Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Zeitliche Voraussetzungen

Tz. 91 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Voraussetzungen für die StBefreiung brauchen gem R 5.2 Abs 2 KStR erst am Ende des VZ erfüllt zu sein. Dies gilt auch für die GewSt (s Urt des BFH v 22.01.2003, BFH/NV 2003, 1037). Wichtig: Diese Regelung stellt insbes im Vergleich zu den gemeinnützigen Kö (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG), für die die §§ 60 Abs 2 und 63 Abs 2 AO ausdrücklich vorsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Tatsächliches und zulässiges Kassenvermögen

Tz. 76 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch bei UK ist die (volle) StFreiheit davon abhängig, dass das Kassenvermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. UK sollen gem § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e S 1 KStG nur uneingeschr stfrei sein, wenn ihr Vermögen, bei dessen Ermittlung künftige Kassenleistungen unberücksichtigt bleiben, am Schluss des Wj nicht höher ist als das um 25 % erhöht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Voraussetzung für die Steuerbefreiung

Tz. 10 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 7 KStG knüpft nur daran an, dass eine politische Partei iSd § 2 PartG vorliegt (s § 5 Abs 1 Nr 7 S 1 KStG). Weitere Voraussetzungen hinsichtlich Satzung und tats Geschäftsführung werden nicht verlangt (zu den Satzungserfordernissen nach dem PartG s § 6 PartG). Insbes kommt es – im Gegensatz zu der Befreiung f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 69 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Regelungsinhalt des § 12 Abs 3 UmwStG ist durch das SEStEG, das den früher möglichen verschmelzungsbedingten Verlustübergang gestrichen hat, auf die Aussage reduziert worden, dass die übernehmende Kö in die stliche Rechtsstellung der übertragenden Kö tritt (sog Fußstapfentheorie). Die Vorschrift erklärt § 4 Abs 2 und 3 UmwStG für entspr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

v Bornhaupt, Aufwendungen für Berufsverband – Bemerkungen im Hinblick auf das Urt des BVerfG v 09.04.1992–2 BvE 2/89 und das Wirtschaftsjunioren-Urt des BFH v 02.10.1992 – VI R 11/90, BB 1993, 50; George, Besteuerung der Berufsverbände, NSt 21/1993, 9; Schmithuisen, Stliche Behandlung der Berufsverbände, NWB 1993, 2507; Troost, Die StBefreiung der vertikalen Untergliederungen v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände

Tz. 15 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch Art 4 StBereinG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2601, BStBl I 2000, 13) wurden die kommunalen Wählervereinigungen und ihre Dachverbände in § 5 Abs 1 Nr 7 S 1 KStG aufgenommen. Die Aufnahme der kommunalen Wählervereinigungen und ihrer Dachverbände geht auf die Rspr des BVerfG zurück (s Beschl des BVerfG v 29.09.1998, BStBl II 1999, 110; hierz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 5 KStG enthält in S 1 die Befreiung der Berufsverbände ohne öff-rechtlichen Charakter, der kommunalen Spitzenverbände sowie ihrer Zusammenschlüsse. Tz. 2 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 5 S 2 KStG schließt die StBefreiung für von den Berufsverbänden unterhaltene wG aus (s Tz 34). Dies gilt ebenso für die von den kommunalen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Voraussetzungen des § 5 Abs 1 Nr 4 Buchst b KStG

Tz. 3 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 4 Buchst b KStG setzt für die Befreiung voraus, dass sich der Geschäftsbetrieb auf die Sterbegeldversicherung beschr und nach dem Geschäftsplan sowie nach Art und Höhe der Leistungen eine soziale Einrichtung gegeben ist. Die Vorschrift des § 4 Nr 2 KStDV verlangt hierfür – neben dem bereits im Ges enthaltenen Erfordernis der Besc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Auswirkungen auf Organschaftsverhältnisse

