Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fluktuation und Retention m... / 3.1 Persönliche Faktoren

Der Grund für einen Arbeitsplatzwechsel kann auch in der Person des Arbeitnehmers liegen, wobei folgenden Zusammenhängen lt. zahlreicher Erhebungen recht konstant eine hohe Relevanz zukommt. Mit steigendem Dienst- und Lebensalter sinkt die Fluktuation, diese ist auch geringer mit Kindern im eigenen Haushalt. Mit Blick auf die Big Five Persönlichkeitsfaktoren (Offenheit – Gewis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Anspruchsausschluss für Familien mit hohem Einkommen (§ 1 Abs. 8)

Rz. 155 § 1 Abs. 8 ist im Zusammenhang mit § 2 Abs. 2 Satz 2 BEEG zu sehen; beide Regelungen finden ihren Ursprung in Art. 14 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011, mit dem der Gesetzgeber schwerpunktmäßig eine Modifizierung des Leistungsumfangs des BEEG umgesetzt hat, um durch eine Reduzierung der Sozialausgaben einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten.[1] Nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fachkräftemangel: Warum ein... / 7 Maßnahmen, die den Arbeitgeber attraktiver machen

Neben Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung können folgende Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung beitragen. Sowohl eine attraktive Gestaltung der Arbeitsumgebung, als auch Maßnahmen zum Teambuilding und der Work-Life-Balance können zu mehr Wohlbefinden und Mitarbeiterzufriedenheit/-bindung beitragen: Die Möglichkeit, aus dem Homeoffice oder Remote von verschiedenen Or...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Unterbrechung der Betreuung aus wichtigem Grund (§ 1 Abs. 5)

Rz. 102 Nach § 1 Abs. 5 bleibt der Anspruch auf Elterngeld unberührt, wenn die Betreuung und Erziehung des Kindes aus einem wichtigen Grund nicht sofort aufgenommen werden kann oder unterbrochen werden muss. Voraussetzung für die (Weiter-)Gewährung nach § 1 Abs. 5 ist demzufolge, dass die Betreuung und Erziehung entweder nicht aufgenommen oder nach Aufnahme vor dem Ende des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 108 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG erfasst die Befristung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern, die zur Vertretung anderer, wegen Krankheit, Beurlaubung oder ähnlicher Gründe zeitweilig an der Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer eingestellt werden. Für die Fälle der Vertretung von in Mutterschutz, Elternzeit oder Arbeitsfreistellung zur Kinderbetreuung befindlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5 Mehrfachbefristungen; institutioneller Rechtsmissbrauch

Rz. 42 § 14 Abs. 1 TzBfG erlaubt grundsätzlich den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge in beliebiger Zahl.[1] Es ist auch zulässig, im Anschluss an eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG einen oder mehrere mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Wegen des Verbots der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 12 Vorberei... / 2.1 Unterstützende Maßnahmen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 regelt, dass die erforderliche Vorbereitung für die Aufnahme einer (entgeltlichen) Tätigkeit insbesondere Maßnahmen umfasst, die geeignet und angemessen sind, die in Abs. 1 Satz 1 exemplarisch aufgelisteten Einschränkungen der Leistungsberechtigen (volle Erwerbsminderung, Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit) auszugleichen oder zu vermindern, damit diese ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 48a Berufs... / 2.3 Förderumfang (Abs. 3)

Rz. 15 Abs. 3 regelt, welche Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Nach Abs. 3 Satz 1 umfasst die Förderung im Regelfall die Übernahme der Kosten für die Fahrten zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb (Nr. 1) sowie für Unterkunft, sofern der Praktikumsbetrieb vom Wohnort des jungen Menschen nicht in absehbarer Zeit erreicht werden kann (Nr. 2). Rz. 16 Für di...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verwaltungsfachangestellter... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.4 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Vermeidbarer Arbeitsausfall Kurzarbeit kommt nur in Betracht, wenn nicht andere, im Einzelfall wirtschaftlich weniger schwerwiegende Entscheidungsalternativen zur Verfügung stehen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmern zuzumuten sind.[1] Folgende Maßnahmen sind daher im Vorfeld zu prüfen: Personalmaßnahmen: Versetzung von Arbeitnehmern in andere voll arbeitende Abteilungen; Anordnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 1 Elterngeld ist lohnsteuerfrei

