Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (2)

Leitsatz Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13.12. 2006 (BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28), Letzterer i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 1 EStG, insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als danach der Arbeitgeber auf Sonderzahlungen i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2007 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der ­Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (1)

Leitsatz Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28), Letzterer i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 1 EStG, insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als danach der Arbeitgeber auf Sonderzahlungen i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2007 z...mehr

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ZFS 11/2013, Ansprüche des ... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… 1. Soweit das BG einen Schadensersatzanspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG wegen der Rechtmäßigkeit der richterlich angeordneten Durchsuchung (§§ 102, 105 Abs. 1 StPO) abgelehnt und auch sonstige spezialgesetzliche Entschädigungsansprüche verneint hat, sind Rechtsfehler nicht erkennbar; auch die Revision erhebt insoweit keine Rügen. Insb. ist dem BG darin zuzusti...mehr

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ZFS 11/2013, Böhme/Biela: Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 25. Aufl., Verlag C.F. Müller, 589 Seiten, 99,99 EUR, ISBN 978-3-8114-7201-3

Mit der Jubiläumsauflage kann das anerkannte Handbuch auf fast 60 Jahre zurückblicken. Der Verlag hat für die Neubearbeitung einen Co-Autor, den Fachanwalt für Versicherungs- und für Verkehrsrecht Christian Tomson, gewinnen können. Er hat die Kapitel Kosten, Verjährung, Auswirkungen des Strafverfahrens für die Schadensbearbeitung, Unfälle im Ausland oder mit Ausländern und K...mehr

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vGA durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

Leitsatz Es ist aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn die Zusage der Altersversorgung nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird. In diesem Fall würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter zur Vermeidung einer vGA allerdings verlangen, dass das ...mehr

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Zur Besteuerung der Umsätze eines gemeinnützigen Reitsportvereins aus einer Pensionspferdehaltung

Leitsatz Dienstleistungen, die ein gemeinnütziger Reitsportverein im Rahmen einer Pensionspferdehaltung erbringt, können von der Umsatzsteuer befreit sein oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Normenkette Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m, Abs. 2 Buchst. b 6. EG-RL; § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG; § 65 AO Sachverhalt Streitig war, ob Umsätze aus der Pensionspferdehaltung...mehr

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Sauer, SGB II § 22b Inhalt ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schreibt inhaltlich Rahmenvorgaben für die zu erlassenden Satzungen beziehungsweise Rechtsvorschriften der Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg nach § 22a fest. Sie fordert einerseits einen Mindestgehalt für den Inhalt einer Satzung zu den angemessenen Wohn- und Heizkosten, ermöglicht darüber hinaus aber optional auch über die bisherige Rechtslage hin...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen (zu § 2 Abs. 1 UStG)

Kommentar Die Aufsichtsratstätigkeit stellt grundsätzlich eine unternehmerische Betätigung dar, da der Aufsichtsrat selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]. Insbesondere ist der Aufsichtsrat regelmäßig nicht weisungsgebunden in das Unternehmen eingebunden, da eine Weisungsgebundenheit den Zielen und Grundsätzen der Aufsichtsratstätigkeit wide...mehr

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Abzug einer Auslandsspende innerhalb der Europäischen Union

Leitsatz Spenden an eine Empfängerkörperschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU (hier Verein mit Sitz in Italien) können steuerlich abgezogen werden, wenn die begünstigte Einrichtung die Voraussetzungen der nationalen Rechtsvorschriften für die Gewährung von Steuervergünstigungen erfüllt. Der Spendenabzug setzt also u.a. voraus, dass die Anforderungen an die sa...mehr

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Zum Verfahren bei der Anrechnung ausländischer Steuern

Kommentar Bei der Anrechnung ausländischer Steuern ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten. Die Formel zu dessen Berechnung verstößt nach dem EuGH-Urteil vom 28.2.2013 gegen EU-Recht. Das BMF regelt nun, wie die Finanzbehörden bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils zu verfahren haben und wie der Anrechnungshöchstbetrag unter Beachtung des EuGH-Urteils zu be...mehr