Tz. 73 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wegen der Fragen, wie sich eine Verschmelzung der OG bzw des OT auf bestehende oder auf neu zu begründende Organschaftsverhältnisse auswirkt, s UmwStG Anh 1 Tz 1ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Unterstützungskasse als übertragender Rechtsträger (§ 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 S 4, 5 UmwStG)

Tz. 80 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ist die übertragende Kö eine UK, erhöht sich gem § 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 S 4 UmwStG der lfd Gewinn der übernehmenden Kö in dem Wj, in das der Umwandlungsstichtag fällt, um die von ihr, ihren AE oder ihren Rechtsvorgängern an die UK geleistete Zuwendungen nach § 4h EStG. Nach S 5 des § 4 Abs 2 UmwStG erhöht sich der Bw der Anteile an der UK ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Bemessungsgrundlage für die Anwendung der Steuersätze

Tz. 13 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 BMG für die KSt ist das zvE (s § 7 KStG Tz 3 ff). Das zvE der Kö wird, auch wenn es unterschiedlich hoch mit KSt belastet wird, zunächst als einheitlicher Betrag ermittelt. Auf diesen einheitlichen Betrag findet grds der 15%ige KSt-Satz nach § 23 Abs 1 KStG Anwendung. In Ausnahmefällen ist, wenn anstelle des oder neben den allgemeinen St-Satz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Absenkung des Körperschaftsteuersatzes

Tz. 2 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Vorrangiges Ziel der UntStRef in 2000 war die Absenkung der St-Sätze in D, um die dt Wirtschaft im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen. Mit der Absenkung des KSt-Satzes von früher 40 % auf zunächst 25 % wechselte D im internationalen Vergleich von einem Hoch-St-Land zu einem Staat mit günstigen Unternehmens-St-Sätzen. Selbs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Vorschrift des § 5 Abs 1 Nr 1 KStG enthält für folgende Staatsbetriebe eine Befreiung von der KSt: das Bundeseisenbahnvermögen, die staatlichen Lotterieunternehmen und der Erdölbevorratungsverband. Für diese Staatsbetriebe besteht die StBefreiung wegen ihrer besonderen staatswirtsch Aufgaben. Aus dem Aufbau des KStG folgt, dass die StFreih...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 5 Abs 1 Nr 3 KStG (außerdem s Hinweise zu § 6 KStG):

Beye, JStG 1996: Zuwendungen an UK – Neufassung von § 4d EStG, DB 1995, 2033; Doetsch, Zuwendungen an UK unter Berücksichtigung der Änderungen durch das JStG 1996, BB 1995, 2553; Hoffmeister, Rückgedeckte freie UK – Neue Möglichkeiten für den Mittelstand, DStR 1995, 464; Buttler, Stliche Zweifelsfragen zur rückgedeckten UK, BB 1997, 1661; Höfer, Zur Besteuerung von Kap-Zuführung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Vermögensübergang von einer steuerbefreiten auf eine steuerpflichtige Körperschaft

Tz. 22 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch das SEStEG wurde der frühere S 2 des § 12 Abs 1 UmwStG gestrichen. Danach waren beim Vermögensübergang von einer stfreien auf eine stpfl Kö die übergegangenen WG zwingend mit dem Tw anzusetzen. Wie der amtl Ges-Begr zum SEStEG (s BT-Drs 16/2710, 41) zu entnehmen ist, bedarf es im neuen Recht dieser Aussage nicht mehr, da in diesen Fälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Vorschrift des § 5 Abs 1 Nr 2 KStG regelt vor allem die StBefreiung der Kredit-AöR. Die Grundlage der Regelung bildeten die in der Bankenenquete enthaltenen Vorschläge der B-Reg (s BT-Drs V/3500, 103ff). Diesen Vorschlägen entspr sollten nur solche Institute von der KSt befreit werden, die – abgesehen von geringfügigen Ausnahmen – mit and...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Tatsächliches und zulässiges Kassenvermögen bei rückgedeckten Unterstützungskassen

