Fachbeiträge & Kommentare zu Kartellrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispielsbereiche.

Rn 9 Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreiten...mehr

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Gerichtliche Überprüfung und Aufhebung von Schiedssprüchen bei Verstoß gegen den ordre public

Zusammenfassung Der BGH beantwortet die bisher umstrittene Frage, welcher Prüfungsmaßstab für Schiedssprüche in kartellrechtlichen Fragen gilt: Eine bloße Evidenzkontrolle reicht nicht aus. Der Schiedsspruch ist vollumfänglich auf seine Vereinbarkeit mit dem ordre public überprüfbar. Schiedsverfahren sind für Unternehmen eine interessante Alternative zu einem Prozess vor eine...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.5.3 Unmittelbare Zulieferer

Rz. 49 Bei der Auswahlentscheidung hinsichtlich eines unmittelbaren Zulieferers sollen die menschenrechtsbezogenen Erwartungen des Unternehmens berücksichtigt werden. Die Gesetzesbegründung schlägt vor, diese als festen Bestandteil einer Lieferantenbewertung zu etablieren, welche bei der Evaluierung eines neuen Vertragspartners zur Anwendung kommen sollen.[1] Eine vertragsrec...mehr

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Die 11. GWB-Novelle: Paradigmenwechsel im Kartellrecht

Zusammenfassung Spätestens mit Ausbruch des Ukrainekriegs und den erheblichen Preissteigerungen bei Kraftstoffen begann eine intensive öffentliche Diskussion darüber, wie die Bundesregierung stille Verhaltenskoordinierungen zwischen Unternehmen (insbesondere auf transparenten, oligopolistisch strukturierten Märkten), rechtlich erfassen kann. Das Bundesministerium für Wirtsch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / k) Einziehung von Taterträgen bei Dritten

Rz. 372 [Autor/Stand] Die Einziehung von Taterträgen bei anderen richtet sich nach § 73b StGB. Die Einziehung bei Dritten kommt insb. in Betracht, wenn diese unentgeltlich oder ohne Rechtsgrund "etwas" vom Täter oder Teilnehmer erlangt haben. Rz. 373 [Autor/Stand] § 73b StGB erfasst vornehmlich die sog. Vertreterfälle und Verschiebefälle [3]. Erlaubt ist nunmehr der Zugriff vo...mehr

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Die wesentlichen Neuerungen der Vertikal-GVO

Zusammenfassung Die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2022/720), trat zum 1. Juni 2022 in Kraft und ersetzt die bis dahin geltende VO (EU) 330/2010. Gegenstand und Ziel der Vertikal-GVO ist es, bestimmte wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen in vertikalen Vertragsbeziehungen zu erlauben. Teil 1 – Die Grundlagen der Vertikal-GVO 1. Grundlagen d...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Entgeltregulierung

Rz. 39 Gegenüber dem TKG 1996 wurde der Anwendungsbereich zwar stark eingeschränkt, die nunmehr maßgeblichen §§ 37–46 TKG erweitern aber das Regulierungsinstrumenta­rium. Sinn und Zweck der Regelungen ist die Verhinderung von Ausbeutung und der Behinderungsmissbrauch von Endnutzern oder von Wettbewerbern durch Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht (§ 37 Abs. 1 TKG). Rz. ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / I. Grundlagen

Rz. 351 Geht man von dem als absolutes Recht ausgestaltetem Urheberrecht als individuelles Recht der Einwilligung und des Verbotes aus, so verträgt sich hiermit nicht die Realität massenhafter Nutzungsvorgänge, etwa beim Mieten von Büchern oder gar im Aufführen oder Senden von Musikwerken. Um der Durchsetzung dieser Ansprüche gerecht zu werden, gab es in Europa, zunächst in ...mehr

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§ 4 Medienrecht / I. Anwendungsbereich und Herkunftslandprinzip

