Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Unionsrecht

Rz. 21 [Autor/Stand] Grundfreiheiten des AEUV. Die Regelung des § 50j EStG verstößt grundsätzlich nicht gegen eine der Grundfreiheiten des AEUV. Bei den von § 50j EStG betroffenen Beteiligungen an inländischen Gesellschaften verbieten die Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV bzw. die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 AEUV die steuerliche Benachteiligung bestimmter im EU...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Zeitlich

Rz. 27 [Autor/Stand] § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG. Bei der zeitlichen Anwendung von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG sind verschiedene Gesetzesfassungen zu unterscheiden. Die Gesamtvorschrift des § 50d Abs. 9 EStG i.d.F. des JStG 2007 v. 13.12.2006 (s. Rz. 2 ff.) ist zum 1.1.2007 in Kraft getreten[2] und wäre ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich auch erstmalig anzuwenden.[3] Fü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Rechtsfolge

"..., so wird die Freistellung der Einkünfte ungeachtet des Abkommens nicht gewährt, ..." Rz. 96 [Autor/Stand] Versagung der Freistellung. Für die Grundregeln ordnet § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG – bereits zu Beginn, d.h. sprachlich vorgezogen – als Rechtsfolge eine Einschränkung der abkommensrechtlichen Steuerfreistellung an (s. Rz. 55). Daraus folgt, dass auch nur diese eingesch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärungen und StBVV

Frage: Ich habe ein Mandat, für das eine Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärung (§ 2 Abs. 1 Zerlegungsgesetz (ZerlG)) anzufertigen ist. In der StBVV habe ich hierzu nicht gefunden, ob und wie (Gegenstandswert?) diese Erklärung abgerechnet werden kann. Können Sie mir einen Rat geben? Antwort: Eine ausdrückliche Vorschrift für Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärungen sieht die St...mehr

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Keine Gemeinnützigkeit eines politisch motivierten, einseitig öffentlich positionierten Vereins zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Leitsatz Ein Verein, der nach seiner Satzung dem Gesundheitswesen, der Gesundheitspflege und der Förderung des demokratischen Staatswesens dient, ist nicht mehr gemeinnützig, wenn sich der Verein politisch motiviert und zielgerichtet einseitig öffentlich positioniert. Sachverhalt Streitig ist in der Hauptsache, ob die Voraussetzungen einer Befreiung von der Körperschaftsteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.3 Besteuerung bei dem Anteilseigner

Rz. 73 Bei dem Anteilseigner sind die Ausgleichszahlungen, die die Organgesellschaft leistet, wie Gewinnauskehrungen zu behandeln. Sie werden gezahlt, weil der Gesellschafter Anteilseigner der Gesellschaft ist und stellen damit einen Ertrag aus den Anteilen dar. Die Ausgleichszahlungen werden anstelle der wegen der Ergebnisabführung ausfallenden Dividende gezahlt. Sie sind d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 2 Notwendigkeit und Bemessung der Ausgleichszahlungen

Rz. 8 Eine handelsrechtliche Regelung zu den Ausgleichszahlungen ist nur in § 304 AktG enthalten. Diese Regelung gilt unmittelbar nur, wenn die Organgesellschaft eine AG, KGaA oder SE ist.[1] Nach § 304 Abs. 1 AktG muss ein Ergebnisabführungsvertrag für die außenstehenden Gesellschafter der abhängigen Gesellschaft eine Ausgleichszahlung vorsehen. Das gilt auch für ein auslän...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.1 Versteuerung durch die Organgesellschaft

Rz. 41 Das herrschende Unternehmen, das unabhängig davon, wer die Ausgleichszahlung leistet, der zivilrechtlich Verpflichtete ist, verpflichtet sich zur Leistung der Ausgleichszahlungen, um den Ergebnisabführungsvertrag abschließen zu können. Da das herrschende Unternehmen damit seine wirtschaftlichen Beziehungen zu der Tochtergesellschaft ordnet, kann die Ansicht vertreten ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Nach § 304 AktG muss an außenstehende Gesellschafter einer AG, KGaA oder SE, die ihren Gewinn aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags an das herrschende Unternehmen abzuführen hat, ein Ausgleich gezahlt werden (Ausgleichszahlung); ohne die Vereinbarung eines solchen Ausgleichs ist der Gewinnabführungsvertrag handelsrechtlich nichtig. Ist das abhängige Unternehmen ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.2 Anzuwendender Steuersatz