Tz. 87 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei rückgedeckten UK sind bei der Ermittlung des tats Kassenvermögens die Ansprüche der Kasse gegen die Versicherung mit dem Wert des geschäftsplanmäßigen Deckungs-Kap zuz des Guthabens aus Beitragsrückerstattung am Schluss des Wj zu bewerten (s § 4d Abs 1 Nr 1 S 3 HS 2 EStG). Dagegen ist bei der Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens nur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Unternehmer und Gesellschafter als Leistungsempfänger (§ 1 Nr 1 KStDV)

Tz. 26 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zu den Leistungsempfängern können auch die Unternehmer und Gesellschafter des Trägerunternehmens sowie deren Angehörige gehören. Allerdings darf gem der – auf § 33 Abs 1 Nr 1 Buchst a Doppelbuchst aa KStG beruhenden – Vorschrift des § 1 Nr 1 KStDV die Mehrzahl der Leistungsempfänger sich nicht aus dem Unternehmer oder dessen Angehörigen, bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Ermittlung des Übernahmegewinns bzw -verlusts

Tz. 44 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG stlich nicht zu berücksichtigende Übernahmegewinn bzw -verlust ist wie folgt zu ermitteln:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Politische Vereine

Tz. 17 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine StBefreiung für politische Vereine in § 5 KStG besteht nicht Politische Vereine werden auch nicht als gemeinnützig anerkannt und sind deshalb nicht nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-befreit. Nach der BFH-Rspr und Auff der Fin-Verw gehören politische Zwecke nicht zu den gemeinnützigen Zwecken; die Tagespolitik darf nicht Mittelpunkt der Tätigk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 3 KStG

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 3 KStG enthält eine sachliche Befreiung der rechtsfähigen Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der UK von der KSt. Zusätzlich regelt § 6 KStG die Einschränkung der StBefreiung für überdotierte Kassen durch entspr partielle StPflicht. Die Befreiungsvorschrift ist Teil der stlichen Regelungen zur Förderung der betrieblichen Alt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Katalog der steuerfreien Staatsbetriebe

Tz. 2 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Befreiung für das Bundeseisenbahnvermögen ist an die Stelle der früheren Befreiungen für die Dt Bundesbahn und die Dt Reichsbahn getreten. Durch § 1 des Ges zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (s Art 1 des ENeuOG v 27.12.1993, BGBl I 1993, 2378) wurden zum 1.1.1994 das unter dem Namen "Dt Bundesbahn" als nicht recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Der Körperschaftsteuertarif vor dem Halbeinkünfteverfahren

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im früheren Recht gab es unterschiedliche St-Sätze für den thesaurierten und für den ausgeschütteten Teil des zvE. Vor der UntStRef spielte D wegen seiner unterschiedlichen KSt-Sätze für thesaurierte und für ausgeschüttete Gewinne im internationalen Vergleich eine Sonderrolle. In nahezu allen bedeutenden Industriestaaten ist ein einheitlicher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.3 Zur Anwendung des § 8b Abs 4, 7 und 8 KStG iRd § 12 Abs 2 S 2 UmwStG

Tz. 62 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sind die Anteile der Übernehmerin an der Überträgerin durch eine nicht mehr als sieben Jahre vor dem Verschmelzungsstichtag erfolgte Sacheinbringung iSd § 20 UmwStG aF entstanden, stellt sich die Frage, ob aus der erst durch das SEStEG eingefügten Regelung in § 12 Abs 2 S 2 UmwStG, wonach § 8b KStG anzuwenden ist, auch folgt, dass § 8b Abs 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6 Weitere Einzelfragen

Tz. 31 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der StFreiheit von Berufsverbänden steht die Bildung von Unterstützungsfonds entspr den RL der Bundesvereinigung der Dt Arbeitgeberverbände nicht entgegen. Voraussetzung hierfür ist (so bereits Fin-Min Ba-Wü v 27.06.1953, KSt-Handausgabe 2003, H 8/1, Stollfuß-Verlag), dass der Fonds nur für Unterstützungen vorgesehen ist, die im allg Interess...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Abzugsfähigkeit der Beiträge an Berufsverbände

