Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1 Fremdvergleichsverhalten

Der Preis für Waren und Dienstleistungen zwischen unabhängigen Unternehmen wird i. d. R. durch die Einflussfaktoren des Markts festgesetzt und basiert auf einem naturgemäßen Interessensgegensatz zwischen Käufer und Verkäufer. Auch wenn verbundene Unternehmen oftmals sehr autonom agieren und sich nach eigenem Bekunden untereinander oft wie unverbundene Unternehmen (sogenannte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.2 Zinsnachzahlungen

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch Die meisten Finanzverwaltungen setzen Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen fest. Häufig, so auch in Deutschland, endet der Zinslauf erst bei Erlass des Steuerbescheids, der erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung erlassen wird. In Deutschland betrug der Zinssatz seit vielen Jahren 6 % p. a. Der deutsche Gesetzgeber hat nun – ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.1 "Normale" Außenprüfung

Im Rahmen einer Außenprüfung (= "Betriebsprüfung") wird vonseiten des für das jeweilige Unternehmen zuständigen Finanzamtes (vgl. §§ 16 ff. AO) nachträglich überprüft, ob die in der Steuererklärung gemachten Angaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Prüfung ist dabei regelmäßig auf bestimmte Steuerarten und Veranlagungs- bzw. Erhebungszeiträume beschränkt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Doppelte Buchführung

Tz. 76 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die doppelte Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle nicht nur in zeitlicher, sondern auch in sachlicher Ordnung. D.h., alle Vorgänge werden nach ihrer Vermögens- und Erfolgsauswirkung erfasst. Diese Erfassung erfolgt zum einen in der Bilanz und zum anderen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Tz. 77 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Sie bietet da...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Karnevalsumzüge

Tz. 12 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Veranstaltung von Karnevalsumzügen ist Teil des traditionellen karnevalistischen Brauchtums. Soweit ein Karnevalsumzug Einnahmen für die Überlassung von Tribünenplätzen vom Veranstalter sowie Einnahmen aus Fernsehübertragungen erzielt, oder Zugplaketten zur Finanzierung des Karnevalumzugs verkauft werden, gehören die entsprechenden Entge...mehr

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§ 1 Geltungsbereich / 2. Sondervorschriften in anderen Steuergesetzen (Abs. 2 Alt. 2)

Rz. 66 [Autor/Stand] Rangfolge der gesetzlichen Regelungen: Die allgemeinen Bewertungsvorschriften gelten gem. § 1 Abs. 2 2. Alt. BewG ausdrücklich nicht, soweit andere Steuergesetze besondere Bewertungsvorschriften enthalten. Praxis-Beispiel Beispiel: § 11 Abs. 4 BewG ist für die Bemessung des Teilwerts i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 EStG nicht anwendba...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitslosigkeit/Arbeitsloseninitiativen

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Arbeitsvermittlung – auch im Auftrag der Agentur für Arbeit – stellt keinen gemeinnützigen Zweck dar. Arbeitsloseninitiativen können jedoch dann als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt werden, wenn sie in erster Linie die Erziehung und die Volks- und Berufsbildung fördern oder Hilfe bei wirtschaftlichen und s...mehr

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FAQ zum Gesetz zur steuerli... / 1. Kann eine Angabe in der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung vorgenommen werden, wodurch die Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer bis zur Festsetzung der Forschungszulage zurückgestellt wird?

Die Forschungszulage kann nur durch Anrechnung auf die nächste erstmalige Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer ausgekehrt werden. Damit eine zeitnahe Anrechnung erfolgen kann, sollte die Forschungszulage vor einer Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer erfolgen. Sie können die Bearbeitungsreihenfolge beeinflussen, indem sie in ihrer Einkommen- und K...mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer, die über ihre feste Niederlassung eine Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik ausüben (sie müssen für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer registriert sein) und eine MwSt-Registrierung beantragen möchten oder müssen, reichen dazu bei der für ihre feste Niederlassung zuständigen örtlichen Steuerverwaltung ein ausgefülltes Registrie...mehr

