Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / IV. Bedürftigkeit des Kindes

Das Kind ist bedürftig, wenn es einen angemessenen Bedarf nicht durch eigene Geldmittel decken kann. Als bedarfsdeckend kommen sowohl Einkünfte als auch das Vermögen des Kindes in Betracht. 1. Tatsächliches Einkommen a) Kindergeld Das Kindergeld ist nach der klaren gesetzlichen Regelung des § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 2. Vertretungsberechtigung im Unterhaltsverfahren des Kindes

Leben die Eltern getrennt so ist gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB derjenige Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, zur Wahrung der Interessen des minderjährigen Kindes bei Unterhaltsansprüchen gegenüber dem anderen Elternteil allein vertretungsberechtigt. Die Frage, bei wem sich das Kind i.S.v. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB in Obhut befindet, richtet sich danach, bei wem von...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 4. Unterhalt des Kindes

Die Rechtskraft der Scheidung hat keinen Einfluss auf den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes.mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Vermögenseinsatz des volljährigen Kindes

Nach § 1602 Abs. 2 BGB haben minderjährige unverheiratete Kinder lediglich die Einkünfte aus ihrem Vermögen bedarfsdeckend zu verwenden. Das OLG Zweibrücken (FamRZ 2016, 726 = FuR 2016, 364) stellt klar, dass sich im Umkehrschluss aus dieser Vorschrift ergibt, dass ein volljähriges studierendes Kind auch den Stamm seines Vermögens einzusetzen hat, bis auf einen sog. Notgrosc...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / VII. Privilegierte volljährige Kinder (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB)

Die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre hat dazu geführt, dass viele Kinder, die volljährig werden, ihre Schulausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Daher hat der Gesetzgeber die Rechtsfigur der "privilegierten volljährigen Kinder" geschaffen, die hinsichtlich der verschärften Haftung und des Unterhaltsrangs den minderjährigen Kindern gleichgestellt sind....mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / 1. Tatsächlicher und ernsthafter Wille des Kindes

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass das Kind sich weigert oder jedenfalls eine solche Weigerung vom betreuenden Elternteil behauptet wird. Hier muss das Gericht im Rahmen der persönlichen Anhörung des Kindes genaue Feststellungen treffen. Äußern Kinder, dass sie keinen Kontakt zu einem Elternteil haben wollen, so ist jedoch sorgfältig zu prüfen, ob dieser Wille auf ...mehr

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ZAP 2/2017, Vaterschaftsanfechtung: Berechtigung einer Mutter zur gesetzlichen Vertretung des Kindes

(BGH, Beschl. v. 2.11.2016 – XII ZB 583/15) • Im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft ist die allein sorgeberechtigte und mit dem rechtlichen Vater nicht verheiratete Mutter von der gesetzlichen Vertretung des minderjährigen Kindes nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen. Aus der notwendigen Beteiligung der Mutter am Abstammungsverfahren folgt noch kein Ausschluss von der Ve...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / d) Beihilfeberechtigung der Kinder

Ist ein Elternteil nach beamtenrechtlichen Vorschriften beihilfeberechtigt, so besteht eine solche Beihilfeberechtigung auch für die Kinder. Daran ändert auch die Scheidung der Eltern nichts.mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / c) Krankenversicherung der Kinder

Wenn ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sind Kinder über die Familienversicherung unter den Voraussetzungen des § 10 SGB V kostenfrei mitversichert.mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / d) Beihilfeberechtigung der Kinder

Ist ein Elternteil nach beamtenrechtlichen Vorschriften beihilfeberechtigt, so besteht eine solche Beihilfeberechtigung auch für die Kinder. Daran ändert auch die Trennung der Eltern nichts.mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Krankenversicherung der Kinder

An der Mitversicherung der Kinder im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung ändert sich durch die Scheidung ihrer Eltern grundsätzlich nichts.mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / d) Auskunftsanspruch des künstlich gezeugten Kindes gegen den Reproduktionsmediziner

Der BGH (FamRZ 2015, 642 m. Anm. Duden FamRZ 2015, 741 = MDR 2015, 397 = NJW 2015, 1098 m. Anm. Löhnig) bejaht den Anspruch eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes gegen den Arzt auf Auskunft über die Identität des Samenspenders. Er stützt den aus den Grundsätzen von Treu und Glauben folgenden Anspruch auf den Behandlungsvertrag, bei dem es sich um einen Vertrag...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 1. Ausbildungsunterhalt des Kindes

