Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 9/2016, Wie viel Eltern braucht ein Kind?

Forum Abstammungsrecht der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 17.6.2016 in Berlin Das komplexe Thema der Herkunft – vor dem Hintergrund der Reproduktionsmedizin, Samen- und Eizellspende und Leihmutterschaft – wurde mit Experten aus verschiedenen Fachrichtungen diskutiert. Der Reformbedarf nicht nur des Abstammungsrechts wegen des Auseinanderfallens von biologischer, soziale...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder(Teil 2)

Einführung Dieser Beitrag schließt unmittelbar an den in FF 2016, 272 ff. abgedruckten Teil 1 des Aufsatzes – mit folgenden Inhalten – an: I. Bedarf des minderjährigen Kindes 1. Tabellen 2. Mehrbedarf, Sonderbedarf 3. Konkrete Bedarfsberechnung II. Bedürftigkeit des minderjährigen Kindes 1. Eigenes tatsächliches Einkommen des Kindes, § 1602 Abs. 2 BGB 2. Fiktives Einkommen des Kinde...mehr

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FF 9/2016, Zur gemeinsamen ... / 1 Gründe:

[1] A. Der Antragsteller begehrt die gemeinsame elterliche Sorge mit der Antragsgegnerin für die am 3.9.2009 geborene gemeinsame Tochter L. [2] Der Antragsteller (im Folgenden: Vater) und die Antragsgegnerin (im Folgenden: Mutter) lebten bis 2012 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Aus dieser ist neben der betroffenen Tochter ein im Jahr 2000 geborener Sohn hervorgegangen. ...mehr

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FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer Ehe sind die drei gemeinsamen minderjährigen Kinder M. (geboren im Dezember 2000), N. (geboren im Juni 2003) und R. (geboren im März 2005) hervorgegangen. Die Kinder halten sich im wöchentlichen Wechsel im jeweiligen Haushalt des einen und des anderen Beteiligten auf. Es besteht auch im Übrigen Einigkeit darüber, da...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 1. Frühkindliche Erziehungs-Aufgabe der Familie oder Bildungsaufgabe?

Befürworter und Kritiker des Betreuungsgeldes sind sich einig: "Familien sind der stabile Kern unserer Gesellschaft."[33] Sie "stehen hoch im Kurs und leisten einen wichtigen Beitrag für den Wohlstand und das Wohlbefinden in Deutschland."[34] Die Familie soll zudem "der Ort der ganzheitlichen Erziehung" sein.[35] Nach Hegel[36] hat die Erziehung der Kinder in Bezug auf das F...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

Der durch Verfügung von Todes wegen angeordnete Ausschluss der elterlichen Vermögensverwaltung für vom Kind ererbtes Vermögen umfasst auch die Befugnis zur Ausschlagung der Erbschaft. Die in einem solchen Fall von einem ausgeschlossenen Elternteil im Namen des Kindes erklärte Ausschlagung ist mangels Vertretungsmacht unwirksam (BGH, Beschl. v. 29.6. 2016 – XII ZB 300/15). a) ...mehr

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FF 9/2016, Kindesunterhalt:... / 2 Anmerkung

Das Wechselmodell nimmt in der juristischen Diskussion immer breiteren Raum ein. Jüngst hat sich das OLG Hamburg in zwei Entscheidungen[1] mit möglichen Widersprüchen zwischen Wechselmodell und elterlicher Sorge befasst und es dabei für erforderlich gehalten, vorab klarzustellen, dass es "keine rechtstheoretische Entscheidung über das Für und Wider eines Wechselmodells" tref...mehr

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FF 9/2016, Zur gemeinsamen ... / 2 Anmerkung

Das Kindschaftsrecht wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, was die Zahl der Entscheidungen angeht, eher durch das Bundesverfassungsgericht als durch den 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als zuständigem Fachsenat für Familiensachen geprägt. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass der BGH in dem jetzt entschiedenen Fall nach längerer Zeit wieder Gelegenheit zu grundl...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / VI. Vollständiges Entfallen der Unterhaltspflicht

Ein vollständiges Entfallen der Verpflichtung zur Leistung von Barunterhalt des nicht betreuenden Elternteils mit der Folge, dass der betreuende Elternteil zusätzlich zu seinen Betreuungsleistungen auch noch den Barunterhalt für das Kind aufbringen muss, kommt nach der Rechtsprechung des BGH[73] in Betracht, wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhal...mehr

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FF 9/2016, Praxiskommentar Kindschaftsrecht

