Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 2.2.2 Größe

Die Größe der KJAV ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie hängt maßgeblich davon ab, wie viele GesJAV im Konzern vorhanden sind. Grundsätzlich gilt: Pro GesJAV ist grundsätzlich 1 Mitglied in die KJAV zu entsenden. Das Gesetz[1] gestattet es, durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine abweichende Mitgliederzahl festzulegen. Die Mitgliederzahl kann verringert oder erh...mehr

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Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 2.2.1 Zusammensetzung

Die KJAV setzt sich zusammen aus Mitgliedern der einzelnen, in den Konzernbetrieben vorhandenen GesJAVen. Jede GesJAV ist verpflichtet, eines ihrer Mitglieder in die KJAV zu entsenden. Diese Pflicht gilt auch für die GesJAV, die der Bildung einer KJAV nicht zugestimmt hat. Für jedes Mitglied muss darüber hinaus auch mindestens ein Ersatzmitglied bestellt werden. Auch das Ersa...mehr

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Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 2.3.2 Vergrößerte KJAV

Die (mehreren) Mitglieder, die von den einzelnen GesJAVen entsandt worden sind, teilen sich die Stimmen, die im Fall der Entsendung nur eines Mitglieds diesem zustünden, zu gleichen Teilen. Während 1 Mitglied der KJAV seine Stimmen nur einheitlich abgeben kann, können die Mitglieder, zwischen denen die Stimmen der entsendenden GesJAV aufgeteilt werden, unterschiedlich stimme...mehr

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Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 2.3.1 Allgemeines

Grundsätzlich hat jedes Mitglied der KJAV so viele Stimmen, wie die Mitglieder der GesJAV, von der es entsandt worden ist, insgesamt Stimmen haben.[1] Diese Stimmen kann das Mitglied nur einheitlich abgeben, eine Aufspaltung ist nicht zulässig. Bei der Ermittlung der Stimmen kommt es auf die Zahl der Jugendlichen und Auszubildenden[2] im Konzernunternehmen an, die bei der let...mehr

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Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 1.3.3 Verkleinerte GesJAV

In einer verkleinerten GesJAV stehen dem Mitglied, das von mehreren JAVen, die zu einer JAV zwecks Beschickung der GesJAV zusammengefasst worden sind, entsandt worden ist, so viele Stimmen zu, wie in den zusammengefassten Betrieben bei der jeweils letzten Wahl der JAV Jugendliche und Auszubildende i. S. d. § 60 BetrVG jeweils in die Wählerliste eingetragen waren.mehr

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Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 1.4 Aufgaben

Die GesJAV ist zuständig für Angelegenheiten, die die Jugendlichen und Auszubildenden des Gesamtunternehmens oder zumindest mehrerer Betriebe betreffen und die nicht durch die JAVen in den einzelnen Betrieben geregelt werden können. Damit steht die GesJAV neben den JAVen. Das Verhältnis zwischen ihnen ist ähnlich wie das Verhältnis zwischen GesBR und BR gemäß § 50 BetrVG. Die...mehr

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Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 1.3.2 Vergrößerte GesJAV

In einer vergrößerten GesJAV teilen sich die mehreren von der einzelnen JAV entsandten Mitglieder das Stimmrecht zu gleichen Teilen.[1] Auch in diesem Fall kann ein Mitglied der GesJAV seine Stimme nur einheitlich abgeben. Möglich und zulässig ist es, dass die einzelnen Mitglieder, zwischen denen die Stimmen zu gleichen Teilen aufgeteilt sind, unterschiedlich abstimmen.mehr

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Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 1.2.2 Größe

Gemäß § 72 Abs. 4 BetrVG kann durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine von § 72 Abs. 2 abweichende Mitgliederzahl der GesJAV festgelegt werden. Damit kann die Größe der GesJAV an die jeweiligen praktischen Bedürfnisse im Unternehmen angepasst werden und entsprechend größer oder kleiner als nach den grundsätzlichen Regelungen vorgesehen ausfallen. Eine Verkleinerung k...mehr

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Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 1.3.1 Allgemeines

Gemäß § 72 Abs. 7 BetrVG bestimmt sich das Stimmengewicht der Mitglieder der GesJAV jeweils nach der Zahl der Auszubildenden und Jugendlichen des entsendenden Betriebs. Entscheidend ist dabei die Zahl derjenigen, die bei der letzten Wahl der JAV des jeweiligen Betriebs in die Wählerliste eingetragen waren, nicht die Zahl der gegenwärtig im entsendenden Betrieb jeweils Beschä...mehr

