Fachbeiträge & Kommentare zu Kirchensteuer

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Einführung

Rz. 1 Neben der progressiv ansteigenden Einkommensteuer mit den sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 EStG erhebt der Fiskus in Deutschland weiterhin, aber wenigstens sehr stark eingeschränkt, den Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 %. Jede natürliche Person ist mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Einkünften nach dem sog. Welteinkommensprinzip unbeschränkt einkommenst...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / V. Zinseinkünfte

Rz. 61 Zinsen, die aus dem Vertragsstaat (A) stammen und an eine im Vertragsstaat (B) ansässige Person fließen, die Nutzungsberechtigte ist, sind nach Art. 11 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland im Vertragsstaat (B) zu besteuern. Entscheidend ist hierbei nach h.M. die Rechtsstellung in Bezug auf die Erträge – und nicht die Rechtsstellung im Hinblick auf das Stammrecht, die – z...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Mitteilungspflicht

Rz. 11 Nach §§ 138d–138k AO [18] besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Mitteilungspflicht bezüglich "grenzüberschreitender Steuergestaltungen". Ein sehr ausführliches BMF-Schreiben vom 29.3.2021[19] hat dazu Stellung genommen. Die Grundzüge dieses grundsätzlich auch für Wegzüge relevanten BMF-Schreibens werden nachfolgend dargestellt. Rz. 12 Die Richtlinie (EU)...mehr

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Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 § 39b Abs 3 EStG gilt für alle ArbN, unabhängig davon, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind oder ob der ArbG bei ihnen einen betrieblichen LStJA durchführen darf oder ob ein LStJA ausgeschlossen ist; vgl § 42b EStG; > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 19 ff. Zum LSt-Abzug bei beschränkt Stpfl > Beschränkte Steuerpflicht Rz 25...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Berechnungsbeispiel

Rz. 50 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Zur Prüfung, ob es sich überhaupt um einen ‚Nettolohn’ handelt, und zur Besteuerungstechnik mit Beispielen > Nettolohn. Die auf den sonstigen Bezug entfallende LSt kann wie bei der Nettobesteuerung laufender Bezüge (> Nettolohn Rz 5) unschwer maschinell ermittelt werden. Bei personeller Bearbeitung ist die LSt durch Abtasten mit Hilfe einer ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches zum Verfahren

Rz. 48 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Der LSt-Abzug von netto gezahlten sonstigen Bezügen richtet sich ebenfalls nach § 39b Abs 3 EStG. Deshalb gelten die Erläuterungen zu > Rz 20–47; Besonderheiten ergeben sich daraus, dass die LSt auf den Nettobezug aus dem > Arbeitslohn (Bruttobezug) berechnet werden muss, der nach Abzug der LSt den Nettobetrag ergibt. Als sonstiger Bezug ist...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Berechnungsbeispiel (Grundfall)

Rz. 25 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Die Ermittlung der LSt auf einen sonstigen Bezug ergibt sich aus § 39b Abs 3 EStG iVm > R 39b.6 LStR. Ermittelt wird der Unterschiedsbetrag zwischen der Jahres-LSt auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn zuzüglich des sonstigen Bezugs und auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug. Als Grundfall zunächst folgend...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Tarifermäßigung bei der Veranlagung durch das Finanzamt

Rz. 120 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ESt auf Einkünfte iSv § 34 Abs 2 EStG, die zusammengeballt zufließen und deshalb außerordentlich sind (> Rz 95 ff), beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der ESt für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zvE) und der ESt für das verbleibende zvE zuzüglich eines Fünftels dieser Einkü...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 5.2.2 Auswirkungen beim Gesellschafter

Die vGA ist beim Gesellschafter nach den für ihn geltenden steuerlichen Grundsätzen zu erfassen, unabhängig davon, ob sie bei der Gesellschaft erfasst wurde. Es gibt keinen Grundsatz, nach dem Ansatz und Bewertung der vGA beim Anteilseigner von dem Ansatz und der Bewertung bei der Gesellschaft abhängen. Befinden sich die Anteile an der Gesellschaft im Privatvermögen des Gese...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Außerordentliche Einkünfte iSd § 34 EStG als sonstige Bezüge

