Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / A. Beschreibung des Problemfelds

Rz. 1 Mehr als ¾ der deutschen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. EUR sind eigentümergeführte [1] Familienunternehmen (vgl. § 1 Rdn 12). Von den Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigen sind ca. 88 % eigentümergeführt, bei Unternehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten immerhin noch ca. 84 %.[2] Vor diesem Hintergrund bilden die kleinen und mittleren Unternehmen...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Steuerrecht

Rz. 3 Bei einer Betriebsaufspaltung wird im Grundfall aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft die betriebliche Tätigkeit ausgegliedert und – meist zusammen mit dem Umlaufvermögen – auf eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft übertragen. Das bisherige einheitliche Unternehmen behält lediglich das Anlagevermögen oder Teile davon zurück (Besitzunt...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb

Rz. 413 § 6 Abs. 3 EStG regelt die zwingende Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb. Dies ermöglicht eine Fortsetzung des Betriebes, ohne eine Ertragsteuerbelastung auszulösen. Die stillen Reserven gehen in diesem Fall ohne eine Besteuerung auszulösen auf den Rechtsnachfolge...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / V. Besonderheiten: "GmbH & Co KG" – "GmbH & Still"

Rz. 28 Bei besonderen Gesellschaftsformen, wie der sog. "GmbH & Co KG" und die "GmbH & Still" kommt es im Hinblick auf die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung über eine Beteiligung stets darauf an, ob die Gesellschaftsform eher personengesellschaftlich oder kapitalgesellschaftlich geprägt ist. Ist eine Kapitalgesellschaft beteiligt, entstehen infolge der freien Vererbli...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / I. Zivilrechtliche Grundlagen

1. Bestellung des Nießbrauchs a) GmbH Rz. 62 GmbH-Geschäftsanteile sind nach dem Regelstatut des GmbHG frei veräußerlich und vererblich (§ 15 GmbHG) und damit übertragbar. Demnach kann auch ein Nießbrauch an einem GmbH-Geschäftsanteil bestellt werden. In der Praxis ist die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen häufig durch gesellschaftsvertragliche Bestimmungen eingeschränkt,...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / III. Grundregeln des EStG bei Gesellschaftsbeteiligungen im Privatvermögen

Rz. 375 Das EStG differenziert nach der Art der Beteiligung: Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Personengesellschaft. 1. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft a) Besteuerung der laufenden Einkünfte Rz. 376 Der Unternehmer erzielt aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), die er in seinem Privatvermögen hält, laufende Einkünfte aus K...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / A. Einführung

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge beschäftigt sich mit der Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge. Bei der Unternehmensnachfolge wird die nächste Generation durch die Übertragung eines Anteils am Unternehmen beteiligt. Somit ist die Rechtsform des zu übertragenden Unternehmens auch für die Nachfolge von großer Bedeut...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / I. Freiwilliges Aufsichtsorgan

Rz. 28 Für Personen- wie Kapitalgesellschaften gilt grundsätzlich, dass die Kernrechte der Gesellschafter nicht delegierbar sind. So kann die Entscheidung über die Änderung der körperschaftlichen Verfassung, das Einfordern von Nachschüssen nach § 26 GmbHG oder das Berufen oder Abberufen von Liquidatoren nicht auf einen Beirat als Aufgabe delegiert werden.[36] Dabei ist zu be...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Behaltensregelungen für Betriebsvermögen (Personengesellschaften)

Rz. 188 Die Behaltensfrist ist taggenau zu bestimmen. Sie beträgt fünf Jahre bei Regelverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG) und sieben Jahre bei der Volllverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 10 Nr. 2 ErbStG). Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Abschluss des obligatorischen Geschäfts, nicht der Wirksamkeit oder der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.[268] ...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / cc) Finanzierung der Einlagen des Managements

Rz. 35 Verfügt das Management (wie im Regelfall) nicht über ausreichendes liquides Vermögen, um die Beteiligung aus eigener Kraft zu finanzieren, ist es auf die Inanspruchnahme von Fremdkapital angewiesen. Dieses kann entweder durch Banken oder auch andere Quellen, die die betreffenden Manager sich selbst erschließen, erfolgen oder durch Unterstützung des Unternehmens bzw. s...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / I. Formale Aspekte

