Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren nach Eingang des Antrags (Abs 2).

Rn 9 Das Gesetz weist in Abs 2 S 1 ausdrücklich auf die Geltung des Vorrangs- und Beschleunigungsgebots nach § 155 I auch für die Verfahren nach § 1626a II BGB hin. Im vereinfachten Verfahren nach Abs 3 gilt § 155 II, III nicht, weil ein Erörterungstermin entbehrlich ist, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG

Rz. 97 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören: 1. das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen (s. § 33 Abs. 1 und 2 BewG sowie § 121 BewG Rz. 86 ff.); 2. das inländische Grundvermögen (s. § 121 BewG Rz. 106 ff.), wobei es auf die Eintragung im Grundbuch ankommt; 3. das inländische Betriebsvermögen (auch Sonderbetriebsvermögen). Als solches gilt das Vermögen, das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 21e ist – in der Tradition der §§ 1, 16 S 2 sowie §§ 61–63 GVG von 1879 – das Rückgrat der Präsidialverfassung, weil er die Bestimmung des gesetzlichen Richters iSd Art 101 I 2 GG und die Gewaltenteilung des Art 20 II 2 GG jenseits der formellen und materiellen Gesetze der Legislative und der verordnungsermächtigten Exekutive im gerichtlichen Internum garantiert (Remu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.4.13 (BGBl I, 795) neu eingefügt worden und am 19.5.13 in Kraft getreten. Nach der bis zum 18.5.13 geltenden Regelung des § 1626a I BGB aF stand nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge für ihr Kind nur dann gemeinsam zu, wenn sie üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesuch.

Rn 1 Das Gesuch auf Zuständigkeitsbestimmung kann von den antragsberechtigten Parteien, die insoweit selbst postulationsfähig sind, durch eigenhändig unterzeichneten Schriftsatz oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden (vgl Zö/Schultzky § 37 Rz 1). Der Gesuchsteller muss überdies antragsbefugt sein. Dies ist im Falle des § 36 I Nr 3 nur die Kläger- und nicht etw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Einreichung.

Rn 14 Nach dem Gesetz ist die Vollmacht zu den Akten einzureichen. Auf diese Weise soll für den weiteren Verlauf des Rechtsstreits Klarheit geschaffen werden. Die Nachweispflicht gilt grds in allen Prozessen, auch im einstweiligen Rechtsschutz (Köln Urt v 29.9.22 – I-15 U 43/22 Rz 20; Urt v 10.3.22 – I-15 U 244/21 Rz 18; Saarbr MDR 08, 1233), und für alle Prozessbevollmächti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieses Gesetz ist anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denenmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Grundstücksart bei teilweise steuerfreien Grundstücken

Rz. 88 [Autor/Stand] Greift für Teile eines Grundstücks eine Steuerbefreiung, beispielsweise nach §§ 3 oder 4 GrStG oder dienen Teile des Grundstücks dem Zivilschutz i.S.d. § 245 BewG, unterliegt nur der übrige (steuerpflichtige) Teil des Grundstücks der Grundsteuer. Denn bei diesen teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücken bleibt der steuerbefreite Teil bei der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 7 Gegenstand des Beweises sind in erster Linie Tatsachen. Das sind alle konkreten, nach Raum und Zeit bestimmten, vergangenen, gegenwärtigen und zukünftige Geschehnisse und Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens, die das objektive Recht zur Voraussetzung einer Rechtswirkung gemacht hat (BVerfG NJW 93, 2165 [BVerfG 30.06.1993 - 2 BvR 459/93]; BGH NJW 98, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebührenstreitwert.

Rn 16 Für den echten Hilfsantrag gilt § 45 I 2, 3 GKG; § 39 I 2 FamGKG trifft eine identische Regelung (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 39 FamGKG Rz 6). Voraussetzung der Wertaddition ist eine der Rechtskraft fähige Sachentscheidung über den Hilfsantrag (Köln JurBüro 97, 435; OLGR Brandbg 98, 70). Eine vorläufige Wertfestsetzung für die Gebühren erfolgt daher nur nach dem H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift des § 122 regelt anstelle des bis zum 31.8.09 geltenden § 606 ZPO die örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte in Ehesachen. Die sachliche Zuständigkeit des AG in Ehesachen folgt aus § 23a I 1 GVG iVm § 111 Nr 1; die funktionale Zuständigkeit des FamG folgt aus § 23b I GVG. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Ehesachen fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Zu den Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd § 96 gilt im Einzelnen Folgendes: Anordnungsverfahren. Die Kosten eines zur Hauptsache gehörenden einstweiligen Anordnungsverfahren (etwa auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne gesonderte mündliche Verhandlung – s. § 19 I 2 Nr 12 RVG) können in entsprechender Anwendung des § 96 ausgetrennt werden, wenn der Antrag einer P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Entscheidung des Vollstreckungsgerichts.