Stefan Heilmann (Hrsg.)2015, 1.410 Seiten, 86 EUR, Bundesanzeiger Verlag Dieser Praxiskommentar hat diese Bezeichnung redlich verdient: Er ist sehr gut handhabbar, zunächst durch die Schnellübersicht über die Gesetze, Übereinkommen und Verordnungen. Die Themen im Inhaltsverzeichnis sind – sehr hilfreich und übersichtlich – nach den wesentlichen Rechtsvorschriften aus den vers...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 2. Familienpolitische Forderungen der Bayerischen Verfassung

Nach Art. 125 Abs. 1 S. 2 BV haben Kinder Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten. Art. 126 Abs. 1 BV ergänzt dies dahingehend, dass die Eltern das natürliche Recht und die oberste Pflicht haben, ihre Kinder zur leiblichen, geistigen und seelischen Tüchtigkeit zu erziehen. Die Eltern sind darin durch Staat und Gemeinden...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / V. Entfallen der gesteigerten Unterhaltspflicht

Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern entfällt nach § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB, wenn ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist. In solchen Fällen ist die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils unter Berücksichtigung des angemessenen Selbstbehalts nach § 1603 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz gilt, wenn b...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 1. Familienarbeit statistisch

Neben Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie Kinderzuschlag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende[17] hat vor allem das Elterngeld Bedeutung für die Familien. Publizistisch wird die "Erfolgsgeschichte Elterngeld"[18] nahezu frenetisch gefeiert, dient es doch der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Elternteil, der für ein Kind beruflich aussetzt, bekommt 67 ...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 1. Was wurde entschieden?

Das Bundesverfassungsgericht[2] hat das Betreuungsgeld mangels bundesrechtlicher Gesetzgebungskompetenz für verfassungswidrig erklärt. Materiell hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Betreuungsgeld nicht befasst.[3] Es ging somit bei dem Urteil nicht um Familienpolitik, sondern allein um Staatsorganisationsrecht, nämlich um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme...mehr

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FF 9/2016, Hört Ihr die Engel rufen?

Inge Saathoff Startet der Amerikaner seine Rundreise "Deutschland in 4 Tagen" oder begibt sich der Japaner auf Reisen in Deutschland auf der ständigen Suche nach passenden Fotomotiven, so werden sie beide, wenn sie zur richtigen Zeit unterwegs sind, einen Besuch in Nürnberg auf dem Christkindlmarkt nicht auslassen. Wenn Sie, liebe Kollegin, lieber Kollege, diesen Ausflug auch...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / ee) Schulden

Bei der Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens für den Kindesunterhalt sind gemäß § 1603 Abs. 1 BGB auch Schulden im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des BGH sind nicht alle Schulden zu berücksichtigen, sondern die Interessen der Kinder, den Unterhalt ungekürzt zu erhalten, die Interessen des Unter...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / IV. Betreuungsgeld und Familiendiskurs

Allerdings scheint es insgesamt in den reichen Ländern und nicht nur in Deutschland[60] suboptimal zu laufen: Mehr Kindergeld und Krippenplätze führen in den westlichen Industriestaaten nur zu unwesentlich höheren Geburtenraten.[61] Das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf lässt sich allein abgestellt auf ökonomische Anforderungen nicht lösen, solange junge Paare ...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / IV. Fiktives Einkommen des Unterhaltspflichtigen

Erzielt der Unterhaltspflichtige tatsächlich kein Einkommen, weil er nicht arbeitet, ist ein solches evtl. zu unterstellen mit der Folge, dass er als leistungsfähig anzusehen ist. Nach dem in § 1603 Abs. 1 BGB verankerten Grundsatz ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemesse...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Internationales

1. Eheschließung a) Dem einem minderjährigen Verheirateten bestellten Vormund kommt wegen §§ 1800, 1633 BGB keine Entscheidungsbefugnis für den Aufenthalt des Mündels zu. Dies gilt auch hinsichtlich wirksam verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates insoweit ebenfalls keine elterliche Sorge besteht (Art. 15, 16, 20 KSÜ). b) Eine in Syri...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / Einführung

Dieser Beitrag schließt unmittelbar an den in FF 2016, 272 ff. abgedruckten Teil 1 des Aufsatzes – mit folgenden Inhalten – an: I. Bedarf des minderjährigen Kindes 1. Tabellen 2. Mehrbedarf, Sonderbedarf 3. Konkrete Bedarfsberechnung II. Bedürftigkeit des minderjährigen Kindes 1. Eigenes tatsächliches Einkommen des Kindes, § 1602 Abs. 2 BGB 2. Fiktives Einkommen des Kindes III. Tats...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 2. Das "neue" bayerische Betreuungsgeld

Das mit den Stimmen der CSU am 1.6.2016 vom Bayerischen Landtag beschlossene bayerische Betreuungsgeld versucht, nahezu lückenlos an das Bundesbetreuungsgeld anzuknüpfen, dessen Erfolgsgeschichte erstaunlicherweise nicht in Bayern spielt. Von den bundesweit 570.599 Beziehern im 3. Quartal 2015 wohnen 139.951 in Nordrhein-Westfalen. Bayern nimmt mit 126.809 Beziehern nur den ...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 2. Erosion familienzentrierter Lebensstile …

Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hat in diesem Zusammenhang von einer "Erosion familienzentrierter Lebensstile"[43] gesprochen. Dies hat möglicherweise auch damit zu tun, dass zwischenzeitlich Kinderlosigkeit in Deutschland kulturell positiv verankert ist (Leitbild der autonomiebetonten Kinderlosigkeit), während Kinderreichtum eher negativ besetzt ist.[44] U...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / cc) Mehrkosten im paritätischen Wechselmodell

Praktizieren die Eltern ein paritätisches Wechselmodell, bemisst sich der Unterhaltsbedarf des Kindes nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern, weil beide barunterhaltspflichtig sind. Der Bedarf des Kindes umfasst neben dem sich daraus ergebenden regelmäßig erhöhten Bedarf insbesondere die Mehrkosten des Wechselmodells (Wohn- und Fahrtkosten, Kosten für die doppelten per...mehr

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FoVo 9/2016, Versucht der S... / 2 II. Aus der Entscheidung/Praxistipp

Voraussetzung des Räumungsschutzes ist sehr eng Das LG hat die gegen die Beklagten zu 2 und 3 auf § 150 Abs. 2 ZVG und gegen den Beklagten zu 4 auf § 152 Abs. 1 ZVG, § 985 BGB gestützte Besitzverschaffungsklage des Zwangsverwalters abgewiesen, ohne die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 149 Abs. 1 ZVG für die Verfahrensschuldner, die Beklagten zu 2 und 3, und den mit ihne...mehr

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FF 9/2016, Zur gemeinsamen ... / Leitsatz

1. Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626a Abs. 2 S. 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notwendig ist die umfassende Abwägung aller für und gegen die gemeinsame Sorge sprechenden Umstände. Dafür gelten die zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB entwickelten Grundsätze. 2. Erst wenn sich...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / aa) Wohnkosten

Mietaufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für eine selbstgenutzte Wohnung gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensbedarf. In dem gegenüber Minderjährigen geltenden notwendigen Selbstbehalt i.H.v. 1.080 EUR bei Erwerbstätigen und 880 EUR bei Nichterwerbstätigen[38] sind Wohnkosten mit monatlich 380 EUR enthalten. Wenn die zu zahlende Miete diese Kosten erheblich übersc...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / cc) Werbungskosten, berufsbedingte Aufwendungen

Bei Aufwendungen, die zur Erzielung des Einkommens erforderlich sind, handelt es sich im Wesentlichen um Werbungskosten. Bei Einkünften aus abhängiger Arbeit werden die Werbungskosten auch berufsbedingte oder ausbildungsbedingte Aufwendungen genannt. Der Abzug berufsbedingter Aufwendungen setzt voraus, dass die betreffenden Kosten notwendigerweise mit der Ausübung der Erwerb...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / ff) Unterhaltsleistungen

Da minderjährige Kinder gemäß § 1609 Nr. 1 BGB die erste Stelle in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten einnehmen, können Unterhaltsleistungen, die von dem Unterhaltspflichtigen an andere, nicht in der gleichen Rangfolge stehende Unterhaltsberechtigte geleistet werden, nicht vorrangig abgezogen werden.mehr

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zerb 9/2016, Irrtum über de... / Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte Miterbin der am 25.1.2012 verstorbenen Erblasserin geworden oder ob sie pflichtteilsberechtigt ist, weil sie nach Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist die Erbschaft wirksam ausgeschlagen hat. Die Erblasserin, deren Ehemann 1998 vorverstorben war, hatte vier Kinder, darunter die Beklagte. Zwei Kinder waren vorverstorbe...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 3. … oder ökonomische Notwendigkeiten?

Aber geht es nur um Einstellungen oder geht es für viele Familien insbesondere in Städten und in deren Umfeld angesichts unbezahlbarer Mieten[51] in Wirklichkeit doch um den finanziellen Zwang, dass beide Eltern arbeiten müssen, da man sich sonst Familie nicht mehr leisten kann.[52] Zudem werden Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt gebraucht. Damit hat sich die Diskussion ...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / bb) Ersparnisse bei einem Aufenthalt in einer Haftanstalt

Befindet sich ein Unterhaltspflichtiger in Haft, ist sein Selbstbehalt nicht mit den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle zu bemessen. Dem Strafgefangenen werden in der Haftanstalt Wohnen und Verpflegung, Bekleidung (vgl. §§ 15 ff. JVollzGB BW III; §§ 17 ff. StVollzG) und Gesundheitsfürsorge (vgl. §§ 33 f. JVollzGB BW III; §§ 56 ff. StVollzG) kostenlos zur Verfügung gestellt, so ...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / bb) Vorsorgeaufwendungen

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören die Ausgaben für Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit. Bei Einkünften aus abhängiger Arbeit des Unterhaltspflichtigen fallen hierunter alle gesetzlichen Abzüge für Krankheit, Pflege, Unfall und Arbeitslosigkeit, soweit sie vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Die Höhe dieser Aufwendungen ist regelmäßig aus der...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / cc) Vorteile des Zusammenlebens

Wie oben mehrfach dargelegt, ist der Unterhaltspflichtige nach § 1603 Abs. 2 BGB gehalten, alle verfügbaren Mittel zu seinem und der minderjährigen Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Der ihm zu belassende notwendige Selbstbehalt dient dazu, ihm einen Anteil seines Einkommens zu belassen, der den eigenen sozialhilferechtlichen Bedarf sichert und auf der Grundlage des ...mehr

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Kein Kindergeldanspruch bei Haushaltsaufnahme des Kindes in einem anderen EU-Mitgliedstaat und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen durch den anderen Elternteil

Leitsatz Weder nach nationalem Recht noch nach europäischem Gemeinschaftsrecht besteht ein Kindergeldanspruch eines Elternteils, der ein zu berücksichtigendes Kind in seinen Haushalt in einem anderen Mitgliedstaat aufgenommen hat, wenn der andere, nicht betreuende Elternteil die Anspruchsvoraussetzungen nach § 62 EStG erfüllt. Sachverhalt Die Klägerin ist ausländische Staatsa...mehr

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Bevollmächtigung des nicht anspruchsberechtigten Elternteils durch den anspruchsberechtigten Elternteil zur Geltendmachung eines Kindergeldanspruchs

Leitsatz 1. Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an BFH, Urteil vom 4. Februar 2016, III R 17/13, BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612). 2. Auch wenn der anspruchsbere...mehr

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Jansen, SGB X § 33 Bestimmt... / 2.1 Inhaltliche Bestimmtheit (Abs. 1)

Rz. 4 Die Notwendigkeit der inhaltlichen Bestimmtheit eines VA folgt schon aus dem Begriff des VA selbst. Aus dem Verfügungssatz und der Bestimmung des Adressaten muss sich eindeutig ergeben, was von wem durch den VA verlangt oder wem gegenüber etwas festgestellt wird. Ist ein inhaltlich unklarer Verfügungssatz ausgesprochen, fehlt es an einer Regelung, auf die sich die Behö...mehr

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Sommer, SGB V § 11 Leistung... / 2.2.4 Leistungen zur Behandlung einer Krankheit (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 9 Wichtigster Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist die in Abs. 1 Nr. 4 genannte Krankenbehandlung, die in den §§ 27ff. näher geregelt ist. Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 haben Versicherte Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu...mehr

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Sommer, SGB V § 11 Leistung... / 2.4 Begleitperson bei stationärer Behandlung (Abs. 3)

Rz. 27 Aus Abs. 3 ergibt sich zunächst, dass die Leistungen bei stationärer Behandlung auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten umfassen (Abs. 3 1. Alt.). Diese Regelung entspricht der bereits vor ihrem Inkrafttreten ergangenen Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil v. 26.3.1980, 3 RK 32/79) und wurde vom Gesetzgeber daher a...mehr

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Sommer, SGB V § 11 Leistung... / 2.2.3 Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 8 Die Versicherten haben ferner Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die in § 25 (für Erwachsene) und in § 26 (für Kinder) geregelt sind. Nach Ergänzung der Vorschrift mit Wirkung zum 25.7.2015 ist jetzt auch ein Anspruch auf Erkennung von gesundheitlichen Risiken vorgesehen.mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.4 Heilfürsorge oder Entwicklungshelferdienst (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 15 Die Ansprüche ruhen auch bei Versicherten, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heifürsorge haben, also vor allem bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes (vgl. Rz. 17). Heilfürsorge umfasst die unentgeltliche Gewährung aller zur Gesunderhaltung, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Schäden sowie zur Behandlung einer Erkrankung sp...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.1.2 Leistungen an Familienangehörige