Rz. 47 Grundsätzlich können Stimmbindungsvereinbarungen (wie erwähnt) formlos abgeschlossen werden. Auch die Vereinbarungen der nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG erforderlichen Verfügungsbeschränkungen erfordert keine besondere Form.[116] Allerdings erkennt die Finanzverwaltung (verständlicherweise) eine solche Vereinbarung nur an, wenn sie wenigstens schriftlich geschloss...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 5. Kapitalerhöhung

Rz. 68 Erfolgt bei der GmbH eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, erstreckt sich der Nießbrauch auch auf den hinzuerworbenen oder erhöhten Geschäftsanteil des Bestellers.[137] Umstritten ist dabei, ob sich der Nießbrauch ipso iure im Wege der dinglichen Surrogation auf den neuen Geschäftsanteil erstreckt oder ob dem Nießbraucher lediglich ein schuldrechtlicher Anspr...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / II. Unternehmensträgerstiftung/Unternehmensverbundene Stiftung

Rz. 78 Wird die Stiftung selbst als Einzelunternehmer tätig, nennt man sie auch Unternehmensträgerstiftung. Hat das auf die Stiftung übertragene Unternehmen die Rechtsform einer Personenhandels- oder Kapitalgesellschaft, ist von einer unternehmensverbundenen Stiftung bzw. Beteiligungsträgerstiftung die Rede.[106] Soll die Stiftung gemeinnützig ausgerichtet sein, handelt es si...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 93 Bildet Kapitalvermögen (z.B. im steuerlichen Privatvermögen gehaltene Anteile an der das Familienunternehmen tragenden Kapitalgesellschaft) den Gegenstand des Nießbrauchs, so handelt es sich insoweit um einen Nießbrauch an Rechten, der ertragsteuerlich nur dann relevant ist, wenn das Vermögen, an dem der Nießbrauch besteht, überhaupt einen Ertrag abwirft, im Regelfall...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Unmittelbare Beteiligung

Rz. 152 Oftmals ist es aus der Perspektive der Beteiligten wünschenswert, die Unternehmensnachfolge gleitend zu gestalten und sowohl die unternehmerische Verantwortung als auch die Eigentümerstellung am Unternehmen schrittweise zu übertragen. Dies kann durch die Aufnahme des Nachfolgers in ein Einzelunternehmen oder eine bestehende Gesellschaft in der Weise gestaltet werden,...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung

Rz. 14 Das UmwStG knüpft an eine steuerneutrale Einbringung die folgenden in § 20 Abs. 1 UmwStG geregelten Voraussetzungen: Diese beiden Tatbestandsmerkmale müssen kumulativ erfüllt werden, um letztendlich die buchwertfortführende Einbringung des Einzelunternehmens...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Einkommensteuerrecht

Rz. 39 Liegen die dargestellten Voraussetzungen der Betriebsverpachtung vor und erklärt der Verpächter nicht die Betriebsaufgabe, müssen die stillen Reserven des Betriebs bzw. Teilbetriebs nicht aufgedeckt werden. Dies ergibt sich aus einer teleologischen Reduktion von § 16 Abs. 3 S. 1 EStG. Werden nicht wesentliche Betriebsgrundlagen (vgl. Rdn 13 ff.) nicht mitverpachtet, a...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 2. Zuwendungsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 72 Beim Zuwendungsnießbrauch sind auch nach Auffassung der Finanzverwaltung die Erträge dem Gesellschafter (Nießbrauchsbesteller) zuzurechnen, auch wenn sie dem Nießbraucher zufließen.[150] Der Nießbraucher erzielt keine Einkünfte. In der Fachliteratur wird die (inzwischen wohl als überholt anzusehende) Auffassung der Finanzverwaltung, zwischen dem Vorbehaltsnießbrauch (...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / 4. Mittelbare Beherrschung

Rz. 56 Eine mittelbare Beherrschung liegt in Fällen vor, in denen die beherrschende Person oder Personengruppe nicht unmittelbar am Betriebs- oder Besitzunternehmen beteiligt ist, sondern nur mittelbar, und zwar dadurch, dass zwischen sie und das Betriebsunternehmen bzw. das Besitzunternehmen eine andere Kapital- oder Personengesellschaft zwischengeschaltet ist. Rz. 57 Liegt ...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / bb) Schenkung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 33 Ein entgeltlicher Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist hinsichtlich der übernommenen Gegenleistung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Auch die schenkweise Übertragung (voll eingezahlter) GmbH-Anteile ist im Hinblick auf die potenzielle Ausfallhaftung bzw. Haftung bei Kapitalrückzahlung des Minderjährigen gem. §§ 16, 24, 31 Abs. 3 GmbHG nicht ledigl...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / II. Grundregeln des EStG bei Wirtschaftsgütern des Privatvermögens

