Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 3 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen während der Dauer der Elternzeit, Ansprüche auf Lohnersatzleistungen wie Entgeltfortzahlung entfallen. Unter Umständen bleibt aber der Anspruch auf Sonderleistungen, die nur vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen. Zunächst entsteht auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub. Der Arbeitgeber kan...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.4.1 Beitragszuschuss für freiwillige Mitglieder

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für den ersten Zeitmonat ist weiterhin der bisherige Beitrag zu entrichte...mehr

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Steuerklassen / 2.4 Steuerklasse IV (verheiratet)

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und nicht dauernd getrennt lebende Ehe-/ Lebenspartner sind grundsätzlich in die Steuerklasse IV einzuordnen. Der Grundfall der Steuerklassenkombination IV/IV gilt auch dann, wenn nur einer der beiden Arbeitslohn bezieht.[1] Automatische Vergabe der Steuerklasse IV bei Heirat Durch die Weiterleitung der melderechtlichen Daten "Eheschließu...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.14 Rentenausschluss wegen Versorgungsehe/Rentensplitting

Witwen-/Witwerrente wird nicht gezahlt, wenn eine nach dem 31.12.2001 geschlossene Ehe mit der verstorbenen Person – von Ausnahmen abgesehen – nicht mindestens ein Jahr bestanden hat (sog. Versorgungsehe), oder wenn die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zu gleichen Teilen partnerschaftlich aufgeteilt wurden (sog. Rentensplitting). Erziehen die Witwen/Witwer...mehr

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Irland / 5. Life interest

Rz. 161 Hatte der Erblasser an einem unbeweglichen Gegenstand nur ein life interest, fällt die Berechtigung am Grundbesitz nicht in den Nachlass, kann aber auch nicht weitervererbt werden. Denn die Berechtigung erlischt mit dem Tod des Berechtigten. Rz. 162 Hat der Erblasser dagegen testamentarisch etwa der Ehefrau den life interest an einer Immobilie zugewandt und angeordnet...mehr

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Russische Föderation / 5. Testamentarische Verfügungen über Bankeinlagen

Rz. 38 Neben der Möglichkeit, in den oben genannten Testamentsformen zu verfügen, sieht Art. 1128 ZGB vor, dass letztwillige Verfügungen über Bankeinlagen auch direkt bei der zuständigen Geschäftsstelle der Bank vorgenommen werden können. Diese Verfügungen stehen notariellen Testamenten gleich. Sie müssen vom Erblasser unterzeichnet werden, das Datum der Verfügung enthalten ...mehr

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Norwegen [1] / e) Entzug des Rechts auf das ungeteilte Gesamtgut

Rz. 32 Der überlebende Ehegatte hat gemäß § 18 ADL kein Recht auf das ungeteilte Gesamtgut, wenn es wahrscheinlich ist, dass seine Schulden es erschweren, bestehende Ansprüche gegen den Verstorbenen durchzusetzen, oder wenn es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtungen des überlebenden Ehegatten das Erbe der Erben des Verstorbenen wesentlich reduzieren werden. Das Gleich...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / 2. Kein Familienprivileg beim Regressanspruch nach § 110 SGB VII

Rz. 59 OLG Koblenz, Urt. v. 20.7.2015 – 12 U 948/14 – juris Zitat SGB VII §§ 104 ff., 110 Abs. 1 und 2; SGB X § 116 Abs. 6 Orientierungssatz juris: 1. Es ist grob fahrlässig, wenn ein Vater/Landwirt sein 8 ½-jähriges Kind auf der vorderen Zinke eines Gabelstaplers mitfahren lässt. 2. Bei einem Anspruch nach § 110 Abs. 1 SGB VII handelt es sich anders als beim Forderungsübergang n...mehr

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Zuschuss zu Sozialleistunge... / 6.3 Elternzeit