Rz. 65 Das Gesetz regelt nicht, mit welchem Steuersatz die Ausgleichszahlungen bei der Organgesellschaft zu versteuern sind. Vom Grundsatz her sind die Ausgleichszahlungen "normales" Einkommen, das sich von anderem Einkommen der Organgesellschaft bzw. des Organträgers nur nach der Verwendung (Auskehrung an außenstehende Anteilseigner), nicht nach seiner Herkunft unterscheide...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.4 Steuerermäßigung, Steuersatzermäßigung und Steuerabzug

Rz. 121 § 19 Abs. 1–4 KStG regeln die Anwendung besonderer Tarifvorschriften, die den Abzug von der Steuer beim Organträger vorsehen. In § 19 Abs. 5 KStG ist der Steuerabzug bezüglich Betriebseinnahmen der Organgesellschaft beim Organträger geregelt, der insbesondere Kapitalertragsteuer auf Kapitaleinkünfte der Organgesellschaft betrifft. Insgesamt regelt § 19 KStG damit die...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.1 Gewerbesteuer

Rz. 242 Ab Erhebungszeitraum 2002 gilt gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG eine Kapitalgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers, wenn die Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft im Sinne der §§ 14, 17 oder 18[1] KStG ist. Damit stimmen ab 2002 die Voraussetzungen der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft vollständig überein, sodass für die ertragsteuerliche ...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.2 Ausgleichszahlungen

Rz. 149 Ein Gewinnabführungsvertrag muss gem. § 304 Abs. 1 AktG zur Sicherung der außenstehenden Aktionäre[1] einen angemessenen Ausgleich dieser durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung; Dividendengarantie) vorsehen, weil die außenstehenden Aktionäre aufgrund des Gewinnabführungsvertrags ihr Gewinnbezugsrecht verloren habe...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.1 Anpassungen, Einkommensermittlung und Einkommenszurechnung

Rz. 78 Das körperschaftsteuerliche Einkommen der Organgesellschaft ist gem. den §§ 7 ff. KStG selbstständig bei ihr zu ermitteln. Es ist also von dem Jahresüberschuss der Organgesellschaft nach Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme aufgrund des Gewinnabführungsvertrags auszugehen, weshalb der Jahresüberschuss infolge der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme regelmäßig null ...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.5 Feststellungsverfahren

Rz. 132 Ein einheitliches und gesondertes Feststellungsverfahren ist gem. § 14 Abs. 5 KStG für das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft einschließlich der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen eingeführt worden. Damit wird die Grundlage für die verfahrensmäßige Bindungswirkung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellscha...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 4.3 Steuerumlagen

Rz. 231 Der Organträger ist im Falle der ertragsteuerlichen Organschaft Steuerschuldner für die Gewerbeertragsteuer und die Körperschaftsteuer, soweit ihm das Ergebnis der Organgesellschaft zuzurechnen ist. Weiterhin schuldet der Organträger für die Umsätze der Organgesellschaft die Umsatzsteuer bei umsatzsteuerlicher Organschaft. Rz. 232 Die Organgesellschaft weist eigene St...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Organschaft ist ein rein steuerliches Rechtsinstitut und bedeutet, dass eine zivil- und steuerrechtlich selbstständige juristische Person aufgrund eines rechtlichen und tatsächlichen Unterordnungsverhältnisses gegenüber einem anderen Unternehmen wirtschaftlich unselbstständig ist.[1] Der wirtschaftlichen Unselbstständigkeit des Organs hat das Steuerrecht dadurch Rechnu...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.2.2 Gewinnabführungsvertrag

Rz. 42 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG ist Voraussetzung zur Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft der Abschluss eines Unternehmensvertrags gem. § 291 Abs. 1 AktG zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft, durch den sich der Organträger verpflichtet, Gewinne und Verluste (§ 302 AktG) der Organgesellschaft zu übernehmen bzw. auszuglei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.4 Im Wirtschaftsjahr gezahlte Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1d AO)

Rz. 37 Zudem sind die im betreffenden Wirtschaftsjahr für dieses und für andere Zeiträume gezahlten Ertragsteuern (Englisch "income tax paid")[1] im Länderbericht aufzuführen. Die OECD führt in den Leitlinien aus, dass die im Wirtschaftsjahr gezahlten Ertragsteuern (ohne Periodenabgrenzung) dem Steuerbetrag entspricht, der während des Berichtswirtschaftsjahres tatsächlich en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 23 Steuersatz