Rz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sowohl Entschädigungen iSd § 34 Abs 2 Nr 2 EStG iVm § 24 Nr 1 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 10 ff) als auch Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten iSd § 34 Abs 2 Nr 4 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff) werden nach der Fünftel-Methode tarifermäßigt: Die LSt wird ermäßigt, indem der sonstige Bezug bei der Ermittlung des vora...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelheiten zum Berechnungsschema

Rz. 29 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns: Anzusetzen sindmehr

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Krankenbezüge / 5.2.1 Grundregelung

Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt gezahlt. Als Erstes wird also das Nettoentgelt ermittelt. "Nettoentgelt" ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt i. S. d. § 21 TVöD (mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 1 TVöD), das den Beschäft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.2 Landesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 30 Die Landesgesetzgeber eröffnen den Finanzrechtsweg üblicherweise für (öffentlich-rechtliche) Streitigkeiten über solche Steuern, die – abweichend von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO – der Landesgesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. auch Rz. 16a) unterliegen und von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Ebenso werden in diesem Zusammenhang regelmäßig die Vorschriften d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist der Finanzrechtsweg auch in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Rz. 7) gegeben über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den in § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO bezeichneten Angelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] nach den Vorschriften der AO zu vollziehen sind. ...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 8-12, 24-28, 45-49)

Die Angaben in den Zeilen 8-12, 24-28 und 45–49 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen enthalten sind. Als Einkünfte sind hier die den §§ 3 Nr. 40, 3c Ab...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 2.2.4 Anzurechnende Steuern (Zeilen 111-113)

Zeilen 111-113 erfassen die anzurechnenden Steuern (Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschläge), die die jeweiligen laufenden Einkünfte aus Land – und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit betreffen. Beschränkung der Anrechenbarkeit von KapESt nach § 36a EStG und/oder § 31 Abs. 3 InvStG Zeilen 114/115 betreffen die sich aus § 36a EStG/§ 31 A...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 6.5 Anlagen FE-KAP, FE-K-Bet und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP zu erklären. Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitalertr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.8 Höhere Steuer aufgrund der Änderung

Rz. 165 Abs. 1 Nr. 1 ist nur anwendbar, wenn die Änderung zu einer höheren Steuer führt, also zu Ungunsten des Stpfl. erfolgt. Führt die Änderung dagegen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung, ist Nr. 2 (Änderung zugunsten des Stpfl.) anwendbar. Ob die Änderung zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, ist dabei nach dem Tenor der geänderten Steuerfestsetzung zu beurt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Nichtberücksichtigung oder nicht zutreffende Berücksichtigung der Daten, Abs. 1

Rz. 4 Abs. 1 regelt die Durchbrechung der Bestandskraft für den Fall, dass die mitteilungspflichtige Stelle Daten nach § 93c AO sachlich richtig übermittelt hat, diese aber nicht oder nicht richtig von der Finanzbehörde in der Steuerfestsetzung verarbeitet wurden. Die Vorschrift gilt nur hinsichtlich von Daten, die elektronisch von Dritten übermittelt werden, also nicht für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Tarifermäßigung, wenn Durchschnittsbelastung geringer als tarifliche ESt

Rn. 17 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Übersteigt die Summe der tariflichen ESt, die innerhalb eines Betrachtungszeitraums auf die stpfl Einkünfte aus LuF entfällt, die Summe der fiktiven tariflichen ESt, wird gemäß § 32c Abs 1 S 2 EStG die tarifliche ESt bei der Steuerfestsetzung des letzten VZ im Betrachtungszeitraum um den Unterschiedsbetrag ermäßigt (§ 2 Abs 6 S 1 EStG); sowe...mehr

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FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / 1. Bezogen auf den notwendigen Eigenbedarf (mind. 1.370 EUR)

