Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Sonderregelungen des § 64 Abs 2 bis 6 AO

6.2.1 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs 2 AO) Tz. 179 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine stbefreite Kö kann mehrere wG unterhalten. Gem § 64 Abs 2 AO ist die Zusammenfassung mehrerer wG zu einem wG zulässig (s AEAO Nr 14 zu § 64 Abs 2). Aufgr dieser Regelung können nicht nur stlich, sondern auch gemeinnützigkeitsrechtlich Überschüsse und Verluste einzelner wG mi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Grundsatz

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeiner Literaturhinweis: Gast-de Haan, Die Förderung der "Allgemeinheit" als Voraussetzung für die stliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, DStR 1996, 405; Droege, Europäisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – Der offene St-Staat im europäischen Gemeinwohlverbund, StuW 2012, 256; Schienke-Ohletz, Besonderheiten des Gemeinnützigke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2 Gewinnausschüttungen an Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

4.9.2.1 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person Tz. 56 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Für während der Interimszeit an AE der übertragenden Kö geleistete GA enthält der UmwSt-Erl 2011, Rn 02.25ff (so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003 (BStBl I 2003, 786, Rn 23 ff) folgende nach Fallgruppen differenzierenden Regelungen (dazu auch s § 4 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Unmittelbarkeit (§ 57 AO)

5.3.1 Begriff der Unmittelbarkeit (§ 57 Abs 1 S 1 AO) Tz. 84 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Unmittelbarkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Unmittelbarkeit ist gegeben, wenn die st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke von der Kö selbst oder durch Hilfspers ("verlängerter Arm") verwirklicht werden, deren Wirken aufgr rec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Vermögensverwaltung und sonstige steuerlich unschädliche Betätigungen (§ 58 AO)

5.4.1 Vermögensverwaltung Tz. 93 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu den stlich unschädlichen Betätigungen gehört zunächst die Vermögensverwaltung (zum Begriff s § 14 S 3 AO). Die Unschädlichkeit ist zwar nicht ausdrücklich in den §§ 51–68 AO ausgesprochen (Ausnahme: Verwaltung des Kirchenvermögens, s § 54 Abs 2 AO). Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen ist ersichtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Kirchliche Zwecke (§ 54 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Ausgewählter Literaturhinweis: Schön, Kirchliche Hoheitsbetriebe, DStZ 1999, 701. Tz. 39 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Förderung kirchlicher Zwecke liegt nach § 54 Abs 1 AO vor, wenn die Zwecke einer Religionsgemeinschaft, die Kö d öff Rechts ist, selbstlos gefördert werden sollen. Zu den Religionsgemeinschaften in der Rechtform der KöR zählen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

5.1.1 Kriterien der Selbstlosigkeit Tz. 41 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Selbstlosigkeit (s § 55 AO) ist bereits unmittelbarer Bestandteil der Definition der gemeinnützigen, mildtätigen bzw kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1, § 53, § 54 Abs 1 AO). Selbstlosigkeit erfordert, dass durch die Tätigkeit nicht in erster Linie eigenwirtschaft Zwecke verfolgt werden (s § 55 Abs 1, 1. Hs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Keine nachträgliche "Rettung" vom Untergang bedrohter Verlustvorträge, Zinsvorträge usw durch eine steuerlich rückbezogene Umwandlung (§ 2 Abs 4 UmwStG)

7.1 Allgemeines Tz. 90 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 2 Abs 4 UmwStG hängt inhaltlich mit § 8c Abs 1 KStG sowie mit § 4 h EStG iVm § 8a KStG zusammen. Die Vorschrift soll verhindern, dass ein wg § 8c Abs 1 KStG vom Untergang bedrohter Verlustvortrag usw sowie ein wg § 4h EStG iVm § 8a KStG vom Untergang bedrohter Zins- und/oder EBITDA-Vortrag durch den stlichen Rückbezug eines U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs 2 AO

2.2.1 Abgeschlossener Katalog der gemeinnützigen Zwecke (§ 52 Abs 2 S 1 Nr 1–25 AO) Tz. 29 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das Ges zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007 (BGBl I 2007, 2332, BStBl I 2007, 815) ist mit der Änderung des § 52 Abs 2 AO mit Wirkung seit 01.01.2007 ein abgeschlossener Katalog der gemeinnützigen Zwecke an die Stelle de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.9 Rücklagenbildung zur nachhaltigen Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke (§ 62 Abs 1 Nr 1 AO)

5.4.9.1 Übersicht: Zulässige Rücklagenbildung Tz. 107 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Tz. 108 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013 (BGBl I 2013, 556) wurden in § 62 AO mit Wirkung ab 01.01.2014 Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage sowie Regelungen für eine Wiederbeschaffungsrücklage aufgenommen. Durch § 62 AO wur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Überblick: Spendenabzug nach § 10b EStG/§ 9 Abs 1 Nr 2 KStG/§ 9 Nr 5 GewStG

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz. 1 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Bedeutung und Inhalt der Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 30 KStG regelt für die vd Erhebungsformen der KSt (Erhebung durch St-Abzug, durch die Festsetzung von Vorauszahlungen und durch St-Veranlagung) den Zeitpunkt der Entstehung der KSt. § 30 KStG füllt damit die Blankettnorm des § 38 AO aus, die allg bestimmt, dass die Ansprüche aus dem St-Schuldverhältnis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3 Sportliche Veranstaltungen (§ 67a AO)

6.4.3.1 Übersicht Tz. 219 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Tz. 220 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler iSd § 67a Abs 3 AO gilt bei Zahlungen an Sportler des Vereins Folgendes: Ein Vereinssportler ist nach § 67a Abs 3 S 1 Nr 1 AO für die Beurteilung der ZwB-Eigenschaft der sportlichen Veranstaltungen nicht als bezahlter Sportler anzusehen, wenn er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9 Gewinnausschüttungen der übertragenden Körperschaft während der Interimszeit

4.9.1 Allgemeines Tz. 55 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Da die übertragende Kö zivilrechtlich noch bis zur Eintragung der Umwandlung in das H-Reg fortbesteht, kann sie bis dahin noch GA vornehmen. Bei der Verschmelzung einer Kö auf eine andere Kö stellt sich die Frage, bei welcher der Gesellschaften die GA stlich abzuwickeln sind. Bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Steuerbegünstigte Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (§ 51 Abs 1 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise (Literaturhinweise zur gGMbH s vor Tz 308): Toth, Die Besteuerung der Unternehmensträger-(Holding-)Stiftung, BB 1997, 1238; Verstl, Das Rechtsinstitut "Stiftung" – Allheilmittel für die Unternehmensnachfolgeregelung? DStR 1997, 674; Lex, Nach der BT-Wahl: Was kommt auf die Stiftungen zu? Stiftung & Sponsoring, Nr 6/199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Anforderungen an Satzung und tatsächliche Geschäftsführung, Vermögensbindung (§§ 59–63 AO)

5.5.1 Voraussetzung der Steuervergünstigung (§ 59 AO) Tz. 126 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 59 1. Hs AO müssen sich als Voraussetzung für die StBefreiung aus der Satzung ergeben der st-begünstigte Zweck (näher s § 60 Abs 1 AO), dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO entspr. Es muss also erkennbar sein, dass gemeinnützige Zwecke (s § 52 AO), mildtätige Zweck...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7 Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsorings

6.2.7.1 Allgemeines Tz. 198 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Unter Sponsoring wird die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen und sozialen Bereichen verstanden, die dem Empfänger – beispielsweise einem Verein oder einer öff-rechtlichen Kö – helfen soll, seine/ihre Aufgaben besser erfüllen zu können...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Weitere Einschränkung der Verlustverrechnung im Rückwirkungszeitraum und darüber hinaus bei Übertragung stiller Lasten (§ 2 Abs 5 UmwStG)

9.1 Allgemeines Rz. 131 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der durch das AbzStEntModG eingeführte Abs 5 des § 2 UmwStG enthält, in Ergänzung zu § 2 Abs 4 UmwStG (s Tz 90ff), weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme der Regelungen zum stlichen Rückbezug. Ähnlich wie bei der Vorschrift des § 2 Abs 4 UmwStG, ist auf den ersten Blick schwer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 Zeitpunkt des Zuflusses der steuerabzugspflichtigen Einkünfte

Tz. 18 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 44 Abs 1 S 2 EStG entsteht die KapSt in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen. Die Abzugs-St nach § 50a Abs 1 EStG entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung dem Gläubiger zufließt (s § 50a Abs 5 S 1 EStG). Wann die stabzugspflichtigen Eink zugeflossen sind, bestimmt sich grds nach § 11 Abs 1 EStG (s Urt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Vorauszahlungen (§ 30 Nr 2 KStG)

Tz. 24 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 30 Nr 2 1. HS KStG entsteht die KSt für Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die StPflicht erst im Laufe des Kj begründet wird, mit Begr der StPflicht. Vorauszahlungen sind nach § 31 KStG iVm § 37 Abs 1 EStG grds am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Kj zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Steuerabzugsbeträge (§ 30 Nr 1 KStG)

