Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Geschäftsräume – Mieträume ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom KG Berlin zu entscheidenden Fall wurden Räume zum Betrieb einer Kindertagesstätte angemietet. Die behördlichen Anforderungen an 2 voneinander unabhängigen Flucht- und Rettungswegen waren nicht erfüllt. Die Mietsache war nach Auffassung des KG Berlin daher mangelhaft. Da der Mietvertrag keine abweichenden Vereinbarungen enthielt, wonach die Mieterin für die Einhaltu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Aufwendungsersatz

Rz. 1 Voraussetzung für den Aufwendungsersatzanspruch nach § 539 ist zunächst, dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist; denn nur der Mieter als berechtigter Besitzer gegenüber dem Vermieter hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen auf die Mietsache. Ist der Mieter gleichzeitig Miteigentümer der Mietsache, ist entscheidend, im Rahmen welchen Rechtsverhältnisses (...mehr

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Geschäftsräume – Mieträume ... / 5 Entscheidung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Verfallklauseln

Rz. 5 Verfallklauseln, nach denen der Mieter bei vorzeitiger Vertragsbeendigung keinen Ersatz für die Aufwendungen verlangen kann, sind bei Wohnraummietverhältnissen generell unwirksam (§ 555). Denn § 555 betrifft auch Verwirkungs- und Verfallklauseln, die denselben Zweck und dieselbe Wirkung wie Vertragsstrafenversprechen haben (BGH, NJW 1960, 1568). Bei allen anderen Mietv...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.4 Auswirkungen auf Ebene der Gesellschafter der spaltenden (übertragenden) Kapitalgesellschaft

Rz. 79 Bei Ansatz des gemeinen Wertes hinsichtlich des übertragenen Vermögens, wird eine Veräußerung der Anteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft auf Ebene der Gesellschafter unterstellt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 UmwStG i. V. m. § 13 Abs. 1 UmwStG).[1] Zu diesem Wert gelten die neuen Anteile als angeschafft. Sind sowohl die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 UmwStG, als auch ...mehr

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Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II - Sperrfristverletzung durch unentgeltlichen Rechtsnachfolger - Fiktionswirkung des § 22 Abs. 6 UmwStG

Leitsatz Subjekt des Einbringungsgewinns II im Falle der Übertragung sperrfristbehafteter Anteile durch den unentgeltlichen Rechtsnachfolger ist aufgrund der Fiktion des § 22 Abs. 6 UmwStG nicht der originär Einbringende, sondern der Rechtsnachfolger (entgegen Rz. 22.41 UmwStE). Sachverhalt Der Kläger und die X-GmbH gründeten mit Vertrag vom 2.11.2011 eine GmbH & Co. KG, wobe...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.3 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 49 Bei einem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Partnerschaftsgesellschaft bedarf es dabei gemäß § 233 Abs. 1 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss. Nach § 233 Abs. 2 Satz 1 UmwG ist bei einem Formwechsel in eine KG dagegen lediglich ein ¾-Mehrheitsentscheid (der...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.5 Persönliche Haftung

Rz. 53 Ansprüche von Gläubigern der Gesellschaft gegen einen ihrer Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der formwechselnden Gesellschaft bleiben im Falle der Erlangung der Rechtsstellung eines Kommanditisten durch einen persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA beim Formwechsel in eine KG von der Umwandlung gemäß § 237 UmwG i. V. m. § 224 Abs. 1 UmwG unberührt, sofern d...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.1 Einschränkung des Handlungsspielraumes

Rz. 31 § 214 Abs. 1 UmwG schließt den Formwechsel einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft (nachfolgend PersGes) in Gesellschaften, die nicht Kapitalgesellschaften oder eingetragene Genossenschaften sind, aus. Entsprechend eng ist der Handlungsspielraum beim Formwechsel von PersGes. Weiter eingeschränkt wird der Handlungsspielraum für PersGes unter Auflösung. Bei auf...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.1 Spaltungs- und Übernahmevertrag

Rz. 7 Der Spaltungs- und Übernahmevertrag hat nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 UmwG folgende (Mindest-)Angaben zu enthalten:mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.1.1 Teilbetriebserfordernis

