperschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 22 Betreibt eine Kapitalgesellschaft[1], eine Genossenschaft[2] oder ein Versicherungs- und Pensionsfondsverein a. G.[3] einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, gelten nach § 8 Abs. 2 KStG alle Einkünfte, also auch die aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bezogenen, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine solche Körperschaft kann Abschlüsse für ein vom K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rn. 81 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Steuerabzugsverpflichtung gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Dabei handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts (zB Gebietskörperschaften, Selbstverwaltungskörperschaften für bestimmte Berufsgruppen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften), Anstalten des öffentlichen Rechts (zB Landesrundfunkan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Leistender

Rn. 84 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Leistende iSd § 48 Abs 1 S 1 EStG ist derjenige, der nach dem zugrunde liegenden Vertrag der Auftragnehmer und dementsprechend verpflichtet ist, die Bauleistung zu erbringen. Das Gesetz schränkt den Personenkreis möglicher Leistender in keiner Weise ein ("jemand"). Durch den Einbezug inländischer Leistender soll vermieden werden, dass di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 26 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Vornahme des Steuerabzugs sind nur bestimmte Leistungsempfänger von Bauleistungen im Inland verpflichtet. Den Steuerabzug müssen vornehmen: Unternehmer iSd § 2 UStG und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Rn. 27 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unerheblich ist, ob der Auftraggeber der Bauleistungen (also der Leistungsempfänger) estpfl o...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde ist nur teilweise zulässig Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Eintragungsanordnung der GV richtet, ist sie aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Dagegen ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft, soweit die Schuldnerin die Löschung ihrer Eintragung in das Schuldnerverze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeine Bagatellgrenze (§ 48 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 187 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Bagatellgrenze unterschritten wird, ist der Zeitpunkt der Entrichtung der Gegenleistung. Rn. 188 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48 Abs 2 S 2 EStG sind für die Ermittlung des maßgeblichen Betrags die für denselben Leistungsempfänger erbrachten und voraussichtlich zu erbringenden Bauleistungen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Begriff der Familienstiftung (Abs. 2)

"(2) Familienstiftungen sind Stiftungen, ... ." Rz. 161 [Autor/Stand] Begriff "Familienstiftung". Unter die Zurechnungsvorschrift des § 15 fallen nur ausländische Familienstiftungen, einschl. jener Rechtsformen, welche in Abs. 2 und 3 der Familienstiftung gleichgestellt werden. § 15 Abs. 1 definiert, wann eine Familienstiftung als "ausländisch" gilt. § 15 Abs. 2 enthält für d...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / IV. Beschwerdeverfahren in Unterhaltssachen

Nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG gelten in Ehe- und Familienstreitsachen die Vorschriften der Zivilprozessordnung. Zudem unterliegen Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen den speziellen Anforderungen des § 117 FamFG. Die neuen Vorschriften zur Übermittlung von Rechtsmittelschriften als elektronische Dokumente bergen Risiken. Werden die formellen Anforderungen nicht erfül...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Der Tatbestand der Steuerabzugsverpflichtung (§ 48 Abs 1 S 1, 3 und Abs 3 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Tatbestand für den Steuerabzug ist in § 48 Abs 1 S 1 EStG formuliert. Danach ist in Fällen, in denen ein Leistender (s Rn 84ff) im Inland (s Rn 124) eine Bauleistung (s Rn 94ff) an einen Leistungsempfänger (s Rn 66ff) erbringt, der ein Unternehmer iSd § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, dieser Leistungsempf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird im Inland für einen Unternehmer iSd § 2 UStG oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger) eine Bauleistung erbracht, ist der Leistungsempfänger grds verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug iHv 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen (§ 48 Abs 1 S 1 EStG). Von diesem Steuerabzug darf der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 18 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Anmeldepflichtig ist der Leistungsempfänger der im Inland erbrachten Bauleistungen. Es muss sich um einen Unternehmer iSv § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handeln (genauer s § 48 Rn 66ff (Wienbergen)). Rn. 19 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung hat zu erfolgen, sobald eine Gegenleistung für die Bauleistung er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rn. 41 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschrift verstößt nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Insbesondere können die Voraussetzungen für die Steuerabzugsverpflichtung gemäß § 48 Abs 1 S 1 EStG dem Grunde und der Höhe nach hinreichend bestimmt aus dem Gesetz abgeleitet werden (aA Wübbelsmann, IStR 2003, 802). Rn. 42 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Im Bereich des Steuerabzugs f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Leistungsempfänger