Beschäftigte haben gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Elternzeit, wenn sie das in ihrem Haushalt lebende Kind selbst betreuen und erziehen. Für die beitragsrechtliche Beurteilung ist das Erziehungs- oder Elterngeld maßgebend. Das Mutterschaftsgeld wird auf diese beiden Leistungen angerechnet. Der Bezug von Eltern- oder Erziehungsgeld reduziert den SV-Freibetrag nicht. B...mehr

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Arbeitgeberanteil / 1.2 Geringverdienergrenze für Auszubildende

Für einen Auszubildenden, dessen monatliches Entgelt 325 EUR nicht übersteigt, trägt der Arbeitgeber den Beitrag zu allen Sozialversicherungszweigen in voller Höhe allein.[1] Der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung berechnet sich für diesen Personenkreis allerdings ausnahmsweise nach dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz (2025: 2,5 %; 2024: 1,7 %). In diesen Fäl...mehr

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Estland / 2. Der Ehegatte oder der registrierte Lebenspartner als gesetzlicher Erbe

Rz. 13 Der Ehegatte oder der registrierte Lebenspartner erbt zusammen mit den Verwandten des Erblassers: Gibt es keine Erben der ersten oder zweiten Ordnung, ist der Ehegatte oder der registrierte Lebenspartner Alleinerb...mehr

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Familienpflegezeit / 6 Pflegezeitgesetz

Neben dem FPfZG besteht noch das PflegeZG. Während die Familienpflegezeit immer eine nur teilweise Freistellung ist, kann die Pflegezeit sowohl als vollständige als auch als teilweise Freistellung genommen werden. Die kurzfristige Pflegezeit ist eine Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr bei akuten Pflegenotfällen. Sofern nicht der Arbeitgeber das Entgelt in dieser...mehr

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Norwegen [1] / 2. Pflichtteil der Abkömmlinge

Rz. 58 Neben dem überlebenden Ehegatten (dazu siehe oben Rdn 22) sind die Abkömmlinge des Erblassers pflichtteilsberechtigt. Die Regelungen zu deren Pflichtteilsrecht finden sich im dritten Abschnitt (§§ 50–56) ADL. Rz. 59 Der Pflichtteil der Abkömmlinge beläuft sich gemäß § 50 ADL auf zwei Drittel des tatsächlich hinterlassenen Nachlasses (Nettovermögen des Erblassers). Eine...mehr

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Luxemburg / 1. Erbfähigkeit

Rz. 40 Die Erbfolge wird mit dem Tod des Erblassers eröffnet, Art. 718 Cciv. Die Möglichkeit, Erbe zu werden, setzt also voraus, dass der Erblasser verstorben ist und der potenzielle Erbe oder Vermächtnisnehmer den Erblasser überlebt, Art. 718, 719 Cciv.[28] Nicht erbfähig sind daher der noch nicht Empfangene sowie das nicht lebensfähig geborene Kind, Art. 725 Cciv. Der bürg...mehr

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / V. Widerruf

Rz. 23 In den meisten Rechtsordnungen ist vorgesehen, dass sich bestimmte familiäre Ereignisse auch auf die Wirkungen oder gar den Bestand von Testamenten auswirken: So wird nach deutschem Recht eine gegenseitige Erbeinsetzung von Eheleuten gem. § 2077 BGB unwirksam, sobald der Erblasser gegen den zum Erben eingesetzten Ehegatten Scheidungsklage erhoben hat. Nach englischem ...mehr

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Niederlande / 3. Schulden des Nachlasses

Rz. 84 Folgende Schulden werden nach dem Gesetz als Schulden des Nachlasses anerkannt (Art. 4:7 BW):mehr

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Spanien: Balearische Inseln / cc) Verzicht