Rz. 295 Diensteanbieter (Telemediendienst) ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Rz. 296 Telemedien werden nach § 1 Abs. 1 TMG definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 des Telekommunikati...mehr

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Lieferketten: So erkennen S... / 3 Eigene Überwachung aufbauen: Diese 10 Punkte sollten Sie beachten

Der Aufbau einer eigenen systematischen Überwachung globaler Lieferketten beginnt damit, dass der Einkäufer für die unterschiedlichen Informationen öffentlich zugängliche Quellen findet. Gemeinsam mit der IT-Abteilung wird versucht, diese Quellen über digitale Schnittstellen automatisch für die Bewertung an das System anzubinden. Im Einkauf werden zu Preisen und Verfügbarkei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Androhung von Strafe

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu unterscheiden sind die Steuerstraftaten insb. von den Steuerordnungswidrigkeiten und Normen mit besonderen steuerrechtlichen oder sonstigen Sanktionen wie dem Verspätungs- (§ 152 AO) oder Säumniszuschlag (§ 240 AO) bzw. dem nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO zu zahlenden Geldbetrag (s. § 398a Rz. 4 m.w.N.). Entscheidend für die Einordnung als Strafnorm ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.3 Geltung des Wettbewerbsrechts

Rz. 7 Kurz erörtert werden soll die Frage der Geltung des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts im Hinblick auf die Tätigkeiten der Pflegekassen allgemein sowie der Landesverbände und dem Spitzenverband der Pflegekassen im Speziellen. Relevant kann dies u. a. beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (vgl. § ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Das geplante Verbandssankti... / a) Verbandsgeldsanktion

Nach § 8 Nr. 1, § 9 VerSanG-Entw. ist als Sanktion – vergleichbar mit der Geldstrafe nach § 40 StGB – die sog. Verbandsgeldsanktion vorgesehen. Diese beträgt bei einer vorsätzlichen Verbandstat (z.B. Steuerhinterziehung nach § 370 AO) mindestens 1.000 EUR und höchstens 10 Mio. EUR. Da es keine fahrlässigen Steuerstraftaten (sondern nur entsprechende Ordnungswidrigkeiten) gib...mehr

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Das geplante Verbandssankti... / I. Einleitung

Seit vielen Jahren bestehen rechtspolitische Bestrebungen, ein echtes Unternehmensstrafrecht zu schaffen (vgl. Cappel / Duttiné, DStR 2020. 1685 [1686]). Die von den Strafgerichten abgeurteilten Fälle des Handels mit CO2-Zertifikaten (vgl. BGH v. 15.5.2018 – 1 StR 159/17, wistra 2019, 63 = ZWH 2019, 56) und Cum/Ex-Geschäften (vgl. BGH v. 28.7.2021 – 1 StR 519/20, DStZ 2021, ...mehr

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Russland / 4. Umbildung einer Gesellschaft (Formwechsel)

Rz. 95 Eine Umwandlung einer Gesellschaft im Wege der Umbildung (Wechsel der Rechtsform) erfolgt gem. Art. 56 GmbHG der RF, wonach die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Aktiengesellschaften, in Personengesellschaften oder in Produktionsgenossenschaften umgewandelt werden können. Die GmbH ist gemäß Art. 88 Abs. 1 ZGB der RF zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft i...mehr

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Türkei / e) Beschränkungen

Rz. 153 Mit dem HGB 2012 entfallen ist eine alte Regelung (Art. 520 Abs. 3 HGB a.F.), wonach ein Gesellschafter, der auf seinen Anteil eine Sacheinlage erbracht hat, seinen Anteil für eine Dauer von drei Jahren ab Gründung nicht übertragen durfte. Rz. 154 Öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Anteilsübertragung können sich aus dem Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) ergeben. E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2)

Rn. 254 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei den sonstigen Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2), handelt es sich vor allem um die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74ff StGB). Nicht erfasst ist dagegen regelmäßig die Einziehung von Taterträgen (früher "Verfall", §§ 73ff StGB). Die neue Termin...mehr