Rz. 346 Bei Wirtschaftsgütern im Privatvermögen des Unternehmers unterliegen grds. nur die Einkünfte, die mit diesen Wirtschaftsgütern erzielt werden, der Besteuerung. Die Veräußerung wird nur in den besonders gesetzlich angeordneten Fällen besteuert, insbesondere bei der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG) und Immobilien (§ 23 EStG). Die §§ 17, 16 EStG befassen ...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / b) AG

Rz. 64 Inhaberaktien und nicht vinkulierte Namensaktien sind frei übertragbar, so dass ein Nießbrauch auch an Aktien bestellt werden kann.[124] Bei vinkulierten Namensaktien ist für die Nießbrauchsbestellung die Zustimmung der AG notwendig.[125] Die Bestellung des Nießbrauchs an Inhaberaktien erfolgt durch Einigung und Papierübergabe (oder deren Surrogat) oder Mitbesitzeinrä...mehr

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§ 17 Familienholding / III. Stimmrechtsbündelung

Rz. 101 Insbesondere dann, wenn der Gesellschaftsvertrag bereits Familienstämme vorsieht, erscheint es konsequent, innerhalb der Stämme eine Bündelung der Stimmrechte der jeweiligen stammesangehörigen Gesellschafter vorzusehen. Auf diese Weise können Zwistigkeiten innerhalb der Familienstämme aus der eigentlichen Gesellschaftsversammlung herausgehalten werden. Darüber hinaus...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Ergebnisbeteiligung des Nießbrauchers

Rz. 66 Nach herrschender Meinung gelten hinsichtlich der Beteiligung des Nießbrauchers am Ergebnis der Gesellschaft dieselben Grundsätze wie bei den Personengesellschaften. D. h. dem Nießbraucher stehen die Nutzungen des Geschäftsanteils (§§ 1068, 1030, 100 BGB) zu einem der Dauer seiner Berechtigung entsprechenden Teil (§ 101 Nr. 2 BGB) zu. Gesellschafter bleibt der Bestell...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / I. Einkommensteuerrecht

Rz. 77 Liegen die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung vor, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Rechtsfolge der Betriebsaufspaltung nicht darin besteht, dass Besitz- und Betriebsunternehmen ein einheitliches gewerbliches Unternehmen bilden. Besitz- und Betriebsunternehmen bleiben vielmehr selbstständige Unternehmen, die ihren Gewinn unabhängig voneinander zu ermitte...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / II. Ertragsteuern

Rz. 70 Die Einkünfte sind nur dann dem Nießbraucher zuzurechnen, wenn er die Tatbestandsmerkmale des § 20 Abs. 1 EStG verwirklicht und seine Rechtsstellung tatsächlich zur Einkünfteerzielung nutzt. Insgesamt ist festzustellen, dass die Voraussetzungen und Grenzen der Zurechnung der Einkünfte entweder zum Nießbraucher oder Nießbrauchbesteller nicht abschließend geklärt sind.[...mehr

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§ 17 Familienholding / Literaturtipps

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§ 17 Familienholding / I. Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 34 Soweit für die Familiengesellschaft die Rechtsform der Kapitalgesellschaft gewählt wird, stellt grundsätzlich deren sämtliches Vermögen Betriebsvermögen dar.[48] Auch bei Personengesellschaften wird regelmäßig angestrebt, diese gewerblich auszugestalten bzw. gewerblich zu prägen, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelung d...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Mitunternehmerstellung

Rz. 66 Dem einbringenden Einzelunternehmer muss eine Mitunternehmerstellung bei der übernehmenden Personengesellschaft gewährt werden.[45] Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn der Einbringende Kommanditist der Personengesellschaft wird.[46] Rz. 67 Somit muss der einbringende Einzelunternehmer als Gegenleistung für das von ihm eingebrachte Einzelunternehmen Gesells...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / III. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 74 Im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit des Nießbrauchs an Kapitalgesellschaftsanteilen und dessen Bewertung gelten sinngemäß die gleichen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Grundsätze wie bei dem Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen. Insofern wird auf das unter Rdn 52 Ausgeführte und auf weiterführende Literatur[153] verwiesen. Bei der Ermittlung des Jahreswerte...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / II. Apotheker

