Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderfreibetrag

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Wegfall der Begünstigung bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Rz. 116 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (> Rz 87 ff) wird für den Regelfall gesetzlich vermutet, dass ein volljähriges Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Deshalb wird ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr nur berücksichtigt, wenn es einen der Grundtatbestände des § 32 Abs 4 Satz 1 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Kind iSv § 32 Abs 1 EStG

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Es muss sich um ein Kind iSd § 32 Abs 1 EStG handeln. Dies sind im ersten Grad mit dem Stpfl verwandte, also leibliche oder angenommene Kinder, sowie Pflegekinder. Im Einzelnen: Rz. 41 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im ersten Grad mit dem Stpfl verwandt (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG) ist ein Kind, das von dem Stpfl unmittelbar abstammt (vgl § 1589 BGB). ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Monatsprinzip

Rz. 47 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Kind wird vom Beginn des Monats an berücksichtigt, in dem die Voraussetzungen an irgendeinem Tag erfüllt sind (§ 32 Abs 6 Satz 5 EStG). Nach Ablauf des Monats, in dem diese Voraussetzungen wegfallen, wird das Kind nicht mehr berücksichtigt (Monatsprinzip; > R 32.3 EStR). Beispiel 1: Das Kind E ist am 29.10. geboren. Es wird ab dem Monat O...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Arbeit suchende Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Rz. 56 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird – über den 18. Geburtstag hinaus – bis zum 21. Lebensjahr berücksichtigt, wenn es in keinem Beschäftigungsverhältnis steht (> Rz 58) und bei der > Bundesagentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet ist (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 1 EStG; zur Rechtsentwicklung > Rz 21). Eigene Bemühungen um einen Arbeitsplatz sind unerheblich; auch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Definition der Berufsausbildung

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für einen Beruf wird ausgebildet, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH 189, 88 = BStBl 1999 II, 701; BFH/NV 2017, 1304 = HFR 2017, 937). Zur Berufsausbildung iwS (> Rz 62) gehören alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als G...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Rz. 94 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nicht jede Unterbrechung eines laufenden Ausbildungsabschnitts führt zum Wegfall der steuerlichen Entlastung der Eltern (> Rz 81 ff). Aber auch nach Abschluss eines Ausbildungsabschnitts wird ein Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es den einen Ausbildungsabschnitt beendet, den nächsten aber noch nicht begonnen ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Jugendfreiwilligendienste und andere Dienste

Rz. 108 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird ferner bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es bestimmte Dienste leistet (vgl § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst d EStG; zur Rechtsentwicklung vgl ergänzend > Rz 15, 19, 24/2, 26). Diese Dienste sind ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr iSd Jugendfreiwilligendienstegesetzes (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Verlängerungstatbestände bei Wehr- und Ersatzdiensten

Rz. 115 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Folge der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zum 01.07.2011 (> Bundeswehr Rz 1) ist § 32 Abs 5 EStG ausgelaufenes Recht: Die Vorschrift wurde letztmals für den VZ 2018 auf ein Kind angewendet, das den gesetzlichen Grundwehrdienst, einen Dienst als Zeitsoldat oder einen Ersatzdienst (> Zivildienst, > Entwicklungshelfer) vor dem 01.07...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Stpfl mit Kindern wenden einen Teil ihrer > Einkünfte für deren Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung auf. Dieser Lebensbedarf der Kinder mindert die steuerliche Leistungsfähigkeit der unterhaltsverpflichteten Eltern. Das > Existenzminimum ihres Kindes von der Besteuerung bei den zum Unterhalt verpflichteten Eltern freizustellen, ist...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätze

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird – über den 18. Geburtstag hinaus – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a EStG). Denn bis dahin wird typischerweise die Unterhaltspflicht der Eltern, die zivilrechtlich ihren Kindern zumindest "eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf" ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderadditive

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Belastungen der Eltern durch ihre Kinder werd...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eltern verwenden einen Teil ihres Einkommens für den Unterhalt ihrer Kinder. Auf den notwendigen Lebensbedarf darf der Staat nicht zugreifen. Dem Gesetzgeber steht es aber frei, ob er das sog > Existenzminimum von Kindern bei der Besteuerung der Eltern durch Kinderfreibeträge berücksichtigt oder ob er es in anderer Weise, zB durch ein KiG, si...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Festsetzung des Kindergelds

Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Auf Antrag setzt die zuständige Familienkasse das KiG nach Maßgabe der §§ 155 – 177 AO durch Bescheid fest und zahlt es aus (§ 70 Abs 1 EStG; vgl V 10 DA-KG [> Rz 9/3]). Die Familienkasse prüft eigenständig (zur Zusammenarbeit besonders mit dem FA > Rz 67 ff), ob die Voraussetzungen für die Zahlung von KiG aus § 32 Abs 3 bis 5 EStG vorliegen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zusammentreffen mehrerer Ansprüche (§ 64 EStG)

