Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.2 Tochtergesellschafts-Anteile als übergehendes Wirtschaftsgut

Rz. 180 Die bestehenden Tochtergesellschafts-Anteile gehören nicht nur dann zu den übergehenden Wirtschaftsgütern i. S. d. § 11 Abs. 1, 2 S. 1 UmwStG, wenn sie (ausnahmsweise) auf die Tochtergesellschaft übergehen,[1] sondern nach dem BFH auch im Fall des Direkterwerbs durch die Anteilseigner der übertragenden Muttergesellschaft.[2] Folglich sind die Anteile stets in der ste...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.2 Ausgangspunkt: Unternehmenswert

Rz. 78 Nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG ist der gemeine Wert der übergehenden Sachgesamtheit vorrangig aus etwaigen Fremdverkäufen innerhalb des letzten Jahrs vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag abzuleiten, wobei hierfür der (Ver-)Kauf der Anteile an der übertragenden Körperschaft genügt.[1] Dies kann etwa relevant sein, wenn eine Kapitalgesellschaft erworben wird und das er...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.2.1 Allgemeines

Rz. 104 Der Buch- oder Zwischenwertansatz ist nur zulässig, soweit sichergestellt ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Körperschaft der Besteuerung mit KSt unterliegen. Die Sicherstellung muss sich auf den Ertrag aus der (laufenden) Nutzung oder Veräußerung der Wirtschaftsgüter beziehen.[1] Beurteilungszeitpunkt ist der steuerliche Übertragungsst...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 54 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert anzusetzen; für Pensionsverpflichtungen ist wegen § 11 Abs. 1 S. 2 UmwStG der Teilwert nach § 6a EStG maßgebend. Unter den Wirtschaftsgutbegriff des § 11 UmwStG fallen sämtliche aktiven und passiven Wirtschaftsgüter[1] bzw. Vermögensposten[2], al...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.2.2 Besteuerung mit ESt

Rz. 106 Probleme können sich ergeben, wenn die übernehmende Körperschaft eine Organgesellschaft ist. Diese ist zwar grds. KSt-pflichtig, ihre KSt-Schuld beträgt wegen der organschaftlichen Einkommenszurechnung aber regelmäßig 0 EUR. Nach Verwaltungsauffassung ist die KSt-Besteuerung daher nur insoweit sichergestellt, als das dem Organträger zugerechnete Einkommen dort der KS...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.5 Buchwertansatz

Rz. 170 Soweit die Voraussetzungen von § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 UmwStG erfüllt sind, können die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz einheitlich mit dem Buchwert angesetzt werden. Buchwert ist gem. § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.1 Allgemeines

Rz. 99 Nach § 11 Abs. 2 S. 1 UmwStG kann auf Antrag in der steuerlichen Schlussbilanz der Buch- oder ein Zwischenwert angesetzt werden, soweit (kumulativ) sichergestellt ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Körperschaft der KSt-Besteuerung unterliegen (Nr. 1; Rz. 104ff.), das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3 Organgesellschaft

Rz. 202 Ist übertragende Körperschaft eine Organgesellschaft, unterliegt der Übertragungsgewinn nach Verwaltungsauffassung nicht mehr der organschaftlichen Einkommenszurechnung, sondern ist von der Organgesellschaft selbst als eigenes Einkommen zu versteuern.[1] Nach m. E. zutreffender a. A. ist auch der Übertragungsgewinn dem Einkommen des Organträgers zuzurechnen, da das h...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.3 Bewertungsvorbehalt für Pensionsverpflichtungen

Rz. 82 (Auch) bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Sachgesamtheit ist der Bewertungsvorbehalt für Pensionsrückstellungen (Rz. 70) zu beachten.[1] Nach Verwaltungsauffassung können die in den Pensionsverpflichtungen ruhenden stillen Lasten auch hier nicht wertmindernd berücksichtigt werden.[2] Das bedeutet, dass der im ersten Schritt ermittelte Unternehmenswert, in den d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.2 Antrag