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(Mindest-)Pensionsalter bei Versorgungszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz Nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 EStG sind für die Berechnung des Teilwerts der Pensionsrückstellung die Jahresbeträge zugrunde zu legen, die vom Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, bis zu dem in der Pensionszusage vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles rechnungsmäßig aufzubringen sind. Ein Mindestpensionsa...mehr

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Sommer, SGB V § 156 Betrieb... / 2.1 Errichtung für Dienstbetriebe eines Arbeitgebers

Rz. 3 Das Initiativrecht zur Errichtung einer BKK für die öffentliche Verwaltung steht dem jeweiligen Verwaltungsträger als Arbeitgeber für einen oder mehrere seiner Dienstbetriebe zu. Es muss sich um einen Arbeitgeber handeln. Auch hier ist der Begriff des Arbeitgebers rechtlich zu bestimmen. Die Errichtungsmöglichkeit besteht daher nur für die Dienstbetriebe, bei denen der...mehr

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Sommer, SGB V § 168 Ersatzk... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit dem Gesundheitsreformgesetz waren die Ersatzkassen in das SGB V und damit in die allgemeinen Regelungen des Krankenversicherungsrechts einbezogen worden. Die Sonderstellung, die darin bestand, die gesetzlichen Zuständigkeiten ersetzen zu können, war damit entfallen. Mit der Regelung werden die Ersatzkassen als Kassenart (vgl. § 4 Abs. 2) bestimmt, bei der ursprüng...mehr

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Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit für ein Versorgungswerk als Leistung öffentlicher Dienste i.S.d. § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG

Leitsatz Aufwandsentschädigungen eines Versorgungswerks an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder sind nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei, wenn sich das Versorgungswerk als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenzuweisung auf die Gewährleistung der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung für seine Zwangsmitglieder beschränkt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 4d

Rz. 15 Abs. 4d regelt die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens, das das Anrechnungsverfahren ersetzt. Der Zeitpunkt, zu dem das Halbeinkünfteverfahren in Kraft tritt, ist danach abhängig von den Verhältnissen der ausschüttenden Körperschaft; nur soweit auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft das Anrechnungsverfahren nicht mehr gilt, ist auf der Ebene des Anteilseigne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 34

Rz. 105 Abs. 34 regelt das Inkrafttreten der Änderungen der verschiedenen Tatbestände des § 16 EStG. Nach Abs. 34 S. 1 ist die Beschränkung der Regelung auf die Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils oder des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA auf Veräußerungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 erfolgen (§ 16 EStG Rz. 124, 134). § 16 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 24e

Rz. 82 Nach Abs. 24e S. 1 sind die Regelungen aus dem Gesetz v. 14.7.2000[1] auf Zuwendungen nach dem 31.12.1999 anzuwenden. Rz. 83 Abs. 24e S. 2–3 enthält die Übergangsregelung zur Neufassung der Vorschrift durch das Gesetz v. 10.10.2007[2]. Die Erweiterung des Abzugs von Spenden und Beiträgen einschließlich der neuen Höchstbeträge, aber auch der Wegfall des Großspendenabzug...mehr

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ZErb 09/2013, Der Fall Gera... / b) Freigrenze für Körperschaften

Für inländische Körperschaften ist kein Freibetrag vorgesehen, sondern eine Freigrenze von 200.000 EUR, bei deren Überschreiten das Vermögen der Körperschaft vollumfänglich zur Vermögensteuer herangezogen werden soll, § 10 VStG-E. Für Steuerausländer ist weder ein Freibetrag noch eine Freigrenze vorgesehen. Einer europarechtlichen Überprüfung dürfte dies nicht standhalten.mehr

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ZErb 09/2013, Der Fall Gera... / b) Halbvermögensverfahren und vermögensteuerliches Schachtelprivileg