Rz. 25 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Grundsatz der Einmalgewährung: Für jedes Kind erhält nur ein Berechtigter (> Rz 10 ff) KiG; eine Aufteilung ist nicht zulässig (§ 64 Abs 1 EStG; A 24ff DA-KG [> Rz 9/3]). Bei Konkurrenz mehrerer Berechtigter wird das KiG demjenigen ausgezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Zuordnung nach dem Obhutsprinzip – vgl § 64 Abs 2 S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (> Rz 14) gibt es Freibeträge wie den > Grundfreibetrag für den zusammen mit dem Stpfl veranlagten Ehegatten (> Ehegattenbesteuerung Rz 25 ff) und für die Kinder das > Kindergeld oder > Kinderfreibeträge sowie weitere > Kinderadditive respektive künftig voraussichtlich die > Kinder...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zahlung des Kurzarbeitergeldes

Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG ist vom > Arbeitgeber zu errechnen und an die > Arbeitnehmer auszuzahlen. Bei der Errechnung des KuG wird der ArbG zur Ermittlung des Leistungssatzes (> Rz 49 ff) auf die > Lohnsteuerabzugsmerkmale zurückgreifen. Sofern Kinder hier noch nicht erfasst sind (> Kinderfreibeträge Rz 122 ff), sollte dies baldmöglichst nachgeholt werden. R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Beginn und Ende der Kindergeldzahlung (§ 66 Abs 2 EStG)

Rz. 38 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anspruch auf KiG besteht ab dem Kalendermonat, in dem das Kind lebend geboren wurde und für jeden vollen Kalendermonat, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 63 Abs 1 Satz 2 EStG iVm § 32 Abs 3 EStG; ergänzend > Kinderfreibeträge Rz 47 ff). Bei Zuzug aus dem Ausland vom Einreisemonat an; bei Wegzug ins Ausland le...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinder

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Über Kinder als > Arbeitnehmer > Alter des Arbeitnehmers und seiner Kinder; > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 10. Zum Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und Kindern > Arbeitnehmer Rz 110–124, > Haushaltshilfe Rz 37 f. Zu den Aufwendungen eines Kindes für die eigene Berufsausbildung > Bildungsaufwendungen. Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die finanz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem Abzug von Kinderbetreuungskosten als > Sonderausgaben setzt § 10 Abs 1 Nr 5 EStG idF seit 2012 (> Rz 10) die Absicht des Gesetzgebers fort, die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf zu erleichtern (vgl Gesetzesbegründung – BT-Drs 16/643) und Anreize zur Schaffung von legalen Beschäftigungsverhältnissen in privaten Haushalten zu ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Leistungssatz

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG beträgt mindestens 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Für ArbN, die selbst mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 3 bis 5 EStG (> Kinderfreibeträge Rz 40 ff) haben oder deren Ehegatte oder eingetragener > Lebenspartner mindestens ein Kind iSd § 32 Abs 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide > Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt stpfl (> ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Art der Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG begünstigt nur Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes. Das können Aufwendungen in > Geld oder als > Sachbezüge (> Rz 22) sein, die der Stpfl einer anderen Person dafür leistet, dass diese sein Kind behütend oder beaufsichtigend betreut. Die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung ihr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Höhe des Kindergelds (§ 66 Abs 1 EStG)

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KiG wird monatlich gezahlt. Es beträgt Rz. 40/1 Zusätzlich sind in den Jahren 2020 bis 2022 einmalige Kinderboni aufgrund der Corona-Krise gezahlt worden (> Rz 7/3; § 66 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kindergarten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei (§ 3 Nr 33 EStG); die Beschränkung auf ArbN ist verfassungsgemäß (BFH 238, 76 = BStBl 2012 II, 816). Den Wert der begünstigten Leistungen hat der Gesetzgeber der Höhe nach ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer / 1 Berechnung der Lohnsteuer

Für die Lohnsteuerberechnung hat der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Teil des Arbeitslohns festzustellen. Dabei ist zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen zu unterscheiden: Laufender Arbeitslohn sind die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber für die üblichen Entgeltzahlungszeiträume leistet, wie den Monats-, Wochen- oder Tageslohn. Um einen sonstigen Bezu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.2 Anpassungen von 2012 bis 2016

