Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger und volljähriger Kinder bemisst sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. 11.1 Die Tabellensätze enthalten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Solche zusätzlich aufzubringenden Beiträge sind vorweg vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen. 11.2 Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterha...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des Mindestunterhalts i.S.v. § 1612a BGB (= 1. Gruppe der Düsseldorfer Tabelle) gelt...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB geltend gemacht werden. 11.1 Die T...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / A. Allgemeines

Rz. 1 Zum 1.7.1998 hatte der Gesetzgeber mit dem KindRG in § 50 FGG für die Sorge- und Umgangsrechtsverfahren die Möglichkeit der Bestellung eines sog. Verfahrenspflegers eingeführt.[1] Dieses teilweise auch als "Anwalt des Kindes" bezeichnete verfahrensrechtliche Institut entsprach dem Beteiligungsgebot des Art. 12 Abs. 3 UN-Kinderrechtekonvention.[2] Zielrichtung war und i...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 3. Anspruchsinhalt

Rz. 204 Die nähere Ausgestaltung der Auskunftserteilung ist gesetzlich nicht geregelt. Der Sorgerechtsinhaber bestimmt daher in eigener Verantwortung Umfang und Inhalt des – allerdings jedenfalls geschuldeten – Berichts. Die persönlichen Verhältnisse des Kindes können grundsätzlich alle für das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlichen Lebensumstände umfassen, die...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger sowie noch im Haushalt eines Elternteils lebender volljähriger unverheirateter Kinder ist der Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) zu entnehmen (siehe Anhang I). 11.1 In den Tabellensätzen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten. 11.2 Eingruppierung 11.2.1 Die Tabellensätze sind auf den Fall z...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (2) Betreuung durch einen Elternteil

Rz. 269 Bei der näheren Prüfung des Förderungsgrundsatzes sind die jeweiligen Betreuungsmöglichkeiten der Eltern zu betrachten, wobei alle Einzelfallumstände sowie die geschützten Rechtspositionen der Eltern zu werten sind. Insoweit wird angenommen, dass ein psychologischer Erfahrungssatz dafür besteht, dass es dem Kindeswohl förderlicher ist, eine persönliche Betreuung durc...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / a) Kindeswohl und Wille des Sorgeberechtigten

Rz. 122 Während der Inobhutnahme ist das Jugendamt zunächst berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind (§ 42 Abs. 2 S. 4 SGB VIII). Welche konkreten Maßnahmen hiervon erfasst sind, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten,[413] wobei nicht außer Betracht bleiben darf, dass sich aus § 42 SGB VIII – zumindest b...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / C. Die Auswahl des Verfahrensbeistandes

Rz. 26 § 158 Abs. 1 FamFG gibt dem Richter auf, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen. Es muss sich daher um eine Person handeln, die fachlich und persönlich geeignet ist, die Interessen des Kindes festzustellen und sie sachgerecht in das Verfahren einzubringen.[63] Die Auswahl steht letztlich im Ermessen des Gerichts (zur Frage der Anfechtbarkeit und der Rüge der...mehr

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§ 16 Anhang / D. Checkliste für Umgangsregelungen

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§ 2 Das Umgangsrecht / 9. Telefon- und Briefkontakte

Rz. 98 Mit dem Umgang im engeren Sinn stehen die mittelbaren Kontakte in Zusammenhang, die gegebenenfalls als Umgangsergänzung gefordert werden können, zumindest aber vom betreuenden Elternteil regelmäßig geduldet werden sollten.[361] Hierzu gehören im wesentlichen Telefon- oder Briefkontakte. In Streitfällen obliegt es dem Familiengericht, die Kontakte nach Frequenz, Zeitpu...mehr

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / IV. Die zeitliche Begrenzung des Regressanspruchs nach § 1613 Abs. 3 BGB

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Regress für Unterhaltsleistungen für die Vergangenheit nur noch begrenzt geltend gemacht werden kann. Zu diesem Zweck soll in § 1613 ein neuer Absatz 3 eingefügt werden. Dessen erster Satz lautet: Zitat "Der Berechtigte kann die Erfüllung eines nach § 1607 Abs. 3 Satz 2 übergegangenen Unterhaltsanspruchs in den Fällen des Absatzes 2 Nummer...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / IV. Schadensersatz

Rz. 159 Bei der Ausübung der elterlichen Sorge haben die Eltern gegenüber dem Kind für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen (diligentia quam in suis). § 1664 Abs. 1 BGB stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar, aus der Schadensersatzansprüche des Kindes gegen seine Eltern abgeleitet werden können.[554] Wegen seiner familienr...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 3. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 92 Nach Art. 4 S. 2 HKÜ kann das Übereinkommen nicht mehr angewendet werden, sobald das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Altersgrenze liegt die Überlegung zugrunde, dass Kinder ab diesem Alter des Schutzes nicht mehr bedürfen, weil sie in der Regel gegen ihren Willen nicht mehr Opfer einer Entführung sein können.[246] Nach Art. 4 S. 1 HKÜ muss sich das Kind unmi...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / 3. § 158 Abs. 2 Nr. 3 FamFG

Rz. 15 Über die bereits nach § 158 Abs. 2 Nr. 2 FamFG geregelte Konstellation der in Betracht kommenden Trennung eines Kindes von seiner Familie hinausgehend erfasst das – neue – Regelbeispiel der Nr. 3 die Fälle der Trennung eines Kindes von seiner Obhutsperson. Der Begriff der Trennung soll ebenso wie in § 1666a Abs. 1 S. 1 BGB zu verstehen sein, wobei unerheblich ist, ob ...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 3. Antragstellung innerhalb der Jahresfrist

Rz. 106 Der Antrag auf Rückgabe eines widerrechtlich verbrachten Kindes muss innerhalb der Jahresfrist bei dem zuständigen Gericht gestellt werden. Eine Antragstellung bei der Zentralen Behörde reicht angesichts des eindeutigen Wortlauts von Art. 12 Abs. 1 HKÜ nicht aus.[288] Es kommt hingegen nicht darauf an, ob das Gericht binnen eines Jahres seit der Entführung entschiede...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (a) Religiöse Kindererziehung

Rz. 276 Die Religionszugehörigkeit eines Elternteils kann geeignet sein, seine Erziehungseignung zu beeinträchtigen. Hier kommen in erster Linie die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas [1052] oder der Scientology-Organisation in Betracht.[1053] Eine Religions- oder Sektenzugehörigkeit als solche kann allerdings die Erziehungsfähigkeit dem Grunde nach nic...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (3) Ausprägungen des Kontinuitätsgrundsatzes

Rz. 267 In Präzisierung des Kontinuitätsgrundsatzes gilt es für das Kind als positiv, wenn ihm nach der Trennung seiner Eltern vertraute Bezugspersonen ebenso erhalten bleiben wie seine gewohnte Umgebung. Hierzu gehören etwa die bisherige Wohnung, der Kindergarten oder die Schule, der Freundeskreis, bisher frequentierte Vereine u.Ä.[1010] Es ist im jeweiligen Einzelfall zu p...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Zweck des Umgangsrechts

Rz. 6 Durch das Umgangsrecht soll der nicht betreuende Elternteil die Möglichkeit erhalten, sich fortlaufend durch Begegnungen und gegenseitige Aussprache von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung einen persönlichen Eindruck zu verschaffen.[13] Auf diesem Weg werden gleichzeitig die verwandtschaftlichen und emotionalen Bindungen aufrechter...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (1) Begriff

Rz. 268 Im Rahmen des Förderungsprinzips wird geprüft, welcher Elternteil aufgrund eigener pädagogischer Kompetenz dem Kind auf seinem weiteren Lebensweg die notwendige Sicherheit und Orientierung geben kann.[1020] Kinder brauchen ferner – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Liebe und Akzeptanz, Ernährung, Pflege und Fürsorge, die Vermittlung eines Zugehörigkeits- und Geborg...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 10. Jugendamt