Rz. 73 Der unwiderrufliche[132] Erbverzicht kann sich auf das Noterbrecht beschränken (beschränkter Verzicht) oder sich darüber hinaus auf das Erbrecht insgesamt erstrecken (unbeschränkter Verzicht). Davon abgesehen ist eine Beschränkung des Verzichts dem Umfang nach nicht vorgesehen.[133] Der Verzicht darf – im Unterschied zur Schenkung[134] – gem. Art. 39 ErbVG auch nicht ...mehr

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Türkei / 5. Die Erbauseinandersetzung

Rz. 99 Grundsätzlich kann jeder Erbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung der Erbschaft verlangen (Art. 642 Abs. 1 ZGB). Würde die sofortige Vornahme der Teilung der Erbschaft den Wert der Erbschaft erheblich schädigen, kann das Friedensgericht die Verschiebung der Teilung des Nachlasses oder einzelner Erbschaftssachen anordnen (Art. 642 Abs. 3 ZGB). Ist ein noch nicht gebor...mehr

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Norwegen [1] / D. Nachlassabwicklung

Rz. 88 Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist im Dritten Teil des ADL geregelt. Es bestehen zwei Formen der Nachlassteilung: die Teilung durch die Erben selbst (private Teilung – privat skifte) und die Teilung durch das Nachlassgericht (öffentliche Teilung – offentlig skifte). In allen Fällen ist die Mitwirkung eines Gerichts erforderlich. Dabei ist das Gericht erster Ins...mehr

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Katalonien / 2. Die Erbauseinandersetzung

Rz. 89 Für die Auseinandersetzung sieht das CCCat verschiedene Durchführungsmöglichkeiten vor: durch den Testierenden, durch einen Dritten als Testamentsvollstrecker oder "comptador-partidor", durch den Richter oder Schiedsrichter und durch die Miterben selbst. Rz. 90 Jeder Erbe kann die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangen und diese kann jederzeit durchgeführt werden;...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / a) Der Fall

Rz. 60 Die Klägerin nahm den Beklagten aus § 110 SGB VII auf Ersatz von Aufwendungen, die sie für den Sohn des Beklagten … [A] aus Anlass des Arbeitsunfalls vom 10.3.2010 erbracht hatte und noch erbringen wird, in Anspruch. Der Beklagte hatte sein 8 ½-jähriges in der Landwirtschaft mithelfendes Kind auf der vorderen Zinke eines Gabelstaplers mitfahren lassen. Auf unebenem Te...mehr

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Italien / 1. Allgemeines

Rz. 72 Als gesetzliche Erben sind in Art. 565 c.c. der Ehegatte, die Abkömmlinge, die Aszendenten, die Geschwister, die übrigen Verwandten bis zum sechsten Grad und der Staat genannt. Grundsätzlich schließt der nähere den entfernteren Verwandtschaftsgrad aus. Rz. 73 Durch die Kindschaftsrechtsreform 2014[118] sind in Italien eheliche und nichteheliche Abkömmlinge vollkommen g...mehr

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Referendar im juristischen ... / 2.2 Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Nach § 5b Abs. 6 DRiG ist die Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit auf Antrag möglich, wenn der Referendar folgende Personen betreuen oder pflegen muss: Ein Kind unter 18 Jahren oder einen laut ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartner oder in gerader Linie Verwandten. Hat der Referendar persönliche Gründe, die mit den genannten Gründen verglei...mehr

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Zweiter Bildungsweg / 3.4.2 Beitragsbemessung

Bemessungsgrundlage für die Beiträge ist der monatliche Grundbedarf nach dem BAföG für Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Dieser beträgt seit dem Wintersemester 2024 855 EUR.[1] Der Beitragssatz zur Krankenversicherung berechnet sich aus 7/10 des bundesweit einheitlichen allgemeinen Beitragssatzes[2] (seit dem 1.1.2015 10,22 %). Soweit eine Krankenkasse einen kasse...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2.1 Höhe der Rente

