Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.2 Trinkgeldzahlungen müssen nachgewiesen werden

Aber, wie kann der Unternehmer diese Ausgaben nachweisen? Hierzu hat er zwei Möglichkeiten: Der Trinkgeldempfänger quittiert das erhaltene Trinkgeld. Der Unternehmer erstellt einen Eigenbeleg. 1.2.1 Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Voraussetzung In der Gastronomie wird für Speisen und Getränke eine Rechnung ausgestellt. Um geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten geltend machen...mehr

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Baumangel (WEMoG) / 2.1 Anspruch auf Mängelbeseitigung

Liegen zum Zeitpunkt der Abnahme Sachmängel vor, so hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Nacherfüllung, das heißt Mängelbeseitigung. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob der Unternehmer den Mangel verschuldet hat. Er kann die Zahlung des Werklohns bis zur Durchführung der Nacherfüllung verweigern (§§ 641 Abs. 3, 320 BGB). Allerdings nur in Höhe des doppelten Betrags...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 2 Schnellübersicht der Einkommensermittlung

Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz für die häufigsten Positionen zusammenfasst:mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.9 Sonstige Hinzurechnungen

Weitere Beträge, die das Einkommen erhöhen, sind: Aufwendungen für die Erfüllung von Satzungszwecken i. S. d. § 10 Nr. 1 KStG. Das sind insbesondere die von Stiftungen an die daraus Bedachten zu zahlenden Beträge; die fiktive Verzinsung nicht übertragener § 6b-Rücklagen; ebenso die Verzinsung für wegen nicht erfolgter Investition aufzulösenden Investitionsabzugsbeträge nach § 7...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.6 Spendenabzug bei einer Körperschaft

Die Ermittlung der abziehbaren Zuwendungen für begünstigte Zwecke (Spenden oder Beiträge) erfolgt bei Körperschaften in einem 2-stufigen Verfahren. Zunächst werden sämtliche Zuwendungen dem Einkommen der Gesellschaft als nicht abziehbare Aufwendungen hinzugerechnet. In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Ermittlung der abziehbaren Zuwendungen.[1]mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.5.1 Geldbußen, Ordnungsgelder oder Verwarnungsgelder

Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG gilt auch für Körperschaften. Danach sind Geldbußen, Ordnungsgelder oder Verwarnungsgelder, die ein Gericht, eine Behörde in Deutschland oder ein Organ der Europäischen Gemeinschaft verhängt hat, den nicht abziehbaren Aufwendungen zuzurechnen. Wird durch eine Geldbuße dagegen nur der wirtschaftliche Vorteil aus der Tat abgeschöpft, i...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.4 Nicht abziehbare Umsatzsteuer und Vorsteuer

Mangels Privatbereich einer Kapitalgesellschaft kann eine Umsatzsteuer auf Entnahmen grundsätzlich nicht entstehen. Somit fallen unter die Regelung des § 10 Nr. 2 KStG nur die nicht abziehbaren Vorsteuern aus den vorgenannten sonstigen nicht abziehbaren Aufwendungen, die dem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4 und Nr. 7 bzw. Abs. 7 EStG unterliegen.[1] Verdeckte Gewin...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 7.2 Steuerfreie Einnahmen einer Körperschaft

Buchungstechnisch hat eine Kapitalgesellschaft auch bei steuerfreien Einnahmen nur die Möglichkeit, diese als Betriebseinnahmen zu buchen. Zur Korrektur erfolgt eine Kürzung außerhalb der Bilanz im Rahmen der Einkommensermittlung. Am häufigsten anzuwenden ist dies auf Gewinnausschüttungen bzw. Dividenden, die eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft von einer ebenfalls...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.5.2 Gerichts- und Anwaltskosten

Ebenso sind Nebenfolgen vermögensrechtlicher Art ohne Strafcharakter, wie z. B. die Einziehung nach § 22 OWiG, abziehbare Betriebsausgaben. Gleiches gilt für mit einem Verfahren zusammenhängende Gerichts- und Anwaltskosten, und zwar unabhängig davon, ob die Sanktion (Strafe, Bußgeld, etc.) unter das Abzugsverbot fällt.mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 8 Bilanzierungspflichten, -verbote und -wahlrechte