Rz. 17 Einen Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 haben auch nach § 10 versicherte Familienangehörige, soweit sie das Mitglied für die Zeit der Beschäftigung begleiten oder besuchen. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die frühere Rechtsprechung des BSG zu den Vorgängervorschriften in der RVO (§§ 221, 222 RVO) übernommen (BSG, Urteil v. 9.3.1982, 3 RK 64/80, SozR 2200 § 222 Nr. 1...mehr

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Ärztliche Teilgemeinschaftspraxen: Steuerliche Behandlung im Fokus

Kommentar Schließen sich mehrere Ärzte zusammen, um in einer Berufsausübungsgemeinschaft lediglich einen bestimmten Ausschnitt des ärztlichen Leitungsspektrums zu erbringen, begründen sie damit eine sog. Teilgemeinschaftspraxis. Die OFD Frankfurt am Main hat nun die steuerliche Behandlung solcher Kooperationen beleuchtet. Wollen Ärzte ihre Einzelpraxen beibehalten und nur für...mehr

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Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden Elternteils

Leitsatz 1. Der Kindergeldanspruch eines in Deutschland wohnhaften Elternteils für sein in Ungarn im Haushalt des anderen Elternteils lebendes Kind kann nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 durch den vorrangigen Kindergeldanspruch des anderen Elternteils verdrängt werden. 2. Besteht in Deutschland oder in d...mehr

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Jansen, SGB IV § 18 Bezugsg... / 2.2 Geltung der Bezugsgröße

Rz. 5 Auf die Bezugsgröße wird unter anderem in den nachstehend aufgezeigten Fällen verwiesen: Bemessung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 2); Bestimmung des Mindest-Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. § 85 Abs. 1 SGB VII); Bestimmung des Mindest-Jahresarbeitsverdienstes für mithe...mehr

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Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 2.1.1 Grundsatz (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Nach Abs. 1 Satz 1 darf eine selbständige ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, die gegenüber gesetzlich Versicherten zulasten der Krankenkassen erfolgt, nur von Ärzten oder Zahnärzten erbracht werden (BSG, Urteil v. 12.5.1993, 6 RKa 21/91; Beschluss v. 22.1.1998, B 1 KR 30/97 B). Arzt bzw. Zahnarzt ist, wer eine Ausbildung nach den Vorschriften des entsprechenden B...mehr

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Jansen, SGB IV § 15 Arbeits... / 2.1.2 Beachtung des Einkommensteuerrechts

Rz. 4 Die Höhe des Arbeitseinkommens ist gegenüber der Krankenkasse und/oder dem Rentenversicherungsträger nachzuweisen. Für den Nachweis ist für die gesetzliche Rentenversicherung (vgl. § 165 SGB VI) vorgeschrieben, dass die sich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid für das zeitnaheste Kalenderjahr ergebenden Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit so lange maßgebend s...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / b) Berechnung bei einem Kind, das noch bei einem Elternteil wohnt

Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, berechnet sich der Unterhalt wie folgt: Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle (s. ZAP F. 11, S. 1385):mehr

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ZAP 7/2015, Erbausschlagung für das minderjährige Kind: Genehmigungsbedürftigkeit

(OLG Naumburg, Beschl. v. 10.7.2014 – 3 WF 94/14) • Tritt der Anfall der Erbschaft an ein minderjähriges Kind infolge der Erbausschlagung eines zu diesem Zeitpunkt nicht sorgeberechtigten und damit nicht vertretungsberechtigten Elternteils ein, bedarf die Erbausschlagung für das Kind durch den allein sorgeberechtigten Elternteil auch dann der familiengerichtlichen Genehmigun...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / 4. Gesetzliches Erbrecht des nichtehelichen Kindes

Einen Sonderfall der gesetzlichen Erbfolge stellt das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes dar. Unter dem nichtehelichen Kind wird der Abkömmling des Vaters bezeichnet. Wurde das nichteheliche Kind nach der Mutter von Anfang an bei dem gesetzlichen Erbrecht wie ein eheliches Kind behandelt, spielte es lange Zeit für das gesetzliche Erbrecht nach dem Vater eine Roll...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / III. Sonstige Gründe für einen Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes

In der Praxis kommt es vor, dass ein volljähriges Kind Unterhalt gegen seine Eltern geltend macht, ohne dass es eine Ausbildung absolviert. Dies kann nach dem Abschluss der Ausbildung bei Erkrankung oder Behinderung mit Erwerbsminderung in Betracht kommen, sofern das Kind nicht "vom sozialen Netz" durch Krankengeld, Erwerbsunfähigkeitsrente usw. aufgefangen wird (BGH, Urt. v...mehr