Rz. 141 Das Jugendamt ist häufig die erste Anlaufstelle bei grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten. Ihm kommt im Vorfeld von Kindesentführungen eine Präventionsaufgabe zu. So kann es bei Anhaltspunkten für eine bevorstehende Entführung von Amts wegen eingreifen. Aber auch, wenn das Kind bereits entführt worden ist oder zurückgehalten wird, ist es von besonderer Bedeutun...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Das Umgangsrecht als Pflicht und Recht der Eltern

Rz. 13 Jedem Elternteil steht ein vom Gesetz anerkannter und durch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützter Anspruch auf Umgang mit dem Kind zu.[33] Dies gilt auch und gerade für den Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht befindet. In Ausgestaltung von Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG wurden in § 1684 Abs. 1 BGB die Pflicht und das Recht – in dieser R...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Allgemeines

Rz. 75 Während sich in anderen Vertragssachen die anwaltliche Beratungstätigkeit weitgehend auf die Prüfung von Rechtstatsachen erstreckt, die in irgendeiner Form rechenbar sind (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich), steht beim Sorgerecht materiell das Kindeswohl im Mittelpunkt. Hier ist der Anwalt auf die Angaben der Mandantschaft angewiesen, wobei durchaus k...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Obhut (§ 1629 BGB)

Rz. 141 Die Alleinvertretung nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB richtet sich danach, welcher Elternteil das Kind in seiner Obhut hat. Soweit sich beide Elternteile erst um diese Obhut bemühen, findet § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB keine Anwendung.[512] Befindet sich das Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge in der Obhut eines Dritten, so ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen.[513] Rz. 14...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Auskunftsberechtigter und Auskunftspflichtiger

Rz. 195 Die Auskunftsansprüche nach §§ 1686,1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB bestehen unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet waren und ob eine gemeinsame elterliche Sorge besteht.[764] Rz. 196 Erstmals durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4.7.2013[765] wird nunmehr in § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB auch dem nur leiblichen Vate...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Wohlverhaltensklausel (§ 1684 Abs. 2 BGB)

Rz. 33 Im Idealzustand können die Eltern die regelmäßig im Zusammenhang mit der Trennung eintretenden Belastungen für eine gesunde Entwicklung des Kindes mildern. Sie sind verpflichtet, das Kind nicht mit ihren Konflikten zu belasten,[96] also gehalten, eine den Kindesinteressen ­entsprechende Lösung für dessen weitere Entwicklung zu finden. Hierzu gehört, dass sie alles unt...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / b) Verhalten bei der Sorgerechtsausübung

Rz. 23 Für eine Übertragung einer bestehenden Alleinsorge eines Elternteils auf den anderen genügt es nicht schon, dass der sorgeberechtigte Elternteil es an der erforderlichen Aktivität bei der Ausübung der elterlichen Sorge fehlen lässt. Die Grenze wird allerdings dort erreicht, wo durch das passive Verhalten eines Elternteils ein Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung ...mehr

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / II. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die gesetzgeberische Aktivität wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2015 ausgelöst.[7] 1. Der zugrunde liegende Sachverhalt entspricht einer typischen Fallkonstellation: Die Mutter und der Scheinvater heirateten aufgrund einer Schwangerschaft. Im Oktober 1991 wurde das Kind in die Ehe geboren. 1995 erfolgte die Scheidung, kurz zuvor hatte de...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 2. Durchführung des unmittelbaren Zwangs

Rz. 47 Anders als das Ordnungsgeld und die Ordnungshaft ist die Anwendung unmittelbaren Zwangs nicht zuvor anzukündigen.[161] Die Vollstreckung obliegt dem zuständigen Gerichtsvollzieher, der sich der Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane bedienen kann (§ 213 Nr. 2 GVGA). Zugleich hat aber das Gericht die Möglichkeit, gemäß § 88 Abs. 2 FamFG anzuordnen, dass der Ger...mehr