Rz. 62 Die Bewertungswahlrechte gem. § 11 Abs. 2 UmwStG und § 13 Abs. 2 UmwStG, die eine steuerneutrale Verschmelzung ermöglichen, sind somit nur dann entsprechend anwendbar, wenn es sich bei dem übertragenden Vermögensteil um einen Teilbetrieb handelt. Dabei muss auf jede aufnehmende Gesellschaft mindestens ein Teilbetrieb übertragen werden. Zur Erfüllung der Teilbetriebsvo...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.3.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 56 Grundlegendes Bei einem Formwechsel einer GmbH, einer AG oder einer KGaA bedarf der Beschluss gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 UmwG grundsätzlich der Zustimmung von mindestens ¾ aller Stimmen bzw. des vertretenen Grundkapitals, wobei gemäß § 240 Abs. 1 Satz 2 UmwG im Gesellschaftsvertrag/in der Satzung abweichende – höhere – Mehrheiten sowie weitere Anforderungen festgesetzt ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Allerdings kommt es nicht darauf an, dass der Ausweis noch am Bilanz...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 3 Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a Absatz 1 KStG

Zeile 12 In dieser Zeile ist durch Eingabe der Schlüsselzahl der Antrag auf Besteuerung zur Körperschaftsteuer zu stellen. Der Antrag ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Die Bezeichnung als "Antrag" ist insoweit irreführend, als die Finanzverwaltung keine Befugnis zur Genehmigung oder zur Ablehnung hat. Rechtlich handelt es sich nicht um einen Antrag, der auch abgelehn...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 1 Zweck des Vordrucks

Der Vordruck KStOpt enthält den Antrag auf Option zur KSt bzw. den Antrag zur Rückoption. Nach § 1a Abs. 1 KStG können Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften den Antrag stellen, als Körperschaften besteuert zu werden. Personenhandelsgesellschaften sind die OHG, die KG und die EWIV. Optionsfähig sind auch ausländische Gesellschaften, die nach einem Rech...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, GmbH & Co. KG

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die GmbH & Co. KG ist steuerlich als Kommanditgesellschaft anerkannt (> Gewohnheitsrecht). Alleiniger persönlich haftender Gesellschafter dieser Personengesellschaft (Komplementär) ist eine Kapitalgesellschaft (GmbH); Kommanditisten sind idR die Gesellschafter der GmbH. Als alleiniger Geschäftsführer der KG wird meist die GmbH bestellt. Die G...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Der Geschäftsführer als Arbeitnehmer oder Unternehmer

Rz. 4 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für das Steuerrecht ist der Geschäftsführer (Gf) einer KapGes wie der GmbH, der zugleich ihr Gesellschafter ist, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse idR > Arbeitnehmer iSd § 19 EStG (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262 mwN). Der BFH stellt im Wesentlichen darauf ab, dass sich aus der rechtlichen Stellung des Gf als Organ (> Rz 1) dessen Einglie...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Der Geschäftsführer als Organ der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kapitalgesellschaften (KapGes) deutschen Rechts sind die Aktiengesellschaft (AG), die > Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform der GmbH (§ 5a GmbHG; siehe auch > Limited Rz 4; zudem insgesamt § 1 Abs 1 Nr 1 KStG; ergänzend > Rz 1/1 ff). Ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Pensionszusage

Rz. 62 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Andere als die sozialgesetzlich vorgesehenen Leistungen der KapGes für die Kranken-, Pflege-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung besonders des beherrschenden GesGf müssen unter Berücksichtigung der Gesamtbezüge angemessen sein und im Voraus vereinbart werden (> Rz 26, > Rz 39 ff), wenn sie Teil der > Betriebsausgaben der KapGes und > Arbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.1 Publikums-GmbH & Co KG

Tz. 18 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Publikums-GmbH & Co KG ist nach dem Beschl des GrS des BFH (s Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) eine Pers-Ges und damit weder ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit nach § 1 Abs 1 Nr 5 KStG noch eine Pers-Vereinigung nach § 3 Abs 1 KStG. Zu der Frage der Rechtsqualität der Gemeinschaft der Anleger einer Publikums-Gm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital

Tz. 216 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Die Möglichkeit einer Minderbewertung unterhalb des gW ist bei Vorhandensein vo...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Begriff und Übersicht