Rz. 89 Die Wahlrechtsausübung ist von einem Antrag der übertragenden Körperschaft (bzw. nach Eintragung der Verschmelzung der übernehmenden Körperschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin)[1] abhängig. Fehlt der Antrag, ist er unwirksam oder wird er nicht rechtzeitig gestellt, ist das übergehende Vermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen.[2] 2.4.2.1 Antragsadressat Rz. 89a Richtiger...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.4 Abwärtsverschmelzung mit Schuldenüberhang

Rz. 190a Einer Buchwertfortführung steht ein Schuldenüberhang der abwärtsverschmolzenen Muttergesellschaft (ohne Berücksichtigung der Tochtergesellschafts-Anteile) nicht entgegen.[1] Dies kommt insbes. bei fremdfinanzierten Akquisitionen vor, wenn das Akquisitionsvehikel nur zu diesem Zweck bestand (s. a. Rz. 178b). In diesem Fall besteht aber die Gefahr, dass das FA eine vGA...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Verschmelzungskosten

Rz. 198 Verschmelzungsbedingte Kosten können bei der übertragenden Körperschaft (dort steuerlich abzugsfähig) und der übernehmenden Körperschaft (dort wegen § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG steuerlich nicht abzugsfähig)[1] anfallen. Die Zuordnung dieser Kosten ist aber nicht frei wählbar (z. B. durch vertragliche Abreden), sondern richtet sich danach, wer sie objektiv veranlasst hat....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 Die §§ 11ff. UmwStG gelten gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 4 UmwStG für "inl. Verschmelzungen" nach § 2 UmwG von Körperschaften mit Satzungssitz[1] im Inland, "grenzüberschreitende Verschmelzungen" nach § 122a UmwG von Kapitalgesellschaften mit Satzungssitz im Inland – entweder als übertragende ("Hinausverschmelzung") oder übernehmende ("Hereinverschmelzung") Körpersc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.3 Beteiligungskorrekturgewinn (Abs. 2 S. 2, 3)

Rz. 185 § 11 Abs. 2 S. 2, 3 UmwStG ist eine Sonderregelung für die Bewertung der Tochtergesellschafts-Anteile in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Muttergesellschaft: Nach Abs. 2 S. 2 sind die Anteile mindestens mit dem Buchwert, erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.1 Allgemeines

Rz. 178 Anzuwenden sind die §§ 11ff. UmwStG auch auf die Verschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung oder "downstream-merger", Rz. 19). Insbes. zählen die Tochtergesellschafts-Anteile auch dann zu den übergehenden Wirtschaftsgütern i. S. d. § 11 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 UmwStG, wenn sie im Fall des Direkterwerbs durch die Anteilseigner der Mu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Übertragungsgewinn

Rz. 192 Erfolgt die Verschmelzung generell (oder soweit die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 UmwStG nicht vorliegen) zum gemeinen Wert oder wird ein Zwischenwert gewählt (oder ist faktisch wegen § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG anzusetzen), ergibt sich aus der Differenz zu den steuerbilanziellen Buchwerten auf den steuerlichen Übertragungsstichtag (s. a. Rz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.1 Überblick über den Dritten Teil

Rz. 1 Die §§ 11–13 UmwStG behandeln (zusammen mit § 19 UmwStG) die ertragsteuerlichen Konsequenzen der Verschmelzung (und vergleichbarer ausl. Vorgänge) von Körperschaften sowie der Vermögensübertragung nach § 174 Abs. 1 UmwG von einer Körperschaft auf eine andere. Sie bilden den Dritten Teil des UmwStG. Die Folgen für das steuerliche Einlagekonto sind in § 29 KStG geregelt....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Die §§ 11ff. UmwStG sind nur auf die Verschmelzung von Körperschaften anwendbar (Ausnahme Rz. 11a). Hierunter fallen sowohl nach inl. Recht gegründete Körperschaften (insbes. Kapitalgesellschaften)[1] als auch nach ausl. Recht gegründete Rechtsträger, die nach dem Rechtstypenvergleich einer inl. Körperschaft vergleichbar sind.[2] Für Verschmelzungen mit steuerlichem Üb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.2 Steuerliche Schlussbilanz: Rechtsnatur, Aufstellungsstichtag, Verhältnis zur regulären Steuerbilanz