Rn. 66 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Leistungsempfänger ist derjenige, der nach dem zugrunde liegenden Vertrag Auftraggeber der ausgeführten Bauleistung ist und der dementsprechend verpflichtet ist, die Gegenleistung zu erbringen. Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter (zB ein Versicherungsunternehmen) das Entgelt für den vertraglich Verpflichteten bezahlt (Tz 14 und 70 BMF BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überblick über die Vorschrift

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 Abs 1 EStG ist eine unorganisch wirkende Vorschrift, die neben dem Tatbestand für die Steuerabzugsverpflichtung eine Ausnahme von der Steuerabzugspflicht sowie zwei Definitionen für Begriffe im Abzugstatbestand beinhaltet. Die zentrale Regelung befindet sich in § 48 Abs 1 S 1 EStG . Danach sind bestimmte Leistungsempfänger (Unternehmer iS...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 66 [Autor/Stand] Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG. Es ist offensichtlich, dass Stifter sowie Bezugs- und Anfallsberechtigte ausländischer Stiftungen durch § 15 stärker belastet werden als sie es würden, wenn sie in einem nämlichen Rechtsverhältnis zu einer inländischen Stiftung stünden. Diese Ungleichbehandlung muss sich an Art. 3 Abs. 1 GG messen lassen. Ausgangspunkt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Besonderheiten beim letzten Abnehmer

Rz. 23 Der letzte Abnehmer kann Kleinunternehmer, Unternehmer mit steuerfreien oder unter § 24 UStG fallenden Umsätzen sein, § 25b Abs. 1 S. 2 UStG macht von der Voraussetzung, dass alle drei Beteiligten Unternehmer sind, insofern eine Ausnahme, als für den letzten Abnehmer, bei dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, d. h. für den dritten i...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5 Der Leistungsbezug durch juristische Personen, die sowohl nichtunternehmerisch als auch unternehmerisch tätig sind

Rz. 140 Gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 1. HS 2. Alt. UStG gelten die S. 1 und 2 der Regelung zudem entsprechend bei sonstigen Leistungen an solche juristischen Personen, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch tätig sind; dies – im Unterschied zu der im letzten Kapitel genannten Alternative - unabhängig von der Erteilung einer USt-IdNr. Auch diese Regelung ist nachtr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Der Leistungsbezug durch nichtunternehmerisch tätige juristische Personen mit USt-IdNr.

Rz. 135 § 3a Abs. 2 UStG erweitert im Ergebnis den Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG für die Zwecke der Leistungsortsbestimmung bei sonstigen Leistungen; die Regelung beinhaltet die Umsetzung des Art. 43 Nr. 2 MwStSystRL . Nach § 3a Abs. 2 S. 3 UStG (1 HS 1. Alt.) werden den Unternehmern zunächst bestimmte (ausschließlich) nicht unternehmerisch tätige juristische Persone...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.2 Die Nutzung und Auswertung bestimmter sonstiger Leistungen im Inland (§ 3a Abs. 6 UStG)

Rz. 513 Die Sonderregelung des § 3a Abs. 6 UStG betrifft sonstige Leistungen, die von einem im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer oder von einer dort belegenen Betriebsstätte (§ 3a Abs. 6 S. 2 UStG) erbracht und im Inland genutzt oder ausgewertet werden.[1] Die beiden bestimmenden Tatbestandsmerkmale dieser Regelung sind also die Ansässigkeit des leistenden Unternehmers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Prüfungsschema zum Ort der sonstigen Leistung nach § 3a UStG