Tz. 116 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Gegenstand einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Begriff des MU-Anteils ist weder im UmwStG noch im UmwSt-Erl 2011 definiert oder erläutert. Es handelt sich um einen stlichen Begriff, der nicht deckungsgleich mit einem Gesellschafts- oder Geschäftsanteil ist. Folglich ist auf die Auslegungskriterien zu d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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AGS 03/2024, Pauschgebühr f... / IV. Bedeutung für die Praxis

Mal wieder eine Pauschgebührentscheidung, bei der man die Richtigkeit der Ausführungen des KG letztlich abschließend nicht beurteilen kann. Dafür müsste man die Einzelumstände des Verfahrens und auch die Antragsbegründung noch besser kennen. M.E. spricht jedoch einiges dafür, dass das KG nicht richtig liegt. 1. Das KG geht schon vom nach meiner Auffassung falschen Vergleichsm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.3 Einbringung durch eine gewerbliche Mitunternehmerschaft

Tz. 289 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Betriebseinbringung Der Gewinn aus der Einbringung des Betriebs der MU-Schaft nach § 20 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG (Ausnahmen: verschmelzungsgeborener Betrieb oder Betrieb eines gew Grundstückshandels, s T...mehr

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AGS 03/2024, Pauschgebühr f... / II. Anspruchsvoraussetzungen

Nach Auffassung des KG sind die Voraussetzungen (der Ausnahmevorschrift) des § 51 Abs. 1 RVG nur hinsichtlich der mit der Verfahrensgebühr Nr. 4118 VV und der Terminsgebühren nach Nrn. 4120 und 4122 VV, dort für den Zeitraum der parallel laufen Hauptverhandlungen in den Ursprungs- und Trennverfahren, gegeben. 1. Tatbestandsmerkmal Unzumutbarkeit/Kompensation Der Gesetzgeber ha...mehr

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AGS 03/2024, Kosten des anw... / VIII. Bedeutung für die Praxis

Das KG positioniert sich eindeutig und sieht keine anderweitige Anwendungspraxis, was die Berechnungsrundlage des Schuldner- oder des Gläubigervertreters angeht. § 58 GKG legt eine zeitliche Fixierung des Massebegriffs fest. Der Gegenstandswert für Gebühren – aber eben nun auch für die anwaltliche Berechnungsgrundlage – bestimmt sich folglich stets nach dem Wert der Insolven...mehr

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zfs 03/2024, Fortwirkung de... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. [7] Die Vorlage ist gemäß § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 121 Abs. 2 GVG zulässig. [8] 1. Die Vorlegungsfrage betrifft die Reichweite einer gerichtlichen Entbindungserklärung nach § 73 Abs. 2 OWiG und damit eine Rechtsfrage. Diese ist auch entscheidungserheblich. Das KG will eine Verfahrensrüge des Betroffenen, mit der er § 74 Abs. 2 OWiG infolge seiner erfolgten Entbin...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.4 Formularklauseln in Geschäftsraummietverträgen

Rz. 115 Während die Bestimmungen der §§ 307–309 auf formularmäßig vereinbarte Wohnraummietverhältnisse vollständig anzuwenden sind, gilt dies im Geschäftsraummietverhältnis nur eingeschränkt, weil § 310 Abs. 1 Satz 1 die Klauselverbote der §§ 308, 309 nur mittelbar im Rahmen der Generalklausel der §§ 307 Abs. 1 und 2 für anwendbar erklärt. Die Voraussetzungen für die Annahme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umwandlungsvorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Mitvermietete Sachen

Rz. 35 Innerhalb der Wohnung Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag erstrecken sich auf alle wesentlichen Bestandteile der Sache/Wohnung sowie auf sämtliches Zubehör (§ 311c), das sich zur Zeit der Überlassung in den Räumen befindet, es sei denn, die Parteien nehmen dies ausdrücklich aus der Vereinbarung heraus. Zur Gebrauchsgewährung gehört die Überlassung von Schlüsseln, u...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.1 Gebrauchspflicht

Rz. 117 Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, die gemieteten Räume zu nutzen. Dies gilt auch für Geschäftsräume, es sei denn, dass sich eine Verpflichtung aus den Umständen des Einzelfalles ergibt (wobei selbst die Vereinbarung einer am Umsatz orientierten Miete allein nicht als ausreichend angesehen wird, vgl. Bub/Treier/Kraemer, III A Rn. 937; vgl. ferner OLG Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.2 Sonderbetriebsvermögen II