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Gesamt- und Konzern-Jugend-... / Zusammenfassung

Überblick Die Jugend- und Auszubildendenvertretung auf Unternehmensebene ist die Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung, GesJAV, §§ 72 – 73 BetrVG. Auf Konzernebene vertritt die Konzernjugend- und Auszubildendenvertretung, KJAV gemäß §§ 73a – 73b BetrVG die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und der Auszubildenden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Mit dem Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 1.1 Voraussetzungen

§§ 72 und 73 BetrVG regeln die Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (GesJAV). Eine solche muss zwingend gebildet werden, wenn in einem Unternehmen mehrere JAVs i. S. d. § 60 Abs. 1 BetrVG bestehen und in dem Unternehmen ein Gesamtbetriebsrat (GesBR) existiert bzw. seine Bildung nach § 47 Abs. 1 BetrVG zu erfolgen hat. Pro Unternehmen kann nur eine GesJAV gebildet werd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamt- und Konzern-Jugend-... / 1.2.1 Zusammensetzung

Die GesJAV setzt sich zusammen aus Mitgliedern der einzelnen, im Unternehmen bestehenden JAVs. Grundsätzlich hat jede JAV das Recht, ein Mitglied in die GesJAV zu entsenden.[1] Damit besteht die GesJAV also in der Regel aus so vielen Mitgliedern, wie das Unternehmen JAVen hat. Darüber, welches Mitglied entsendet wird, entscheidet die jeweilige JAV durch einfachen Mehrheitsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / 3 Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung

Falls in einem Unternehmen mehrere Jugend- und Auszubildendenvertretungen bestehen, ist eine Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GesJAV) zu errichten. Bestehen in einem Konzern mehrere GesJAV, kann eine Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung (KJAV) errichtet werden.[1] In betriebsübergreifenden Angelegenheiten kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung auch fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisationsentwicklung al... / 1.3 Abgrenzung gegenüber anderen Ansätzen des geplanten Wandels

Der Begriff Organisationsentwicklung wird oftmals synonym für andere Konzepte des geplanten organisatorischen Wandel verwendet. Obwohl hier auf den ersten Blick Gemeinsamkeiten erkennbar sind, handelt es sich dabei um eigenständige Konzepte, die inhaltlich zwar Schnittmengen mit der Organisationsentwicklung aufweisen, jedoch unterschiedlich historisch gewachsen und akzentuie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tantieme: Instrument zur Er... / 2 Behandlung der Tantieme bei der GmbH und beim Geschäftsführer

Wirtschaftlich betrachtet stellen Tantiemen für die GmbH – ebenso wie alle übrigen Gehaltszahlungen an Geschäftsführer – Personalaufwand dar. Entsprechend mindern sie als Betriebsausgaben das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen und den Gewerbeertrag. Als Gehaltsbestandteil unterliegen Tantiemen der Lohnsteuer und sind – wenn es sich um Einmalzahlungen handelt – als sonsti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innerbetriebliches Kontroll... / 2.1.2 Ausgestaltung

Für die Ausgestaltung eines IKS sollte neben den – leider eher spärlichen – Äußerungen von Verwaltung und Rechtsprechung auf die vorhandenen Leitfäden verschiedener Verbände und Organisationen (z. B. der Bundessteuerberaterkammer oder dem Institut der Wirtschaftsprüfer) und auf die vorhandene Literatur zurückgegriffen werden. Ein erster Schritt zum Aufbau eines IKS für die Um...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Abfallbeauft... / 2 FAQs

1) Wann müssen mehrere Abfallbeauftragte bestellt werden? Nach § 3 AbfBeauftrV kann die Behörde anordnen, dass mehrere betriebsangehörige Abfallbeauftragte bestellt werden müssen, wenn die Aufgaben umfangreicher und von einer Person nicht zu leisten sind. Werden mehrere Abfallbeauftragte bestellt, muss in der Urkunde beschrieben werden, wer für welche Aufgaben und Anlagen zust...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von GmbH und Ge... / a) Sachverhalt

