Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 23 Der Ergänzungswert wird ermittelt, indem zunächst durch Hinzurechnung (ohne Berücksichtigung von Kosten) des geschätzten Werts des Geschenks (S) zum nach § 2311 maßgebenden Nachlassbestand (N) und unter Berücksichtigung des halben gesetzlichen Erbteils des Ergänzungsberechtigten (1/2Q) ein fiktiver Ergänzungserbteil ermittelt wird (N+S)/2Q. Die Differenz dieser Summe z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berufungsgrund des nasciturus.

Rn 4 Entscheidend ist, ob der nasciturus zum Erben bestimmt wurde und ob er Erbe wäre, wenn er im Zeitpunkt des Erbfalls bereits leben würde (NK-BGB/Krug § 1963 Rz 3). Gleichgültig ist, welcher Erbenordnung er angehören wird. Für die Ersatzerbenstellung genügt es, wenn der Ersatzerbfall vor der Geburt eintritt. Bei Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs ist § 1963 analog anwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 18 Nr 10 sieht eine Zuständigkeit für ›sonstige Familiensachen‹, legaldefiniert im Katalog des § 266 FamFG, vor. Die Vorschrift bezweckt eine möglichst umfassende Begründung der Zuständigkeit für alle entsprechenden Streitigkeiten (BGH MDR 15, 1382 [BGH 16.09.2015 - XII ZB 340/14]; Schulte-Bunert/Weinreich/Rehme § 266 FamFG Rz 3). Bei den in § 266 I FamFG aufgeführten, nu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Allgemeine Fragen.

Rn 11 Vorfragen sind selbstständig anzuknüpfen (Dutta StAZ 10, 193, 200), s Art 3 Rn 46 ff. Dies gilt für das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insb durch Abstammung (jurisPK/Gärtner/Duden Rz 78; NK/Benicke Rz 47). Auch die Minderjährigkeit ist selbstständig festzustellen, und zwar nach Art 7 (Brandbg StAZ 17, 111; jurisPK/Gärtner/Duden Rz 80; MüKo/Helms Rz 21). Rn 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Identität des tatsächlichen und rechtlichen Grundes.

Rn 7 Diese in § 59 Alt 2 geregelte Streitgenossenschaft greift nur ein, wenn die Identität kumulativ bzgl des tatsächlichen und rechtlichen Grundes gegeben ist (BFH DStR 20, 2423 [BFH 23.07.2020 - V R 40/18] Rz 8). Darum genügt eine Identität des tatsächlichen Grundes bei einem unterschiedlichen Rechtsgrund nicht (BGH NJW 92, 981). Die Regelung ist einschlägig bei Ansprüchen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung.

Rn 2 Die ausgesprochene Entziehung wird unwirksam (2). Auf den verziehenen Grund kann eine künftige Entziehung nicht mehr gestützt werden (1). IdR berührt die Verzeihung eine mit der Entziehung verbundene Enterbung nicht, es sei denn, es steht ein entspr Erblasserwille fest (§ 2085; s § 2336 Rn 1); ansonsten ist eine entspr Verfügung vTw erforderlich. Das gilt auch, wenn die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff der Durchsuchung.

Rn 2 Nach der Definition, die das BVerfG für Art 13 II GG geprägt hat, bezeichnet Durchsuchen das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung freiwillig nicht offen legen oder herausgeben möchte (BVerfGE 51, 97, 106 f = NJW 79, 1539 [BVerfG 03.04.1979 -...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1806 BGB – Ende der Vormundschaft.

Gesetzestext Die Vormundschaft endet, wenn die Voraussetzungen für ihre Begründung gemäß § 1773 nicht mehr gegeben sind. Rn 1 Die Norm entspricht § 1882 aF. Unter Beendigung der Vormundschaft iSd Terminologie des BGB ist einerseits die Beendigung der Vormundschaft insg (§ 1806), zum anderen das Ende des Amts des Vormunds (§ 1805) zu verstehen. In den §§ 1807 iVm §§ 1872 ff w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Elektronische Erklärungen.

Rn 23 Elektronisch übermittelte (BGH NJW 02, 364 [BGH 07.11.2001 - VIII ZR 13/01]), computergestützte und automatisierte Willenserklärungen sind echte Willenserklärungen (Staud/Singer Vorbem zu §§ 116 ff Rz 57; zu missbräuchlichen Verhaltensweisen Sutschet NJW 14, 1041). Zur Auslegung § 133 Rn 8. Autonome Agentenerklärungen sind dem Betreiber des Systems als Herr über die Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Abänderungsbefugnis des Gerichts nach Abs 1.