Rz. 43 Von der handelsrechtlichen Schlussbilanz zu unterscheiden ist die Übertragungsbilanz der übertragenden Körperschaft nach § 11 UmwStG (die steuerliche Schlussbilanz – zu erstellen i. d. R. von der übernehmenden Körperschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin). Die steuerliche Schlussbilanz erfasst das gesamte übergehende Vermögen (zu den Einzelheiten Rz. 54ff., Rz. 170ff., R...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 86 Unter den Voraussetzungen der § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 UmwStG (Rz. 99ff.) besteht für die übertragende Körperschaft ein antragsgebundenes Wahlrecht (Rz. 89 ff.), in der steuerlichen Schlussbilanz statt des gemeinen Werts einheitlich (Rz. 95ff.) die Buchwerte (Rz. 170ff.) fortzuführen oder einen höheren Wert als den Buchwert (einen "Zwischenwert", Rz. 173ff.) anzusetze...mehr

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Die Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften (Teil 1) (GmbHStB 2021, Heft 10, S. 315)

Praxishinweise zum neuen § 1a KStG i.d.F. des KöMoG v. 25.6.2021 Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2050) erhalten Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab dem VZ 2022 die Möglichkeit, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Die wesentlichen Vorauss...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Körperschaftsteuer

a) 10%ige Beteiligungsschwelle (§ 8b Abs. 4 KStG) durch mehrere unterjährige Erwerbsvorgänge Die Rechtsfolge des § 8b Abs. 4 S. 6 KStG tritt bereits dann ein, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Kalenderjahrs eine Beteiligungshöhe von mindestens 10 % erreicht wurde. Der teleologisch zu reduzierende Gesetzeswortlaut des § 8b Abs. 4 KStG ist unter Berücksichtigung des Ch...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / I. Überblick zu § 1a KStG

Personengesellschaften = Transparenzprinzip: Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) werden grundsätzlich transparent besteuert, d.h. die erzielten Gewinne werden den Gesellschaftern (Mitunternehmern) für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer unmittelbar zugerechnet und von diesen besteuert (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Kapitalgesellschaften = Trennungsprinzip: Bei...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / IV. Option als Einbringung

1. Option als fiktiver Formwechsel Die Option der Personengesellschaft zur KSt wird durch § 1a Abs. 2 S. 1 KStG als Formwechsel i.S.d. UmwG behandelt. Die für einen "echten" Formwechsel geltenden §§ 1 und 25 UmwStG sind dabei entsprechend anzuwenden (§ 1a Abs. 2 S. 2 KStG). Als fiktiver Einbringungszeitpunkt gilt das Ende des WJ, das dem ersten "Options-WJ" unmittelbar vorang...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 2. Option als fiktive Einbringung

Die Option nach § 1a KStG schafft keine eigenen Regelungen für die Besteuerung des Übergangs, sondern greift auf das Besteuerungskonzept der Einbringung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft i.S.d. §§ 25, 20 UmwStG zurück. Die Option nach § 1a KStG führt damit zu einer fingierten Einbringung der Mitunternehmeranteile in die für ertragsteuerrechtliche Zwecke ...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / II. Antrag

1. Wer darf optieren? In § 1a Abs. 1 S. 1 KStG werden (nur) Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften genannt, die "optierende Gesellschaft" sein können. Damit kommen für eine Option nach § 1a KStG in Betracht: OHG, KG (einschließlich GmbH & Co. KG), PartG (auch: PartGmbB). GbR und Einzelunternehmen sind von der Option ausgeschlossen.[4] Der Antrag kann erstma...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 1. Wer darf optieren?

