Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.2 Inhalte des Local Files

Die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation ("Local File") setzt sich im Wesentlichen aus der Sachverhalts- und der Angemessenheitsdokumentation zusammen. Für den Nach-BEPS-Zeitraum ist dies nun ausdrücklich gesetzlich geregelt.[595] Nachfolgend werden die notwendigen Inhalte für das Local File im Nach-BEPS-Zeitraum gemäß der GAufzV 2017 dargestellt. Auch für de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.2 Abrechenbare Leistungen

Vorweg ist positiv zu erwähnen, dass die OECD wohl mit Blick auf die bei den Leistungsempfängern prüfenden Finanzverwaltungen klargestellt hat, dass Unternehmen kein Interesse daran haben, unnötig Kosten zu verursachen und dass diese bestrebt sind, ihre konzerninternen Leistungen so effizient wie möglich zu erbringen[392]. Als abrechnungsfähige Leistungen gelten üblicherweise...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 6.3 Lösung

F ist als Fliesenleger nach § 2 Abs. 1 UStG unternehmerisch tätig. Im Rahmen der Vermietung des Mietwohnhauses ist er ebenfalls unternehmerisch tätig, da er als Vermieter selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Leistungen erbringt. Da er als Unternehmer nur ein Unternehmen haben kann, gehört sowohl sein Fliesenlegerbetrieb als auch die Ver­mietungstätigke...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.1.2.1 Ablauf eines APA

Das Vorabverständigungsverfahren läuft, vereinfacht dargestellt, folgendermaßen ab: Abb. 144: Ablauf des Vorabverständigungsverfahrens Vorgespräch (Pre-filing) Üblicherweise beginnt ein APA-Verfahren mit einem sogenannten "Pre-filing Meeting", bei dem mit den jeweiligen Landesvertretern der Finanzbehörden die wesentlichen Rahmenbedingungen des APA (angedachter Sachverhalt, gepl...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2.12 Verständigungsverfahren

Im Ergebnis sehen wir bereits seit Jahren eine weltweit stark steigende Anzahl von (Vorab-)Verständigungsverfahren. Zum Ende des Jahres 2020 sind beim Bundeszentralamt für Steuern knapp 1.400 Verfahren offen[108]. Deutschland belegt damit weiterhin den weltweit ersten Platz – ein trauriger Rekord. Gemäß Aktionspunkt 14 haben sich die Länder auf bestimmte Mindeststandards gee...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2. Chancen erkennen und realisieren

Nachdem eine bestehende VP-Struktur im ersten Schritt auf Risiken untersucht worden ist und etwaige Risiken durch eine veränderte, nunmehr wertschöpfungsadäquate Verteilung des Konzernergebnisses auf die Konzerngesellschaften reduziert worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Chancen sich aus einer optimierten VP-Struktur für den Konzern ergeben können. Die BEPS [164]-Di...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 10 Charakterisierung der Unternehmen

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Im vorherigen Kapitel 9 wurde gezeigt, wie eine ausführliche und differenzierte F&R-Analyse erstellt wird – idealerweise auf Transaktionsebene und horizontal (d. h. zwischen den Parteien) sowie vertikal (d. h. zwischen den Funktionen und Risiken) gewichtet.[324] In diesem Kapitel wird nun der nächste Schritt beschrieben: die Charakterisierun...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6 Fremdvergleichsgrundsatz und Korrekturrahmen

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Der Fremdvergleichsgrundsatz ("Arm's-length-Principle") hat sowohl auf nationaler Ebene wie auch im internationalen Umfeld einen hohen Stellenwert, weil dieser Grundsatz aktuell der einzige gemeinsame Nenner zwischen den Staaten ist, um die Angemessenheit von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen im steuerlichen Sinne zu über...mehr

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Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 1.4 ESG-KPIs und -KRIs mit OKR

OKR steht für Objectives and Key Results. OKR ist ein modernes Management-Modell, welches auf Zielen (Objectives) und Schlüsselergebnissen (Key Results) beruht. OKR verknüpft die einzelnen Aufgaben von Teams und Mitarbeitenden mit der Unternehmensstrategie, den strategischen Zielen und Plänen sowie dem Vision-Statement. Dabei stellen sich die folgenden Fragen: Objectives = We...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.3 § 1 AStG-Korrektur

In der Praxis hat sich § 1 Abs. 1 AStG als die zentrale Korrekturnorm für VP-Anpassungen herausgebildet. Diese Vorschrift beinhaltet die Rechtsgrundlage für VP-Anpassungen auf Ebene deutscher Personen- und Kapitalgesellschaften in Bezug auf ausländische nahestehende Personen: Zitat Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.10 ATAD-Umsetzungsgesetz und Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Autoren: Jörg Hanken, Dr. Isabel Ruhmer-Krell, Sandra Ahrens Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Umsetzung der sog. "EU Anti Tax Avoidance Directive"[153] (kurz ATAD) veröffentlicht. Die ATAD-Richtlinie enthält wesentliche Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidungspraktiken im EU-Binnenmarkt und steht im engen Zusammen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.6 Outcome Testing Approach oder Price Setting Approach?

Worum geht es hierbei? Die Arbeitsgruppe 6 der OECD hat mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2012[523] die Unternehmen darum gebeten, die von der OECD vorgeschlagenen Änderungen zur Frage des "richtigen" Zeitpunkts der VP-Bildung und des "richtigen" Zeitpunkts der Überprüfung dessen, ob die VP insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit hin angemessen sind, zu kommenti...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.2 Funktionsverlagerung

Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Dorward Aus den folgenden Gründen sind Funktionsverlagerungen für internationale Firmengruppen von erheblicher Bedeutung: Aus strategischen, geschäftspolitischen und/oder betriebswirtschaftlichen Gründen sind Unternehmen zumeist gezwungen, bestimmte Teile ihrer Wertschöpfungskette in das Ausland zu verlagern. Zum einen mag der Druc...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.2 VP-Methoden und Höhe von Lizenzsätzen

Welche VP-Methoden sind für den Eigenentwickler und den Auftragsentwickler üblich? Grundsätzlich gilt sowohl für den Eigen- als auch für den Auftragsentwickler, dass die Überlassung eines iWG bzw. die Auftragsentwicklerdienstleistung dann entgeltfähig und entgeltpflichtig ist, wenn sie beim konzerninternen Empfänger/Abnehmer genutzt wird (z. B. im Produktionsprozess) oder ihm e...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.4 Country-by-Country-Reporting

Als weitere Komponente des dreistufigen VP-Dokumentationsansatzes hat die OECD im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 13 das sogenannte "Country-by-Country-Reporting" ("CbCR") vorgeschlagen, in dem künftig verschiedene Finanzinformationen der Unternehmensgruppe auf Landesebene anzugeben sind. Was ist der Hintergrund dieser Regelung? Die OECD möchte dadurch zum einen eine Transparen...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / II. Erstattungsfähige Kosten

1. Terminsvertretervergütung – keine Auslagen des Prozessbevollmächtigten Neigt man der Auffassung zu, nach der die vereinbarte Terminsvertretervergütung nicht zu den gesetzlichen Auslagen des Prozessbevollmächtigten gehört, sind nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO nur die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt B i.H.v. 2.005,15 EUR erstattungsfähig...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Entstandene Kosten

1. Terminsvertretervergütung – Auslagen des Prozessbevollmächtigten In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob das mit dem Terminsvertreter vereinbarte Honorar nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV zu den Aufwendungen des Prozessbevollmächtigten und damit zu dessen gesetzlichen Auslagen gehört.[6] Bejaht man dies, kann Rechtsanwalt B folgende Vergütung abrechnen:mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trägt (Mehr-)Kosten des notwendigen Bearbeiterwechsels von Inkassodienstleister zu Rechtsanwalt