(vgl. FG Nds. v. 16.3.2023 – 10 K 310/19)[9]: Die Kl’in ist die Spitze eines Konzerns, zu dem u.a. die Gesellschaften X und deren Muttergesellschaft Y gehören. Im Rahmen der Produktion erfolgte im Konzern eine Zuweisung der Produktionsmenge durch die Konzernspitze, ohne dass es hierfür vertragliche Zusagen gab. Lieferaufträge von X zu Dritten bestanden nur in geringem Umfang...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Errichtung

Rz. 6 Anders als die Errichtung einer GesJAV[1] ist die Errichtung einer KJAV freiwillig. Sie bietet sich insbesondere dann an, wenn im Konzern ein KBR gebildet wurde. Rz. 7 Eine KJAV kann nur gebildet werden, wenn ein Konzern i. S. d. § 18 AktienG vorliegt und in diesem Konzern mindestens 2 GesJAVen bestehen.[2] Gem. § 73a Abs. 1 Satz 3 tritt an die Stelle der GesJAV die JAV...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen, unten denen in einem Konzern i. S. d. § 18 Abs. 1 AktienG eine Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung (KJAV) gebildet werden kann (Abs. 1). Abs. 2 enthält Regelungen betreffend die Mitgliederzahl, Abs. 3 regelt die Gewichtung der Stimmen in der KJAV. Rz. 2 § 73a BetrVG wurde durch das BetrVerf-ReformG 2001 neu in das Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Gegenüber den GesJAV

Rz. 4 Die KJAV steht neben den JAV in den einzelnen, zum Konzern gehörenden Unternehmen. Sie ist ihnen weder über- noch untergeordnet. Sie ist zuständig für Angelegenheiten, die die Jugendlichen und Auszubildenden des Konzerns betreffen und die nicht durch die GesJAV in den einzelnen Konzernunternehmen, sondern auf Konzernebene geregelt werden. Insoweit gelten die gleichen V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Abweichende Regelungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Rz. 20 Gem. § 73a Abs. 4 i. V. m. § 72 Abs. 4 BetrVG besteht die Möglichkeit, durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine von § 73a Abs. 2 abweichende Mitgliederzahl der KJAV festzulegen. Sinn der Regelung ist es, die Größe der KJAV an die jeweiligen praktischen Bedürfnisse im Konzern anzupassen. 5.1 Inhalt 5.1.1 Verringerung der gesetzlichen Mitgliederzahl Rz. 21 Die ges...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Ort und Zeit

Rz. 9 Die Sitzungen der KJAV haben grundsätzlich während der Arbeitszeit im Konzern stattzufinden. Bei der genauen Festlegung von Ort und Zeit ist auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Konzernarbeitgeber ist, ebenso wie der KBR, von den Sitzungen zu verständigen. Nach § 73b Abs. 2 i. V. m. § 30 Abs. 2 und 3 BetrVG können Sitzungen der KJAV auch mitte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Betriebsübergreifende Ausbildung

Rz. 10 Werden Auszubildende in reinen Ausbildungsbetrieben beschäftigt, sind sie nach der Rechtsprechung des BAG keine Arbeitnehmer i. S. d. BetrVG (vgl. BAG, Beschluss v. 20.3.1996, 7 ABR 46/95). Die Bildung einer JAV nach § 60 ist daher in solchen Betrieben, auch, wenn die erforderliche Zahl von 5 Auszubildenden weit überschritten wird, nicht möglich. Gleiches gilt für Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Betriebszugehörigkeit

Rz. 4 Um eine JAV zu wählen, müssen mindestens 5 Jugendliche unter 18 Jahren oder Auszubildende in einem Betrieb beschäftigt sein. Der Begriff "Betrieb" ist in demselben Sinne zu verstehen wie bei der Bildung des Betriebsrats. Auf die Kommentierung zu §§ 1 und 4 BetrVG, wird verwiesen. Anders als beim Betriebsrat kommt es jedoch für die JAV auf die Dauer der Betriebszugehörig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Dauer der Betriebszugehörigkeit

Rz. 12 Während gem. § 8 Abs. 1 BetrVG in den Betriebsrat nur gewählt werden kann, wer eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten aufzuweisen hat, besteht eine solche Beschränkung für die Wählbarkeit in die JAV nicht. Damit kann auch derjenige Arbeitnehmer, der jünger als 25 Jahre und erst am Tag der Wahl in den Betrieb eingetreten ist, in die JAV gewählt werden.[1] ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Dritte Teil des BetrVG enthält in den §§ 60–73b BetrVG Regelungen über die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Bereits im BetrVG 1952 fanden sich Regelungen über die Jugendvertretung, allerdings nur in Grundzügen und unsystematisch. Das BetrVG 1972 hat diese Regelungen in einem eigenen Teil zusammengefasst und erweitert. Gleichzeitig sind die Rechte und Aufg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Auszubildende