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene soll das sog. Halbvermögensverfahren in das bestehende Bewertungsgesetz integriert werden. Danach werden sowohl das Vermögen der inländischen Körperschaft (§ 151 Abs. 3 Satz 2 lit. b BewG-E) als auch der Wert der Kapitalgesellschaftsanteile auf Gesellschafterebene (§§ 7 Abs. 2 VStG iVm § 151 Ab...mehr

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ZErb 09/2013, Der Fall Gera... / 1. Subjektive Steuerpflicht

Nach dem VStG-E unbeschränkt vermögensteuerpflichtig sind mit ihrem weltweiten Gesamtvermögen natürliche Personen mit Wohnsitz oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 VStG-E) genauso wie Körperschaften (insb. Kapitalgesellschaften aber auch Stiftungen), die im Inland ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VStG-E). Personengesells...mehr

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ZErb 09/2013, Der Fall Gera... / d) Veranlagung und Stichtagsprinzip

Die Vermögensteuer wird jährlich festgesetzt, § 17 VStG-E. Es gilt wie im Erbschaftsteuerrecht das Stichtagsprinzip. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum 1. Januar eines jeden Jahres. Das der Besteuerung zugrunde liegende Vermögen ist im Wege der Einzelbewertung auf den Stichtag zu bewerten. Soweit gesonderte Feststellungen[45] erfolgen, gelten Sonderregelungen. Nach aktuelle...mehr

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ZErb 09/2013, Die Stiftung: aktuelle Entwicklungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht

Ein Bericht der Fachtagung Stiftungsrecht der DVEV 2013 am 14. Juni 2013 in Würzburg Das Stiftungsrecht ist nicht nur aufgrund der nunmehr gesetzlich verankerten Anerkennungsfähigkeit der Verbrauchsstiftung (§ 80 Abs. 2 BGB) durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz von 2013 ein aktuelles Thema. Auch Neuigkeiten im "Stiftungssteuerrecht" geben Anlass, sich mit Fragen rund um die St...mehr

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ZErb 09/2013, Der Fall Gera... / 1. Transfer von Vermögen auf Stiftungen?

Die Übertragung von Vermögen auf eine nicht steuerbefreite inländische Stiftung, etwa auf Familien- oder Unternehmensstiftungen, wird keine Option darstellen, um Vermögen aus der Vermögensteuerpflicht herauszulösen. Nicht gemeinnützige Stiftungen werden regulär der Vermögensteuer wie andere Körperschaften unterworfen. Sie können nach dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht zur G...mehr

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ZErb 09/2013, Der Fall Gera... / d) Keine objektiven Steuerbefreiungen

Weder das existierende VStG 1990 noch der Gesetzesentwurf sehen objektive Steuerbefreiungen vor. Das unternehmerische Betriebsvermögen wird regulär besteuert. Im Hinblick auf das VStG 1990 war dies vor dem Hintergrund der niedrigen Bewertung des unternehmerischen Betriebsvermögens zu sehen. Zudem differenzierte das VStG 1990 bei der Steuersatzhöhe zwischen unternehmerischem ...mehr

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ZErb 09/2013, Der Fall Gera... / a) Bewertung des Betriebsvermögens von börsennotierten Kapitalgesellschaften

Die Bewertung des zu besteuernden Vermögens erfolgt im Einzelnen wie folgt: Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen ist der Wert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gemäß §§ 160 ff BewG und für Grundvermögen der Grundbesitzwert gemäß §§ 176 ff BewG zu bestimmen. Die Bewertung des Betriebsvermögens erfolgt unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten vorrangig nach...mehr

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KSt-Befreiung für die Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke trotz EU-Beihilfeverstoßes

Leitsatz 1. Die Abgabe von Zytostatika durch die Krankenhausapotheke an ambulant behandelte Patienten des Krankenhauses zur unmittelbaren Verabreichung im Krankenhaus ist dem Zweckbetrieb Krankenhaus zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Ermächtigung zur Durchführung ambulanter Behandlungen nicht dem Krankenhaus im Wege einer sog. Institutsermächtigung, sondern dem Chef...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / II. Berechnung der Vorteilhaftigkeit in der Gesamtbetrachtung