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Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

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Steuerrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Rückstellungen für Abgaben und Steuern sind überwiegend für veranlagte Steuern, wie Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, zu bilden. Die Passivierung erfolgt in der Höhe, in der eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Soweit die Steuer einem Abzugsverbot unterliegt, ist die Gewinnauswirkung außerbilanziell zu neutralisieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 5.2.4 Anfechtung des Feststellungsbescheids

Über einen (höheren) Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs entschieden werden.[1] Die Höhe des auszugleichenden Verlusts im Entstehungsjahr stellt einen unselbstständigen Teil der Einkommensteuerfestsetzung dar und ist nicht selbstständig anfechtbar. Hinweis Anfechtung Hält ein Steuerpflichtiger bei einer Einkommensteuerfestse...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 5.2.1 Feststellungsbescheid, Feststellungsverjährung

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung wirkt wie ein Grundlagenbescheid [1] für die Einkommensteuerfestsetzung des folgenden VZ und für den auf den nachfolgenden Feststellungszeitpunkt zu erlassenden Feststellungsbescheid.[2] Dies folgt aus dem Verweis in § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG auf § 171 Abs. 10 AO (Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist des Folgebescheids), auf § 175 A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Körperschaftsteuer

a) Keine vollständige Freistellung vom Steuerabzug bei Kapitalgesellschaften im Mutter-Tochter-Verhältnis in Missbrauchsfällen Keine Freistellung vom KapErtrSt-Abzug: Eine in Spanien gegründete Kapitalgesellschaft ("sociedad de responsabilidad limitada"), die eine 100%ige Beteiligung an einer in Deutschland gegründeten und ansässigen GmbH hält, ist nicht vollständig vom Abzug...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Chinesische Limited Liability Company mit Kapitalgesellschaft vergleichbar

Eine chinesische Limited Liability Company ist mit einer Kapitalgesellschaft vergleichbar; offene und verdeckte Gewinnausschüttungen an den unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter sind daher nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG und § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG steuerbar; eine Anrechnung von chinesischer Quellensteuer nach § 32d Abs. 5 S. 1 EStG und § 32d Abs. 5 S. 2 EStG is...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Durchführung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft

Der Durchführung einer körperschaftlichen Organschaft steht die Umwandlung eines Gewinnabführungs- oder eines Verlustübernahmeanspruchs in ein Darlehen nicht entgegen. Ein solches Darlehen muss nicht fremdüblich vereinbart sein, der Darlehensanspruch muss aber werthaltig sein, damit der Ergebnisabführungsvertrag durchgeführt wird. Die Voraussetzung des Erwerbs eines Anteils m...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine vollständige Freistellung vom Steuerabzug bei Kapitalgesellschaften im Mutter-Tochter-Verhältnis in Missbrauchsfällen

Keine Freistellung vom KapErtrSt-Abzug: Eine in Spanien gegründete Kapitalgesellschaft ("sociedad de responsabilidad limitada"), die eine 100%ige Beteiligung an einer in Deutschland gegründeten und ansässigen GmbH hält, ist nicht vollständig vom Abzug der KapErtrSt freizustellen, wenn es der Muttergesellschaft nicht gelingt nachzuweisen, dass es sich bei ihrer Einschaltung n...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Keine Organschaft bei Vereinbarung eines EAV und zusätzlich einer atypisch stillen Gesellschaft

"Ganzer Gewinn": Eine GmbH hat nicht ihren "ganzen Gewinn" i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 KStG an ihre Alleingesellschafterin abgeführt – und es kann daher keine körperschaftsteuerliche Organschaft bestehen –, wenn neben dem Ergebnisabführungsvertrag (EAV) zusätzlich noch eine atypisch stille Gesellschaft mit der Alleingesellschafterin vereinbart wird und die GmbH daher verpflichte...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Keine Steuerpflicht der in 2005 erfolgten Auflösung eines organschaftlichen passiven Ausgleichspostens in Folge verfassungswidriger echter Rückwirkung des § 14 Abs. 4 KStG