Tz. 13 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 30 Nr 1 KStG entsteht die KSt in Form von St-Abzugsbeträgen in dem Zeitpunkt, in dem die st-abzugspflichtigen Eink zufließen. Die Entstehung ist nicht abhängig von der Einbehaltung oder Anmeldung der St durch den Schuldner der Vergütung. Die Erhebung durch St-Abzug stellt eine besondere Erhebungsform der KSt dar. Voraussetzung hierfür ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs 2 AO)

Tz. 138 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Kö, wobei die Antragstellung formlos möglich ist (s AEAO Nr 5 zu § 60a Abs 2). Der Antrag kann auch außerhalb eines lfd Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s BT-Drs 17/11316, 18), oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist. Ein einmal erteilter F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Festlegung von offenen Gewinnausschüttungen an gemeinnützige Anteilseigner im Gesellschaftsvertrag

Tz. 275 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer gGmbH GA an gemeinnützige AE ausdrücklich vor, so ist bereits in diesem Vertrag eine zusätzliche "Verwendungsaufl" dahingehend erforderlich, dass die AE die oGA ausschl und unmittelbar für ihre st-begünstigten -Zwecke zu verwenden haben. Nur unter dieser Voraussetzung kann uE die oGA als Zuwendung iSd § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Neuer § 57 Abs 4 AO: Halten von Beteiligungen an gemeinnützigen Kap-Ges stellt "unmittelbar" gemeinnützige Tätigkeit dar

Tz. 92 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Fin-Verw stand bislang auf dem Standpunkt, dass die Beteiligung einer gemeinnützigen Kö an einer gemeinnützigen Kap-Ges zur Vermögensverwaltung gehört (AEAO Tz 3 S 7 zu § 64 Abs 1 AO). In der Konsequenz durfte eine gemeinnützige Kö den Kaufpreis für den Erwerb einer Beteiligung oder bei Fremdfinanzierung die Tilgungs- und Zinsleistungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Zusammenfassung steuerpflichtiger Betätigungen bei gemeinnützigen Betrieben gewerblicher Art; Anwendung des § 64 Abs 2 AO

Tz. 292 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die stliche Beurteilung sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.10 Gemeiner Wert der Sacheinlagen (§ 55 Abs 2 AO)

Tz. 77 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu § 55 Abs 2 AO (Ermittlung des gW der geleisteten Sacheinlagen zum Zeitpunkt ihrer Leistung) s Tz 65.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit (§ 60a AO)

Tz. 135 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 60 a AO erfolgt eine gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen. Die Neuregelung ist am 29.03.2013 in Kraft getreten (s Art 12 Abs 2 iVm Art 1 Nr 5 des Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013, aaO). Nach § 60a AO wurde das bisher nur im AEAO geregelte vorläufige Anerkennungsverfahren als förmliches Feststell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Seeger/Brox, Das Ende der St-Begünstigung für Selbstversorgungsbetriebe nach § 68 Nr 2b AO?, DStR 2009, 2459. Tz. 231 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als Selbstversorgungsbetriebe von Kö kommen nur Dienstleistungsbetriebe, nicht dagegen Handelsbetriebe in Betracht (s Urt des BFH v 18.10.1990, BStBl II 1991, 268, Gründe, II.1c, letzter Abs). Die Kantine einer Beschäftigungs- und Qua...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.5 Einrichtungen der Fürsorgeerziehung und der Erziehungshilfe (§ 68 Nr 5 AO)

Tz. 237 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die in § 68 Nr 5 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 3 zu § 66). Den Begriff der Fürsorgeerziehung gibt es seit der Aufhebung des Jugendwohlfahrtsges nicht mehr (s Creifels, Rechtswörterbuch, 16. Aufl, Vlg C.H. Beck, "Fürsorgeerziehung").mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 280 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch bei der gGmbH muss die tats Geschäftsführung auf die ausschl und unmittelbare Erfüllung der st-begünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags entspr (s § 63 Abs 1 AO). 10.4.1 Abgrenzung der einzelnen Tätigkeitsbereiche und Einkommensermittlung Tz. 281 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die generelle Sphärenabgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.5 Gegenbeweis, wenn die Verlustverrechnung kein Haupt- oder Nebenzweck der Umwandlung war (§ 2 Abs 5 S 6 UmwStG)