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§ 26 Kartellrecht

A. Einführung Rz. 1 Nach allgemeiner Erkenntnis findet im Wettbewerbsprozess kein natürlicher Ausgleich der individuellen Interessen statt; vielmehr müssen Regeln und Einrichtungen geschaffen werden, um Machtkonzentrationen bei Einzelnen oder Gruppen zu verhindern, damit diese ihre Vorhaben nicht gegen die Absichten aller anderen durchsetzen können.[1] Kartellrechtliche Besti...mehr

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§ 26 Kartellrecht / II. EU-Kartellrecht

1. Primärrecht Rz. 8 Das EU-Kartellrecht ist primärrechtlich[10] in Art. 101 und 102 AEUV geregelt.[11] Es soll den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützen.[12] Art. 101 Abs. 1 AEUV enthält ein grundsätzliches Kartellverbot; die Nichtigkeit entgegenstehender Vereinbarungen wird ausdrücklich angeordnet (Art. 101 Abs. 2 AEUV). Die Freistellung hiervon...mehr

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§ 26 Kartellrecht / B. Verhältnis von GWB zu EU-Kartellrecht

I. Typischer Sachverhalt Rz. 11 X und Y sind mittelgroße deutsche Chemieunternehmen und Wettbewerber. Um die hohen Forschungskosten zu senken, beabsichtigen sie eine Koordinierung ihrer Forschungsarbeiten und überlegen einen gemeinsamen Vertrieb. Beide Unternehmen verkaufen ihre Produkte insbesondere in Deutschland, aber auch im europäischen Ausland; ihr Marktanteil beträgt ü...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Kartellrecht in Zivilverfahren

I. Rechtliche Grundlagen Rz. 116 Bei Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften können sich zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz ergeben. Diese stehen neben den kartellbehördlichen Maßnahmen, die vom Anspruchsteller initiiert werden können. Rz. 117 Besondere Regelungen bestehen bei zivilen Kartellklagen für die gerichtliche Zuständigkeit, ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / Literaturtipps

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§ 26 Kartellrecht / III. Checkliste: Anwendungsbereich des europäischen Kartellrechts

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Kartellrecht

Rz. 18 Deutsches und europäisches Kartellrecht sind für die Ausgestaltung von Vertragshändlerverträgen von besonderer Bedeutung. Die auf europäischer Ebene entwickelten Grundsätze gelten auch für rein deutsche Verträge. Sie werden weitgehend von § 1 GWB erfasst. Zentrale Bedeutung im Rahmen von Wettbewerbsbeschränkungen hat Art. 101 Abs. 1 AEUV. Das betrifft vor allem den Ber...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 4. Maßgeblichkeit des EU-Rechts auch bei nationalen Sachverhalten

Rz. 15 Ist der Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht betroffen, so dass die Schwelle der Zwischenstaatlichkeitsklausel nicht überschritten wird, ist der Fall allein nach GWB zu entscheiden. Hier gilt dann aber die Verweisung auf das EU-Kartellrecht einschließlich der Gruppenfreistellungsverordnungen und der sonstigen sekundärrechtlichen Rechtsakte (§§ 2 Abs. 2, 22 GWB), ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Beschwerde an die Kommission nach Art. 7 VO 1/2003

1. Typischer Sachverhalt Rz. 98 Die A-GmbH hat über ihre Einkäufer konkrete Anhaltspunkte dafür erhalten, dass ihre Lieferanten X-AG und Y-GmbH Abreden über eine Aufteilung der europäischen Märkte getroffen haben. Während die Y-GmbH keine Lieferangebote mehr unterbreitet, hat die X-AG Preiserhöhungen angekündigt. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 99 Eine Information der Kommission ü...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 108 Im Kartellverwaltungsverfahren vor der EU-Kommission besteht kein Anwaltszwang.mehr