In § 1a Abs. 1 S. 1 KStG werden (nur) Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften genannt, die "optierende Gesellschaft" sein können. Damit kommen für eine Option nach § 1a KStG in Betracht: OHG, KG (einschließlich GmbH & Co. KG), PartG (auch: PartGmbB). GbR und Einzelunternehmen sind von der Option ausgeschlossen.[4] Der Antrag kann erstmals für nach dem 31.12...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 2. Beschluss der Gesellschafterversammlung

Nach § 1a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 KStG ist § 217 Abs. 1 UmwG sinngemäß anzuwenden. Nach § 217 UmwG ist für einen "echten" Formwechsel ein Umwandlungsbeschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen. Bevor der Antrag auf die Optionsbesteuerung gestellt werden darf, muss die Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft daher dazu einen Beschluss fassen.[5] Grundsätzlich...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / III. Wirkung der Option

Die optierende Gesellschaft (Personengesellschaft) unterliegt dem KStG. Das zu versteuernde Einkommen ist wie bei einer "echten" Kapitalgesellschaft zu ermitteln. Auch verfahrensrechtlich erfolgt eine weitgehende Gleichstellung. Die optierende Gesellschaft hat für jeden VZ der Optionsbesteuerung eine KSt-Erklärung einzureichen (§ 31 KStG) und erhält dementsprechend einen KSt-...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2050) erhalten Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab dem VZ 2022 die Möglichkeit, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Die wesentlichen Voraussetzungen und Folgen der Optionsbesteuerung nach § 1a KStG für die...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 5. Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

Das im Optionszeitpunkt vorhandene Eigenkapital ist der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos der optierenden Gesellschaft (§ 1a Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 27 Abs. 1 KStG). Soweit später das steuerliche Einlagekonto bei Entnahmen als verwendet gilt, gelten diese nicht als fiktive Gewinnausschüttungen.[27] Beispiel 8 Die AB-OHG verfügt zum Zeitpunkt der Option (§ 1a Abs. 1 K...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 1. Option als fiktiver Formwechsel

Die Option der Personengesellschaft zur KSt wird durch § 1a Abs. 2 S. 1 KStG als Formwechsel i.S.d. UmwG behandelt. Die für einen "echten" Formwechsel geltenden §§ 1 und 25 UmwStG sind dabei entsprechend anzuwenden (§ 1a Abs. 2 S. 2 KStG). Als fiktiver Einbringungszeitpunkt gilt das Ende des WJ, das dem ersten "Options-WJ" unmittelbar vorangeht (§ 1a Abs. 2 S. 3 KStG).[13] B...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / V. Zwischenfazit und Ausblick

Der Wechsel zur KSt nach § 1a KStG kann gerade für "gutverdienende" Personengesellschaften, die ihre Gewinne tendenziell langfristig thesaurieren können, eine interessante Wahl sein. Damit ist zivilrechtlich kein Rechtformwechsel verbunden. Die sog. "optierende Gesellschaft" (Personengesellschaft) zahlt auf ihr Einkommen zunächst nur den KSt-Satz (15 %). Die Gesellschafter b...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 6. Untergang von Verlustvorträgen und Gewerbeverlusten durch Option

Verrechenbare Verluste nach § 15a EStG: Durch eine Option nach § 1a KStG können verrechenbare Verluste nach § 15a EStG ungenutzt untergehen, da diese auch bei einer "echten" Einbringung nicht auf die Kapitalgesellschaft übergehen. Beraterhinweis Es können stille Reserven durch einen Zwischenwertansatz nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG "gezielt" als Gewinn realisiert werden, um die...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 4. Sperrfrist nach § 22 Abs. 1 UmwStG