Rz. 148 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für den Fall, dass die Verrechnung negativer Eink nachweislich kein (Haupt- oder Neben-)Zweck der Umwandlung war, enthält § 2 Abs 5 S 6 UmwStG eine Escape-Klausel. Bei Vorliegen der Voraussetzungen finden die S 1 bis 5 des § 2 Abs 5 UmwStG insgesamt keine Anwendung. Die Führung des Nachweises hat durch den Stpfl zu erfolgen; damit liegt auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Geltung des Ausschließlichkeitsgrundsatzes nur im ideellen Bereich

Tz. 82 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nicht vom Auschließlichkeitsgrundsatz betroffen werden die Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO; Tz 93), die nach § 58 AO zulässigen Nebentätigkeiten (s Tz 96) und der wG (s §§ 14, 64 AO, hierzu s Tz 128). Werden diese Betätigungen neben der eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit ausgeübt, so steht dies der StBefreiung (von der der wG selbst, sofe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Dachverbände (§ 57 Abs 2 AO)

Tz. 90 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Ausnahme von der für die StBefreiung erforderlichen Unmittelbarkeit enthält § 57 Abs 2 AO. Danach wird eine Kö, in der st-begünstigte Kö zusammengefasst sind, einer unmittelbar st-begünstigte Zwecke verfolgenden Kö gleichgestellt. Verfolgt diese Kö selbst unmittelbar keine st-begünstigten Zwecke, so müssen alle angeschlossenen Kö ausnahm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Schätzung des Reingewinns bei Altmaterialverwertung (§ 64 Abs 5 AO)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Mit § 64 Abs 5 AO wurde eine erleichterte Besteuerung für Überschüsse aus der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials eingeführt. Danach kann der Überschuss iHd branchenüblichen Reingewinns geschätzt werden. Begünstigt durch diese Regelung werden nur Altmaterialsammlungen (Sammlung und Verwertung von Lumpen, Altpapier, Schrott; s A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 262 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das JStG 2009 wurde die StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG auf diejenigen ausl Kö ausgedehnt worden, die st-begünstigte Zwecke iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG verfolgen und in der EU oder in Teilen des EWR-Raums ansässig sind. Danach kommt die StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG aufgr der gleichzeitigen Änderung des § 51 Abs 2 AO durch das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Nutzungsgebundenes Vermögen; Erwerb aus zeitnah zu verwendenden Mitteln möglich

In Anbetracht der Neuregelungen in § 57 Abs 3 und § 58 Nr 1 AO und unter Berücksichtigung der Ges-Begr zu § 58 Nr 1 S 2 AO sollten WG, die anderen gemeinnützigen Organisationen oder jur Pers d öff Rechts in Verfolgung eines eigenen gemeinnützigen Satzungszwecks unentgeltlich oder verbilligt, dh gegen reinen Kostenersatz, überlassen werden, nutzungsgebundenes Vermögen darstel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.4 Aufhebungsmöglichkeit nach § 60a Abs 6 AO

Tz. 140 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 wurde die bisherige Verw-Auff (AEAO Nr 2 Abs 2 S 2 zu § 60a Abs 1) im Ges verankert. Wenn im Zeitpunkt der Entsch über den Erl des Feststellungsbescheids bereits Erkenntnisse vorliegen, dass die tats Geschäftsführung nicht den Anforderungen des § 51 AO oder des § 63 AO genügt, ist ein Feststellungsbescheid ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Problematik der Zulässigkeit des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 166 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für st-begünstigte Kö iSd § 51ff AO ist die Zulässigkeit des wG uE sowohl im Hinblick auf die Selbstlosigkeit (s § 55 AO) als auch wegen der Ausschließlichkeit (s § 56 AO) problematisch: Für den eigentlichen ideellen Bereich wird Selbstlosigkeit (s § 55 AO) verlangt, dh es dürfen insoweit nicht in erster Linie eigenwirtsch Zwecke verfolgt we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9 Verletzung der Vermögensbindung in der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs 2, 2. HS AO)

Tz. 154 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch in der tats Geschäftsführung ist die Vermögensbindung zu beachten (s § 63 Abs 2 2. HS AO). Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, wie bei Auflösung (Aufhebung) oder Zweckwegfall der Kö die aufgr der Vermögensbindung erforderliche Vermögensübertragung durchzuführen ist. Kommt die Kö der Vermögensübertragung nicht nach, führt dies ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Mittelwertweitergabe (§ 58 Nr 1 AO) an ausländische Körperschaften

