Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1.1.2 Verbilligte Leistung an den Gesellschafter

Bei einer verbilligten Leistung der Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter handelt es sich weiterhin entweder um eine Lieferung[1] oder um eine sonstige Leistung.[2] Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist die sog. Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG, wenn das tatsächliche Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG niedriger ist. Bei einer Lieferung sind als ...mehr

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Kennzahlenbasiertes HR-Cont... / 2.3 Personaleinsatzplanung

Für die gezielte Planung, Steuerung und Beurteilung des Personaleinsatzes können mehrere Kennzahlen herangezogen werden. Neben der Qualifikationsstruktur (s. o.), der Arbeitszeit (Vollzeit bzw. Teilzeit) und der Arbeitsproduktivität (Umsatz aus Krankenhausleistungen in Relation zum Personalbestand) sind dies vor allem die Überstundequote und die Verteilung des Jahresurlaubs....mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / Zusammenfassung

Überblick Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt auch vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Anteilseigner ein Wirtschaftsgut unentgeltlich bzw. verbilligt zuwendet. Das Gleiche gilt bei unentgeltlicher bzw. verbilligter Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts an den Gesellschafter bzw. bei anderen sonstigen Leistungen der Gesellschaft zu einem unangemessen niedri...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1.1.3 Unentgeltliche Leistung an den Gesellschafter

Bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts von der Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter liegt umsatzsteuerlich eine unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG vor. Die Entnahme für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, wird einer Lieferung gleichgestellt. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen od...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.2 Unentgeltliche Lieferung oder Leistung an den Gesellschafter

Körperschaftsteuerlich ist die vGA mit dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts bzw. bei einer Nutzungsüberlassung mit der erzielbaren Vergütung anzusetzen. § 10 Nr. 2 KStG sieht vor, dass die Umsatzsteuer auf vGA, die gewinnmindernd gebucht wird, dem Einkommen hinzuzurechnen ist (nicht abziehbare Aufwendungen). Da die vGA mit dem erzielbaren Preis (Bruttobetrag ei...mehr

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Kennzahlenbasiertes HR-Cont... / 3.1 Die richtigen Kennzahlen erheben

Warnzeichen definieren, Handlungs­bedarf erkennen Vorab sollte in interdisziplinären Projektgruppen geklärt werden, für welche Fragestellung bzw. welche Probleme der Vergangenheit Lösungen gesucht werden sollen. So kann der Aufwand der Datenerhebung begrenzt werden. Der Einsatz des HR-Controllings kann sich zunächst auf die Verbesserung des Recruiting-Prozesses oder den Abbau...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / III. Angemessenheit des zusätzlichen Bedarfes (Höhe der Kosten)

Rz. 87 Ist die Notwendigkeit des konkret geltend gemachten Bedarfes gegeben, muss weiter geprüft werden, ob die dafür aufgewandten Kosten angemessen sind. So kann bei Kosten für medizinische Behandlungen auch hinsichtlich der Höhe und Angemessenheit der Kosten auf die Bewertung durch die Krankenkasse abgestellt werden. Denkbar ist, aufgrund der Nichtanerkennung eines Teiles d...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / i) Kosten des Umgangsrechts

aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / h) Kosten der Kinderbetreuung

aa) Kosten des Kindergartens Rz. 53 Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind zum Bedarf eines Kindes zu rechnen und stellen grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar.[69] Rz. 54 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Kosten des Kindergartens

Rz. 53 Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind zum Bedarf eines Kindes zu rechnen und stellen grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar.[69] Rz. 54 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung der besonderen Kosten des Umgangsrechts

Rz. 63 Die unterhaltsrechtliche Behandlung der Kosten des Umgangsrechts ist noch nicht abschließend geklärt.[89] Rz. 64 Den Abzug dieser Kosten vom unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen [90] hat der BGH eingeschränkt, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nach Abzug der Umgangskosten noch über ausreichendes Einkommen verfügt.[91] Rz. 65 Nach der Rspr. des BGH ist der S...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / cc) Abziehbarkeit von sonstigen Kosten

Rz. 103 Bei der Bemessung des Wohnvorteils geht die Rechtsprechung im Ansatz davon aus, dass der Eigentümer wegen der ersparten Miete billiger lebt als ein Mieter. Kosten die mit dem Eigentum verbunden sind, mindern folglich diesen Wohnvorteil, wenn nicht auch ein Mieter solche Kosten zahlen müsste. Rz. 104 Bei den Nebenkosten hat der BGH früher[107] verbrauchsunabhängige Neb...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts

Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen El...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 13. Kosten des Umgangsrechts

Rz. 64 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 I BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil. Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen Elternteil abzuholen und w...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / aa) Unabhängig vom Zeitpunkt abziehbare Kosten

Rz. 101 Unabhängig vom Zeitpunkt abgezogen und damit unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden Abgestellt wird dabei vom BGH auf tatsächlich geleistete Zahlungen.[105]mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / III. Berufsbedingte Aufwendungen

Rz. 19 Berufsbedingte Aufwendungen[29] sind grundsätzlich nur bei Arbeitnehmern abzugsfähig, nicht bei Selbstständigen, Rentnern usw. Dabei werden von einigen Obergerichten Pauschalbeträge von 5 % angesetzt, während andere Oberlandesgerichte die konkrete Darlegung des berufsbedingten Aufwands verlangen. Für Lehrlinge gelten nach den Unterhaltstabellen feste Pauschbeträge (90 E...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 6. Verfahrensbeistand

Rz. 86 Das FamFG hat die Bedeutung des Verfahrensbeistandes gestärkt und in § 158 FamFG die Voraussetzungen für eine Bestellung umfassend geregelt.[132] Praxistipp:mehr

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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / VI. Unterhalt beim lediglich erweiterten Umgang

Rz. 69 Findet lediglich erweiterter Umgang statt und entsprechen die Betreuungsanteile der Eltern noch nicht dem Wechselmodell, bleibt § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB anzuwenden mit der Folge, dass lediglich der das Kind mehr betreuende Elternteil seiner Unterhaltspflicht durch Betreuungsleistungen nachkommt, während der andere Elternteil Barunterhalt zu leisten hat, der sich allei...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Bemessung des Nutzungsvorteils

Rz. 12 Im Regelfall wird mit der Zustellung des Scheidungsantrags deutlich, dass der antragstellende Ehegatte die Ehe als endgültig gescheitert ansieht.[15] Entsprechendes kann aus der Zustimmung zum Scheidungsantrag des Gegners hergeleitet werden. Von diesem Zeitpunkt an ist dann nicht mehr nur der (niedrige) angemessene Wohnwert, sondern die objektiv erzielbare Miete für d...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Andere Kinderbetreuungskosten

Rz. 55 Andere Kosten der Kindesbetreuung (z.B. Tagesmütter, Kinderfrau, nachmittägliche Schulbetreuung, Kindertagesstätte, Tagespflegestätte, Hort) werden als berufsbedingter Aufwand eingestuft und deshalb vom Einkommen des unterhaltsberechtigten kinderbetreuenden Elternteils abgezogen. Jedoch müssen die Kosten konkret dargelegt werden; die pauschale Anrechnung eines Betreuu...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / B. Schürmann-Tabelle 2022

Rz. 12 In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein muss, um überhaupt bestimmte Unterhaltsansprüche erfüllen zu können. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mindest-Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Ist dies bereits nicht der Fall, ist für eine Diskussion über Ehegattenunterhalt keinerlei Raum mehr. R...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / V. Abgrenzung Wechselmodell und Residenzmodell

Rz. 62 Die Rspr. geht allerdings nur dann von einer solchen Haftungsverteilung aus, wenn tatsächlich ein echtes paritätisches Wechselmodell vorliegt, also bei vollständig gleichwertigen Betreuungsanteilen der Eltern.[83] Rz. 63 Ein Residenzmodell liegt solange vor, wie das deutliche Schwergewicht der Betreuung bei einem Elternteil liegt. Anders ist die Lage nur dann, wenn die ...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / II. Notwendigkeit des zusätzlichen Bedarfes

Rz. 82 Es müssen wichtige Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, die Mehrkosten zu Lasten des Unterhaltspflichtigen anzuerkennen. Ein wichtiger Grund kann sich auch aus der ursprünglich gemeinsamen Entscheidung der Eltern ergeben, eine Mehrkosten auslösende Maßnahme zu ermöglichen (im Fall ein Hobby Reiten).[112] Für die Erforderlichkeit der Zusatzleistungen ist zu prüfen, o...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Welche Belastungen sind anzurechnen?