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung nach der UntStRef, Sonderheft EStB/GmbH-StB 2000. Kußmaul/Hilmer, St-Belastungsreduktion bei GA im Jahre 2008 durch das URefG 2008, GmbHR 2007, 1021; Schiffers, UntStRef 2008 – Erstmalige Anwendung des abgesenkten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 5 Abs 1 Nr 7

Ausgewählte Literaturhinweise: Bogler, Neuregelung der stlichen Begünstigung von Parteispenden, DB 1994, 250; Hofmann, Die staatliche Teilfinanzierung der Parteien – Finanzpolitische und stliche Aspekte des neuen Finanzierungssystems, NJW 1994, 691; Sendler, Verfassungsmäßige Parteienfinanzierung?, NJW 1994, 365; Cato, Ceterum censeo – Parteien im Exil, FR 2000, 179; Flume, Der B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 12 (SEStEG) Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Rouenhoff, Keine Auswirkungen von passiven AP auf ergebnisneutrale Verschmelzungen, DStR 2005, 1636; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG, DB 2006, 2714 und 2763; Prinz zu Hohenlohe/Rautenstrauch/Adrian, Der Entw des SEStEG: Geplante Än...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 5 Abs 1 Nr 3

Ausgewählte Literaturhinweise zu § 5 Abs 1 Nr 3 KStG (außerdem s Hinweise zu § 6 KStG): Beye, JStG 1996: Zuwendungen an UK – Neufassung von § 4d EStG, DB 1995, 2033; Doetsch, Zuwendungen an UK unter Berücksichtigung der Änderungen durch das JStG 1996, BB 1995, 2553; Hoffmeister, Rückgedeckte freie UK – Neue Möglichkeiten für den Mittelstand, DStR 1995, 464; Buttler, Stliche Zwei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 5 Abs 1 Nr 1

1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Vorschrift des § 5 Abs 1 Nr 1 KStG enthält für folgende Staatsbetriebe eine Befreiung von der KSt: das Bundeseisenbahnvermögen, die staatlichen Lotterieunternehmen und der Erdölbevorratungsverband. Für diese Staatsbetriebe besteht die StBefreiung wegen ihrer besonderen staatswirtsch Aufgaben. Aus dem Aufbau des KStG folgt, das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 5 Abs 1 Nr 2a

1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 2a KStG enthält die StBefreiung für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). Diese Befreiung ist mit Wirkung ab VZ 1995 an die Stelle der bisherigen Befreiung der Treuhandanstalt getreten (s Art 10 JStG 1997 v 20.12.1996, BGBl I 1996, 2049, BStBl I 1996, 1523). Diese Änderung war erforderlich, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 5 Abs 1 Nr 4

1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 4 KStG Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 4 KStG enthält eine sachliche StBefreiung für kleinere VVaG. Die Vorschrift dient der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Für den Begriff des kleineren VVaG ist § 53 VAG maßgebend. Danach handelt es sich um Vereine, die bestimmungsgem einen sachlich, örtlich oder dem Pers-Kreis nach eng begren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 5 Abs 1 Nr 5

Ausgewählte Literaturhinweise: v Bornhaupt, Aufwendungen für Berufsverband – Bemerkungen im Hinblick auf das Urt des BVerfG v 09.04.1992–2 BvE 2/89 und das Wirtschaftsjunioren-Urt des BFH v 02.10.1992 – VI R 11/90, BB 1993, 50; George, Besteuerung der Berufsverbände, NSt 21/1993, 9; Schmithuisen, Stliche Behandlung der Berufsverbände, NWB 1993, 2507; Troost, Die StBefreiung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 5 Abs 1 Nr 2

1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Vorschrift des § 5 Abs 1 Nr 2 KStG regelt vor allem die StBefreiung der Kredit-AöR. Die Grundlage der Regelung bildeten die in der Bankenenquete enthaltenen Vorschläge der B-Reg (s BT-Drs V/3500, 103ff). Diesen Vorschlägen entspr sollten nur solche Institute von der KSt befreit werden, die – abgesehen von geringfügigen Ausnah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 Bis 2006: Ggf Minderung und/oder Erhöhung der Körperschaftsteuer und Nachsteuer

Tz. 6 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 vorläufig frei Tz. 7 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch die Systemumstellung von der bis zum VZ 2006 geltenden ausschüttungsabhängigen KSt-Minderung bzw -Erhöhung auf eine ratierliche Auszahlung des restlichen KSt-Guthabens (s § 37 Abs 5 KStG, dazu s § 37 KStG Tz 108 ff; parallel dazu ist die Nach-St weggefallen) bzw auf eine ratierliche Fälligk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Besondere Körperschaftsteuer auf Parteizuwendungen (§ 5 Abs 1 Nr 5 S 4 KStG)

