Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.2.2 Einzelsteuern

Rz. 26 Bei der Einkommensteuer endet mit dem Tod des Erblassers dessen subjektive Steuerpflicht. Entsprechendes gilt bei der Körperschaftsteuer mit dem Untergang des Steuersubjekts. Da die ESt und die veranlagte KSt erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstehen[1], ist die Steuer für den letzten Veranlagungszeitraum nach dem von dem Rechtsvorgänger bis zum Wegfall der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Europarecht

Rz. 40 [Autor/Stand] Maßstab der Dienstleistungs- sowie Niederlassungsfreiheit i.S.d. Art. 56, 49 AEUV . Die Regelung des § 4j EStG stellt einen Verstoß gegen Europäisches Primärrecht in Form der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) sowie der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)[2] dar.[3] Rz. 41 [Autor/Stand] Versteckte (mittelbare) Diskriminierung. Zwar begrenzt der Geset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Beauftragte

Rz. 84 [Autor/Stand] Demzufolge ist eine Stellvertretung im Rahmen von § 371 AO grundsätzlich zulässig.[2] Die Berichtigungserklärung i.S.v. § 371 Abs. 1 AO kann auch durch einen Dritten abgegeben werden, dem der Täter oder Teilnehmer hierzu Auftrag und Vollmacht erteilt hat[3]. Allerdings müssen sich Auftrag und Vollmacht ausdrücklich auf die Selbstanzeige beziehen und zeit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Österreich

Rz. 77 [Autor/Stand] Vorzeitige Implementierung der Lizenzschranke. Österreich hat bereits vor Veröffentlichung des Abschlussberichts 5 des BEPS-Projekts das System der Lizenzschranke implementiert. Dies betrifft die mit Wirkung zum 1.3.2014 wirksam gewordene Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 10 öKStG n.F. (eingeführt durch das Abänderungsgesetz, entspricht den deutschen Jahresst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Niedrigbesteuerungskriterium (§ 4j Abs. 2 Satz 1 EStG)

"Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die von der Regelbesteuerung abweichende Besteuerung der Einnahmen des Gläubigers oder des weiteren Gläubigers zu einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent führt; maßgeblich ist bei mehreren Gläubigern die niedrigste Belastung." a) Überblick Rz. 184 [Autor/Stand] 25 %-Grenze. § 4j Abs. 2 Sä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Identifizierung des Täters

Rz. 652 [Autor/Stand] Fraglich ist, ob die Entdeckung der Tat voraussetzt, dass die Person des Täters bekannt ist. Nach einer Auffassung wird diese Frage verneint, da das Gesetz bereits dem Wortlaut nach auf die "Tat" abstelle[2]. Eine Ermittlung des Täters der Steuerhinterziehung soll demnach zur Tatentdeckung nicht notwendig sein. Das trifft zwar zu, gleichwohl ist der o.g....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Formel (§ 4j Abs. 3 Satz 2 EStG)

Rz. 223 [Autor/Stand] Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Der nicht abziehbare Teil der (Lizenz-)Aufwendungen ermittelt sich gemäß § 4j Abs. 3 Satz 2 EStG nach Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Hierbei wird die prozentuale Belastung durch Ertragsteuern in ein Verhältnis zu 25 % gesetzt. Die 25 %-Schwelle entstammt dem Niedrigsteuerkriterium i.S.d. § 4j Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verfassungsrecht

Rz. 28 [Autor/Stand] Maßstab der Art. 3, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 GG . In verfassungsrechtlicher Sicht ist § 4j EStG an dem in Art. 3 GG verankerten Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit einschließlich des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit bzw. der Folgerichtigkeit sowie dem, aus dem Rechtsstaatsprinzip i.S.d. Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG abgele...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nachzahlungspflichtiger

a) Täter/Teilnehmer Rz. 297 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Nachzahlung der Steuer besteht gem. § 371 Abs. 3 AO "für einen an der Tat Beteiligten", dessentwegen die Selbstanzeige erstattet wurde[2]. Die Umschreibung hat lediglich klarstellende Bedeutung und besagt, dass die Form der Tatbeteiligung für die Nachzahlungsverpflichtung unerheblich ist[3]. Damit kommen sowohl (Allein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, bedürftige Personen selbstlos (§ 55 AO, Anhang 1b) zu unterstützen. § 53 Nr. 1 AO (Anhang 1b) stellt auf den Personenkreis ab, der infolge des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung

Rz. 752 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 398 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 399 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 30 Entstehung der Körperschaftsteuer

1 Allgemeines 1.1 Bedeutung und Inhalt der Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 30 KStG regelt für die vd Erhebungsformen der KSt (Erhebung durch St-Abzug, durch die Festsetzung von Vorauszahlungen und durch St-Veranlagung) den Zeitpunkt der Entstehung der KSt. § 30 KStG füllt damit die Blankettnorm des § 38 AO aus, die allg bestimmt, dass die Ansprüche aus dem St-Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Entstehung der Körperschaftsteuer

2.1 Allgemeines Tz. 9 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der St-Anspruch entsteht – mit konstitutiver Wirkung – durch Verwirklichung des materiell-rechtlichen St-Tatbestandes (s § 38 AO). Ein weiterer Akt (zB ein Verwaltungshandeln) ist hierzu nicht erforderlich. Der Zeitpunkt der Entstehung ist abzugrenzen von denjenigen der Festsetzung bzw der Fälligkeit der KSt. Tz. 10 Stand: EL 10...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Sonderfälle der Entstehung von Körperschaftsteuer

Tz. 32 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im zeitlichen Anwendungsbereich dieser Vorschriften entstand die KSt hinsichtlich des KSt-Erhöhungs- und -Minderungsbetrags nach den §§ 37, 38 KStG mit Ablauf des VZ, in dem die Leistung erbracht bzw empfangen wurde, die die KSt-Änderung auslöste (s R 30 S 1 KStR 2015). Tz. 33 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die besondere KSt nach § 5 Abs 1 Nr 5 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Tabellarische Übersicht über die Entstehungs- und Fälligkeitszeitpunkte für die Erhebungsformen der Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 2 (SEStEG) Steuerliche Rückwirkung

Ausgewählte Literaturhinweise: Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung von Umwandlungsfällen auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Krebs, St-orientierte Umstrukturierung – hr- und stliche Rückwirkung, BB 1998, 1609; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umwandlung, DStR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 5 Abs 1 Nr 9 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Maier, Hybride Finanzierungen für gemeinnützige Kö – Aspekte internationaler Konzernbesteuerung für Fundraiser und Mäzene, DB 2005, 1708; Neuhoff, Drei, vier oder fünf stliche Sphären, insbes bei Stiftungen, DStZ 2005, 191; Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts – Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Veranlagte Körperschaftsteuer (§ 30 Nr 3 KStG)

Tz. 28 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 30 Nr 3 KStG entsteht die veranlagte KSt mit Ablauf des VZ, soweit nicht die St nach § 30 Nr 1 oder Nr 2 KStG schon früher entstanden ist. Es verbleibt somit bei den sich nach § 30 Nr 1 und 2 KStG ergebenden Zeitpunkten für die Entstehung der in Form von St-Abzugsbeträgen und Vorauszahlungen bereits vorab erhobenen KSt. St-Abzugsbeträ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld

Tz. 12 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 30 KStG unterscheidet für den Zeitpunkt der Entstehung der KSt zwischen St-Abzugsbeträgen, Vorauszahlungen und der veranlagten St. 2.2.1 Steuerabzugsbeträge (§ 30 Nr 1 KStG) Tz. 13 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 30 Nr 1 KStG entsteht die KSt in Form von St-Abzugsbeträgen in dem Zeitpunkt, in dem die st-abzugspflichtigen Eink zufließen. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.2 Zeitpunkt der Entstehung der Abzugssteuer in besonderen Fällen

