Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Arresthypothek.

Rn 17 Die Vollziehung eines Arrestes erfolgt gem § 932 in ein Grundstück durch Eintragung einer Sicherungshypothek. Auch hierbei gilt, dass die Mindestsumme von 750 EUR erfüllt sein muss. Hier ist aber zu beachten, dass der Arrestbefehl unter 750 EUR lauten kann, wenn die Lösungssumme (§ 923) unter Einschluss von Kosten und Zinsen 750 EUR übersteigt. Zur Eintragung sind erfo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Finanzmittel und junge Finanzmittel

Rz. 100 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG gehört der gemeine Wert des nach Abzug des gemeinen Werts der Schulden verbleibenden Bestands an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (Finanzmittel) zum Verwaltungsvermögen, soweit er 15 % des anzusetzenden Werts (sog. Sockelbetrag)[2] des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Gesel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Die sofortige Abnahme der Vermögensauskunft setzt zunächst voraus, dass der Gläubiger (neben dem Vollstreckungsauftrag) einen entspr Antrag gestellt hat (s § 802c Rn 3) und die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung erfüllt sind (s vor §§ 704 ff Rn 9). Zudem muss der Schuldner die Durchsuchung verweigert haben (Rn 6) oder der Vollstreckungsversuch erfolglos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 21 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Bestandteil ist ein Betrag in Höhe des Regelsatzes (BGH WM 11, 76 Rz 13). In einem Einzelfall hat der BGH einen Betrag von EUR 900,– gebilligt (BGH NJW 15, 1830 [BGH 21.01.2015 - VII ZB 30/13] Rz 11; zu der Berechnung AG Aalen BeckRS 15, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Titel.

Rn 11 Es muss ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegen (§ 103 Rn 4). An die im Titel ausgesprochene Kostengrundentscheidung ist der Rechtspfleger gebunden (BGH NJW-RR 06, 810 [BGH 09.02.2006 - VII ZB 59/05]; NJW 19, 3651 [BGH 27.06.2019 - V ZB 27/18] Rz 5). Dies gilt auch, wenn hiergegen sachliche Bedenken bestehen. So kann die Partei, die mit den Kosten des Ne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auswahl und Höhe.

Rn 25 Der doppelte präventive und repressive Zweck des Ordnungsmittels rechtfertigt einen umfangreichen Katalog von Faktoren bei der Bemessung des Ordnungsgelds. Der repressive Aspekt rechtfertigt es, gerade den Schuldner und sein Verhalten in den Blick zu nehmen (KG 9.2.22 – 5 W 158/21 = WRP 22, 877, Rz 45). Bei der Auswahl des Ordnungsmittels sowie der Höhe des Ordnungsgel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässige Abweichungen.

Rn 20 Die Grenzziehung zwischen unzulässigen und zulässigen Modifikationen muss sich in erster Linie daran orientieren, ob im Massengeschäft der Zwangsvollstreckung eine zügige Bearbeitung erschwert wird (vgl BGHZ 200, 145 Rz 41). Vor allem der Wiedererkennungswert muss gesichert sein (Sturm JurBüro 14, 507, 509). Bei den in § 3 II 2, III, IV 1 ZVFV bestimmten Fällen wird di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuständigkeit

Rz. 120 [Autor/Stand] Nach § 152 Nr. 1 BewG ist für die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder, wenn sich das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auf die Bezirke mehrerer Finanzämter erstreckt, der wert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristverlängerung.

Rn 6 Die Begründungsfrist kann verlängert werden, wenn der Berufungskläger dies vor ihrem Ablauf durch einen an das Berufungsgericht gerichteten schriftlichen Antrag seines Prozessbevollmächtigten (vgl § 519 Rn 3) beantragt hat. Einen solchen Verlängerungsantrag enthält der bloße Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, nicht (BGH MDR 10, 164, 165). Die Dauer der gewünsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 15 Die Kosten eines Antrags auf Vornahme der in § 802a beschriebenen Maßnahmen richten sich nach dem Kostenverzeichnis zu § 9 GvKostG, wobei hier anlässlich der Reform der Sachaufklärung neue Kostentatbestände eingeführt wurden (Mroß DGVZ 12, 169, 178). Diese haben sich durch Art 12 EuKoPfVODG zum 26.11.16 (Rn 3) teilweise erneut geändert (Goebel FoVo 16, 201, 207 f; Rich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 3 Prozessuale Tatbestandsvoraussetzung ist des Weiteren ein Antrag auf Vorabentscheidung nach § 718 I. Antragsberechtigt sind sowohl der Berufungskläger als auch der Berufungsbeklagte, dieser sogar ohne Rücksicht auf seine prozessuale Beschwer in der 1. Instanz und unabhängig von der Frage, ob Anschlussberufung eingelegt wurde oder nicht (Frankf NJW-RR 88, 189 [OLG Frankf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Infolge eines Verfahrensmangels nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 2).

