Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 6 WEG – Unselbständigkeit des Sondereigentums.

Gesetzestext (1) Das Sondereigentum kann ohne den Miteigentumsanteil, zu dem es gehört, nicht veräußert oder belastet werden. (2) Rechte an dem Miteigentumsanteil erstrecken sich auf das zu ihm gehörende Sondereigentum. A. Verfügungen über das SonderE. I. Das ganze SonderE. Rn 1 § 6 I, II knüpft zwischen vollständigem SonderE und dem jeweiligen Miteigentumsanteil (§ 3 Rn 8, § 47...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2016 BGB – Ausschluss der Einreden bei unbeschränkter Erbenhaftung.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften der §§ 2014, 2015 finden keine Anwendung, wenn der Erbe unbeschränkt haftet. (2) Das Gleiche gilt, soweit ein Gläubiger nach § 1971 von dem Aufgebot der Nachlassgläubiger nicht betroffen wird, mit der Maßgabe, dass ein erst nach dem Eintritt des Erbfalls im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung erlangtes Recht sowie eine ers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650c BGB – Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Absatz 2.

Gesetzestext (1) 1Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den infolge einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Absatz 2 vermehrten oder verminderten Aufwand ist nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln. 2Umfasst die Leistungspflicht des Unternehmers auch die Planung des Bauwerks oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 6 KSÜ

Art 6 KSÜ(1) Über Flüchtlingskinder und Kinder, die infolge von Unruhen in ihrem Land in ein anderes Land gelangt sind, üben die Behörden des Vertragsstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich die Kinder demzufolge befinden, die in Artikel 5 Absatz 1 vorgesehene Zuständigkeit aus. (2) Absatz 1 ist auch auf Kinder anzuwenden, deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht festgestellt werden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang.

Gesetzestext (1) 1Der Zahler hat gegen seinen Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines belasteten Zahlungsbetrags, der auf einem autorisierten, vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1085 BGB – Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen.

Gesetzestext 1Der Nießbrauch an dem Vermögen einer Person kann nur in der Weise bestellt werden, dass der Nießbraucher den Nießbrauch an den einzelnen zu dem Vermögen gehörenden Gegenständen erlangt. 2Soweit der Nießbrauch bestellt ist, gelten die Vorschriften der §§ 1086 bis 1088. A. Grundsatz. Rn 1 Der Nießbrauch an einem Vermögen ist, wie S 1 verdeutlicht, sachenrechtlich k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32009R0004 Art 75 EuUntVO – Übergangsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung findet vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 nur auf nach dem Datum ihrer Anwendbarkeit eingeleitete Verfahren, gebilligte oder geschlossene gerichtliche Vergleiche u ausgestellte öffentliche Urkunden Anwendung. (2)–(3) (…)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1682 BGB – Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen.

Gesetzestext 1Hat das Kind seit längerer Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Ehegatten gelebt und will der andere Elternteil, der nach den §§ 1678, 1680, 1681 den Aufenthalt des Kindes nunmehr alleine bestimmen kann, das Kind von dem Ehegatten wegnehmen so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag des Ehegatten anordnen, daß das Kind bei dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 45 WEG – Fristen der Anfechtungsklage.

Gesetzestext 1Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. 2Die §§ 233 bis 238 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. A. Klage- und Klagebegründungsfrist (§ 45 S 1). Rn 1 § 45 ist unmittelbar nur auf die Anfechtungsklage (§ 44 I 1 Fall 1) anzuwenden. Auf die Klag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 357d BGB – Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen.

Gesetzestext Für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen gilt § 357 Absatz 1 bis 4 und 6 entsprechend. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der empfangenen Sachen, es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu tragen. § 357a Absatz 1 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle der Unterrichtung nach Arti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 146 BGB – Erlöschen des Antrags.

Gesetzestext Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird. A. Ablehnung. Rn 1 Das Angebot erlischt mit der Ablehnung durch den Angebotsempfänger. Die Ablehnung ist einseitiges Rechtsgeschäft (Staud/Bork Rz 9; MüKo/Busche Rz 3) und kann formlos geschehen. § 150 II ist ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 17 AGG – Soziale Verantwortung der Beteiligten.

Gesetzestext (1) Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber, Beschäftigte und deren Vertretungen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten an der Verwirklichung des in § 1 genannten Ziels mitzuwirken. (2) 1In Betrieben, in denen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes vorliegen, können bei einem groben Verstoß des Arbeitg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 492a BGB – Kopplungsgeschäfte bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen.

Zusammenfassung Gesetzestext (1) 1Der Darlehensgeber darf den Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrages unbeschadet des § 492b nicht davon abhängig machen, dass der Darlehensnehmer oder ein Dritter weitere Finanzprodukte oder -dienstleistungen erwirbt (Kopplungsgeschäft). 2Ist der Darlehensgeber zum Abschluss des Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags bereit, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1991 BGB – Folgen der Dürftigkeitseinrede.

Gesetzestext (1) Macht der Erbe von dem ihm nach § 1990 zustehenden Recht Gebrauch, so finden auf seine Verantwortlichkeit und den Ersatz seiner Aufwendungen die Vorschriften der §§ 1978, 1979 Anwendung. (2) Die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten im Verhältnis zwischen dem Glä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 20 EuPartVO – Universelle Anwendung.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung bezeichnete Recht ist auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaats ist. Rn 1 Art 20 EuPartVO über die universelle Anwendung entspricht Art 20 EuGüVO. Danach ist auch das Recht eines nicht teilnehmenden MS erfasst.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 245 BGB – Geldsortenschuld.

Gesetzestext Ist eine Geldschuld in einer bestimmten Münzsorte zu zahlen, die sich zur Zeit der Zahlung nicht mehr im Umlauf befindet, so ist die Zahlung so zu leisten, wie wenn die Münzsorte nicht bestimmt wäre. A. Allgemeines. Rn 1 Das BGB regelt Geldschulden nur sehr bruchstückhaft. Die §§ 244, 245 betreffen lediglich die Sonderformen der Fremdwährungsschuld (Rn 12 ff) und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 863 BGB – Einwendungen des Entziehers oder Störers.

Gesetzestext Gegenüber den in den §§ 861, 862 bestimmten Ansprüchen kann ein Recht zum Besitz oder zur Vornahme der störenden Handlung nur zur Begründung der Behauptung geltend gemacht werden, dass die Entziehung oder die Störung des Besitzes nicht verbotene Eigenmacht sei. A. Normzweck. Rn 1 § 863 verdeutlicht den possessorischen Charakter der Besitzschutzansprüche (s.o. §§ 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 106 BGB – Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger.

Gesetzestext Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. A. Normzweck und Bedeutung. Rn 1 Das Gesetz ermöglicht Personen, bei welchen die Fähigkeit zu einer vernünftigen Willensbildung nur eingeschränkt besteht, iRd §§ 106–113 am Rechtsverkehr teilzunehmen. Die Vorschriften haben sowoh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1927 BGB – Mehrere Erbteile bei mehrfacher Verwandtschaft.

Gesetzestext 1Wer in der ersten, der zweiten oder der dritten Ordnung verschiedenen Stämmen angehört, erhält den in jedem dieser Stämme ihm zufallenden Anteil. 2Jeder Anteil gilt als besonderer Erbteil. A. Allgemeines. Rn 1 Bei Angehörigen der ersten drei Ordnungen führt im Hinblick auf § 1928 III die mehrfache Verwandtschaft mit dem Erblasser innerhalb derselben Ordnung zu ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 953 BGB – Eigentum an getrennten Erzeugnissen und Bestandteilen.

Gesetzestext Erzeugnisse und sonstige Bestandteile einer Sache gehören auch nach der Trennung dem Eigentümer der Sache, soweit sich nicht aus den §§ 954 bis 957 ein anderes ergibt. A. Regelungszusammenhang. Rn 1 Soweit eine Trennung noch nicht erfolgt ist, sind Erzeugnisse wesentliche Bestandteile der beweglichen oder unbeweglichen Hauptsache mit der Folge, dass nach § 93 dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1510 BGB – Wirkung der Ausschließung.

Gesetzestext Wird die Fortsetzung der Gütergemeinschaft ausgeschlossen, so gilt das Gleiche wie im Falle des § 1482. Rn 1 Nach § 1510 ergibt sich, dass bei Ausschließung der fortgesetzten Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung das gleiche gilt wie im Falle des § 1482. Auf die betreffende Kommentierung wird hingewiesen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327m BGB – Vertragsbeendigung und Schadensersatz.

Gesetzestext (1) Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher den Vertrag gemäß § 327o beenden, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2136 BGB – Befreiung des Vorerben.

Gesetzestext Der Erblasser kann den Vorerben von den Beschränkungen und Verpflichtungen des § 2113 Abs. 1 und der §§ 2114, 2116 bis 2119, 2123, 2127 bis 2131, 2133, 2134 befreien. A. Bestimmungen des Erblassers. Rn 1 Der Erblasser kann den Vorerben von den dort genannten Beschränkungen befreien, diese Befreiung aber auch modifizieren. Rn 2 Der Erblasser kann den Vorerben auch n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 31 ROM II – Zeitliche Anwendbarkeit.

