Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 3. Bedarfsdeckender Einsatz von verfügbarem Vermögen durch das volljährige, im Studium befindliche Kind

Ein volljähriges Kind, das sich im Studium befindet, muss jegliches zu seiner freien Verfügung stehendes Vermögen zur Deckung seines Lebensbedarfs einsetzen. Dies hat sukzessive bis zu dessen vollständigen Verbrauch zu geschehen. Erst danach kommt die Unterhaltsverpflichtung der Eltern zum Tragen. Die Obliegenheit ist unabhängig davon, woher das Vermögen kommt und welche Vor...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 5. Unterhaltsrechtlicher Bezug des Anspruchs auf Herausgabe von das Kind betreffenden persönlichen Unterlagen

Nach der Trennung der Eltern kann ein Elternteil in gesetzlicher Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB gegenüber dem anderen den Anspruch des Kindes auf Herausgabe der persönlichen Unterlagen, etwa den Impfpass und das Untersuchungsheft, auf der Grundlage der §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB analog geltend machen. Es handelt sich trotz der Anspruchsgrundlage nicht um eine Unt...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 1. Obliegenheiten des Kindes im Zusammenhang mit seiner Ausbildung

Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit obliegt es dem unterhaltsberechtigten Kind, nach Abschluss der Schulausbildung die berufliche oder weiterführende schulische Ausbildung zeitnah zu beginnen. Es muss sich alsbald um einen entsprechenden Ausbildungsplatz bemühen und unter Berücksichtigung einer gewissen Orientierungsphase in die Ausbildung eintreten und diese zielstrebig ...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / b) Mehrere Kinder

Mehrere Kinder sind ein Gegenstand Betrifft das Verfahren mehrere Kinder, liegt nur eine Kindschaftssache vor, da mehrere Kinder als ein Gegenstand gelten (§ 45 Abs. 2 FamGKG). Mehrere Kinder sind grundsätzlich auch kein Grund, den Verfahrenswert anzuheben. Hinweis In einer Kindschaftssache zur Regelung des Umgangs kommt eine Heraufsetzung des Verfahrenswertes über den Regelwe...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / VII. Unterhaltsverhältnis von Eltern gegenüber ihren Kindern

Im Verhältnis von Eltern zu ihren Kindern gewinnt die Bestimmung der Leistungsfähigkeit des Kindes für den Unterhalt seiner Eltern vielfach entscheidende Bedeutung. Dabei sind die unterschiedlichen Lebensformen des Kindes zu berücksichtigen, ob es verheiratet ist oder unverheiratet in familiären Strukturen lebt. Stets gewinnen Unterhaltsverpflichtungen des Kindes Bedeutung, ...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / VI. Unterhaltsrechtsverhältnis zwischen dem Erzeuger des Kindes und dem betreuenden Elternteil nach § 1615l BGB

Der Unterhaltsanspruch des Elternteils, der ein aus einer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenes Kind betreut, folgt den Regelungen des Verwandtenunterhalts und hat die dort geltenden Besonderheiten zu beachten. Dies gilt für die Bedarfsbemessung wie die Haftungsverteilung zwischen dem Erzeuger des Kindes und der Person, die aus anderen Rechtsgründen für den Unterhalt des...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 2. Unterhalt des minderjährigen Kindes im paritätischen Wechselmodell

Die unterhaltsrechtliche Praxis hat auf Veränderungen zu reagieren, die sich aus einem gewandelten Verständnis der Elternverantwortung für ihre minderjährigen Kinder eingestellt haben. Der Wunsch, Betreuung und Mitverantwortung auch nach Trennung und Scheidung wahrzunehmen, ist gestiegen. Auf die damit einhergehenden unterhaltsrechtlichen Folgen versucht die Praxis angemesse...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / III. Unterhaltsrechtsverhältnis des volljährigen Kindes zu seinen Eltern

Kinder haben gegenüber ihren Eltern Anspruch auf Finanzierung einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (§ 1610 Abs. 2 BGB), die ihnen wirtschaftliche Selbstständigkeit vermittelt. Wie für jeden Unterhalt Beanspruchenden gilt, dass er alles Mögliche und Zumutbare tun muss, um die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen so gering wie möglich zu halten. Dieser Grundsatz w...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / I. Unterhaltsrechtsverhältnis des minderjährigen Kindes zu dem regelmäßig allein barunterhaltspflichtigen Elternteil

