Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 13 Formularteil / 2. Feststellungsbeschluss nach der Brüssel IIa-Verordnung

Rz. 44 Zu dem wichtigen Spezialproblem des Art. 23 Brüssel IIa-Verordnung, der häufig einer Anerkennung entgegensteht, siehe § 11 Rdn 72 ff. Muster 13.42: Feststellungsbeschluss nach der Brüssel IIa-Verordnung Muster 13.42: Feststellungsbeschluss nach der Brüssel IIa-Verordnung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: __...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Abweisungsantrag zum Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts

Rz. 28 Muster 13.27: Abweisungsantrag zum Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts Muster 13.27: Abweisungsantrag zum Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 13 Formularteil / 6. Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB

Rz. 23 Muster 13.22: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB Muster 13.22: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 13 Formularteil / b) Abweisungsantrag des anderen Elternteils

Rz. 8 Muster 13.7: Abweisungsantrag des anderen Elternteils (auf Antrag auf Alleinsorgerecht) Muster 13.7: Abweisungsantrag des anderen Elternteils (auf Antrag auf Alleinsorgerecht) An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Grundlagen

Rz. 107 Der Gesetzgeber hat bei Schaffung des KJHG die besondere Bedeutung der Inobhutnahme [303] im Sinne einer Krisenintervention in kurzfristigen pädagogischen Ausnahmesituationen hervorgehoben.[304] Durch vorläufige Maßnahmen in Eil- und Notfällen soll die Jugendhilfe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen handeln können.[305] Rz. 108 Die in den letzten 10 Jahren zu verze...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / A. Grundlagen

Rz. 1 Neben dem Sorgerecht steht das Umgangsrecht als selbstständige Rechtsposition.[1] Die Bedeutung des Umgangsrechts leitet sich daraus ab, dass im Zusammenhang mit der Trennung der Eltern für einen Elternteil die bisherige Lebensgemeinschaft – die Familie – in der Regel zu einer bloßen Begegnungsgemeinschaft wird, so dass nur noch gelegentliche Besuche des Kindes stattfi...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Vormundschaft und Pflegschaft

Rz. 156 Während die Beistandschaft ausschließlich durch das Jugendamt wahrgenommen wird, sieht § 53 Abs. 1 SGB VIII für die Vormundschaft und Pflegschaft eine Obliegenheit des Jugendamtes vor,[528] dem Familiengericht geeignete Personen oder Vereine vorzuschlagen, die sich im Einzelfall als Pfleger oder Vormund eignen,[529] ohne dass allerdings das Familiengericht verpflicht...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Begriff und Umfang

Rz. 384 Ziel des Amtsermittlungsgrundsatzes ist einerseits die Sachaufklärung, andererseits aber auch die bestmögliche Gewährung rechtlichen Gehörs, Art. 103 Abs. 1 GG.[1352] Das Gericht ist von sich aus berechtigt und verpflichtet, alle erforderlichen Tatsachen zu ermitteln, um eine Entscheidung treffen zu können, die dem Kindeswohl gerecht wird.[1353] Bestandteil des Amtse...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Einschränkungen des Umgangsrechts

Rz. 116 Auch ohne eine Kommerzialisierung des Umgangsrechts ist darauf zu achten, dass die vertragliche Vereinbarung nicht in einer Art und einem Umfang den Umgang des Berechtigten mit dem Kind einschränkt, die rechtlichen oder ethischen Bedenken begegnet. Eine solche Regelung könnte den rechtlichen Bestand des Vertrages insgesamt gefährden. Der Umgangsausschluss ist unter de...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / d) Freiheitsentziehende Maßnahmen

Rz. 130 Im Rahmen der Inobhutnahme muss das Jugendamt grundsätzlich versuchen, auf das Kind oder den Jugendlichen mit sozialpädagogischen Mitteln einzuwirken.[444] Allein unter den in § 42 Abs. 5 SGB VIII genannten engen Voraussetzungen kommen ausnahmsweise freiheitsentziehende Maßnahmen in Betracht,[445] da jeweils nicht der Aspekt der Gefahrenabwehr im Vordergrund steht, s...mehr