Tz. 48 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 S 4 des § 5 Abs 1 Nr 5 KStG legt fest, dass bei Mittelverwendung durch Berufsverbände zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung oder Förderung politischer Parteien die KSt 50 % dieser Zuwendungen beträgt. Dieser KSt unterliegen nicht nur Zuwendungen, die die 10 %-Grenze des S 2 übersteigen, sondern auch unter diesem Prozent-Satz liege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 5 Abs 1 Nr 6

1 Vermögensverwaltungsgesellschaften von Berufsverbänden Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Befreiungsvorschrift des § 5 Abs 1 Nr 6 KStG setzt voraus, dass es sich um eine Kö (AG, GmbH, Gen) oder eine Pers-Vereinigung (insbes rechtsfähiger Verein) handelt; die Vermögensverwaltung für einen nichtrechtsfähigen st-befreiten Berufsverband (zB eine Gewerkschaft) erfolgt. Für Vermö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 5 Abs 1 Nr 8

1 Öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 8 KStG regelt die Befreiung der öff-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufsgruppen, deren Angehörige aufgr einer durch Ges angeordneten oder auf Ges beruhenden Verpflichtung Mitglieder dieser Einrichtungen sind. Die Befreiungsvorschrift i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Verschmelzung, Spaltung, Einbringung

Tz. 131 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Hierzu s Anhang 2 zum UmwStG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Steuerliche Behandlung eines Übernahmegewinns oder -verlusts (Abs 2)

3.1 Allgemeines zu verschmelzungsbedingten Gewinnauswirkungen Tz. 37 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Verschmelzung kann auf der Ebene einer übernehmenden Kö unterschiedliche Gewinn-/Verlustwirkungen haben:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Eintritt voller Steuerpflicht

4.1 Fälle der vollen Steuerpflicht Tz. 92 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Erfüllt eine Kasse nicht die Voraussetzungen des § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a bis c KStG, werden insbes Eink oder Vermögen für andere als die satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt, so tritt volle StPflicht ein. Auch eine Kasse, die im VZ – und ebenso bereits in den Vorjahren – keine satzungsmäßige Tätigkeit mehr ausg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Begriffsbestimmungen

2.1 Rechtsfähige Kassen Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die StFreiheit kommt nur für rechtsfähige Kassen – nicht hingegen für nichtrechtsfähige Kassen – in Betracht, dh für Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1, 3 und 4 KStG sowie für rechtsfähige AöR. Allerdings genügt eine UK in der Rechtsform des eingetragenen Vereins bereits im Stadium vor Eintragung in das Vereinsreg nach der Rspr des B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Beteiligungskorrekturgewinn ("erweiterte Wertaufholung") bei Aufwärtsverschmelzung (Abs 1 S 2)

1. Ausgewählte Literaturhinweise: Gratz/Wutzke, Rückwirkende Besteuerung fiktiver Übernahmegewinne bei Verschmelzung – ein Beitrag zur Stützung des Standorts D?, DB 1997, 2348; Rödder, Wertaufholungsgebot betreffend Beteiligungen und Umstrukturierung, DStR 1999, 1019; Fatouros, Die vergessene Wertaufholung nach § 12 Abs 2 S 2 Hs 1 UmwStG, BB 2005, 1079; Rouenhoff, Keine Auswirku...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

3.1 Leistungsempfänger (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a KStG) Tz. 11 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Kreis der Leistungsempfänger muss sich auf den in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a KStG genannten Pers-Kreis beschr. Dies sind im Einzelnen Zugehörige oder frühere Zugehörige einzelner oder mehrerer wG (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a Doppelbuchst aa KStG), Zugehörige oder frühere Zugehörige der in § 5 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Kein verschmelzungsbedingter Übergang von nicht verrechneten Verlusten und Zinsvorträgen

Tz. 74 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 vorläufig frei 4.4.1 Geltende Rechtslage Tz. 75 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Mit der Abschaffung der früheren Verlustübertragungsmöglichkeit wollte der Ges-Geber insbes vermeiden, dass bei grenzüberschreitenden Hereinverschmelzungen unter Berufung auf EU-Recht verlangt wird, Ausl-Verluste in D zu berücksichtigen. Nach der hM in der Fach-Lit (s Dö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Entwicklung des Körperschaftsteuertarifs; systematische Stellung des § 23 KStG