Die Praxis erlebte vor der ersten “Deadline“ des Gesetzgebers am 26. Oktober 2012 eine geradezu hektische Aktivität der Gründung[10] oder Umgestaltung von Gesellschaften in Vorbereitung einer Schenkung, die spätestens am 25. Oktober 2012 vollzogen wurde. Mit dem Scheitern des Ergebnisses aus dem Vermittlungsausschuss im Bundestag kurz vor Weihnachten 2012 ging die Cash-Gesel...mehr

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ZErb 7/2013, Steuerbare Sch... / I. Einführung

Kapitalgesellschaften können als Körperschaften[3] Schenker (Subjekt)[4] und Beschenkte (Objekt) sein.[5] Der Behandlung von Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft als Schenkung steht in der Praxis gewöhnlich entgegen, dass deren Handeln wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich geprägt und somit in aller Regel nicht freigebig ist. Raum bleibt für schenkungsteuerbare (unentge...mehr

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ZErb 7/2013, Steuerbare Sch... / 5. Steuerbare, aber steuerfreie Schenkungen

Erfüllt die Zuwendung einer Kapitalgesellschaft alle objektiven und subjektiven Merkmale einer Schenkung iSd § 7 ErbStG, kann die Besteuerung ausgeschlossen sein, wenn die Schenkung steuerbefreit ist. In vielen Fällen dürfte eine Besteuerung schon wegen des persönlichen Freibetrags von 20.000 EUR ausscheiden. Auch die unentgeltliche Mitnahme von Angehörigen in Geschäftsflugz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften (a. F.)

Rz. 1 § 34 KStG regelt die Anwendung des Gesetzes bzw. einzelner seiner Vorschriften für bestimmte Vz. Die Vorschrift wird nicht dadurch wirkungslos, dass sie in einem für einen späteren Vz geltenden KStG nicht mehr enthalten ist. Spätere Neufassungen des § 34 KStG verdrängen daher ältere Anwendungsvorschriften nur äußerlich, nicht aber nach dem sachlichen Regelungsgehalt, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 18 ... / 4 Organschaft bei nur inländischem Sitz

Rz. 23 Die Regelung der Organträgerschaft ist nicht lückenlos. Nach § 14 KStG kann eine Kapitalgesellschaft nur dann Organträger sein, wenn sie (bis Vz 2000) Sitz und Geschäftsleitung im Inland oder (ab Vz 2001) die Geschäftsleitung im Inland hat. Nach § 18 KStG kann eine Kapitalgesellschaft nur dann Organträger sein, wenn sie ausländisch ist, d. h. wenn sich Sitz und Geschä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 18 ... / 1 Bedeutung und systematische Stellung

Rz. 1 § 18 KStG lässt auch eine Organschaft zu einem ausl. Organträger zu, stellt aber bestimmte Anforderungen. Die Vorschrift betrifft nur ausl. Unternehmen als Organträger. Ein Unternehmen ist ein ausl. Unternehmen, wenn es keinen so starken steuerlichen Inlandsbezug aufweist, dass es als "inl." Unternehmen erscheint. Ein "inl." Unternehmen i. S. d. Organschaftsrechts ist,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 18 ... / 2.1 Zweigniederlassung eines gewerblichen Unternehmens

Rz. 4 Eine Organschaft zu einem ausl. gewerblichen Unternehmen ist nur möglich, wenn im Inland eine Zweigniederlassung des Organträgers besteht, d. h. eine rechtlich unselbstständige, wirtschaftlich und organisatorisch aber mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestattete Einrichtung. Gleichzeitig wird damit ausgedrückt, dass § 18 KStG nur gilt, wenn sich die Hauptniederla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 18 ... / 3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 19 Fraglich ist, ob eine Organschaft zu einer ausländischen Personengesellschaft auch dann möglich ist, wenn an dieser inländische Gesellschafter beteiligt sind. An sich ist die ausländische Personengesellschaft auch in diesem Fall ein ausländisches gewerbliches Unternehmen[1]. § 18 S. 1 KStG fordert aber weiter, dass das Einkommen der inländischen Organgesellschaft den ...mehr

