Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Umfang der Geschäftsführung

Rz. 695 Zur Geschäftsführung gehören alle Tätigkeiten i.R.d. Geschäftsbetriebes der KG, unabhängig davon, ob es sich um Maßnahmen handelt, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt, oder ob es sich um ungewöhnliche Geschäfte handelt. Abzugrenzen ist die Geschäftsführung von sog. Grundlagengeschäften, die das Gesellschaftsverhältnis und ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Testamentsvollstreckerzeugnis ohne Erbschein

Rz. 12 Weiter ist ein Nachweis der Erbfolge entbehrlich für den Testamentsvollstrecker, wenn und soweit die Erben nicht im Grundbuch eingetragen werden müssen. Der Erbschein ist jedoch sofort erforderlich, sobald der Erbe (trotz angeordneter Testamentsvollstreckung) eingetragen werden soll[19] oder will oder in Nebenaspekten (Erbenzustimmung zu einer Testamentsvollstreckerve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 111 Der Inhalt ist in § 1018 BGB geregelt. Gestattet ist erstens die sog. Benutzungsdienstbarkeit, zweitens die Unterlassungsdienstbarkeit und drittens die nachbarrechtliche Dienstbarkeit. Der gesetzliche Gestaltungsspielraum ist sehr weit.[325] Zulässig ist eine Kombination der verschiedenen zulässigen Möglichkeiten zu einem einheitlichen Recht.[326] Rz. 112 Der Inhalt m...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Bedingte Beschwerdeeinlegung; Wirkung der Beschwerde

Rz. 19 Grundsätzlich darf eine Beschwerde nicht unter einer Bedingung erhoben werden,[54] z.B. dass das eingelegte Rechtsmittel zulässig und begründet ist, oder das Verfahrenskostenhilfe gewährt wird (s. § 71 GBO Rdn 57). Ein solcher Schwebezustand ist mit der Bedeutung dieser Verfahrenshandlung für das Gericht und die übrigen Beteiligten nicht zulässig. Eine entsprechend er...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 1161 Die ordentliche Kündigung ist gem. §§ 132 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres gegenüber der Gesellschaft zu erklären. Sie ist nur bei unbefristeten Gesellschaften möglich. Die Kündigung (ordentliche oder aus wichtigem Grund) der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter führt gem. §§ 130 Abs. 1 Nr. 2, 1...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Originärer Eigentumserwerb

Rz. 39 Der originäre – also gerade nicht: rechtsgeschäftliche – Eigentumserwerb bedarf naturgemäß keiner Auflassung,[72] insbesondere bei:mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragung

Rz. 9 Der Erblasser (oder sonstiger Rechtsvorgänger) muss eingetragen sein. Da § 40 GBO auch den Erbeserben privilegiert[25] genügt die Eintragung des Erblasser-Erblassers. Ist dies nicht der Fall, so verbleibt es beim Grundsatz des § 39 GBO. Ist der Erblasser selbst durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs Eigentümer geworden und vor entsprechender Grundbuchberichtigun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Antrag

Rz. 16 Beantragt werden kann nur die Eintragung des Berechtigten durch Grundbuchberichtigung. Nicht möglich ist nach § 14 GBO der Antrag, den aufgrund einer Auflassung Berechtigten einzutragen, wenn das Grundbuchamt versehentlich einen anderen als Erwerber eingetragen hat. Hier kann nur der ursprüngliche Eigentümer wieder eingetragen werden. Die Eintragung nachweislich Verst...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 7. Siebte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 154 Die Richtlinie (83/349/EWG) vom 13.6.1983 über den konsolidierten Abschluss (Konzernrechnungslegungsrichtlinie) ergänzt die Vierte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Bilanzrichtlinie). Sie soll durch Einführung eines konsolidierten Jahresabschlusses im Konzern die Transparenz dadurch erleichtern, dass nun ein Abschluss für den gesamten Konzern erfolgt, in dem der Ko...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Vertretung der Gesellschaft

Rz. 863 Der Vorstand ist organschaftlicher Vertreter der AG (§ 78 Abs. 1 AktG) § 78 Abs. 2 AktG geht bei der Aktivvertretung vom Prinzip der Gesamtvertretung aus; bei der Entgegennahme von Willenserklärung gilt Einzelvertretungsbefugnis. Nach § 78 Abs. 3 AktG kann die Satzung oder der Aufsichtsrat qua Satzungsermächtigung bei der Aktivvertretung davon abweichen. Zulässig ist...mehr