Wenn der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a Abs. 2 KStG i.V.m. §§ 25, 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG zum Buchwert oder Zwischenwert erfolgt, ist auch die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 Abs. 1 UmwStG zu beachten. Danach kommt es rückwirkend auf den Einbringungszeitpunkt zu einer Versteuerung der stillen Reserven, wenn die Anteile an der optierenden Gesellschaft innerh...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 3. Sonder-BV bei Option

Funktional wesentliches Sonder-BV (z.B. ein verpachtetes Betriebsgrundstück) darf nicht im Eigentum des Gesellschafters verbleiben, wenn die Option als fiktive Einbringung nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG zum Buchwert (oder Zwischenwert) erfolgen soll.[14] Beachten Sie: Sollte funktional wesentliches Sonder-BV zurückbehalten werden, ist die Option nach § 1a Abs. 1 KStG zwar zuläs...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 3. Antragsfrist und -form

In § 1a Abs. 1 S. 2 KStG werden die Antragsfrist und -form geregelt. Der Antrag ist "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung" zu stellen (Form). Die Finanzverwaltung muss dafür eine digitale Schnittstelle schaffen. Der Antrag ist an das für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte zuständige Finanzamt zu richten (Adressat). Spätesten...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Tauglichkeit als Organgesellschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an Tochterkapitalgesellschaft

KSt: Eine Tochterkapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, ist keine taugliche Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft, da sie aufgrund der Gewinnbeteiligung der atypisch still beteiligten Gesellschafter nicht ihren "ganzen Gewinn" i.S.d. § 14 Abs. 1 KStG an den Organträger abführen kann (Anschluss an BMF v. 20.8.201...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Zugang zum steuerlichen Einlagekonto bei Forderungsabtretung an GmbH

Wann ein Zugang zum steuerlichen Einlagekonto zu erfassen ist, bestimmt sich nach dem Zuflussprinzip. Bei einer Bareinlage des Anteilseigners kommt es damit nicht auf den Zeitpunkt der Verpflichtung zur Einlage (Gesellschafterbeschluss) an, sondern auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Finanzmittel bei der Kapitalgesellschaft. Bei Sachleistungen und Forderungsverzichten ist maß...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) 10%ige Beteiligungsschwelle (§ 8b Abs. 4 KStG) durch mehrere unterjährige Erwerbsvorgänge

Die Rechtsfolge des § 8b Abs. 4 S. 6 KStG tritt bereits dann ein, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Kalenderjahrs eine Beteiligungshöhe von mindestens 10 % erreicht wurde. Der teleologisch zu reduzierende Gesetzeswortlaut des § 8b Abs. 4 KStG ist unter Berücksichtigung des Charakters der Norm als systemwidrige Ausnahmevorschrift dahingehend auszulegen, dass die 10%i...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Änderungsumfang bei Anfechtung eines geänderten Zinsbescheides

Zinsbescheide, die unanfechtbare Zinsbescheide ändern, sind nur insoweit anfechtbar, wie die Änderung reicht. Davon ausgehend begründet die Rüge der Verfassungswidrigkeit der Zinshöhe keine zulässig anfechtbare Beschwer. Ficht ein Steuerpflichtiger verbundene Bescheide unter bloßer Wiedergabe der Bescheid-Bezeichnung an, ist anhand der im Verfahren gegebenen Begründungen zu p...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Europarechtliche Zweifel an den Voraussetzungen für die KapErtrSt- Erstattung bei "Streubesitzdividenden"

Das FG Köln hat dem EuGH Fragen zur europarechtlichen Vereinbarkeit der in § 32 Abs. 5 KStG aufgestellten Anforderungen für die Erstattung von KapErtrSt bei "Streubesitzdividenden" vorgelegt. Die Klägerin ist eine in Großbritannien ansässige Kapitalgesellschaft, die zu weniger als 6 % an einer deutschen Tochter-GmbH beteiligt war. 100%iger Anteilseigner der Klägerin war eine ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Abstandnahme vom KapErtrSt-Abzug: Erteilung einer Dauerüberzahlerbescheinigung

