Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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zerb 11/2017, Einziehung de... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) ist der ehemalige Betreuer der Erblasserin, den die Erblasserin in ihrem notariellen Testament vom 5.12.2013 (UR-Nr.285/2013 des Notars X in I) auch zu ihrem Testamentsvollstrecker bestimmt hat. Der Beteiligte zu 2) ist der in dem vorbezeichneten Testament eingesetzte Alleinerbe. Die Beteiligten zu 3) und 4) sind die Kinder des vorverstorbenen Bruders de...mehr

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FF 11/2017, Der Wechselmode... / III. Kindeswohldienlichkeit des Wechselmodells: Die Kriterien des BGH

Damit stellt sich die Frage: Wann ist das Wechselmodell nach Kindeswohlgesichtspunkten die beste Lösung? Auf welche Argumente kommt es im Rahmen dieses neuen gerichtlichen Entscheidungsspielraums (Rn 33) an? Hierzu macht der Senat, bezogen auf den vorliegenden Einzelfall, wichtige Ausführungen. Weitere Erwägungen müssen hinzukommen. Der Senat führt zutreffend aus, dass über ...mehr

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FF 11/2017, FF 11/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

KG, Beschl. v. 13.4.2017 – 16 UF 8/17, FamRZ 2017, 1409 Bei hoher elterlicher Konfliktbelastung entspricht das paritätische Wechselmodell in der Regel nicht dem Kindeswohl. OLG Köln, Beschl. v. 8.12.2016 – 25 UF 109/16, FamRZ 2017, 1514 m. Anm. Menne Ein begleiteter Umgang des Kindes mit seinem Vater in Polen kann gemäß § 1684 Abs. 3 BGB angeordnet werden, nachdem eine Entschei...mehr

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FoVo 11/2017, Keine Berücks... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH widerspricht Die Lebensgefährtin des Schuldners ist weder gemäß § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO noch nach § 850f Abs. 1 Buchst. a oder c ZPO noch nach § 765a ZPO, auch nicht in analoger Anwendung dieser Regelungen, bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners zu berücksichtigen. Kein Fall von § 850f Abs. 1 lit a) ZPO Nach § 36 Abs. 1 InsO, § 850f Abs. 1 lit. a Z...mehr

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zerb 11/2017, Testamentsaus... / Sachverhalt

I. Die verwitwete Erblasserin verstarb am 11.10.2015 mit letztem Wohnsitz in X. Sie hinterließ keine Kinder. Der Beteiligte zu 2 war ihr letzter Lebensgefährte. Der Beteiligte zu 1 ist ihr Bruder, die Beteiligte zu 4 dessen Ehefrau. Die Beteiligte zu 3 ist eine Großnichte des vorverstorbenen Ehemannes und das Patenkind eines ebenfalls vorverstorbenen, früheren Lebensgefährte...mehr

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FF 11/2017, In einem Boot

Gabriele Ey Der Souverän hat am 24.9.2017 die 709 Mitglieder des 19. Deutschen Bundestages gewählt. Seit der eiligen Festlegung der SPD noch am Wahlabend, keine weitere Regierungsverantwortung zu übernehmen, führen nun Spitzenvertreter der Schwesterparteien CDU und CSU, der wieder in den Bundestag eingezogenen FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gespräche mit dem Ziel, einen Ko...mehr

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FF 11/2017, Das Affektionsinteresse und das Hunderudel "Ch.", "Bu.", "E.", "Br."

Zur Entscheidung des OLG Nürnberg v. 7.12.2016 – 10 UF 1249/16 (NZFam 2017, 158) … und wieder musste ein Obergericht über einen Streit um Hunde entscheiden, der erneut zu einer Gratwanderung zwischen den gesetzlichen Regelungen und der Tatsache, dass Hunde Lebewesen sind, geführt hat. Diesmal ging es nicht um einen einzigen Hund, um den sich getrennt lebende Ehegatten stritten...mehr

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AGS 11/2017, Nur eine Einig... / 1 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen der Bevollmächtigten der Antragstellerin eingelegte Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet. Das AG hat die Erinnerung gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss zu Recht zurückgewiesen, da den Bevollmächtigten bereits eine entsprechende Vergütung für ihre Tätigkeit im vorl...mehr

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zfs 11/2017, Haus/Krumm/Quarch (Hrsg): Gesamtes Verkehrsrecht, Nomos-Verlag, 2. Aufl. 2017, 3.120 Seiten, 138 EUR, ISBN 978-3-8487-3408-5

35 Spezialisten haben dem Nutzer in den Verkehrsrechtssparten Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht einen gebündelt erarbeiteten dicken Einzelband an die Hand gegeben. Die Autoren gehen mit systematischem Elan an die Kommentierung. Als Beispiele von vielen anderen picke ich heraus: §§ 222, 240 StGB (Kastenbauer)...mehr

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Heim oder nicht Heim: oder, wo wohnt man?

