Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verfassungsrecht

Rz. 28 [Autor/Stand] Maßstab der Art. 3, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 GG . In verfassungsrechtlicher Sicht ist § 4j EStG an dem in Art. 3 GG verankerten Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit einschließlich des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit bzw. der Folgerichtigkeit sowie dem, aus dem Rechtsstaatsprinzip i.S.d. Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG abgele...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nachzahlungspflichtiger

a) Täter/Teilnehmer Rz. 297 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Nachzahlung der Steuer besteht gem. § 371 Abs. 3 AO "für einen an der Tat Beteiligten", dessentwegen die Selbstanzeige erstattet wurde[2]. Die Umschreibung hat lediglich klarstellende Bedeutung und besagt, dass die Form der Tatbeteiligung für die Nachzahlungsverpflichtung unerheblich ist[3]. Damit kommen sowohl (Allein...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 6. Mitteilung der Kommission zur Steuerpolitik

Am 18.5.2021 hat die Kommission dem EP und dem Rat die Mitteilung "Eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert" vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9043-2021-INIT/de/pdf). In der Mitteilung legt die Kommission ihre steuerpolitische Agenda dar, um in der EU einen stabilen, effizienten und gerechten Steuerrahmen zu verwirklichen, der den B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, bedürftige Personen selbstlos (§ 55 AO, Anhang 1b) zu unterstützen. § 53 Nr. 1 AO (Anhang 1b) stellt auf den Personenkreis ab, der infolge des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung

Rz. 752 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 398 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 399 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 30 Entstehung der Körperschaftsteuer

1 Allgemeines 1.1 Bedeutung und Inhalt der Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 30 KStG regelt für die vd Erhebungsformen der KSt (Erhebung durch St-Abzug, durch die Festsetzung von Vorauszahlungen und durch St-Veranlagung) den Zeitpunkt der Entstehung der KSt. § 30 KStG füllt damit die Blankettnorm des § 38 AO aus, die allg bestimmt, dass die Ansprüche aus dem St-Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Entstehung der Körperschaftsteuer

2.1 Allgemeines Tz. 9 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der St-Anspruch entsteht – mit konstitutiver Wirkung – durch Verwirklichung des materiell-rechtlichen St-Tatbestandes (s § 38 AO). Ein weiterer Akt (zB ein Verwaltungshandeln) ist hierzu nicht erforderlich. Der Zeitpunkt der Entstehung ist abzugrenzen von denjenigen der Festsetzung bzw der Fälligkeit der KSt. Tz. 10 Stand: EL 10...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Sonderfälle der Entstehung von Körperschaftsteuer

Tz. 32 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im zeitlichen Anwendungsbereich dieser Vorschriften entstand die KSt hinsichtlich des KSt-Erhöhungs- und -Minderungsbetrags nach den §§ 37, 38 KStG mit Ablauf des VZ, in dem die Leistung erbracht bzw empfangen wurde, die die KSt-Änderung auslöste (s R 30 S 1 KStR 2015). Tz. 33 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die besondere KSt nach § 5 Abs 1 Nr 5 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Tabellarische Übersicht über die Entstehungs- und Fälligkeitszeitpunkte für die Erhebungsformen der Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 2 (SEStEG) Steuerliche Rückwirkung

Ausgewählte Literaturhinweise: Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung von Umwandlungsfällen auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Krebs, St-orientierte Umstrukturierung – hr- und stliche Rückwirkung, BB 1998, 1609; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umwandlung, DStR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 5 Abs 1 Nr 9 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Maier, Hybride Finanzierungen für gemeinnützige Kö – Aspekte internationaler Konzernbesteuerung für Fundraiser und Mäzene, DB 2005, 1708; Neuhoff, Drei, vier oder fünf stliche Sphären, insbes bei Stiftungen, DStZ 2005, 191; Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts – Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Veranlagte Körperschaftsteuer (§ 30 Nr 3 KStG)

Tz. 28 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 30 Nr 3 KStG entsteht die veranlagte KSt mit Ablauf des VZ, soweit nicht die St nach § 30 Nr 1 oder Nr 2 KStG schon früher entstanden ist. Es verbleibt somit bei den sich nach § 30 Nr 1 und 2 KStG ergebenden Zeitpunkten für die Entstehung der in Form von St-Abzugsbeträgen und Vorauszahlungen bereits vorab erhobenen KSt. St-Abzugsbeträ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld

Tz. 12 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 30 KStG unterscheidet für den Zeitpunkt der Entstehung der KSt zwischen St-Abzugsbeträgen, Vorauszahlungen und der veranlagten St. 2.2.1 Steuerabzugsbeträge (§ 30 Nr 1 KStG) Tz. 13 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 30 Nr 1 KStG entsteht die KSt in Form von St-Abzugsbeträgen in dem Zeitpunkt, in dem die st-abzugspflichtigen Eink zufließen. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.2 Zeitpunkt der Entstehung der Abzugssteuer in besonderen Fällen

Tz. 22 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 In den Fällen des § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG (St-Abzug bei Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG) entsteht die KapSt auch, soweit sie auf vGA entfällt, die im abgelaufenen Wj vorgenommen worden sind, im Zeitpunkt der Bil-Erstellung (des BgA), spätestens jedoch acht Monate nach Ablauf des Wj (s § 44 Abs 6 S 2 EStG). Dieser Zeitpunkt des Ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der St-Anspruch entsteht – mit konstitutiver Wirkung – durch Verwirklichung des materiell-rechtlichen St-Tatbestandes (s § 38 AO). Ein weiterer Akt (zB ein Verwaltungshandeln) ist hierzu nicht erforderlich. Der Zeitpunkt der Entstehung ist abzugrenzen von denjenigen der Festsetzung bzw der Fälligkeit der KSt. Tz. 10 Stand: EL 103 – ET: 09/2021...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.9 Auftragsforschung (§ 68 Nr 9 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Augsten, Neue stliche Behandlung der Forschungseinrichtungen, Stiftung & Sponsoring, Nr 6/99 S 21; Strahl, Stliche Konsequenzen der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, DStR 2000, 2163; Strahl, Rechtliche Verselbständigung wirtsch Aktivitäten von gemeinnützigen Forschun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Steuerliche Rückwirkung (§ 2 Abs 1 UmwStG)

4.1 Allgemeines zum steuerlichen Rückbezug Tz. 22 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 2 Abs 1 UmwStG regelt in Durchbrechung des Grundsatzes, dass ein einmal verwirklichter stlicher Sachverhalt nicht rückwirkend verändert werden kann, die stliche Rückwirkung der Umwandlung von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.09). Wegen der in § 2 Abs 3 UmwStG enthaltenen Sonderreg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Umfang der Steuerbefreiung (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, §§ 64–68 AO)

6.1 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Allgemeines (§ 64 Abs 1 AO) Ausgewählte Literaturhinweise: Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Kö, DStR 1998, 274; Weiand, Das Schr des BMF v 09.07.1997 zur ertrstlichen Behandlung des Sponsoring, BB 1998, 344; Fidorra, Überschussbeteiligung als stpfl Einnahme einer gemeinnützigen Kö, DB 1999, 559; Krome, Ertrstliche Behandlung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland (§ 51 Abs 2 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise: Schult/Meining, Betätigung dt gemeinnütziger Kö im Ausl, FR 2005, 977; Thömmes/Nakhai, Gemeinnützigkeitsrecht – Förderung der Allgemeinheit und Satzungsbestimmungen zur Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit – Anm zu dem BMF-Schr v 20.9.2005 – IV C 4 – S 0181–9/05, DB 2005, 2259; Martini, Der Gemeinnützigkeitsstatus b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

5.2.1 Begriff der Ausschließlichkeit Tz. 79 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Ausschließlichkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Ausschließlichkeit (s § 56 AO) ist gegeben, wenn im ideellen Bereich von der Kö nur st-begünstigte Zwecke verfolgt werden. Dabei können mehrere st-begünstigte Zwecke nebeneinander verfolgt werde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Förderung der Allgemeinheit (§ 52 Abs 1 AO)

2.1.1 Grundsatz Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeiner Literaturhinweis: Gast-de Haan, Die Förderung der "Allgemeinheit" als Voraussetzung für die stliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, DStR 1996, 405; Droege, Europäisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – Der offene St-Staat im europäischen Gemeinwohlverbund, StuW 2012, 256; Schienke-Ohletz, Besonderheiten des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Umfang der Rückwirkungsfiktion für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

4.8.1 Keine Rückwirkungsfiktion bei Verschmelzung und Spaltung zwischen Körperschaften Tz. 49 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Wie bereits ausgeführt (s Tz 22ff, 36), betrifft die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 UmwStG grds nur den übertragenden und den übernehmenden Rechtsträger, nicht jedoch einen AE der übertragenden Kö, sofern er nicht auch der übernehmende Rechtsträger ist (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8 Freistellung von der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)

6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung Tz. 175 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Ä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Auslandssachverhalte

Ausgewählte Literaturhinweise: Frank, Ausl Beteiligungserträge von gemeinnützigen Organisationen, DB 1995, 1307; Horlemann, Inzident-Prüfung der Gemeinnützigkeit bei Anwendung von Art 27 DBA-USA, RIW 1995, 700; Unger, St-Begünstigung grenzüberschreitender Gemeinnützigkeit im Binnenmarkt – Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts im Lichte der unionalen Grundfreiheiten,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.5 Einführung eines Zuwendungsempfängerregisters (§ 60b AO)

Tz. 141 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hierzu wird im Einzelnen auf die Kommentierung zu § 9 KStG verwiesen (s Tz 149a zu § 9 KStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Steuerliche Folgen der Gemeinnützigkeit für die öffentliche Hand

11.2.1 Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts Tz. 291 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der gemeinnützige BgA unterliegt den Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts. Dies sind insbes: Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung im gemeinnützigen Bereich (§ 55 Abs 1 Nr 1 AO). Nutzungsgebundenes Vermögen des ideellen Bereichs oder des ZwB muss dauerhaft – d. h. für "immer und ewig" – ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.6 Finanzielle Zugänglichkeit für die Allgemeinheit

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise: Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Kö richtet si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Die gemeinnützige GmbH

Ausgewählte Literaturhinweise: Thiel, Die gGmbH – Wesensmerkmale und kstliche Struktur, GmbHR 1997, 10; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und Risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Wochner, Die Stiftungs-GmbH, DStR 1998, 1835; Priester, Nonprofit-GmbH – Satzungsgestaltung und Satzungsvollzug, GmbHR 1999, 149; Brinkmeier, VGA bei gGmbH? GmbH-StB 2000, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Schädlichkeit von Bestrebungen iSd § 4 BVerfSchG (§ 51 Abs 3 AO)

1.4.1 Inhalt des § 51 Abs 3 AO Tz. 12 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2009 § 51 AO auch um Abs 3 erweitert. Durch diese Vorschrift wird der Ausschluss sog extremistischer Kö von der St-Begünstigung geregelt. 1.4.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 3 Tz. 13 Stand: EL 103 – E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Gemeinsame Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (§§ 55–63 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauho...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Krankenhäuser (§ 67 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Klähn, Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung – Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Arzneimittelabgabe von Krankenhausapotheken, StBP 2006, 197. Tz. 216 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zum Begriff des Krankenhauses s § 2 Nr 1 Krankenhausfinanzierungsges idF v 10.04.1991 (BGBl I 1991, 887). Danach sind Krankenhäuser Einrichtungen, in de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8 Ausgliederung (Outsourcing) steuerpflichtiger und gemeinnütziger Aktivitäten

6.2.8.1 Vermietung von Räumlichkeiten an eine steuerpflichtige Tochter-GmbH Tz. 202 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht sind insbes folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Sachverhalt 1: Überlassung von einem ZwB gewidmeten Räumlichkeiten an eine stpfl Dienstleistungs-GmbH Die gemeinnützige Mutter-Kö unterhält einen ZwB iSd §§ 65–68 AO . Die bisher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Spendenrechtliche Auswirkungen

Tz. 34 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das Ges zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007 wurden die gemeinnützigen und die spendenbegünstigten Zwecksetzungen vereinheitlicht (s § 9 KStG Tz 98–102; außerdem s BT-Drs 16/5200, 20). 2.3.1 Überblick: Spendenabzug nach § 10b EStG/§ 9 Abs 1 Nr 2 KStG/§ 9 Nr 5 GewStG Tz. 35 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 2.3.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Mittelverwendung nur für satzungsmäßige Zwecke (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO)

5.1.3.1 Grundsätze Tz. 45 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach Auff der Fin-Verw gilt Folgendes: In § 55 Abs 1 Nr 1 AO wird die Mittelverwendung der Kö vorgeschrieben. Sie ist danach nur für die satzungsmäßigen Zwecke zulässig; s AEAO Nr 3 zu § 55 Abs 1 Nr 1; § 58 AO lässt hiervon jedoch Ausnahmen zu. Zum Nachw der entspr Mittelverwendung durch eine sog Mittelverwendungsrechnung s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Handelsrecht

3.1 Allgemeines, Bilanzen Tz. 11 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Hr-lich (s § 17 Abs 2 UmwG) ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung einer Umwandlung in das H-Reg, dass der übertragende Rechtsträger eine Umwandlungs- (Übertragungs-)Bil aufstellt. Maßgebend ist die hr-liche Umwandlungs-Bil, die zum H-Reg eingereicht wird. Für grenzüberschreitende Verschmelzungen bei denen der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Gemeinnützigkeit von BgA