Das Elterngeld i. H. v. maximal 1.800 EUR ist lohnsteuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.[1] Dies gilt auch für den sog. Sockelbetrag von 300 EUR monatlich. Der Bundesfinanzhof hat die Anwendung des Progressionsvorbehaltes für den Sockelbetrag des Elterngeldes ausdrücklich bestätigt. Das Elterngeld bezwecke, die durch die erforderliche Kinderbetreuung entg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Nachweis des tatsächlichen Einkommens (§ 8 Abs. 1)

Rz. 6 Die Bestimmung ergänzt die allgemeinen Regeln zu den Mitwirkungspflichten. Die §§ 1 bis 14 BEEG sind nach § 68 Nr. 15 SGB I Teil des Sozialgesetzbuches. Damit sind die Regelungen des SGB I über die Mitwirkungspflichten grds. unmittelbar auf Bezieher von Elterngeld anwendbar. Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I sind Antragsteller und Leistungsbezieher verpflichtet, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.1 Arbeitnehmer

Der Anspruch steht Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse zu, die mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Die Art des Versicherungsverhältnisses (z. B. aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft) ist unerheblich. § 44 Abs. 2 SGB V (Ausschluss des Anspruchs auf Krankengeld) ist zu beachten. Der Anspruch ist au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / c) Besuchsfahrten

Aufwendungen für Besuche zwischen nahen Angehörigen zwecks Kinderbetreuung sind in der Regel nicht als außergewöhnlich i.S.d. § 33 EStG, sondern typisierend als durch allgemeine Freibeträge (Grundfreibetrag, kindbedingte Freibeträge) und andere steuerliche Ermäßigungen abgegolten anzusehen – es sei denn, die Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / Zusammenfassung

Begriff Der Wegeunfall ist in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Form des Arbeitsunfalls. Wegeunfälle sind Unfälle auf dem Weg von oder zu dem Ort der versicherten Tätigkeit, also typischerweise zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Versichert sind auch Wege abseits der direkten Strecke, wenn Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit der Eltern zur Kinderbetreuung g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / 2.4 Versicherungsschutz von Kindern

Unter Versicherungsschutz stehen auch Kinder auf einem Abweg von dem unmittelbaren Weg zur versicherten "Tätigkeit" (z. B. Kindergarten- oder Schulbesuch), wenn sie wegen der beruflichen Tätigkeit der Eltern/des Lebenspartners in fremde Obhut gegeben werden müssen. Längere Unterbrechungen des Arbeitsweges aus privaten Gründen oder größere Umwege oder Abwege führen dazu, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Geburt eines weiteren Kindes

Rz. 25 Gesetzlich geregelt ist der Fall der Geburt eines weiteren Kindes (§ 16 Abs. 3 Satz 2). Nach der Geburt eines weiteren Kindes ist die Zustimmung des Arbeitgebers zur vorzeitigen Beendigung nicht erforderlich und die Elternzeit endet in diesem Fall aufgrund der Erklärung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung nicht form- und fristgerecht oder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.4 Besonderheiten bei Schwangerschaft und Kinderbetreuung (Abs. 4)

Rz. 44 Absatz 4 schränkt für die Fälle der Abs. 1 bis 3 die bisweilen auch als Einstandsgemeinschaft bezeichnete Einsatzgemeinschaft nach § 27 Abs. 2 Satz 3 ein. Eine Einsatzgemeinschaft wird in den von Abs. 4 erfassten Fällen genau genommen nicht gebildet (Dauber, in: Mergler/Zink, a.aO., § 19 Rz. 13). Bei einer minderjährigen unverheirateten Person, die schwanger ist oder ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält die nach dem SGB II vorgesehenen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus dem Recht der Arbeitsförderung, die nach (bis 30.6.2023: § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 auch in die Eingliederungsvereinbarung) § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 auch in den Kooperationsplan (ab 1.7.2023) zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 ist zum 6.8.2004 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) neu gefasst worden (Art. 1 Nr. 9a, Art. 17). Diese Änderung wurde jedoch erst mit Inkrafttre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "Wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der mobilen Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.1 Stillende Frau