Rn 11 Gem § 166 I ändert das Gericht eine Entscheidung oder einen gerichtlich gebilligten Vergleich nach Maßgabe von § 1696 BGB ab. Die Abänderungsbefugnis trägt dem Umstand Rechnung, dass diese Entscheidungen bzw Vergleiche nicht bereits abgeschlossene Vorgänge betreffen, sondern das Eltern-Kind-Verhältnis nach Maßgabe des Kindeswohls zukunftsgerichtet regeln. Sie erwachsen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Angriff.

Rn 3 ›Angriff‹ ist die von einem Menschen ausgehende drohende Verletzung rechtlich geschützter Individualinteressen (vgl BGH NJW 08, 571 [BGH 30.10.2007 - VI ZR 132/06] Rz 11). Angreifer iSd § 227 kann auch ein Schuldunfähiger wie bspw ein Kind oder ein Geisteskranker sein (BayObLG NJW 91, 2031 [BayObLG 28.02.1991 - RReg 5 St 14/91]). Erforderlich ist lediglich Handlungsfähi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verwandtenadoption.

Rn 10 Die Adoption eines Verwandten berührt die Verwandtschaft zu den bisherigen Großeltern nicht. Vielmehr hat das angenommene Kind nunmehr drei Großelternpaare, die mit ihren Abkömmlingen zu Erben der 3. Ordnung gehören. Die leiblichen Geschwister sind als Abkömmlinge der leiblichen Großeltern ebenfalls Erben 3. Ordnung, falls die Großeltern die Erbschaft nicht annehmen (D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abgabe einer schriftlichen Versicherung (Abs 1 S 2).

Rn 12 § 235 I 2 ermöglicht es dem Gericht, vom ASt oder dem Antragsgegner ergänzend eine schriftliche Versicherung anzufordern, dass er die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig erteilt hat. Hierbei handelt es sich nicht um eine Versicherung an Eides statt, sie ist nicht strafbewehrt. Unrichtige Angaben können gleichwohl strafrechtlich als – versuchter – Prozessbetrug zu b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anhörung des Jugendamts.

Rn 1 Eine Anhörungspflicht des Jugendamts wird durch Abs 1 S 1 für alle Adoptionssachen (§ 186) begründet, wenn der Anzunehmende oder Angenommene minderjährig ist. Die Bestimmung gilt auch, wenn das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder ausländisches Recht anzuwenden ist. Es handelt sich um eine zwingende Vorschrift, deren Verletzung einen nach Abs 2 S 2 von de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1687a BGB – Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils.

Gesetzestext Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend. Rn 1 Die Vorschrift erklärt für den nicht sorgeberechtigten Elternteil als en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Rechtslage ab 2024 736 ZPO 13 Rechtslage bis 2023 736 ZPO 5 Titel gegen die Gesellschaft 736 ZPO 7 Titel gegen die Gesellschafter 736 ZPO 8 Vollstreckung 736 ZPO 2 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrenskostenvorschuss (Abs 1 Alt 2).

Rn 9 Der Anspruch auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses kann iRv Verwandtenunterhalt als Sonderbedarf iSv § 1613 II BGB geltend gemacht werden (FAKomm-FamR/Jokisch § 76 Rz 54 mwN); die ausschließlich zwischen Ehegatten iR (intakter) ehelicher Lebensgemeinschaft geregelte Vorschusspflicht (§ 1360a IV BGB) gilt aufgrund der Verweisung in § 1361 IV 4 BGB auch zwischen g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen. (2) 1Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Sonstige Familiensachen sind Verfahren, diemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitpunkt der Entscheidung (Abs 1 S 2).

Rn 32 Die Bestellung des Verfahrensbeistands muss so früh wie möglich erfolgen. Wurden – nach Durchführung von Vorermittlungen – die Voraussetzungen für die Bestellung herausgearbeitet, ist ein weiteres Zuwarten nicht mehr gerechtfertigt, um dem Verfahrensbeistand und mit seiner Unterstützung auch dem Kind eine Einflussnahme auf die Gestaltung und den Ausgang des Verfahrens ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Internationale Zuständigkeit.

Rn 5 Die internationale Zuständigkeit für Adoptionssachen folgt aus § 101. Danach sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn der Annehmende, einer der annehmenden Ehegatten oder das Kind Deutscher ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die internationale Zuständigkeit ist nach § 106 nicht ausschließlicher Art. Greift die internationale Zuständigkeit ein, bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erörterungstermin in Verfahren nach § 169 Nr 1, 4.