Rn 40 Die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergeht durch Beschl. Bei dem Pfändungsbeschluss handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung und nicht um einen Vollstreckungstitel. § 727 ist auf ihn nicht entspr anzuwenden (BGH ZInsO 16, 2221). Die Entscheidung ergeht auf Grundlage der Behauptungen des Gläubigers, die als wahr zu unterstellen sind (BGH NJW 04, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 690 III wurde aufgehoben gem. Art 11 Nr 7 iVm Art 33 I des Gesetzes v 5.7.17 (BGBl I 17, 2208) mWv 1.1.18. Gleichzeitig wurde sein Inhalt, mit weiteren Änderungen, durch § 702 II nF ersetzt und deshalb § 691 I Nr 1 um den Verweis auf § 702 II ergänzt. Rn 2 Die Voraussetzungen für den Erlass des MB prüft der Rechtspfleger. Er ist bis zur Abgabe zuständig, auch soweit da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften (bis 2015: ex-Art 15–17) sind als Abweichung vom Prinzip des Beklagtengerichtsstands nicht über ihren eigentlichen Anwendungsbereich ausdehnbar (EuGH Slg 93, I-139). Maßgebend ist eine autonome Auslegung (EuGH Slg 99, I-2277 Rz 26). Art 17 legt den Anwendungsbereich des zuständigkeitsrechtlichen Verbraucherschutzes fest. Art 18 konkretisiert den Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verpflichtung zu künftig fälligen wiederkehrenden Leistungen – Abgrenzungsfragen.

Rn 8 Ebenso wie bei § 238 unterliegen nur solche Vergleiche und vollstreckbare Urkunden der Abänderung nach § 239, die eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten. Insoweit gelten die Ausführungen zu § 238) auch hier. Enthält der Vergleich eine zeitlich begrenzte Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt, weil die Beteiligten davon ausgi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Vermögens- (Abs 1) und Firmenübernehmer (Abs 2) sind juristisch keine Rechtsnachfolger iSd § 727, weil sie neben dem früheren Inhaber des Vermögens und der Firma als Gesamtschuldner haften (BGH NJW 57, 420, für den Vermögensübernehmer; ThoPu/Seiler § 729 Rz 1). Der kraft Gesetzes eintretende Schuldbeitritt des Übernehmers wird dem Fall der privativen Schuldnachfolge in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Insolvenzverfahren.

Rn 8 In einem eröffneten Insolvenzverfahren gehört das Arbeitseinkommen als Neuerwerb zur Insolvenzmasse, § 35 InsO. Während der Dauer des Insolvenzverfahrens stellt § 89 I InsO für Insolvenzgläubiger ein Zwangsvollstreckungsverbot in die Insolvenzmasse und die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners auf (BGH NZI 08, 51; Ahrens NZI 08, 24). Dieses Zwangsvollstreckungsverb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgekürztes Urteil.

Rn 2 § 313b meint neben Anerkenntnis- und Verzichtsurteilen iSd §§ 306, 307 nur Versäumnisurteile iSd §§ 330 ff, nicht die nur aus Anlass der Säumnis ergehenden ›unechten‹ VU (BGH NJW-RR 91, 255 [BGH 31.05.1990 - VII ZB 1/90]), ebenso wenig Entscheidungen nach Lage der Akten (§ 331a) und erst recht nicht Prozessvergleiche (Kobl JurBüro 02, 550, 551). Für das 2. VU nach § 345...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Lebensversicherungen.

Rn 43 Bei Lebensversicherungen wird unterschieden, ob es sich um Kapitallebensversicherungen oder um Rentenversicherungen handelt. Soweit die Versicherung zur zusätzlichen Altersvorsorge dient und iSd Einkommensteuergesetzes staatlich gefördert wird, handelt es sich nicht um einzusetzendes Vermögen (s Rn 36). Das sind nur die Versicherungen, bei denen es sich um eine so gena...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Die praktische Bedeutung der Kostenregelung in Abs 4 dürfte gering sein, da regelmäßig im Wiedereinsetzungsverfahren keine gesonderten Anwalts- oder Gerichtskosten anfallen (vgl § 15 RVG), bei mündlicher Verhandlung allein über den Wiedereinsetzungsantrag (vgl § 238 I 2) sind Auslagen (Fahrtkosten) denkbar, gesonderte Anwaltskosten allenfalls dann, wenn abgesehen von d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Freiere Gestaltung der Beweisaufnahme.

Rn 21 Nach § 287 I 2 steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob und inwieweit es eine beantragte Beweisaufnahme anordnet. Dies bedeutet, dass es – anders als sonst – nicht verpflichtet ist, allen gestellten Beweisanträgen nachzugehen (BGH NJW 91, 1412, 1413; BGHZ 133, 110, 115 = NJW 96, 2501, 2502; vgl aber auch BVerfG NJW 03, 1655). Die Ablehnung von Beweisanträge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Presse und Rundfunk.

Rn 18 § 383 I Nr 5 ist in § 385 II nicht genannt. Bei Presse- und Rundfunkmitarbeitern ist also das Schweigerecht unverzichtbar. Dies bringt den überaus hohen Stellenwert der freien Berichterstattung in der Demokratie zum Ausdruck und schützt gleichzeitig die Vertraulichkeit der Information ggü den Organen der Medien.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung.

Rn 42 Die Zurückverweisung ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 538 II nicht zwingend: Sie steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Ein generalisierendes Abstellen darauf, dass Sachverhaltsklärung und Beweisaufnahme Aufgabe der 1. Instanz seien, ist nicht möglich (so aber München Urt v 30.4.10 – 10 U 3822/09). Maßgeblicher Gesichtspunkt der Ermessensausübun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweiskraft von Zustellungsurkunden.

Rn 9 Zustellungsurkunden (§ 182) beweisen den beurkundeten Vorgang der Zustellung in seinem äußeren Ablauf, also insb die Art der Zustellung, den Ort und die Zeit der Zustellung (Zö/Feskorn § 418 Rz 3; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 418 Rz 11; vgl auch BGH NJW 06, 150 [BGH 10.11.2005 - III ZR 104/05]; BFH 25.3.10 V B 151/09; 6.12.11 XI B 44/11; 21.1.15 X R 16/12). Genügt nach de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 18 Eine Vorlage durch den Einzelrichter an das Kollegium hat nach § 526 II zu erfolgen, wenn sich entweder nach Auffassung des Einzelrichters aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten bzw die grundsätzliche Bedeutung der Sache ergeben (Nr 1) oder die Parteien dies übereinstimmend beantragen (Nr 2). Es genügt nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Durchführung des streitigen Verfahrens (Abs 2).

Rn 3 Beantragt ein Beteiligter die Durchführung des streitigen Verfahrens, gibt der bislang zuständige Rechtspfleger die Sache mit dem Antrag auf ein streitiges Verfahren an die zuständige Abteilung des Familiengerichts ab, funktionell zuständig ist nunmehr der Richter. Das Verfahren erhält ein neues Az (F statt FH; Prütting/Helms/Bömelburg § 255 Rz 7 mwN; Sternal/Giers § 25...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Für Entscheidung der Hauptsache erheblicher Gesichtspunkt.

Rn 15 Bei Gesichtspunkten iSv Abs 2 kann es sich um die materiell- oder verfahrensrechtliche Beurteilung des Streits, um die Behandlung von Tatsachen oder um die Würdigung von Beweisen handeln. Die Hinweispflicht besteht daher bspw hinsichtlich mangelnder Substantiierung des Vortrags (BGH NJW-RR 99, 605 [BGH 13.01.1999 - IV ZR 7/98]) – erst recht wenn die Partei aufgrund ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Durchführung der Anhörung.

Rn 18 Anders als in § 159 IV enthält das Gesetz für die Anhörung der Eltern des Kindes keine Vorgaben. Die Gestaltung steht im Ermessen des Gerichts, das über Zeit und Ort der Anhörung sowie die Anwesenheit weiterer Verfahrensbeteiligter frei entscheiden kann. Erforderlich ist eine persönliche Anhörung der Eltern, die es dem Gericht ermöglicht, sich einen unmittelbaren Eindr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Kostengrundentscheidung des Erkenntnisverfahrens legt die Pflicht zur Tragung der Kosten lediglich personell sowie dem Umfang nach fest. Da mangels Bestimmtheit hieraus eine Vollstreckung nicht möglich ist, bedarf es der Schaffung eines Titels, aus welchem zulässigerweise die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Dieser wird im, gegenüber dem Erkenntnisverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Materiell-rechtliche Kompetenzen.

Rn 14 Durch die Überweisung der Forderung zur Einziehung erlangt der Gläubiger ein eigenes Einziehungsrecht. Es erfolgt kein Forderungsübergang (BGH NJW 78, 1914; 07, 2560, 2561). Der Gläubiger wird nicht Inhaber der Forderung, weshalb der Schuldner Inhaber der Forderung bleibt, doch ist der Gläubiger zu allen aus der Inhaberschaft an der Forderung folgenden und der Befriedi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Prozessart der Hauptklage.

Rn 13 Die Widerklage muss in derselben Prozessart wie die Klage erhoben werden und in dieser Prozessart auch zulässig sein (vgl Ddorf OLGR 93, 217; Frankf FamRZ 93, 1465, 1466; KG KGR 98, 421; Zö/Schultzky Rz 23; ThoPu/Hüßtege Rz 27; offengelassen von BGHZ 149, 222, 227; WRP 17, 1094, 1097). Andere als Familiensachen können deshalb nicht im Wege der Widerklage (Widerantrag) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 30 Solange keine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergangen ist, sind die Bezüge insgesamt unpfändbar (St/J/Würdinger § 850b Rz 2). Sind sie dennoch gepfändet, werden sie zwar verstrickt, aber es wird kein Pfändungspfandrecht begründet (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz/Els § 850b Rz 7; aA Wieczorek/Schütze/Lüke § 850b Rz 13). Als Konsequenz tritt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mutwillen in Familiensachen, die keine Familienstreitsachen sind (normale FG-Familiensachen).

Rn 41 In Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, die sich nach dem FamFG richten, gilt nicht der gleiche Grundsatz hinsichtlich der Erfolgsaussicht und des Mutwillens wie in ZPO-Sachen. Begründet wird dies damit, dass den Beteiligten zum einen nicht die volle Dispositionsbefugnis über den Streitgegenstand zusteht, zum anderen sie wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes zwar Anregung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Willenserklärung.

Rn 3 Der Begriff der Willenserklärung umfasst zum einen alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Unerheblich ist, ob es sich beim Adressaten der Erklärung um den Gläubiger, einen Dritten (Brandbg NJW-RR 01, 1185, 1186) oder eine deutsche Behörde (BGHZ 120, 239, 248) handelt. Die rechtsgeschäftlichen Erklärungen können auf Abschluss eines Vertrages gerichtet sein, wie zB Angebo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonstige Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 28 Besteht der begründete Verdacht, dass die Vermögensauskunft unvollständig ist, kann ein Termin zu ihrer Vervollständigung beantragt und anberaumt werden (Schilken Rpfleger 06, 629, 633; § 802d steht dem nicht entgegen, BTDrs 16/10069, 26). Diese Verpflichtung zur Nachbesserung besteht, wenn ›ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Text der Verordnung.

Rn 4 Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren- Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21.8.16 (BGBl I 1994), geändert durch Art 1 der VO v 30.7.20 (BGBl I 1869) und Art 1 der VO v 11.7.23 (BGBl I Nr 185) Auf Grund des § 6 des Mediationsgesetzes, der durch Art 135 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl I S. 1474) geändert w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkungen.

Rn 26 Die Anordnung nach Nr 2 hat zwei konstitutive Folgen. Sie bestimmt, dass das unpfändbare Einkommen nach der Summe der Gesamteinkünfte zu berechnen ist. Außerdem legt sie fest, welchem Einkommen die unpfändbaren Beträge zu entnehmen sind. Zusammenzurechnen sind die Ansprüche des Schuldners, weshalb es erheblich ist, ob das Einkommen bereits ausgezahlt ist. Der Beschl gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Räumungsklage des Vermieters gegen den Mieter oder des Mieters gegen den Untermieter muss unbegründet sein, weil der Beklagte nach den §§ 574–574b BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann. Materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ist § 574a BGB, der auf § 574 BGB Bezug nimmt. Diese Vorschrift setzt voraus: 1. Wirksame Kündigung des Vermieters, 2. form...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Entgeltliche Veräußerungen (Abs 2 S 3 Nr 1).

Rn 22 Die Regelung nimmt Bezug auf die nahestehenden Personen im Sinne von § 138 InsO. Erfasst sind hier der Ehegatte und der Lebenspartner des Schuldners, Verwandte des Schuldners und seines Ehegatten oder Lebenspartners sowie Ehegatten und Lebenspartner von Verwandten des Schuldners. Ebenso zählen zu den nahestehenden Personen solche, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelheiten.

Rn 3 § 954 I betrifft die Rechtsbehelfe des Schuldners nach Art 33 I und II EuKoPfVO; 2022 wurden insoweit vor den AG 4 und vor den LG ein Verfahren durchgeführt (Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht – Zivilgerichte – 2022). Zuständig ist nach dem Wortlaut der Vorschrift das Gericht, das den Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung erlassen hat. Der nationale Geset...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben erfahren. In manc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Rechtsmittel.

Rn 24 Die Rechtsmittel der Streitgenossen, die sich jeweils auf den eigenen Prozess beschränken, sind grds einer getrennten Bewertung zu unterziehen. Rechtsmittelfristen werden entsprechend dem jeweiligen Zustellungszeitpunkt ggü den einzelnen Streitgenossen individuell in Lauf gesetzt. Darum besteht die Möglichkeit, dass ein Streitgenosse die Rechtsmittelfrist versäumt, ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Grundsätze.

Rn 42 An die Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei stellt die Rspr sehr strenge Maßstäbe, denn die rechtzeitige Erstellung und Einreichung fristgebundener Schriftsätze gehört zu den zentralen Aufgaben des RA. Er darf die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen, seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vorgerichtliches vergebliches Verlangen.

Rn 32 Der Beklagte muss vorgerichtlich die Fortsetzung des Mietverhältnisses oder eine den Umständen angemessene Räumungsfrist von dem Kl vergeblich verlangt haben. Unschädlich ist es, wenn der Mieter vorprozessual ›Kündigungswiderspruch‹ eingelegt, sich aber aus dem Widerspruchsschreiben jedoch – inhaltlich eindeutig – ergibt, dass unter grundsätzlicher Anerkennung der Vermi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Aufhebung wegen Nichtzahlung von Raten (Nr 5).

Rn 20 Die PKH kann aufgehoben werden, wenn die Partei mit der Zahlung der ihr auferlegten Raten länger als drei Monate mit einer Monatsrate oder mit der Zahlung eines sonstigen Betrages in Rückstand ist. Unter Rückstand ist Verzug zu verstehen, dementsprechend eine schuldhafte Handlung des Antragstellers (BGH NJW 97, 1077). Ein Rückstand setzt voraus, dass dem Antragsteller ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterzeichnung (Abs 2).

Rn 32 Den Mahnantrag muss der ASt handschriftlich unterzeichnen. Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig. Bestätigt wird dies durch die Ausnahmeregelung in § 702 II 4. Der handschriftlichen Unterzeichnung bedarf es (nur) dann nicht, wenn in anderer Weise gewährleistet ist, dass Anträge oder Erklärungen nicht ohne den Willen des ASt oder Erklärenden übermittelt werden. Ein Ma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 1.178,59* Euro monatlich, 271,24* Euro wöchentlich oder 54,25* Euro täglich, beträgt. (2) Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hilfsanträge des Klägers.

Rn 70 Wenn der Kl sich nicht sicher ist, ob tatsächlich Erledigung eingetreten ist, droht ihm bei einseitiger Erledigungserklärung ein Unterliegen mit seiner Feststellungsklage, weil seine ursprüngliche Klage möglicherweise zwar zulässig und begründet war, sich aber nicht erledigt hat. Insoweit ist allgemein anerkannt, dass der Kl neben der Erledigungserklärung (Klageänderun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Das Kind muss bei Erlass (§§ 38 III 3, 60 S 3; München FamRZ 19, 1706) der anzufechtenden Entscheidung, nicht erst bei Beschwerdeeinlegung, 14 Jahre alt u darf nicht geschäftsunfähig sein. Es muss sich entweder um ein die Person des Kindes betreffenden Verfahrens handeln (§ 60 S 1) oder um ein solches, bei dem das Kind v Gericht angehört werden soll (§ 60 S 2). Das könn...mehr