Streitig ist, ob die Einführung des § 14 Abs. 4 KStG (erfolgswirksame Auflösung eines Ausgleichpostens) durch das JStG 2008 v. 20.12.2007 mit Wirkung auf Zeiträume vor 2008 (hier: 2005) mit unzulässiger (echter) Rückwirkung erfolgte. Das FG entschied: Die Auflösung ...: Bei einer im Jahr 2005 erfolgen Einbringung von Anteilen an der Organgesellschaft (hier: 94,5 %) zum Buchwe...mehr

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Investmentfonds / 3.1 Steuerbefreiung auf Fondsebene

Inländische Investmentfonds sind von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit.[1] Auch ausländische Fonds unterliegen in ihren Sitzstaaten i. d. R. keiner Ertragsbesteuerung. Ein steuerlicher Zugriff findet erst auf der Ebene der Anleger statt.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) (Ehemaliges) Sonderbetriebsvermögen bei zur Körperschaftsteuer optierenden Gesellschaften

Rz. 94 Gem. § 1a Abs. 1 KStG sind die Gesellschafter von Personengesellschaften, die zur Körperschaftsteuer optiert haben "wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln". Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung gilt nach § 1a Abs. 2 S. 1 KStG als Formwechsel i.S.v. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Dies führt dazu, dass vor der Optionsausüb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Körperschaften i.S.v. Abs. 1 S. 1 Nr. 5

Rz. 11 Durch Gesetz vom 25.6.2021[22] wurden mit Wirkung vom 1.7.2021 die Regelungen in Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ergänzt. Nachdem es hier bislang ausschließlich um Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften im einkommensteuerrechtlichen Sinn) ging, wurde die Vorschrift nun auf ausländische Körperschaften ausgedehnt, die ihren statutarischen Sitz im Ausland, ihren Geschäftsleitu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 5 Der Begriff der Kapitalgesellschaft ist weder im Zivil- noch im Steuerrecht einheitlich definiert. Aus diesem Grunde ist in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG ausdrücklich klargestellt, was als Kapitalgesellschaft i.S.d. Bewertungsrechts zu gelten hat. Zunächst waren dies die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft au...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Erfordernis der Mitunternehmerstellung des Erwerbers

Rz. 48 Wie bereits erwähnt, ist Voraussetzung für den begünstigten Übergang eines Mitunternehmeranteils, dass dieser ohne Unterbrechung dieser Eigenschaft auf den Erwerber übergeht. Denn ein – auch nur zeitweiliger bzw. kurzfristiger – Wechsel der Vermögensart hin zum Privatvermögen schließt die Anwendung von § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG aus.[145] Aus diesem Grund ist beispiels...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses ist von dem Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auszugehen (Ausgangswert); dabei bleiben bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt. Der Ausgangswert ist noch wie folgt zu korrigieren:mehr

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Programmkurzbeschreibung / 1 Schnelleinstieg

Anhand der Ergebnisse einer unterjährigen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) nimmt das Programm eine vorläufige steuerliche Hochrechnung für das jeweilige Unternehmen vor. Hierdurch ist bereits während des Jahres die voraussichtliche Ertragsteuerbelastung (Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) sowie die Belastung mit Annexsteuern wie Kirchensteuer und...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit,mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Rechtsfolgen

Rz. 18 Soweit bei Kapitalgesellschaftsanteilen, Gewerbebetrieben oder gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften die Wertermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten erfolgt (§ 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG), ist der Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens grundsätzlich eröffnet. Rz. 19 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "kann das verei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsätzliches

Rz. 21 Gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bildet auch das Vermögen von Gesellschaften i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 bzw. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG Betriebsvermögen. Hierunter fallen insbesondere gewerblich tätige und gewerblich geprägte Personengesellschaften sowie Personengesellschaften und Personenvereinigungen, deren Zweck in der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit beste...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 234 Auch Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG stellen grds. Veräußerungsfälle dar.[539] Um einen – entsprechend der ertragsteuerlichen Behandlung – in diesen Fällen nicht gewünschten Wegfall der erbschaftsteuerrechtlichen Verschonungen zu vermeiden, ordnet aber § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG ausdrücklich ihre Privilegierung an. § 20 UmwStG betrifft die...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang der begünstigten Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 103 § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG begünstigt den Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften, bei denen der Erblasser oder Schenker am Nennkapital der jeweiligen Gesellschaft zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligungsquote). Trotz der Verwendung des Wortes "Übergang" können auch neu entstehende Anteile (z.B. anlässlich einer disquotalen Kapit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Hinzurechnungen

Rz. 5 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhenden Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[8] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfassen neben der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 110 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Vorgaben in den §§ 208, 404 AO (s. Rz. 24) sind ebenso wenig wie die Doppelfunktion der Fahndung darauf angelegt, auch die sachliche Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung genau zu erfassen[2]. Die Fahndung wird tätig im Bereich steuerstrafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Ermittlungsverfahren (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO), bei der E...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Veräußerung/Entnahme von Teilbetrieben und wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 225 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG ist die Veräußerung bzw. Aufgabe von Teilbetrieben der von ganzen Gewerbebetrieben bzw. Mitunternehmeranteilen gleichgestellt.[514] Dasselbe gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG auch für wesentliche Betriebsgrundlagen.[515] Ebenfalls sanktioniert wird die Entnahme solcher Gegenstände bzw. ihre Zuführung zu betriebsfr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (2) Nutzungsüberlassung an eine Mitunternehmerschaft (Sonderbetriebsvermögen)

Rz. 204 Die zweite Alternative von § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG zielt auf das ertragsteuerliche Sonderbetriebsvermögen[566] ab. Auch insoweit hat der Gesetzgeber jedoch darauf verzichtet, diesen Begriff ausdrücklich zu nennen bzw. darauf Bezug zu nehmen. Vielmehr gilt die Ausnahme vom Verwaltungsvermögen für denjenigen Dritten überlassenen Grundbesitz, den der Er...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kürzungen

Rz. 12 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Entnahmebegriff und Bewertung

Rz. 286 Die Begriffe Entnahme, Einlage, Gewinn und Verlust sind nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts zu beurteilen.[681] Gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 EStG sind Entnahmen alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Jahre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang des begünstigten Betriebsvermögens

Rz. 37 § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nennt als weiteres grds. begünstigungsfähiges Vermögen das Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG. Hierbei handelt es sich zum einen um das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und zum anderen um das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[94] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 5.9 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, in vollem Umfang den Soloselbständigen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen nicht berücksichtigt. Der Zuschuss ist jedoch als steuerbare Betriebseinnahme nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu erfassen und unterliegt insofern der Besteuerung (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, ggf. G...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 5.9 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, in vollem Umfang den Soloselbständigen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen nicht berücksichtigt. Der Zuschuss ist jedoch als steuerbare Betriebseinnahme nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu erfassen und unterliegt insofern der Besteuerung (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, ggf. G...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / V. Anrechnung ausländischer Steuer

Territorialitätsprinzip: Wie eingangs dargestellt unterliegt die GewSt im Grundsatz dem Territorialitätsprinzip und erfasst nur Teile des Einkommens, die auf inländische Betriebstätten entfallen. Eine Durchbrechung dieses Prinzips kann aber z.B. in der Erfassung von Streubesitzdividenden ausländischer Kapitalgesellschaft gesehen werden. Grundsätzlich sind solche Dividenden im...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / IV. Verlustvorträge

Der maßgebende Gewerbeertrag wird gem. § 10a S. 1 GewStG bis zu einem Betrag i.H.v. 1 Mio. EUR um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind....mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / II. Aufsatzübersicht 2022

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Teilwertabschreibung / 9.3 Beteiligungen im Betriebsvermögen von körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen

Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG auf Anteile nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung bleiben nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz.[1] Die Gewinnminderung muss außerbilanziell wieder bei der Einkünfteermittlung zugerechnet werden. Nach § 8b Abs. 2 Satz 3 2. Alt....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr