Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Überblick

Rz. 222 Unter den Voraussetzungen der §§ 249 ff. FamFG [69] kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). Eine Unterscheidung, ob der Anwalt den Antra...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / dd) Problem: "Umwandlungsantrag"

Rz. 144 Liegt gegen den Unterhaltsschuldner bislang über den laufenden Unterhalt lediglich ein statischer Titel vor und beantragt der Unterhaltsgläubiger eine Abänderung dahingehend, dass der Unterhalt dynamisiert tituliert wird, soll nach Auffassung des OLG Dresden[45] der volle Wert der Unterhaltsbeträge der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate maßgebend sein;...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Überblick

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.2 Antragsrücknahme

Wird der Antrag zurückgenommen, entsteht die Gebühr auch dann nicht, wenn noch eine Entscheidung über die Kosten zu treffen ist. Liegt eine Teilrücknahme vor, ist die Gebühr nur insoweit zu erheben, wie auch noch eine Entscheidung ergeht. Die Vorschrift des § 255 Abs. 6 FamFG bestimmt zudem, dass in den Fällen, in denen der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens ni...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / cc) Zukünftige Beträge

Rz. 119 Werden zukünftige Beträge geltend gemacht (§ 113 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 259 ZPO), gilt das Gleiche wie bei den fälligen Beträgen. Auch hier kommt es auf § 51 FamGKG nicht an. Beispiel 48: Zukünftige Unterhaltsforderung Die Kindesmutter muss im September 600,00 EUR für eine Klassenfahrt der gemeinsamen Tochter zahlen. Der Vater kündigt an, sich an diesem Betrag nicht zu ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 15. Unterhaltsbedarf

15.1 Die Bemessung des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Bedarf des Ehegatten beträgt mindestens 880 EUR. 15.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung,...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er ist auch dann nicht nach dem Einkommen des Pflichtigen zu bemessen, wenn dieser mit dem betreuenden Elternteil zusammengelebt hat (BGH FamRZ 2008, 1739; 2010, 357). Der Bedarf, der sich auch aus einem Unterhaltsanspruch gegen einen früheren Ehegatten ...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.2 Gerichtsgebühren

Das streitige Verfahren ist auch gebührenrechtlich als eine Familienstreitsache zu behandeln. Im erstinstanzlichen Verfahren entsteht deshalb eine 3,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 1220 FamGKG-KostVerz., die sich nach Nr. 1221 FamGKG-KostVerz. auf einen 1.0 Gebührensatz ermäßigen kann. Eine Anrechnungsvorschrift besteht, anders als für ein vorausgegangenes Mahnverfahren, aber nich...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 292 Nach § 165 FamFG [75] vermittelt das FamG auf Antrag, wenn ein Elternteil geltend macht, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt. Die anwaltliche Tätigkeit in einem solchen Verfahren ist eine gesonderte Angelegenheit (§ 17 Nr. 8 RVG). Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 310...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / 4. Bilanz

Insgesamt zeigt sich, dass die "Ehe für Alle" zwar den familienrechtlichen Zugang zur Ehe nach §§ 1353 ff. BGB über den Garantieumfang des Art. 6 Abs. 1 GG hinaus erweitert,[117] sich aber gleichwohl mangels Funktionsgefährdung der Ehe als verfassungskonform erweist. Aus der politischen Handlungsperspektive, die Verfassungsrecht und Verfassungsrechtsprechung als reale Machtf...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 275 Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt der Eltern, eines Elternteils und dessen Ehegatten, der Pflegeeltern oder der Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Kindergeldberechtigten. Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das FamG auf Antrag den Berechtigten (§ 3 Abs. 2 S. 3 BKGG; § 64 Abs. 2 S. 3 EStG). Rz. 276 Dieses Verfahren ...mehr

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AGkompakt 1/2018, Verfahren... / III. Fällige Beträge