Eltern sind im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (§ 1603 BGB Abs. 1 BGB) und anteilig entsprechend ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (§ 1606 Abs. 3 S. 1 BGB) zur Deckung des Lebensbedarfs ihrer Kinder verpflichtet, zu dem auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf zählen (§ 1610 Abs. 2 BGB), soweit die Kinder außerstande sind, sich selbst zu unterhalt...mehr

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ZAP 2/2016, Sorgerecht: Trennung eines Kindes von den Eltern wegen erzieherischer Defizite

(BGH, Beschl. v. 6.7.2016 – XII ZB 47/15) • Eine fortwährende Trennung des Kindes von seinen Eltern bedarf der Legitimation durch eine aktuelle, mit der Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt verbundene Kindeswohlgefährdung. Eine solche kann vorliegen, wenn die Eltern aufgrund einer stark beeinträchtigten Erziehungseignung und einer damit einhergehenden fehlenden...mehr

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ZAP 12/2017, Adoptionsrecht: Adoption minderjähriger Kinder durch nicht miteinander verheiratete Partner

(BGH, Beschl. v. 8.2.2017 – XII ZB 586/15) • Eine mit ihrem Partner weder verheiratete noch in einer Lebenspartnerschaft lebende Person kann dessen Kind nicht annehmen, ohne dass zugleich das Verwandtschaftsverhältnis zwischen ihrem Partner und seinem Kind erlischt. Die in diesem Fall das Erlöschen des Verwandtschaftsverhältnisses anordnenden Regelungen des §§ 1741 Abs. 2, 1...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / c) Ausbildungsvergütung

Erzielt das Kind tatsächlich Einkommen aus der Ausbildung (Ausbildungsvergütung), so ist dieser Betrag zuerst – zugunsten des Kindes – um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf (von derzeit 90 EUR mtl.) zu kürzen, der dem Kind anrechnungsfrei verbleibt (Anm. A 8 der Düsseldorfer Tabelle, s. ZAP F. 11, S. 1386). Der verbleibende Betrag ist dann voll anzurechnen, vermindert als...mehr

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ZAP 5/2016, Anspruch des Kindes: Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen

(OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.11.2015 – 11 UF 1140/15) • Der Anspruch des Kindes auf Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen (hier: Impfpass und Untersuchungsheft) gegen einen Elternteil beruht auf §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB analog. Ein solcher möglicher Anspruch auf Herausgabe ist als Annex zum Unterhaltsanspruch nach §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB geltend zu machen. Betroffen von...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 2. Auswirkungen

Die Einstufung als sog. privilegiertes volljähriges Kind hat unterhaltsrechtlich zwei wesentliche Konsequenzen: Es besteht ihnen gegenüber eine gesteigerte Unterhaltspflicht, bei der an die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen besonders strenge Anforderungen gestellt sind. In der Praxis hat dies einmal Bedeutung für die Nebentätigkeitsobliegenheit des Unterhaltspflic...mehr

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ZAP 10/2017, Anwaltsmagazin / 4 Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Das Bundeskabinett hat Mitte April einen vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Die geplante Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sieht u.a. Verbesserungen beim Kinderschutz, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, der Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien sowie die inklusive Betr...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 7. Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns/Verzögerung des Ausbildungsbeginns

Grundsätzlich muss das Kind seine Ausbildung in angemessener Zeit aufnehmen. Zwar ist einem jungen Menschen eine gewisse Orientierungsphase zuzugestehen, deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich jeweils nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen des Auszubildenden richtet (zum Prüfungsversagen des Unterhaltsberechtigten s. BGH NJW 2006, 2...mehr

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ZAP 7/2015, Krankengeld: Erkrankung des Kindes während des Elterngeldbezugs

(LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.12.2014 – L 9 KR 323/12) • Grundsätzlich haben Versicherte nach § 45 Abs. 4 S. 1 SGB V solange Anspruch auf Krankengeld, wie sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten minderjährigen Kindes, welches nach ärztlichem Attest an einer der in Buchst. a–c genannten Verlaufsformen einer Krankheit leidet, d...mehr

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ZAP 17/2016, Rechtsprechung... / 4. Keine Beitragsermäßigung in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung wegen Erziehungs- und Betreuungsleistungen für Kinder