Tz. 130 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Sonder-BV II ist anzunehmen, wenn die dem MU gehörenden oder zuzurechnenden WG unmittelbar zur Begründung oder Stärkung seiner Beteiligung eingesetzt werden (ständige Rspr s Urt des BFH v 10.11.1994, BStBl II 1995, 452; v 01.10.1996, BStBl II 1997, 530; v 15.10.1998, BStBl II 1999, 286; v 23.01.2000, BStBl II 2001, 825 und v 10.04.2015, BStB...mehr

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AGS 03/2024, Pauschgebühr f... / III. Höhe der Pauschgebühr

Eine höhere Pauschvergütung als die bewilligte war nach Ansicht des KG nicht gerechtfertigt. Zum einen sei der Antragsteller durch die große Anzahl der jeweils einzeln vergüteten 400 Verhandlungstage besser gestellt worden als in einem durchschnittlichen Verfahren (st. Rspr. des KG; vgl. u.a. Beschl. v. 4.11.2021 – 1 ARs 35/20, AGS 2020, 116 und v. 23.7.2019 – 1 ARs 12/17). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Einbringung durch Vermögensanwachsung auf den letzten Gesellschafter einer Personengesellschaft

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 "Umw" einer Pers-Ges in eine Kap-Ges durch Anwachsung Eine betrieblich tätige oder gew geprägte Pers-Ges kann in eine Kap-Ges/Gen umstrukturiert werden, indem das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zivilrechtlich durch Anteilsvereinigung in einer Hand auf den letztverbliebenen Gesellschafter in der Rechtsform einer Kap-Ges/Gen anwächst. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.9.1 Allgemeines

Rz. 209 Hinweis Grundlagen der Schadensberechnung Die Grundlagen für die Schadensabrechnung ergeben sich nicht speziell aus dem Mietrecht, sondern aus dem allgemeinen Schadensrecht der §§ 249 ff. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung vor allem zur Abrechnung von Kraftfahrzeugschäden, die auch auf die Abrechnung des Anspruchs wegen nicht durchgeführter Schönheitsrepa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Sonderfall der Einbringung einer steuerlich transparenten ausländischen Gesellschaft (§ 20 Abs 8 UmwStG)

Tz. 372 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 20 Abs 8 UmwStG ist die Umsetzung der Regelung in Art 10a EG-FRL (nunmehr Art 11 der kodifizierten Fassung der EG-FRL; ausführlich s Menner, in H/M/B, 5. Aufl, § 20 UmwStG Rn 703) in inl StR. Hier wird ein Sonderfall angesprochen, bei dem zwingend der gW iRd Sacheinlage anzusetzen ist (bei Verlust des inl Besteuerungsrechts, s § 20 Abs 2 S...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.7.2 Leistungsaufforderung

Rz. 194 Sind Schönheitsreparaturen konkret geschuldet, muss der Mieter auch ohne Leistungsaufforderung des Vermieters von sich aus leisten. Die entsprechende Aufforderung des Vermieters ist jedoch für einen möglichen Schadensersatzanspruch notwendig. Das Gesetz gibt keine Vorgaben zum Inhalt und Umfang einer entsprechenden Leistungsaufforderung. Daher könnte es ausreichen, de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Bruchteil eines Mitunternehmeranteils

Tz. 142 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 20 Abs 1 UmwStG enthält weder eine ausdrückliche Aussage dazu, ob der Bruchteil eines MU-Anteils begünstigter Sacheinlagegegenstand ist, noch, ob der Teilanteil von der Sacheinlage ausgenommen wird (anders als in § 16 Abs 1 EStG). Die EG-FRL enthält hierzu keine Regelung. Nach überwiegender Auff kann der Bruchteil eines MU-Anteils Gegenst...mehr

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AGS 03/2024, Kosten des anw... / V. Keine Begrenzung des Streitwertes auch bei Fremdantrag

Das KG ist der Ansicht, dass sich die Gebühren der den Schuldner vertretenden Rechtsanwälte ausschließlich nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, d.h. ohne Rücksicht darauf, durch wen das Insolvenzeröffnungsverfahren angestrengt worden war (so schon OLG Saarbrücken Beschl. v. 30.10.2014 – 5 W 46/14, Rn 19 ff., AGS 2015, 423). Der Gesetzgeber habe sich bei der Wertberech...mehr

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zfs 03/2024, Fortwirkung de... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging wegen eines fahrlässigen qualifizierten Rotlichtverstoßes in Tateinheit mit fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeldbescheid über 250 EUR mit Fahrverbot. Hiergegen hat der Betroffene form- und fristgerecht Einspruch eingelegt. Nach Aussetzung der Hauptverhandlung hat das zust...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2 Begriff der Miete

Rz. 95 Die Miete ist grundsätzlich zwischen den Mietvertragsparteien frei vereinbar (im Gegensatz zu § 103 Abs. 1 ZGB für die neuen Bundesländer bis zum Beitritt). Preisbindung besteht allerdings für Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau – auf die Kommentierung der dortigen Vorschriften wird verwiesen. Bei Wegfall der Preisbindung für öffentlich geförderten Wohnrau...mehr

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AGS 03/2024, Formulierung d... / III. Keine Entschädigung in der Strafvollstreckung

I.Ü. könne – so das LG – weder der amtsgerichtlichen Grundentscheidung noch dem Klageentwurf noch sonstigen Aktenbestandteilen entnommen werden, dass der Verurteilte überhaupt "durch eine strafgerichtliche Verurteilung einen Schaden erlitten habe", wie § 1 Abs. 1 StrEG dies voraussetzt. Denn wenn das Gericht die Aussetzung einer Strafe (§ 56 StGB) oder eines Strafrestes (§ 5...mehr

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AGS 03/2024, Fortführung de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Angesichts der vom KG mitgeteilten Verfahrensumstände liegt sicherlich ein in der Sache unbefriedigendes Ergebnis vor. An dem führt aber wegen der Regelung in § 402 StPO kein Weg vorbei. 2. Zutreffend ist auch die Auffassung des KG, wonach die Vertretungsvollmacht über den Tod des Mandanten hinaus fortwirkt. Das ist in der Vergangenheit in der Rspr. zum Teil anders gesehen...mehr

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AGS 03/2024, Kosten des anw... / II. Gegenstandswert § 28 RVG – Unterschied Gläubiger- und Schuldner-Vertreter

Das KG stellt klar, dass die Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 28 RVG zu erfolgen hat. Gem. § 28 Abs. 1 S. 1 RVG richtet sich der Gegenstandswert für Gebühren der Nrn. 3313 und 3317 VV sowie im Fall der Beschwerde gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Fall eines vom Schuldner beauftragten Rechtsanwaltes "nach dem Wert der Insolvenzmasse", wo...mehr

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AGS 03/2024, Kosten des anw... / IV. Praktischer Streit

In der Praxis besteht – so das KG – ein Meinungsstreit darüber, ob die Bestimmung aufgrund des Wortlautes "Wert der Insolvenzmasse" allein auf § 58 Abs. 1 GKG verweist (nur hier finden sich Vorgaben zur weiteren Berechnung des sich sonst aus § 35 InsO ergebenden Begriffes der Insolvenzmasse), obgleich der genannte Paragraf in § 28 Abs. 1 S. 1 RVG insgesamt benannt wird (so O...mehr

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AGS 03/2024, Kosten des anw... / VI. Kostenrisiko ist in Kauf zu nehmen

Das KG argumentiert, dass ein bestehendes Kostenrisiko kein Anlass zu einer gegenteiligen Auffassung sei. Zitat "Nicht zu folgen vermag der Senat im Ergebnis auch der Argumentation des LG, dass – sofern stets auf den Wert der Insolvenzmasse abzustellen sei – gerade der vorliegende Fall zeige, mit welchem Kostenrisiko ein Gläubiger ggf. belastet werde, und dass dies vor allem G...mehr

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AGS 03/2024, Kosten des anw... / VII. Gegenstandswert bildet die Höhe der Masse – Forderungshöhe nur subsidiär

Das KG stellt final fest, dass sich der Gegenstandswert in Bezug auf die den Schuldner vertretenden Verfahrensbevollmächtigten allein nach der Höhe des Werts der Insolvenzmasse bemisst. Nach der in § 35 InsO enthaltenen Definition gehört hierzu das dem Schuldner zzt. der Verfahrenseröffnung gehörende und von ihm während des Verfahrens erlangte Vermögen (= sog. Neuerwerb). Da...mehr