Rn 14 Erforderlich ist, dass die Partei (auch) aufgrund eines gerichtlich verursachten Verfahrensfehlers davon abgesehen hat, Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen. Von Bedeutung sind dabei insb Verstöße gegen die materielle Prozessleitungspflicht (§ 139; BGHZ 158, 295), sei es, dass rechtlich unzutreffende Hinweise erteilt wurden, sei es, dass (aus der Sicht des Ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Streitmittler lehnt die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens ab, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nr 1 Nicht vorschriftsmäßige Besetzung.

Rn 3 Gemäß § 309 kann das Urt nur von denjenigen Richtern gefällt werden, welche der dem Urt zugrunde liegenden Verhandlung beigewohnt haben. Ist ein Berufungsurteil von drei Richtern unterschrieben worden, die es nach dem Einleitungssatz auch erlassen haben, hat an der mündlichen Verhandlung, auf die das Urt ergangen ist, ausweislich der Sitzungsniederschrift dagegen nur di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Geschlossene individualisierte Darstellung.

Rn 5 In allen Punkten sind konkrete, individualisierte (fallbezogene) – mithin einer Beweisaufnahme zugängliche – Angaben erforderlich (BGH MDR 22, 1363 Rz 14). Pauschale (allgemeine) Angaben wie ›Krankheit‹ genügen nicht, denn nicht jede Krankheit ist ein der Fristeinhaltung entgegenstehendes Hindernis; es muss also Art und Dauer der Erkrankung mitgeteilt werden (BVerfG NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient prinzipiengestaltenden und definitorischen Zwecken. Als systembildende Grundlagennorm schränkt Abs 1 die Pfändung in das Arbeitseinkommen nach Maßgabe der §§ 850a–850i ein. Bei der Zwangsvollstreckung sichert der Staat nicht allein den Interessen des Gläubigers. Er muss auch die Belange des Schuldners wahren und die sozialen sowie gesamtwirtschaftli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ermessen.

Rn 16 In Fällen, in denen das Gesetz dem Tatrichter Ermessen einräumt, kann das Revisionsgericht lediglich überprüfen, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, ob die Grenzen der Ermessenausübung eingehalten wurden, ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (BGH NJW 09, 993 Tz 26 mwN) und ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen für die Feststellung eines Verstoßes.

Rn 11 Eine ›Richterentziehung‹ (§ 16 S 2 GVG) durch Handlungen der Rechtsprechungsorgane setzt – anders als bei Einwirkungen von außen – immer eine nach objektiver Betrachtungsweise willkürliche Maßnahme voraus und kann nicht bereits bei einem sog error in procedendo (Verfahrensirrtum des Gerichts) angenommen werden (BVerfG NJW 99, 1020 [BVerfG 24.11.1998 - 2 BvL 26/91]; BVe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 20 Die Entscheidung des Rechtspflegers ergeht durch Beschl. Der Beschl ist zu begründen, die fehlende Begründung führt zur Aufhebung und Zurückverweisung (Brandbg OLGR 03, 504). Der Beschl muss das konkrete Verfahren bezeichnen, sowie mit notwendiger Eindeutigkeit erkennen lassen, dass, ab wann und in welcher Höhe Raten zu zahlen sind (Saarbr Beschl v 3.1.11, 9 WF 100/10)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 5 Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der VO ist zu unterscheiden: Art 1 regelt den sachlichen (auch: gegenständlichen oder persönlichen) Anwendungsbereich. Ausweislich der Erw 5 schließt dieser Begriff zivilgerichtliche Verfahren und die sich daraus ergebenden Entscheidungen sowie öffentliche Urkunden und bestimmte außergerichtliche Vereinbarungen in Ehesachen und in Sac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Regelungsbedarf, Regelungsbefugnisse, Voraussetzungen.

Rn 7 Endentscheidungen in Familiensachen sind m ihrer Wirksamkeit vollstreckbar (§§ 86 II, 120 II 1), mitunter treten ihre Rechtswirkungen, zB die Übertragung der elterlichen Sorge (§ 1671 I BGB), m Wirksamkeit der Entscheidung bereits kraft Gesetzes ein. Während die Wirksamkeit in Ehe- u Familienstreitsachen m Rechtskraft (§ 116 III 1) folgt, soweit das FamG nicht in Famili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erfahrungssätze.