Leitsatz Beauftragt ein Gläubiger einen Inkassodienstleister mit der Einziehung einer – zunächst – unbestrittenen Forderung nach Verzugseintritt des Schuldners, sind dessen Kosten grundsätzlich auch dann in voller Höhe erstattungsfähig, wenn der Gläubiger aufgrund eines später erfolgten (erstmaligen) Bestreitens der Forderung zu deren weiterer – gerichtlicher – Durchsetzung e...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / III. Die Lösung zu den Kosten

Stufe 1: Welche Kosten sind im Vergütungsverhältnis entstanden? Von der verfahrensrechtlichen Lösung ist die kostenrechtliche Lösung zu unterscheiden. Im konkreten Fall ist zu sehen, dass eine Inkassodienstleistung nach § 2 Abs. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) vorliegt, weil eine fremde Forderung zur Einziehung beauftragt wurde, bei der keine rechtliche Prüfung im E...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Entstandene Kosten

Eine Möglichkeit, den Verhandlungstermin bei dem LG Hamburg wahrzunehmen, besteht darin, dass Rechtsanwalt B persönlich mit dem eigenen Pkw nach Hamburg fährt und den Termin selbst wahrnimmt. Hierdurch entstehen ihm folgende Gebühren und Auslagen:mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / II. Erstattungsfähige Kosten

Die durch die Einschaltung eines Terminsvertreters angefallenen Mehrkosten sind erstattungsfähig, soweit sie die ersparten Terminsreisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich, um nicht mehr als 10 % übersteigen.[4] Die durch die Einschaltung des Terminsvertreters angefallenen Mehrkosten errechnen sich hier auf (2.544,00 EUR – 2.400,23 EUR =) 143,77 EUR. Sie liege...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.2.1 2.4 Kosten der Rückabwicklung

Eine vertragliche Vereinbarung über die Erstattung von Umzugskosten bei einem Auslandseinsatz umfasst regelmäßig auch die Kosten des "Rückumzugs".[1] Eine rechtlich unzulässige Beendigungshandlung des Arbeitgebers löst jedenfalls dann keinen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers im Hinblick auf die dadurch entstandenen besonderen, auslandsbezogenen Mehrkosten und Belastung...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 1. Terminsvertretervergütung – keine Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Neigt man der Auffassung zu, nach der die vereinbarte Terminsvertretervergütung nicht zu den gesetzlichen Auslagen des Prozessbevollmächtigten gehört, sind nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO nur die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt B i.H.v. 2.005,15 EUR erstattungsfähig. Darüber hinaus kann die Erstattungsfähigkeit der Terminsvertreterkosten...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 1. Terminsvertretervergütung – Auslagen des Prozessbevollmächtigten

In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob das mit dem Terminsvertreter vereinbarte Honorar nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV zu den Aufwendungen des Prozessbevollmächtigten und damit zu dessen gesetzlichen Auslagen gehört.[6] Bejaht man dies, kann Rechtsanwalt B folgende Vergütung abrechnen:mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / II. Erstattungsfähige Kosten

Rechtsanwalt B hat grds. das freie Wahlrecht, ob er die Terminsreise nach Hamburg mit der Bahn oder mit seinem eigenen Kraftfahrzeug unternimmt.[1] Folglich sind die durch die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs angefallenen Fahrtkosten als gesetzliche Auslagen auch dann erstattungsfähig, wenn die Reisekosten bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels (hier der Bahn) ...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Entstandene Kosten

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 2. Terminsvertretervergütung – Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Folgt man der Gegenauffassung, wonach die vereinbarte Terminsvertretervergütung zu den gesetzlichen Auslagen des Hauptbevollmächtigten gehört, sind die hierdurch angefallenen Mehrkosten (200,00 EUR vereinbartes Honorar + 19 % Umsatzsteuer i.H.v. 38,00 EUR =) 238,00 EUR jedenfalls in der Höhe erstattungsfähig, als durch die Einschaltung des Terminsvertreters eigene Terminsrei...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 2. Terminsvertretervergütung – keine Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Gehört die mit dem Terminsvertreter vereinbarte Pauschalvergütung nicht zu den gesetzlichen Auslagen des Prozessbevollmächtigten, ergibt sich hingegen folgende Berechnung der Anwaltsvergütung:mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechung ... / 10 Kosten und Gebühren

OLG Brandenburg, Beschl. v. 5.1.2023 – 113 WF 143/22 1. Darauf, dass der Verfahrensgegenstand in Kindesschutzverfahren der Disposition der Beteiligten entzogen ist, kommt es nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der seit dem 1.9.2009 geltenden Regelungen Nr. 1000 Nr. 1, Anm. V S. 2 und Nr. 1003, Anm. 2 VV RVG und dem hierdurch zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers nich...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / Leitsatz

Beauftragt ein Gläubiger einen Inkassodienstleister mit der Einziehung einer – zunächst – unbestrittenen Forderung nach Verzugseintritt des Schuldners, sind dessen Kosten grundsätzlich auch dann in voller Höhe erstattungsfähig, wenn der Gläubiger aufgrund eines später erfolgten (erstmaligen) Bestreitens der Forderung zu deren weiterer – gerichtlicher – Durchsetzung einen Rec...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Vergütung des vom Prozessbevollmächtigten in eigenen Namen beauftragten Terminsvertreters keine Auslage i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV

Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV RVG; §§ 670, 675 BGB; §§ 91, 104 ZPO Leitsatz Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen einen Terminsvertreter zur Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung, handelt es sich bei den dadurch dem Prozessbevollmächtigten entstehenden Kosten in Form der Vergütung des Terminsvertreters nicht um Auslagen i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV. Derartige K...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung ist zuzustimmen. Dies beruht bereits auf dem Umstand, dass den Beklagten zu 2 und 3 mangels Bestehens eines Vertragsverhältnisses zu dem Terminsvertreter für dessen Tätigkeit keine Kosten entstanden sind. Gesetzliche Gebühren und Auslagen für den Terminsvertreter, die jedenfalls dem Grunde gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig sein können, f...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH erkennt die Inkassokosten voll zu Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht angenommen, der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Verzögerungsschadens (§§ 280 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 S. 1 BGB) umfasse nicht die gesamten, von ihr außergerichtlich aufgewandten Inkassokosten. Anders als das Berufungsgericht meint, hat die Klägerin vorliegend mit der Beauftragung eine...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 1 Der Fall

Energieforderung bleibt offen Die Parteien streiten um die Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Inkassokosten. Die Klägerin, ein regionales Energieversorgungsunternehmen, belieferte den Beklagten mit Gas und Wasser. Da der Beklagte ausstehende Rechnungen nicht zahlte, mahnte die Klägerin die offenen Beträge mehrfach erfolglos an. Inkassodienstleister wird bis zum Widerspruch t...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 3 Der Praxistipp

Der BGH räumt mit Vorurteilen auf Mit aller dogmatischen Klarheit räumt der BGH mit überholten Vorurteilen gegenüber Inkassodienstleistern auf, wie sie sich in seit Jahren nicht aktualisierten Kommentierungen befinden und von behauptenden statt begründeten Gerichtsentscheidungen wiederholt werden. Festzuhalten ist:mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung ein... / I. Sachverhalt

Die beiden Angeklagten sind durch Urteil des AG wegen einer gefährlichen Körperverletzung, begangen zum Nachteil des Nebenklägers, zu Geldstrafen verurteilt worden. Die notwendigen Kosten des Nebenklägers wurden den Angeklagten auferlegt. Gegen dieses Urteil haben beide Angeklagte zunächst Berufung eingelegt, diese aber mit anwaltlichen Schreiben wieder zurückgenommen. Das LG...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / II. Pauschalhonorar des Terminsvertreters

1. Vereinbartes Pauschalhonorar nicht erstattungsfähig Nach Auffassung des OLG Dresden sind im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nur die auf der Grundlage des RVG angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts festzusetzen. Demgegenüber seien Rechtsanwaltskosten, die auf einer Honorarvereinbarung beruhten, grds. be...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / I. Sachverhalt

Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 2 und 3 hatten im eigenen Namen für die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung vor dem LG Leipzig einen Terminsvertreter beauftragt und diesem ein Pauschalhonorar von 400,00 EUR gezahlt. Soweit hier von Interesse stellten die Rechtsanwälte den Beklagten zu 2 und 3 die ihnen für die Vertretung vor dem LG Leipzig angefallene Vergütu...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / Leitsatz

Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen einen Terminsvertreter zur Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung, handelt es sich bei den dadurch dem Prozessbevollmächtigten entstehenden Kosten in Form der Vergütung des Terminsvertreters nicht um Auslagen i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV. Derartige Kosten sind selbst dann, wenn der Mandant dem Prozessbevollmächtigten ...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / IV. Fazit

Die Abgabe an den Rechtsanwalt darf nur zum notwendigen Zeitpunkt erfolgen Die Rechtspflegerin hat also im konkreten Fall richtig entschieden. Der Gläubiger muss die vollen Gebühren und Auslagen der beiden Rechtsdienstleister bezahlen, bekommt aber vom Schuldner nur die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn nur ein Rechtsanwalt oder nur ein Inkassodienstleister vorgeri...mehr

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AGS 02/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 81. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3.180 S., 179,00 EUR Ebenso zuverlässig wie das Christkind erscheint jedes Jahr die Neuauflage des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars. Die 81. Aufl. berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil zur Drucklegung noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Sphärenrechnung

Tz. 13 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 In langjähriger Rechtsprechung hat sich zur steuerlichen Behandlung einer als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaft die sog. Sphärentheorie herauskristallisiert. Die Umsetzung einer solchen Sphärenrechnung, deren Aufgabe es ist, die Einnahmen-Ausgabenrechnung nach den unterschiedlich steuerlich zu behan...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 4. Gesamtbetrachtung

Rechtsanwalt B wird deshalb mit seinem Mandanten zu erörtern haben, welche der drei möglichen Varianten für die Terminsvertretung am günstigsten ist. Am sichersten ist die Variante 1, weil die Rechtsanwalt B tatsächlich angefallenen Terminsreisekosten in voller Höhe erstattungsfähig sind. Beauftragt der Kläger selbst (ggf. vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten) wie i...mehr

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zfs 02/2023, Berichtigung ö... / 2 Aus den Gründen:

[21] II. Die Berufung ist zulässig und begründet. [22] 1. Dem Kläger steht der geltend gemachte Hauptanspruch nach den §§ 437 Nr. 2, 3, 323 Abs. 1, 346, 348, 440, 280, 281, 283, 311a, 284 BGB i.V.m. § 434 BGB zu. [23] a) Die Kaufsache war bei Gefahrübergang mangelhaft i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB. [24] Mindestens hinsichtlich des reparierten Unfallschadens liegt ein anspruchsbegründ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbfallkostenpauschale für den Nacherben

Leitsatz 1. Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Anspruch nehmen. 2. Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem Grunde nach tatsächlich Kosten angefallen sind (Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 10 Abs. 1 Satz 6, Abs. 5 Nr. 3 Sätze 1 und 2, § 3 Abs. 1 N...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hatte beim LG Berlin im Mai 2021 den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen zweier wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen die Antragsgegner beantragt. Die Antragsgegnerin zu 1 ist ein Inkassounternehmen, die Antragsgegner zu 2 bis 5 sind deren Geschäftsführer. Das LG Berlin wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, setzte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Weihnachtsfeier

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die jährliche Weihnachtsfeier eines Vereins, verbunden mit der Ehrung verdienter Vereinsmitglieder (z. B. aktive Sportler) und verbunden mit einer Tombola ist seit 1990 ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Einnahmen aus geselligen Veranstaltungen (hierzu zählen auch die Weihnachtsfeiern mit vereinnahmten Eintrittsgeldern oder Ko...mehr