Rn 2 Nach Abs 1 sollen grds alle verfahrensfähigen Beteiligten an der persönlichen Erörterung teilnehmen. Das betroffene minderjährige Kind ist – da nicht verfahrensfähig – nicht zu laden, jedoch muss ihm über den gesetzlichen Vertreter rechtliches Gehör gewährt werden. Dieser ist nicht Beteiligter, aber im Hinblick auf die grundsätzliche Parteiöffentlichkeit des FamFG-Verfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzelfälle.

Rn 22 In Betracht kommen Verstöße gegen die eheliche Treuepflicht, wenn der Berechtigte während der Ehe ein nachhaltiges, auf längere Dauer angelegtes intimes Verhältnis zu einem Dritten aufnimmt und gegen den Willen des Verpflichteten fortführt (BGH FamRZ 89, 1279). Dies gilt auch bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen (BGH FamRZ 08, 1414). Ausreichend ist ferner eine intim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 1806 BGB endet die Vormundschaft kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen für ihre Begründung gem § 1773 BGB nicht mehr vorliegen, also bei Volljährigkeit oder Tod des Mündels bzw bei Wiederaufleben der elterlichen Sorge, auch wegen Wegfalls des Ruhens der elterlichen Sorge (§ 1674 II, 1674a S 2 BGB) oder mit Annahme des Mündels als Kind, § 1754 BGB. Hiervon zu un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nicht mit Kosten belegbare Beteiligte.

Rn 5 In Kindschaftssachen (§ 151), die seine Person – im Gegensatz zum Vermögen – betreffen, können einem Minderjährigen gem III keine Kosten auferlegt werden. III gilt auch iRv § 84 (KG FamRZ 16, 81; MüKoFamFG/Schindler § 84 Rz 14; aA mangels einer entspr Regelung in § 84 Zö/Feskorn § 84 Rz 6). Gem §§ 158c IV, 174 S 2, 191 S 2 sind dem Verfahrensbeistand in Kindschafts-, Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anhörung weiterer Beteiligter (Abs 2).

Rn 2 Ferner sind weitere Beteiligte anzuhören, etwa die Eltern des Anzunehmenden (§ 188 Abs 1 Nr 1 b), die Ehegatten oder Lebenspartner des Annehmenden bzw Anzunehmenden (§ 188 Abs 1 Nr 1 c). Auch wenn es sich lediglich um eine Soll-Vorschrift handelt, kann von der Anhörung nur aus erheblichen Gründen abgesehen werden. Im Falle der Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Alternative Zuständigkeiten.

Rn 5 I 1 bietet entspr § 35b I FGG aF iVm §§ 43 I, 64 III, 70 IV FGG aF zwei alternative Anknüpfungen für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Anknüpfungsperson ist das betroffene Kind. Nach Nr 1 wirkt dessen deutsche Staatsangehörigkeit zuständigkeitsbegründend (sog Heimatzuständigkeit, vgl § 98 Rn 6), wobei es nicht auf deren Effektivität ankommt (zum MSA B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beginn und Ende des nachehelichen Unterhaltsanspruchs.

Rn 10 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entsteht am Tag der Rechtskraft der Scheidung (BGH FamRZ 88, 370). Der Nachscheidungsunterhalt ist mit dem Trennungsunterhalt nicht identisch (BGH FamRZ 99, 1497). Vor Entstehung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs kann eine wirksame Mahnung nicht erfolgen (BGH FamRZ 88, 370). Wenngleich der Anspruch vor Rechtskraft der Scheid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewinne ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fixierung, II.

Rn 3 Gem II bedürfen auch sog unterbringungsähnliche Maßnahmen der familiengerichtlichen Genehmigung, wenn nämlich einem Kind, das sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen (Fixierung der Extremitäten oder des Körpers), Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig in nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsausübung.

Rn 2 Gem I soll auch im Verhältnis zwischen Vormund und Pflegeperson die Übertragung von Sorgeangelegenheiten auf die Pflegeperson ermöglicht werden, wenn der Mündel seit längerer Zeit bei ihr in Familienpflege lebt und sich eine tw Übertragung von Sorgeangelegenheiten als seinem Wohl förderlich erweist (I 1 Nr 1 1. Alt), oder eine Übertragung ist auch bereits zu Beginn des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirksamwerden des Beschlusses (Abs 2).

Rn 3 Das Wirksamwerden hängt von der Bekanntgabe nach § 40 ab, die in der Form der §§ 166 ff ZPO zu erfolgen hat. Der Beschluss wird mit Zustellung an den Annehmenden, nach dem Tod des Annehmenden mit Zustellung an das Kind wirksam. Handelt es sich um einen minderjährigen Angenommenen, bedarf es der Zustellung an den gesetzlichen Vertreter (§ 170 ZPO). Bei einer Adoption dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahrenseinleitung.

Rn 5 Das Verfahren wird nur auf Antrag betrieben, vgl § 1631e III 2 BGB; eine Einleitung vAw ist nicht vorgesehen (ausdr Dutta/Jacoby/Schwab/Ivanits § 167b Rz 8; Erman/Döll § 1631e Rz 17). Der antragstellende Elternteil muss die Personensorge für das betroffene Kind innehaben, zumindest aber die Gesundheitssorge innehaben (Dutta//Jacoby/Schwab/Ivanits § 167b Rz 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnis zum Güterstand.

Rn 16 Der Güterstand hat maßgeblich Einfluss auf die quotenmäßige Beteiligung des Ehegatten am Nachlass. Im gesetzlichen Güterstand erhöht sich der Zugewinn nach III erbrechtlich pauschal um ¼; bei der Gütertrennung wird durch IV gewährleistet, dass der überlebende Elternteil keinen geringeren Erbteil erhält als ein Kind des Erblassers. Die Gütergemeinschaft und der deutsch-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Funktionsbestimmung der Namensbestandteile nach Abs 1 Nr 1.

Rn 9a Wenn die bisherigen Namen nicht nach Vor- und Familiennamen unterschieden werden, kann der Namensträger erklären, welche Namen Vor- und welcher Name Familienname sein soll (sog Sortiererklärung, vgl § 381b II 19. DA-ÄndVwV v 15.8.07 BAnz Nr 155 v 21.8.07 7279). Gibt er keine Erklärung ab, muss der Rechtsanwender (zB Standesamt) die Bestandteile festlegen (s Rn 8). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift findet Anwendung auf Unterhaltsansprüche aller Verwandter mit Ausn minderjähriger Kinder. Sie gilt insbes auch für die privilegierten volljährigen Kinder. Abzustellen ist dabei auf die die Verwirkung rechtfertigende Handlung. Handlungen eines Minderjährigen können ihn auch nach Eintritt der Volljährigkeit nicht zugerechnet werden, wenn er noch unterhaltsb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anspruchsfolge.

Rn 22 Anspruchsfolge ist eine ›angemessene Entschädigung in Geld‹ für ›das seelische Leid‹, was die Frage der Bemessung aufwirft. Der Bezug auf das ›seelische Leid‹ könnte in dem Sinne verstanden werden, dass das konkrete Leid entschädigt werden solle; dies wäre aber mit Blick auf die Gesetzesbegründung, einen gegenüber dem Schockschaden (bei dem es denknotwendig auf die Bem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruchsberechtigte.

Rn 2 Nach § 63 EStG sind anspruchsberechtigt die Eltern, uU auch Pflegeeltern. Der Anspruch entfällt bei einem bestimmten Einkommen des Kindes gem §§ 32 IV 2 EStG. Das Alter der Kinder, die das Kindergeld vermitteln ist geregelt in § 32 IV 1 EStG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Staatsverträge.

Rn 2 Als völkerrechtliche Vereinbarungen vorrangig (I 1) sind die folgenden multilateralen Staatsverträge: Das KSÜ erfasst im Verhältnis zwischen Vertragsstaaten sorgerechtliche Maßnahmen zum Schutz der Person oder des Vermögens (Art 3, 4 KSÜ) von Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, Art 2 KSÜ) mit gewöhnl Aufenthalt in einem Vertragsstaat. Das Vorläufer-Üb MSA ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz des Vorrang- und Beschleunigungsgebots (Abs 1).

Rn 3 Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot gilt für alle Kindschaftssachen, die den Aufenthalt eines Kindes (als Teil der Personensorge, § 1631 I BGB) betreffen. Das können insb Verfahren nach §§ 1628, 1671, 1678, 1680 f BGB sein. das Umgangsrecht betreffen. Das sind Verfahren, die sich mit der Regelung des Umgangs durch das Gericht nach §§ 164 III, 1684 III, IV, 1685 III, 168...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abholen und Zurückbringen.

Rn 44 Das Abholen und Zurückbringen des Kindes ist Aufgabe des Umgangsberechtigten (Nürnbg FamRZ 99, 1008; Zweibr FamRZ 82, 531; 98, 1465; Frankf FamRZ 88, 866; J/H/A/Rake § 1684 Rz 39; Staud/Rauscher § 1684 Rz 214). Den sorgeberechtigten Elternteil trifft über selbstverständliche Vorbereitungshandlungen in der eigenen häuslichen Sphäre hinaus grds keine Verpflichtung an der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Gefährdeter.

Rn 119 Auf Seiten des Gefährdeten sind in erster Linie die gefährdeten Rechtsgüter sowie Umfang und Grad ihrer Gefährdung zu berücksichtigen, zB reicht der Schutz von Leben und Gesundheit weiter als derjenige des Eigentums (s nur BGHZ 58, 149, 156). Rn 120 Von Bedeutung sind weiterhin die Möglichkeiten des Selbstschutzes (dazu insb BGH VersR 14, 78 Rz 17 mwN; MüKo/Wagner § 82...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b)

Rn 10 Eine Kindeswohlprüfung findet iRd § 1671 I Nr 1 grds nicht statt (J/H/A/Lack § 1671 Rz 30). Stimmt der andere Elternteil dem Antrag auf Übertragung der Alleinsorge zu, muss das Gericht dem Antrag ohne Sachprüfung stattgeben. Eine Begründung des Antrags oder der Zustimmung ist nicht erforderlich und kann vom Gericht auch nicht verlangt werden. Auch eine Motivforschung i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fürsorgezuständigkeit.

Rn 6 Nach I 2 wird (entspr § 35b II FGG aF) die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte auch durch ein Fürsorgebedürfnis betr Person oder Vermögen des Kindes begründet. Es liegt idR vor bei asylsuchenden Kindern ohne Sorgeberechtigte im Inland oder bei Anwendbarkeit deutschen Rechts (Keidel/Dimmler Rz 52).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Kontinuitätsgrundsatz.

Rn 48 Der Kontinuitätsgrundsatz hat kaum eigenständige Bedeutung. Er vereinigt lediglich die Kriterien des Förderungsgrundsatzes und der Kindesbindungen unter dem besonderen Blickwinkel der Stetigkeit. Das Kontinuitätsprinzip erschöpft sich nicht darin, möglichst die zum Zeitpunkt der Sorgeentscheidung bestehende Betreuungssituation beizubehalten. Vielmehr ist die sorgerecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anberaumung des Vermittlungstermins (Abs 2).

Rn 7 Lehnt das Gericht die beantragte Vermittlung nicht ab, lädt es die Eltern unverzüglich (also innerhalb der Monatsfrist des § 155 II, vgl Prütting/Helms/Hammer § 165 Rz 7; Heilmann/Gottschalk § 165 Rz 5) zu einem Vermittlungstermin. Gem Abs 2 S 2 soll das persönliche Erscheinen beider Elternteile angeordnet werden, um eine ausreichende und unmittelbare Erörterung der Kon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betreuungsunterhalt.

Rn 5 Der Betreuungsunterhalt erfasst die Betreuungsleistung der Eltern ggü ihren Kindern, nämlich die Versorgung, Erziehung, persönliche Zuwendung und Haushaltsführung. Im Unterschied zum Naturalunterhalt deckt er nicht die materiellen Bedürfnisse des Kindes ab. Dabei handelt es sich um denjenigen Unterhalt, den das Gesetz in § 1606 III 2 als Unterhaltsbeitrag durch die Pfle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Benachteiligungsverbot.

Rn 11 Der Übergang des Unterhaltsanspruchs darf nicht zum Nachteil des unterhaltsberechtigten Kindes geltend gemacht werden. Dies wirkt sich praktisch in der Weise aus, dass die Regressforderung dem Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den wirklichen Unterhaltsverpflichteten im Range nachgeht mit der Folge, dass die Regressforderung dessen Leistungsfähigkeit nicht beeinträcht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Durch vertragliche Übernahme, § 832 II.

Rn 5 Die vertragliche Übernahme einer Aufsichtspflicht kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Der Vertrag kann mit dem Aufsichtsbedürftigen oder einem Dritten geschlossen werden (Köln OLGE 34, 120, 121); er muss wirksam sein (hM, BeckOK/Spindler § 832 Rz 12 mwN; aA Soergel/Krause § 832 Rz 14; Staud/Bernau § 832 Rz 47 f mwN; näher § 831 Rn 23), Anfechtbarkeit schadet nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Fachlich geeignet im Sinne des § 158 Absatz 1 ist eine Person, die Grundkenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts, des Verfahrensrechts in Kindschaftssachen und des Kinder- und Jugendhilferechts, sowie Kenntnisse der Entwicklungspsychologie des Kindes hat und über kindgerechte Gesprächstechniken verfügt. 2Die nach Satz 1 erforde...mehr