Rn 11 Gegenstand des Beweises können auch Erfahrungssätze sein. Darunter sind Regeln der allgemeinen Lebenserfahrung sowie die iRe besonderen Fach- und Sachkunde erworbenen Regeln aus Kunst, Wissenschaft, Handwerk und Gewerbe, Handel und Verkehr zu verstehen (MüKoZPO/Prütting Rz 44). Dazu gehört auch das Bestehen eines Handelsbrauchs (BGH NJW-RR 89, 991 f [BGH 30.03.1989 - I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtszug.

Rn 7 Der ProzBev muss ›für den Rechtszug‹ bestellt sein. Dieser beginnt mit Anhängigkeit (s § 261 Rn 2) und endet mit Eintritt der formellen Rechtskraft der abschließenden Entscheidung oder sobald dagegen ein Rechtsmittel eingelegt ist. Die Zustellung der abschließenden Entscheidung gehört stets noch zu dem Rechtszug, auch wenn bereits ein Rechtsmittel eingelegt ist. Diese m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abänderung von Amts wegen.

Rn 18 Gemäß § 63 III 1 Nr 1 und 2 GKG (§ 55 III Nr. 1 und 2 FamGKG) kann die Wertfestsetzung vom Ausgangsgericht oder vom Rechtsmittelgericht – ggf. auch vom BGH – für die Vorinstanz vAw geändert werden, wenn das Verfahren wegen der Hauptsache oder wegen der Entscheidung über den Streitwert, den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung zulässig in der Rechtsmittelinstanz anhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bestimmtheit der zu pfändenden Forderung.

Rn 46 Die Grundsätze über die Bestimmtheit der Forderung gelten gleichermaßen für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach § 829, die Vorpfändung nach § 845 und den Pfändungsbeschluss nach § 720a (BGH NZI 17, 623 Rz 7). Der Beschl muss die zu pfändende Forderung bzw den zu pfändenden Anspruch und den Rechtsgrund so genau bezeichnen, dass iRe verständigen Auslegung der G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausrichten (Art 17 I lit c).

Rn 7 Das in Art 17 I lit c angesprochene Merkmal des Ausrichtens auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers beruht auf der konzeptionellen Unterscheidung zwischen dem grenzüberschreitend ›aktiven‹ und dem ›passiv‹ an seinem Heimatort verbleibenden Verbraucher. Es findet sich auch in Art 6 Rom I-VO; beide Vorschriften sind einheitlich auszulegen (Rom I-VO 593/2008, Begründungserw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Säumnis des Antragstellers (Abs 1).

Rn 3 Gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen ASt ist eine Versäumnisentscheidung in allen Ehesachen nur noch mit dem Inhalt möglich, dass der Antrag als zurückgenommen gilt bzw als zurückgenommen erklärt wird. Die Zurückweisung des Antrags (wie in § 330 ZPO vorgesehen) darf nicht ausgesprochen werden. Es spielt keine Rolle, ob der Antrag zulässig od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Festsetzung der Unpfändbarkeit, Abs 1.

Rn 3 Nicht wenige Schuldner unterschreiten langfristig oder dauerhaft die Pfändungsfreigrenzen auf dem Pfändungsschutzkonto. In solchen Situationen sind die komplexen Anpassungsverfahren des pfändungsfreien Guthabenbetrags zu aufwendig. Deswegen eröffnet § 907 I einen stabilen Weg, um das Kontoguthaben insgesamt für einen befristeten Zeitraum pfändungsfrei stellen zu können....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 4 Nach § 20 Nr 12 RPflG ist der Rechtspfleger zur Klauselerteilung nach § 729 funktionell zuständig (s § 726 Rn 6). Die urkundliche Nachweispflicht richtet sich auf alle Tatbestandsmerkmale des § 419 I BGB und § 25 HGB. Ist ein Vertreter involviert, muss auch dessen Vertretungsmacht nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Vermögensübernahme nach Abs 1 dürfte mit öffentlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Beschwerde der Staatskasse.

Rn 28 Die Staatskasse ist nur nach Maßgabe des Abs 3 beschwerdebefugt. Eine Beschwerde ist danach nur statthaft, wenn weder Monatsraten noch Beiträge aus dem Vermögen festgesetzt worden sind. Die Beschwerde kann auch nur mit dem Ziel eingelegt werden, dass die Partei Beiträge nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu leisten hat, nicht dagegen mit dem Ziel einer völligen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 239 ff finden Anwendung im Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, auch in der Revisionsinstanz (BGH NJW 12, 3725 [BGH 31.10.2012 - III ZR 204/12]), auch bei Beschlussklagen (Hügel/Elzer § 44 WEG Rz 121; s.a. BGH NZG 18, 32 [BGH 24.10.2017 - II ZR 16/16] Rz 15 – Insolvenz über Vermögen eines GmbH-Gesellschafters), und zwar unabhängig davon, ob eine mündliche Verh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ungeeignetheit des Beweismittels.