Rz. 6 Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im Betrieb zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Darauf, ob sie das 25. Lebensjahr vollendet haben oder nicht, kommt es seit Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vom 14.6.2021 (s. o. § 1, Rz. 1) nicht mehr an. Auch derjenige, der das 25. Lebensjahr bereits vollendet hat, bleibt sowohl wahlberechtigt als auch w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance-Strukturanalyse:... / 1 Die Compliance-Strukturanalyse als Grundlage für eine Compliance-Organisation

Die Errichtung einer Compliance-Organisation im Unternehmen ist ein komplexer und umfangreicher Prozess. Häufig stellt die Situation für Betroffene eine große Herausforderung dar, insbesondere für Verantwortliche von größeren Unternehmen oder internationalen Konzernen. Doch auch die kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung eines bestehenden Compliance-Management-System...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance-Strukturanalyse:... / Zusammenfassung

Überblick Die Errichtung einer Compliance-Organisation im Unternehmen ist ein komplexer und umfangreicher Prozess. Für Verantwortliche, besonders in großen Unternehmen oder internationalen Konzernen, stellt diese Aufgabe oft erhebliche Herausforderungen dar. Selbst die kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung eines bestehenden Compliance-Management-Systems kann zu Unsi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei ausländischer Betriebsstätte

Leitsatz Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 GewStG), ist auch dann vorzunehmen, wenn Deutschland nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht gehindert wäre, den gesamten Gewerbeertrag zu besteuern, und wenn sich im Rahmen einer koordinierten steuerlichen Außenprüf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei ausländischer Betriebsstätte – keine Abkommensberechtigung von Personengesellschaften nach dem DBA-Niederlande 1959/2004 – Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen nach Art. 4 DBA-Niederlande 1959/2004

Leitsatz 1. Personengesellschaften sind nach dem DBA-Niederlande 1959/2004 im Hinblick auf die Gewerbesteuer nicht selbst abkommensberechtigt. Abkommensberechtigt sind ihre jeweiligen Gesellschafter. 2. Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG –), ist auch dann vorzu...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.1 Konzern-Klausel

Großen Bedarf von der strikten Regel abzuweichen, zeichnete sich vor allem bei konzerninternen Übertragungen ab. Der Gesetzgeber hat deshalb hierzu mit Wirkung für Übertragungen nach dem 31.12.2009 eine Ausnahme geschaffen.[1] Damit werden Umstrukturierungen, wie z. B. die Verkürzung einer Beteiligungskette oder ein sog. Umhängen einer Beteiligung ermöglicht, ohne dass Verlus...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3.3 Zinsschranke bei einer Körperschaft

Mit der Regelung des § 8a KStG wurden bis 2007 Zinsaufwendungen einer Körperschaft bei einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung u. U. in eine vGA umqualifiziert. Im Rahmen des UntStRefG 2008 erhielt § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG eine grundlegend neue Fassung – die sog. Zinsschranke. Damit wurden die bisherigen Beschränkungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung dem Grunde nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2 Stille-Reserven-Klausel

Der Gesetzgeber hat zeitgleich zu der Konzern-Klausel eine weitere Ausnahme in den § 8c KStG eingefügt, die sog. Stille-Reserven-Klausel.[1] Nach dieser ebenfalls ab VZ 2010[2] geltenden Regelung bleibt ein Verlustabzug trotz schädlichem Beteiligungserwerb bis zur Höhe der im übertragenen Geschäftsanteil ruhenden stillen Reserven erhalten. Eine solche Ausnahmeregelung ist ger...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.3 Ausnahmeregelungen

Um die oftmals gravierenden Auswirkungen des § 8c KStG abzumildern, wurde diese Norm bereits mehrfach geändert. Dabei sind insbesondere folgende Ausnahmefälle aufgenommen worden: Sanierungsklausel Um sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Betrieben ein Fortbestehen steuerlich nicht zu erschweren, hat der Gesetzgeber die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG geschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 2 Einfluss des EG-Rechts