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§ 26 Kartellrecht / V. Kronzeugenregelung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 105 Die A-GmbH hat sich über längere Zeit an einem maßgeblich von der X-AG und der Y-GmbH sowie weiteren Unternehmen betriebenen Preiskartell beteiligt. Nachdem die A-GmbH das Kartell verlassen hat und an einem funktionierenden Wettbewerb interessiert ist, will sie zwecks Vermeidung einer Geldbuße das Kartell von sich aus offenbaren. 2. Rechtliche ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / G. Wettbewerbsbeschränkungen im Anwendungsbereich des EU-Kartellrechts

I. Rechtliche Grundlagen Rz. 84 Die verschiedenen Bestimmungen des Primär- und Sekundärrechts sowie die Veröffentlichungen der Kommission über ihr Verständnis des EU-Kartellrechts sind unter http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/legislation/legislation.html (auf Englisch; Dokumente auch in Deutsch) abrufbar. 1. Wettbewerbsverbot und Legalausnahme Rz. 85 Art. 101 Abs. 1...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 6. Rangverhältnis im Bereich der Fusionskontrolle

Rz. 17 Die Fusionskontroll-VO 139/2004 schließt in ihrem Anwendungsbereich innerstaatliches Wettbewerbsrecht wie das GWB aus, womit auch die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes entfällt (Art. 21 VO 139/2004, § 35 Abs. 3 GWB). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt indes eine Verweisung des Falls insgesamt oder in Teilen an das Bundeskartellamt in Betracht.mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 11 X und Y sind mittelgroße deutsche Chemieunternehmen und Wettbewerber. Um die hohen Forschungskosten zu senken, beabsichtigen sie eine Koordinierung ihrer Forschungsarbeiten und überlegen einen gemeinsamen Vertrieb. Beide Unternehmen verkaufen ihre Produkte insbesondere in Deutschland, aber auch im europäischen Ausland; ihr Marktanteil beträgt über 10 %. Sie möchten wi...mehr

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§ 26 Kartellrecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels Rz. 12 Maßgebliches Kriterium für die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von GWB und EU-Kartellrecht ist die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels, also des Handels zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Ist eine solche Beeinträchtigung zu bejahen, ist die sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel erfüllt und der Anwendungsbere...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Erweiterter Vorrang des Art. 101 AEUV vor dem GWB

Rz. 14 Im Ausgangsfall ist EU-Kartellrecht wegen der grenzüberschreitenden Tätigkeit und des Marktanteils unmittelbar anwendbar und sowohl von den Marktteilnehmern, den Kartellbehörden und den Gerichten anzuwenden. Bei Erreichen der Zwischenstaatlichkeitsklausel gilt im Verhältnis von EU-Kartellrecht und GWB ein erweiterter Vorrang des Gemeinschaftsrechts (Art. 3 VO 1/2003, ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 84 Die verschiedenen Bestimmungen des Primär- und Sekundärrechts sowie die Veröffentlichungen der Kommission über ihr Verständnis des EU-Kartellrechts sind unter http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/legislation/legislation.html (auf Englisch; Dokumente auch in Deutsch) abrufbar. 1. Wettbewerbsverbot und Legalausnahme Rz. 85 Art. 101 Abs. 1 AEUV und Art. 53 Abs. 1...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen und Legalausnahme

Rz. 26 Nach § 1 GWB sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten. Das Kartellverbot erfasst sowohl horizontale Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Unternehmen derselben Produktions- oder Han...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Sekundärrecht

Rz. 9 Die maßgebliche sekundärrechtliche Regelung ist die Kartellverordnung Nr. 1/2003.[15] Die Verordnung hat für das Europäische Kartellrecht das Prinzip der Legalausnahme eingeführt. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind danach unter den Voraussetzungen des Art. 101 Abs. 3 AEUV ex lege vom Kartellverbot freigestellt; es bedarf keiner Anmeldung und Freistellung durch di...mehr