Die Witwen-/Witwerrente wird ohne Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen in Höhe von 30 % des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person gezahlt. Sie erhöht sich auf 40 %, wenn Witwen/der Witwer bzw. überlebende Lebenspartner das 45./47. Lebensjahr[1] vollendet haben oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder erwerbsgemindert, berufs- oder erwe...mehr

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Rentner / 4.5.2 Abschlag vom Pflegeversicherungsbeitrag

Abschläge von jeweils 0,25 % auf den Pflegeversicherungsbeitragssatz gibt es für beschäftigte Rentner vom 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung deren 25. Lebensjahres. Wichtig Kein zusätzlicher Beitragsanteil ab Jahrgang 1939 Personen, die älter sind als Jahrgang 1940, müssen den Beitragsanteil zur Pflegeversicherung nicht zahlen.mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.7 Andere im Haushalt lebende Person

Eine andere Person kann die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege übernehmen, wenn diese mit dem Arbeitnehmer in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, nicht selbst berufstätig und pflegefähig ist. Es muss sich dabei nicht um den Ehe- oder Lebenspartner des Arbeitnehmers oder eine mit dem Kind verwandte oder verschwägerte Person handeln. Der Arbeitnehmer muss sich nicht auf eine...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 3. Erbquote

Rz. 49 Das Gesetz geht nicht nur von dem Grundsatz der formellen Gleichstellung der Erben aus, wonach die Erben gleicher Stellung zum Erblasser zu gleichen Teilen erben sollten,[54] sondern trägt der tatsächlichen Gleichstellung Rechnung. Die vorgeschriebene Quote kann vergrößert oder verkleinert werden, abhängig von den Lebensverhältnissen gewisser Erben. Es kann dabei von ...mehr

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Gesamteinkommen / 6.2 Pflegegeld für Kinderbetreuung

Pflegegeld gehört nicht zum Gesamteinkommen, wenn es an Personen gezahlt wird, die ein fremdes Kind im Rahmen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII versorgen und erziehen. Das Pflegegeld wird aus öffentlichen Mitteln gezahlt[1] und deckt die materiellen Aufwendungen und die Kosten der Erziehung ab. Es handelt sich um eine steuerfreie Beihilfe i. S. d. § 3 Nr. 11 EStG, wenn d...mehr

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Italien / 10. Ausschluss von Erbfolge

Rz. 169 Nach Art. 448 bis c.c. ist, soweit nicht bereits nach Art. 463 c.c. Erbunwürdigkeit gegeben ist (siehe Rdn 167), ein Elternteil, dem die elterliche Sorge entzogen wurde, nicht erb- und pflichtteilsberechtigt, wenn es vom Kind von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Rz. 170 Da in Art. 448 bis c.c. nicht von "Pflichteilentziehung", sondern von esclusione dalla succession...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 266 Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, verlangte von der Beklagten aus übergegangenem Recht restlichen Schadensersatz wegen der Folgen eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Im Revisionsverfahren stritten die Parteien nur noch darum, ob die Beklagte den für jeden Tag der stationären Krankenhausbehandlung in den neuen Bundesländern anfallenden Investitionszuschlag...mehr

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Luxemburg / 4. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 75 Die Einsetzung von Nacherben oder Nachvermächtnisnehmern (substitution) ist als Verstoß gegen den Grundsatz der Testierfreiheit des Erblassers verboten und macht das Testament nichtig.[46] Nacherbfolge in diesem Sinne ist jede Verfügung, durch die einem eingesetzten Erben oder Vermächtnisnehmer auferlegt wird, etwas für einen Dritten zu erhalten und an ihn herauszugeb...mehr

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Niederlande / a) Lebenspartnerschaftsvertrag

Rz. 92 Partner mit einem Lebenspartnerschaftsvertrag sollten ein Testament verfassen, um die Einsetzung ihrers Partners als (Mit-)Erbe rechtlich verbindlich zu gestalten. Wenn Partner mit einem Lebenspartnerschaftsvertrag Kinder haben, ist es sehr wichtig, dass sie eine Überlebendenverfügung verfassen. Schließlich wird diese Gruppe nicht von gesetzlichen Überlebendenerbrecht...mehr