Für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen, sind die "Internationalen Rechnungslegungsstandards" IAS/IFRS [1] für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen, zwingend zu beachten. Mit der EU-Bilanzrechtsmodernisierungsrichtlinie[2] wurden die EU-Bilanzrichtlinien[3] geändert und an die international...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und Kanzleimi... / 4 Über Schnittstellen Mandanten anbinden

Mandanten digitalisieren sich häufig in Eigenregie. Die Folge ist ein Flickenteppich unterschiedlichster Buchhaltungslösungen in der eigenen Mandantschaft. Doch als Kanzlei kann Aufklärungsarbeit dahingehend geleistet werden, dass Mandanten nur mit solchen Systemen arbeiten, die eine digitale Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater unterstützen. In der Regel erfolgt diese Zus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Die "Ketten-vGA"

Tz. 816 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Beteiligungsketten können vGA entweder jeweils von Stufe zu Stufe oder über mehrere Stufen hinweg an zwischengeschalteten Konzerngesellschaften vorbei erfolgen. In der Praxis häufiger anzutreffen ist die Var b), da schuldrechtliche Verträge im Konzern idR nicht über mehrere Stufen, sondern unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem vorgese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Woerner, vGA zwischen SchwGes – Zufluss bei der MG, BB 1987, 665; Wassermeyer, Aktuelle Streitfragen zur grenzüberschreitenden vGA und zur verdeckten Einlage, in StR und st-orientierte Gestaltungen im Konzern, DK 1998, 363; Schmitz, vGA im Konzern und systemgerechte Besteuerung nach der UnternehmenSt-Reform, DB 2001, 1166; Herlinghaus, vGA im Organschaftskonzern, insbes bei Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm, Der Abschluss des EAV im GmbH-Recht, BB 1981, 1491; Heidenhain, Änderung der bestehenden Ergebnisverwendungs-Verfassung in der GmbH mit einfacher Mehrheit? GmbHR 1987, 293; Timm, Gekl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Grundsätze und allgemeine Vorbemerkungen

Tz. 800 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 VGA kommen auch und gerade in Unternehmensgr und Konzernen häufig vor. Die Tatbestandsmerkmale einer vGA sind in solchen Fällen grds identisch mit dem "normalen" Grundfall einer vGA. Dies gilt insbes für das Merkmal der Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis (dazu s Tz 100ff). Die Rechtsfolgen einer solchen vGA sind idR aber wes komplexer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand der Regelung

Rn. 194 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Beteiligung des fremdfinanzierenden Gesellschafters oder typischen Gesellschafters an der Schuldnerin muss "mindestens 10 %" betragen. Die Beteiligungshöhe ist dabei an dem Anteil des Gesellschafters am Grund- oder Stammkapital der KapGes zu messen. S auch BFH vom 14.2.2023, IX R 23/21, BStBl II 2023, 557; Jachmann-Michel, BB 2023, 2903...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Zweck der Vorschrift; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 17 KStG ist eine Auffang- und Ergänzungsvorschrift zu § 14 KStG. Sie erweitert den Kreis der möglichen OG über die in § 14 KStG allein angesprochene SE, AG und KGaA hinaus insbes auf die GmbH. Wegen weiterer Gesellschaften s Tz 6ff. Tz. 2 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 17 KStG idF des KStRefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) wurde inhaltlich u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / g) Globale Mindestbesteuerung

Rz. 30 [Autor/Stand] Reformvorschläge des IF. Nachdem im Aktionspunkt 1 des BEPS-Projekts der OECD/G20-Staaten zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle keine befriedigenden Ergebnisse erzielt werden konnten, wurde das Inclusive Framework on BEPS (IF) – bestehend aus weltweit 137 Staaten[2] – beauftragt, Lösungsvorschläge zu den steuerlichen Herausforderungen der Digitalisi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Weitere Besonderheiten im Personengesellschaftskonzern

Tz. 843 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Übertragungen von WG können im Bereich der Pers-Ges häufig (allerdings nicht immer) zu BW erfolgen. Anders als bei Kap-Ges gilt dies idR auch für Einzel-WG. Dafür können folgende Rechtsnormen bzw -instrumente einschlägig sein: § 6 Abs 3 EStG für die Übertragung betrieblicher Einheiten (Betriebe, Teilbetriebe, MU-Anteile), § 6 Abs 5 EStG für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr