Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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AGS 4/2017, Familiengericht... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten Nr. 1) bis 3) sind die minderjährigen Kinder des weiteren Beteiligten und seiner 2012 verstorbenen Ehefrau, nach deren Tod gesetzliche Erbfolge eintrat. Die verstorbene Ehefrau war Eigentümerin einer Wohnung, welche die Beteiligten mit notariellem Vertrag zu einem Kaufpreis von 270.000,00 EUR verkauften. Mit notarieller Urkunde vom gleichen Tag haben die Bete...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fortgesetzte Gütergemeinschaft (Abs. 2)

Rz. 6 [Autor/Stand] Ergänzend bestimmt § 20 Abs. 2 ErbStG , dass bei Fortsetzung einer Gütergemeinschaft[2] die Erwerber des Anteils des Erblassers am Gesamtgut nur anteilig Steuerschuldner sind. Das sind regelmäßig die gemeinsamen Kinder des Ehepaars (§ 4 Abs. 1 ErbStG, § 1483 Abs. 1 BGB). Beachten Sie: Die Vorschrift wurde durch das ErbStRG an die geänderte Fassung des § 4 A...mehr

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AGS 4/2017, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag ist begründet, soweit mit der Erstreckung der VKH ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Übernahme der mit der Elternvereinbarung entstandenen anwaltlichen Einigungsgebühr geschaffen werden soll. Soweit mit der Fassung des Erstreckungsantrags bezweckt ist, darüber hinaus VKH für weitere auf den Inhalt der Einigung bezogene Anwaltsgebühren, insbesondere für eine se...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Verfahrenskostenhilfe

Kindergeld ist im Sinne des Prozesskostenhilferechts auch nach der zum 1.1.2008 erfolgten Änderung des § 1612b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist [Anschl. an Senatsbeschl. v. 26.1.2005 – XII ZB 234/03, FamRZ 2005, 605] (BGH, Beschl. v. 14.12.2016 – XII ZB 207...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / c) Darlegungserfordernisse bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung

Der Bezug einer Rente wegen voll geminderter Erwerbsfähigkeit indiziert, dass der Bezieher zu einer voll- oder teilschichtigen Erwerbstätigkeit nicht in der Lage ist, jedoch nicht, dass darüber hinausgehend auch eine Tätigkeit im reduzierten Umfang von arbeitstäglich bis zu drei Stunden unmöglich ist. Auch der Verweis auf einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Beh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Bekanntgabeerleichterungen

Rz. 195 [Autor/Stand] Einheitswertbescheide, die sich an Ehegatten und deren Kinder richten, können gem. § 183 Abs. 4 AO i.V.m. § 122 Abs. 7 AO in einer Ausfertigung unter der gemeinsamen Anschrift bekannt gegeben werden, solange dem FA keine ernstlichen Meinungsverschiedenheiten bekannt sind und kein Empfangsbevollmächtigter bestellt ist. Diese Erleichterung betrifft jedoch...mehr

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FF 4/2017, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 22. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 28. Juni bis 1. Juli 2017 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Der diesjährige Familiengerichtstag fällt mit dem 40. Jahrestag des am 1.7.1977 in Kraft getretenen 1. Eherechtsreformgesetzes zusammen. Zum Auftakt der Veranstaltung soll dieses Ereignis in einem Festakt gebühre...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 6. Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils

Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen tritt stets dann in den Vordergrund, wenn dieser geltend macht, den Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB nur eingeschränkt oder gar nicht leisten zu können. Im Blick auf die gesteigerte Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB stellt die Rechtsprechung besondere Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen ...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / h) Bundesteilhabegesetz und Erbrecht oder: Was gibt es Neues ab 1.1.2017/2020?

Das Bundesteilhabegesetz[55] ist verabschiedet, und das Gesetz wird weitere Differenzierungen zwischen den einzelnen Leistungsbeziehern und erhebliche weitere Neuregelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen mit sich bringen. Das Bundesteilhabegesetz bezieht sich auf den Personenkreis der Menschen mit Behinderung, die Pate für das Behindertentestament gestanden haben,...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / b) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit

Es besteht grundsätzlich die Obliegenheit, in vollschichtigem Umfang erwerbstätig zu sein. Macht der Unterhaltspflichtige eine Ausnahme geltend, hat er die dafür maßgeblichen Gründe konkret darzutun und zu beweisen. So kann ein unterhaltsrechtlich vorwerfbarer Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit auch für den erwerbsfähigen, Leistungen nach dem SGB II beziehenden Unterhalts...mehr

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FoVo 4/2017, Der Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft aus Sicht des Gläubigers

Zentrale Bedeutung der Informationsbeschaffung Effektiv vollstrecken kann nur, wer über hinreichende Informationen zum Aufenthalt, zum Einkommen und zum Vermögen des Schuldners verfügt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung spielt die Abnahme der Vermögensauskunft eine zentrale Rolle. Die Praxis zeigt, dass das Vermögensverzeichnis häufig nicht ...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / d) Rechtsfolgen bei dauerhaft unzureichenden Erträgnissen aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Erwirtschaftet ein selbstständig Erwerbstätiger über Jahre nur Verluste oder ist eine nachhaltige Sicherstellung des Unterhalts ansonsten ausgeschlossen, kann von ihm in sorgfältiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls die Aufgabe seiner Tätigkeit zugunsten der Aufnahme einer abhängigen Erwerbstätigkeit verlangt werden. Zuvor ist dem Unterhaltspflichtigen aber eine Karen...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / cc) Nacheheliche Solidarität

Sind ehebedingte Nachteile nicht festzustellen, streitet für die Fortdauer der Unterhaltsverpflichtung nur noch die nacheheliche Solidarität. Dieser kann genügt sein, wenn die Unterhaltszahlungen für einen Zeitraum erbracht worden sind, der bereits mehr als die Hälfte der Ehezeit umfasst, zwischen den geschiedenen Eheleuten keine wirtschaftlichen oder sonstige Verflechtungen...mehr

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zfs 4/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Nürnberg/Mercure Congress Hotel Nürnberg an der Messe Datum: Samstag, 13.5.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgewählte Normen der StVO im Zivilrecht, Versicherungsrecht und Bußgeldrecht...mehr

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zfs 4/2017, Zusätzliche Ver... / Sachverhalt

Die StA Kronach führte gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der dem Beschuldigten bestellte Pflichtverteidiger begleitete diesen zu der Vernehmung bei der Kriminalpolizei und erteilte seinem Mandanten den Rat, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Dem kam der Beschuldigte nach und bestritt die Vorwürfe. Hieraufhin stellte di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (Ausnahmeregelung nur zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 222 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Wegen der Nachweispflicht des Stpfl. wird auf Anm. 137 verwiesen. Die in der Ausnahmeregelung angesprochene ausländische Gesellschaft muss eine solche i.S. des § 7 Abs. 1 sein (vgl. § 7 AStG Anm. 10). Der Begriff der Mitwirkung entspricht dem des § 8 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5, weshalb auf Anm. 143 ff. verwiesen wird. Bisher wurden Muster...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte im Überblick. In § 8 Abs. 2 war ursprünglich die Regelung zur sog. "Landes- und Funktionsholding" enthalten (vgl. dazu Anm. 601 ff.). Diese Regelung war mit Aufnahme von § 8 Abs. 1 Nr. 8 und 9 durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz[2] obsolet geworden und ist entsprechend für Wirtschaftsjahre beginnend mit dem 1.1.2001 ...mehr

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zerb 4/2017, § 2057a BGB – ... / bb) Einbezug der Vermögensinteressen der übrigen Erben und Pflichtteilsberechtigten

Für die endgültige Bestimmung der Höhe des Ausgleichungsbetrags sind schließlich auch die Vermögensinteressen der übrigen Erben und der Pflichtteilsberechtigten sowie die Höhe des gesamten Nachlasses zu berücksichtigen. Streitig ist, ob der Ausgleichungsbetrag im Einzelfall sogar den Wert des gesamten Nachlasses mit der Folge erreichen darf, dass für die übrigen Abkömmlinge n...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / e) Billigkeitsklausel

Nach § 45 Abs. 3 FamGKG kann bei Unbilligkeit der Regelwert herauf- oder herabgesetzt werden. Die Rspr. ist hier allerdings zurückhaltend. Hinweis Die Bandbreite des Üblichen, die in einer Umgangssache mit dem Festwert von 3.000,00 EUR bedacht wird, ist weit, weil sonst der Zweck des Festwerts nicht erreicht werden könnte. Er dient der Verfahrensvereinfachung, indem die Wertf...mehr

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FoVo 4/2017, Ergänzungsfragen bei der Abnahme der Vermögensauskunft

Wird dem Schuldner die Vermögensauskunft abgenommen, greift der Gerichtsvollzieher (GV) auf den amtlichen Vordruck des Vermögensverzeichnisses zurück und füllt dies nach der Neuregelung in § 802f Abs. 5 S. 1 ZPO gemeinsam mit dem Schuldner elektronisch aus. Das Formular des Vermögensverzeichnisses ist allerdings nicht vollständig und auch nicht abschließend, was allgemein an...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / d) Wer zu viel bekommt, oder: Versagung und darlehensweise Gewährung

