Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 38 Auslagen / IV. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

1. Überblick Rz. 56 Nach Nrn. 7001, 7002 VV kann der Anwalt die von ihm im Rahmen des Mandats aufgewandten Post- und Telekommunikationsentgelte abrechnen. Er hat die Wahl, konkret abzurechnen (Nr. 7001 VV) oder pauschal (Nr. 7002 VV). Rz. 57 Ein nachträglicher Wechsel der Abrechnungsmethode ist zulässig. Hat der Anwalt zunächst pauschal nach Nr. 7002 VV abgerechnet, ist er nic...mehr

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§ 38 Auslagen / VI. Haftpflichtversicherungsprämie

1. Überblick Rz. 106 Einen zum 1.7.2004 neu eingeführten Auslagentatbestand enthält Nr. 7007 VV. Da die Gebühren nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV die allgemeinen Geschäftskosten abdecken und hierzu auch die Prämien für die Haftpflichtversicherung zählen, kann der Anwalt diese Prämie bei gesetzlicher Vergütung nicht umlegen. Eine Abrechnung kommt nur aufgrund einer Vergütungsvereinbar...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Kopien und Ausdrucke

a) Überblick Rz. 11 Nach Nr. 7000 Nr. 1 VV erhält der Anwalt Ersatz seiner Kosten für Kopien und Ausdrucke (sog. Dokumentenpauschale). Diese Dokumentenpauschale erhält er in vier Fällen, nämlich für die Herstellung und Überlassung von Kopien und Ausdruckenmehr

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§ 38 Auslagen / b) Einfarbige Kopien

aa) Ein Auftraggeber Rz. 22 Beispiel 3: Einfache Abrechnung Der Anwalt ist beauftragt, im Rahmen der zivilrechtlichen Unfallschadensregulierung eine Ablichtung der strafrechtlichen Ermittlungsakten anzufertigen. Diese umfassen 40 Seiten. Der Anwalt erhält für jede Seite 0,50 EUR.mehr

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§ 38 Auslagen / VII. Umsatzsteuer

1. Grundsatz Rz. 115 Neben den Gebühren und Auslagen für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach Nr. 7008 VV auch Ersatz der von ihm abzuführende Umsatzsteuer verlangen. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem gültigen Steuersatz bei Beendigung oder Erledigung der Angelegenheit. Rz. 116 Das RVG regelt die Abrechnung der Umsatzsteuer als Auslagentatbestand, obwohl es sich ...mehr

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§ 38 Auslagen / III. Dokumentenpauschale

1. Kopien und Ausdrucke a) Überblick Rz. 11 Nach Nr. 7000 Nr. 1 VV erhält der Anwalt Ersatz seiner Kosten für Kopien und Ausdrucke (sog. Dokumentenpauschale). Diese Dokumentenpauschale erhält er in vier Fällen, nämlich für die Herstellung und Überlassung von Kopien und Ausdruckenmehr

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§ 38 Auslagen / 3. Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten

Rz. 99 Wird eine Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten gleichzeitig durchgeführt, regelt Vorbem. 7 Abs. 3 S. 1 VV, wie die nach Nrn. 7003 bis 7006 VV zu berechnenden Reisekosten zu verteilen sind. Danach sind die gesamten Reisekosten verhältnismäßig aufzuteilen. Jeder Auftraggeber haftet bei einer solchen gemeinsamen Geschäftsreise nur für seinen Anteil und nicht etwa f...mehr

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§ 38 Auslagen / 4. Verlegung der Kanzlei

Rz. 103 Verlegt der Anwalt nach Entgegennahme des Auftrags seine Kanzlei, so kann er seine Reisekosten nur insoweit verlangen, als sie auch vom früheren Kanzleisitz aus angefallen wären (Vorbem. 7 Abs. 3 S. 2 VV).[56] Beispiel 61: Verlegung der Kanzlei, nicht ersatzfähige Mehrkosten Nach Erhalt des Mandats verlegt der Verteidiger seine Kanzlei von Köln nach Bonn und nimmt ans...mehr

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§ 38 Auslagen / 5. Mehrere Auftraggeber

Rz. 113 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit, so haftet jeder Auftraggeber anteilig auf die zusätzliche Versicherungsprämie. Die Regelung des § 7 Abs. 2 RVG, wonach jeder Auftraggeber auf Auslagen insoweit haftet, als diese entstanden wären, wenn er allein den Auftrag erteilt hätte, versagt hier und kann daher nicht unmittelbar angewendet werde...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 56 Nach Nrn. 7001, 7002 VV kann der Anwalt die von ihm im Rahmen des Mandats aufgewandten Post- und Telekommunikationsentgelte abrechnen. Er hat die Wahl, konkret abzurechnen (Nr. 7001 VV) oder pauschal (Nr. 7002 VV). Rz. 57 Ein nachträglicher Wechsel der Abrechnungsmethode ist zulässig. Hat der Anwalt zunächst pauschal nach Nr. 7002 VV abgerechnet, ist er nicht gehindert...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Konkrete Abrechnung

Rz. 58 Soweit der Anwalt konkret abrechnet, sind sämtliche Einzelbeträge (netto) in der Kostenrechnung aufzulisten und abzurechnen. Hierauf ist Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV) zu erheben. Rz. 59 Eine Begrenzung der Höhe nach ist nicht vorgesehen. Die konkrete Abrechnung kann also – und nur dann macht sie Sinn – über dem Höchstbetrag der Nr. 7002 VV von 20,00 EUR liegen. Beispiel 3...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / cc) Anspruch auf Verkehrsanwalt oder Beweisanwalt

Rz. 83 Ein Anspruch auf uneingeschränkte Beiordnung des auswärtigen Anwalts besteht dann, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hat und die zu erwartenden Reisekosten die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht übersteigen.[45] Rz. 84 Gleiches gilt, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf die zusätzliche Beiordnu...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Konkrete Abrechnung (Anm. 1. Alt. zu Nr. 7007 VV)

Rz. 107 Sofern der Anwalt im Einzelfall eine Schlussversicherung als ergänzende Versicherung über das bereits allgemein versicherte Risiko von 30 Mio. EUR abschließt, dürfte die Berechnung keine Probleme bereiten (Anm. 1. Alt. zu Nr. 7007 VV). Die anfallende Prämie ist in voller Höhe umlagefähig. Beispiel 64: Konkrete Abrechnung Der Anwalt erhält ein Mandat über 50 Mio. EUR. ...mehr

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§ 38 Auslagen / 4. Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 111 Problematisch wird die Berechnung, wenn der Anwalt im Rahmen seines Auftrags in verschiedenen Angelegenheiten tätig wird. Beispiel 67: Verschiedene Angelegenheiten Der Anwalt ist innerhalb desselben Jahres (= Versicherungszeitraum) außergerichtlich tätig, im Rechtsstreit und im Berufungsverfahren. Die Auslagenposition kann jetzt in voller Höhe auf die erste Angelegenhe...mehr

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§ 38 Auslagen / a) Überblick

Rz. 11 Nach Nr. 7000 Nr. 1 VV erhält der Anwalt Ersatz seiner Kosten für Kopien und Ausdrucke (sog. Dokumentenpauschale). Diese Dokumentenpauschale erhält er in vier Fällen, nämlich für die Herstellung und Überlassung von Kopien und Ausdruckenmehr

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§ 38 Auslagen / aa) Ein Auftraggeber

Rz. 22 Beispiel 3: Einfache Abrechnung Der Anwalt ist beauftragt, im Rahmen der zivilrechtlichen Unfallschadensregulierung eine Ablichtung der strafrechtlichen Ermittlungsakten anzufertigen. Diese umfassen 40 Seiten. Der Anwalt erhält für jede Seite 0,50 EUR.mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Überlassung von Dateien