Tz. 58 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Beiträge an Berufsverbände sind bei den Mitgliedern als BA oder WK (ausdrücklich s § 9 Abs 1 Nr 3 EStG) abzb (ebenso hierzu s Schmidt, EStG, 39. Aufl 2020, § 4, Rn 520 "Beiträge an Berufsverbände", § 9 Rn 104). Der Abzug ist dabei grds nicht davon abhängig, ob der Verband st-befreit ist oder nicht. Im Bereich der KSt kommt der Abzug als W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 2a KStG enthält die StBefreiung für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). Diese Befreiung ist mit Wirkung ab VZ 1995 an die Stelle der bisherigen Befreiung der Treuhandanstalt getreten (s Art 10 JStG 1997 v 20.12.1996, BGBl I 1996, 2049, BStBl I 1996, 1523). Diese Änderung war erforderlich, weil die Treu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Sinngemäße Anwendung des § 6 UmwStG auf einen Übernahmefolgegewinn (§ 12 Abs 4)

Tz. 81 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch bei Verschmelzung von Kö kann sich der Gewinn der übernehmenden Kö dadurch erhöhen, dass der Vermögensübergang zum Erlöschen von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der übertragenden und der übernehmenden Kö führt. Gewinnauswirkungen ergeben sich nur dann, wenn die übertragende Kö und die übernehmende Kö wechselseitige Forderunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Übergegangene Wirtschaftsgüter

Tz. 10 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der in § 12 Abs 1 S 1 UmwStG verwendete Begriff der übergegangenen WG entspr dem in § 11 Abs 1 S 1 UmwStG enthaltenen Begriff der übergehenden WG und umfasst sämtliche aktiven und passiven Vermögensposten. Wegen einer ABC-Übersicht über die übergegangenen WG s § 11 UmwStG Tz 51. Da bei den unter § 12 UmwStG fallenden Umwandlungsvorgängen das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Kassen mit Rechtsanspruch der Leistungsempfänger

Tz. 5 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zu den rechtsfähige Kassen, die den Leistungsempfängern einen Rechtsanspruch gewähren, gehören Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen (s § 5 Abs 1 Nr 3, 1. HS KStG). Der Begriff der Pensionskasse ergibt sich aus § 1b Abs 3 S 1 BetrAVG idF des AVmG v 26.06.2001, BStBl I 2001, 420. Danach ist eine Pensionskasse eine rechtsfähige Versorgungseinrich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Katalog der nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG steuerfreien Institute

Tz. 2 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG in der derzeit geltenden Fassung sind die folgenden Kö st-befreit: Deutsche Bundesbank Kreditanstalt für Wiederaufbau Landwirtschaftliche Rentenbank Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung Niedersächsische Gesellschaft für öffentliche Finanzierung mbH Der Name der Gesellschaft lautet lt H-Reg-Auszug beim AG Hannover...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Begriff des Berufsverbands (§ 5 Abs 1 Nr 5 S 1 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zum Begriff des Berufsverbands s R 5.7 Abs 1 und 2 KStR sowie H 5.7 "Abgrenzung" KStH 2015 und die dort genannte Rspr. Danach muss der Verband die allg ideellen und wirtsch Belange aller Angehörigen eines Berufsstandes (dies können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sein) oder Wirtschaftszweigs (zB auch Haus- und Grundbesitzer) wahrnehmen, nicht d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Geltende Rechtslage

Tz. 75 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Mit der Abschaffung der früheren Verlustübertragungsmöglichkeit wollte der Ges-Geber insbes vermeiden, dass bei grenzüberschreitenden Hereinverschmelzungen unter Berufung auf EU-Recht verlangt wird, Ausl-Verluste in D zu berücksichtigen. Nach der hM in der Fach-Lit (s Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, BB 2006, 1657; s Maiterth/Müller, DStR 2006, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Zwingende Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

Tz. 14 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 1 S 1 UmwStG hat die übernehmende Kö die auf sie übergegangenen WG mit Wirkung zum stlichen Übertragungsstichtag zwingend mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert iSd § 11 UmwStG zu übernehmen (Prinzip der Bw-Verknüpfung). Dadurch bleibt die spätere Besteuerung der in den übergehenden WG ruhende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Ausschluss der Befreiung bei Mittelverwendung von mehr als 10 % der Einnahmen zugunsten politischer Parteien (§ 5 Abs 1 Nr 5 S 2 Buchst b KStG)

Tz. 25 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Berufsverbände verlieren ihre St-Freiheit, wenn sie Mittel von mehr als 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Tz. 26 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 5 Abs 1 Nr 5 S 2 KStG ist die StBefreiung nicht mehr nur ausgeschlossen, soweit ein wG unterhalten wird (partiell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Begrenzung der Leistungen bei Pensions- und Sterbekassen (§ 2 KStDV)

Tz. 32 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die zum Charakter der sozialen Einrichtung gehörende Begrenzung der Rechtsansprüche der Leistungsempfänger ist für Pensions- und Sterbekassen durch § 2 KStDV wie folgt gezogen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Die Steuerbelastung des von Körperschaften erwirtschafteten Einkommens

Tz. 15 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wer die Frage nach der stlichen Belastung des von Kö erwirtschafteten Einkommens beantworten will, muss, obwohl die Besteuerung der Kö rechtssystematisch nicht mit der ihrer AE verbunden ist, gleichwohl beide Ebenen zusammen sehen (s Dremel, in R/H/N, 1. Aufl, § 23 KStG Rn 2). Das Halb- bzw Teileink-Verfahren sieht, anders als das frühere An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Abzug der Zuwendungen an Unterstützungskassen mit lebenslänglich laufenden Leistungen

Tz. 121 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Trägerunternehmen kann einer UK mit lebenslänglich lfd Leistungen stlich stets das anhand einer Vervielfältigertabelle (Anlage 1 zu § 4d Abs 1 EStG) zu ermittelnde Deckungs-Kap für die lfd Leistungen zuwenden (s § 4d Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG). Tz. 122 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Begriff des Leistungsempfängers ist (ebenso wie der Leis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, die nicht den Rücklagen zugeführt werden (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Tz. 44 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG gilt erstmals für Gewinne des VZ 2001, bei vom Kj abw Wj erstmals für Gewinne des VZ 2002. Dieser Besteuerungstatbestand betrifft nicht den Rücklagen zugeführte Gewinne der von stfreien Kö unterhaltenen wG (§ 20 Abs 1 Nr 10b S 4 EStG). Er kommt damit auch für die Gewinne der wG der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Mitwirkungsrechte der Leistungsempfänger bzw Arbeitnehmervertretungen von Unterstützungskassen (§ 3 Nr 2 KStDV)

Tz. 41 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für UK enthält die Vorschrift des § 3 Nr 2 KStDV die Bestimmung, dass den Leistungsempfängern oder den Arbeitnehmervertretungen des Betriebs oder der Dienststelle satzungsgemäß und tats das Recht zustehen muss, an der Verwaltung sämtlicher Beträge, die der Kasse zufließen, beratend mitzuwirken. Auch dieses Mitwirkungsrecht ist durch den Char...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 13 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 5 Abs 1 Nr 5 S 1 KStG darf der Zweck des Verbandes nicht auf einen wG gerichtet sein. Nahc dem BFH-Urt v 13.12.2018, BStBl II 2019, 460, kann ein Berufsverband iSd § 5 Abs1 Nr5 KStG entgeltliche Leistungen an seine Mitglieder oder Dritte iRe wG nur erbringen, wenn sein Verbandszweck nicht hierauf gerichtet ist, sondern es sich hierbei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Abschreibungen; Vorbesitzzeiten usw