Rn 50 Bei der Qualifizierung eines Beweismittels als ungeeignet ist besondere Vorsicht geboten, weil die Gefahr einer vorweggenommenen Beweiswürdigung hier besonders groß ist (vgl BVerfG NJW-RR 01, 1006, 1007; BGH NJW 22, 2935 = MDR 22, 1299 = Bespr Laumen MDR 22, 1529 f [BGH 16.08.2022 - VI ZR 1151/20]). Weder die Unwahrscheinlichkeit einer Tatsache noch die Wahrnehmung dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kein gesonderter Ersatz von Aufwendungen (Abs 1 S 3).

Rn 9 Mit der Fallpauschale nach Abs 1 S 1 und 2 sind gem. S 3 sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistands abgegolten; insb also Kosten für Telefonate, Büromaterial usw. Insb steht ihm kein weiterer Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zu; diese sind vom Tatbestandsmerkmal der ›Aufwendungen‹ umfasst; das gilt auch dann, wenn dem Verfahrensbeistand nach Abzug der Fahrtko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweispflicht bezüglich Bedenken bei vAw zu berücksichtigenden Punkten (Abs 3).

Rn 17 Hinsichtlich der vAw zu berücksichtigenden Punkte muss das Gericht nach Abs 3 auf seine ›Bedenken aufmerksam machen‹. Konkret bedeutet dies, dass das Gericht die Parteien darauf hinzuweisen hat, dass es Zweifel am Vorliegen einer Prozessvoraussetzung hat. Hierzu gehört ua die anderweitige Rechtshängigkeit, § 261 III Nr 1 (BGH NJW 98, 2064 [BGH 24.03.1998 - 1 StR 558/97...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Gegenseitigkeit (Abs 1 Nr 5, Abs 2).

Rn 33 Entscheidungen eines ausl Gerichts werden grds nur dann anerkannt, wenn eine entsprechende deutsche Entscheidung auch dort unter vergleichbaren Bedingungen anerkannt würde. Die Regelung bezweckt, die Anerkennungsfreudigkeit der ausl Rechtsordnungen ggü deutschen Entscheidungen zu fördern. Daher kann eine völlige Übereinstimmung nicht verlangt werden (BGH NJW 01, 524 [B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vergleiche.

Rn 6 Gerichtliche Vergleiche – nicht auch außergerichtliche (Köln v 31.7.17 – 17 W 139/17) – sind auch dann taugliche Titel, wenn sie keine Vereinbarung über die Kosten enthalten, jedoch § 98 oder § 83 I FamFG einschlägig ist. Daher fehlt die Eigenschaft zur Kostenfestsetzung dann, wenn im Vergleich eine bloß negative Vereinbarung getroffen wurde, welche dem Gericht die Best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweifel oder Uneinigkeit an der Bendigung der Vormundschaft.

Rn 2 Der Anwendungsbereich der Vorschrift dürfte gering sein. Zweifel an der Beendigung der Vormundschaft haben in der jüngeren Vergangenheit oftmals im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern bestanden, da zum einen die Volljährigkeit nach dem gem Art 7 EGBGB maßgeblichen Heimatrecht einschließlich einer etwaigen Rück- oder Weiterverweisung ermittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift und die zu ihr entwickelten Grundsätze der Erledigung des Rechtsstreits gelten zunächst für alle kontradiktorischen Verfahren der ZPO, die der Dispositionsmaxime unterliegen und mit einer selbstständigen Entscheidung über eine Hauptsache und die Kosten enden. Darunter fallen neben dem Urteilsverfahren folgende Verfahren: Arrest und einstweilige Verfügunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 1d Während die §§ 850–850b bestimmen, was als Arbeitsentgelt oder entspr Einkommen des Schuldners in den Vollstreckungsschutz einbezogen ist, enthält § 850c die zentrale Regelung darüber, inwieweit das laufende, also wiederkehrend gezahlte Arbeitseinkommen für nicht bevorrechtigte Gläubiger pfändbar ist. Die Regelung justiert damit das gesamte System des sozialen Pfändung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gründe für die vorzeitige Löschung (Abs 3).

Rn 3 Bereits vor Ablauf der Frist des Abs 1 kann das Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners eine Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis gebieten. Die Löschung erfolgt auch im Fall des Abs 3 vAw. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Eintragungsanordnung ist die Eintragung der Parteidisposition entzogen – es kann selbst bei Zustimmung des Gläubigers die Eintragung nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtliches Gehör.

Rn 44 Art 103 I GG garantiert jedermann vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör (ebenso Art 47 GRCh, § 37 II FamFG). Dieses auch als prozessuales Urrecht bezeichnete zentrale Prozessgrundrecht wird tw sogar auf den Grundsatz der Menschenwürde zurückgeführt. Das Grundrecht verbietet es, den Menschen vor Gericht als bloßes Objekt zu betrachten und zu behandeln. Sein Inhalt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beiordnung.

Rn 3 Im Regelfall werden Gerichte mit bei dem Gericht ernannten Richtern besetzt (BVerfGE 14, 163; BGHZ 130, 304). § 59 III gestattet, im begründeten Ausnahmefall (BVerfG DtZ 96, 175) Richter auf Probe (§ 12 DRiG) und Richter kraft Auftrags (§ 14 DRiG) einzusetzen. Die Beiordnung ist gem Abs 2 an ein bestimmtes Ereignis, vornehmlich ein Datum zu knüpfen (Schmidt/Temming in G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 10 Die Willenserklärung des Schuldners gilt ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft, im Falle des S 2 mit Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, als abgegeben (vgl BGH NJW-RR 11, 1382; vgl BAG NZA 11, 161, 162 [BAG 17.08.2010 - 9 AZR 401/09]; vgl Hamm RNotZ 14, 254). Bei Schiedssprüchen und ausländischen Urt ist auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Insolvenzverfahren.

Rn 34 Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die private Krankenversicherung fallen nicht in die Insolvenzmasse (LG Köln BeckRS 13, 19072). Die gem § 850b bedingt pfändbaren Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrenten unterliegen nach der Rspr des BGH (BGH NZI 10, 141 Rz 10 ff mAnm Asmuß; 10, 777 Rz 41; s.a. VuR 10, 445 ff; Wollmann ZInsO 09, 754; aA die frühere ganz überwiegende A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verhältnis zur Zusatzklage.

Rn 22 Für die Entscheidung, ob der Kl eine über den titulierten Betrag hinausgehende Nachforderung mit der Abänderungsklage oder im Wege einer neuen Leistungsklage, als Zusatz- oder Nachforderungsklage geltend machen kann, ist zunächst danach zu differenzieren, ob ein neuer Streitgegenstand vorliegt, was zB zu bejahen ist, wenn Unterhalt zunächst für den Zeitraum des Getrenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Scheidungsverfahren.

Rn 42 Zu dem Verfahrenskostenhilfeantrag für einen Scheidungsantrag ist substantiierter Vortrag zum Scheitern der Ehe erforderlich. Es reicht nicht aus, nur den Ablauf des Trennungsjahres darzulegen. Vor Ablauf des Trennungsjahres darf VKH nicht bewilligt werden (Köln FamRZ 04, 52), und zwar auch dann nicht, wenn iÜ die Voraussetzungen einer einverständlichen Ehescheidung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Zur Thematik vgl Weitzel. § 320 steht im Zusammenhang mit der Beweiskraft des Tatbestands für das Parteivorbringen (§ 314) und der Beurkundung des sonstigen Prozessstoffs. Nur über die Tatbestandsberichtigung (nicht über die Gehörsrüge [BGH NZI 10, 530 [BGH 15.04.2010 - IX ZB 175/09] Rz 7]) kann verhindert werden, dass unrichtig beurkundeter Prozessstoff und Parteivortr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unzumutbare Härte.

Rn 17 Für den die Abtrennung begehrenden Ehegatten muss der weitere Aufschub des Scheidungsausspruchs eine unzumutbare Härte bedeuten. Nach ganz überwiegender Auffassung stellt die außergewöhnlich lange Verfahrensdauer für sich genommen regelmäßig nicht schon eine unzumutbare Härte dar (MüKoFamFG/Heiter § 140 Rz 58; FAKomm-FamR/Roßmann § 140 Rz 31; Sternal/Weber § 140 Rz 11;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Inhalt.

Rn 5 Der Fristbeginn setzt die Zustellung des in vollständiger Form abgesetzten Urteils voraus. Selbstverständlich wird nicht die bei den Akten verbleibende Urschrift, sondern eine Ausfertigung der Entscheidung zugestellt (BGH MDR 11, 65 [BGH 28.10.2010 - VII ZB 40/10]). Auch die Zustellung einer beglaubigten Urteilsabschrift setzt den Lauf der Berufungsfrist in Gang (BGH MD...mehr