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§ 20 Joint Ventures / III. Ausschluss eines Partners

Rz. 76 Sämtliche Gesellschaftsformen eröffnen die Möglichkeit, einen Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu entfernen. Die Rechtstechnik ist von Gesellschaftsform zu Gesellschaftsform unterschiedlich. Bei den Kapitalgesellschaften können die Gesellschafter Voraussetzungen in der Satzung definieren, unter denen eine Zwangseinziehung von Anteilen zulässig sein ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / d) Verwandte Fälle

aa) Inländische andere Gesellschaften als Namensgeber Rz. 202 Immer dann, wenn kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, muss die Firma der KG oder OHG – und zwar auch dann, wenn es sich um eine fortgeführte Firma handelt – eine Bezeichnung erhalten, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet. Für die GmbH als einzige persönlich haftende Gesellsch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Vorsorgeklausel im Gesellschaftsvertrag

Rz. 1191 Erfahrungsgemäß wird nicht jeder Gesellschafter von sich aus eine entsprechende Vorsorgevollmacht erteilen. Die Gesellschafter sollten daher (ähnlich wie bei der Güterstandsklausel [s. dazu oben Rdn 1175 ff.) im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Verpflichtung vorsehen.[1571] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.100: Vorsorgeklausel im Ges...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Feststellung der Tatsachengrundlagen

Rz. 119 Größtes Problem ist jedoch die Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen, auf die dann das Testament, ggf. nach Auslegung, anzuwenden wäre. Grundsätzlich sind dabei die gesetzlichen Vermutungen des legislativen Regel-/Ausnahme-Systems sowie vorhandene Erfahrungssätze anzuwenden.[222] Reichen solche nicht aus, so genügt eine eidesstattliche Versicherung, wenn unter Anwe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Das berechtigte Interesse

Rz. 5 § 12 GBO setzt für die Gewährung der Einsicht das Bestehen eines berechtigten Interesses und dessen Darlegung voraus. Der Begriff des berechtigten Interesses ist weiter gefasst, als der des rechtlichen Interesses. Während letzteres regelmäßig eine Beziehung zu einem bereits bestehenden Rechtsverhältnis, eine Beeinflussung der privat- oder öffentlich-rechtlichen Situati...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Amtsverfahren

Rz. 7 Im Amtsverfahren besteht keine Beschränkung der Nachprüfungspflicht hinsichtlich des vom Beschwerdeführer geltend gemachten Tatsachenstoffes. Insoweit besteht auch keine Bindung des Beschwerdegerichts an den Antrag des Beschwerdeführers. Vielmehr gilt der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) uneingeschränkt. Die Amtsermittlungspflicht gilt sowohl für die Begründetheit...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XXII. Liquidation und Löschung

Rz. 117 Das Gesellschaftsstatut regelt nicht nur die Geburt der Gesellschaft. Aus ihm ergibt sich auch, wie die Liquidation eingeleitet wird, welche Auswirkungen diese auf die Geschäftsführungsbefugnisse der bisherigen Geschäftsführer und die Liquidatoren hat, wie die Gesellschaft abzuwickeln ist und wodurch diese beendet wird.[224] Dies betrifft dann die Löschung der Gesell...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Verteidigungseinwendungen des Kommanditisten

Rz. 303 Der Kommanditist kann einwenden, seine Inanspruchnahme sei zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger, für deren Verbindlichkeiten er haftet, nicht (mehr) erforderlich. Hierfür trägt er sodann die Darlegungs- und Beweislast.[544] Das kann m.E. aber nur gelten, wenn der Insolvenzverwalter zuvor seiner vorgenannten Darlegungslast entsprochen hat. Rz. 304 Nicht mehr zur...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Besteuerung der Betriebsgesellschaft

Rz. 199 Die Betriebsgesellschaft, in der Praxis regelmäßig eine GmbH & Co. KG, ist regelmäßig nach § 15 Abs. 2 EStG originär gewerblich tätig und beherrscht zudem die Besitzkapitalgesellschaft. Rz. 200 Anteile an der Besitzkapitalgesellschaft, die sich nicht im Gesamthandsvermögen befinden, sind in der Regel im Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter bei der Betriebspers...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Anderer Unrichtigkeitsnachweis