1. Notwendigkeit einer konkreten Bedarfsbemessung Trotz der in der Praxis überwiegend anzutreffenden beengten wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern – beim minderjährigen Kind des barunterhaltspflichtigen Elternteils gelangen auch Streitfragen in den Fokus, die Antworten darauf verlangen, inwieweit ein minderjähriges Kind an den wirtschaftlich guten Verhältnissen seiner Elt...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Vater) und 2 (im Folgenden: Mutter) sind die geschiedenen Eltern ihres im April 2003 geborenen Sohnes K. Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Sohn hält sich überwiegend bei der Mutter auf. Die Eltern trafen im Januar 2013 eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Außerdem vereinbart...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes gegenüber Kindesmutter, Pflegeeltern und Jugendamt

BGB § 1686 Leitsatz 1. Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB setzt nicht voraus, dass der Auskunftsverpflichtete die Obhut über das Kind ausübt. Grundsätzlich kommt daher auch ein auf Umgangskontakte beschränkter Elternteil als Anspruchsgegner in Betracht. (Rn 13) 2. § 1686 BGB kann in entsprechender Anwendung einem Elternteil auch einen Auskunftsanspruch gegenüber Anspruchsgeg...mehr

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FF 4/2017, Abänderung einer... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten um die Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt. [2] Der im Februar 1995 geborene Antragsteller ist Student ohne eigenes Einkommen und wohnt im Haushalt seiner Mutter, die unstreitig ein monatliches Nettoeinkommen von 3.270 EUR bezieht. Der Antragsgegner ist sein Vater. Erstmals im Jahr 1995 hat sich der Antragsgegner mit einer J...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) begehrt von der Kindesmutter (Beteiligte zu 2), dem Jugendamt (Beteiligter zu 3) und den Pflegeeltern (Beteiligte zu 4) Auskunft über die persönlichen Verhältnisse seines Sohnes. [2] Der Antragsteller ist der Vater des am 1.2.2006 ehelich geborenen Kindes und von dessen Mutter inzwischen geschieden. Bereits kurz nach der Geburt zoge...mehr

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FF 4/2017, Abänderung einer... / Leitsatz

1. Die Beteiligten eines Unterhaltsverhältnisses sind nicht daran gehindert, im gegenseitigen Einvernehmen einen bestehenden gerichtlichen oder urkundlichen Unterhaltstitel außergerichtlich durch einen neuen Vollstreckungstitel i.S.v. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu ersetzen. 2. Beruht die Erstellung einer vollstreckbaren Jugendamtsurkunde auf einer Unterhaltsvereinbarung der Betei...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Der Verfahrensbeistand ist befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. b) Das Kind hat aus Art. 2 Abs. 1, 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG Anspruch auf Schutz des Staates, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. c) Liegen nach Einschätzung eines Sachverständigen und der beteiligten Fachkräfte Anhaltspunkte für eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung vor, so is...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 2 Anmerkung

Ist die Entscheidung des BGH der erste Schritt auf dem Weg zum Wechselmodell als Regelfall? Liest man die Überschriften diverser Presseerzeugnisse, könnte man diesen Eindruck gewinnen: "Getrennte Eltern haben gleichen Anspruch auf Zeit mit dem Kind",[1] "BGH stärkt vor allem die Rechte von Vätern",[2] "BGH stärkt Rechte von Eltern",[3] so und ähnlich lauteten die Titel der v...mehr

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zerb 4/2017, Zur Pflichttei... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist auf der Leistungsstufe größtenteils begründet und nur zu einem geringfügigen Teil unbegründet. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner ein ordentlicher Pflichtteilsanspruch in Höhe von 916.946,16 EUR aus den §§ 2303 Abs. 1, 2309 BGB zu. Der Kläger ist Abkömmling des Erblassers iSv § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB, denn er ist sein Enkel. Insowe...mehr

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FF 4/2017, Rückblick auf 40 Jahre Familienrechtsreform einschließlichFamiliengerichtsbarkeit undaktuelle Reformvorhaben

Interview mit Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz © phototek Heiko Mass FF/Schnitzler: In diesem Jahr wird am 1.7.2017 das 40-jährige Jubiläum der umfassenden Ehe- und Familienrechtsreform aus dem Jahre 1977 gefeiert, die das gesamte Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht revolutionierte. Es ist angebracht, einen Rückblick zu wagen. Wie fällt Ihr persö...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 3. Behandlung des Kindergeldes nach § 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB bei Praktizierung eines paritätischen Wechselmodells ohne bislang praktizierten unterhaltsrechtlichen Gesamtausgleich