11.1 Anforderung an die Satzung (§ 59 AO) Tz. 289 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für jeden einzelnen BgA ist das Einkommen gesondert zu ermitteln und die KSt gesondert gegenüber der KöR festzusetzen. Deshalb kann jeder einzelne BgA auch selbst eine StBefreiung, wie zB nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung ausschl und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke, für sich in Anspruch neh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2 Selbstversorgungseinrichtungen (§ 68 Nr 2 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Seeger/Brox, Das Ende der St-Begünstigung für Selbstversorgungsbetriebe nach § 68 Nr 2b AO?, DStR 2009, 2459. Tz. 231 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als Selbstversorgungsbetriebe von Kö kommen nur Dienstleistungsbetriebe, nicht dagegen Handelsbetriebe in Betracht (s Urt des BFH v 18.10.1990, BStBl II 1991, 268, Gründe, II.1c, letzter Abs). Die Kantine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Vereinheitlichung der Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nr 1 AO)

5.4.3.1 Überblick Tz. 98 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der neue Tatbestand des § 58 Nr 1 AO idF des JStG 2020 vom 21.12.2020 regelt einheitlich die Mittelweitergabe. Er ersetzt die bisherige Regelung in § 58 Nr 1 und 2 AO. Die Vereinheitlichung der Regelung zur Mittelweitergabe gilt nach Auff der Fin-Verw für alle offenen Fälle. S auch den geänderten AEAO Nr 1–7 zu § 58 (s BMF-S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Allgemeines (§ 64 Abs 1 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Kö, DStR 1998, 274; Weiand, Das Schr des BMF v 09.07.1997 zur ertrstlichen Behandlung des Sponsoring, BB 1998, 344; Fidorra, Überschussbeteiligung als stpfl Einnahme einer gemeinnützigen Kö, DB 1999, 559; Krome, Ertrstliche Behandlung des Sponsoring – Hinw für die Praxis, DB 1999, 2030; Kümpel, Die Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Regelungsinhalt

9.3.1 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für innerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 1 UmwStG) Rz. 138 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach dem S 1 des § 2 Abs 5 UmwStG ist der Ausgleich oder die sonstige Verrechnung negativer Eink des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem infolge der Anwendung des § 2 Abs 1 und 2 UmwStG erziel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4 Schaubild: Unterschiedliche Wirkungsweise der S 1 und 2 des § 2 Abs 4 UmwStG

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO)

2.1 Förderung der Allgemeinheit (§ 52 Abs 1 AO) 2.1.1 Grundsatz Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeiner Literaturhinweis: Gast-de Haan, Die Förderung der "Allgemeinheit" als Voraussetzung für die stliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, DStR 1996, 405; Droege, Europäisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – Der offene St-Staat im europäischen Gemeinwohlverbund, Stu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Zulässigkeit von Außenprüfungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Buchna/Koopmann, Die Prüfung gemeinnütziger Kö – Aufzeichnungspflichten, Mittelverwendung und deren Überprüfung, StBP 1998, 225, 253; Teufel, Außenprüfung bei gemeinnützigen Organisationen, DB 1999, 874; Apitz, BP bei gemeinnützigen Kö, StBP 2004, 89, 125. Tz. 260 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Frage der Zulässigkeit einer Außenprüfung bei stfreien...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Frank, Ausl Beteiligungserträge von gemeinnützigen Organisationen, DB 1995, 1307; Horlemann, Inzident-Prüfung der Gemeinnützigkeit bei Anwendung von Art 27 DBA-USA, RIW 1995, 700; Unger, St-Begünstigung grenzüberschreitender Gemeinnützigkeit im Binnenmarkt – Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts im Lichte der unionalen Grundfreiheiten, DStZ 2010, 154.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.6 Lotterien und Ausspielungen (§ 68 Nr 6 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Schmidt/Fritz, Änderungen des Gemeinnützigkeits-StR zu Fördervereinen, Werbebetrieben, Totalisatoren, Blutspendediensten und Lotterien, DB 2001, 2062. Tz. 238 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Katalog des § 68 AO ist die unter Nr 6 enthaltene Befreiung für Lotterien und Ausspielungen nicht systemgerecht, weil durch die Verwendung der Überschüsse aus ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Zweckbetrieb, Begriff (§ 65 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3 Steuerliche Behandlung beim Empfänger

6.2.7.3.1 Kein Korrespondenzprinzip Tz. 200 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Vorteil beim Sponsor – also sein BA-Abzug – kann jedoch beim Empfänger mit stlichen Nachteilen verbunden sein, da es sich bei den Sponsoringeinnahmen grds um stpfl Entgelt handelt. Dieses Entgelt ist als Einnahme im stpfl wG nach § 64 AO eines gemeinnützigen Vereins oder im stpfl BgA nach § 4 KStG eine...mehr