Rz. 51 Für die Überlassung von Dateien anstelle der nach Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. d) VV genannten Kopien und Ausdrucke erhält der Anwalt je Datei eine Dokumentenpauschale in Höhe von 1,50 EUR (Nr. 7000 Nr. 2 VV).[16] Beispiel 30: Versendung elektronisch gespeicherter Dateien Der Anwalt übermittelt dem Mandanten eine elektronisch gespeicherte Datei per E-Mail. Er erhält jetzt ein...mehr

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§ 38 Auslagen / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 34 Ist der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, so ergeben sich keine Besonderheiten, wenn die Mandanten den Anwalt wegen desselben Gegenstands beauftragt haben. Dann ist abzurechnen wie bei einem Auftraggeber. Jeder haftet auf die vollen Dokumentenpauschalen. Diese fallen nämlich nach Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. a), b) und d) VV für alle Auftraggeber an, sodass diese nach ...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 106 Einen zum 1.7.2004 neu eingeführten Auslagentatbestand enthält Nr. 7007 VV. Da die Gebühren nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV die allgemeinen Geschäftskosten abdecken und hierzu auch die Prämien für die Haftpflichtversicherung zählen, kann der Anwalt diese Prämie bei gesetzlicher Vergütung nicht umlegen. Eine Abrechnung kommt nur aufgrund einer Vergütungsvereinbarung in Betra...mehr

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§ 38 Auslagen / c) Mehrfarbige Kopien

Rz. 41 Soweit der Anwalt mehrfarbige Kopien und Ausdrucke anfertigt, erhält er eine höhere Vergütung, und zwar für die ersten 50 abzurechnenden Seiten jeweils 1,00 EUR/Seite und darüber hinaus jeweils 0,50 EUR/Seite. Im Übrigen kann auf die Ausführungen zu den einfarbigen Kopien und Ausdrucken Bezug genommen werden. Die tatbestandlichen Voraussetzungen sind dieselben. Beispi...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Umsatzsteuerfreie Vergütung

Rz. 120 Ist die Tätigkeit des Anwalts ausnahmsweise einmal nicht umsatzsteuerpflichtig, weil die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt oder weil sie wegen eines Leistungsorts im Ausland nicht anfällt,[60] sind nur die Netto-Gebühren abzurechnen.[61] Beispiel 70: Vertretung eines Mandanten mit Wohnsitz außerhalb der EU Der Anwalt vertritt den in der Türkei wohnen...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / g) Anhang: Kostenentscheidung und -festsetzung bei gegenläufigen Kostenentscheidungen im Anordnungs- und Abänderungsverfahren

Rz. 144 Sind im Anordnungs- und Aufhebungsverfahren auch nur teilweise gegenläufige Kostenentscheidungen ergangen, so kann jede Partei aus der für sie günstigen Kostenentscheidung die erwachsenen Kosten erstattet verlangen.[44] Beispiel 78: Gegenläufige Kostenentscheidungen in Anordnungs- und Aufhebungs- bzw. Abänderungsverfahren Der Antragsteller hatte durch seinen Anwalt ei...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / bb) Der Terminsvertreter im Namen des Anwalts

Rz. 57 Wird der Terminsvertreter im Namen des Anwalts beauftragt, kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Terminsvertreter und der Partei zustande, sondern lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Terminsvertreter und dem Hauptbevollmächtigten als Auftraggeber. Dies wiederum hat zur Folge, dass der Terminsvertreter unmittelbar mit dem Hauptbevollmächtigten abrechnet ...mehr

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§ 1 Einleitung / e) Reisekosten

Rz. 147 Reisekosten erhält der Anwalt nach Nrn. 7003 ff. VV erstattet.mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / aa) Ursprünglicher Gesamtauftrag

Rz. 103 Bestand ursprünglich für den Anwalt des Antragsgegners ein Gesamtauftrag, so richten sich bis zum Widerspruch die Gebühren nach der Hauptsache, wobei daraus nur die ermäßigte 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 1 VV anfällt. Die Gebühren nach Widerspruch berechnen sich dagegen nur aus dem Wert der Kosten, soweit er den Wert der Hauptsache nicht übersteigt (...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / bb) Von vornherein beschränkter Auftrag

Rz. 111 Hatte der Antragsgegner von vornherein nur einen Auftrag zum Kostenwiderspruch erteilt, ändert sich für den Anwalt des Antragstellers nichts. Für den Anwalt des Antragsgegners entstehen die Gebühren dagegen insgesamt nur nach dem Kostenwert. Aus dem Wert der Hauptsache fallen keine Gebühren an. Beispiel 61: Beschränkter Auftrag zum Kostenwiderspruch, anschließende Rü...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / a) Überblick

Rz. 68 Bei der Behandlung des auswärtigen Rechtsanwalts müssen drei verschiedene Fälle auseinander gehalten werden. Zu unterscheiden ist zwischen undmehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 2. Anrechnung bei Überschreiten des Doppelten der Pflichtanwaltsgebühren

Rz. 31 Nach § 58 Abs. 3 S. 3 RVG sind Zahlungen und Vorschüsse des Beschuldigten oder eines Dritten unmittelbar auf die aus der Landes- oder Bundeskasse zu gewährende Vergütung anzurechnen, soweit der Anwalt insgesamt mehr als den doppelten Betrag der ihm nach § 44 Abs. 4 RVG aus der Staatskasse zustehenden Gebühren erhalten würde (§ 58 Abs. 3 S. 3 RVG);[10] In der Regel sin...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Erörterung nur über Nebenforderung

Rz. 129 Wird nur aus dem Wert einer Nebenforderung, z.B. Zinsen, oder wegen vorgerichtlicher Kosten erörtert, gilt prinzipiell das Gleiche wie bei Erörterung über eine Teil-Hauptforderung. Zu beachten ist allerdings jetzt § 43 Abs. 1 u. 2 GKG. Rz. 130 Aus dem Wert der Hauptsache entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Aus dem Wert der Nebenforderung (§ 23 Abs. 1 ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Mit der Landeskasse ist noch nicht abgerechnet

Rz. 40 Ist mit der Landeskasse noch nicht abgerechnet, dann kann der Anwalt wiederum die volle Kostenerstattung beitreiben. Er muss sich die vereinnahmten Kosten dann unter Berücksichtigung des § 58 Abs. 2 RVG bei der späteren Abrechnung gegenüber der Landeskasse anrechnen lassen. Beispiel 15: Aufrechnung des Gegners im Festsetzungsverfahren gegen den Gegner nach § 126 ZPO (...mehr

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§ 38 Auslagen / 3. Verhältnismäßige Abrechnung (Anm. 2. Alt. zu Nr. 7007 VV)

Rz. 108 Ist eine konkrete Abrechnung nicht möglich, so ist verhältnismäßig abzurechnen (Anm. zu Nr. 7007 VV, 2. Alt.). Es muss der Mehrbetrag ermittelt werden zwischen der Versicherungsprämie für Schäden bis 30 Mio. EUR und der Versicherungsprämie für Schäden in Höhe des versicherten Höchstbetrags. Dabei ist zu unterscheiden, ob eine Grund- oder Anschlussversicherung abgesch...mehr

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§ 38 Auslagen / cc) Mehrere Angelegenheiten

Rz. 39 Sind mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG gegeben, so ist in jeder Angelegenheit gesondert zu zählen (Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 7000 VV).[14] Beispiel 20: Scheck- und Nachverfahren Der Anwalt erhebt für seinen Mandanten eine Scheckklage in Höhe von 3.000,00 EUR und vertritt ihn auch im anschließenden Nachverfahren. Er fertigt für das Scheckverfahren 30 sonstige Kopien...mehr