Rz. 270 Die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nr. 2 des SGB XII für das Jahr 2012 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 – RBSFV 2012) ist aufwändig begründet worden. Zusätzlich ist ein Bericht der Bundesregierung zur Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2012 erschienen (vgl. BT-Ausschuss-Drs. 17(11)656). Die Regelbedarfsstufen-Fortsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / Zusammenfassung

Begriff Kinder werden beim Elternteil durch die unterschiedlichsten Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt. Kindergeld wird im Normalfall nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gewährt. Der dort geregelte Kinderbegriff gilt für leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder sowohl für den Kinderfreibetrag, den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 1 Berücksichtigung von Kindern

Aufwendungen für den Unterhalt, die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung eines Kindes werden grundsätzlich durch das Kindergeld oder ggf. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf berücksichtigt. Kinderzuschläge beim Elternteil Zahlt der Arbeitgeber Kinderzuschläge und Beihilfen (z. B. nach den Besoldungsgesetzen des Bun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerkarte / 1 Abschaffung des Papierverfahrens

Bis zum Umstieg auf das ELStAM-Verfahren in 2013 konnten Arbeitgeber die Lohnabrechnung nach dem "Papierverfahren" durchführen. Für die Dauer des Papierverfahrens in 2013 galten die Lohnsteuerabzugsmerkmale weiter, z. B. Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionsmerkmal oder der Faktor bei Steuerklasse IV. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale ergaben sich aus der Lohnsteuerk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Kinderfreibetrag/-geld: Feststellung einer seelischen Behinderung

Der Nachweis einer seelischen Behinderung und der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt i.S.d. § 32 Abs. 1 und Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG kann auch durch Einholung eines Sachverständigengutachtens eines Diplom-Psychologen und Psychologischen Psychotherapeuten erfolgen. FG Hamburg v. 23.2.2023 – 5 K 191/19, EFG 2023, 1007, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 9/23mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 3 Schriftform der Anzeige

Die Anzeige über den unzutreffenden Lohnsteuereinbehalt muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten[1]: den Namen und die Anschrift des Arbeitnehmers, die abgerufenen ELStAM oder die auf der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug eingetragenen Besteuerungs- bzw. Lohnsteuerabzugsmerkmale (Geburtsdatum, Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.3 Nachweis der Elterneigenschaft (Abs. 3a bis 3d)

Rz. 14 Nach Abs. 3a (bis 30.6.2023 in Abs. 3 Satz 3 und 4 geregelt) müssen die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gegenüber der beitragsabführenden Stelle bzw. von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden, wenn diese Angaben nicht bereits bekannt sind. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gibt Empfehlungen darüber, welche Nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.4 Anspruch auf Kinderfreibetrag/Kindergeld

Der Steuerpflichtige kann nur dann den Ausbildungsfreibetrag beanspruchen, wenn er für das in Berufsausbildung stehende Kind (alternativ) entweder einen Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) oder auf Kindergeld hat. Nicht erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.3 Auswärtige Unterbringung

Auswärtige Unterbringung ist jede Unterbringung außerhalb des elterlichen Haushalts (bzw. des Kindergeldberechtigten). Entscheidend ist die räumliche und hauswirtschaftliche Ausgliederung aus dem Haushalt der Eltern. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn außerhalb der Elternwohnung eine Wohnung zur selbstständigen Nutzung durch das Kind ständig bereitgehalten und das Kind au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.2 Berufsausbildung

Das Kind muss sich in Berufsausbildung befinden.[1] Der Begriff der Berufsausbildung wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt. Er umfasst jede Ausbildung zu einem künftigen Beruf, solange das Berufsziel noch nicht erreicht ist und die Vorbereitung darauf ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2023

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Kinder Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) wurde auf 3.012 EUR (bisher 2.810 EUR) für jeden Elternteil erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) beträgt jetzt für da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 1.2 Vergleichsrechnung nach § 31 EStG

Die Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld (in VZ 2020-2022: hierzu gehört auch der Kinderbonus) für den gesamten Veranlagungszeitraum und der ESt-Entlastung durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ist bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen durchzuführen. Ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen zwischen Kindergeld und den Freibeträgen für Kind...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 1.1 Steuerliche Entlastung für Kinder

Die Besteuerung der Bürger hat nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz (insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG – Gleichheitsgrundsatz) und den darauf gestützten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Da die Erziehung und Betreuung von Kindern für die betroffenen Eltern mit erheblichen Aufwendungen und Belastungen verbunden sind...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ...mehr

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Kindergeld / 1.5 Berücksichtigung von Kindern bei den Zuschlagsteuern

Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ist grundsätzlich die festgesetzte Einkommensteuer.[1] In den Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung der Anspruch auf Kindergeld im gesamten Veranlagungszeitraum höher ist, unterbleibt der Abzug der Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG bei der ESt-Veranlagung. Um au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 1.3 Andere kindbedingte Steuervergünstigungen