Tz. 70 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gem § 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 UmwStG tritt die übernehmende Kö in die stliche Rechtsstellung der übertragenden Kö ein, insbes bezüglich der Bewertung der übernommenen WG, der Abschr, der den stlichen Gewinn mindernden Rücklagen und der Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV. Die Ausführungen zu § 4 Abs 2 und 3 UmwStG (s § 4 UmwStG Tz 18ff) g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Geschäftsplan (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst b S 1 KStG)

Tz. 20 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Geschäftsplan muss bei allen Kassen, dh UK, Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen, sicherstellen, dass der Betrieb der Kasse eine soziale Einrichtung darstellt. Der Begriff des Geschäftsplans stammt aus dem Versicherungsrecht (s § 5 VAG). Geschäftsplan sind danach die die Grundlagen des Versicherungsverhältnisses bestimmenden Regelungen (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Einzelfragen

Tz. 29 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das UmwStG nennt für die Anwendung des § 12 Abs 1 S 2 UmwStG keine zeitliche Grenze, dh es kommt nicht darauf an, wie lange die (noch nicht rückgängig gemachte) st-wirksame Tw-Abschr bzw der Abzug nach § 6b EStG zurückliegt. Tz. 30 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wenn in früheren Jahren sowohl st-wirksame als auch nicht st-wirksame Tw-Abschr vorge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 40 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG bleibt bei der übernehmenden Kö ein Übernahmegewinn oder -verlust stlich außer Ansatz. Das Übernahmeergebnis ist außerhalb der St-Bil entspr zu korrigieren (s UmwSt-Erl 2011 Rn 12.05). § 12 Abs 2 S 1 UmwStG definiert den Übernahmegewinn bzw -verlust als Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert, mit dem die übergegangene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anlage des Kassenvermögens

Tz. 55 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Anlage des Kassenvermögens muss derart sein, dass seine und die Verwendung seiner Erträge für die Kassenzwecke dauernd gesichert ist. Tz. 56 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für Pensions- und Sterbekassen, die der Aufsicht des BAV unterliegen, ist das allg Streuungsgebot des § 54 Abs 1 VAG maßgebend. Zulässig ist danach die Darlehensgewährung a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Leistungsempfänger (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a KStG)

Tz. 11 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Kreis der Leistungsempfänger muss sich auf den in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a KStG genannten Pers-Kreis beschr. Dies sind im Einzelnen Zugehörige oder frühere Zugehörige einzelner oder mehrerer wG (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a Doppelbuchst aa KStG), Zugehörige oder frühere Zugehörige der in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a Doppelbuchst bb KStG aufgezählten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Nur Verfolgung satzungsmäßiger Zwecke

Tz. 53 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Kasse wird voll stpfl, wenn sie ihr Vermögen oder ihre Eink anderen als ihren satzungsgemäßen Zwecken dienstbar macht. Die Art der Anlage oder Nutzung des Kassenvermögens muss sich in den Grenzen der Vermögensverwaltung halten und darf nicht dazu führen, dass die Kasse sich durch die mit der Vermögensverwaltung verbundene Tätigkeit selb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines zu verschmelzungsbedingten Gewinnauswirkungen

Tz. 37 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Verschmelzung kann auf der Ebene einer übernehmenden Kö unterschiedliche Gewinn-/Verlustwirkungen haben:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Zur Anwendung des § 12 Abs 2 S 1 UmwStG, wenn die Übernehmerin nicht oder nicht zu 100 % an der Überträgerin beteiligt ist

Tz. 49 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Übernahmegewinn/-verlust ist in § 12 Abs 2 S 1 UmwStG als Rechengröße definiert, die sich aus der Saldierung der beiden Vergleichsgrößen "Wert der übergegangenen WG" und "Bw der (wegfallenden) Anteile" ergibt. Die erstgenannte Vergleichsgröße weist immer einen Betrag aus. Die zweitgenannte Vergleichsgröße kann einen Wert ausweisen, sie m...mehr