Bereits zuvor hatte sich der BGH mit einem Fall zu befassen, in dem die Eltern lediglich darum stritten, in welchem Anteil sie jeweils Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld für ihr im sog. paritätischen Wechselmodell betreutes Kind besitzen. Das Verfahren führten die Eltern gegeneinander. Die nachfolgende Regelung bestimmt auch den unter 2. behandelten Unterhaltsanspruch d...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / I. Ersetzung eines gerichtlichen Titels bei einvernehmlicher Neutitulierung durch Jugendamtsurkunde

Auch ein auf einer gerichtlichen Entscheidung beruhender oder ein urkundlicher Unterhaltstitel kann im gegenseitigen Einvernehmen der an dem betreffenden Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten durch einen neuen Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ersetzt werden. Die Beteiligten können ihre Rechtsbeziehungen kraft ihrer Privatautonomie abweichend von der r...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / b) Haftung der Eltern im paritätischen Wechselmodell

Beide Elternteile haften für den Bedarf des Kindes als Teilschuldner nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB. Die Haftungsanteile sind unter Vorwegabzug des sog. angemessenen Selbstbehalts zu bestimmen, unter Ansatz des sog. notwendigen Selbstbehalts nur bei Eingreifen der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB. Der dem Kind von einem Elternteil während der Betreuungszeit...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / Leitsatz

1. Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB setzt nicht voraus, dass der Auskunftsverpflichtete die Obhut über das Kind ausübt. Grundsätzlich kommt daher auch ein auf Umgangskontakte beschränkter Elternteil als Anspruchsgegner in Betracht. (Rn 13) 2. § 1686 BGB kann in entsprechender Anwendung einem Elternteil auch einen Auskunftsanspruch gegenüber Anspruchsgegnern gewähren, die...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 1. Notwendigkeit einer konkreten Bedarfsbemessung

Trotz der in der Praxis überwiegend anzutreffenden beengten wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern – beim minderjährigen Kind des barunterhaltspflichtigen Elternteils gelangen auch Streitfragen in den Fokus, die Antworten darauf verlangen, inwieweit ein minderjähriges Kind an den wirtschaftlich guten Verhältnissen seiner Eltern über den Unterhalt teilhaben kann. Zunächst g...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Adoption

a) Eine mit ihrem Partner weder verheiratete noch in einer Lebenspartnerschaft lebende Person kann dessen Kind nicht annehmen, ohne dass zugleich das Verwandtschaftsverhältnis zwischen ihrem Partner und seinem Kind erlischt. b) Die in diesem Fall das Erlöschen des Verwandtschaftsverhältnisses anordnenden Regelungen des §§ 1741 Abs. 2, 1755 Abs. 1 BGB sind weder verfassungswi...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Unterhaltsbedarf

Der (Regel-)Bedarf eines Kindes, das von seinen Eltern in einem paritätischen Wechselmodell betreut wird, bemisst sich nach den beiderseitigen anrechenbaren Einkünften der Eltern, denn kein Elternteil ist von der Barunterhaltspflicht befreit.[12] Das einem Elternteil nach Lage des Falles zuzurechnende fiktive Einkommen bestimmt grundsätzlich auch den Bedarf des Kindes, denn a...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / d) Geltendmachung des Kindesunterhalts im paritätischen Wechselmodell

Der Unterhaltsanspruch kann von dem Kind gegen den besser verdienenden Elternteil geltend gemacht werden und ist, soweit keine anderweitige Bestimmung durch die Eltern erfolgt ist, nach § 1612 Abs. 2 BGB auf Geld gerichtet.[19]mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / aa) Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Einzelfallbezogen ist die Rechtsprechung zur Notwendigkeit der persönlichen Betreuung eines gemeinsamen Kindes und der Vereinbarkeit einer Erwerbstätigkeit. So kann auch bei fortgeschrittenem Alter eines Kindes, das an Autismus, Neurodermitis und einer Lebensmittelunverträglichkeit leidet, zudem von Migräne und Kopfschmerzen geplagt wird, Verlängerungsunterhalt beansprucht w...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 4. Unterhaltsrechtliche Folgen bei erweitertem Umgangsrecht

Nach Maßgabe der persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse findet die Betreuung des gemeinsamen Kindes zeitlich unterhalb der paritätischen Betreuung statt, jedoch in einem Maß, das über den vorwiegend praktizierten Umfang hinausgeht. Auch dieses erweiterte Umgangsrecht bringt Kostenbelastungen auf Seiten des Umgangselternteils und nach Lage des Falles ebenso wirts...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / a) Überblick

Regelwert 3.000 EUR Kindschaftssachen, die den Umgang der Eltern mit dem Kind betreffen, die elterliche Sorge, das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder die Kindesherausgabe (§ 151 Nr. 1 bis 4 FamFG), werden als isolierte Familiensachen nach § 45 FamGKG bewertet. Es gilt ein Regelwert von 3.000,00 EUR (§ 45 Abs. 1 FamGKG), der bei Unbilligkeit ...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 2. Beachtlichkeit und bedarfsdeckende Wirkung von tatsächlich zur Verfügung stehenden Einkünften

Die dem Kind gezahlte Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 ff. SGB III ist bedarfsdeckendes Einkommen.[31]mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / f) Umfang der Erwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen Elternteils bei Wahrnehmung eines erweiterten Umgangsrechts

Eine zeitlich umfassendere Betreuung eines Kindes kann Folgewirkungen auf das Arbeitsverhältnis des Umgangselternteils zeitigen. Gleichwohl gilt, dass ein barunterhaltspflichtiger Elternteil, der den Umgang mit dem Kind in einem gesteigerten Maße wahrnimmt und für dieses in erhöhtem Umfang Betreuungs- und Versorgungsleistungen erbringt, uneingeschränkt barunterhaltspflichtig...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / a) Statussachen

Regelwert 2.000 EUR in Statussachen In Abstammungssachen nach § 169 Nr. 1 und 4 FamFG, also in Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, die Feststellung der Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft oder die Anfechtung der Vaterschaft betreffen, gilt nach § 47 Abs. 1 FamGKG ein Regelwert von 2.000,00 EUR. Da eine ...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / g) Testamente mit Beschränkungen und Beschwerungen: Wunderwaffe gegen Sozialhilferegress?

Die Gestaltung besonderer Testamente für behinderte und nicht behinderte Bedürftige gehört im Erbrecht seit Ende der 1970er Jahre zu den Topthemen in Literatur und Praxis. Die Sozialgerichte, insbesondere das Bundessozialgericht, halten sich dagegen immer noch zurück. Jahrelang lag der "Hauptkriegsschauplatz" im SGB II und SGB XII ausschließlich bei der Frage: "Ist eine Erbs...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen den anderen Elternteil auf – teilweise – Erstattung des an ein gemeinsames Kind gezahlten Unterhalts wird nicht ohne Weiteres dadurch ausgeschlossen, dass der Elternteil mit der Unterhaltszahlung eine Verpflichtung aus einem gerichtlichen Vergleich erfüllt [Abgrenzung zu den Senatsurt. v. 25.5.1994 – XII ZR 78/93, FamRZ 1994, ...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 2. Anspruchskonkurrenz

Nimmt die Mutter eines aus einer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenen Kindes die vorübergehend aufgelöste eheliche Lebensgemeinschaft wieder auf, ist ihr Anspruch gegen ihren Ehemann auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB gegenüber dem Anspruch gegen den Vater des Kindes grundsätzlich nicht vorrangig. Der Anspruch nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB verdrängt aber den Anspruch ...mehr

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AGS 4/2017, Familiengericht... / 3 Anmerkung

Das Gericht stellt hier zutreffend auf die Wertvorschrift des § 36 FamGKG ab, da Gegenstand des Verfahrens eine familienrechtliche Genehmigung war. Abzustellen ist danach auf den Wert des zugrundeliegenden zu genehmigenden Geschäfts. Dabei ist wiederum zu differenzieren.mehr

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zerb 4/2017, Zur Pflichttei... / Sachverhalt

Der Kläger macht Pflichtteilsansprüche am Nachlass des am 25.10.2011 verstorbenen Horst Werner L, nachfolgend Erblasser genannt, geltend. Die Beklagte zu 1) ist die vormalige Lebensgefährtin des Erblassers, der Beklagte zu 2) dessen Bruder. Der Erblasser hatte zwei Söhne, zum einen den am 9.1.1962 geborenen und 1990 kinderlos vorverstorbenen Herrn L3, zum anderen den am 2.4.1...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Abstammung

a) Nach Aufhebung und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht ist auch das Beschwerdegericht grundsätzlich an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung gebunden [im Anschluss an BGHZ 15, 122, und BGHZ 25, 200]. b) In einem postmortalen Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist die Ehefrau des Verstorbenen grundsätzlich nicht beschwerdeberecht...mehr