Rz. 15 § 7 Abs. 2 knüpft nicht an Schwangerschaft und Geburt an, sondern dient der Ermöglichung des Stillens und der Rücksichtnahme auf die mit dem Stillen verbundenen körperlichen Belastungen. Damit ist klargestellt, dass – sofern sie stillen – auch Pflegemüttern, Adoptivmüttern oder genetischen Müttern, die das Kind nicht ausgetragen haben, Anspruch auf Stillzeit zu gewähr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.4.6 Work-Life-Balance

Weitere wichtige Stellschrauben für die Unternehmensbindung sind Angebote zur Unterstützung der Work-Life-Balance. Solche Programme sind ein wichtiges Signal an den Mitarbeiter, denn sie entlasten ihn nicht nur bei dem Versuch, Beruf und Privatleben in Einklang zu bringen, sondern zeigen, dass er in seinem Gesamtkontext ernst genommen wird. Ein flexibles Arbeitszeitsystem, A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Long- und Post-COVID in der... / 1 Einführung in eine veränderte Arbeitswelt durch COVID-19

Der Arbeitsmarkt und das Arbeitsleben in Deutschland unterliegen seit jeher einem stetigen Wandel. Treiber dieses Wandels war und ist der technologische Fortschritt, der demografische Wandel, aber auch gewandelte gesellschaftliche Ansprüche und Werte. Lebensentwürfe werden individueller und vielfältiger.[1] Das führt auch zu neuen Arbeitswelten und -formen mit Themen und Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Long- und Post-COVID in der... / 3.1 Bedeutung für das Gesundheits- und Sozialversicherungssystem

Long-/Post-COVID wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine langfristige Belastung für die Gesellschaft sowie das Gesundheits- und Sozialversicherungssystems darstellen. Vor der COVID-19-Pandemie wurde in Deutschland mit ca. 250.000 ME/CFS (chronisches Fatigue-Syndrom) Betroffenen gerechnet, davon etwa 40.000 Kinder und Jugendliche. Diese Zahl wird durch die SARS-CoV-2-Pandemie ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.4.3 Kinderbetreuungszuschuss

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Sie entlasten mit diesem Zuschuss ihre Beschäftigten und erreichen dadurch unter anderem, dass diese nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 2.5 Health Care

Auch die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zählt zu den Sozial- und Nebenleistungen. Ihr Ziel ist die Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz, einmal durch eine gesundheitliche Gestaltung der Arbeitsorganisation, -abläufe und -umgebung, zum anderen durch Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Beschäftigten. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
New Work – Digitale Nachhal... / 5.4 Gesundheitsbewusste und wertschätzende Arbeitsplätze

Zwar hängt die Lebensqualität und das persönliche Glück von vielen Faktoren ab, doch prägt die Arbeitszeit eines Menschen zu einem guten Teil auch seine persönliche Zufriedenheit. Entsprechend zielen immer mehr Steuerkanzleien darauf ab, das persönliche Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.2 Lohnbegriff

Rz. 183 Allgemein wird der in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gebrauchte Lohnbegriff in weitem Sinn interpretiert. Gemeint sind alle Leistungen des Arbeitgebers, die er als Gegenleistung für die von den Arbeitnehmern erbrachten Arbeitsleistungen gewährt; auf die Bezeichnung kommt es nicht an (BAG, Beschluss v. 16.9.1986, GS 1/82 [1]). Nicht zum Lohn gehören Auslagen, die dem Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.4 Lohnsteuerklassenwechsel

Rz. 29 Der Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten ist eine Sonderform der Lohnsteuerklassenänderung (§ 39 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 8 EStG). Die Regelung ist seit dem 24.7.2014 auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden, jedoch ist sie auf Lebenspartnerschaften nicht nur entsprechend anwendbar, wie die Gesetzesbegründung das ausweist, sondern aufgrund ihrer Formulierung unmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / II. Berücksichtigung von Schwangerschaft und Kinderbetreuung

Rz. 30 Regelmäßig wünschen Beteiligte jüngeren Alters, dass die Geburt eines gemeinsamen Kindes berücksichtigt werden soll. Die Partnerin, die durch eine Schwangerschaft und Betreuung eines gemeinsamen Kindes an der Erwerbstätigkeit gehindert ist, soll hierdurch nicht in Rückstand mit ihren Einlagepflichten geraten und ihre Beteiligungsquote unberührt bleiben. Muster 4.4: Ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebb) Beratungsgegenstand Kinderbetreuung

Rn. 1252 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das vom ArbG beauftragte Dienstleistungsunternehmen muss den ArbN beraten, und zwar entweder hinsichtlich der Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen. Für den Begriff der Kinder wird hier im Gegensatz zu § 3 Nr 34a Buchst b EStG nicht auf § 32 Abs 1 EStG Bezug genommen. Der Gesetzgeber äußert sich dazu nicht (s BT-Druc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 6.2 Pflegegeld für Kinderbetreuung

Pflegegeld gehört nicht zum Gesamteinkommen, wenn es an Personen gezahlt wird, die ein fremdes Kind im Rahmen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII versorgen und erziehen. Das Pflegegeld wird aus öffentlichen Mitteln gezahlt[1] und deckt die materiellen Aufwendungen und die Kosten der Erziehung ab. Es handelt sich um eine steuerfreie Beihilfe i. S. d. § 3 Nr. 11 EStG, wenn d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / B. Erwerb durch beide Partner

Rz. 6 Treten beide Partner auf Käuferseite auf, so stellen sich stets die Fragen, Es verbietet sich – wie bei Eheverträgen – jede schematische Regelung, weil stets der individuellen Ausgestaltung der Lebensgemeinschaft Rechnung zu tragen ist, insbesondere der Rolle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Hartmann, Die wesentlichen Änderungen der LStR 2008, DStR 2007, 2239; von Bornhaupt, LStR 2008, BB 2007, 2708; Obermair, Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, DStR 2013, 1118; Nacke, Gestaltungsmodell: Zuschüsse zum Arbeitslohn, NWB 21/2013, 1645; Connemann, Steuerbefreiung von ArbG-Leistungen für Kinderbetreuung, NWB 18/2014, 1357; Seel, Mit Lohnzusatzleistungen Mitarb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Sozialversicher... / 3.2 Unbezahlter Urlaub im Anschluss an Elternzeit bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern

Arbeitnehmer, die ohne die freiwillige Versicherung die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllen, sind ab Beginn eines unbezahlten Urlaubs im Anschluss an die Elternzeit weiterhin beitragsfrei. Ansonsten sind die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu bemessen. Die Beteiligung des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 5.1.1 Förderleistungen

Die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung umfassen das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 60 % bzw. 67 % (mit Kindern) des letzten pauschalierten Nettoentgelts und die Weiterbildungskosten.[1] Hierzu zählen: Lehrgangskosten (Kosten für Lernmittel, notwendige sozialpädagogische Begleitung, Arbeitskleidung, Prüfungss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 22 Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit definieren die im Synallagma stehende Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers und sind somit Kernregelung von Arbeitsverträgen. Fehlt es an einer Regelung zur Dauer der Arbeitszeit, wird diese Regelung durch ergänzende Vertragsauslegung geschlossen.[25] Gleichwohl finden sich für tarifliche Mitarbeiter häufig keine Festlegungen zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.3 Freistellung zur Kinderbetreuung

Rz. 23 Die auf Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Vereinbarung beruhende Arbeitsfreistellung für Zeiten zur Betreuung eines eigenen oder eines adoptierten Kindes stellt nach § 21 Abs. 1 einen Sachgrund für die befristete Einstellung einer Ersatzkraft dar. Die Freistellung muss dabei nicht zeitlich an die Elternzeit anknüpfen[1], die Vorschrift enthäl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Kausalität