Rz. 26 Wenn keine Aufhebung der zugrunde liegenden einstweilige Verfügung oder des vorläufig vollstreckbaren Urteils nach § 894 ZPO erfolgt ist, so kann eine Löschung gleichwohl erfolgen, wenn anderweitig der Nachweis der Unrichtigkeit durch das Erlöschen des geschützten Anspruchs oder dem Verlust des gesicherten Rechts geführt wird. Insoweit ist aber allein § 22 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Entziehung von Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen

Rz. 705 Sowohl Geschäftsführungs- als auch Vertretungsbefugnis können auf Antrag aller übrigen Gesellschafter, einschließlich der Kommanditisten, durch Urteil entzogen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (§§ 116 Abs. 5, 124 Abs. 5 HGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalles und nach Abwägung aller beteiligten Interessen ein ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Grundlagen

Rz. 1101 Die vermögensmäßige Beteiligung der Gesellschafter an der GmbH & Co. KG wird bilanziell in Form eines Kapitalanteils dargestellt.[1482] Bei dem Kapitalanteil handelt es sich lediglich um eine Rechengröße. Ein positiver Kapitalanteil ist keine Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft. Umgekehrt ist ein negativer Kapitalanteil auch keine Verbindlichkeit de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift

Rz. 15 Ein Gesetzesverstoß im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO liegt vor, soweit eine im Eintragungsverfahren zu beachtende Rechtsnorm (zum Umfang der Prüfungspflicht des GBA siehe § 2 Einl. Rdn 29 ff.) nicht richtig angewendet wurde.[52] Die Art der verletzten Vorschrift – materiell oder formell, zwingend oder nicht zwingend – (bloße Soll-/Ordnungsvorschrift) ist unerheblich....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Alternative Handlungsmöglichkeiten des Grundbuchamts und des Notars

Rz. 127 Nach der Formulierung des § 18 GBO bestehen die ausschließlichen Handlungsmöglichkeiten des GBA in Stattgabe des Antrags durch Eintragung, Zurückweisung oder Zwischenverfügung. Die überwiegende Kommentarliteratur, insbesondere unter Berufung auf z.T. ältere Literatur, hält sich (indes mit Widersprüchen im Einzelnen) an diesen Wortlaut und betrachtet die angebotenen A...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Form der Zustimmungserklärung

Rz. 2294 Die Zustimmungserklärung des persönlich haftenden Gesellschafters in der KGaA ist gem. § 285 Abs. 3 AktG formfrei. Eine Beurkundungspflicht besteht bei Beschlüssen, die in das Handelsregister einzutragen sind.[5674] Die Beurkundung kann in der Niederschrift über die Hauptversammlung selbst, aber auch in einer als Anlage beizufügenden Urkunde erfolgen (§ 285 Abs. 3 S...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Buchwertklauseln

Rz. 868 Eine Buchwertklausel beschränkt die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters auf den Buchwert seines Anteils.[1176] Buchwertklauseln führen typischerweise zu einer Beschränkung der Abfindung ggü. dem anteiligen Ertragswert, da der Buchwert aufgrund der bilanzrechtlichen Grundsätze und des Vorsichtsprinzips niedriger, aber nicht höher als der Verkehrswert sein kan...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Ausländische und fremdsprachige Urkunden

Rz. 164 § 415 ZPO gilt entsprechend für ausländische Urkunden. Solche Urkunden erfüllen daher grundsätzlich ebenfalls die Voraussetzung des § 29 GBO.[403] Gegebenenfalls kann auch auf Legalisation oder Apostille verzichtet werden.[404] Da die Gerichtssprache deutsch ist (§ 184 GVG), können Urkunden, die Erklärungen der Beteiligten enthalten, grundsätzlich nur in deutscher Spr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Antrag und Begründung

Rz. 87 Beantragt kann nur werden, die Frist zu verlängern oder sofort wegen Nichtbestehens der Hindernisse die Zwischenverfügung aufzuheben. Da die Zwischenverfügung nicht als wesentlichen Entscheidungsbestandteil die Zusage der Eintragung im Falle der Beseitigung des Hindernisses enthält, ist eine Anfechtung der Zwischenverfügung nicht mit dem Antrag der sofortigen Zurückwe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXI. Schiedsgericht

Rz. 967 Die KG kann i.R.d. allgemeinen Bestimmungen für das Schiedsgerichtsverfahren (§§ 1025 ff. ZPO) mit ihren Vertragspartnern die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts vereinbaren.[1322] Das Schiedsgericht entscheidet bürgerliche Rechtsstreitigkeiten anstelle eines Staatsgerichts, sofern für die Geltendmachung eines Anspruches der ordentliche Rechtsweg zulässig ist. Einen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bezeichnung

Rz. 11 Bei der Eintragung genügt die Bezeichnung des Gesamtrechts als Altenteil oder in ähnlicher regional üblicher Bezeichnung als Leibgeding, Auszug oder Leibzucht, es bedarf bei der unmittelbaren Eintragung nicht der Angabe der einzelnen in ihm enthaltenen Rechte. Rz. 12 Die einzelnen Rechte müssen jedoch nach Art und Umfang in der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Belastung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 991 Ähnliche Überlegungen wie für die Übertragung von Anteilen gelten auch für deren Belastung (z.B. die Verpfändung oder die Bestellung von Nießbrauchrechten). Auch insoweit sollte grds. in beiden Gesellschaftsverträgen eine parallele Regelung enthalten sein, damit die Anteile an beiden Gesellschaften gleichmäßig belastet oder lastenfrei sind. Ferner sollte auch im Hinbl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsmittel

Rz. 96 Erfolgt auf das Ersuchen hin eine Zurückweisung oder Zwischenverfügung, so gelten für die Rechtsmittel die allgemeinen Vorschriften. Neben der Behörde sind auch die Beteiligten zur Einlegung der Rechtsmittel berechtigt.[179] Beschwerdebefugt sind auch Gerichte – sowie andere funktionale Abteilungen des grundbuchführenden AG, deren Ersuchen beanstandet wird.[180]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zurückweisung als unbegründet

Rz. 75 Sind keine Rechtsfehler festzustellen, ist die Rechtsbeschwerde zurückzuweisen. Die Zurückweisung als unbegründet hat auch dann zu erfolgen, wenn die Beschwerdeentscheidung zwar auf einer Verletzung des Rechts beruht, sich jedoch aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig erweist (vgl. Rdn 59 f.). Hat das OLG eine unzulässige Beschwerde zu Unrecht aus unbegründet zur...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Gesellschafterstellung

Rz. 464 Voraussetzung für die Anwendung des § 30 GmbHG ist, dass der Begünstigte als Gesellschafter i.S.d. § 30 GmbHG anzusehen ist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gesellschafterstellung ist die Verpflichtung durch die Gesellschaft zur Auszahlung.[1536] Ob eine vor Ausscheiden zugesagte Leistung erst nach dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft erbracht wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Keine Berücksichtigung von Kindern iSd § 2 Abs 4 S 2 BKGG (§ 63 Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 63 Abs 1 S 4 EStG bestimmt, dass Kinder iSd § 2 Abs 4 S 2 BKGG nicht berücksichtigungsfähig sind. Es handelt sich um eine Vorschrift, die die Mehrfachberücksichtigung von Kindern als Zählkinder iSd § 63 Abs 1 EStG und beim sozialrechtlichen Familienausgleich nach dem BKGG ausschließt. § 2 Abs 4 S 2 BKGG idF 2. FamFördG regelt mit Geltung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Anfechtung einer Zwischenverfügung

Rz. 12 Hat das Beschwerdegericht eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts bestätigt, so wird die gegen diesen Beschluss eingelegte Rechtsbeschwerde nicht dadurch gegenstandslos, dass das Grundbuchamt den Eintragungsantrag aus den in der Zwischenverfügung angeführten Gründen endgültig zurückweist.[24] Hat die Rechtsbeschwerde Erfolg und wird die Zwischenverfügung aufgehoben, ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Branchen- oder Gattungsbezeichnungen

Rz. 86 Nichtssagende Bezeichnungen wie reine Branchenangaben[224] genügen nicht und sind unzulässig.[225] Die Firma muss zur Individualisierung geeignet sein, was bei Branchen- oder Gattungsbezeichnungen nicht der Fall ist.[226] Auch nach neuem Recht können allein mit Branchenangaben wie "Gaststätten", "Bau" oder "Transport" keine Sachfirmen gebildet werden.[227] Darüber hin...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 890 Gerichtlich sind die Ansprüche der KG-Gesellschafter im Zusammenhang mit den Informationsrechten im streitigen Verfahren durch Klage vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Die Art der Vollstreckung eines Titels, der das Recht auf Einsicht in Urkunden bestätigt, ist streitig. Vertreten wird die Zwangsvollstreckung nach § 838 ZPO (Wegnahme durch den Gerichts...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Praktische Hinweise

Rz. 657 Der Gesellschaftsvertrag einer KG ist an die individuellen Gegebenheiten anzupassen. Es ist daher vor der unkritischen Rezeption von Formularen zu warnen. Wesentlich für die individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages sind u.a.:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Vollmachten und Vor- und Nacherbfolge

Rz. 12 Eine materiell-rechtliche Vollmacht, die der Erblasser über seinen Tod hinaus dem Vorerben, dem Nacherben oder einem Dritten in Ansehung der zum Nachlass gehörenden Sachen und Rechte erteilt hat, bleibt bestehen. Es ist streitig, ob sie dem Bevollmächtigten weiterhin unbeschränkte Rechte geben kann, oder ob sie zwangsläufig lediglich als Bevollmächtigung mit den dem V...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Erbengemeinschaft

Rz. 53 Erbengemeinschaften können nur im Rahmen des § 2041 BGB Rechte erwerben.[116] a) Erwerb nach § 2041 BGB Rz. 54 Erwerb nach § 2041 BGB kommt nur in Betrachtmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Begriff der Zurücknahme

Rz. 3 Zurücknahme ist die verfahrensrechtliche Erklärung, dass die beantragte Eintragung ganz oder zum Teil nicht erfolgen soll. Von § 31 GBO erfasst wird daher nicht nur die vollständige, sondern auch die teilweise Rücknahme[7] oder die Rücknahme eines von mehreren Anträgen.[8] Um eine solche teilweise Rücknahme handelt es sich bei jeder inhaltlichen Änderung, insbesondere ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Eventualbeschwerde; bedingte Beschwerde

Rz. 57 Die gegen eine noch nicht ergangene, erst zukünftige Entscheidung eingelegte Beschwerde (Eventualbeschwerde), z.B. für den Fall, dass die Entscheidung in einem bestimmten Sinn erfolgen möge (z.B. ablehnend), ist unzulässig,[208] da zum Zeitpunkt der Einlegung noch keine Sachentscheidung vorliegt (s. Rdn 16; § 73 GBO Rdn 2). Durch den späteren Erlass einer entsprechend...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Belastung eines realen Grundstücksteils

Rz. 10 Wird ein realer Grundstücksteil mit Grundpfandrechten, Erbbaurechten, Vorkaufsrechten, Reallasten, Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsrechten nach § 31 WEG belastet,[22] so ist dieser Teil grundbuchmäßig zu verselbstständigen, d.h. er ist nach Teilung als ein selbstständiges Grundstück einzutragen. Das Gleiche gilt, wenn ein solches Recht an dem realen Grundstücksteil gelös...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinder des Ehegatten (§ 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind auch die Kinder des Ehegatten des Berechtigten berücksichtigungsfähig, sofern der Berechtigte sie in seinen Haushalt aufgenommen hat, BFH vom 02.03.2009, III B 4/07, BFH/NV 2009, 1109; Selder in Brandis/Heuermann, § 63 EStG Rz 13 (Oktober 2021). Seit dem 01.10.2017 ist auch eine Ehe zwischen gleichgeschlecht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 108 In Japan existieren der deutschen AG, GmbH, OHG und KG vergleichbare Gesellschaftsformen.[396] Bei der japanischen OHG ("gomei gaisha") sind grundsätzlich alle Gesellschafter vertretungsbefugt, wobei aber die Vertretungsbefugnis auf mehrere Gesellschafter übertragen werden kann.[397] Bei der KG ("goshi gaisha") obliegt die Geschäftsführung und -vertretung nur den unb...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 4. Beendigung durch fristlose Kündigung

Rz. 149 I.d.R. werden in einem Franchise-Vertrag die Gründe für eine fristlose Beendigung des Franchise-Vertrages dargestellt. Diese fristlose Kündigung kann auch unabhängig davon erfolgen, ob der Franchise-Vertrag befristet oder aber auf eine fest vereinbarte Zeitdauer abgeschlossen wurde.[289] Rz. 150 Ein Franchise-Vertrag kann, auch wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Leistungen auf die Geschäftsanteile

Rz. 52 Grds. müssen sich die Gesellschafter im Klaren sein, ob sie eine Bareinlage oder eine Sacheinlage erbringen wollen und dies offenlegen. Danach richten sich die gesetzlich vorgegebenen Regeln insb. im Eintragungsverfahren. Allerdings lässt es die ganz h.M. in der Lit.[163] in Anlehnung an die Heilung einer verdeckten Sacheinlage (s. dazu u. Rdn 78) zu, dass eine ursprü...mehr