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§ 13 Formularteil / a) Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gemäß § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Rz. 7 Muster 13.6: Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB Muster 13.6: Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrens...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage I). 11.1. In den Tabellenbeträgen sind Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht enthalten. 11.2. Die Tabelle weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus,...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Tabelle im Anhang (identisch mit der Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11....mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Recht der einstweiligen Anordnung wurde durch das FamFG grundlegend verändert. Die ausdrücklich in § 49 FamFG geregelte einstweilige Anordnung ersetzt sowohl die zuvor im FGG nicht existente und lediglich auf Richterrecht beruhende vorläufige Anordnung [1] als auch die bis zum 31.8.2009 in den §§ 620 ff., 621g ZPO geregelte einstweilige Anordnung. Rz. 2 Der Eilrechts...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / b) Sexueller Missbrauch und pädophile Neigungen

Rz. 166 Allein die Gefahr oder der Verdacht des sexuellen Missbrauchs [632] ist nicht geeignet, einen völligen Ausschluss des Umgangs zu rechtfertigen.[633] Abzuwägen ist der bestehende Tatverdacht gegen etwaige seelische Belastungen des Kindes durch den Abbruch bzw. die Fortsetzung der bisherigen Begegnungen.[634] "Sexualisierte" Verhaltensweisen von Kindern können allerding...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Die Beistandschaft

Rz. 150 Zum 1.7.1998 ist das sog. Beistandschaftsgesetz[514] in Kraft getreten. Die bis dahin bestehende gesetzliche Amtspflegschaft wurde durch die Beistandschaft ersetzt, die unverändert jedoch durch das Jugendamt wahrgenommen wird. Während sich die ursprüngliche Amtspflegschaft allein auf Kinder erstreckte, die außerhalb einer formgültigen Ehe geboren waren, kann die Beis...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / a) Leistungsberechtigte

Rz. 58 § 27 SGB VIII sieht eine Hilfe zur Erziehung [190] vor, wobei die Anzahl der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen kontinuierlich steigend ist. Im Jahr 2013 wurde für rund 520.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe begonnen. Dies bedeutete gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 0,6 Prozent.[191] Begründet wird dur...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / a) Entführungsgefahr/Entführung

Rz. 164 Droht nachweisbar eine Entführung, so kann das Umgangsrecht ausgeschlossen werden,[615] insbesondere wenn bereits eine Entführung vorangegangen war.[616] Der Umstand allein, dass der Vater die Mutter entführt hat, um so das Umgangsrecht zu erzwingen, ist allerdings für einen Ausschluss nicht automatisch ausreichend,[617] da die Entführung keinen unmittelbaren Einflus...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / III. Internationale Zuständigkeit nach dem MSA

Rz. 38 Das Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA)[87] bestimmt für Deutschland nur noch im Verhältnis zur Türkei (siehe Rdn 3) die internationale Zuständigkeit und das von den hiernach bestimmten Gerichten anzuwendende Recht in Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten. Da gerade in Deutschland Fälle mit Bezug zur Türkei häufig sind, darf eine Darstellung des MSA auch nach I...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Regelungsinhalt

Rz. 64 Aus dem Gesetzestext selbst ist nicht zu entnehmen, in welcher Zeit, an welchem Ort und mit welcher Dauer und Häufigkeit Umgangskontakte durchzuführen sind, wobei das Ziel des Umgangsrechts jeder Schematisierung entgegensteht.[231] Aus Art. 6 Abs. 2 GG folgt vielmehr, dass in jedem Einzelfall alle Umstände, die das Eltern-Kind-Verhältnis berühren, in die Erwägungen ei...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / IV. Rechtsmittel

Rz. 41 Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes, deren Ablehnung oder Aufhebung sind lediglich das Verfahren fördernde Zwischenentscheidungen und als solche nicht selbstständig anfechtbar.[113] Diese zu § 50 FGG streitige Frage hat der Gesetzgeber in § 158 Abs. 3 S. 4 FamFG geklärt. Auch wenn die Bestellung durch einen Rechtspfleger erfolgt ist, findet die Erinnerung gemäß ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 4. Überprüfung und Änderung gerichtlicher Maßnahmen nach § 1666 BGB gemäß § 1696 Abs. 2 BGB

Rz. 223 Nach § 1666 BGB getroffene Maßnahmen können durch das Familiengericht jederzeit von Amts wegen geändert werden, wenn eine Gefahr für das Wohl des Kindes nicht mehr besteht oder die Erforderlichkeit der Maßnahme entfallen ist, § 1696 Abs. 2 BGB (siehe dazu § 3 Rdn 30 ff.).[846] Denkbar ist eine gänzliche Aufhebung oder eine Modifizierung, wenn oder soweit eine Gefahr ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / II. Die Rechtsnatur der elterlichen Sorge

Rz. 9 Die elterliche Sorge ist ein dem Interesse des Kindes dienendes gesetzliches Schutzverhältnis, das als pflichtgebundenes, absolutes Recht im Sinn des § 823 Abs. 1 BGB,[28] ausgestaltet ist. Sie ist kein Machtanspruch der Eltern gegenüber ihren Kindern,[29] sondern den Eltern um des Kindes willen verbürgt.[30] Das Sorgerecht verpflichtet die Eltern – in Ausgestaltung de...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Erwiderung auf Sorgerechtsabänderungsantrag

Rz. 38 Muster 13.36: Erwiderung auf Sorgerechtsabänderungsantrag Muster 13.36: Erwiderung auf Sorgerechtsabänderungsantrag An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / F. Das Recht zum persönlichen grenzüberschreitenden Umgang

Rz. 163 Nach Art. 21 HKÜ kann der Antrag auf Durchführung oder wirksame Ausübung des Umgangs in derselben Weise an die Zentrale Behörde eines Vertragsstaates gestellt werden wie ein Antrag auf Rückgabe des Kindes. Das HKÜ versucht aber nicht, das Recht zum persönlichen Umgang erschöpfend zu regeln. Vielmehr wird es für die Zwecke des Abkommens als ausreichend angesehen, die ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Gemeinsame Sorge als Regelfall?

Rz. 33 Der vor Inkrafttreten des KindRG zum 1.7.1998 geltende Wortlaut des § 1671 Abs. 4 BGB a.F. sah zwingend vor, dass im Zuge der dauerhaften Trennung der Eltern einem von ihnen die elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind allein zu übertragen war. Durch Entscheidung vom 3.11.1982 stellte das BVerfG klar, dass diese Regelung mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG nicht vereinbar ist....mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 7. Gestaltung des Umgangsablaufs

Rz. 93 Es obliegt der Eigenentscheidung des Umgangsberechtigten, wie er den Zeitraum des Umgangskontaktes konkret gestalten möchte.[347] Allerdings hat er jede Beeinflussung des Kindes gegen den anderen Elternteil zu unterlassen und auf die Kindesbelange Rücksicht zu nehmen, insbesondere auf etwaige gesundheitliche Einschränkungen des Kindes. Ohne ausdrückliche Abstimmung mi...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / a) Gesetzesänderungen

Rz. 80 Ein Problemfall sind Beratungen im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen. Fraglich ist dann, ob durch die Gesetzesänderung auch ein Ereignis vorliegt, welches den Versicherungsfall auslöst. Die Versicherungen lehnen leider grundsätzlich den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit derartigen Beratungen ab. Ein Ereignis könne nur in einem konkreten tatsächlichen Geschehen ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Beiordnung eines Rechtsanwalts, § 78 FamFG

Rz. 22 Unterliegt eine Familiensache dem Anwaltszwang, so ist dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Anwalt beizuordnen (§ 78 Abs. 1 FamFG). Dies ist der Fall, wenn die Kindschaftssache im Scheidungsverbund anhängig ist (§ 114 Abs. 1 FamFG). Rz. 23 Ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich nicht vorgeschrieben – so in isoliert geführten Kindschaftssach...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung

Rz. 39 Muster 13.37: Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung Muster 13.37: Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung des _________________________ – Antragsteller/Vater – Verfahrensbevollmäc...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / IV. Kollisionsrecht bei Drittstaatenbezug

Rz. 68 Hält sich das Kind nicht in Deutschland oder einem anderen KSÜ- bzw. MSA-Vertragsstaat auf oder ist es nach seinem Aufenthalts-, aber nicht nach seinem Heimatrecht volljährig, wird das anwendbare Recht nicht durch das MSA bestimmt. In diesen Fällen untersteht das Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Ki...mehr