Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Analphabetismus / 1 Fakten zum Analphabetismus in Deutschland

Von primärem Analphabetismus spricht man, wenn Betroffene nie oder nur sehr kurz die Gelegenheit hatten, Lesen und Schreiben zu lernen. Durch die hohe Priorität der Schulpflicht trifft das in Deutschland allerdings nur auf sehr wenige Menschen zu, die i. d. R. ohne ausreichende Schulbildung zugewandert sind und weder die deutsche noch ihre Muttersprache in der Schriftform be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendschutz (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz)

Zusammenfassung Begriff Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist neben dem ordnungsrechtlichen und dem strukturellen der dritte Teilbereich des Kinder- und Jugendschutzes. Ziel ist es, die jungen Menschen und ihre Erziehungsberechtigten zu befähigen, sich bzw. die anvertrauten Kinder und Jugendlichen besser vor Gefahren zu schützen. Die öffentliche Jugendhilfe ist verpf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Selbstbeschaffung bedeutet, dass der Leistungsberechtigte sich eine Leistung ohne Tätigwerden des Leistungsträgers beschaffen und anschließend Kostenerstattung vom Leistungsträger verlangen kann, wenn die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die selbstbeschaffte Leistung vorlagen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Recht...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Vollzeitpflege ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie (Pflegefamilie). Dies ist jede Familie, die nicht Herkunftsfamilie ist.[1] Dies kann aber auch bei anderen Verwandten, z. B. den Großeltern, erfolgen, aber auch in der Familie des Vormunds o...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 2 Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischen Behinderungen/Jugendliche. Inobhutnahme

Neben der klassischen Vollzeitpflege als Hilfe zur Erziehung gibt es Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche als Form der Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischen Behinderungen und Jugendliche [1]. Zudem wird sie im Rahmen der Inobhutnahme sowie der Betreuung und Versorgung in Notsituationen geleistet.mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 3.1.2 Interims-Vollzeitpflege

Die Interims-Vollzeitpflege ist geeignet, wenn die Rückführung oder Verselbstständigung des Kindes oder Jugendlichen nach Ablauf eines befristeten Zeitraums (durchschnittlich 2 Jahre) in der Herkunftsfamilie denkbar ist. Sie kommt z. B. infrage, wenn die Personensorgeberechtigten ihr Kind wegen Überforderung ungenügend versorgen oder betreuen.mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / Zusammenfassung

Begriff Vollzeitpflege ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie (Pflegefamilie). Dies ist jede Familie, die nicht Herkunftsfamilie ist.[1] Dies kann aber auch bei anderen Verwandten, z. B. den Großeltern, erfolgen, aber auch in der Familie des Vormunds oder Pflegers. D...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 3.2 Allgemeine Vollzeitpflege als Dauerpflege

Allgemeine Vollzeitpflege ist angezeigt, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ausscheidet und das Kind oder der Jugendliche dauerhaft seinen Lebensort in der Pflegefamilie hat. Die Dauerpflege soll dem Minderjährigen einen Ersatz für seine Herkunftsfamilie bieten und ihm die Möglichkeit eröffnen, positive und vertrauensvolle Verbindungen zu Bezugspersonen zu schließen.mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 3.1.1 Kurzzeitige Vollzeitpflege

Kann der Personensorgeberechtigte wegen eines kurzfristigen Ausfalls, z. B. Krankheit oder Unfall, seine Kinder nicht versorgen, kommt die kurzzeitige Vollzeitpflege in Betracht.mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 3 Arten

Die Vollzeitpflege kann sowohl als zeitlich befristete Hilfe als auch eine auf Dauer angelegte Lebensform für Kinder und Jugendliche sein. 3.1 Befristete Vollzeitpflege Kinder und Jugendliche werden in einer befristeten Vollzeitpflegestelle untergebracht, wenn in ihrer Herkunftsfamilie eine vorübergehende Notsituation besteht und zwischen ihnen und ihrer Herkunftsfamilie noch ei...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 3.1 Befristete Vollzeitpflege

Kinder und Jugendliche werden in einer befristeten Vollzeitpflegestelle untergebracht, wenn in ihrer Herkunftsfamilie eine vorübergehende Notsituation besteht und zwischen ihnen und ihrer Herkunftsfamilie noch eine Bindung existiert bzw. unter Berücksichtigung ihres Alters und Entwicklungsstandes aufrechterhalten werden kann. Es gibt 3 Arten der befristeten Betreuung: 3.1.1 Kurz...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 1.2 Kostenübernahme durch Jugendamt