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§ 13 Formularteil / c) Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils

Rz. 9 Muster 13.8: Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils Muster 13.8: Eigener Sorgerechtsantrag des anderen Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / bb) Verstöße gegen die mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten

Rz. 214 Als Verstöße gegen die mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten kommen etwa Verletzungen der Vermögensverwaltungspflicht oder ein Verstoß gegen die betriebswirtschaftlichen Grundsätze einer effektiven Vermögensverwaltung in Betracht. Anlass für ein familiengerichtliches Eingreifen kann dabei sein:mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Vertretung

Rz. 326 Sind neben Eltern deren minderjährige Kinder an der Erbengemeinschaft beteiligt, so sind die Eltern im Hinblick auf §§ 1629, 1795, 181 BGB bei Vertragsabschluss von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen. Jedes Kind bedarf eines Ergänzungspflegers nach § 1909 BGB. Ausnahmsweise kann ein Pfleger mehrere Kinder vertreten, wenn die gesetzlichen Auseinandersetzungsre...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / b) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII)

Rz. 20 Ebenfalls präventiv sind die in § 17 SGB VIII vorgesehenen kostenfreien Beratungsmöglichkeiten in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung,[92] die allerdings als individueller Rechtsanspruch ausgestaltet sind.[93] Den Leistungsadressaten kommt zudem gem. § 5 SGB VIII ein Wahlrecht zu, ob sie die Beratung bei einem öffentlichen oder freien Träger in Anspruch n...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 1. Antrag

Rz. 125 Ist das Kind von Deutschland in einen anderen Vertragsstaat entführt worden, kann sich der Antragsteller an die Zentrale Behörde in Deutschland[384] wenden. Diese prüft dann die Vollständigkeit und das Vorhandensein der erforderlichen Mindestangaben und leitet den Antrag an die Zentrale Behörde des ersuchten Staates weiter. Der Antrag wird der Zentralen Behörde im er...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 4. Sachverständigengutachten

Rz. 394 Das Gericht ist verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen. In den vom Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG beherrschten Verfahren muss dem Gericht auch insoweit überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelange...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / 2. § 158 Abs. 2 Nr. 2 FamFG

Rz. 12 In den Verfahren nach den §§ 1666, 1666a BGB ist die Bestellung eines Verfahrensbeistands erforderlich, wenn die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt.[30] Der Gesetzgeber hat sich hierbei an § 50 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 FGG angelehnt, dieses Regelbeispiel aber dadurch eingeschränkt, dass die vorgenannte Entziehung "in Betracht" kommen m...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / E. Rechtsmittel wegen Untätigkeit

Rz. 77 Gesetzlich war lange Zeit ein Rechtsbehelf gegen eine unangemessen lange Verfahrensdauer[181] nicht geregelt. In der Praxis wurde daher auf die sog. Untätigkeitsbeschwerde [182] zurückgegriffen. Sie wurde von der herrschenden Meinung als statthafter außerordentlicher Rechtsbehelf angesehen, wenn eine über das normale Maß hinausgehende unzumutbare Verfahrensverzögerung ...mehr

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§ 13 Formularteil / II. Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe

Rz. 42 Muster 13.40: Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe Muster 13.40: Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: (Geschäfts-Nr.:) _________________________ In der Familiensache _________________________ . _________________________mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 5. Umfang