Leitsatz Die mit Wohnungs- und Teileigentum gesetzlich vorgesehenen Grundtypen der Nutzungsbefugnis schließen sich – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – gegenseitig aus; jedenfalls im Hinblick auf ein Sondereigentum, an dem angesichts seiner Ausstattung sowohl Wohnungs- als auch Teileigentum begründet werden könnte, gibt es keine Nutzungen, die zugleich als Wohnen und nic...mehr

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Sommer, SGB V § 117 Hochsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt seit ihrer Einführung die auf Lehre und Forschung begrenzte Teilnahme der Ambulanzen der Hochschulen an der ambulanten ärztlichen/zahnärztlichen Versorgung der Versicherten und der in § 75 Abs. 3 genannten Personen (Berechtigte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge). Nach früherem Recht war dafür ein Vertrag zwischen der Kassen-(zahn-)ärztlichen Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 117 Hochsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Art. 1 des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und gilt ab 1.1.1989. Sie hat § 368d Abs. 1 Satz 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst, nach welchem sich die Inanspruchnahme der damaligen Universitäts-Polikliniken im Rahmen medizinischer Forschung und Lehre nach den hierüber abgeschlosse...mehr

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Sommer, SGB V § 119c Medizi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Abschnitt SGB V, der die §§ 115 bis 122 umfasst und den Titel Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten trägt. Sie ist Teil der spezialfachärztlichen ambulanten Versorgung, in der gesetzlich definierte Patientengruppen medizinisch ambulant versorgt werden, sofern diese in den bestehenden ambulanten Versorgungsstrukturen (z. B. v...mehr

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Sommer, SGB V § 119c Medizi... / 2.2 Aufgabe und Leistungen des medizinischen Behandlungszentrums

Rz. 4 Nach der Gesetzesbegründung soll das medizinische Behandlungszentrum eine adäquate gesundheitliche Versorgung für Menschen mit geistiger Behnderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gewährleisten. Hierfür muss es geeignet sein, die von erwachsenen Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer geistigen oder Mehrfachbehinderu...mehr

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Sommer, SGB V § 119c Medizi... / 2.1 Medizinisches Behandlungszentrum

Rz. 3 Ein medizinisches Behandlungszentrum liegt nach Abs. 1 Satz 1 vor, wenn es fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung steht und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen bietet. Eine ständige ärztliche Leitung setzt die Anwesenheit des ärztlichen Leiters/...mehr

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Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im Katastrophenschutz

Leitsatz Verpflichtet sich ein Kind zu einem mehrjährigen Dienst im Katastrophenschutz (hier: Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr) und wird es deshalb vom Wehrdienst freigestellt, erwächst daraus keine Verlängerung der kindergeldrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit über das 25. Lebensjahr hinaus. Normenkette § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, § 32 Abs. 1, Abs....mehr

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Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.6 Nach DDR-Recht festgestellte Renten (Abs. 6)

Rz. 17 Abs. 6 übernimmt die besonderen Regelungen über die Rentenfeststellung für alte Versicherungsfälle in den neuen Bundesländern entsprechend dem bis zum 31.12.1996 geltenden § 1154 RVO. Rz. 18 Renten, die vor dem 1.1.1992 nach dem Sozialversicherungsrecht der ehemaligen DDR festgestellt wurden, werden hinsichtlich der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit, ggf. au...mehr

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Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 2.1 Bekanntgabe an Adressaten (Abs. 1)

Rz. 3 Die Bekanntgabe des VA ist zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für einen VA. Es reicht also nicht aus, dass der VA fertiggestellt und unterschrieben ist. Erst durch die Bekanntgabe wird er erlassen (BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 13 R 65/11 R). Die Bekanntgabe des verfügenden Teils gehört an sich bereits notwendig zum Begriff des VA selbst, da eine Außenwirkung nur bei e...mehr

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Aufwendungen für IVF einer in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebenden unfruchtbaren Frau als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz 1. Aufwendungen einer empfängnisunfähigen (unfruchtbaren) Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation (IVF) sind als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. 2. Da die Aufwendungen dazu dienen, die Fertilitätsstörung der Steuerpflichti...mehr

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Aufwendungen für die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim - Ansatz einer Haushaltsersparnis für beide Ehegatten

Leitsatz 1. Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim kommen als außergewöhnliche Belastung nur in Betracht, soweit dem Steuerpflichtigen zusätzliche Aufwendungen erwachsen. 2. Dementsprechend sind Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung im Grundsatz um eine Haushaltsersparnis zu kürzen, es sei denn, der Pflegebedürftig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch überlebende Ehegatten/Lebenspartner oder Kinder (Abs. 1 Nrn. 4b und 4c)

Rz. 25 [Autor/Stand] Man darf sich bei der Bayerischen Landesregierung bedanken[2], die über den Finanzausschuss[3] dafür sorgte, dass Familienheime auch erbschaftsteuerfrei erworben werden können von überlebenden Ehegatten und Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) sowie von Kindern, ggf. Enkelkindern, des Erblassers (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)[4], wenn der Erbschaftsteuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Zuwendungen von Kindern an erwerbsunfähige Eltern und Voreltern (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 41 [Autor/Stand] Eine nur selten praktisch werdende Regelung[2]: Eltern, Adoptiveltern und Stiefeltern sowie Großeltern können von ihren (Adoptiv-/Stief-)Kindern bzw. Enkeln Vermögen von Todes wegen oder durch Schenkung (§ 1 Abs. 2 ErbStG) steuerfrei erwerben, wenn der Erwerb zusammen mit ihrem übrigen Vermögen eine Freigrenze von 41 000 EUR nicht übersteigt[3] und der Erw...mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Abstammung

BGH, Beschl. v. 26.7.2017 – XII ZB 125/17 Der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung steht neben der Mutter und dem Kind allein dem rechtlichen Vater zu. Eine Fälschung des Personenstandsregisters oder der Geburtsurkunde des Kindes begründet keine rechtliche Vaterschaft. OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.7.2017 – 7 UF 688/17 Üben die Mutter und der recht...mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 13.7.2017 – 1 BvR 1202/17, NZFam 2017, 795 a) Weil bereits der vorläufige Entzug der gesamten Personensorge einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Eltern darstellt, sind grundsätzlich auch bei einer Sorgerechtsentziehung im Eilverfahren hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung zu stellen. Soll das Sorgerecht vorläufig entzogen werden, sin...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

[1] Die ehemaligen Eheleute streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. [2] Der im Jahre 1958 geborene Antragsteller, ein deutscher Staatsangehöriger, hat am XX.9.1994 die im Jahre 1969 geborene Antragsgegnerin, eine polnische Staatsangehörige, geheiratet. Für den Antragsteller handelte es sich um die zweite Ehe: Aus seiner vorherigen geschiedenen Ehe sind zwei Ki...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils vom 19.12.2016 verwiesen. … [7] II. 1. Die statthafte (§ 511 ZPO), form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung des Klägers ist zulässig, aber nach der derzeitigen Rechtsauffassung des Senats nicht begründet. Das Landgericht Bremen hat zu Recht mit dem angefochtenen Urteil die Kla...mehr

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FF 10/2017, Ausbildungsunte... / 2 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung setzt der BGH seine ständige Rechtsprechung zum Ausbildungsunterhalt fort, sie bringt also inhaltlich nicht wirklich etwas Neues. Lesenswert ist sie vor allem, weil der BGH in den Entscheidungsgründen seine bisherige Rechtsprechung zum Ausbildungsunterhalt in kompakter Form referiert, und zwar auch in Bezug auf Gesichtspunkte, die mit dem entschiedene...mehr

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AGkompakt 10/2017, Streitwe... / I. Ausgangslage

Wird nach Verletzung oder gar Tötung einer Person eine laufende Schadenersatzrente nach den §§ 844, 845 BGB geltend gemacht, ergeben sich in der Praxis besondere Streitwertprobleme. Beispiel Bei einem Unfall ist der Familienvater im Dezember 2016 tödlich verunglückt. Die hinterbliebene Ehefrau sowie das minderjährige Kind verlangen eine Schadensersatzrente wegen entgangenen U...mehr

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AGkompakt 10/2017, Streitwe... / III. Hinzurechnung fälliger Beträge

Fällige Beträge werden hinzugerechnet Oftmal wird übersehen, dass es nicht bei den zukünftigen Beträgen verbleibt. Auch wenn nach § 48 Abs. 1 S. 1 ZPO auf § 9 ZPO abzustellen ist, gilt ergänzend § 42 Abs. 3 GKG. Danach sind die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge hinzuzurechnen. Die Klage ist hier im Oktober 2017 eingereicht worden, so dass man geneigt ist, die Beträge ...mehr

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AGkompakt 10/2017, Streitwe... / II. Wert der zukünftigen Beträge

Fünffacher Jahresbetrag gilt nicht mehr Da die spezielle Wertvorschrift des § 41 Abs. 1 GKG a.F., die einen Fünfjahreswert vorsah, mit dem 2. KostRMoG entfallen ist, ist hinsichtlich der Werte der einzelnen Ansprüche auf § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 9 ZPO abzustellen. Dreieinhalbfacher Jahresbetrag für die Zukunft Für die zukünftige Leistung ist seit dem 1.8.2009 der dreieinha...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / Leitsatz

1. Das erstinstanzliche Gericht ist grundsätzlich bei einer Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 ZPO an die vom Berufungsgericht vertretene Rechtsauffassung ebenso gebunden wie das Berufungsgericht, wenn es durch eine erneute Berufungseinlegung wieder mit der Sache befasst ist. 2. Diese Bindungswirkung entfällt, wenn sich die Rechtsprechung des Berufungsgerichts selbst oder die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Verzicht auf die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (Abs. 1 Nr. 11)

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Kinder und/oder der Ehegatte des Erblassers, nachrangig entferntere Abkömmlinge und seine Eltern sind pflichtteilsberechtigt, wenn sie letztwillig von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden (§§ 2303 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2309 BGB).[2] Als reiner Geldanspruch i.H. der Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Erbteils entsteht der Pflichtte...mehr

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zerb 10/2017, Fortdauernde ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Landgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Vergütung, deren Höhe weder von der Staatskasse angegriffen noch sonst zu beanstanden sei, aus der Staatskasse festzusetzen sei, weil die Betroffene mittellos sei. Ihr zu berücksichtigendes Vermögen übersteige das Schonvermögen in Höhe von 2.600 EUR nicht. Insbesondere se...mehr

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FF 10/2017, Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Symposion des Familienrechtsausschusses im DAV Nach jahrelanger intensiver fachlicher Diskussion hat der Ausschuss Familienrecht im DAV eine Initiativstellungnahme zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhaltsrechts entwickelt, die auf einem Symposion einem fachlich hoch kompetenten Publikum zur Diskussion gestellt wurde. Leitmotiv der Reform soll die gemeinsame Elternveran...mehr

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zerb 10/2017, Fortdauernde ... / Sachverhalt

Die Staatskasse wendet sich mit ihrer Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung u. a. einer Betreuervergütung aus der Staatskasse. Die 1957 geborene Betroffene steht wegen einer geistigen Behinderung unter Betreuung. In dem gemeinschaftlichen Testament hatten ihre Eltern sich gegenseitig zu Erben eingesetzt. Der jeweils Längstlebende sollte befreiter Vorerbe sein. Zum Nacherben ...mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Erbrecht

BGH, Beschl. v. 12.7.2017 – IV ZB 6/15 Zum Erbrecht vor dem 1.7.1949 geborener nichtehelicher Kinder, hier: teleologische Erweiterung von Art. 5 S. 2 ZwErbGleichG.mehr

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FF 10/2017, Aktuelle Gesetzgebung im Familienrecht

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AGkompakt 10/2017, Gebührenerhöhung bei Eintritt des bzw. der Erben in einen laufenden Rechtstreit

Fortführung des Rechtsstreits ist dieselbe Angelegenheit Verstirbt im Laufe des Rechtsstreits die Partei und führt der Erbe oder führen die Erben den Prozess fort, so wird kein neuer Auftrag erteilt. Der Anwaltsvertrag setzt sich vielmehr mit dem oder den Erben fort (OLG Köln AGS 2014, 451 m. Anm. N. Schneider = ZEV 2014, 421 = RVGreport 2014, 362). Es handelt sich insoweit a...mehr

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AGS 10/2017, Beschwerde geg... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist nach § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthaft. Wird die Beiordnung eines Rechtsanwalts vom Gericht abgelehnt, ist dagegen die sofortige Beschwerde statthaft, auch wenn die Entscheidung im zugehörigen Hauptsacheverfahren (hier: einstweilige Anordnung über Umgang) nicht anfechtbar ist (vgl. BGH FamRZ 2011, 1138). Sie ist auch im Übrigen zul...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 2 Anmerkung

Das OLG Bremen wendet in der vorstehenden Entscheidung ("Die polnische Friseurin") in mustergültiger Weise die vom BGH[1] entwickelten Grundsätze für die richterliche Kontrolle von Vereinbarungen der Ehegatten zum Versorgungsausgleich (VA) an. Der Fall betrifft die typische Konstellation, dass der Ehemann, dessen erste Ehe geschieden worden war, die zweite Eheschließung vom ...mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Kindesunterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.9.2016 – 13 UF 204/14 a) Beim Kindesunterhalt scheidet die Abzugsfähigkeit von Verfahrenskostenhilferaten des Unterhaltsschuldners grundsätzlich aus, weil die Kindesunterhaltspflicht regelmäßig bereits in die Bemessung der Raten eingeflossen ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2013, 1406; Viefhues, in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl....mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Internationales Recht

BGH, Beschl. v. 19.7.2017 – XII ZB 72/16 a) Führt von den nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB für die Feststellung der Vaterschaft alternativ berufenen Rechtsordnungen zum Zeitpunkt der Geburt allein das Personalstatut des geschiedenen Ehemanns der Mutter zur rechtlichen Vaterschaft (hier: des geschiedenen Ehemanns nach polnischem Recht), so ist eine später von einem anderen Mann nach ...mehr

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AGS 10/2017, Beschwerde geg... / Leitsatz

In einem Verfahren der einstweiligen Anordnung über Umgang ist die sofortige Beschwerde eines Beteiligten gegen die unterlassene Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Verfahrenskostenhilfeverfahren statthaft und zulässig. Die verfahrensrechtlichen Besonderheiten einer einstweiligen Anordnung, die Betroffenheit mehrerer Kinder in unterschiedlichen Altersstufen und die fehlende Mö...mehr

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zerb 10/2017, Die vorweggenommene Erbfolge, FamRZ-Buch 43

Herausgegeben von Dr. Tobias Kappler, Notar, und Dr. Susanne Kappler, Notarin Gieseking, 1. Auflage 2017, XXXII, 368 Seiten, Softcover, 59 EUR ISBN 978-3-7694-1174-4 Das Bayrische Notar-Ehepaar, Dr. Susanne Kappler, Notarin in Arnstorf, und Dr. Tobias Kappler, Notar in Osterhofen, haben in der Reihe FamRZ-Bücher ein Praktikerbuch zur vorweggenommenen Erbfolge verfasst. Der sozi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Zuwendungen an Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 52 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich dieser als Freibetragsregelung zu verstehenden Vorschrift[2] erschließt sich nur schwer. Unstreitig greift sie nicht, soweit der Erwerb zivilrechtlich als nachträgliche Entlohnung vorangegangener Pflege- und/oder Unterhaltsleistungen zu behandeln ist[3], die der Erwerber dem Erblasser/Schenker aufgrund eines Dienstleistungs- oder Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätzliches

Rz. 66 [Autor/Stand] Wird der Schenker Erbe des Beschenkten, sind mindestens zwei, zunächst schenkung- und zuletzt erbschaftsteuerbare, Erwerbsvorgänge geschehen. § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG befreit den späteren Erwerb von Todes wegen von der Erbschaftsteuer, wenn Eltern/Großeltern[2] ihre Kinder/Enkel beerbt und soweit sie dabei Vermögen zurückerworben haben, das sie dem/r vo...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer

Der BFH[6] hatte über einen Ehevertrag zu entscheiden, in welchem für den Fall der Scheidung der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt, jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM vereinbart wurde. Der Unterhaltsanspruch sollte sich bei einer Wiederheirat nach Scheidung um die Hälfte reduzieren. Als Gegenleistung für den teilweisen Verzicht der Ehefrau auf...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XIII. Schlussbetrachtung

Sieht man sich die Schwierigkeiten an, die mit einer vertraglichen Gestaltung von Unterhalt verbunden sein können, kann man die Sehnsucht einiger Autoren nach einem einfacheren System nachempfinden. Ziehen wir also Bilanz, ob die Instrumente der Gestaltung bzw. Gestaltungsbegrenzung tauglich sind. Ich meine, dass diese Frage durchweg mit Ja beantwortet werden kann.mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 12.7.2017 – XII ZB 350/16 Gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG kann im Beschwerdeverfahren auch gegen den Willen eines Beteiligten ohne erneuten Erörterungstermin entschieden werden. BGH, Beschl. v. 29.6.2017 – IX ZB 98/16 a) Bei der Prüfung, ob Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und e...mehr

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FF 10/2017, Müssen es immer Wertgebühren sein?

Dr. Christian Grabow Wir haben uns daran gewöhnt, die Gebühren nach einem Gegenstands- oder Verfahrenswert zu berechnen. Auch die Gerichtskosten finden ihre Grundlage in einem Katalog der Streit- oder Verfahrenswerte. Ausgenommen sind Anwaltsgebühren, die nach Betragsrahmengebühren berechnet werden, wie z.B. im Sozial- oder im Strafrecht. Auch für Beratungen gelten keine Gege...mehr