Das Jugendamt übernimmt bei der Vollzeitpflege die Kosten für den angemessenen Unterhalt des Kindes. Es wird ein monatliches Pflegegeld gezahlt. Dieses enthält auch einen Betrag für die Erziehungsleistung der Pflegeperson. Die Pflegegeldhöhe wird nicht durch ein Bundesgesetz festgelegt. Vielmehr bestimmen die einzelnen Jugendämter die Höhe.mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 3.1.3 Familiäre Bereitschaftsbetreuung

Die familiäre Bereitschaftsbetreuung wird als vorläufige Maßnahme bei Kindeswohlgefährdung im Rahmen der Inobhutnahme eingesetzt. Sie kann aber auch wegen einer akuten Gefahrensituation auf Wunsch des Personensorgeberechtigten, des Kindes oder Jugendlichen erfolgen.mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 1 Hilfe zur Erziehung

1.1 Anspruchsvoraussetzungen Die Personensorgeberechtigten haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und Vollzeitpflege im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und erforderlich ist.[1] Generell liegt ein entsprechender Bedarf vor, wenn Eltern wichtige ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2 Ausnahmen

2.1 Unaufschiebbarkeit Die sog. Selbstbeschaffung ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Steuerungsverantwortung des Jugendamts. Dabei decken Leistungsberechtigte ihren Hilfebedarf selbst und haben einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Jugendhilfeträger. Dieser Erstattungsanspruch ist nur gegeben, wenn der Jugendhilfeträger die Leistung nicht rechtzeitig erbracht oder zu...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Personensorgeberechtigten haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und Vollzeitpflege im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und erforderlich ist.[1] Generell liegt ein entsprechender Bedarf vor, wenn Eltern wichtige Versorgungs- und Erziehungsf...mehr

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Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.1.2 Voraussetzungen der konkreten Hilfeleistung

Die Tatbestandsvoraussetzungen einer Leistungsnorm im SGB VIII für die konkrete Hilfeleistung müssen vorliegen. Die Kosten werden nur erstattet, wenn sicher ist, dass das Jugendamt die Hilfe auch gewähren muss. Andernfalls hätte dies der Leistungsberechtigte in der Hand.mehr

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Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.2 Ambulante Hilfen

Ambulante Hilfen sollen niedrigschwellig erfolgen. Daher erlaubt § 36a Abs. 2 SGB VIII ihre unmittelbare Inanspruchnahme. Ambulante Hilfen sind alle Hilfen, für die kein Hilfeplan[1] aufgestellt werden muss (z. B. Hilfen nach §§ 29, 30 und 31 SGB VIII).mehr

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Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 1 Steuerungsverantwortung des Jugendamts

Die Steuerungsverantwortung oder auch das "Entscheidungsmonopol" liegt beim Jugendamt.[1] Ohne dessen vorherige Entscheidung können Leistungsberechtigte im Allgemeinen keine Leistungen in Anspruch nehmen.mehr

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Jugendschutz (erzieherische... / Zusammenfassung

Begriff Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist neben dem ordnungsrechtlichen und dem strukturellen der dritte Teilbereich des Kinder- und Jugendschutzes. Ziel ist es, die jungen Menschen und ihre Erziehungsberechtigten zu befähigen, sich bzw. die anvertrauten Kinder und Jugendlichen besser vor Gefahren zu schützen. Die öffentliche Jugendhilfe ist verpflichtet, entspr...mehr

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Jugendschutz (erzieherische... / 2 Adressaten

Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich zum einen an die jungen Menschen selbst, zum andern an deren Eltern und andere Erziehungsberechtigte.[1]mehr

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Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.1 Unaufschiebbarkeit

Die sog. Selbstbeschaffung ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Steuerungsverantwortung des Jugendamts. Dabei decken Leistungsberechtigte ihren Hilfebedarf selbst und haben einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Jugendhilfeträger. Dieser Erstattungsanspruch ist nur gegeben, wenn der Jugendhilfeträger die Leistung nicht rechtzeitig erbracht oder zu Unrecht abgelehnt hat...mehr