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FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / 2. Brutto-/Nettolohntabelle – Jahr 2023

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Pauschale Lohnversteuerung

Tz. 43 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden Arbeitslöhne pauschal versteuert, hat der Verein Aufzeichnungen in vereinfachter Form zu führen. Die Aufzeichnungen müssen nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 LStDV (Anhang 8) in Form eines Sammelkontos geführt werden, das Folgendes enthalten muss: entweder in den Fällen des § 40 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG (Anhang 10): den Tag der Zahlung des Arbei...mehr

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FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / 2. Bezogen auf den angemessenen Eigenbedarf (mind. 1.650 EUR)

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FF 02/2023, Arbeitshilfen 2023 / 1. Brutto-/Nettolohntabelle – Monat 2023

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Laufender Arbeitslohn

Tz. 40 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto gilt, sind im Lohnkonto die Art und die Höhe des gezahlten Arbeitslohnes einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag einzutragen; an die Stelle der Lohnzahlung tritt in den Fällen des § 39b ...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / II. Ist die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer Betrug?

Die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer stellt keine Steuerhinterziehung nach § 370 AO und deren leichtfertige Verkürzung keine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO dar. Denn die Kirchensteuer stellt keine Steuer i.S.d. § 3 AO dar, weil die AO nur für Steuern gilt, die durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt sind. Die Kirchensteuer basiert jedoch auf Landesrec...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / IV. Fazit

Die h.M. sieht Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gegenüber dem Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB), des Computerbetruges (§ 263a StGB) und des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) als exklusiv bzw. als die speziellere Strafnorm an (vgl. nur Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl. 2015, § 370 AO Rz. 129; Schott in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerhinterziehung und Betrug (AO-StB 2023, Heft 1, S. 20)

Aktuelle Abgrenzungsfragen anhand der Beispiele Kirchensteuer sowie Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Betrug (§ 263 StGB) weisen als Straftatbestände zwar Ähnlichkeiten auf, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten. Beim Betrug ist eine Täuschung oder Irrtumserregung nicht erforderlich. Bei der Steuerhinterz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Zweck der Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 1)

Rz. 5 Die LSt-Nachschau soll der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des LSt-Abzugs dienen und so eine zeitnahe Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte ermöglichen. Die Nachschau erstreckt sich hierbei auch auf den SolZ, die KiSt und Pflichtbeiträge zu einer Arbeits- oder Arbeitnehmerkammer und hat zum Ziel, einen Eindruck der räumlichen Verhältnisse, des tat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 6.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Dabei sind hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie der Einkünfte aus Kapitalvermögen folgende Besonderheiten zu beachten: Es sind die Einkünfte aus Gewe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 8.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 5.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 7.5 Steuerdaten des Gesellschafters erfassen

Des Weiteren können die Steuerdaten des bzw. eines Gesellschafters sowie die Höhe seiner Beteiligung erfasst werden. Mithin kann im Rahmen der Planung eine steueroptimiertes Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt oder eine steueroptimierte Dividende ermittelt werden. Die Eingaben der Einkunftsarten erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsaus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 9.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Da die Analyse gesellschafterbezogen erfolgt, ist zunächst der entsprechende Gesellschafter auszuwählen. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen.Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Die Eingaben erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsausgaben, Werbungskosten) u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Programmkurzbeschreibung / 1 Schnelleinstieg

Anhand der Ergebnisse einer unterjährigen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) nimmt das Programm eine vorläufige steuerliche Hochrechnung für das jeweilige Unternehmen vor. Hierdurch ist bereits während des Jahres die voraussichtliche Ertragsteuerbelastung (Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) sowie die Belastung mit Annexsteuern wie Kirchensteuer und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 14. Zinsen