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AGS 4/2017, Einigung über e... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind Eltern eines gemeinsamen Sohnes. Die elterliche Sorge steht beiden Beteiligten gemeinsam zu. Im vorliegenden Hauptsacheverfahren begehrte die Antragstellerin die Übertragung der Teilbereiche "Gesundheitsfürsorge" und "schulische Belange" auf sich allein. Gleichzeitig beantragte sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die ihr die alleinige Entscheidu...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / f) Zwischeneinigungen

Bei Zwischeneinigungen i.d.R. hälftiger Wert Zwischeneinigungen sind in Kindsschaftssachen möglich. Da diese allerdings nicht auf eine endgültige Regelung gerichtet sind, sondern nur auf eine vorläufige Regelung, wird hier i.d.R. in analoger Anwendung des § 41 S. 2 FamGKG nur der hälftige Regelwert angenommen. Hinweis Die Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV e...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / aa) Verfestigte Lebensgemeinschaft, § 1579 Nr. 2 BGB

Geben sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine dritte Person vor dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft aus, kann davon ausgegangen werden, dass sie eine Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB bilden. Deren Verfestigung kann sich bereits vor Ablauf von zwei bis drei Jahren herausgebildet haben. Trägt der unterhaltspflichtige Ehegatte zu den Voraussetzungen des § 1...mehr

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AGS 4/2017, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten haben darüber gestritten, ob die beiden gemeinsamen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach der Trennung der Eltern im wöchentlichen Wechsel jeweils bei Vater und Mutter oder überwiegend bei der Mutter haben sollten. Das FamG hatte dem Vater mit dem angefochtenen Beschluss das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder mit dem Ziel zugesprochen,...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / Leitsatz

1. Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Entscheidender Maßstab der Regelung ist vielmehr da...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / c) Qualifizierung als Unterhaltsanspruch

Das Verfahren beinhaltet die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes; es geht nicht um einen Ausgleichsanspruch der Eltern untereinander. Der Anspruch bleibt Unterhaltsanspruch, auch wenn er sich nur auf die Differenz der von den Eltern nicht gedeckten Anteile richtet. Dies stellt sich als Begrenzung des Anspruchs dar und erklärt sich aus der Annahme, dass jeder El...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / c) Wechselseitige Anträge

Auch wechselseitige Anträge der beteiligten Ehegatten wirken sich nicht auf den Wert aus, selbst dann nicht, wenn die wechselseitigen Anträge verschiedene Kinder betreffen. Es bleibt auch hier grundsätzlich beim einfachen Wert (§ 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG). Verfahrenswert bei gegenläufigen Anträgen zum Umgangsrecht verschiedener Kinder Auch bei gegenläufigen Kindschaftssachen (hi...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 1. Bedarfsbestimmung

Der Bedarf richtet sich gem. §§ 1615l Abs. 3 S. 1, 1610 BGB nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils vor Geburt des Kindes. Sie wird durch das nachhaltig erzielte Einkommen geprägt. Die anzunehmende Entwicklung des Einkommens, das der Elternteil ohne die Geburt des Kindes erzielt hätte, ist zu berücksichtigen. Als nachhaltig erzielt kann ein Einkommen nur angesehe...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Führt der Abzug von Zahlungen für Verbindlichkeiten zur Leistungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils, kann eine Obliegenheit zur Stellung eines Insolvenzantrages bestehen. Dies kommt im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht u.U. in Betracht, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt der minderjährigen Kinder dadurch sicherzust...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / 3. § 45 FamGKG (Bestimmte Kindschaftssachen)

Hinweis (1) In einer Kindschaftssache, die 1. die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge, 2. das Umgangsrecht einschließlich der Umgangspflegschaft, 3. das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder 4. die Kindesherausgabe betrifft, beträgt der Verfahrenswert 3.000 Euro. (2) Eine Kindschaftssache nach Abs...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / e) Hinnehmbarkeit des Wechsels von einer abhängigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Die Aufgabe einer unselbstständigen und Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit kann dem Unterhaltspflichtigen nicht vorgeworfen werden, wenn der jetzt unterhaltspflichtig gewordene Elternteil zum damaligen Zeitpunkt die Kinder betreut hat und der andere Elternteil hinreichend leistungsfähig war.[28]mehr