Ist ein bilanzierungsfähiger Vermögensgegenstand oder eine Verbindlichkeit gegeben, ist die Aktivierung oder Passivierung grundsätzlich geboten. Es gibt Bilanzierungsverbote, die einer Aktivierung oder Passivierung entgegenstehen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen handelsrechtlich als Aktivposten in die Handelsbilanz aufgenommen w...mehr

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Baumangel (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Einen Neubau ohne "Baumangel" gibt es kaum. Auch bei Bauleistungen im Rahmen der Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung, eines Gebäudes sind Baumängel keine Seltenheit. Ihre Beseitigung verursacht in der Regel erhebliche Kosten. Im Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der einzelnen Eigentümer ist das rechtzeitige Erkennen eines Baumangels und ...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / 2.2.1 Einkommensteuer: Steuerfreier geldwerter Vorteil

Dieser geldwerte Vorteil ist einkommen-/lohnsteuerfrei.[1] Die Steuerfreiheit umfasst sowohl die Gerätekosten an sich als auch die Verbindungsentgelte.[2] Eine höhenmäßige Begrenzung der Steuerbefreiung sieht die Vorschrift nicht vor. Unerheblich für die Steuerbefreiung ist, wo der Arbeitnehmer das Telekommunikations- bzw. Datenverarbeitungsgerät privat nutzt, d. h. die Priva...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / 2.2.3 Datenverarbeitungsgeräte

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Telekommunikations- und Dat... / 2.1.1 Einkommensteuerliche Behandlung: Private Nutzung als Betriebseinnahme zu erfassen

Werden Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräte privat genutzt, dann gilt: Beträgt die private Nutzung 50 % bis 90 %, können die entsprechenden Geräte als Betriebsvermögen ("gewillkürte Betriebsvermögen") behandelt werden. Beträgt die private Nutzung weniger als 50 %, müssen die entsprechenden Geräte als Betriebsvermögen behandelt werden (sog. "notwendiges Betriebsverm...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / 2.2 Privatnutzung betrieblicher Telekommunikations- und Datenerfassungsgeräte durch Arbeitnehmer

Die Telekommunikations- bzw. Datenverarbeitungsgeräte gehören dem Arbeitgeber und werden grundsätzlich betrieblich genutzt. Abschreibungen und Kosten sind daher voll als Betriebsausgaben abzugsfähig.[1] Ebenso ist die Vorsteuer voll abzugsfähig.[2] Gestattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine private Nutzung, liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil (sog. Sachbezug) v...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.6.2.3 Fertig- oder Teilfertigerzeugnisse

Für Erzeugnisse, die im Betrieb erst nach einer Ver- oder Bearbeitung von Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen hergestellt werden, ist die Anwendung der Lifo-Methode zulässig. Das sind z. B. Erzeugnisse, die durch Verbindung, Trennung, Teilung, Ver- oder Entmischung oder Verformung entstanden sind. In die Ermittlung ihrer individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten flie...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.3.4 Ohne Börsen- oder Marktpreis

Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, die keinen Börsen- oder Marktpreis haben, können mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit einem zwischen diesen Kosten und dem niedrigeren Teilwert liegenden Wert angesetzt werden, wenn und soweit bei vorsichtiger Beurteilung aller Umstände damit gerechnet werden kann, dass bei einer späteren Veräußerung der angesetzte Wer...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / 1 Ausschließliche betriebliche Nutzung von Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräten: Betriebsausgabenabzug

Bei ausschließlicher betrieblicher Nutzung der Geräte gibt es steuerlich keine Probleme. Die Kosten sind eindeutig und in vollem Umfang Betriebsausgaben, für die Buchungen werden die dafür vorhandenen Konten angesprochen, z. B.:mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.5.3 Schmier- und Bestechungsgelder

In diesem Zusammenhang ist auch das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG für Schmier- und Bestechungsgelder zu nennen. Das Abzugsverbot tritt bereits dann ein, wenn die Gewährung eines Schmier- oder Bestechungsgelds nach den jeweiligen Strafvorschriften eine dem Grunde nach rechtswidrige Tat darstellt. Eine Ahndung ist (bereits seit 1999) nicht mehr erforderlich.mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.7 Verdeckte Gewinnausschüttungen,

Wie bereits erwähnt,[1] scheidet die Anwendung des § 12 EStG bei Kapitalgesellschaften aus. Dessen Korrekturfunktion übernimmt in Teilen das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), welche nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine Minderung des Einkommens verhindert bzw. eine unterbliebene Vermögensmehrung ausgleicht. Eine vGA liegt insbesondere in Fällen mit unangemes...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.5 Geldstrafen und ähnliche Rechtsnachteile

Nach § 10 Nr. 3 KStG besteht ein steuerrechtliches Abzugsverbot für Geldstrafen und sonstige in einem Strafverfahren ausgesprochene Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt. Dazu gehören auch Leistungen zur Erfüllung von Auflagen bzw. Weisungen, sofern solche nicht lediglich der Wiedergutmachung des Schadens dienen. Da nach deutschem Stra...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3.1 Erfüllung von Satzungszwecken

Diese in § 10 Nr. 1 KStG geregelte Einkommenshinzurechnung betrifft in erster Linie Stiftungen, Vereine bzw. Zweckvermögen. Dort kann die Satzung regeln, dass bestimmte Beträge oder Teile des Gewinns dazu verwendet werden müssen, den satzungsmäßigen Zweck zu erfüllen. Dies kann z. B. die Ausschüttung eines Geldbetrags an die Gesellschafter oder an eine wohltätige Organisatio...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.6 Einzelbewertung

Jedes Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) und jede Verbindlichkeit (Schuld) sind einzeln zu bilanzieren und zu bewerten.[1] Saldierungen sind unzulässig. So ist es z. B. nicht gestattet, Grundstücke und die auf ihnen ruhenden Hypotheken zu verrechnen. Ausnahmen: Ist bei einer Forderung ein Wertverlust eingetreten, kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Wertverlust unmitte...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / Zusammenfassung

Überblick Die Ertragsbesteuerung einer Körperschaft basiert auf dem zu versteuernden Einkommen. Der Beitrag erläutert die einzelnen Schritte zu dessen Ermittlung. Ausgangsgrundlage ist der Jahresabschluss der Gesellschaft. Der sich daraus ergebende Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die steuerlichen Hinzurechnungen, Kürzungen bzw. sonstigen Korrekturen zu bereinigen. D...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 5 Getrennte Ermittlung bei Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft – die Organgesellschaft – bei zivil- und steuerrechtlicher Selbstständigkeit, einem anderen Unternehmen – dem Organträger – rechtlich und tatsächlich untergeordnet ist. Unter wirtschaftlicher Betrachtung ist die Organgesellschaft tatsächlich unselbstständig, denn sie steht wie eine Geschäftsabteilung in Abhängigkeit z...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.2.4 Erfolgsneutrale Bilanzberichtigung

Eine Bilanzberichtigung erfolgt ausnahmsweise erfolgsneutral, wenn ein Wirtschaftsgut zu Unrecht bilanziert worden ist. Ist eine Rückwärtsberichtigung nicht mehr möglich, dürfen Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut stehen, den Gewinn im Jahr der Ausbuchung nicht beeinflussen, während ihr Abzug und Ansatz für die Vorjahre unangetastet bleiben.[...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.1.2 Bewertungsgrundsätze

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze ergeben sich aus § 252 Abs. 1 HGB. Von ihnen darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.[1] Sie schreiben vor, dass die Wertansätze der Eröffnungsbilanz mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäfts- (Wirtschafts-) Jahres übereinzustimmen haben[2]; bei der Bewertung der Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter grundsät...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / Zusammenfassung

Überblick Die Aufwendungen für die gesamte Telekommunikation und Datenverarbeitung eines Betriebs sind typische Betriebsausgaben, sofern sie betrieblich veranlasst sind. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Telekommunikation und Datenverarbeitung es sich handelt. Die derzeit gebräuchlichsten Formen sind Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse für Telefon, Telefax, Datenüber...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 2.4 Zuordnungswahlrecht bei Grundstücksteilen von untergeordnetem Wert