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§ 38 Auslagen / d) Einfarbige und mehrfarbige Kopien

Rz. 43 Sind sowohl einfarbige als auch mehrfarbige Kopie und Ausdrucke angefallen, so sind diese jeweils gesondert abzurechnen. Beispiel 24: Farbkopien und einfarbige Kopien (jeweils bis 50 Seiten) Der Anwalt fertigt im Rahmen des Mandats 20 Kopien einfarbig und 10 in Farbe an. Jetzt ist gesondert abzurechnen:mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / hh) Sonstige Fälle der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 177 Wird in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist, ohne mündliche Verhandlung entschieden, so entsteht keine Terminsgebühr. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist nicht anwendbar und auch nicht analogiefähig. Rz. 178 Daher entsteht insbesondere dann keine Terminsgebühr, wenn im schriftlichen Verfahren nur noch über die Kosten entschied...mehr

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§ 39 Hebegebühren / I. Überblick

Rz. 1 Wickelt der Anwalt Zahlungen über sein Konto ab, so kann er hierfür Hebegebühren nach Nr. 1009 VV berechnen. Zu beachten ist, dass der Anwalt die Hebegebühren nur von Aus- oder Zurückzahlungen berechnen kann, nicht auch von Zahlungseingängen. Unbare Zahlungen, also Überweisungen, Scheckübergabe, -übersendung etc. stehen der Barauszahlung gleich (Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr....mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Überblick

Rz. 5 Wird der Anwalt in der Zwangsvollstreckung beauftragt, erhält er die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 3309, 3310 VV. Hinzu kommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Daneben erhält der Anwalt seine Auslagen nach Teil 7 VV. Rz. 6 Die Gebühren der Nrn. 3309, 3310 VV sind nicht nur auf die Vertretung des Gläubigers anwendbar,...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / 1. Überblick

Rz. 6 Alle übrigen Gebühren und Auslagen sind mit der Landeskasse abzurechnen (§ 8 Abs. 1 BerHG i.V.m. § 44 S. 1 RVG). Insoweit kann der Mandant nicht in Anspruch genommen werden (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 7 Nach § 6a Abs. 2 S. 1 BerHG ist es allerdings möglich, dass die Beratungshilfe auf Antrag nachträglich aufgehoben wird. Den Antrag kann auch der Anwalt stellen, wenn ermehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / III. Vorschuss (§ 47 RVG)

Rz. 24 Im Gegensatz zur Beratungshilfe ist der im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt berechtigt, nach § 47 RVG einen Vorschuss zu verlangen. Das Recht auf Vorschuss erstreckt sich allerdings nur auf solche Gebühren, die bereits entstanden sind. Im Gegensatz zu § 9 RVG kann auf zukünftige Gebühren kein Vorschuss verlangt werden. Wohl kann...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 5. Erinnerung gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 73 Wird der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids aus anderen Gründen als denen des § 691 Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen, ist diese Zurückweisung nach § 691 Abs. 3 S. 2 ZPO unanfechtbar. Möglich ist jedoch die Erinnerung, über die der Richter abschließend entscheidet, wenn der Rechtspfleger nicht abhilft.[25] Rz. 74 Dieses Erinnerungsverfahren stellt ebenso wie das Beschwer...mehr

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§ 39 Hebegebühren / II. Auszahlung in einem Betrag

Rz. 14 Wird das in einem Betrag vereinnahmte Geld in einem Betrag ausgezahlt, ergeben sich keine Abrechnungsprobleme. Beispiel 1: Einfache Auszahlung Der Anwalt erhält vom Gegner eine Zahlung in Höhe von 15.000,00 EUR und zahlt diese an den Mandanten aus.mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 180 Die Kostenerstattung in Zwangsvollstreckungssachen folgt aus § 788 Abs. 1 ZPO. Die Kosten einer notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahme hat der Schuldner zu tragen, auch dann, wenn die Vollstreckungsmaßnahme letztlich erfolglos geblieben ist. Die Vorschriften der §§ 91 ff., 269 ZPO gelten hier nicht. Daher hat der Schuldner auch die Kosten eines zurückgenommenen Vol...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Verfahrensgebühr

Rz. 107 Für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren erhält der Anwalt eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Beispiel 66: Widerspruch im Mahnverfahren Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein.mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Erledigung der Hauptsache

Rz. 55 Ebenso fällt die Terminsgebühr an, wenn im Termin die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wird. Die Terminsgebühr entsteht dann aus dem vollen Wert, da erst die Erledigungserklärung zur Reduzierung des Gegenstandswertes führt.[21] Dieser Fall ist nicht zu verwechseln mit dem Fall, dass vor der mündlichen Verhandlung der Rechtsstreit für erledigt erklärt wo...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / I. Überblick

Rz. 1 Wird der Anwalt in einem der in § 17 Nr. 7 RVG genannten Güte- oder Schlichtungsverfahren tätig, handelt es sich um eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Dies gilt sowohl gegenüber der vorangegangenen außergerichtlichen Vertretung als auch gegenüber einem nachfolgenden Rechtsstreit.[1] Insgesamt können insoweit also drei Angelegenheiten gegeben sein, nämlichmehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867 und 870a ZPO)

Rz. 207 Bei einem Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867, 870a ZPO) handelt es sich streng genommen auch nicht um eine Vollstreckungsmaßnahme, da diese Maßnahme lediglich der Sicherung dient. Um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung handelt es sich erst, wenn aus der Hypothek auch vorgegangen wird. Ungeachtet dessen ordnet Anm. zu Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 2 VV ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / a) Grundfälle

Rz. 190 Kommt es im Rechtsstreit zu einer Einigung über die in dem Verfahren anhängigen Gegenstände, so erhält der Anwalt, sofern er an der Einigung mitgewirkt hat, eine 1,0-Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV. Rz. 191 Zur Einigung auch über nicht in diesem Rechtsstreit anhängige Ansprüche siehe unten Rdn 261 ff. Rz. 192 Beispiel 115: Gesamteinigung über alle an...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / d) Mehrere nacheinander folgende Vollstreckungsaufträge

Rz. 121 Sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 4 bis 21 RVG mehrere Angelegenheiten gegeben, entstehen die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV mehrmals. Rz. 122 Zu beachten ist, dass sich der Gegenstandswert einer folgenden Vollstreckungsangelegenheit jeweils um die Kosten der vorangegangenen Vollstreckungsmaßnahme erhöht (siehe Rdn 16 f.). Beispiel 73: Forderungspfändung und nachfolg...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (2) Klagerücknahme

Rz. 49 Wird die Klage im Termin zurückgenommen, entsteht bereits die volle 1,2-Terminsgebühr.[14] Für die Terminsgebühr ist es unerheblich, ob über die anhängigen Gegenstände verhandelt wird oder nicht, sodass die bloße Klagerücknahme im Termin die Terminsgebühr auslöst. Beispiel 13: Gerichtliches Verfahren, Klagerücknahme Im Rechtsstreit über 10.000,00 EUR nimmt der Anwalt d...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 3. Anrechnung der Verfahrensgebühr

Rz. 127 Auch die Verfahrensgebühr der Nr. 3307 VV ist auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) des nachfolgenden streitigen Verfahrens anzurechnen (Anm. zu Nr. 3307 VV). Beispiel 83: Anrechnung bei nachfolgendem Streitverfahren Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen für den Antragsgegner Widerspruch ein. Anschließen...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Gesamtschuldner

Rz. 183 Zu beachten ist § 788 Abs. 1 S. 3 ZPO: Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner. Jeder Schuldner haftet also nicht nur für die durch eine gegen ihn gerichtete Vollstreckung anfallenden Kosten, sondern auch für die Kosten, die bei der Vollstreckung gegen einen andere...mehr