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Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.1.3 Zeitliche Dringlichkeit

Der Kostenerstattungsanspruch ist für Situationen gedacht, in denen schnell gehandelt werden muss. Bis zur Entscheidung des Jugendamts über die Leistung kann manchmal nicht gewartet werden. Auch in Fällen des Eilrechtsschutzes[1] kommt die Entscheidung des Gerichts über eine zu Unrecht abgelehnte Leistung ggf. zu spät.[2]mehr

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Selbstbeschaffung (Kinder- ... / Zusammenfassung

Begriff Selbstbeschaffung bedeutet, dass der Leistungsberechtigte sich eine Leistung ohne Tätigwerden des Leistungsträgers beschaffen und anschließend Kostenerstattung vom Leistungsträger verlangen kann, wenn die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die selbstbeschaffte Leistung vorlagen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rechtsgrundlage für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.1.1 Kenntnis des Jugendamts über den Bedarf

Der Leistungsberechtigte muss den Träger der öffentlichen Jugendhilfe über den Hilfebedarf informieren ("angemeldeter Bedarf"). Der Bedarf kann auch nachgemeldet werden.[1] Erst dann kann er sich die Leistung selbst beschaffen. Ist das nicht möglich, muss es unverzüglich nachgeholt werden. So soll sichergestellt werden, dass der Träger überhaupt die Möglichkeit erhält, selbst...mehr

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Jugendschutz (erzieherische... / 1.1 Handlungsfelder

Die jungen Menschen sollen Kritikfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit erwerben und zu eigenverantwortlichem Handeln befähigt werden. Hierzu sollen entsprechende Kompetenzen vermittelt werden. Mögliche Handlungsfelder bieten sich beispielsweise in folgenden Bereichen: Umgang mit Gewalt, Rechtsextremismus, Pornografie, Mobbing usw. Verantwortungsvoller Umgang mit den Medien Infor...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendschutz (erzieherische... / 1 Angebote

Ziel der Angebote ist es, sich selbst sowie die einem anvertrauten jungen Menschen besser vor Gefahren zu schützen. 1.1 Handlungsfelder Die jungen Menschen sollen Kritikfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit erwerben und zu eigenverantwortlichem Handeln befähigt werden. Hierzu sollen entsprechende Kompetenzen vermittelt werden. Mögliche Handlungsfelder bieten sich beispielsweise...mehr

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Jugendschutz (erzieherische... / 3 Landesrechtsvorbehalt

Die konkrete Ausgestaltung der Angebote des erzieherischen Jugendschutzes obliegt den Bundesländern.[1] Ein Beispiel für eine länderübergreifende Initiative ist die Internetseite, die von den Jugendministern aller Bundesländer gegründet wurde. Ihr Auftrag ist es, jugendschutzrelevante Angebote im Internet zu überprüfen und bei Verstößen die zuständigen Stellen zu informieren.mehr

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Jugendschutz (erzieherische... / 1.2 Arten

Das Gesetz nennt keine konkreten Leistungsalternativen, sondern stellt lediglich die Verpflichtung der Jugendhilfe auf, entsprechende Angebote vorzuhalten. Den vielfältigen Inhalten steht daher eine ebenso breite Palette an denkbaren pädagogischen Maßnahmen gegenüber. Als pädagogische Angebote kommen in Betracht: Aufklärung und Information durch Broschüren, Vorträge Erlebnispä...mehr

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Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 3 Abgrenzung der Leistungen des SGB VIII zum SGB XII

Besteht im konkreten Fall sowohl ein Anspruch gegen den Träger der Sozialhilfe als auch gegen den Jugendhilfeträger, ist die Jugendhilfe vorrangig zuständig. Mit Wirkung vom 1.1.2020 gilt das auch für Ansprüche nach dem SGB IX, das gegenüber dem SGB VIII ebenfalls subsidiär ist.[1] Etwas anderes gilt für die Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Schüler und K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hausbesuch / 2 Hausbesuch bei gefährdetem Kindeswohl

Das SGB VIII [1] knüpft an die Bestimmungen im Grundgesetz an, indem es den Fachkräften ermöglicht, sich einen "unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen". 2.1 Nach fachlicher Einschätzung erforderlich Im Gesetzgebungsverfahren zum Bundeskinderschutzgesetz und ebenso zum Kinder- und Jugendschutzgesetz wurde diskutiert, die Jugendämte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe für junge Volljährige / 3 Verfahren