Rz. 100 Die Kosten der Immobilie sind im Grundsatz nur insoweit gegenzurechnen, als sie solche Positionen betreffen, die von einem Mieter nicht verlangt werden können. Alle verbrauchsbedingten Kosten sowie alle nicht verbrauchsbedingten Kosten, die auch ein Mieter zahlen müsste, hat der in der Ehewohnung verbliebene Ehepartner zu tragen, ohne dass er diese Kosten dem Wohnvor...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Belastungen mindern den Wohnwert

Rz. 97 Der in die Unterhaltsberechnung einzustellende Wohnwert errechnet sich aus der Differenz zwischen dem anzurechnenden Nutzungsvorteil der Immobilie und den tatsächlichen abzugsfähigen Kosten für das Haus bzw. die Wohnung, die der in der Wohnung verbliebene Ehegatte trägt. Rz. 98 Übersteigen die unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Kosten den Wohnwert, ist beim angemessen...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / F. Sonderbedarf/Mehrbedarf

Rz. 76 Sonderbedarf und Mehrbedarf sind zwei Formen eines Bedarfes, der nicht in den Unterhaltstabellensätzen des Kindesunterhaltes und dem Quotenunterhalt des Ehegattenunterhaltes enthalten ist.[108] In der Praxis geht es hier um folgende Fragenkomplexe:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 3. Kostenentscheidungen in Sorgerechtsverfahren

Rz. 175 Auch in Sorgerechtsverfahren ist wie in Umgangsverfahren über die Kosten nach den §§ 80 ff. FamFG zu entscheiden, siehe oben Rdn 94. Dabei besteht in aller Regel keine Möglichkeit, gem. § 81 Abs. 2 Nr. 1 FamFG die Kosten des Verfahrens wegen dessen grob schuldhafter Veranlassung einem Elternteil aufzuerlegen, sodass regelmäßig beide Eltern mit Kosten belastet werden.mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / VII. Wohnwertberechnung während der Trennungszeit

Rz. 82 Die ehelichen Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für das Wohnen bestimmt. Das mietfreie Wohnen im Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist ein Gebrauchsvorteil und damit als Vermögensnutzung dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit die ersparte Miete die anzuerkennenden Kosten der Immob...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Freiwillige Zahlung und Aufforderung zur Titulierung

Rz. 78 Der Unterhaltspflichtige zahlt freiwillig den gewünschten Unterhalt in voller Höhe, die Unterhaltsberechtigte möchte jedoch zur Absicherung für die Zukunft einen vollstreckbaren Titel. Auch bei regelmäßiger und pünktlicher freiwilliger Zahlung des geforderten Unterhaltes in voller Höhe besteht grundsätzlich ein Titulierungsinteresse [77] auch dann, wenn keine Befürchtun...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / B. Beschwerdewert und Zulassung der Beschwerde

Rz. 18 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten muss der Beschwerdewert von 600 EUR erreicht sein. Problematisch ist dies bei Auskunftsverfahren. Rz. 19 BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 471/16 [17] Zitat 1. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nicht nach dem – mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten – beabsichtigten...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Auskunft zum Einkommen

Rz. 42 Der Auskunftspflichtige hat nach § 259 BGB und § 260 BGB – wie bei einer Rechnungslegung – eine geordnete, systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben (Einnahmen und Ausgaben) zu erstellen. Die Bezeichnung der einzelnen in der Auskunft enthaltenen Positionen muss so eindeutig sein, dass sie dem Auskunftsberechtigten ermöglicht, hieraus die unterhaltsrec...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / aa) Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Wohnung

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§ 3 Trennung der Eheleute / cc) Ehemann verbleibt in der Wohnung mit objektivem Wohnvorteil

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§ 3 Trennung der Eheleute / bb) Ehefrau verbleibt in der Wohnung mit angemessenem Wohnvorteil

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§ 3 Trennung der Eheleute / dd) Ehefrau verbleibt in der Wohnung mit objektivem Wohnvorteil

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 10. Einstweilige Anordnung und Hauptsacheverfahren zum Unterhalt??

Rz. 218 Noch nicht abschließend geklärt ist die für die anwaltliche Praxis sehr relevante Frage, ob neben einer erlangten einstweiligen Anordnung über Unterhalt Damit verbunden ist viel...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / IV. Speziell berufsbedingte Fahrtkosten

Rz. 20 Bei der konkreten Berechnung von notwendigen berufsbedingten Fahrtkosten wird bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges bislang üblicherweise von den Gerichten in Anlehnung an die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Nr. 2 des JVEG ein Satz 0,35 EUR pro tatsächlich gefahrenem km angesetzt, mit dem aber sämtliche Kosten des Fahrzeuges einschließlich der Anschaffungskosten und evtl....mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 2. Taktische Überlegungen für das Scheidungsverfahren

Rz. 12 Nicht selten wollen Eheleute im Überschwang der Gefühle zu Beginn eines Versöhnungsversuches sogleich ihre ernsten Absichten durch Rücknahme des Scheidungsantrags und Beendigung des Scheidungsverfahrens unterstreichen. Zu bedenken ist aber, dass wegen der oben beschriebenen Stichtagsregelungen auf diese Weise bestimmte Rechtspositionen im Versorgungsausgleich und Zuge...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / 6. Unberechtigt ausgegebenes Vermögen

Rz. 38 BGH v. 20.6.2018 – XII ZB 636/17 [39] Zitat Sind Rechtsverfolgungskosten absehbar, darf vorhandenes Vermögen (Unterhaltsnachzahlungen) nicht mehr leichtfertig für nicht unbedingt notwendige Zwecke ausgegeben werden. Andernfalls muss sich der Antragsteller die ausgegebene Summe als fiktives Vermögen anrechnen lassen und kann sich insoweit auch nicht mehr auf den Schonbetra...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Kostenrisiko des Antragstellers

Rz. 202 Die gerichtliche Entscheidung ergeht mit einer eigenständigen Kostenentscheidung für dieses Verfahren (§ 51 Abs. 4 FamFG). Praxistipp: Dies bedeutet ein erhebliches Risiko für den Antragsteller des Verfahrens im Falle seines Unterliegens! Denn der Antragsteller trägt die Kosten dieses Verfahrens!mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 6. Kostenentscheidung in Unterhaltsverfahren § 243 FamFG

Rz. 159 Die Kostenentscheidung ist eine Ermessensentscheidung, für die § 243 FamFG einige Vorgaben macht. Durch das Wort "insbesondere" wird klargestellt, dass die unter § 243 Nr. 1–4 aufgeführten Gesichtspunkte nicht abschließend sind, sondern auch noch weitere Überlegungen in die Ermessensentscheidung einbezogen werden können.[155] Rz. 160 So kann z.B. in der Rechtsmittelin...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

Kommentar Der BFH hat in mehreren Urteilen zu Fragen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung entschieden. Diese Rechtsprechung ist Anlass dafür, dass nun die gleichlautenden Ländererlasse zu Anwendungsfragen bei der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG geändert werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die folgenden zwei Punkte: Keine Hinzurechnung b...mehr

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Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person können mit bis zu 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Vorsorgeaufwendungen) als außergewöhnliche Bel...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / II. Zusätzliche Altersvorsorge

Rz. 16 Der Unterhaltspflichtige darf von seinen Einkünften neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Elternunterhalt bis zu 5 % des Bruttoeinkommens[23] und im Übrigen bis zu 4 % des Bruttoeinkommens [24] betragen kann. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / III. Auswirkungen auf die Wohnwertberechnung

Rz. 9 Das mietfreie Wohnen im Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist als Gebrauchsvorteil dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit der anzurechnende Nutzen die anzuerkennenden Kosten der Immobilie übersteigt (Wohnvorteil), siehe § 3 Rdn 82.[12] Rz. 10 Praxistipp:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / A. Grundgedanken

Rz. 1 Über den Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes wird in der Praxis unabhängig von den hier erörterten zeitlichen Differenzierungen gestritten. Daher werden Voraussetzungen hier in einem gesonderten Abschnitt behandelt. Rz. 2 Soweit ein volljähriges gemeinschaftliches Kind bislang noch in der Familie lebte oder auswärts wohnend von den Eltern gemeinschaftlich unter...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Mehrbedarf

Rz. 80 Als Mehrbedarf ist dagegen der Teil des Lebensbedarfs anzusehen, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen der Bedarfsbemessung nicht zu erfassen, andererseits aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann. Rz. 81 Vorhersehbare zusätzli...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / e) Gerichtliches Verfahren

Rz. 296 Das Gericht entscheidet in diesem summarischen Verfahren[329] aufgrund des glaubhaft gemachten Sachvortrages der Beteiligten i.d.R. ohne mündliche Verhandlung. Die Vollstreckung kann nach Ermessen des Gerichts gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt werden. Regelmäßig ist jedoch gegen Sicherheitsleistung einzustellen,[330] wenn nicht der Schuldner die Vorauss...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Isoliertes Auskunftsverfahren

Rz. 70 Auch das Auskunftsverfahren ist als Unterhaltsverfahren ein Familienstreitverfahren (§ 112 Nr. 1 FamFG), bei denen die wesentlichen Regelungen der ZPO gelten (§ 113 FamFG). Auch der auf § 242 BGB gestützte Auskunftsanspruch zwischen unterhaltspflichtigen Eltern zur Ermittlung ihrer Haftungsquote nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB ist eine sonstige Familiensache im Sinne des...mehr