Rz. 5 Auch der Apothekerberuf gehört zu den freien Berufen, da er auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation erfolgt. Der Apotheker erbringt seine Leistung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.[7] Die Möglichkeiten der Berufsausübung sowie die Form der möglichen Zusammenschlüsse sind, im Vergleich zu anderen freiberuflichen Berufsgruppen, eher ...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 6. Fortsetzung des Nießbrauchs an Surrogaten

Rz. 69 Auch bei dem Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen stellt sich im Fall der Surrogation die Frage nach der rechtlichen Situation des Nießbrauchers. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen bei den Personengesellschaftsanteilen (siehe Rdn 36) und auf weiterführende Literatur verwiesen.[142] Praxishinweis Es empfiehlt sich, eine eindeutige vertragliche Regelung hinsic...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Vermächtnisnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 73 Beim Vermächtnisnießbrauch wird der Nießbrauch am Kapitalvermögen durch einen Erben aufgrund einer letztwilligen Verfügung bestellt. Dies führt (wenn man der alten Ansicht der Finanzverwaltung folgt) ebenso wie der Vorbehaltsnießbrauch grundsätzlich zu einer Besteuerung der Kapitalerträge beim Nießbraucher.[152] Auch hier gelten jedoch die oben genannten Bedenken von ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 107 Beispiel A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Die Beteiligung wird von ihm in seinem steuerlichen Privatvermögen gehalten. Die Anschaffungskosten von A als Gründungsgesellschafter vor sieben Jahren belaufen sich auf 25.000 EUR (= Stammkapital). Die Steuerbilanz der A-GmbH vor dem Formwechsel in eine Personengesellschaft stellt sich wie folgt dar:mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Begriffsbestimmungen

Rz. 166 Der Begriff "Lohnsumme" ist in § 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG definiert. Sie umfasst gem. § 13a Abs. 3 S. 8 ErbStG grds. alle Vergütungen, die an die in der Lohnbuchhaltung erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Rz. 167 Bei mehrstufigen Beteiligungen erfolgt eine anteilige[234] Zurechnung der Lohnsummen nachgeordneter Unternehmen. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG gilt d...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / a) Begründung von fiktiven Teilbetrieben

Rz. 126 Werden innerhalb von drei Jahren vor der Spaltung spaltungshindernde wertvolle nicht betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter auf eine Gesellschaft, die einen fiktiven Teilbetrieb darstellt, übertragen (z.B. buchwertfortführende Übertragung eines Grundstücks auf eine Tochter-GmbH & Co. KG), kann keine steuerneutrale Abspaltung erfolgen.[99]mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 2. Mitwirkungsrechte des Nießbrauchers

Rz. 65 Auch bei einem Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen und an Aktien ist die Aufteilung der gesellschaftsrechtlichen Rechte- und Pflichten im Einzelnen – ebenso wie bei Personengesellschaftsanteilen – umstritten.[127] Nach derzeit wohl herrschender Meinung verbleiben die Verwaltungsrechte einschließlich der Stimmrechte – solange keine abweichende Vereinbarung getroffen w...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 3. Nachfolger, übrige Bedachte und (Rest-)Familie

Rz. 9 Dieselben Informationen, die beim Unternehmer relevant sind, sind es auch beim potenziellen Unternehmensnachfolger sowie ggf. vorhandenen weiteren Bedachten (z.B. Erwerber von Privatvermögen). Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob diese unter Lebenden oder von Todes wegen begünstigt sein sollen. Denn das Interesse des Vermögensinhabers geht regelmäßig dahin, jeglich...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) GmbH

Rz. 62 GmbH-Geschäftsanteile sind nach dem Regelstatut des GmbHG frei veräußerlich und vererblich (§ 15 GmbHG) und damit übertragbar. Demnach kann auch ein Nießbrauch an einem GmbH-Geschäftsanteil bestellt werden. In der Praxis ist die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen häufig durch gesellschaftsvertragliche Bestimmungen eingeschränkt, so dass die Nießbrauchsbestellung d...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 2. Nutzungen eines Unternehmens

Rz. 60 Als Nutzungen eines Unternehmens wird der nach Abzug der Steuern verbleibende Reingewinn angesehen, wie er sich aus der nach kaufmännischen Grundsätzen zu errichtenden jährlichen Handelsbilanz darstellt.[106] Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen Erweiterungen oder Einschränkungen anordnen.[107] Nutzungen eines Personengesellschaftsanteils sind zunächst d...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 4. Registrierung/Eintragungsfähigkeit

Rz. 67 Für die Rechtswirkung des Nießbrauchs ist die Eintragung in die Gesellschafterliste aufgrund des eindeutigen Wortlauts des §§ 16 Abs. 1, 40 GmbHG unstreitig nicht erforderlich.[135] Teilweise wird von der Rechtsprechung und der Literatur die Nießbrauchsbestellung an GmbH-Geschäftsanteilen für eintragungsfähig gehalten.[136]mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 1. Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 71 Inwieweit dem Nießbraucher eines GmbH-Geschäftsanteils oder Aktien Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 EStG zuzurechnen sind, ist im Einzelnen nicht abschließend geklärt. Die Finanzverwaltung erkennt in der Praxis (allerdings auf Basis eines sehr alten Erlasses) beim Vorbehaltsnießbrauch bei schenkweise übertragenen Kapitalgesellschaftsanteilen grundsätzlic...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 3. Besonderheiten bei der Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil

Rz. 81 An einem GmbH-Anteil kann sowohl eine atypische als auch eine typische Unterbeteiligung begründet werden. Beide Erscheinungsformen der Unterbeteiligung sind allgemein anerkannt. Die atypische Unterbeteiligung führt zu wirtschaftlichem Eigentum des Unterbeteiligten an Geschäftsanteilen der Kapitalgesellschaft. Im Unterschied dazu entsteht bei einer typischen Unterbeteil...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 9 Die auf den ersten Blick einfachste Gestaltungsaufgabe bildet die reine Schenkung, also die vollständig ohne Gegenleistung und/oder sonstige Verpflichtungen des Übernehmers erfolgende Unternehmensübertragung. Sie kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn das Privatvermögen (neben dem Unternehmen) einen solchen Umfang hat, dass es – ggf. zusammen mit einer Altersverso...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 6. Ertragsteuern

Rz. 82 Der Unternehmenswert ermittelt sich durch Diskontierung der den Anteilseignern zufließenden finanziellen Überschüsse. Bei der Ableitung der finanziellen Überschüsse sind daher sowohl die Ertragsteuern des Unternehmens sowie grundsätzlich auch Ertragsteuern auf Ebene der Unternehmenseigner wertmindernd zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sind zunächst um in- und ausländi...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / II. Methodenhierarchie

Rz. 127 Ausgehend von dem allgemeinen Verständnis des gemeinen Werts hat der Gesetzgeber in § 11 Abs. 2 S. 1 BewG zur Bestimmung des gemeinen Werts im Falle von Betriebsvermögen eine Verfahrenshierarchie verankert: Sofern der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten innerhalb des letzten Jahres vor dem Bewertungss...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 1. Grundsatz der Vererblichkeit der Beteiligung

Rz. 349 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich (§ 15 GmbHG).[521] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben, gegebenenfalls der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an.[522]mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / III. Bewertung von Unternehmensvermögen

Rz. 291 Die Bewertung von Unternehmensvermögen (Einzelunternehmen, Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteile an nichtnotierten Kapitalgesellschaften) erfolgen nach eigenständigen im Bewertungsgesetz geregelten Bewertungsverfahren, die im Folgenden vorgestellt werden. In seinem Beschluss bzgl. der Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes vom 7.11.2006 hatte ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 2. Zulässigkeit von Satzungsregelungen

a) Grundsätzliches Rz. 350 Dieser freien Vererblichkeit steht es aber nicht entgegen, in der Satzung der Gesellschaft eine den individuellen Verhältnissen angepasste Regelung über die Nachfolge in Anteile eines versterbenden Gesellschafters zu treffen.[523] Dabei sind die verschiedenartigsten Bestimmungen denkbar und zulässig. Gemeinsam ist ihnen, dass sie unmittelbar die ges...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / A. Einführung

Rz. 1 Ein Beirat kann sowohl bei Personen- wie auch bei Kapitalgesellschaften vereinbart werden. Er ist ein freiwillig eingerichtetes Gesellschaftsorgan. Anders als der Aufsichtsrat bei der Aktiengesellschaft, der als verpflichtendes Organ nach § 30 AktG grundsätzlich bestehen muss und nach § 101 Abs. 1 AktG durch die Hauptversammlung gewählt werden muss, ist der Beirat ein ...mehr