Manchmal erbt man Dinge, die sozialhilferechtlich einfach nicht geschont sind. Schonvermögen liegt vor, wenn Vermögen nicht vorrangig zur Selbsthilfe eingesetzt oder verwertet werden muss. Dann spricht man von normativ geschonten Mitteln. Im SGB II ist der normative Schontatbestand in § 12 SGB II geregelt. Im SGB XII ist es § 90 SGB XII. Hierhin sollte der Blick gehen, wenn ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2014 nicht verfassungswidrig

Leitsatz Die im Jahr 2014 gewährten Freibeträge für das sächliche Existenzminimum in Höhe von 4.368 € und den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.640 € für beide Elternteile stellen nach Auffassung des Finanzgerichts München das Existenzminimum eines Kindes in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Höhe von der Besteuerung frei. Sachverhalt Im ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86a Örtlic... / 2.4.1 Fortsetzung bestimmter Leistungen bzw. Volljährigenhilfe

Rz. 8 § 86a Abs. 4 regelt die Fortdauer der bereits zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit nach § 86 eingetretenen Zuständigkeit bei Leistungen nach § 13 Abs. 3 (Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen) sowie § 21 (Notwendige Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht) für die Zeit ab Eintritt der Volljährigkeit. Ein Zuständigkeitswechsel findet hier nicht statt...mehr

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Jung, SGB VIII § 86a Örtlic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige (zur Begriffsbestimmung des jungen Volljährigen siehe § 7 Abs. 1 Nr. 3). Im Unterschied zu § 86 ist Anknüpfungspunkt in § 86 a der g.A. des jungen Volljährigen, den dieser im Zeitpunkt vor Beginn der Leistung hatte (Abs. 1). Der Umfang der Leistung beschränkt sich nicht ausschließlich ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern – Feststellung der fehlenden Frei­zügigkeit nur durch die Ausländerbehörden

Leitsatz Die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit obliegt – auch hinsichtlich der Kindergeldfestsetzung – allein den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten, nicht jedoch den Familienkassen. Erst nach einer Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlustes des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU benötigt der Unionsbürger gemäß § 11 Abs. 2 FreizügG/EU einen Aufenth...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 26a Beitri... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 36 Bei wirksamer Begründung einer freiwilligen Pflegeversicherung nach § 26a treten die gleichen Rechtsfolgen wie bei einer freiwilligen Weiterversicherung nach § 26, nämlich die ab Beginn der Mitgliedschaft bestehende Beitragszahlungs- und Tragungspflicht. Diese Beiträge richten sich bei den Pflegekassen nach § 57 Abs. 4 i. V. m. § 240 SGB V i. V. m. den Grundsätzen des...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.2.2.2 Kinder (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2)

Rz. 23 Kinder sind die leiblichen ehelichen und nichtehelichen Kinder und Adoptivkinder (§§ 1741 ff. BGB). Zum Begriff des Kindes im SGB vgl. auch Komm. zu § 10 SGB V. Rz. 24 Den eigenen Kindern werden nach Abs. 2 Nr. 1 die Stiefkinder (leibliche Kinder des Ehegatten und nicht des Berechtigten) und Enkel (Abkömmlinge der Kinder des Berechtigten) gleichgestellt, wenn sie zum T...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.3.1 Geldleistungen für Kinder (Abs. 1 Satz 2, 3)

Rz. 27 Satz 2 trifft eine Sonderregelung für den Betrag, der für Kinder abzweigbar ist, wenn der Berechtigte Leistungen erhält, die unter Berücksichtigung von Kindern höher festgesetzt wurden, z. B. Kindergeld, Kinderzulagen, Kinderzuschläge (§ 33b BVG; § 270 SGB VI und § 217 Abs. 3 SGB VII). Auch die höheren Leistungssätze beim Arbeitslosengeld bei Vorhandensein von Kindern...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Benz, Der Übergang von Sozialleistungsansprüchen auf Dritte durch Rechtsgeschäft oder von Todes wegen, WzS 1993 S. 235, 272. Berchtold/Trésoret, Zu den Grenzen der gerichtskostenrechtlichen Privilegierung als Sonderrechtsnachfolger, NZS 2014 S. 241. Bigge/Merten, Ausgewählte Problemstellungen im Bereich der Sonderrechtsnachfolge und der Vererbung bei Sozialleistungen am...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 v. Einem, Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 261, 642. Frohn, Der unmittelbare Zugriff auf Sozialleistungen an den Unterhaltspflichtigen nach § 48 SGB I, FamRZ 1996 S. 920. Günther, Zur Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 638. ders., Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZfSH/SGb 1998 S...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.3.2 Auszahlung kinderbezogener Leistungen (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 erweitert den Anwendungsbereich des Abs. 1 für die Tatbestände, in denen der Sozialleistungsberechtigte Kindern gegenüber nicht gesetzlich unterhaltspflichtig ist und demzufolge eine solche gesetzliche Unterhaltspflicht auch nicht verletzen kann, jedoch Sozialleistungen erhält, bei denen Kinder bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden. Auch ...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2.1 Ehegatten-, Lebenspartner- oder Kindesunterhalt

Rz. 12 Voraussetzung für Abzweigung ist die Verletzung einer konkreten Pflicht zur Zahlung von Unterhalt an seine Angehörigen durch den Sozialleistungsberechtigten. Eine lediglich abstrakte, nur an das Bestehen der Ehe, der Lebenspartnerschaft oder an das Verwandtschaftsverhältnis anknüpfende gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehegatten, Lebenspartner oder seinen ...mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Huster, Die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung, JZ 2002 S. 371. Kretschmer, Der langsame Abschied von der solidarischen Sozialversicherung?, SGb 2015 S. 357. Linke, Selbstbehalt und Bonus in der solidarischen Krankenversicherung, NZS 2003 S. 126. Mecke, Alles Pauschalen – Zur Pauschalierung von Sozialversicherungsbeiträgen, SGb 2016 S. 61. Karl Pete...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2.2 Gesetzliche Unterhaltspflicht

Rz. 15 Zur Abzweigung berechtigt nur die Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern, also der Unterhalt nach §§ 1360 ff., §§ 1601 ff. BGB; für Lebenspartner i. V. m. § 5 LPartG. Eine nur vertragliche Unterhaltsvereinbarung reicht daher nicht für eine Abzweigung, es sei denn, diese Vereinbarung konkretisierte lediglich die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.2 Beitragsfreie Familienversicherung

Rz. 16 Die Nichterhebung von Beiträgen für Familienversicherte hat lediglich deklaratorischen Charakter. Die Beitragspflicht knüpft an eine Mitgliedschaft an (§ 223 Abs. 1). Die Familienversicherung begründet zwar ein eigenständiges Versicherungsverhältnis, aber eben keine Mitgliedschaft, so dass dafür keine Beiträge zu erheben sind (vgl. Komm. zu § 10). Die Aussage dient er...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.2.1 Wirtschaftliche Voraussetzungen

Rz. 19 Als Sonderrechtsnachfolger kommen nur Familienangehörige in Betracht, die entweder in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen oder vom Berechtigten wesentlich unterhalten wurden. Rz. 20 Ein gemeinsamer Haushalt ist gegeben, wenn eine familienhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt, die auf unbestimmte Dauer angelegt ist. Dazu ist nicht unbedingt die ununterbroche...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.4 Auszahlung an Dritte (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 35 Neben der Abzweigung an Ehegatten und Kinder lässt Abs. 1 Satz 4 auch die Abzweigung an Dritte zu, die dem Ehegatten, dem Lebenspartner (ab 26.11.2015) oder den Kindern tatsächlich Unterhalt gewähren. Dies können natürliche Personen, Einrichtungen oder Behörden sein. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass der Leistungsberechtigte seiner Unterhaltspflicht nicht nachk...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 2, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vor...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.1.1 Abzweigungsvoraussetzungen

Rz. 4 Die Möglichkeit der Auszahlung an Ehegatten, Lebenspartner (ab 26.11.2015) oder Kinder setzt voraus, dass dem Sozialleistungsberechtigten, der zugleich auch Unterhaltsverpflichteter sein muss, ein Anspruch auf eine laufende Geldleistung als Sozialleistung (§ 11) zustehen muss. Die Begrenzung der Abzweigungsbefugnis auf Ehegatten und Kinder war damit begründet worden, d...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zu den Vorschriften, die die Erfüllung der Sozialleistungsansprüche in Geld betreffen und bei denen abweichend von § 47 die Erfüllung auch durch Zahlung an Dritte eintritt. Die Regelung über die Auszahlung von Sozialleistungsansprüchen an Ehegatten und Kinder bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Abzweigung) soll nach der Gesetzesbegründung (BT-D...mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 3 bestimmt als Grundsatz- und Einweisungsvorschrift die solidarische Finanzierung der Krankenkassen durch Beiträge. Dabei umfasst die Finanzierung sowohl die Leistungsausgaben für die Versicherten als auch die sonstigen notwendigen Aufwendungen für Personal und Verwaltung und die Zuführungen zu den Rückstellungen. Dies entspricht den Grundsätzen der RVO, die jedoch e...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.5 Verfahrensrechtliches

Rz. 38 Die Vorschrift enthält keine verfahrensrechtlichen Bestimmungen darüber, wann, wie lange und mit welcher rechtlichen Wirkung die Entscheidung zur Auszahlung an Dritte (Auszahlungsanordnung) zu treffen ist. § 1262 Abs. 8 RVO, als eine der Vorläufervorschriften, sah für die Auszahlung von Kinderzuschüssen an Unterhalt gewährende Dritte die Zustimmung des Berechtigten od...mehr

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§ 2 Der Haushaltsführungssc... / III. Kind im alleinerziehenden Haushalt

Rz. 37 Durch den Tod eines Elternteils oder durch Trennung der Eltern entsteht die Konstellation, dass ein heranwachsendes bzw. volljähriges Kind im Haushalt des verbliebenen Elternteils in der Haushaltsführung quasi die Rolle des in Wegfall geratenen Elternteils übernimmt. Je älter das Kind ist, desto umfangreicher sind in der Regel die von diesem zu übernehmenden Aufgaben ...mehr

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§ 7 Tabelle 4: Kinderzuschl... / C. Zeitzuschläge für ein Kind pro Woche

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§ 7 Tabelle 4: Kinderzuschl... / B. Zeitzuschläge für ein Kind pro Tag

Rz. 6 Die folgenden Tabellen beruhen auf der Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes 2016 für das Institut für Haushaltsführungsschaden – IFH: "Durchschnittlicher Zeitaufwand pro Tag für Haushaltsführung und Betreuung der Familie – Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung 2012/2013" – und den Berechnungen des Instituts für Haushaltsführungsschaden – IFH. Der Abdruck erf...mehr

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§ 7 Tabelle 4: Kinderzuschl... / D. Zeitzuschläge für ein Kind pro Monat

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§ 2 Der Haushaltsführungssc... / I. Der Anspruch des verletzten minderjährigen Kindes auf Ersatz seines Haushaltsführungsschadens

Rz. 35 Auch das verletzte minderjährige Kind kann einen Anspruch aus § 843 Abs. 1 BGB auf Ersatz seines Haushaltsführungsschadens innerhalb der familiären Gemeinschaft haben. Die Höhe des Anspruchs richtet sich danach, in welchem Umfang die kindliche Mithilfe verletzungsbedingt vereitelt worden ist. Die familienrechtlich geschuldete Pflicht zur Mithilfe sieht der BGH mit Beg...mehr

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§ 3 Der Haushaltsführungssc... / III. Mithilfepflicht des Partners oder Kindes/der Kinder feststellen

Rz. 11 Im nächsten Schritt wird die Mithilfepflicht der Unterhaltsberechtigten ermittelt. Die Mithilfepflicht des/der Kind/er muss exakt dem Anteil entsprechen, den die Kinder in zeitlicher Hinsicht bereits vor dem Tötungsfall geleistet haben. Man kann nicht pauschal auf die Rechtsprechung abstellen, wonach Kinder ab 14 Jahren grundsätzlich und immer 1 Std. pro Tag hauswirtsc...mehr

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§ 2 Der Haushaltsführungssc... / II. Erwachsene Kinder im Haushalt der Eltern

Rz. 36 Nicht selten leben Kinder trotz ihrer Volljährigkeit noch im Haushalt der Eltern. Dieses Phänomen kann auf die "Generation Praktikum" zurückgeführt werden. Unentgeltliche Firmenpraktika lassen es zumeist nicht zu, dass volljährige Kinder einen eigenen Hausstand begründen. Auch wird während der Ausbildung oftmals auf das elterliche Wohnumfeld zurückgegriffen, in dem Ko...mehr

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§ 2 Der Haushaltsführungssc... / N. Kinder und Haushaltsführungsschaden

I. Der Anspruch des verletzten minderjährigen Kindes auf Ersatz seines Haushaltsführungsschadens Rz. 35 Auch das verletzte minderjährige Kind kann einen Anspruch aus § 843 Abs. 1 BGB auf Ersatz seines Haushaltsführungsschadens innerhalb der familiären Gemeinschaft haben. Die Höhe des Anspruchs richtet sich danach, in welchem Umfang die kindliche Mithilfe verletzungsbedingt ve...mehr