Rz. 94 Nach Art. 2 HKÜ sollen die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen treffen, insbesondere die schnellstmöglichen Verfahren anwenden, um in ihrem Hoheitsgebiet die Ziele des Übereinkommens zu verwirklichen. Es ist zu überprüfen, ob das bestehende Sorgerecht und das Recht zum persönlichen Umgang[255] in den anderen Vertragsstaaten tatsächlich beachtet wird. Unter das Sor...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 4. Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 93 Der Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" entspricht mangels einer eigenen Bestimmung im HKÜ in etwa dem des MSA (siehe Rdn 45 ff.). Er bestimmt sich nach dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt des Kindes und setzt zumindest auch einen Aufenthalt von nicht nur geringer Dauer und den Schwerpunkt der Bindungen des Kindes an dem betreffenden Ort voraus.[249] Allerdings ste...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / I. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 11 Ist zum Zeitpunkt der Befassung des Gerichts mit dem Antrag eine Ehesache im Sinn der §§ 121 ff. FamFG nicht oder nicht mehr anhängig, so ist allein auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes gemäß § 152 Abs. 2 FamFG abzuheben, d.h. dessen Daseinsmittelpunkt (vgl. auch § 1 Rdn 372). Es gilt insoweit eine klare Abgrenzung zur Rechtslage bis zum 31.8.2009, wonach die ör...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / c) Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung

Rz. 337 Soweit sich das Kind mit Einwilligung eines Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, obliegt diesem nach § 1687 Abs. 1 S. 4 BGB das Recht zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. Erfasst wird hiervon aber nur der vorübergehende Aufenthaltswechsel. Klassischer Anwendungsfall ist der Umg...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Regelung des Umgangsrechts gemäß § 1684 BGB

Rz. 18 Muster 13.17: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.17: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache Der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigter: _________________________ gegen _____________________...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / IV. Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei gewöhnlichem Aufenthalt in einem Drittstaat

Rz. 59 Hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Drittstaat – also einem solchen, der weder einer der Mitgliedstaaten der Brüssel IIa-VO noch ein Vertragsstaat des KSÜ oder des MSA ist – richtet sich die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach §§ 98, 99 FamFG.[140] Danach kommt eine Zuständigkeit der deutschen Gericht für eine Kindschaftssache (Legald...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Erforderlichkeit von Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts

Rz. 157 Ob eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts dem Grunde nach in Betracht kommt, orientiert sich am Kindeswohl (§ 1697a BGB).[591] Es müssen belastbare Gründe vorliegen, die befürchten lassen, dass sich das Kind ohne Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts ungünstig entwickeln wird.[592] Hierunter erfasst werden können etwa gravierende seelische...mehr

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§ 13 Formularteil / III. Anträge an das Bundesamt für Justiz

Rz. 49 Diese Anträge können nach jeweils aktuellem Stand auf der Internetseite der deutschen Zentralen Behörde (Bundesamt für Justiz) heruntergeladen werden, dort unter: http://www.bundesjustizamt.de/cln_101/nn_258946/DE/Themen/Zivilrecht/HKUE/HKUEInhalte/Antragstellung.html.mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / c) Problem 1 + Problem 2 = Problem 3: die praktische Abwicklung in der Zusammenschau

Rz. 102 Der Bedarf entsteht wirtschaftlich voll beim Kind und ist daher dort auch voll zu decken. Das Kind ist zeitlich je zur Hälfte beim einen bzw. beim anderen Elternteil, der in dieser Zeit 50 % des Bedarfs deckt, ohne 50 % zu schulden. Eine Verrechnung entzieht einem Elternteil Liquidität. Der das Kindergeld beziehende Ehegatte muss irgendwie einen Ausgleich leisten. Al...mehr

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§ 13 Formularteil / II. Regelung einzelner Teilbereiche der elterlichen Sorge

Rz. 56 Muster 13.51: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG Muster 13.51: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG In der Familiensache der _________________________ – Antragstellerin/Mu...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Anhörung in jeder Tatsacheninstanz

Rz. 419 Die Anhörungspflichten bestehen in jeder Tatsacheninstanz, d.h. auch im Beschwerdeverfahren, so dass die §§ 159 ff. FamFG dort unmittelbar anzuwenden sind.[1515] Soweit allerdings der zu beurteilende Sachverhalt erstinstanzlich verfahrensfehlerfrei[1516] und umfassend aufgeklärt worden ist und das Beschwerdegericht nach Aktenlage davon ausgehen kann, dass von einer e...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts auf einen Elternteil nach § 1628 BGB

Rz. 15 Muster 13.14: Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts auf einen Elternteil nach § 1628 BGB Muster 13.14: Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts auf einen Elternteil nach § 1628 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Übertragung des Entscheidungsrechts auf e...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.7 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle Stand 1.1.2017 II. Tabelle Zahlbeträge Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 E...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Statischer oder dynamisierter Kindesunterhalt

Rz. 72 Ein minderjähriges Kind hat aus § 1612a BGB einen klagbaren Anspruch auf die Titulierung eines dynamisierten Unterhalts. Da dieser die praktische Handhabung erheblich vereinfacht, kann die entsprechende Abfassung eines Kindesunterhaltsanspruchs in einem Scheidungsfolgenvertrag angeraten werden. Wird lediglich ein statischer Titel errichtet, hat das Kind einen Anspruch...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Kostentragungspflicht

Rz. 146 Die in Ausübung des Umgangsrechts entstehenden Kosten für das Kind, wie etwa die An- und Abreise, die Unterbringung oder Urlaubskosten, sind vom umgangsberechtigten Elternteil zu tragen. Gleiches gilt für die Aufwendungen für die Verpflegung.mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Die Entwicklung in Gesetz und Rechtsprechung

Rz. 125 Das Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters konnte nach früherer Gesetzeslage allein auf § 1685 Abs. 2 BGB gestützt werden. Durch zwei Entscheidungen des EuGHMR in den Jahren 2010 und 2011 wurde die rechtliche Position leiblicher Väter jedoch gestärkt.[461] Beide Entscheidungen betonten, dass von dem Begriff des "Familienlebens" im Sinn des Art. 8 EMRK ...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Kindesunterhalt ist der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1. In den Unterhaltsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Studiengebühren und Semestergebühren, sowie Kindergartenbeiträge und Pri...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / bb) Schutzmaßnahmen gegenüber Dritten

Rz. 208 Geht von Dritten eine Gefährdung für das Kindeswohl aus, so können auch unmittelbar gegenüber diesen Schutzmaßnahmen veranlasst werden (§ 1666 Abs. 4 BGB). In Betracht kommen Fälle, in denen der Dritte das Kind zu es gefährdenden Verhaltensweisen veranlasst, etwa zu Drogen- oder erheblichem Alkoholkonsum, Prostitution, kriminellen Handlungen. Auch Sexualkontakte des ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / III. Die elterliche Sorge in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 61 Zum 1.8.2001 ist das sog. LPartG[238] in Kraft getreten. Gegen dieses Gesetz gerichtete Normenkontrollanträge der Länder Bayern, Thüringen und Sachsen hat das BVerfG zurückgewiesen.[239] In der Entscheidung vom 17.7.2002[240] zur Verfassungskonformität dieses Gesetzes wurde ausgeführt, dass dem Rechtsinstitut Ehe durch die Einrichtung eines ihm nahe kommenden Institut...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Angelegenheiten des täglichen Lebens sowie von erheblicher Bedeutung

Rz. 66 Nach § 9 Abs. 1 LPartG hat der Lebenspartner des allein sorgeberechtigten Elternteils in Abstimmung mit diesem die Möglichkeit, in Angelegenheiten des täglichen Lebens des im jeweiligen Haushalt lebenden Kindes mit zu entscheiden.[249] Konkret bedeutet dies, dass die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (siehe dazu eingehend Rdn 116) alle...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB

Rz. 239 Dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der elterlichen Sorge ist ferner dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den antragstellenden Elternteil die dem Kindeswohl am ehesten gerecht werdende Entscheidung ist (dazu Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 5 ff.). Rz. 240 Freilich bedeutet die Übertragung der Alleinsorge auf einen El...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 3. Sonderproblem: Abänderungsmaßstab des Beschwerdegerichts bei vollzogenen erstinstanzlichen einstweiligen Anordnungen

Rz. 53 Nicht wenige Obergerichte gehen – in Anlehnung an entsprechend vom BVerfG formulierte Maßstäbe – in Fällen vollzogener erstinstanzlicher einstweiliger Anordnungen[129] über das Aufenthaltsbestimmungsrecht davon aus, dass die Abwägung, ob eine Abänderung der einstweiligen Anordnung noch vor der Hauptsacheentscheidung angezeigt sei, nicht an einer Sanktion des Fehlverha...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 7. Kindesanhörung

Rz. 138 Grundsätzlich ist im Verfahren nach dem HKÜ eine Kindesanhörung verfassungsrechtlich noch – de lege lata – einfachrechtlich erforderlich, weil Rückführungsentscheidungen nach Art. 19 HKÜ nicht als Sorgerechtsentscheidungen anzusehen sind[429] und HKÜ-Rückführungsverfahren keine Kindschaftssachen sind. Zwar verweist § § 14 Nr. 2 IntFamVG (allgemein) auf das FamFG. § 1...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Tatsächliche Ausübung des Sorgerechts

Rz. 102 Wer Inhaber des Sorgerechts ist, beurteilt sich nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt unmittelbar vor der Verbringung. Hierbei handelt es sich um eine Gesamtverweisung.[273] Es kommt allein auf das Recht des ersuchenden Staates an, nicht auf das des ersuchten Staates.[274] Deshalb steht es der Rückgabe der Kinder nicht entgegen, wenn dem entführenden Elternteil i...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 1. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Rz. 18 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bedarf es eines Antrags, wenn auch die Hauptsache nur auf Antrag eingeleitet werden könnte (§ 51 Abs. 1 FamFG; Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 51 sowie Rdn 56 ff.). Dies trifft etwa für das Verfahren nach § 1671 Abs. 1 BGB zu.[42] Könnte das Hauptsacheverfahren auch von Amts wegen eingeleitet werden, so kann d...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 9. Verfahrensbeistand

Rz. 140 Die Pflicht, in Verfahren nach dem HKÜ einen Verfahrensbeistand [443] einzuschalten, ergibt sich weder aus § 158 FamFG (bisher § 50 FGG) noch aus dem HKÜ selbst. Geklärt ist, dass sich im Falle einer gegenläufigen Entführung aus Art. 6 Abs. 2 GG und Art. 2 Abs. 1 GG die Pflicht ergibt, das Kindeswohl verfahrensrechtlich dadurch zu sichern, dass den Kindern ein Verfahre...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 5. Vertretungsmacht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB

Rz. 138 Praktisch besonders relevant ist die Frage der Vertretungsmacht, wenn sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern trennen und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes in Rede steht. In diesem Zusammenhang hat der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, die Forderungsberechtigung.[506] Dies gilt auch im Verhältnis zwischen nicht miteinander verhei...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / f) Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)

Rz. 87 Im Rahmen der Vollzeitpflege erhält der Minderjährige eine stationäre Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie,[253] wenn ein weiterer Verbleib in der Herkunftsfamilie, d.h. bei den Eltern, nicht möglich ist, da sie die Versorgung und Erziehung nicht mehr gewährleisten können. Die Eltern haben einen Rechtsanspruch auf die Hilfeleistung nach § 33 SGB VIII, wenn dad...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Personenkreis

Rz. 114 Das Umgangsrecht ist auf Bezugspersonen begrenzt, die in der Regel dem Kind besonders nahe stehen.[420] Hierdurch soll eine übermäßige Ausweitung von Umgangsstreitigkeiten, aber auch eine Überforderung des Kindes mit den Begehrlichkeiten zahlreicher Umgangsberechtigter und ein damit einhergehender "Umgangstourismus" verhindert werden. Zudem wäre die übermäßige Auswei...mehr