Gesetzestext Diese Verordnung wird auf schadensbegründende Ereignisse angewandt, die nach ihrem Inkrafttreten eintreten. Rn 1 S Kommentierung zu Art 32.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 4 Sonstige Steuerbefreiungen

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7.8.1973[2] wurde die Befreiungsvorschrift des § 4 GrStG mit den dort erfassten Katalogtatbeständen neu gefasst, um Unstimmigkeiten zu beseitigen, eine verbesserte Systematik zu erreichen und bisherige Vorschriften der Grundsteuer-Durchführungsverordnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 539 BGB – Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters.

Gesetzestext (1) Der Mieter kann vom Vermieter Aufwendungen auf die Mietsache, die der Vermieter ihm nicht nach § 536a Abs. 2 zu ersetzen hat, nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen. (2) Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung wegzunehmen, mit der er die Mietsache versehen hat. A. Anwendungsbereich. Rn 1 § 539 I regelt den sonstigen A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1257 BGB – Gesetzliches Pfandrecht.

Gesetzestext Die Vorschriften über das durch Rechtsgeschäft bestellte Pfandrecht finden auf ein kraft Gesetzes entstandenes Pfandrecht entsprechende Anwendung. A. Gesetzliche Pfandrechte. Rn 1 Gesetzliche Pfandrechte an Sachen sehen im BGB vor: § 233 für Hinterlegungsberechtigte (RGZ 124, 218, 219), § 562 für Vermieter, § 581 II iVm § 562, § 592 für Verpächter, § 583 für Pächt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 536d BGB – Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels.

Gesetzestext Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich. Rn 1 § 536d wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Folgen eines vertraglichen A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651v BGB – Reisevermittlung.

Gesetzestext (1) Ein Unternehmer, der einem Reisenden einen Pauschalreisevertrag vermittelt (Reisevermittler), ist verpflichtet, den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Er erfüllt damit zugleich die Verpflichtungen des Reiseveranstalters aus § 651d Absatz 1 Satz 1. Der Reisevermittler trägt g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1984 BGB – Wirkung der Anordnung.

Gesetzestext (1) 1Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und über ihn zu verfügen. 2Die Vorschriften der §§ 81 und 82 der Insolvenzordnung finden entsprechende Anwendung. 3Ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, kann nur gegen den Nachlassverwalter geltend gemacht werden. (2) Zwangsvollstreckungen und Arre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 44 VersAusglG – Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

Gesetzestext (1) Für Anrechte sind die Grundsätze der zeitratierlichen Bewertung anzuwenden. (2) Stehen der ausgleichspflichtigen Person mehrere Anrechte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 573a BGB – Erleichterte Kündigung des Vermieters.

Gesetzestext (1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermiet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 552 BGB – Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters.

Gesetzestext (1) Der Vermieter kann die Ausübung des Wegnahmerechts (§ 539 Abs. 2) durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, wenn nicht der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. (2) Eine Vereinbarung, durch die das Wegnahmerecht ausgeschlossen wird, ist nur wirksam, wenn ein angemessener Ausgleich vorgesehen ist. A. Grundsätzliches. I. Entstehung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 572 BGB – Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung.

Gesetzestext (1) Auf eine Vereinbarung, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter vom Vertrag zurückzutreten, kann der Vermieter sich nicht berufen. (2) Ferner kann der Vermieter sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, nach der das Mietverhältnis zum Nachteil des Mieters auflösend bedingt ist. A. Anwendungsbereich und Zweck. Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1860 BGB – Befreiungen auf Anordnung des Gerichts.

Gesetzestext (1) Das Betreuungsgericht kann den Betreuer auf dessen Antrag von den Beschränkungen nach den §§ 1841, 1845, 1848 und 1849 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz 2 ganz oder teilweise befreien, wenn der Wert des Vermögens des Betreuten ohne Berücksichtigung von Immobilien und 6.000 Euro nicht übersteigt. (2) Das Betreuungsgericht kann den Betreuer auf dessen A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 17b EGBGB – Eingetragene Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe.

Gesetzestext (1) 1Die Begründung, die Auflösung und die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1104 fallenden allgemeinen Wirkungen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft unterliegen den Sachvorschriften des Register führenden Staates. 2Der Versorgungsausgleich unterliegt dem nach Satz 1 anzuwendenden Recht; er ist nur durchzuführen, wenn danach deutsches R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2128 BGB – Sicherheitsleistung.

Gesetzestext (1) Wird durch das Verhalten des Vorerben oder durch seine ungünstige Vermögenslage die Besorgnis einer erheblichen Verletzung der Rechte des Nacherben begründet, so kann der Nacherbe Sicherheitsleistung verlangen. (2) Die für die Verpflichtung des Nießbrauchers zur Sicherheitsleistung geltende Vorschrift des § 1052 findet entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 501 BGB – Kostenermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung und bei Kündigung.

Gesetzestext (1) Soweit der Darlehensnehmer seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag nach § 500 Absatz 2 vorzeitig erfüllt, ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und die Kosten entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrags. (2) Soweit die Restschuld eines Verbraucherdarlehens vor der vereinbarten Zeit durch Kündigung fällig wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1471 BGB – Beginn der Auseinwandersetzung.

Gesetzestext (1) Nach der Beendigung der Gütergemeinschaft setzen sich die Ehegatten über das Gesamtgut auseinander. (2) Bis zur Auseinandersetzung gilt für das Gesamtgut die Vorschrift des § 1419. Die §§ 1471–1482 regeln die Auseinandersetzung des Gesamtguts nach Beendigung der Gütergemeinschaft. A. I. 1. Beendigung durch Ehevertrag. Rn 1 Die Gütergemeinschaft kann dadurch beende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 576a BGB – Besonderheiten des Widerspruchsrechts bei Werkmietwohnungen.

Gesetzestext (1) Bei der Anwendung der §§ 574 bis 574c auf Werkmietwohnungen sind auch die Belange des Dienstberechtigten zu berücksichtigen. (2) Die §§ 574 bis 574c gelten nicht, wennmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 177 Bewertung

A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift I. Erbschaftsteuerreformgesetz Rz. 1 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber wollte mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts [2] den mit Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[3] geforderten Ansatz des gemeinen Werts für alle Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs realisieren. Deshalb definie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 567 BGB – Belastung des Wohnraums durch den Vermieter.

Gesetzestext 1Wird der vermietete Wohn raum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter mit dem Recht eines Dritten belastet, so sind die §§ 566 bis 566e entsprechend anzuwenden, wenn durch die Ausübung des Rechts dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird. 2Wird der Mieter durch die Ausübung des Rechts in dem vertragsgemäßen Gebrauch beschränkt, so ist de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 356e BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen.

Gesetzestext 1Bei einem Verbraucherbauvertrag (§ 650i Absatz 1) beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 249 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht belehrt hat. 2Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. A. Regelu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 17 VersAusglG – Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten.

Gesetzestext Ist ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse auszugleichen, so darf im Fall des § 14 Abs. 2 Nr. 2 der Ausgleichswert als Kapitalwert am Ende der Ehezeit höchstens die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nach den §§ 159 und 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erreichen. A....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 23 ROM I – Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten.

Gesetzestext Mit Ausnahme von Artikel 7 berührt diese Verordnung nicht die Anwendung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, die in besonderen Bereichen Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse enthalten. A. Nachrangigkeit der ROM I gegenüber besonderen Kollisionsnormen unionsrechtlichen Ursprungs. Rn 1 Art 23 regelt das Verhältnis zwischen dem unionsrechtlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2087 BGB – Zuwendung des Vermögens, eines Bruchteils oder einzelner Gegenstände.

Gesetzestext (1) Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet, so ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen, auch wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet ist. (2) Sind dem Bedachten nur einzelne Gegenstände zugewendet, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass er Erbe sein soll, auch wenn er als Erbe bezeichnet ist. A. A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1937 BGB – Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung.

Gesetzestext Der Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen. A. Allgemeines. Rn 1 Die durch Art 14 I GG geschützte Testierfreiheit ist im BGB nicht ausdrücklich geregelt. Die Testierfreiheit soll dem Einzelnen die Möglichkeit geben, über sein Vermögen auch nach dem Tod entspr seinen Wünschen und Vorstellung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 548a BGB – Miete digitaler Produkte.

Gesetzestext Die Vorschriften über die Miete von Sachen sind auf die Miete digitaler Produkte entsprechend anzuwenden. A. Grundsätzliches. Rn 1 § 548a wurde mit G v 25.6.21 (BGBl I, 2123) eingeführt und gilt ab 1.1.22. B. Regelungsgehalt. Rn 2 Die Anwendbarkeit der §§ 535 ff wird ausdr auf digitale Produkte erweitert. Dies entspricht BGH NJW 07, 2394 [BGH 15.11.2006 - XII ZR 120...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 478 BGB – Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers.

Gesetzestext (1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt. (2) 1Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Unternehmers von Absatz 1 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1612b BGB – Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld.

Gesetzestext (1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden: In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes. (2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht g...mehr