Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 4 Bewertung einer Rückstellung für eine Abbruchverpflichtung in der Handelsbilanz

Bei der Bewertung einer Rückstellung für die Verpflichtung zum Abbruch von Gebäuden oder Anlagen auf gepachteten oder eigenen Grundstücken besteht die Schwierigkeit, die Kosten (Erfüllungsbetrag) zu ermitteln, die in einem weit in der Zukunft liegenden Zeitpunkt aufgebracht werden müssen. Dies kann nur durch eine mehr oder weniger genaue Schätzung erreicht werden. Handelsrech...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung bei Rentenbesteuerung

Kommentar Das BMF hat den Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf anhängige Musterverfahren geändert. Die Änderung betrifft dieses Mal einen Hinweis im Hinblick auf die mögliche Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung. Rechtsprechung zur Rentenbesteuerung Der BFH hat mit Urteil v. 19.5.2021, X R 20/19 zahlreiche Grundsatzfragen aus dem Bereich der Rentenbesteuerung entschied...mehr

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Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren

Kommentar Die Finanzverwaltung hat am 27.8.2021 eine Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht. Das neue Merkblatt tritt an die Stelle des Vorgängerschreibens vom 9.10.2018. Orientierungshilfe für die effektive Anwendung von Streitbeilegungsverfahren Mit der Neufass...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 Sprecherausschüsse

Rz. 52 Durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montanmitbestimmung vom 20.12.1988[1] wurden erstmals Sprecherausschüsse für leitende Angestellte gesetzlich geregelt. Bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gab es in vielen Unternehmen frei vereinbarte Sprecherausschüsse, welche ...mehr

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Einführung bundeseinheitlicher Erfassungsbögen für ausländische Unternehmer

Kommentar Zur steuerlichen Erfassung von ausländischen Unternehmern wurden bisher nur landesspezifische Fragebögen der Finanzverwaltung verwendet. Das BMF hat jetzt erstmals bundeseinheitliche Frage- und Erfassungsbögen, verbunden mit einer Ausfüllhilfe, für die umsatzsteuerrechtliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern eingeführt. Neben einem allgemeinen Frageb...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 14 Anspruch auf Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung – "unmittelbar" i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI – Arbeitslosengeldbezug bis zweieinhalb Wochen vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Bewilligung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation vor Ende des Arbeitslosengeldanspruchs: LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 9.4.2019, L 13 R ...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 32 Aufhebung der Bewilligung von Übergangsgeld, Mittagessenpauschale und Fahrtkosten sowie die Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen – gleichzeitiger Bezug von Übergangsgeld und Erwerbseinkommen – grobe Fahrlässigkeit – Vertrauensschutz: LSG Bayern, Urteil v. 10.11.2010, L 20 R 261/07. Rz. 33 Gemeinsames Rundschreiben v. 18./19.6.2019 zum Krankengeld nach § 44 SG...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 3 Materialien

Rz. 17 Grundsätze zur Anpassung des Krankengeldes: Abschnitt 9 des Gemeinsamen Rundschreibens der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und Verletztengeldes v. 18./19.6.2019. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand: Juli 2019, veröffent...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.4 Verfahren

Rz. 13 Der Gesetzgeber schreibt kein bestimmtes Buchführungsverfahren vor. Heute hat die EDV-Buchführung ältere Buchführungsverfahren wie Übertragungsbuchführung, amerikanische Journalbuchführung, Belegbuchführung [1] und Durchschreibebuchführung gänzlich verdrängt. Rz. 14 Die zunehmend papierlosen Buchführungswerke haben auch eine Zugriffsmöglichkeit seitens der Finanzverwalt...mehr

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Abrechnung mit Gutschrift und unberechtigter Steuerausweis (zu § 14c Abs. 2 UStG)

Kommentar Der BFH [1] hatte im Zusammenhang mit der Frage der Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten auch zur Frage der Abrechnung mit einer Gutschrift mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer und dem unberechtigten Steuerausweis Stellung genommen. Praxis-Tipp Eine Gutschrift i. S. d. Umsatzsteuerrechts liegt vor, wenn nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsem...mehr

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Ort der sonstigen Leistung bei Eintrittsberechtigungen (zu § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte im Juni 2021 zu der Frage der Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung bei der Gewährung von Eintrittsberechtigungen Stellung genommen. Die Finanzverwaltung hatte dazu einen neuen Abschn. 3a.7a UStAE zur Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH[2] eingeführt. Im Wesentlichen wurde dabei festgestellt, dass der Begriff der Eintrittsberech...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.1.1 Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rz. 21 Die Buchführungspflicht nach HGB ist an die Kaufmannseigenschaft geknüpft. Als Kaufmann bezeichnet das HGB denjenigen, der ein Handelsgewerbe betreibt.[1] Das ist gem. § 1 Abs. 2 HGB jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass er einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb[2] nicht erfordert. Rz. 22 Als Kaufmann gilt auch, wer kein Kau...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.3 Systeme

Rz. 6 Als Buchführungssystem wird das formale System von Regelungen bezeichnet, das die Ordnung, Verknüpfung und Verdichtung der aufzeichnungspflichtigen Vorgänge festlegt.[1] Grundsätzlich lassen sich die kaufmännische Buchführung und die im Bereich der öffentlichen Hand verbreitete kameralistische Buchführung unterscheiden. Nach herrschender Meinung ist für alle buchführen...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.2 Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (i. e. S.)

Rz. 38 Richtigkeit und Willkürfreiheit Der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit [1] verlangt die richtige Verbuchung der Geschäftsvorfälle in sachlicher und wertmäßiger Hinsicht. Die notwendige Übereinstimmung von Buchung und Geschäftsvorfall ist erfüllt, wenn der zugrunde liegende Tatbestand dem Buchungssatz sowie den Belegen vollständig entspricht.[2] Die (kontenmäß...mehr

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BMF überarbeitet Aussagen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Kommentar Um Änderungen des "JStG 2018" und des Grundrentengesetzes aufzunehmen, hat das BMF nun seine aus 2017 stammenden Aussagen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung Mit Schreiben vom 12.8.2021 hat das BMF seine Aussagen zur steuerlichen Förderung der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Allgemeine Hinweise

Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die hier besprochenen Pauschbeträge wurden bis einschließlich 2020 in der Überschrift des § 33b EStG im Gesetz als Pauschbeträge für behinderte Menschen bezeichnet und werden seither – dem im Gesetz allgemein geänderten Sprachgebrauch folgend – dort Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen genannt (vgl auch Kanzler, NWB 2021, 840 [842]). ...mehr

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Auswirkungen eines Gesellschafterwechsel in doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG

Kommentar Nachdem sich die Rechtsprechung mehrfach mit der zutreffenden Feststellung von verbleibenden Verlustvorträgen zur Gewerbesteuer bei einem Gesellschafterwechsel in doppel- bzw. mehrstöckigen Personengesellschaften geäußert hatte, liegt nun auch eine Stellungnahme der Finanzverwaltung dazu vor. Rechtsprechung des BFH zu doppelt- und mehrstöckigen Personengesellschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vorwort

Im Jahre 2020 konnte das KStG seinen 100. Geburtstag feiern. Das KStG vom 30. März 1920 ist am 15. April 1920 in Kraft getreten. Dies war nicht die Geburtsstunde der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland, hat aber die Grundlage für die eigenständige und (reichs)einheitliche Körperschaftsteuer gelegt. Die Körperschaftsteuer wurde wie kaum eine andere der großen Steuer...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.1 Grundlagen

Rz. 9 Ein Jahresabschluss ist fehlerhaft, wenn er objektiv unrichtig ist und die Gesellschaft im Zeitpunkt der Abschlussfeststellung bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen. Spätere lediglich wertaufhellende Umstände machen den Jahresabschluss dagegen nicht fehlerhaft.[1] Eine Bilanzberichtigung als handelsrechtlicher Unterfall d...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.1 Begriffsbestimmungen

Rz. 3 Handelsrechtlich findet der Oberbegriff der Änderung des Jahresabschlusses Verwendung. Darunter ist jede Änderung von Form und Inhalt nach Feststellung bzw. Billigung eines geprüften Jahresabschlusses zu verstehen. Im Einzelnen kann es sich sowohl um die Änderung fehlerfreier als auch fehlerhafter Bilanzierung handeln, aber auch um die Änderung des Abschlusses aus ande...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.2 Berichtigung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 17 Für die AG sind die Gründe, die zur Nichtigkeit, d. h. zur Rechtsunwirksamkeit des festgestellten Jahresabschlusses, führen, in § 256 AktG geregelt. Nach h. M. gelten die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe in entsprechender Anwendung auch für die GmbH.[1] Verstöße gegen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften führen mindestens im gleichen Umfang zur ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.3 Änderung fehlerfreier Jahresabschlüsse