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§ 26 Kartellrecht / A. Einführung

Rz. 1 Nach allgemeiner Erkenntnis findet im Wettbewerbsprozess kein natürlicher Ausgleich der individuellen Interessen statt; vielmehr müssen Regeln und Einrichtungen geschaffen werden, um Machtkonzentrationen bei Einzelnen oder Gruppen zu verhindern, damit diese ihre Vorhaben nicht gegen die Absichten aller anderen durchsetzen können.[1] Kartellrechtliche Bestimmungen haben...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Allgemeine Geschäftsbedingungen, § 138 BGB, Kartellrecht

Rz. 18 Die Vertragspartner können den Handelsvertretervertrag von den Vorschriften des BGB und HGB abweichend gestalten, soweit die §§ 84 ff. HGB keine zwingenden Vorschriften enthalten. Grenzen setzen im Falle eines Formularvertrages[62] die Inhaltskontrollen nach §§ 307 ff.[63] BGB, wobei §§ 308 f. BGB nicht unmittelbar gelten. Zu beachten ist ferner § 138 BGB: Unwirksam si...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Primärrecht

Rz. 8 Das EU-Kartellrecht ist primärrechtlich[10] in Art. 101 und 102 AEUV geregelt.[11] Es soll den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützen.[12] Art. 101 Abs. 1 AEUV enthält ein grundsätzliches Kartellverbot; die Nichtigkeit entgegenstehender Vereinbarungen wird ausdrücklich angeordnet (Art. 101 Abs. 2 AEUV). Die Freistellung hiervon ist nach den ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 94 Die A-GmbH und die X-AG mit jeweils 30 % Marktanteil im europäischen Markt beabsichtigen, über ein Gemeinschaftsunternehmen neue Bauteile zu erforschen, zu entwickeln und zu produzieren, die die Unternehmen dann getrennt vertreiben wollen. Die Unternehmen sind insbesondere im Zweifel über die Freistellungsfähigkeit nach der VO 1217/2010 (FuE-GVO) bzw. der VO 772/2004 ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / II. Ersuchen um ein Beratungsschreiben

1. Typischer Sachverhalt Rz. 94 Die A-GmbH und die X-AG mit jeweils 30 % Marktanteil im europäischen Markt beabsichtigen, über ein Gemeinschaftsunternehmen neue Bauteile zu erforschen, zu entwickeln und zu produzieren, die die Unternehmen dann getrennt vertreiben wollen. Die Unternehmen sind insbesondere im Zweifel über die Freistellungsfähigkeit nach der VO 1217/2010 (FuE-GV...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 105 Die A-GmbH hat sich über längere Zeit an einem maßgeblich von der X-AG und der Y-GmbH sowie weiteren Unternehmen betriebenen Preiskartell beteiligt. Nachdem die A-GmbH das Kartell verlassen hat und an einem funktionierenden Wettbewerb interessiert ist, will sie zwecks Vermeidung einer Geldbuße das Kartell von sich aus offenbaren.mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 98 Die A-GmbH hat über ihre Einkäufer konkrete Anhaltspunkte dafür erhalten, dass ihre Lieferanten X-AG und Y-GmbH Abreden über eine Aufteilung der europäischen Märkte getroffen haben. Während die Y-GmbH keine Lieferangebote mehr unterbreitet, hat die X-AG Preiserhöhungen angekündigt.mehr

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§ 26 Kartellrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 102 Die Kommission hat der X-AG Beschwerdepunkte betreffend eine kartellrechtlich relevante Vereinbarung übermittelt. Für die Anfertigung der Stellungnahme benötigt die X-AG dazu Akteneinsicht, bei der sie auch weiteres über die ursprüngliche Beschwerde der A-GmbH erfahren will, die das Verfahren ausgelöst hatte.mehr