Rz. 13 Für die Vertretungsfälle des § 21 Abs. 1 gelten die allgemeinen für den Sachgrund der Vertretung von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze. Damit ein Vertretungsfall als Befristungsgrund anerkannt werden kann, ist daher stets erforderlich, dass durch den zeitweisen Ausfall eines beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers ein als (nur) vorübergehend eingeschätz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften

Rz. 5 Das Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften ist in § 21 im Gegensatz zu anderen Normen nicht geregelt. Die Vorschrift des § 21 stellt eine selbstständige Befristungsregelung dar. Sie stellt nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[1] eine Konkretisierung des Sachgrunds der Vertretung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG dar. Liegen die Voraussetzungen der Bestimmun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Vorschrift regelt insbesondere einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags einer Ersatzkraft eines in Mutterschutz oder Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers (Abs. 1–3). Des Weiteren wird ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers bezüglich des befristeten Arbeitsvertrags der Ersatzkraft in bestimmten Fällen zum Ende der Elternzeit des vertretenen Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 7.2.3 Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad

Die Krankenkasse erstattet keine Kosten, wenn der Haushalt von Verwandten/Verschwägerten bis zum 2. Grad fortgeführt wird. Es können jedoch entstandene Kosten, wie z. B. Fahrkosten und/oder Verdienstausfall, erstattet werden. Höchstens jedoch die Kosten, die für eine nicht verwandte/verschwägerte Ersatzkraft entstanden wären.[1] Verwandte bis zum 2. Grad des Versicherten sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 7.2.2 Unbezahlter Urlaub des Ehegatten/Lebenspartners

Übernimmt die Haushaltsführung und Kinderbetreuung der Ehegatte/Lebenspartner oder eine andere im Haushalt lebende Person und hat diese zu diesem Zweck unbezahlten Urlaub, erstattet die Krankenkasse das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt bis zum Höchstbetrag der selbst beschafften nicht verwandten/verschwägerten Ersatzkraft.[1] Praxis-Tipp Höhere Erstattungsbeträge Einige Kranke...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 8 Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendertag der Inanspruchnahme eine Zuzahlung i. H. v. 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen täglichen Kosten. Die Zuzahlung erhebt die Krankenkasse. Bei der Haushaltshilfe als Sachleistung errechnet sich die Zuzahlung aus den täglichen Kosten der erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 7.2.1 Nicht verwandte/verschwägerte Ersatzkraft

Ist die Ersatzkraft mit dem Versicherten weder verwandt noch verschwägert, gehören grundsätzlich alle Kosten, die dem Versicherten für eine selbst beschaffte Ersatzkraft entstehen, zu den erstattungsfähigen Aufwendungen. Die Aufwendungen sind in angemessener Höhe und für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag zu erstatten. Als angemessen werden bei einem 8-stündigen Einsa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 4.1 Vertrauensarbeitszeit und mehr im mittelständischen Software-Unternehmen

Das norddeutsche Software-Unternehmen hat 80 Beschäftigte und drei Standorte in Deutschland. Es ist von zwei Gründern aufgebaut und entwickelt worden. Die Unternehmenskultur ist durch Vertrauen und Transparenz geprägt. Homeoffice ist seit vielen Jahren in Kombination mit Vertrauensarbeitszeit gelebter beruflicher Alltag. Die Vertrauensarbeitszeit wird dabei sehr variabel pra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachbarschaftshilfe / 2 Vorgebliche Formen der Nachbarschaftshilfe

Anders verhält es sich beim Hausbau, in der Landwirtschaft oder bei einer Kinderbetreuung, wenn die Nachbarschaftshilfe "nachhaltig" ist, also in größerem Umfang geleistet wird. Erhält solch eine Hilfe eine Gegenleistung, sind steuerliche Folgerungen zu beachten. Dabei ist es unbeachtlich, wie diese Gegenleistung aussieht. Hilft der begünstigte Nachbar z. B. im Gegenzug eben...mehr