Die bei einer Führungs- und Funktionsholding gegebene Dauerüberzahlungssituation beruht auf der Art ihrer Geschäfte, sofern der Unternehmensgegenstand allein im Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften besteht – die Einkünfte also fast ausschließlich aus steuerfreien, aber kapitalertragsteuerpflichtigen Beteiligungserträgen bzw. Veräußerungsgewinnen stammen. Beratung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.2.2 Einzelsteuern

Rz. 26 Bei der Einkommensteuer endet mit dem Tod des Erblassers dessen subjektive Steuerpflicht. Entsprechendes gilt bei der Körperschaftsteuer mit dem Untergang des Steuersubjekts. Da die ESt und die veranlagte KSt erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstehen[1], ist die Steuer für den letzten Veranlagungszeitraum nach dem von dem Rechtsvorgänger bis zum Wegfall der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Europarecht

Rz. 40 [Autor/Stand] Maßstab der Dienstleistungs- sowie Niederlassungsfreiheit i.S.d. Art. 56, 49 AEUV . Die Regelung des § 4j EStG stellt einen Verstoß gegen Europäisches Primärrecht in Form der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) sowie der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)[2] dar.[3] Rz. 41 [Autor/Stand] Versteckte (mittelbare) Diskriminierung. Zwar begrenzt der Geset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Beauftragte

Rz. 84 [Autor/Stand] Demzufolge ist eine Stellvertretung im Rahmen von § 371 AO grundsätzlich zulässig.[2] Die Berichtigungserklärung i.S.v. § 371 Abs. 1 AO kann auch durch einen Dritten abgegeben werden, dem der Täter oder Teilnehmer hierzu Auftrag und Vollmacht erteilt hat[3]. Allerdings müssen sich Auftrag und Vollmacht ausdrücklich auf die Selbstanzeige beziehen und zeit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Österreich

Rz. 77 [Autor/Stand] Vorzeitige Implementierung der Lizenzschranke. Österreich hat bereits vor Veröffentlichung des Abschlussberichts 5 des BEPS-Projekts das System der Lizenzschranke implementiert. Dies betrifft die mit Wirkung zum 1.3.2014 wirksam gewordene Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 10 öKStG n.F. (eingeführt durch das Abänderungsgesetz, entspricht den deutschen Jahresst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Identifizierung des Täters

Rz. 652 [Autor/Stand] Fraglich ist, ob die Entdeckung der Tat voraussetzt, dass die Person des Täters bekannt ist. Nach einer Auffassung wird diese Frage verneint, da das Gesetz bereits dem Wortlaut nach auf die "Tat" abstelle[2]. Eine Ermittlung des Täters der Steuerhinterziehung soll demnach zur Tatentdeckung nicht notwendig sein. Das trifft zwar zu, gleichwohl ist der o.g....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Niedrigbesteuerungskriterium (§ 4j Abs. 2 Satz 1 EStG)

"Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die von der Regelbesteuerung abweichende Besteuerung der Einnahmen des Gläubigers oder des weiteren Gläubigers zu einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent führt; maßgeblich ist bei mehreren Gläubigern die niedrigste Belastung." a) Überblick Rz. 184 [Autor/Stand] 25 %-Grenze. § 4j Abs. 2 Sä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Formel (§ 4j Abs. 3 Satz 2 EStG)

Rz. 223 [Autor/Stand] Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Der nicht abziehbare Teil der (Lizenz-)Aufwendungen ermittelt sich gemäß § 4j Abs. 3 Satz 2 EStG nach Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Hierbei wird die prozentuale Belastung durch Ertragsteuern in ein Verhältnis zu 25 % gesetzt. Die 25 %-Schwelle entstammt dem Niedrigsteuerkriterium i.S.d. § 4j Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl....mehr