Fällige Beträge sind hinzuzurechnen Ebenso wie bei Zahlungsanträgen sind auch bei Abänderungsanträgen fällige Beträge hinzuzurechnen (§ 51 Abs. 2 FamGKG). Soweit also fällige Unterhaltsbeträge abgeändert werden sollen, sind diese dem Wert der laufenden Unterhaltsabänderung hinzuzurechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Unterhalt nach § 1612 Abs. 3 BGB grundsätzlich am ...mehr

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AGkompakt 1/2018, Verfahren... / VI. Wechselseitige Abänderungsanträge

Wechselseitige Anträge sind zu addieren Wird wechselseitig Abänderung beantragt, beantragen also der Unterhaltsschuldner eine Herabsetzung und der Unterhaltsgläubiger eine Heraufsetzung, so sind beide Anträge zunächst gesondert zu bewerten und dann nach § 33 Abs. 1 FamGKG zu addieren. Insoweit liegt nicht derselbe Verfahrensgegenstand vor, so dass nach § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Übrige Kindschaftssachen nach § 151 Nrn. 6 und 7 FamFG

Rz. 241 In den Kindschaftssachen des § 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG richten sich die Gebühren nach Teil 6. Der Anwalt rechnet keine Wert-, sondern Betragsrahmengebühren ab. Beispiel 105: Gebühren in Unterbringungssachen Minderjähriger ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für die allein sorgeberechtigte Kindesmutter im einstweiligen Anordnungsverfahren die Unterbringung...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 177 Voraussetzung für einen Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung nach § 1361b BGB ist neben dem Getrenntleben beziehungsweise der Absicht, sich zu trennen, das Vorliegen einer unbilligen Härte, die insbesondere dann gegeben sein kann, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Ob im konkreten Fall jeweils eine unbillige Härte vorliegt, ist immer ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 24. Mangelfall

24.1 Ein absoluter Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Verpflichteten zur Deckung seines notwendigen Selbstbehalts und der gleichrangigen Unterhaltsansprüche der Kinder nicht ausreicht. Zur Feststellung des Mangelfalls entspricht der einzusetzende Bedarf für minderjährige und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern dem Zahlbetrag, der aus der ersten Ein...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Befreiung von einer Verbindlichkeit

Rz. 69 Wird die Befreiung von einer Verbindlichkeit verlangt, richtet sich der Wert nach § 42 Abs. 1, 3 FamGKG.[9] Maßgebend ist der Betrag der Geldforderung, von der freizustellen ist. Die anteilige Haftung im Innenverhältnis ist entgegen mancher gerichtlicher Entscheidungen und Leitsätze[10] grundsätzlich irrelevant. Es kommt auf den Antrag an. Beispiel 15: Antrag auf Befr...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.1 Mindestunterhalt

Maßgeblich ist der für die ersten zwölf Monate nach Antragseingang geforderte Betrag (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Maßgeblich ist dabei der Monatsbetrag des zum Zeitpunkt der Antragseinreichung geltenden Mindestunterhalts, und zwar nach der zum Zeitpunkt des Antragseingangs maßgeblichen Altersstufe (§ 51 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Die Höhe des Mindestunterhalts ist nach Altersstufen g...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Ei...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 63 Verfahren betreffend die Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes (Ansprüche nach §§ 1686, 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB) sind Kindschaftssachen (§ 151 FamFG). Es handelt sich um Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 64 Der Anwalt erhält die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV.mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Verfahrensgebühr

Rz. 223 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. War eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, ist die dort verdiente Geschäftsgebühr hälftig, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr anzur...mehr

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§ 4 Ehe / d) Anlagen zur Antragsschrift

Rz. 472 Gemäß § 133 Abs. 2 FamFG soll der Antragsschrift die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder beigefügt werden. Da es sich dem Wortlaut nach um eine "Soll-Vorschrift" handelt, ist es für die Zulässigkeit des Scheidungsantrags nicht erforderlich, die Heiratsurkunde bzw. die Geburtsurkunden im Original beizufügen.[408] Das Ger...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsausbildung befindliche Kinder – verfügbare ...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Scheidungsantrag

Rz. 485 Muster 4.12: Scheidungsantrag Muster 4.12: Scheidungsantrag Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ – gegen Herrn _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragsgegn...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 1. Geschäftsgebühr

Rz. 39 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 85,00 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 13: Außergerichtliche Vertretung Der Mandant erscheint mit ein...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Härtefallscheidung

Rz. 487 Muster 4.14: Härtefallscheidung Muster 4.14: Härtefallscheidung Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung wegen des Vorliegens eines Härtefalls des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragsteller – – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ – gegen Frau _____________________...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / aa) Gesamtschulden

Rz. 543 Gesamtschulden der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können auf verschiedene Weisen begründet werden. Beide können sich bei der Aufnahme eines Darlehens der Bank gegenüber gesamtschuldnerisch verpflichten, beide können den Mietvertrag über die gemeinsam genutzte Wohnung unterschrieben haben und haften dann gesamtschuldnerisch dem Vermieter gegenüber auf...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 22. Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten

22.1 Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen geschiedenen Ehegatten beträgt 960 EUR. 22.2 Mindestbedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nicht privilegierten Kindes betr...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / a) Mindestens 13, höchstens 16 Jahre

Rz. 43 In Bezug auf die in Art. 8 Abs. 1 DSGVO normierte Altersgrenze für die Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen verbleibt den Mitgliedstaaten gem. Art. 8 Abs. 1 S. 3 DSGVO insoweit nationalstaatlicher Handlungsspielraum, als dass die Altersgrenze bis auf das vollendete 13. Lebensjahr herabgesetzt werden kann. Eine Erhöhung des Höchstalters von 16 Jahren ist nicht mög...mehr

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FF 1/2018, Keine Berücksich... / Leitsatz

Wird die Betreuung eines Kindes durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils erforderlich, stellen die Betreuungskosten keinen Mehrbedarf des Kindes dar, sondern gehören zur allgemeinen Betreuung, die vom betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht des anderen allein zu leisten ist. Dafür entstehende Betreuungskosten können mith...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 5. Kindesherausgabe

Rz. 26 Auch hier ist nach § 41 FamGKG grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen, so dass sich ein Regelwert von 1.500,00 EUR ergibt, der je nach den Umständen des Einzelfalls aber auch höher oder niedriger festgesetzt werden kann. Beispiel 22: Einstweilige Anordnung zur Kindesherausgabe Der Anwalt beantragt für seinen Mandanten beim FamG im Wege der einstweil...mehr

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§ 4 Ehe / dd) Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

Rz. 562 Grundsätzlich sind die Ehegatten nach der Scheidung selbst dafür verantwortlich, für ihren Unterhalt zu sorgen, § 1569 S. 1 BGB. Wenn aber die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 1570 bis 1576 BGB erfüllt sind, kann ein Unterhaltsschuldverhältnis zwischen den Ehegatten bestehen, also ein Anspruch des einen Ehegatten gegen den anderen auf Zahlung von Unterhalt auch nach...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Gegenstandswert

Rz. 42 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 FamGKG Rz. 43 Ist der Regelwert nach den besonderen Umständen unbillig, kann das Gericht auch eine...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / i) Zwischen- und Teileinigungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 145 Beim Versorgungsausgleich muss nicht zwangsläufig eine Einigung über die Höhe des Ausgleichs getroffen werden, so dass das Gericht nicht mehr rechnen und entscheiden muss. Es reicht aus, wenn sich die Eheleute über Berechnungsgrundlagen einigen und das Gericht auf dieser Basis dann den Versorgungsausgleich durchführen kann (Zwischeneinigung).[116] Rz. 146 Ebenso muss ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / IV. Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter oder des Vaters eines nichtehelichen Kindes richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 1610 BGB) und beträgt in der Regel 880 EUR. 19. Elternunterhalt Für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern gilt ein erhöhter angemessener Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes ge...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 23. Bedarf des vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten

23.1 Bedarf bei Ansprüchen des nachrangigen geschiedenen Ehegatten Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen Ehegatten beträgt 1.200 EUR. 23.2 Bedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unter...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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FF 1/2018, Anforderungen an... / Leitsatz

1. Die vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge erfordert umso weitreichendere Sachverhaltsermittlungen, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden des Kindes wiegt, in je größerer zeitlicher Ferne der zu erwartende Schadenseintritt liegt und je weniger wahrscheinlich dieser ist. 2. Die bloße Existenz "besserer" Alternativen vermag den Entzug der elterlichen Sorge ...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoein...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

Rz. 123 Der Trennungswillige kann selbst aus der Wohnung ausziehen. Wichtig ist in diesem Fall die Beachtung des § 1361b Abs. 4 BGB. Denn kündigt der Ausziehende nicht innerhalb von sechs Monaten nach Auszug seinen ernsthaften Rückkehrwillen an, wird gesetzlich unwiderleglich vermutet, dass er dem anderen die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen hat. Rz. 124 Die regelmäß...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 65 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 FamGKG.[12] Es ist von einem Regelwert von 3.000,00 EUR auszugehen.[13] Dass es hier "nur" um die Auskunft geht, rechtfertigt keinen Abschlag. Der Gesetzgeber wollte nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes auch diese Verfahren mit dem Regelwert bewertet wissen. Rz. 66 Betrifft das...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Zahlen und Statistik

Rz. 39 Die genaue Erfassung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist naturgemäß schwierig. Denn anders als Ehen werden sie nicht registriert. Gleichwohl stellt das Statistische Bundesamt Erhebungen an, die in dem so genannten Mikrozensus Rückschlüsse auf die verschiedenen Formen menschlichen Zusammenlebens zulassen. Rz. 40 Danach hat die nichteheliche Lebensgemeinschaft in...mehr

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§ 4 Ehe / 4. Muster

Rz. 347 Muster 4.10: Antrag auf Aufhebung der Ehe Muster 4.10: Antrag auf Aufhebung der Ehe Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Aufhebung der Ehe des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragsteller – – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt _________________________ – gegen Frau _________________________, wohnhaft...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / A. Überblick

Rz. 1 Einstweilige Anordnungsverfahren nach den §§ 49 ff. FamFG sind gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eigene Angelegenheiten. Beispiel 1: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umgangsrecht und beantragt gleichzeitig den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Gerichtlich anhängig sind...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 122 Hinzukommen kann eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV), nämlich dann, wenn der Anwalt am Abschluss eines gerichtlich gebilligten Vergleichs (§ 156 Abs. 2 FamFG) oder an einer Vereinbarung über die elterliche Sorge mitwirkt und hierdurch eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird oder die gerichtliche Entscheidung der getro...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / II. Gegenstandswert

Rz. 346 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 FamGKG. Danach gilt Folgendes. Rz. 347 Wird ein Rechtsmittelantrag innerhalb der Begründungsfrist (§ 117 Abs. 1 S. 3 FamFG) gestellt, gilt § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Es kommt auf den gestellten Rechtsmittelantrag an. Rz. 348 Wird das Rechtsmittel in vollem Umfang geführt, entspr...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige (880 EUR). Der Anspruch nach § 1615l BGB ist begrenzt auf den B...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Der Haushalt bei der Trennung

Rz. 269 Da § 1568b BGB bei der Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung findet,[213] muss jeder Partner die in seinem Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände von dem jeweils anderen nach § 985 BGB herausverlangen. Rz. 270 Besteht an Gegenständen des gemeinsamen Haushalts Miteigentum, so ist dieses nach den Regeln über die Gemeinschaft auseinanderzusetze...mehr