Rz. 60 Aus der vorhergehenden Zusammenfassung der Regelung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (Rz. 46ff.) ist unschwer erkennbar, dass eine Feststellung des Leistungsorts allein nach dem Aufbau des Gesetzestextes nicht möglich ist, denn dieser Aufbau des § 3a UStG entspricht nicht der tatsächlichen Prüfungsreihenfolge und zusätzlich sind – je nach der gegenständliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 108 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 45 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 100 Die wichtigste Regelung für die unternehmerische Praxis zur Bestimmung des Leistungsorts beim innergemeinschaftlichen Austausch von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) und auch für die Erbringung solcher Leistungen in Drittstaaten findet sich in § 3a Abs. 2 UStG. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Grundregel für den Austausch grenzüberschreitender sonstig...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.9.2 Erwerber

Rz. 67 Erwerber sind in den 3 Konstellationen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbe, der Begünstigte bzw. Vermächtnisnehmer und der Pflichtteilsberechtigte, in den Konstellationen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG die Stiftung und die Vermögensmasse ausländischen Rechts. Der Erbschaftsbesitzer ist als Scheinerbe weder zivilrechtlich noch erbschaftsteuerrechtlich als Erbe zu behande...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.2 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 336 Bei dem Katalogtatbestand des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG ist zunächst von den unionsrechtlichen Vorgaben auszugehen. Die unionsrechtliche Grundlage in Art. 59 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL spricht nur von "Leistungen auf dem Gebiet der Werbung". Nach der zur 6. EG-Richtlinie ergangenen Rechtsprechung des EuGH ist dabei die Art der Leistung entscheidend.[1] Demnach bed...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen

Rz. 200 Die Leistungsortsbestimmung für die Vermietung von Beförderungsmitteln ist mit Wirkung zum 1.1.2010 neu in § 3a UStG eingefügt worden und mit Wirkung zum 30.6.2013 geändert worden (Rz. 24). Die Regelung findet ihre unionsrechtliche Grundlage in Art. 56 MwStSystRL und sie bezog sich zunächst nur auf die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Rz. 206). Der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.1 Allgemeines

Rz. 510 Die Abs. 6 und 7 des § 3a UStG beinhalten eine Übernahme der Regelungen des bis zum 31.12.2009 geltenden § 1 UStDV in das UStG; es handelt sich um weitere Ausnahmeregelungen der Abs. 1 und 2 des § 3a UStG. Die Vorschrift des § 1 UStDV beruhte ursprünglich auf folgendem Hintergrund: Gemäß Art. 9 Abs. 3 der 6. EG-Richtlinie [1] durften die Mitgliedstaaten in den Fällen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Unternehmensbegriff

Rn. 16 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 15 AktG setzt ein aktienrechtlicher UN-Verbund notwendig voraus, dass er zwischen UN besteht. Auf eine Umschreibung des UN-Begriffs hat der Gesetzgeber jedoch angesichts der erheblichen Schwierigkeiten einer Definition verzichtet (vgl. Kropff (1965), S. 27). "Sie ist für die Rechtsanwendung aber unverzichtbar" (Hüffer-AktG (2022), § 15...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige (Abs. 1, 1. Alt.)

Rz. 29 In seiner ersten Alternative erfasst § 193 Abs. 1 AO Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Damit knüpft die Vorschrift an die entsprechenden Einkunftstatbestände des Einkommensteuerrechts an. Der Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO unterliegen daher Stpfl., die Einkünfte aus Land- und F...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 50 Stellt der Auftraggeber dem Hersteller eines Werks einen Teil des zur Herstellung des Werks erforderlichen Stoffs (Hauptstoff oder Nebenstoff) zur Verfügung, liegt umsatzsteuerrechtlich eine Materialbeistellung vor. Der beigestellte Stoff nimmt nicht am Leistungsaustausch zwischen Auftraggeber und Hersteller und umgekehrt teil; er unterliegt somit nicht der Umsatzsteu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift soll den Mietern von Wohnraum vor einer Verdrängung im Zusammenhang mit der Umwandlung in Wohnungseigentum schützen. Dieser Schutz soll dadurch erreicht werden, dass den Mietern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Rz. 3 § 577 ist auch bei der Umwandlung von öffentlich gefördertem Wohnraum in Wohnungseigentum anwendbar (Schmidt-Futterer/Blank/Fervers, § 577...mehr