Für das Verfahren gilt § 36 SGB VIII mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der nun junge Volljährige tritt. Als Anspruchsinhaber entscheidet er über die Annahme der Hilfe selbst. Dabei dürfen an seine Bereitschaft zur Mitwirkung im Einzelfall keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Andernfalls besteht...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ortsfeste und bewegliche Tr... / 2.3.1 Geländer

Geländer und deren Verbindungen untereinander und mit dem Bauwerk müssen so ausgeführt sein, dass sie am Handlauf eine in horizontaler Richtung wirkende Streckenlast von mind. 500 N/m (Treppen in Wohngebäuden) aufnehmen können. In Bereichen, in denen mit Menschenansammlungen zu rechnen ist wie z. B. in Bauwerken im Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung sowie Gesch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendsozialarbeit / Zusammenfassung

Begriff Jugendsozialarbeit ist eine sozialpädagogische Hilfe für Jugendliche mit einem besonderen Unterstützungsbedarf. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zielgruppe und Zielsetzung der Jugendsozialarbeit werden in § 13 Abs. 1 SGB VIII umschrieben. Die Absätze 2 und 3 regeln konkrete Leistungen, deren Gewährung im Einzelfall im Ermessen des Trägers l...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 2 Abgrenzung der Leistungen des SGB VIII zum SGB II

Wer im erwerbsfähigen Alter ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber dem Jobcenter. Personen im erwerbsfähigen Alter erhalten zum einen das Bürgergeld[1], das den Lebensunterhalt sichern soll, zum andern gewährt das Jobcenter auch Leistungen zur Eingliederung in Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachrang (§ 10 SGB VIII) / Zusammenfassung

Begriff Nachrang der Jugendhilfe bedeutet, dass die Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder der Schule oder Unterhaltspflichtiger Vorrang haben vor den Leistungen der Jugendhilfe. Der Vorrang anderer Sozialleistungsträger bedeutet nicht, dass der Jugendhilfeträger Leistungen ablehnen darf, sondern, dass der Jugendhilfeträger von ihnen Kostenerstattung verlangen darf. Ge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vision Zero: Möglichkeiten ... / 4.3 Die tolerierbaren Grenzen liegen in der physischen Belastbarkeit des Menschen

Gerade wenn man davon ausgeht, dass Menschen Fehler machen, muss dafür gesorgt werden, dass die dadurch entstehenden Unfälle nicht zu ernsthaften Personenschäden führen. "Keiner kommt um, alle kommen an" – auf diese Formel hat es der Deutsche Verkehrssicherheitsrat gebracht, als er sich für die Vision Zero als Handlungsstrategie entschieden hat, denn dieser Grundsatz bezieht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hausbesuch / 2.2 Betreten der Wohnung

Um eine Wohnung gegen den Willen der Betroffenen betreten zu dürfen, sind die Fachkräfte des Jugendamts auf Unterstützung durch die Polizei angewiesen. Die Rechtsgrundlage hierfür richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Hinweis Ablauf Hausbesuch Häufig existieren ausführliche Arbeitshilfen (z. B. der "Stuttgarter Kinderschutzbogen" oder die "Glinder Manuals") zum Thema H...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Steuerungsverantwortung / 2.1 Ambulante Hilfen

Niederschwellige ambulante Hilfen[1], insbesondere die Erziehungsberatung, müssen nicht vorher beantragt werden. Diese Hilfen sollen gerade ohne hohe formale Hürden in Anspruch genommen werden können. Deshalb schließt der Jugendhilfeträger regelmäßig mit dem Leistungserbringer eine Vereinbarung darüber ab, wie die Leistungen erbracht und die Kosten abgerechnet werden. Die Le...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe für junge Volljährige / Zusammenfassung

Begriff Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren bezeichnet das SGB VIII als junge Volljährige. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialrecht: Die Hilfe für junge Volljährige ist in § 41 SGB VIII geregelt. Auch wenn das Defizit in der Persönlichkeitsentwicklung voraussichtlich nicht vollständig behoben werden kann, ist das Jugendamt zur Leistung verpflichtet. Das hat das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe für junge Volljährige / 2 Leistungskatalog

Als Leistungen stehen nahezu alle Angebote der Erziehungshilfe bzw. der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen zur Verfügung.[1] Der Schwerpunkt der Hilfen liegt auf erzieherischen, (sozial)pädagogischen und damit ggf. verbundenen therapeutischen Hilfeleistungen. Ergänzend kann über den Verweis auf §§ 39 und 40 SGB VIII mit materieller Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 1 Grundsatz des Nachrangs der öffentlichen Jugendhilfe

Die Nachrangfrage stellt sich erst, wenn die Leistungen der Leistungsträger gleich, gleichartig, einander entsprechend, kongruent, einander überschneidend oder deckungsgleich sind.[1] Hinweis Nachrang erst auf Kostenebene herstellen Häufig kann der Nachrang faktisch erst auf der Kostenebene hergestellt werden. Das liegt daran, dass die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe unabh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hausbesuch / 2.1 Nach fachlicher Einschätzung erforderlich

Im Gesetzgebungsverfahren zum Bundeskinderschutzgesetz und ebenso zum Kinder- und Jugendschutzgesetz wurde diskutiert, die Jugendämter zu einem Hausbesuch zu verpflichten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben seien. Es hat sich eine Formulierung durchgesetzt, die den Fachkräften einen gewissen Spielraum einräumt. Dieser Beurteilungsspielraum ist aber gerichtlich nachprüfba...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vision Zero: Möglichkeiten ... / 5.1 Handlungsfelder einer betrieblichen Präventionskultur

Wenn die Vision Zero sinnvollerweise als Bestandteil einer umfassenden betrieblichen Präventionskultur verstanden wird, dann kann diese nach dem aktuellen Stand der Literatur am besten mit 6 voneinander getrennten, aber miteinander verwobenen Handlungsfeldern umgesetzt werden: Prävention als integrierter Bestandteil aller Aufgaben, Führung, Kommunikation, Beteiligung, Fehlerkultu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / 2 Wie ist vorzugehen?

Um entscheiden zu können, ob ein Einsatz des Betroffenen während der AU mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu vereinbaren ist und keine anderen Risiken mit sich bringt, muss der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ein gesundheitlich eingeschränkter Mitarbeiter seine Tätigkeiten ausüben kann oder nicht. I. d. R. muss der Arbeitgeber das selbstveran...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Die Vorschriften zur Zuständigkeit regeln, welcher Verwaltungsträger welche Aufgaben erledigen muss. Dies beinhaltet immer 2 Aspekte: Mit der örtlichen Zuständigkeit wird der räumliche Bereich umschrieben, in dem ein Verwaltungsträger tätig ist. Die sachliche Zuständigkeit definiert die Aufgaben, für die er verantwortlich ist. Für die Verwaltung wird so z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 2 Örtliche Zuständigkeit

Das Gesetz unterscheidet die Zuständigkeit für Leistungen von der für andere Aufgaben.[1] Der richtige Ansprechpartner für Leistungen nach dem SGB VIII ist zunächst dort zu finden, wo die Eltern bzw. die jungen Volljährigen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.[2] Das Gesetz regelt detailliert[3] alle denkbaren Konstellationen, z. B. wenn die Eltern getrennt leben oder das Kind ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.2.1 Weisungsrecht

Die überörtlichen Träger der Jugendhilfe haben vor allem beratende und koordinierende Aufgaben. Sie haben kein Weisungsrecht gegenüber den örtlichen Trägern.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1 Sachliche Zuständigkeit

Bei der Prüfung der Zuständigkeit ist zuerst die sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsträgers zu prüfen, dann erst kann seine örtliche Zuständigkeit bestimmt werden. 1.1 Örtlicher Träger Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII [1] werden in der Regel vom örtlichen Träger erbracht ("Allzuständigkeit"). Wer örtlicher Träger ist, bestimmen seit der Föderalis...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.1 Örtlicher Träger

Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII [1] werden in der Regel vom örtlichen Träger erbracht ("Allzuständigkeit"). Wer örtlicher Träger ist, bestimmen seit der Föderalismusreform die Länder.[2] Meistens sind dies die Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Mit der sachlichen Zuständigkeit geht auch die Pflicht einher, die Kosten zu tragen. Hinweis Klarheit of...mehr