Rz. 51 Auch wenn Zinsen oftmals erst zu einem bestimmten Datum fällig werden, sind sie – unabhängig davon, ob Fälligkeit vor oder nach dem Stichtag eintritt – zeitanteilig anzusetzen, soweit sie auf die Zeit vor dem Stichtag entfallen.[157] Da Kapitalertragsteuer bzw. Zinsabschlagsteuer, die im Falle der Auszahlung von Kapitalerträgen von der Auszahlungsstelle einzubehalten ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Beschäftigung in zwei Betrieben derselben unternehmerisch tätigen Person

Leitsatz Es ist nicht möglich, bei demselben Arbeitgeber neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung auch eine (mangels Zusammenrechnung) versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zu verrichten. Vielmehr muss eine Zusammenrechnung der Lohnzahlungen vorgenommen werden, wenn diese von demselben Arbeitgeber stammen, selbst wenn die Arbeitsverhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2.1.1 Entnahme- oder Ausschüttungsbeschränkung (§ 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 621 Der Gesellschaftsvertrag muss "die Entnahme oder Ausschüttung auf höchstens 37,5 Prozent des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrags des steuerrechtlichen Gewinns beschränken" (§ 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Halbs. 1 ErbStG). Dabei bleiben "Entnahmen zur Begleichung der auf den Gewinnantei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abrundung

Rz. Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die auf der Ermächtigungsgrundlage des § 156 AO beruhende Kleinbetragsverordnung (KBV) regelt die Abrundung von Steuerbeträgen. IdR muss das FA Steuerfestsetzungen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Höhe des Pauschsteuersatzes, Zuschlagsteuern, Sozialversicherung

Rz. 59 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Pauschsteuersatz, der auf die > Bemessungsgrundlage (> Rz 51 ff) anzuwenden ist, beträgt 30 %. Dieser Pauschsteuersatz berücksichtigt, dass die übernommene Steuer einen weiteren Vorteil für den Empfänger der Sachzuwendungen darstellt, der steuersystematisch ebenfalls als Einnahme zu erfassen wäre. Ausgehend vom geltenden Spitzensteuersat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung, persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wer einem anderen im Geschäftsleben etwas ohne Entgelt zuwendet, löst idR beim Empfänger einen Besteuerungsvorgang aus. Für den Empfänger führt eine Zuwendung aus beruflicher/betrieblicher Veranlassung nämlich zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens oder zu einer Einnahme iSv § 8 Abs 1 EStG und damit grundsätzlich zu besteuerbaren Einkünfte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abordnung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Beamte Rz 3 Versetzung, > Beamtenanwärter Rz 2, 10, > Entsendung von Arbeitnehmern, > Erste Tätigkeitsstätte Rz 27, > Kirchensteuer Rz 16, > Reisekostenvergütungen Rz 15 ff, > Trennungsentschädigungen, > Umzugskosten, > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 10.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Das Wesentliche vorab

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der > Arbeitgeber hat die im LSt-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene LSt und andere Steuerabzüge spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums an das für ihn zuständige > Betriebsstätten-Finanzamt abzuführen (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG). Rz. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Je nach dem, ob der LSt-Anmeldungszeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Anmeldung und Abführung der pauschalen Einkommensteuer

Rz. 64 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die pauschale Steuer ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Stpfl/ArbG als Teilbetrag in der > Lohnsteuer-Anmeldung der lohnsteuerlichen > Betriebsstätte – zusammen mit dem > Solidaritätszuschlag und der > Kirchensteuer (> Rz 60) – anzumelden und spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des für die Betriebsstätte maßgebenden Lohnsteuer-Anmel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Übernahme der Pauschsteuer

Rz. 61 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 40 Abs 3 EStG ist auf die pauschale ESt sinngemäß anzuwenden (§ 37b Abs 3 Satz 2 EStG). Das bedeutet: Bei Ausübung der Wahl für § 37b EStG entsteht mit dem Zufluss der Zuwendung der Steueranspruch (vgl BMF vom 19.05.2015, Rz 29, BStBl 2015 I, 468, > Rz 12). Der zuwendende Stpfl/ArbG hat die Pauschalsteuer im Verhältnis zum FA zu übernehmen...mehr