Neben dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG gibt es im Einkommensteuerrecht eine Vielzahl anderer kindbedingter Steuervergünstigungen. Voraussetzung für die Gewährung aller anderen kindbedingten Steuervergünstigungen ist jeweils, dass der Steuerpflichtige für ein zu berücksichtigendes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG ...mehr

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Kindergeld / 1.4 Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug

Da die steuerliche Entlastung für Kinder während des Kalenderjahres grundsätzlich durch das Kindergeld erfolgt, werden Kinder im Regelfall beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt.[1] In 2 Fällen gibt es allerdings Ausnahmen von diesem Grundsatz: a) Zuschlagsteuern: Für Zwecke des Abzugs von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeit...mehr

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Kindergeld / 15.1 Grundsätzliches

Kindergeld wird nach § 64 Abs. 1 EStG nur an einen Berechtigten gezahlt.[1] Eine Halbteilung wie beim Kinderfreibetrag oder eine anderweitige Aufteilung des Kindergelds ist nach dem Gesetz ausgeschlossen. Da es i. d. R. mehrere Berechtigte für das Kindergeld gibt, nämlich die beiden leiblichen Elternteile bzw. die Pflegeeltern, den Stiefelternteil oder die Großeltern, ist di...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.2 Steuervorteile beim Vater aufgrund der Anerkennung der Vaterschaft

Erkennt der leibliche Vater eines Kindes in einem Rechtsstreit um die Gewährung eines Kinder- und Haushaltsfreibetrags während des finanzgerichtlichen Verfahrens die Vaterschaft an, nachdem das Kind die Scheinvaterschaft des ehelichen Vaters angefochten hat, muss das Finanzamt die zivilrechtlich bis zur Geburt zurückwirkende Vaterschaft bei der Entscheidung über die angefoch...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.5 Freiwilliger Wehrdienst, Schulgeld und Ausbildungsfreibetrag

Der BFH[1] hat entschieden, dass der freiwillige Wehrdienst, abhängig von seiner Ausgestaltung und der Art der Durchführung im Einzelfall, eine Maßnahme der Berufsausbildung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG darstellen kann. Darüber hinaus wurde § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG dahingehend geändert, dass durch den freiwilligen Wehrdienst eine Übergangszei...mehr

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Kindergeld / 16.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Mit der Regelung von § 65 EStG wird eine Kumulation von Kindergeld und dem Kindergeld vergleichbaren, anderen Leistungen ausgeschlossen. Der Ausschluss der Zahlung von inländischem Kindergeld tritt immer dann ein, wenn entweder der Berechtigte selbst Anspruch auf die in § 65 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Leistungen oder eine andere Person Anspruch auf die Leistungen i. S. v. § ...mehr

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Kindergeld / 15.5 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Bestimmung des Berechtigten (Zählkindvorteil)

Das Kindergeld beträgt ab 2021: für das 3. Kind 225 EUR und für das 4. und jedes weitere Kind 250 EUR (1. und 2. Kind jeweils 219 EUR).[1] ab 2023: für jedes Kind einheitlich 250 EUR.[2] Diese Steigerung der Kindergeldbeträge bis zum Jahr 2022 konnte bei der Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten nach § 64 EStG zugunsten einer insgesamt höheren Kindergeldzahlung genutz...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.5 Übertragung des Pauschbetrags

Da Kinder häufig keine oder geringere Einkünfte als ihre Eltern oder Großeltern haben und sich der Pauschbetrag bei ihnen daher steuerlich nicht auswirkt, lässt § 33b Abs. 5 EStG bei Kindern, für die ein Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs-Freibetrag[1] oder Kindergeld gewährt wird, auf Antrag eine Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags zu. ...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 2.3.3 Unterbringung eines Kindes zur Pflege in einem Heim

Bei der krankheits- bzw. pflegebedingten Unterbringung eines Kindes in einem Heim sind die gesamten Kosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Eine Aufteilung in einen mit dem Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld abgegoltenen Anteil für die Unterbringung und einen darüber hinaus nach § 33 EStG zu berücksichtigenden Pflegeanteil ist nicht vorzunehmen. Vielmehr gehören zu...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 3 Freibeträge, Kindergeld, Betreuung, Unterhalt

Neben dem Kinderfreibetrag wird der einheitliche Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (Bedarfsfreibetrag) gewährt. Behinderte Kinder, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden über das 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt, wenn die Behinderung vorher eingetreten ist.[1] Daneben können Kinderbetreuungskosten bei Kindern unter 14 ...mehr