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Kinderfreibetrag / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen der Elternteile für den Unterhalt, die Betreuung, Erziehung oder die Ausbildung eines Kindes werden durch das Kindergeld oder die Steuerermäßigung durch den Kinderfreibetrag und den zusätzlichen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes berücksichtigt. Im laufenden Kalenderjahr wird vorrangig das Kindergeld gezahl...mehr

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Finnland / V. Steuerklassen und Steuersätze

Rz. 118 Die Erbschaftsteuerpflichtigen sind gem. § 11 FinErbStG in zwei Steuerklassen eingeteilt:mehr

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Niederlande / II. Berechnung der Erbschaftsteuer

Rz. 147 Die Erbschaftsteuer (Successiewet) ist als Erbanfallsteuer ausgestaltet. Steuerschuldner ist der Erbe. Bei der Bewertung wird grundsätzlich vom Verkehrswert ausgegangen. Rz. 148 Der Ehegatte (und zusammenlebende unverheiratete Paare, die die Voraussetzungen des Erbsteuergesetzes erfüllen) und die Kinder gehören zur Steuerklasse I. Die Enkelkinder gehören zur Steuerkla...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Voraussetzungen

Rz. 69 Für die Anordnung von family provisions müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:[73]mehr

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Bulgarien / 2. Erbrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten

Rz. 25 Erbrechtlich ist nur diejenige Ehe relevant, die im Augenblick des Todes des Erblassers bestanden hat. Der Ehegatte erhält eine besondere erbrechtliche Stellung: Er erbt neben den Erben der ersten, zweiten und dritten Erbordnung und schließt die Erben der vierten Ordnung aus. Vor der Bestimmung des Erbrechts des überlebenden Ehegatten bedarf es allerdings der Feststel...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Rechtswahl hinsichtlich des Errichtungsstatuts

Rz. 119 Nach der EuErbVO bezieht sich die Rechtswahl auf das gesamte Vermögen des Erblassers (keine gegenständliche Nachlassspaltung) und auf sämtliche Fragen der Erbfolge (keine funktionelle Nachlassspaltung). Eine Teilrechtswahl (depeçage) ist grundsätzlich unzulässig. Einzige Ausnahme in diesem Zusammenhang ist die Abspaltung des Errichtungsstatuts für Testamente und Erbv...mehr

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Zypern (Republik Zypern) / D. Pflichtteilsrecht

Rz. 15 Anders als das englische Recht kennt das zypriotische Recht Pflichtteilsrechte nach dem Muster der westeuropäischen Rechtsordnungen. Diese sollen auf den Einfluss des italienischen Rechts zurückgehen.[9] Der Erblasser kann nur über die sog. disposable portion of the estate verfügen (Sect. 41 Wills and Succession Law).[10] Geht das Testament über die verfügbare Quote h...mehr

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Katalonien / 5. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 26 In der gesetzlichen Erbfolge nach katalanischem Recht hat der Ehegatte – anders als im spanischen Código civil – eine Vorzugsstellung. Der Ehegatte hat den zweiten Rang in der Erbfolgeordnung nach den Kindern und Abkömmlingen des Erblassers, aber vor den Eltern und Vorfahren. Gleichwohl steht dem Ehegatten im Verhältnis zu den Kindern in der gesetzlichen Erbfolge der ...mehr

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Malta / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 3 Die gesetzliche Erbfolge ist auf Malta durch Gesetz aus dem Jahre 2004 mit Wirkung zum 1.3.2005 tiefgreifend reformiert worden. Das gilt vor allem für das Erbrecht des Ehegatten und das der nichtehelichen Kinder, die nun zumindest in der ersten Ordnung mit den ehelichen gleichzeitig zu gesetzlichen Erben berufen sind. Durch weitere Gesetzesänderung vom 24.7.2012 wurde ...mehr