1.1 Der Körperschaftsteuertarif vor dem Halbeinkünfteverfahren Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im früheren Recht gab es unterschiedliche St-Sätze für den thesaurierten und für den ausgeschütteten Teil des zvE. Vor der UntStRef spielte D wegen seiner unterschiedlichen KSt-Sätze für thesaurierte und für ausgeschüttete Gewinne im internationalen Vergleich eine Sonderrolle. In n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Zur Anwendung des § 8b KStG auf den Übernahmegewinn (Abs 2 S 2)

3.2.5.1 Allgemeines Tz. 59 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Falle eines Übernahmegewinns ist neben dem S 1 auch der S 2 des § 12 Abs 2 UmwStG zu beachten. Danach ist im Fall der Aufwärtsverschmelzung § 8b KStG anzuwenden, soweit der Gewinn iSd S 1 abz der anteilig darauf entfallenden Kosten für den Vermögensübergang dem (unmittelbaren) Anteil der übernehmenden an der übertragend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Sicherung der Vermögens- und Einkünfteverwendung für Zwecke der Kasse (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c KStG)

3.3.1 Allgemeines Tz. 50 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c KStG schreibt für alle Kassen, dh UK, Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen, vor, dass – vorbehaltlich des § 6 KStG – die ausschl und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Eink der Kasse nach Satzung und tats Geschäftsführung für die Zwecke der Kasse dauernd gesichert sein muss. Ziel dieser Reg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Der Körperschaftsteuertarif im Halb- bzw im Teileinkünfteverfahren

1.2.1 Absenkung des Körperschaftsteuersatzes Tz. 2 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Vorrangiges Ziel der UntStRef in 2000 war die Absenkung der St-Sätze in D, um die dt Wirtschaft im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen. Mit der Absenkung des KSt-Satzes von früher 40 % auf zunächst 25 % wechselte D im internationalen Vergleich von einem Hoch-St-Land zu einem Staat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Politische Parteien iSd § 2 des Parteiengesetzes

2.1 Begriff der politischen Partei Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Stfrei sind nach § 5 Abs 1 Nr 7 S 1 KStG die politischen Parteien iSd § 2 PartG. § 2 PartG beruht auf Art 21 Abs 3 GG. Während Art 21 Abs 1 S 1 GG den Begriff der Partei generalisierend nur dahingehend postuliert, dass "die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken", wird in § 2 PartG de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Zulässige Vermögenshöhe bei Unterstützungskassen (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e KStG)

3.5.1 Tatsächliches und zulässiges Kassenvermögen Tz. 76 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch bei UK ist die (volle) StFreiheit davon abhängig, dass das Kassenvermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. UK sollen gem § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e S 1 KStG nur uneingeschr stfrei sein, wenn ihr Vermögen, bei dessen Ermittlung künftige Kassenleistungen unberücksichtigt bleiben, am Schl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Grundsatz: Übernahme der übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin enthaltenen Wert (Abs 1 S 1)

2.2.1 Übergegangene Wirtschaftsgüter Tz. 10 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der in § 12 Abs 1 S 1 UmwStG verwendete Begriff der übergegangenen WG entspr dem in § 11 Abs 1 S 1 UmwStG enthaltenen Begriff der übergehenden WG und umfasst sämtliche aktiven und passiven Vermögensposten. Wegen einer ABC-Übersicht über die übergegangenen WG s § 11 UmwStG Tz 51. Da bei den unter § 12 UmwSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Partielle Steuerpflicht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 5 Abs 1 Nr 5 S 2 Buchst a KStG)

2.3.1 Allgemeines Tz. 34 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Berufsverbände sind mit den Eink eines wG stets nur partiell stpfl. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen wG handelt, der dem Verbandszweck dient, oder ob ein verbandsfremder wG anzunehmen ist. Für die übrigen Einkünfte bleibt die StFreiheit erhalten. Tz. 35 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Fehlen einer ZwB-Regelung in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Berufsverbände

2.1 Begriff des Berufsverbands (§ 5 Abs 1 Nr 5 S 1 KStG) Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zum Begriff des Berufsverbands s R 5.7 Abs 1 und 2 KStR sowie H 5.7 "Abgrenzung" KStH 2015 und die dort genannte Rspr. Danach muss der Verband die allg ideellen und wirtsch Belange aller Angehörigen eines Berufsstandes (dies können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sein) oder Wirtschaftszwei...mehr