Rz. 34 Eine Änderung nicht fehlerhafter Ansätze nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die zuständigen Organe, d. h. die Ersetzung gesetzlich zulässiger Ansätze durch andere ebenso zulässige Ansätze, z. B. anderweitige Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten,[1] ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Möglichkeit der Änderung unterliegt dabei jed...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.2.1 Zeitliche Verknüpfung zur Bilanzberichtigung

Rz. 92 Eine Bilanzänderung ist nach Einreichen der Steuerbilanz beim zuständigen Finanzamt nur dann als zulässig anzusehen,[1] wenn gemäß den Ausführungen in § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG gesichert ist, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung[2] besteht, ein enger sachlicher Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung vorliegen muss und darüber hinaus die Bil...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.4 Durchführung der Berichtigung/Änderung

Rz. 44 Werden die Berichtigungen bzw. Änderungen nicht im nächsten aufzustellenden Jahresabschluss durchgeführt, so müssen diese regelmäßig von denselben Organen (z. B. Haupt- oder Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat oder Beirat) beschlossen werden, die den zu ändernden Jahresabschluss bereits festgestellt hatten. Der abgeänderte Jahresabschluss ist als solcher deutlich ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.3 Berichtigung bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften

Rz. 30 Bei Personengesellschaften können wegen der differierenden Interessensituation die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe nicht entsprechend analog übernommen werden. Aus diesem Grund kann sich die Nichtigkeit nur in den außergewöhnlichen Fällen der bürgerlich-rechtlichen Nichtigkeit[1] oder in eklatanten Verstößen gegen die gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.5 Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz

Rz. 124 Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist (Maßgeblichkeitsgrundsatz), es sei denn, dass im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts ein anderer Ansatz gewählt wird oder gewählt wurde. Soweit der Steuerpflichtige ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 56b InsO – Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Gesetzestext (1) 1Wird über das Vermögen von gruppenangehörigen Schuldnern die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so haben die angegangenen Insolvenzgerichte sich darüber abzustimmen, ob es im Interesse der Gläubiger liegt, lediglich eine Person zum Insolvenzverwalter zu bestellen. 2Bei der Abstimmung ist insbesondere zu erörtern, ob diese Person alle Verfahren ü...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 223a InsO – Gruppeninterne Drittsicherheiten

Gesetzestext 1Ist im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt, so wird das Recht eines Insolvenzgläubigers aus einer gruppeninternen Drittsicherheit (§ 217 Absatz 2) durch den Insolvenzplan nicht berührt. 2Wird eine Regelung getroffen, ist der Eingriff angemessen zu entschädigen. 3 § 223 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 gilt entsprechend. 1. Allgemeines Rn 1 Die Vorschrift ist im Zusa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, EGInsO 1a Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)

vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2911), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3328) Anmerkung der Redaktion Rechtsstand der in "Blersch/Goetsch/Haas: Berliner Kommentar Insolvenzrecht" wiedergegebenen Gesetze ist jeweils das oben genannte Datum. Die hier verlinkten Gesetze geben technisch bedingt den jeweils aktuellen Rechtsstand wieder. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Zusammenwirken der Insolvenzgerichte (Abs. 1)

2.1 Voraussetzungen Rn 7 Der Wortlaut des § 56b Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass mehrere Insolvenzanträge für verschiedene einer Unternehmensgruppe angehörende Gesellschaften bei unterschiedlichen inländischen [9] Insolvenzgerichten [10] gestellt wurden. Dabei ist es bedeutungslos, ob es sich um Fremd- und/oder Eigenanträge handelt.[11] Wann von einer Unternehmensgruppe auszuge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Einzelheiten

3.1. Begrifflichkeit: Gruppeninterne Drittsicherheit Rn 7 Entsprechend der Legaldefinition in § 217 Abs. 2 handelt es sich bei gruppeninternen Drittsicherheiten um den Insolvenzgläubigern eingeräumte Rechte, die diesen von einem verbundenen Unternehmen i.S.v. § 15 AktG entweder aus einer als Bürge, Mitschuldner oder aufgrund einer anderweitig übernommenen Haftung oder an Gegens...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

1Ist im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt, so wird das Recht eines Insolvenzgläubigers aus einer gruppeninternen Drittsicherheit (§ 217 Absatz 2) durch den Insolvenzplan nicht berührt. 2Wird eine Regelung getroffen, ist der Eingriff angemessen zu entschädigen. 3 § 223 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 gilt entsprechend.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 20 Frind, Überreguliert statt saniert? - Zum RefE eines "StaRUG", ZInsO 2020, 2241; Gehrlein, Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) – ein Überblick, BB 2021, 66; Hoegen/Kranz, Neue Möglichkeiten der Konzernsanierung durch SanInsFoG und StaRUG, NZI 2021, 105.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Normzweck

Rn 6 Die Einfügung von § 217 Abs. 2 beruht auf der Erkenntnis, dass die Regelung von § 254 Abs. 2 Satz 1, wonach es ausdrücklich ausgeschlossen ist, dass durch einen Insolvenzplan die Rechte von Inhabern von Insolvenzforderungen gestaltet werden, die diesen aus Drittsicherheiten zustehen, gerade bei Sanierungen in Konzernkonstellationen Probleme bereitet. Häufig sind in dies...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) 1Wird über das Vermögen von gruppenangehörigen Schuldnern die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so haben die angegangenen Insolvenzgerichte sich darüber abzustimmen, ob es im Interesse der Gläubiger liegt, lediglich eine Person zum Insolvenzverwalter zu bestellen. 2Bei der Abstimmung ist insbesondere zu erörtern, ob diese Person alle Verfahren über die grup...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.5. § 223a Satz 3 i.V.m. § 223 Abs. 2: Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes

Rn 19 Durch den Verweis in § 223a Satz 3 auf § 223 Abs. 2 wird normiert, dass dann, wenn durch den Insolvenzplan gruppeninterne Drittsicherheiten gestaltet werden sollen, der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz zu beachten ist. Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans ist also konkret anzugeben, um welche Bruchteile die Rechte reduziert werden, wie lange Forderungen gestu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2 Abstimmung der Insolvenzgerichte

Rn 10 Normadressat des § 56b sind die Insolvenzgerichte. Deren Richter sind nach dem Wortlaut der Vorschrift ("haben … sich abzustimmen") dazu im Sinne einer Amtspflicht verpflichtet, sich wegen der möglichen Bestellung einer Person zum Insolvenzverwalter für mehrere Insolvenzverfahren über die Vermögen gruppenangehöriger Schuldner untereinander ins Benehmen zu setzen. Den G...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 217 Abs. 2 zu sehen, der es erstmals ermöglicht, dass ein Insolvenzplan auch in Gläubigerrechte aus einer sog. gruppeninternen Drittsicherheit eingreifen kann. Rn 2 § 223a Satz 1 regelt zunächst, dass, wenn im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt ist, das Recht eines Gläubigers aus einer gruppeninternen Drittsicherheit i.S.d. § 2...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.2. § 223a Satz 1 (Grundsatz): gruppeninterne Drittsicherheiten bleiben unberührt.

Rn 12 Satz 1 der Vorschrift bestimmt, dass – sofern im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt ist – das Recht eines Gläubigers aus einer gruppeninternen Drittsicherheit durch den Insolvenzplan nicht berührt wird. Die Norm weist damit Parallelen zu § 254 Abs. 2 Satz 1 auf, der allgemein für Drittsicherheiten (z.B. aufgrund von einer Mitschuldnerschaft, einer Bürgschaft, einer ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.4. § 223a Satz 3 i.V.m. § 223 Abs. 1 Satz 2: Keine Änderung der Rechtsstellung bei Finanzsicherheiten

Rn 18 Mit dem in § 223a Satz 3 enthaltenen Verweis auf § 223 Abs. 1 Satz 2 wird klargestellt, dass bei den dort genannten Finanzsicherheiten eine Änderung der Rechtsstellung durch einen Insolvenzplan ausgeschlossen ist. Diese Regelung geht auf mehrere europäische Richtlinien zurück. Sie soll dem Schutz von Sicherheiten im internationalen Zahlungsverkehr dienen.[18] Eine ents...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Konkurrierende Verwaltervorschläge vorl. Gläubigerausschüsse (Abs. 2)

Rn 27 § 56b Abs. 2 beschränkt als lex specialis zu § 56a das Recht des vorläufigen Gläubigerausschusses, einen für das Gericht verbindlichen, weil einstimmig beschlossenen Vorschlag zur Person des (vorläufigen) Verwalters oder anderweitige Vorgaben (d.h. ein Anforderungsprofil kraft Mehrheitsbeschlusses)[56] zu unterbreiten, weil andernfalls das Regelungsziel des § 56b konte...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.1. Begrifflichkeit: Gruppeninterne Drittsicherheit

Rn 7 Entsprechend der Legaldefinition in § 217 Abs. 2 handelt es sich bei gruppeninternen Drittsicherheiten um den Insolvenzgläubigern eingeräumte Rechte, die diesen von einem verbundenen Unternehmen i.S.v. § 15 AktG entweder aus einer als Bürge, Mitschuldner oder aufgrund einer anderweitig übernommenen Haftung oder an Gegenständen des Vermögens dieses Unternehmens zustehen. R...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.3. § 223a Satz 2 (Ausnahme): Anderweitige Planregelung

Rn 13 Satz 2 der Vorschrift stellt einerseits im Zusammenspiel mit § 217 Abs. 2 nochmals klar, dass durch einen Insolvenzplan in gruppeninterne Drittsicherheiten eingegriffen werden kann, und sieht andererseits für den Fall eines solchen Eingriffs eine Verpflichtung zur angemessenen Entschädigung vor. Durch diese Regelung wird damit erstmals für (gruppeninterne) Drittsicherh...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.3 Verwalterbestellung im Gläubigerinteresse (Abs. 1 Satz 1)

Rn 12 Dafür sind zunächst die Gründe für und wider die Bestellung eines Gruppenverwalters "im Interesse der Gläubiger" gegenüber zu stellen und gegeneinander abzuwägen. Häufig, aber nicht immer werden die Vorteile einer einheitlichen Bestellung (Synergieeffekte, Effizienzsteigerung etc.) die Nachteile aus den entstehenden Interessenkollisionen letztlich überwiegen. Namentlic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.4 Eignung des Gruppenverwalters (Abs. 1 Satz 2)

Rn 18 Der Gruppenverwalter muss alle Verfahren der Gruppengesellschaften mit der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen können. Für die Bestimmung dieses Unabhängigkeitsbegriffs stehen die Interessen der einzelnen insolventen Konzerngesellschaften im Mittelpunkt, für die der Einheitsverwalter zu bestellen wäre.[42] Gesellschaften der Unternehmensgruppe, die von den Insolvenzant...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Bestellung des Sonderverwalters (Abs. 2 Satz 3)

Rn 30 § 56b Abs. 2 Satz 3 ordnet für die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters zur Auflösung und Beseitigung von Interessenskollisionen eines zuvor bestellten Einheitsverwalters eine entsprechende Anwendung von § 56a an. Wurden in den einzelnen Gruppenverfahren jeweils einzelne Verwalter bestellt, bleibt es im Fall von dennoch auftretenden Interessenskollisionen ohnehin...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines/Normzweck

Rn 1 Die Normierung des § 56b ist eine Konsequenz der jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich des "Konzerninsolvenzrechts" und soll zur Lösung eines auch danach fortbestehenden Kernproblems beitragen. Rn 2 Dieses wird allgemein darin gesehen, dass das Insolvenzrecht nach der InsO wie auch nach vielen ausländischen Insolvenzgesetzen und insbesondere nach der EUInsV...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1 Voraussetzungen

Rn 7 Der Wortlaut des § 56b Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass mehrere Insolvenzanträge für verschiedene einer Unternehmensgruppe angehörende Gesellschaften bei unterschiedlichen inländischen [9] Insolvenzgerichten [10] gestellt wurden. Dabei ist es bedeutungslos, ob es sich um Fremd- und/oder Eigenanträge handelt.[11] Wann von einer Unternehmensgruppe auszugehen ist, der die an...mehr

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ZErb 08/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvoll...mehr

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AGS 08/2021, Toussaint, Kostenrecht

Von Dr. Guido Toussaint. 51. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. XXI, 2.614 S., 159,00 EUR Mit der 51. Aufl. sind die vielfältigen Änderungen der Kostengesetze durch das KostRÄG 2021 verarbeitet worden. Außerdem schreitet die sukzessive völlige Neubearbeitung des Kostenrechts durch die neuen Autoren voran. Markenzeichen der Neubearbeitung ist es u.a., dass der Kommentar eine neue ...mehr