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Niederlande / d) Testament mit Wahlvermächtnis und Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 120 In diesem Testament wird dem überlebenden Ehegatten die Wahl überlassen, welches Vermögen er im Alleineigentum erwerben möchte. Darüber hinaus kann er wählen, welche Vermögenswerte er im Nießbrauch erwerben möchte. Die Kinder werden dann Hauptbegünstigte (sie erhalten Nießbrauchseigentum). Ein Nießbrauchsvertrag kann attraktiv sein, wenn sich der Wert der Güter in der...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 2. Praktische Beispielsfälle

Rz. 19 Umstritten ist in Deutschland weiterhin, ob sich die Rechtsprechung des BGH zum ordre public-Vorbehalt[34] im internationalen Pflichtteilsrecht durch die Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005[35] zum Pflichtteilsrecht ändern muss. Teilweise wird die Ansicht vertreten, ein Pflichtteil der Kinder sei nun auch bei ausländischem Erbstatut bei ausreichender Inlandsberührun...mehr

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Frankreich / a) Die Abkömmlinge

Rz. 69 Zur ersten Ordnung gehören gem. Art. 734 Nr. 1 C.C. die Abkömmlinge (descendants) des Erblassers, also Kinder, Enkel, Urenkel usw. Alle Ungleichbehandlungen von nichtehelichen Abkömmlingen oder Ehebruchskindern sind im französischen Recht nach Art. 733, 735 C.C. beseitigt. Rz. 70 Für Adoptivkinder gilt Folgendes: Das französische Recht kennt die einfache Adoption (adop...mehr

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Pflegezeit / 3 Kurzzeitige Arbeitsbefreiung

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 2 Abs. 1 PflegeZG jedem Beschäftigten das Recht, bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen bis zur Höchstdauer von 10 Arbeitstagen pro Jahr [1] der Arbeit fernzubleiben. Für den Zeitraum vom 23.5.2020 bis einschließlich zum 30.4.2023 durfte ein Beschäftigter bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, wenn die akut...mehr

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Finnland / 3. Adoptionsstatut

Rz. 22 Finnland hat das Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.5.1993 im Jahre 1997 ratifiziert. Die sachlichen Voraussetzungen der Annahme an Kindes statt sind, ebenso wie die formellen Wirksamkeitserfordernisse, nach § 66 des finnischen Gesetzes über die Adoption (22/2012) nach finnischem Recht ...mehr

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Irland / 1. Erbunwürdigkeit

Rz. 143 In Sec. 120 ISA sind verschiedene Tatbestände der Erbunwürdigkeit (unworthiness to succeed) mit gestuften Sanktionen geregelt. Rz. 144 Eine Person, die des vollendeten oder versuchten Mordes oder des Totschlags an dem Erblasser schuldig ist, verliert sowohl die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge, die legal share und die Antragsberechtigung nach Sec. 117 ISA al...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Begründetheit der Klage

Rz. 71 Eine Klage auf family provisions ist begründet, wenn das Testament oder die gesetzliche Erbfolge zu keiner angemessenen finanziellen Versorgung des Antragstellers (reasonable financial provision) führt. Bei der Prüfung dieser Voraussetzung hat das Gericht alle Umstände des Einzelfalles einzubeziehen, wie z.B. die derzeitige und künftige finanzielle Situation des Kläge...mehr

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Katalonien / 1. Die Erbengemeinschaft

Rz. 87 Die Erbengemeinschaft hatte in Katalonien in der Vergangenheit keine besondere Bedeutung, da das traditionelle Testament die Alleineinsetzung des erstgeborenen Kindes mit umfassendem Nießbrauchsrecht zugunsten des überlebenden Ehegatten und Vermächtnisse zur Auszahlung der Pflichtteile der übrigen Kinder des Testierenden beinhaltete. In Rechtsprechung und Lehre setzt ...mehr