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt werden, wenn ihr Wert nicht mehr als 1/5 des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt.[1] Dabei ist auf den Wert des Gebäudeteils zzgl. des dazugehörenden Grund und Bodens abzustellen. Bei der Prüfung, ob der Wert eines Grundstücksteils mehr als 1/5 d...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 4.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die Bewertung des Grund und Bodens erfolgt steuerlich ebenfalls grundsätzlich und maximal mit seinen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der wahlweise Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert – unabhängig von der Einstufung als Anlage- oder Umlaufvermögen – das Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Im Gegensatz zum Grund und Boden unterliegen Gebäude...mehr

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Unterlassungsansprüche (WEMoG) / 2 Anspruchsinhaber

Unter bestimmten Voraussetzung kann jeder Eigentümer Individualanspruch durchsetzen Der Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i. V. m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG kann als Individualanspruch von jedem einzelnen Eigentümer gerichtlich geltend gemacht werden, so er durch das Verhalten bzw. eine zweckbestimmungswidrige Nutzung eines Wohnungseigentümers konkret in seinem ...mehr

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Dienstbarkeit (WEMoG) / Zusammenfassung

Grundstücke können mit sog. Dienstbarkeiten belastet werden. Als Dienstbarkeiten an fremden Grundstücken kennt das BGB die Grunddienstbarkeit, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit und den Nießbrauch. Gesetze Vorschriften und Rechtsprechung Die Dienstbarkeiten sind gesetzlich in den §§ 1018 ff. BGB geregelt. BGH, Urteil v. 30.6.2023, V ZR 165/22: Aus dem als gesetzliche Folge ...mehr

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Baumangel (WEMoG) / 3.1.2 Gemeinschaftseigentum

Zum Gemeinschaftseigentum gehören nach § 5 Abs. 2 WEG alle wesentlichen Bestandteile des Gebäudes sowie alle Anlagen und Einrichtungen, welche dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen. Anspruch auf Mängelbeseitigung Nach der Rechtsprechung des BGH ist jeder Erwerber berechtigt, Beseitigung der Baumängel am Gemeinschaftseigentum auf der Grundlage des mit ihm geschlossenen Vertrag...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.2.2 Erfolgswirksame Bilanzberichtigung

Der Fehler ist grundsätzlich bis zu seinem Ursprung zurückzuverfolgen, auch wenn er sich über viele Jahre hinzieht, und zwar erfolgswirksam.[1] Dabei ist das jeweilige Wirtschaftsgut mit dem Wert anzusetzen, der sich bei von vornherein zutreffender bilanzieller Behandlung ergeben hätte.[2] Alle unrichtigen Bilanzansätze dieses Zeitraums sind richtig zu stellen. Darunter fall...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 4 Keine Betriebseinnahmen

Von den Betriebseinnahmen zu unterscheiden sind Wertzuwächse, deren Zufluss durch private Umstände veranlasst worden ist. Darüber hinaus führen folgende betriebliche Zuwächse nicht zu Betriebseinnahmen: Auslagenersparnisse, z. B. wegen selbst vorgenommener Reparaturen, sind weder Betriebseinnahmen, noch Einlagen. Der Vorteil aus einer Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.9 Periodenabgrenzung

Jeder Geschäftsvorfall ist periodengerecht der Abrechnungsperiode zuzuordnen, in der er angefallen ist. Für die Zuordnung zum jeweiligen Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr oder zu einer ggf. nach Gesetz, Satzung oder Rechnungslegungszweck vorgeschriebenen kürzeren Rechnungsperiode ist das zwingend. Aufwendungen und Erträge eines Geschäfts- oder Wirtschaftsjahrs sind unabhängig ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten Verkehrswege ... / 1.6 Kosten und Nutzen

Die Planung von geeigneten Verkehrswegen für Fahrzeuge und Fußgänger hat einen doppelten Nutzen. Sie ermöglicht: eine deutliche Reduzierung eines möglichen Unfallrisikos, die Optimierung betrieblicher Abläufe. Zur Planung der Verkehrswege gehört auch eine Planung von Warenstromflüssen. Eine deutliche Trennung von Wareneingang und Warenausgang oder eine Analyse der Warenflüsse m...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Streitwert (WEMoG) / 4 Beschlussanfechtung bei Wirtschaftsplan bzw. Jahresabrechnung

Beschlussgegenstand sind seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung als Rechenwerke, sondern nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG nur noch das Ergebnis des Wirtschaftsplans, nämlich die Hausgeldvorschüsse, und nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG die sich aus der Jahresabrechnung ergebenden Abrechnungsspitzen als sog. Nachschüsse bzw. Anp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondereigentum (WEMoG) / 4.4 Kostentragung

Kosten des gemeinschaftlichen Gebrauchs sind gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich nach ihren jeweiligen Miteigentumsanteilen zu tragen, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung enthält eine andere Regelung. Keineswegs bedeutet dies aber, dass der Sondereigentümer für alle nicht ausschließlich dem Sondereigentum zugeordneten Gebäudeteile vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Streitwert (WEMoG) / 6 Erstellung der Jahresabrechnung

Der Streitwert einer Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Erstellung der Jahresabrechnung richtet sich in erster Linie danach, welche Kosten für die Erstellung der Abrechnung konkret entstehen werden. Maßgeblich sind hier die Kosten des Verwalters, der als (Ausführungs-)Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Innenverhältnis die Abrechnung zu erst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
High Performance Culture: S... / 2.3 Umsetzungsplanung

Vorweggreifend kann festgehalten werden, dass folgende Punkte in der Umsetzung zu beachten sind: Einheitliche Integration in bestehenden Initiativen. Starke Koordination der Implementierung von Anfang bis Ende. Realistische Bestimmung des Kosten-Nutzenverhältnisses von Maßnahmen. Verknüpfung von KPIs mit der HPC-Vision. Regelmäßige Überprüfung von Baustellen und Interventionen, K...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondereigentum (WEMoG) / 2 Was kann nicht Sondereigentum sein?

Die Sondereigentumsfähigkeit wird begrenzt durch die zwingende Bestimmung von Gemeinschaftseigentum und den Ausschluss in § 5 Abs. 2 WEG. Danach sind nicht sondereigentumsfähig, sondern zwingend Gemeinschaftseigentum: das Grundstück; Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen oder Eigentum eines Dritten sind; Gebäudeteile, die für dessen B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Steuerentstehung

Rz. 117 Die Gestattung zur Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten ist Voraussetzung für die Entstehung der USt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG. Die USt entsteht danach mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Einen Einfluss auf die Höhe der entstehenden USt hat die Art der Berechnung der USt nicht. Rz. 118 Die Höhe der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Matrixorganisation / 2.2 Nachteile

Überlastung der übergeordneten Führungskraft bei Eskalation der Konflikte: Der Vorgesetzte muss vermitteln, falls Konflikte zwischen den Beteiligten nicht mehr gütlich gelöst werden können. Häufen sich solche Fälle, fehlt ihm die Zeit für andere Aufgaben; Explosion der Komplexität: Die oben dargestellte Abbildung nimmt eine zweifache Unterstellung der jeweiligen Mitarbeiter a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Naturkatastrophe / 3 Sofortmaßnahmen

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsförderliche Moti... / 3 Kommunikations- und Informationsanforderungen in einem BGM

Wenn es um das Thema BGM geht, tauchen in den Köpfen der Mitarbeiter und Führungskräfte unterschiedliche Gedanken, vielleicht sogar Sorgen und Ängste auf. So sagen sich Mitarbeiter: Was ist BGM und wofür soll das gut sein? Wollen die wissen, ob ich krank und schwach bin? Unsere Meinung zählt doch eh nicht! Führungskräfte: Was ist BGM und wofür soll das gut sein? Welchen Nutzen zie...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Brandschutzb... / Zusammenfassung

Überblick Brandschutz im Unternehmen ist kein Selbstzweck: Jedes Jahr wird in Deutschland ein Schaden von mehreren Milliarden Euro durch Brände verursacht. Etwa jeder dritte Brand in der Industrie führt nach Angaben der Versicherungswirtschaft zu Sachschäden von mehr als 500.000 EUR. Abgesehen von dem damit verbundenen menschlichen Leid und den Kosten sind auch viele dieser ...mehr