Tz. 22 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 In den Fällen des § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG (St-Abzug bei Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG) entsteht die KapSt auch, soweit sie auf vGA entfällt, die im abgelaufenen Wj vorgenommen worden sind, im Zeitpunkt der Bil-Erstellung (des BgA), spätestens jedoch acht Monate nach Ablauf des Wj (s § 44 Abs 6 S 2 EStG). Dieser Zeitpunkt des Ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der St-Anspruch entsteht – mit konstitutiver Wirkung – durch Verwirklichung des materiell-rechtlichen St-Tatbestandes (s § 38 AO). Ein weiterer Akt (zB ein Verwaltungshandeln) ist hierzu nicht erforderlich. Der Zeitpunkt der Entstehung ist abzugrenzen von denjenigen der Festsetzung bzw der Fälligkeit der KSt. Tz. 10 Stand: EL 103 – ET: 09/2021...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.9 Auftragsforschung (§ 68 Nr 9 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Augsten, Neue stliche Behandlung der Forschungseinrichtungen, Stiftung & Sponsoring, Nr 6/99 S 21; Strahl, Stliche Konsequenzen der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, DStR 2000, 2163; Strahl, Rechtliche Verselbständigung wirtsch Aktivitäten von gemeinnützigen Forschun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Steuerliche Rückwirkung (§ 2 Abs 1 UmwStG)

4.1 Allgemeines zum steuerlichen Rückbezug Tz. 22 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 2 Abs 1 UmwStG regelt in Durchbrechung des Grundsatzes, dass ein einmal verwirklichter stlicher Sachverhalt nicht rückwirkend verändert werden kann, die stliche Rückwirkung der Umwandlung von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.09). Wegen der in § 2 Abs 3 UmwStG enthaltenen Sonderreg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Umfang der Steuerbefreiung (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, §§ 64–68 AO)

6.1 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Allgemeines (§ 64 Abs 1 AO) Ausgewählte Literaturhinweise: Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Kö, DStR 1998, 274; Weiand, Das Schr des BMF v 09.07.1997 zur ertrstlichen Behandlung des Sponsoring, BB 1998, 344; Fidorra, Überschussbeteiligung als stpfl Einnahme einer gemeinnützigen Kö, DB 1999, 559; Krome, Ertrstliche Behandlung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland (§ 51 Abs 2 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise: Schult/Meining, Betätigung dt gemeinnütziger Kö im Ausl, FR 2005, 977; Thömmes/Nakhai, Gemeinnützigkeitsrecht – Förderung der Allgemeinheit und Satzungsbestimmungen zur Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit – Anm zu dem BMF-Schr v 20.9.2005 – IV C 4 – S 0181–9/05, DB 2005, 2259; Martini, Der Gemeinnützigkeitsstatus b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3 Steuerliche Behandlung beim Empfänger

6.2.7.3.1 Kein Korrespondenzprinzip Tz. 200 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Vorteil beim Sponsor – also sein BA-Abzug – kann jedoch beim Empfänger mit stlichen Nachteilen verbunden sein, da es sich bei den Sponsoringeinnahmen grds um stpfl Entgelt handelt. Dieses Entgelt ist als Einnahme im stpfl wG nach § 64 AO eines gemeinnützigen Vereins oder im stpfl BgA nach § 4 KStG eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Kirchliche Zwecke (§ 54 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Ausgewählter Literaturhinweis: Schön, Kirchliche Hoheitsbetriebe, DStZ 1999, 701. Tz. 39 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Förderung kirchlicher Zwecke liegt nach § 54 Abs 1 AO vor, wenn die Zwecke einer Religionsgemeinschaft, die Kö d öff Rechts ist, selbstlos gefördert werden sollen. Zu den Religionsgemeinschaften in der Rechtform der KöR zählen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Förderung der Allgemeinheit (§ 52 Abs 1 AO)

2.1.1 Grundsatz Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeiner Literaturhinweis: Gast-de Haan, Die Förderung der "Allgemeinheit" als Voraussetzung für die stliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, DStR 1996, 405; Droege, Europäisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – Der offene St-Staat im europäischen Gemeinwohlverbund, StuW 2012, 256; Schienke-Ohletz, Besonderheiten des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Umfang der Rückwirkungsfiktion für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

4.8.1 Keine Rückwirkungsfiktion bei Verschmelzung und Spaltung zwischen Körperschaften Tz. 49 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Wie bereits ausgeführt (s Tz 22ff, 36), betrifft die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 UmwStG grds nur den übertragenden und den übernehmenden Rechtsträger, nicht jedoch einen AE der übertragenden Kö, sofern er nicht auch der übernehmende Rechtsträger ist (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Handelsrecht

3.1 Allgemeines, Bilanzen Tz. 11 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Hr-lich (s § 17 Abs 2 UmwG) ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung einer Umwandlung in das H-Reg, dass der übertragende Rechtsträger eine Umwandlungs- (Übertragungs-)Bil aufstellt. Maßgebend ist die hr-liche Umwandlungs-Bil, die zum H-Reg eingereicht wird. Für grenzüberschreitende Verschmelzungen bei denen der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

5.1.1 Kriterien der Selbstlosigkeit Tz. 41 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Selbstlosigkeit (s § 55 AO) ist bereits unmittelbarer Bestandteil der Definition der gemeinnützigen, mildtätigen bzw kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1, § 53, § 54 Abs 1 AO). Selbstlosigkeit erfordert, dass durch die Tätigkeit nicht in erster Linie eigenwirtschaft Zwecke verfolgt werden (s § 55 Abs 1, 1. Hs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8 Freistellung von der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)

6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung Tz. 175 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Ä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Auslandssachverhalte

Ausgewählte Literaturhinweise: Frank, Ausl Beteiligungserträge von gemeinnützigen Organisationen, DB 1995, 1307; Horlemann, Inzident-Prüfung der Gemeinnützigkeit bei Anwendung von Art 27 DBA-USA, RIW 1995, 700; Unger, St-Begünstigung grenzüberschreitender Gemeinnützigkeit im Binnenmarkt – Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts im Lichte der unionalen Grundfreiheiten,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Bedeutung und Inhalt der Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 30 KStG regelt für die vd Erhebungsformen der KSt (Erhebung durch St-Abzug, durch die Festsetzung von Vorauszahlungen und durch St-Veranlagung) den Zeitpunkt der Entstehung der KSt. § 30 KStG füllt damit die Blankettnorm des § 38 AO aus, die allg bestimmt, dass die Ansprüche aus dem St-Schuldverhältnis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.5 Einführung eines Zuwendungsempfängerregisters (§ 60b AO)

Tz. 141 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hierzu wird im Einzelnen auf die Kommentierung zu § 9 KStG verwiesen (s Tz 149a zu § 9 KStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.9 Rücklagenbildung zur nachhaltigen Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke (§ 62 Abs 1 Nr 1 AO)

5.4.9.1 Übersicht: Zulässige Rücklagenbildung Tz. 107 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Tz. 108 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013 (BGBl I 2013, 556) wurden in § 62 AO mit Wirkung ab 01.01.2014 Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage sowie Regelungen für eine Wiederbeschaffungsrücklage aufgenommen. Durch § 62 AO wur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.6 Finanzielle Zugänglichkeit für die Allgemeinheit

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise: Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Kö richtet si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Die gemeinnützige GmbH

Ausgewählte Literaturhinweise: Thiel, Die gGmbH – Wesensmerkmale und kstliche Struktur, GmbHR 1997, 10; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und Risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Wochner, Die Stiftungs-GmbH, DStR 1998, 1835; Priester, Nonprofit-GmbH – Satzungsgestaltung und Satzungsvollzug, GmbHR 1999, 149; Brinkmeier, VGA bei gGmbH? GmbH-StB 2000, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3 Sportliche Veranstaltungen (§ 67a AO)

6.4.3.1 Übersicht Tz. 219 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Tz. 220 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler iSd § 67a Abs 3 AO gilt bei Zahlungen an Sportler des Vereins Folgendes: Ein Vereinssportler ist nach § 67a Abs 3 S 1 Nr 1 AO für die Beurteilung der ZwB-Eigenschaft der sportlichen Veranstaltungen nicht als bezahlter Sportler anzusehen, wenn er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Krankenhäuser (§ 67 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Klähn, Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung – Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Arzneimittelabgabe von Krankenhausapotheken, StBP 2006, 197. Tz. 216 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zum Begriff des Krankenhauses s § 2 Nr 1 Krankenhausfinanzierungsges idF v 10.04.1991 (BGBl I 1991, 887). Danach sind Krankenhäuser Einrichtungen, in de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Anforderungen an Satzung und tatsächliche Geschäftsführung, Vermögensbindung (§§ 59–63 AO)

5.5.1 Voraussetzung der Steuervergünstigung (§ 59 AO) Tz. 126 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 59 1. Hs AO müssen sich als Voraussetzung für die StBefreiung aus der Satzung ergeben der st-begünstigte Zweck (näher s § 60 Abs 1 AO), dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO entspr. Es muss also erkennbar sein, dass gemeinnützige Zwecke (s § 52 AO), mildtätige Zweck...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Spendenrechtliche Auswirkungen

Tz. 34 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das Ges zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007 wurden die gemeinnützigen und die spendenbegünstigten Zwecksetzungen vereinheitlicht (s § 9 KStG Tz 98–102; außerdem s BT-Drs 16/5200, 20). 2.3.1 Überblick: Spendenabzug nach § 10b EStG/§ 9 Abs 1 Nr 2 KStG/§ 9 Nr 5 GewStG Tz. 35 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 2.3.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2 Gewinnausschüttungen an Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

4.9.2.1 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person Tz. 56 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Für während der Interimszeit an AE der übertragenden Kö geleistete GA enthält der UmwSt-Erl 2011, Rn 02.25ff (so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003 (BStBl I 2003, 786, Rn 23 ff) folgende nach Fallgruppen differenzierenden Regelungen (dazu auch s § 4 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

5.2.1 Begriff der Ausschließlichkeit Tz. 79 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Ausschließlichkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Ausschließlichkeit (s § 56 AO) ist gegeben, wenn im ideellen Bereich von der Kö nur st-begünstigte Zwecke verfolgt werden. Dabei können mehrere st-begünstigte Zwecke nebeneinander verfolgt werde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Gemeinnützigkeit von BgA

11.1 Anforderung an die Satzung (§ 59 AO) Tz. 289 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für jeden einzelnen BgA ist das Einkommen gesondert zu ermitteln und die KSt gesondert gegenüber der KöR festzusetzen. Deshalb kann jeder einzelne BgA auch selbst eine StBefreiung, wie zB nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung ausschl und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke, für sich in Anspruch neh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Steuerliche Folgen der Gemeinnützigkeit für die öffentliche Hand

11.2.1 Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts Tz. 291 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der gemeinnützige BgA unterliegt den Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts. Dies sind insbes: Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung im gemeinnützigen Bereich (§ 55 Abs 1 Nr 1 AO). Nutzungsgebundenes Vermögen des ideellen Bereichs oder des ZwB muss dauerhaft – d. h. für "immer und ewig" – ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Schädlichkeit von Bestrebungen iSd § 4 BVerfSchG (§ 51 Abs 3 AO)

1.4.1 Inhalt des § 51 Abs 3 AO Tz. 12 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2009 § 51 AO auch um Abs 3 erweitert. Durch diese Vorschrift wird der Ausschluss sog extremistischer Kö von der St-Begünstigung geregelt. 1.4.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 3 Tz. 13 Stand: EL 103 – E...mehr