Das BSG hatte sich durch Urteil vom 30.9.2015 (B 12 KR 15/12 R; Blüggel jurisPR-SozR 11/2016 Anm. 2 und B 12 KR 13/13 R; Wenner SozSich 2015, 344) mit der Klage eines Ehepaares – mit drei, 1990, 1992 und 1995 geborenen Kindern – zu befassen, die sich gegen die Berechnung ihrer Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wendeten. Hergeleitet wird dies ...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / I. Grundgedanken

Die Eltern sind verpflichtet, den Lebensbedarf des Kindes sicherzustellen. Diese Unterhaltspflicht endet erst, wenn das Kind eine eigenständige Lebensstellung erlangt hat und damit in der Lage ist, wirtschaftlich "auf eigenen Beinen" zu stehen. Dann greift der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung des Kindes. Zum Lebensbedarf des Kindes gehören daher gem. § 1610 A...mehr

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ZAP 19/2015, Kinderbetreuungsvertrag: Kündigung bei Scheitern der Eingewöhnung eines Kindes

(AG Bonn, Urt. v. 28.7.2015 – 114 C 151/15) • Bei einem Kinderbetreuungsvertrag handelt es sich um einen typengemischten Vertrag mit miet- und dienstvertraglichen Elementen, bei dem der dienstvertragliche Charakter überwiegt. Ist eine Eingewöhnung des einjährigen Kindes in der Einrichtung nach mehreren Wochen nicht vorangeschritten, ist sie als gescheitert anzusehen und bere...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 4. Einsatz von Vermögen

Der Unterhaltsbedarf kann auch durch eigenes Vermögen des Unterhaltsberechtigten gedeckt werden. Dabei muss zwischen den Vermögenserträgen – die als Einkünfte zu behandeln sind – und dem Vermögensstamm unterschieden werden. Wie sich aus § 1602 Abs. 2 BGB und § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB ergibt, haben selbst minderjährige Kinder ihre Einkünfte aus eigenem Vermögen zur Minderung ihre...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / a) Konkurrenz mit Ehegattenunterhaltsansprüchen

Wird Ehegattenunterhalt gezahlt, ist vor der Berechnung der Haftungsanteile (Soyka FK 2012, 21) beim unterhaltspflichtigen Ehegatten der von ihm geleistete (vorrangige) Ehegattenunterhalt in Abzug zu bringen; beim unterhaltsberechtigten Ehegatten der erhaltene Ehegattenunterhalt seinem Einkommen hinzuzurechnen. Auf der Ebene der Leistungsfähigkeit besteht kein unterhaltsrechtli...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Bedarf bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern/Vorwegabzug des Kindesunterhalts

Bei der Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Umstände zu berücksichtigen, die das für Unterhaltszwecke verfügbare Einkommen vor Rechtskraft der Ehescheidung beeinflusst haben. Dazu gehört auch die Barunterhaltsplicht für gemeinsame Kinder (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Bestehen weitere Unterhaltspflichten, so ist im Rahmen einer Angemessenhei...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 8. Ausbildungsverzögerung durch Schwangerschaft und Kindesbetreuung

Eine Ausbildungsverzögerung durch eine Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung beseitigt den Unterhaltsanspruch nicht (BGH FamRZ 2011, 1560 m. Anm. Norpoth = NJW 2011, 2884 m. Anm. Born; Anm. Viefhues FF 2011, 412; OLG Celle, Beschl. v. 19.11.2015 – 17 WF 242/15, FamRZ 2016, 830, vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 2004, 1892). In diesen Fällen ist zwar der nichteheli...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / d) Fiktive Einkünfte eines Elternteils

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass ein Elternteil lediglich teilschichtig oder gar nicht erwerbstätig ist, obwohl er im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten volljährigen Kind zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet wäre (dazu Viefhues, in: jurisPK-BGB, 2017, § 1606 Rn 87). Die Rechtsprechung verweist hier darauf, dass sich das volljährige Kind nich...mehr

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ZAP 5/2017, Erbrecht nichtehelicher Kinder: Diskriminierung durch die deutsche Stichtagsregelung

(EGMR, Urt. v. 9.2.2017 – Beschwerde-Nr. 29762/10) • Die Regelung im deutschen Erbrecht, derzufolge nichteheliche Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren worden sind und deren Vater vor dem 29.5.2009 gestorben ist, keine Rechte am Erbe des Verstorbenen haben, verstößt gegen Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK. Die in der Stichtagsregelung liegende Diskriminierung gegenüber ehelich gebor...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 1. Angemessene Ausbildung

Nach § 1610 Abs. 2 BGB hat jedes Kind seinen Eltern gegenüber einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildung, die Begabungen, Fähigkeiten, Leistungswillen und Neigungen entspricht (zum Ausbildungsunterhalt s. Volker FuR 2015, 570). Geschuldet wird daher von den Eltern eine optimale, begabungsbezogene Berufsausbildung, d.h. eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeite...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 3. Lücken zwischen Ausbildungsabschnitten

Oftmals schließen die einzelnen Schul- und Ausbildungsabschnitte nicht nahtlos aneinander an, sondern es treten zeitliche Lücken auf. Die Rechtsprechung zu der Frage, wie diese Lücken unterhaltsrechtlich zu behandeln sind, ist noch uneinheitlich: OLG Düsseldorf: Während der Wartezeit bis zur Aufnahme in eine weiterführende Schule muss ein volljähriges Kind seinen durch Aufnah...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 2. Berechnung der Haftungsanteile

Bei der Berechnung dieses Anteils ist wie folgt vorzugehen: Bei Studierenden, die nicht im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, ist ein fester Bedarfssatz in der Düsseldorfer Tabelle vorgesehen (derzeit 735 EUR, s. Düsseldorfer Tabelle ZAP F. 11, S. 1386), der auch einen Anteil für Wohnkosten enthält. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haussta...mehr

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ZAP 2/2017, Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters: Sturz eines Kindes aus ungesichertem Hochbett

(OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.9.2016 – 7 U 196/15) • Die Vermietung eines Hochbetts ohne jede Absturzsicherung in einem Ferienhaus in der Schweiz widerspricht der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters und stellt einen Reisemangel dar. Eine Absturzsicherung bei Hochbetten dient nicht ausschließlich dem Schutz vor dem Herausfallen im Schlaf. Sie soll vielmehr auch bei ...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / VI. Weigerung des Kindes zum Umgang

1. Tatsächlicher und ernsthafter Wille des Kindes In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass das Kind sich weigert oder jedenfalls eine solche Weigerung vom betreuenden Elternteil behauptet wird. Hier muss das Gericht im Rahmen der persönlichen Anhörung des Kindes genaue Feststellungen treffen. Äußern Kinder, dass sie keinen Kontakt zu einem Elternteil haben wollen, so ist ...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 3. Zweitausbildung

Dagegen kann das volljährige Kind nur in besonderen Ausnahmefällen von den Eltern die Finanzierung einer Zweitausbildung nach abgeschlossener Erstausbildung verlangen. Dies kann dann gegeben sein, wenn die Erstausbildung dem Kind aufgedrängt worden ist und nicht den wirklichen Neigungen und Begabungen des Kindes entsprochen hat. Ursprünglich wurde eine solche Konstellation nu...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 10. Gegenseitigkeitsverhältnis beim Ausbildungsunterhalt – Leistungskontrolle

Die Unterhaltspflicht der Eltern und der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis. Während die Eltern eine Berufsausbildung ermöglichen müssen, trifft das unterhaltsberechtigte Kind die Obliegenheit, diese Ausbildung mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in einer angemessenen und üblichen Zeit durchzuführen und erfolgreich a...mehr

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ZAP 9/2017, Außergewöhnliche Belastung: Fahrtkosten zu im Ausland lebenden Kindern

(FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 6.1.2017 – 2 K 2360/14) • Kosten für Fahrten für Besuche der Eltern bei ihren von ihnen getrennt lebenden Kindern stellen grds. keine außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG dar. Diese sind als familienbedingte Aufwendungen durch den Familienlastenausgleich abgegolten. Hinweis: Lediglich Kosten für Fahrten zu nahen Angehörigen, die ausschließ...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 2. Fiktives Einkommen

Fiktive Einkünfte können nur dann angerechnet werden, wenn der betreffenden Person die Verletzung einer unterhalsrechtlichen Obliegenheit – i.d.R. einer Erwerbsobliegenheit – vorgeworfen werden kann. Da studierende Kinder grds. keine Erwerbsobliegenheit trifft, kommt ein solcher Fall regelmäßig nicht vor. Zu denken ist aber an fiktive BAföG-Leistungen (s. oben IV. 1. b) oder f...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / d) Einkommen aus Nebenbeschäftigung

Das Einkommen aus einer neben der Ausbildung ausgeübten Beschäftigung ist nach Billigkeit anzurechnen. Im Regelfall ist das unterhaltsberechtigte Kind nicht verpflichtet, neben seiner Ausbildung erwerbstätig zu sein, daher bleibt dieses Einkommen i.d.R. auch anrechnungsfrei. Auch einen Studenten trifft neben dem Studium in der Regel keine Erwerbsobliegenheit. Denn der Studen...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / b) BAföG-Leistungen

Auch BAföG-Leistungen sind als unterhaltsrechtliches Einkommen anzurechnen und mindern damit die Bedürftigkeit des Auszubildenden bzw. Studenten, soweit sie als Regelleistungen bezogen werden. Der Unterhaltsberechtigte ist gehalten, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das gilt auch, wenn die Förderung nur darlehensweise erfolgt (OLG Hamm, Beschl. v. 27.9.2013 – 2 WF 161/1...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / c) Berechnung bei Bezug von Ausbildungsvergütung

Bezieht das Kind Ausbildungsvergütung, verändert sich die Berechnung wie folgt (der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle, s. ZAP F. 11, S. 1385):mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / VIII. Wechselseitige Auskunftsansprüche der unterhaltspflichtigen Elternteile

Das Kind hat gegen beide Elternteile einen Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB, ebenso können die Eltern vom Kind Auskunft gem. § 1605 BGB verlangen. Jedoch haben auch die beiden anteilig haftenden Elternteile einen Auskunftsanspruch gegeneinander, den die Rechtsprechung auf § 242 BGB stützt. Praxishinweise: Ein Auskunftsanspruch ist kein Selbstzweck ist, sondern dient der Berec...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 4. Freiwilligendienst

Der frühere Wehrdienst und entsprechend der Zivildienst sind weggefallen. Jedoch können junge Menschen aufgrund des Gesetzes zum Bundesfreiwilligendienst (BFDG – Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28.4.2011) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFGD – Jugendfreiwilligendienstegesetz vom 16.5.2008 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2011) einen Die...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt des volljährigen Kindes

– Teil 1: Materiell-rechtliche Fragen I. Grundgedanken Die Eltern sind verpflichtet, den Lebensbedarf des Kindes sicherzustellen. Diese Unterhaltspflicht endet erst, wenn das Kind eine eigenständige Lebensstellung erlangt hat und damit in der Lage ist, wirtschaftlich "auf eigenen Beinen" zu stehen. Dann greift der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung des Kindes. Zu...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 1. Voraussetzungen

Das Kind muss noch im Haushalt der Eltern – oder eines Elternteils – leben (vgl. KG NJW 2016, 2345) und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (sog. schulbesuchende Hauskinder). Für eine solche allgemeine Schulausbildung sind drei Faktoren maßgeblich (BGH, Urt. v. 10.5.2001 – XII ZR 108/99, FamRZ 2001, 1068; BGH, Urt. v. 9.1.2002 – XII ZR 34/00, NJW 2002, 2026; OLG...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / a) Kindergeld

Das Kindergeld ist nach der klaren gesetzlichen Regelung des § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen, mindert also dessen aktuelle Bedürftigkeit entsprechend.mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 5. Bachelor- und Masterstudium

Nach dem Abschluss eines Bachelor-Studiengangs kann ein Masterabschluss und daher weiterer Ausbildungsunterhalt erforderlich sein. Ob der unterhaltspflichtige Elternteil seinem Kind nach Abschluss des Bachelor-Studiengangs auch für den nachfolgenden Studiengang mit dem Abschluss eines Master of Arts Ausbildungsunterhalt schuldet, ist davon abhängig, ob der Studienabschluss m...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 1. Tatsächliches Einkommen

a) Kindergeld Das Kindergeld ist nach der klaren gesetzlichen Regelung des § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen, mindert also dessen aktuelle Bedürftigkeit entsprechend. b) BAföG-Leistungen Auch BAföG-Leistungen sind als unterhaltsrechtliches Einkommen anzurechnen und mindern damit die Bedürftigkeit des Auszubilden...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / b) Rang des Volljährigenunterhalts

Der Rang betrifft die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, wirkt sich aber nicht auf die Bedarfsbemessung aus. Die Unterhaltsansprüche volljähriger Kindern stehen gem. § 1609 Nr. 4 BGB im vierten Rang, soweit diese nicht privilegiert und minderjährigen Kindern gleichgestellt sind, also regelmäßig dann, wenn sie sich in einer beruflichen Ausbildung befinden oder einem...mehr