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Rückzahlung von Stammkapital bei Kapitalherabsetzung

Leitsatz Das Urteil beschäftigt sich mit der Abgrenzung zwischen einer Auskehrung aus dem Einlagekonto und einer Rückzahlung von Stammkapital im Rahmen einer Kapitalherabsetzung. Sachverhalt Die Gesellschafterversammlung einer Körperschaft beschloss am 19.10.2006 die Herabsetzung des Stammkapitals von 17 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR. Der Herabsetzungsbetrag mit 16 Mio. EUR wurde b...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen zur Steuerbefreiung ausländischer gemeinnütziger Körperschaften in Deutschland

1 Gemeinnützige Körperschaften genießen in Deutschland zahlreiche Steuerprivilegien. Inwiefern auch ausländische gemeinnützige Körperschaften von den steuerlichen Privilegien profitieren können, ist fraglich. Die Verfasser untersuchen anhand eines Fallbeispiels die Möglichkeiten und Grenzen für ausländische gemeinnützige EU/EWR-Körperschaften, die gemeinnützigkeitsabhängige...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / a) Rechtliche Ausgangslage

Nach bisher geltendem Recht existiert zur Feststellung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft kein gesondertes "Anerkennungsverfahren". Vielmehr wird über die Anerkennung als gemeinnützig "nur" und "erst" im Rahmen des Veranlagungs- und Festsetzungsverfahrens für die jeweilige Steuerart und den betreffenden Veranlagungszeitraum durch Steuerbescheid rechtsverbindlich entschi...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / a) Rechtsprechung des EuGH als Ausgangspunkt

Grundlage zur Beurteilung der Unionsrechtskonformität von § 51 Abs. 2 AO – sowohl hinsichtlich der Rechtslage de lege lata als auch im Hinblick auf etwaige Reformüberlegungen zur Rechtslage de lege ferenda – bildet die Rechtsprechung des EuGH zum Gemeinnützigkeitsrecht im Bereich der direkten Steuern, allem voran die richtungsweisende Entscheidung "Stauffer". Der Ausgangssach...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / b) "Ansehenssteigerung"

In seiner zweiten Tatbestandsalternative verlangt § 51 Abs. 2 AO, dass die Tätigkeit der Körperschaft neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen kann. Einer tatsächlich "spür- oder messbaren Auswirkung" bedarf es allerdings nicht.[28] Es genügt, wenn die Tätigkeit das Ansehen Deutschlands im Ausland steige...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / b) Implikationen durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz

Unter diesen Umständen bleibt ausländischen Körperschaften vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Deutschland bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen der Weg in die steuerliche Gemeinnützigkeit zumindest insoweit verschlossen, als sie mangels zuständigen Finanzamt keine Möglichkeit haben, eine Bescheinigung über ihre Gemeinnützigkeit zu erhalten. Dieses Ergebnis darf nicht zufrie...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / a) Rechtliche Ausgangslage

Verfahrensrechtliche Probleme ergeben sich für die griechische Stiftung aber nicht nur aus der bisher unverbindlichen Rechtsqualität einer vorläufigen Bescheinigung, sondern auch bei der Ermittlung des für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung zuständigen Finanzamtes. Zentralnorm für die örtliche Zuständigkeit bei der Ertragsbesteuerung von Körperschaften ist § 20 AO. N...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / I. Einführung in das Problemfeld

Die fortschreitende Globalisierung macht auch vor dem Gemeinnützigkeitsrecht nicht halt. Gemeinnützige Körperschaften engagieren sich in zunehmendem Maße über nationale Binnengrenzen hinweg, was bei einer bislang nahezu vollständig ausgebliebenen Internationalisierung des Gemeinnützigkeitsrechts zu Unzulänglichkeiten führt. Folglich hat sich auch der EuGH in den letzten Jahr...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / b) Implikationen durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz

Das Problem der unzureichenden Rechtssicherheit der nur vorläufigen "Anerkennung" von Körperschaften als gemeinnützig, ist jüngst vom deutschen Gesetzgeber erkannt und aufgegriffen worden. Zur Lösung schlägt das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes[15] mit dem Entwurf des § 60 a AO eine Ersetzung des "Anerkennungsverfahrens" der vorläufigen Bescheinigung durch ein neues Verfah...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / aa) Rechtslage de lege lata

Ob mit der Einführung des "strukturellen Inlandsbezugs" den unionsrechtlichen Anforderungen entsprochen wurde, darf bezweifelt werden. Entgegen der Gesetzesbegründung[43] zu § 51 Abs. 2 AO dürfte dies nicht gelungen sein. Durchaus hat der EuGH in der Entscheidung "Stauffer" zwar "en passant" zum Ausdruck gebracht, dass es im Ermessen der Mitgliedstaaten stehe, eine hinreiche...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / b) Implikation für den "strukturellen Inlandsbezug"

Seit der Entscheidung "Stauffer" steht fest, dass sich eine in einem EU/EWR-Mitgliedstaat als gemeinnützig anerkannte Körperschaft im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht innerhalb Deutschlands auf die mit dem Gemeinnützigkeitsstatus einhergehenden Steuerbefreiungen berufen kann, sofern steuerbegünstigte Zwecke gem. den §§ 51 ff AO verfolgt werden. Zur Umsetzung dieser Vorg...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / 1

Gemeinnützige Körperschaften genießen in Deutschland zahlreiche Steuerprivilegien. Inwiefern auch ausländische gemeinnützige Körperschaften von den steuerlichen Privilegien profitieren können, ist fraglich. Die Verfasser untersuchen anhand eines Fallbeispiels die Möglichkeiten und Grenzen für ausländische gemeinnützige EU/EWR-Körperschaften, die gemeinnützigkeitsabhängige St...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / IV. Materiellrechtliche Aspekte der Gemeinnützigkeit

Nicht nur in formellrechtlicher, sondern auch in materiellrechtlicher Hinsicht sieht sich die griechische Stiftung auf dem Weg zur Erlangung der mit dem deutschen Status der Gemeinnützigkeit korrespondierenden Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG mit Problemen konfrontiert. Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss eine Körperschaft grundsätzlich die Voraussetzungen...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / 2. Der "strukturelle Inlandsbezug" im unionsrechtlichen Kontext

Körperschaften, die mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland gemeinnützig tätig sind, aber eine Steuerbefreiung in Deutschland für im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht erzielte Einkünfte kraft Gemeinnützigkeit anstreben, bleibt somit auch unter materiellrechtlichen Gesichtspunkten der Weg in die Gemeinnützigkeit weitgehend verschlossen. Ob diese territoriale Ausrichtung ...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / bb) Rechtslage de lege ferenda

Sollten sich die Finanzbehörden und -gerichte dieser Lösung anschließen, kann diese aber nur von vorübergehender Natur sein. Nicht nur, dass es die aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG resultierenden Verfassungsgrundsätze der Rechts- und Normenklarheit[51] gebieten, den in § 51 Abs. 2 AO verankerten "strukturellen Inlandsbezug" im Wege einer Gesetzesänderung uni...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / Auf einen Blick

Mit der Entscheidung "Stauffer" konfrontierte der EuGH die Mitgliedstaaten erstmalig und richtungsweisend mit den Konsequenzen des europäischen Integrationsprozesses für die grenzüberschreitende Betätigung und steuerliche Förderung gemeinnütziger Körperschaften. Deutschland hat weder in rechtspolitischer noch in unionsrechtlicher Hinsicht mit der Einführung eines "strukturel...mehr