Tz. 264 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nr 1 u 2 AO) wurden durch das JStG 2020 v 21.12.2020 in § 58 Nr 1 vereinheitlicht. Ausführlich hierzu Tz 98. Tz. 265 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Weitergabe eigener Mittel ist an folgende Mittelempfänger unschädlich: inl st-begünstigte Kö, die in § 5 Abs 2 Nr 2 KStG aufgeführten Kö, jur Pers d öff Rec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.3 Berücksichtigung von Gewinnen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in den sechs vorangegangenen Jahren

Tz. 56 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Verbleibt im stpfl wG ein Verlust (einschl Abschr-Verluste auf solche WG, die ausschl dem wG dienen (vgl AEAO Nr 5 zu § 55 Abs 1 Nr 1), ist keine Verwendung von Mitteln des ideellen Bereichs für dessen Ausgleich anzunehmen, wenn dem ideellen Bereich in den sechs vorangegangenen Jahren Gewinne des einheitlichen stpfl wG in mind gleicher Höhe ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.2 Zweckbetriebseigenschaft bei Entgeltlichkeit

Entgeltliche Tätigkeiten iSd § 57 Abs 3 S 1 AO begründen einen ZwB, wenn diese Tätigkeiten und die Tätigkeiten der anderen gemeinnützigen Kooperationspartner in der Zusammenschau die Voraussetzungen eines ZwB erfüllen (§ 57 Abs 3 S 2 AO). In dem obigen Bsp begründet die "Krankenhauswäscherei GmbH" mit ihren entgeltlichen Dienstleistungen für einen gemeinnützigen Krankenhausb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.1 Kein Korrespondenzprinzip

Tz. 200 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Vorteil beim Sponsor – also sein BA-Abzug – kann jedoch beim Empfänger mit stlichen Nachteilen verbunden sein, da es sich bei den Sponsoringeinnahmen grds um stpfl Entgelt handelt. Dieses Entgelt ist als Einnahme im stpfl wG nach § 64 AO eines gemeinnützigen Vereins oder im stpfl BgA nach § 4 KStG einer öff-rechtlichen Kö zu erfassen un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

§ 57 Ab. 4 AO lässt die Schlussfolgerung zu, dass Beteiligungen an gemeinnützigen Kap-Ges nutzungsgebundenes Vermögen darstellen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO). Dies hat uE zur Folge, dass für den Erwerb solcher Beteiligungen zeitnah zu verwendende Mittel verwendet werden dürfen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO). Aus Sicht eines gemeinnützigen Erwerbers mach es keinen Unterschied mehr, ob er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Zustimmungspflichtige Geschäfte im Gesellschaftsvertrag

Tz. 271 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Gesellschaftsverträge der gGmbH enthalten häufig in Anlehnung an die Beschränkung der Vertretungsbefugnis des § 37 Abs 1 GmbHG einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte. Zum einen wird hier die Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorgesehen für die Tz 270 unter Buchst b genannten Nebengeschäfte, zum anderen werden hier als zus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Gründung

Tz. 266 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Gründung einer gGmbH durch stpfl Kö bzw durch natürliche Pers bestehen keine stlichen Besonderheiten. Für ihrerseits gemeinnützige Kö ist bei der Gründung einer gGmbH zu beachten, dass das hierfür benötigte Stamm-Kap nur aus Mitteln finanziert wird, deren entspr Verwendung die eigene StBefreiung nicht gefährdet (hierzu ausführlich s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.7 Keine Kapitalertragsteuer aufgrund des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 174 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach dem Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG unterliegt der durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines wG, der nicht den Rücklagen zugeführt wird, einer KapSt von 15 % (s § 20 EStG Tz 195; s Orth, DStR 2001, 325). Dieser Besteuerungstatbestand findet jedoch auf wG der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreiten Kö keine Anwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Gesellschaftsvertrag

Tz. 269 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hinsichtlich des Gesellschaftsvertrags für die gGmbH bestehen hinsichtlich der erforderlichen – und möglichst genau vorzunehmenden – Festlegung des gemeinnützigen Zwecks und der hierzu beabsichtigten Zweckverwirklichungsmaßnahmen, der Selbstlosigkeit, der Ausschließlichkeit und der Unmittelbarkeit keine Besonderheiten. Es gelten hierzu also...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4 Rücklagenbildung und Gewinnvortrag

Tz. 274 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge für gGmbH sehen häufig vor, dass gem § 272 Abs3 HGB Gewinnrücklagen gebildet bzw gem § 29 Abs 2 GmbHG Beträge in Gewinnrücklagen eingestellt werden dürfen. Eine derartige pauschale Ermächtigung zur Bildung von Gewinnrücklagen ist gemeinnützigkeitsschädlich. Für die gGmbH ist die Bildung von Rücklagen nu...mehr