Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtung.

Rn 12 Die Anfechtung richtet sich nach dem Entscheidungstyp. Urteile nach Abs 1 sind in der Hauptsache mit den allgemeinen Rechtsbehelfen anfechtbar (Berufung, Revision, Einspruch). In diesem Fall bezieht sich die Anfechtung auch auf den Ausspruch über die Räumungsfrist. Es ist auch möglich, diesen gesondert anzugreifen. Dann ist die (isolierte) sofortige Beschwerde nach Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweisbeschluss.

Rn 13 Die Anordnung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens erfolgt regelmäßig durch einen Beweisbeschluss, wenngleich eine formlose Anordnung ausreichend ist (BGH FuR 15, 727; FamRZ 13, 211; FuR 11, 43, jeweils zu § 321; Sternal/Schäder § 163 Rz 6; Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 7). Rn 14 Gem § 30 I iVm § 404a I ZPO ist das Gericht ›Herr des Verfahrens‹ (Splitt FF 18,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Stufenklage.

Rn 8 Bei der Stufenklage wird mit der Auskunftsstufe auch bereits der noch unbezifferte Zahlungsanspruch rechtshängig. Die daraus resultierenden Konsequenzen für die PKH-Bewilligung sind streitig. Es wird die Auffassung vertreten, dass die PKH-Entscheidung nur einheitlich ergehen kann. Daraus folge, dass die PKH-Bewilligung für die Auskunft jeden dann bezifferten Leistungsan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Akteneinsichtsrecht der Parteien (Abs 1).

Rn 3 Berechtigte sind (nur bis zum Verfahrensabschluss – BGH GRUR 21, 1555 Rz 11; NJW 15, 1827 [BGH 29.04.2015 - XII ZB 214/14] Rz 11) die Parteien (§ 50 Rn 2), also die behaupteten Träger des im laufenden Prozess streitigen Rechts sowie diejenigen, die über ein fremdes Recht im eigenen Namen streiten (Prozessstandschaft) und ihr jeweils Bevollmächtigter (§§ 79, 83 II); dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Zulässige Beschwerde – Sachprüfung (Abs 3 S 3).

Rn 12 Ist die Beschwerde zulässig, muss das Beschwerdegericht gem Abs 3 S 3 in eine Sachprüfung eintreten, in dem es festzustellen hat, ob die bisherige Dauer des Verfahrens dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 I entspricht. Dabei ist die gesamte Verfahrensdauer seit Anhängigkeit des Verfahrens in der ersten Instanz zu beurteilen; nichts anderes gilt, wenn die Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ne bis in idem.

Rn 14 Auf der Grundlage der prozessualen Rechtskrafttheorie wirkt die materielle Rechtskraft einer Entscheidung in einem späteren Prozess als eine negative Prozessvoraussetzung. Nach rechtskräftiger Entscheidung ist damit nicht nur eine erneute Entscheidung über denselben Streitgegenstand, sondern bereits eine erneute Klage unzulässig und durch Prozessurteil abzuweisen (BGHZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 7 Brüssel Ia-VO0 Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eingang.

Rn 5 Der Zeitpunkt des Eingangs ist derjenige, zu dem das Schriftstück in die Verfügungsgewalt des in der Adresse angegebenen Gerichts gelangt ist. Die Mitwirkung des Gerichts (zB durch die Entgegennahme des Schriftstücks) ist nicht erforderlich (BVerfG NJW 80, 580 [BVerfG 03.10.1979 - 1 BvR 726/78]; BGH NJW 81, 1216). Der Eingang bei einem anderen Gericht genügt auch dann n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klage gegen den Eigentümer oder Besitzer einer unbeweglichen Sache als solche.

Rn 3 Eine Klage ist gegen den Eigentümer oder Besitzer als solchen gerichtet, wenn Eigentum oder Besitz Anspruchsvoraussetzung des verfolgten Anspruchs sind, demnach nur der Eigentümer oder der Besitzer der unbeweglichen Sache hinsichtlich der Klage passivlegitimiert sind (Stuttg NZM 99, 173, 174; Zö/Schultzky § 26 Rz 2; BeckOKZPO/Toussaint § 26 Rz 1, 2). Dem Normzweck folge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschließliche Gerichtsstände.

Rn 5 Ausschließlich sind nur die Gerichtsstände, die als solche gekennzeichnet sind. Sie können gesetzlich bestimmt sein oder sich aus einer zulässigen Gerichtsstandsvereinbarung ergeben (s dazu § 38 Rn 2). Liegt ein ausschließl Gerichtsstand vor, so ist das Verfahren zwingend vor diesem Gericht zu führen (s dazu näher Rn 8). Bsp für gesetzlich geregelte ausschl Gerichtsstän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Geltendmachung als Nebenforderung.

Rn 12 Als Nebenforderung wird ein Anspruch geltend gemacht, wenn er als vom eingeklagten Hauptanspruch materiell-rechtlich abhängig neben demselben erhoben wird und die beteiligten Parteien identisch sind (BGH MDR 76, 649; NJW 98, 2060 [BGH 25.03.1998 - VIII ZR 298/97]; Stuttg NJW-RR 11, 714 [OLG Stuttgart 17.01.2011 - 13 W 76/10]). Auf den Ausgangssachverhalt kommt es nicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 87 [Autor/Stand] Die beschränkte Steuerpflicht entsteht bei allen natürlichen Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben, wenn und soweit diese Personen usw. im Inland Vermögenswerte der in § 121 BewG angeführten Art besitzen. Auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm stellt im Kontext des § 94 den Katalog der Handelssachen auf, der im Wesentlichen die Rechtsstreitigkeiten enthält, die eine Anrufung der KfH durch eine der Parteien ermöglichen. Nicht möglich ist, jenseits der gesetzlichen Zuweisung die Zuständigkeit der KfH zu prorogieren (§ 94 Rn 2a); nur umgekehrt können die Parteien (wegen § 98 III) von einer gegebenen Mög...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Systematik.

Rn 4 Die §§ 850 ff bilden das Fundament der sozialen Pfändungsvorschriften für das Erwerbseinkommen. Geldforderungen gegen den ArbG oder den Dienstherrn unterliegen den Pfändungsbeschränkungen der §§ 850–850i. Es gilt hier ein modifiziertes Herkunftsprinzip (Ahrens NJW-Spezial 09, 21, 22). Gepfändet werden können nach § 832 auch künftige Vergütungen. Die Pfändung erfasst auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsnatur des GVP.

Rn 85 Die Rechtsnatur des präsidialen Geschäftsverteilungsplans ist umstr. Die Frage hat Bedeutung für den Rechtsweg und die Gestaltung der gerichtlichen Überprüfung seines Inhalts insb durch die betroffenen Richter. Rn 86 Meinungsstand. § 21e ist nicht ausdrücklich zu entnehmen, welche Rechtsnatur der Beschl des Präsidiums über die Geschäftsverteilung haben muss. Rn 87 Nach e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirkungen.

Rn 53 Der privilegierten Pfändung des Gläubigers nach Abs 2 unterliegt das Arbeitseinkommen des Schuldners. Ein Zugriff auf die nach § 850a unpfändbaren Teile des Arbeitseinkommens, wie ihn § 850d I 1, 2 tw eröffnet, bleibt dem Gläubiger verwehrt. Während § 850d I 1 dem privilegierten Gläubiger ermöglicht, auf diese unpfändbaren Einkünfte zuzugreifen, enthält § 850f II keine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkungen der Vorpfändung.

Rn 14 Die Vorpfändung ist in ihren Wirkungen dem Arrest gleichgestellt, §§ 845 II 1, 930. Sie wirkt wie eine Beschlagnahme der betroffenen Forderung (BGHZ 87, 166, 168; BGH DNotZ 16, 957). Der Zeitpunkt der Vorpfändung begründet den Rang des Pfändungspfandrechts, das durch die Pfändung innerhalb eines Monats seit Zustellung der Benachrichtigung entsteht (BGH NJW 01, 2976 [BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unzulässige Verbindung von Ehesachen mit anderen Verfahren (Abs 2).

Rn 7 Nach § 126 Abs 2 S 1 ist die Verbindung einer Ehesache mit einer anderen Familiensache grds unzulässig. Das betrifft alle anderen Verfahren, die keine Ehesachen sind, auch wenn sie, was §§ 147, 260 ZPO voraussetzen, in der gleichen Verfahrensart eingeleitet werden oder bereits sind (ThoPu/Hüßtege § 126 Rz 3; Musielak/Borth/Borth/Grandel § 126 Rz 1; Brandbg FamRZ 14, 597...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materiell-rechtliche Ermächtigung.

Rn 35 Das durch §§ 1368, 1369 BGB begründete Revokationsrecht eines Ehegatten, die Unwirksamkeit von Verfügungen des anderen Ehegatten (§ 1365: Vermögen im ganzen; § 1369: Haushaltsgegenstände) geltend zu machen, ist eine Erscheinungsform der gesetzlichen Prozessstandschaft. Ebenso verhält es sich mit der Unterhaltsklage eines vertretungsberechtigten Elternteils für Unterhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliches Verhandeln zur Hauptsache.

Rn 5 § 39 S 1 setzt grds eine mündliche Verhandlung voraus (vgl BGH WM 21, 894; Saarbr OLGR 02, 331 f; München SchiedsVZ 08, 307; Zö/Schultzky Rz 8). Deshalb werden Verfahren, bei denen lediglich eine Anhörung der Parteien erfolgt, nicht von der Vorschrift erfasst (vgl Zö/Schultzky Rz 8; vgl auch § 128 IV), Bsp: § 37 I, § 281 oder § 17a GVG und die einstweilige Verfügung (vg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Abstrakte und konkrete Behauptungslast.

Rn 88 Die abstrakte Behauptungslast (auch ›Anfangsdarlegungslast‹ genannt) beantwortet die Frage, welche Behauptungen eine Partei ungeachtet eines Vortrags der Gegenseite – also insb zu Beginn des Prozesses – aufstellen muss, um ihr Prozessziel zu erreichen. Sie wird ferner relevant bei der Prüfung der Schlüssigkeit des Klagevorbringens im Falle der Säumnis des Beklagten (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen, Rechtsfolgen.

Rn 2 Vollstreckungsmaßnahmen werden unter den Voraussetzungen des § 776 aufgehoben. In den Fällen des § 775 Nr 1, 3 sind bereits getroffene Maßnahmen gleichzeitig, somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einstellung bzw Beschränkung der Zwangsvollstreckung, aufzuheben (BGHR 05, 1619, 1620). Die Rechtskraft eines Einstellungsbeschlusses ist nicht Voraussetzung für Aufhebu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. fG-Familiensachen.

Rn 5 Das Beschwerdeverfahren richtet sich gem III 1 als volle zweite Tatsacheninstanz nach den Vorschriften des erstinstanzlichen Verfahrens, §§ 23 ff. Infolge Amtsermittlung (§ 26) keine Präklusion. Die durch Hinzuziehung in erster Instanz begründete Beteiligtenstellung sog. Kann-Beteiligter iSv § 7 III besteht in der Beschwerdeinstanz ebenso fort (BGH FamRZ 12, 1049) wie d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verkauf.

Rn 34 Die Ermächtigung des GV zum Verkauf der Sachen wird erst nach Ablauf einer Frist von nunmehr einem Monat nach Räumung wirksam (krit zur Verkürzung dieser Frist: Flatow NJW 13, 1185, 1190) und soll ab diesem Zeitpunkt allerdings dann möglichst ohne Verzögerung erfolgen (Karlsr Rpfleger 74, 408 [OLG Karlsruhe 18.02.1974 - 1 W 90/73]). Die Fristberechnung bestimmt sich na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vom 22.11.20 (BGBl I, 2466) werden die Vorschriften über das Pfändungsschutzkonto zum 1.12.21 grundlegend umgestaltet und neustrukturiert. Ziel der Novellierung ist, die Übersichtlichkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verstrickung.

Rn 1 Die Pfändung bewirkt zunächst die Verstrickung (Beschlagnahme) des gepfändeten Gegenstandes. Die Verstrickung ist ein hoheitlicher Zugriff auf den Gegenstand, durch den sichergestellt werden soll, dass sich der Gläubiger aus diesem befriedigen kann. Der Gegenstand untersteht damit staatlicher Verfügungsmacht, privatrechtlich führt die Verstrickung zu einem relativen Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sozialleistungen.

Rn 8 Als Grundsatz kann festgehalten werden, dass als Einkommen alle Sozialleistungen anzusehen sind, die Lohnersatzfunktion haben. Leistungen nach SGB II sind Einkommen, auch die Beträge, die als Mehrbedarf für Alleinerziehung gewährt werden (BGH FamRZ 10, 1324). Streitig ist, ob die Hilfe zum Lebensunterhalt gem § 27 ff SGB XII zum Einkommen hinzuzurechnen ist. § 115 I 3 N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung.

Rn 9 Die besondere Bedeutung des wettbewerblichen Eilverfahrens wird durch § 12 I UWG auch dadurch anerkannt, dass der Verfügungsgrund nicht glaubhaft gemacht werden muss (widerlegliche Dringlichkeitsvermutung, BGH NJW-RR 00, 209 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99] – späte Urteilsbegründung). Die Regelung gilt nach § 12 I für die im UWG bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung sowie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Negative Beweiskraft.

Rn 5 Nach bisher hM kommt dem Tatbestand auch negative Beweiswirkung zu. Fehlt eine Wiedergabe des Parteivorbringens im Tatbestand, ist durch S 1 bewiesen, dass das Vorbringen nicht geltend gemacht wurde (BGH NJW 84, 2463 [BGH 25.05.1984 - V ZR 199/82]; NJW-RR 90, 1269 [BGH 16.05.1990 - IV ZR 64/89]). Im Hinblick auf § 313 II nF will der BGH die negative Beweiswirkung von S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung von Beweisaufnahme und mündlicher Verhandlung.

Rn 2 Nach Abs 1 ist grds jeder Beweistermin vor dem Prozessgericht auch zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt. Es bedarf dazu keiner ausdrücklichen Anordnung des Gerichts. Wird sie gleichwohl getroffen, schadet sie aufgrund ihres nur deklaratorischen Charakters nicht. Dies gilt auch, wenn der Beweistermin außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindet (§ 219 I), in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt der Antragstellung (Abs 1).

Rn 2 Letztmöglicher Zeitpunkt für die Stellung der Anträge ist der Schluss der mündlichen Verhandlung, nach der das Urt ergeht, das über sie befinden soll. Das ergibt sich aus dem zeitlichen Ablauf, der für die Eingangs- wie für die Berufungsinstanz identisch ist. Ein im Berufungsverfahren gestellter Antrag, die Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urt einstweilen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mandatsniederlegung.

Rn 7 Abs 2 regelt den Sonderfall der Kündigung (Niederlegung) des Mandats (eine Kündigung der Vollmacht durch ihn scheidet aus, § 168 S 1 BGB; BGH NJW 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]) durch den Prozessbevollmächtigten. Dieser kann auch nach einer Kündigung noch für den Vollmachtgeber handeln, wenn nach Abs 1 die Vollmacht aufgrund wirksamer Anzeige erloschen wär...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entlassung wegen Gefährdung der Interessen des Kindes, Abs 4 S 2 Nr 2.

Rn 60 Ist der Verfahrensbeistand nachträglich nicht mehr geeignet und werden hierdurch die Interessen des Kindes gefährdet, muss er entlassen und durch einen anderen Verfahrensbeistand ersetzt werden. Ein Verfahrensbeistand kann grds nicht wegen der Art und Weise, in der er seine Tätigkeit ausübt, entlassen werden, da er nicht der Weisung des Familiengerichts unterliegt (Prü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bescheidene Lebens- und Haushaltsführung (Buchst a).

Rn 15 Für die Lebens- und Haushaltsführung werden insb Kleidungsstücke, Wäsche, Haushaltsgeräte und Möbel benötigt. Gegenstände, die in vertretbarem Umfang Beziehungen zur Umwelt, eine Teilnahme am kulturellen Leben und die Informationsbeschaffung über das Zeitgeschehen ermöglichen, können unpfändbar sein (LSG Rheinland-Pfalz info also 18, 85). Welche Gegenstände der Schuldn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einleitung des Verfahrens.

Rn 27 Ob eine Kindschaftssache auf Antrag (§ 23) oder vAw auf eine entsprechende Anregung hin (§ 24) eingeleitet wird, ist insb dem materiellen Recht zu entnehmen (vgl näher Sternal/Schäder § 151 Rz 28 ff; Prütting/Helms/Hammer § 151 Rz 39 ff). Rn 28 Auf Antrag eingeleitet werden insb Verfahren nach §§ 1626a I Nr 3, II BGB (Übertragung der gemeinsamen Sorge bei nicht miteinan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verbesserungs- und Verschlechterungsverbot.

Rn 3 In gleicher Weise wie für das Berufungsgericht gelten für das Revisionsgericht das Verbesserungs- und Verschlechterungsverbot (Musielak/Voit/Ball § 557 Rz 7; Zö/Feskorn § 557 Rz 1). Das Revisionsgericht darf daher das angefochtene Urt nicht über die vom Revisionskläger gestellten Anträge hinaus abändern, dem Revisionskläger kann nicht mehr zugesprochen werden, als er be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Feststellungen in verbundenen Unternehmen

Rz. 110 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 9 ErbStG werden das Verwaltungsvermögen und junge Verwaltungsvermögen sowie die Finanzmittel und jungen Finanzmittel bei mehrstufigen Strukturen in einer sog. "Verbundvermögensaufstellung" zusammengefasst. Ziel der Neuregelung durch das Gesetz zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts [2] war es, die vom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sozialrechtliche Unterhaltsbestimmung.

Rn 16 Der Pfändungsumfang muss vom Vollstreckungsgericht nach sozialrechtlichen Maßstäben individuell berechnet werden (BGH NJW 08, 227 [BGH 31.10.2007 - XII ZR 112/05] Rz 30). Der vollstreckungsrechtlich notwendige Unterhalt darf dabei nicht mit dem unterhaltsrechtlich notwendigen Selbstbehalt gleichgesetzt werden, der zwar ebenfalls an den sozialrechtlichen Größen ausgeric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 882i wurde durch das G v 20.11.19 zur Umsetzung der RL (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die VO (EU) 2016/679 v 20.11.19 (BGBl I 19, 1724) mWz 26.11.19 eingeführt. Rn 2 Die DSGVO hat in den §§ 882b ff ansonsten zu kleineren sprachlichen Änderungen geführt (s §§ 882f I 2, 882g VII 1, 882h III 3 Nr 4), aber keine g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Feststellungserklärung

Rz. 130 [Autor/Stand] Das für die Feststellung zuständige Finanzamt (§ 152 BewG) kann von jedem, für dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist, die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG). Hat bei mehreren Erklärungspflichtigen einer von ihnen eine Erklärung abgegeben, werden die anderen von ihrer Erklärungspflicht fre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Übergang der Unterhaltsforderung.

Rn 7 Für die umstrittene Frage, ob die Privilegierung aus § 850d bei einem Übergang der Unterhaltsforderung bestehen bleibt, ist zu differenzieren. Leistet ein anderer familienrechtlicher Unterhaltsschuldner nach den §§ 1607, 1608, 1584 BGB, lässt dieser Übergang aufgrund der familiären Nähebeziehung und der Kollision mit der eigenen Existenzsicherung die Bevorrechtigung grd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Güterrechtliche Ansprüche aus der Zugewinngemeinschaft.

Rn 18 Schließlich nennt § 137 Abs 2 S 1 Nr 4 Güterrechtssachen iSv § 261. Praxisrelevant ist insb der Anspruch auf Zugewinnausgleich (§ 1378 I BGB). Dieser Anspruch entsteht gem § 1378 III 1 BGB mit Beendigung des Gütestandes, idR also mit Rechtskraft der Ehescheidung; (nur) für die Berechnung des Zugewinns und die Höhe der Ausgleichsforderung ist gem § 1384 BGB der Tag der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Der Vollstreckungsauftrag.

Rn 13 § 802a II 2 geht von der Prämisse aus, dass der Gläubiger die vorzunehmenden Maßnahmen bestimmen kann und auch bestimmen muss, damit sie stattfinden. Es gilt die Dispositionsmaxime. Der Gläubiger kann seinen Antrag (§ 754) auf alle oder auch nur auf einzelne Maßnahmen beziehen. Ein Globalauftrag, bei dem die vorzunehmenden Vollstreckungshandlungen ins Ermessen des Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schuldhafte Zuwiderhandlung.

Rn 20 Der Zuwiderhandelnde muss den Verstoß zudem schuldhaft herbeigeführt haben (BVerfGE 84, 82, 87; 58, 159, 162; BVerfG NJW-RR 17, 957, 959 [BVerfG 09.05.2017 - 2 BvR 335/17]; BGH NJW 94, 45, 46 [BGH 30.09.1993 - I ZR 54/91]; BayVGH 14.8.14 – 2 C 13.1324, insoweit zust BayVerfGH BayVBl 17, 282; Schlesw MDR 14, 561; Hamm 3.3.17 – 7 WF 130/16, Rz 50; LAG Berlin-Brandenburg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Antrag wegen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Rn 8 Soweit nach § 829 IV 1 Formulare eingeführt sind, muss der Antragsteller sie verwenden, § 829 IV 2 (BGH NJW 16, 81 Tz 11). Nach § 2 S 1 Nr 2 ZVFV ist das Formular nach Anlage 2 in zwei Antragsalternativen verpflichtend zu verwenden. Der Formularzwang besteht für den Regelfall eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie für den isolierten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel (Abs 2).

Rn 9 Angriffs- und Verteidigungsmittel (zum Begriff Rn 3), die erstmals in der Berufung vorgebracht werden, können nur berücksichtigt werden, wenn eine der in Nr 1–3 genannten Voraussetzungen vorliegt (BGH MDR 21, 866). Diese Voraussetzungen sind in der Berufungsbegründung darzulegen (§ 520 III 2 Nr. 4); fehlt es an dieser Darlegung, (und liegt auch kein anderer Berufungsgru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Durchführung der Zustellung.

Rn 3 Das Schriftstück wird bei der Niederlegungsstelle niedergelegt. Eine solche ist gem Abs 1 S 1 die Geschäftsstelle des AG, in dessen Bezirk der Zustellungsort liegt, oder – wenn mit der Zustellung die Post (vgl § 176 Rn 2) beauftragt ist – die von der Post hierfür bestimmte Stelle am Ort der Zustellung oder des zust AG (Abs 1 S 2; vgl hierzu BGH NJW 01, 832 [BGH 19.10.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verbotsgrundsatz, Abs 1.

Rn 2 § 901 bestimmt die allgemeinen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Aufrechnungs- und Verrechnungsverbots. Bei einem negativen Saldo des Zahlungskontos darf das Kreditinstitut ab dem Umwandlungsverlangen nicht mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten des Kreditinsti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren aufgrund der Durchsuchungsanordnung.

Rn 12 Der GV ist aufgrund der richterlichen Anordnung befugt, die Wohnung (s § 758 Rn 3 f) und die Behältnisse (s § 758 Rn 5) des Schuldners zu durchsuchen, verschlossene Wohnungs- und Zimmertüren und Behältnisse nach § 758 II öffnen zu lassen (s § 758 Rn 6), sowie nach Maßgabe des § 758 III Gewalt anzuwenden (s § 758 Rn 7). Bei der Durchsuchung hat der GV die Durchsuchungsa...mehr